Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Kapitel 3 u. 4)



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Transkript:

Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Kapitel 3 u. 4) 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR-GiroClassic VR-GiroDirekt VR-MeinKonto Produkt EUR 3,00 pro Monat 2,50 pro Monat kostenlos 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 5 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 je nach, max. 0,30 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 3,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 1. Stunde je angefangene 1/4 Stunde EUR 15,00, jede weitere angefangene Stunde 6 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 10 è 05.15 Seite 1 Stand: 22.07.2015

3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen VR-GiroClassic 3,00 EUR Grundpreis Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): Bartransaktionen (5 Freiposten/Monat) - Bareinzahlungen 0,60 EUR - Barauszahlung am Schalter 0,60 EUR - Barauszahlung am GA* Überweisung Ausführung - beleghaft 0,60 EUR - beleghaft (sofortige Verbuchung) 1,50 EUR - beleglos 0,30 EUR - online-banking / Homebanking 0,15 EUR - Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung 0,15 EUR - Telefonisch ohne Telefonbanking 0,60 EUR - Dauerauftrag 0,50 EUR Gutschrift 0,30 EUR Lastschrift Einlösung 0,30 EUR Scheck - Einzug 0,30 EUR - Einlösung 0,30 EUR Daueraufträge einrichten, ändern, vorübergehende Aussetzungen auf Wunsch 1,00 EUR des Kunden Daueraufträge einrichten, ändern, vorübergehende Aussetzungen auf Wunsch des Kunden (über Internet) VR-BankCard Kreditkarte (pro Jahr) 2 Scheckvordrucke / Überweisungen Nachttresoreinzahlungen Kontoauszug am Auszugdrucker Kontoauszug per Post 1,00 EUR VR-GiroDirect 2,50 EUR Grundpreis Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): Bartransaktionen (5 Freiposten/Monat) - Bareinzahlung - Barauszahlung am Schalter - Barauszahlung am GA* Überweisung - beleghaft 1,50 EUR - beleghaft (sofortige Verbuchung) 1,50 EUR - beleglos - online-banking / Homebanking - Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung - Telefonisch ohne Telefonbanking 1,50 EUR - Dauerauftrag Gutschrift Lastschrift Einlösung Scheck - Einzug - Einlösung Daueraufträge einrichten, ändern, vorübergehende Aussetzungen auf Wunsch 1,00 EUR des Kunden Daueraufträge einrichten, ändern, vorübergehende Aussetzungen auf Wunsch des Kunden (über Internet) VR-BankCard 134 200 10 è 05.15 Seite 2 Stand: 22.07.2015

Kreditkarte (pro Jahr) 2 Scheckvordrucke / Überweisungen Nachttresoreinzahlungen elektronischer Kontoauszug Kontoauszug am Auszugdrucker entfällt Kontoauszug per Post entfällt VR-MeinKonto kostenlos Grundpreis Zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte (Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist): Bartransaktionen - Bareinzahlung - Barauszahlung am Schalter - Barauszahlung am GA* Überweisung Ausführung - beleghaft - beleghaft (sofortige Verbuchung) - beleglos - online-banking / Homebanking - Datenträgeraustausch / Datenfernübertragung - Telefonisch ohne Telefonbanking - Dauerauftrag Gutschrift Lastschrift - Einlösung Scheck - Einzug - Einlösung Daueraufträge einrichten, ändern, vorübergehende Aussetzungen auf Wunsch des Kunden VR-BankCard Kreditkarte auf Anfrage Scheckvordrucke / Überweisungen Nachtresoreinzahlungen Kontoauszug am Auszugdrucker Kontoauszug per Post Besonderheiten Guthabenverzinsung bis zum 18. Lebensjahr * an den meisten Geldautomaten im BANKCARD ServiceNetz 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Raiffeisenbank Weissach eg Straße: Raiffeisenstr. 10 PLZ/Ort: 71287 Weissach Telefon: 07044/9328-0 Telefax: 07044/9328-80 Internet: www.raiffeisenbank-weissach.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 10 è 05.15 Seite 3 Stand: 22.07.2015

4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7 Amtsgericht Stuttgart, GnR 250078 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Weissacher Kirbemontag -Nachmittag- und Faschings-Dienstag -Nachmittag- 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung je nach, max. 0,30 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung je nach, max. 0,30 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 10 è 05.15 Seite 4 Stand: 22.07.2015

4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats je nach, max. 0,30 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard entfällt EUR mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card entfällt % vom Umsatz mind. entfällt EUR entfällt % vom Umsatz mind. entfällt EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 134 200 10 è 05.15 Seite 5 Stand: 22.07.2015

Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr - Ersatzkarte 13 7,50 EUR 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 13 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 10 è 05.15 Seite 6 Stand: 22.07.2015

Auslandseinsatz 14 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 und der EWR-Staaten 16 1,00 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 7,50 EUR 4.4.1.2 VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr - Ersatzkarte 17 7,50 EUR 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 EUR 1,02 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,02 EUR 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 18 1 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden siehe jeweilige Kartengebühr EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden siehe jeweilige Kartengebühr EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden siehe jeweilige Kartengebühr EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland in o.g. Preis enthalten EUR - bei Versendung in Europa in o.g. Preis enthalten EUR - bei Versendung weltweit 1 - bei Versendung per Kurier 25,00 EUR 14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 17 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 10 è 05.15 Seite 7 Stand: 22.07.2015

Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 20 und der EWR-Staaten 21 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden entfällt EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden siehe jeweilige Kartengebühr EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 22 7,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 23 7,50 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 24 7,50 EUR 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 2 Zusatzkarte pro Jahr 2 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 5 Zusatzkarte pro Jahr 5 4.4.3.3 Weitere Kartenprodukte VISA Business CARD 3 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 26 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 22 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 10 è 05.15 Seite 8 Stand: 22.07.2015

4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 12:15 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 27 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 10 è 05.15 Seite 9 Stand: 22.07.2015

beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 29 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet siehe Position 3.3 je nach siehe Position 3.3 je nach 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 siehe Position 3.3 je nach siehe Position 3.3 je nach 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 siehe Position 3.3 je nach siehe Position 3.3 je nach 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 siehe Position 3.3 je nach siehe Position 3.3 je nach 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. siehe Position 3.3 je nach 6,00 EUR 6,00 EUR siehe 6,00 EUR 6,00 EUR Position 3.3 je nach entfällt 6,00 EUR 6,00 EUR 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland EU und EWR- Staaten Mitgliedsstaat der Europäischen Union / des EWR Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR unbegrenzt 1,5 %o mind. 10,50 1,5 %o mind. 10,50 10,00 10,00 + Courtage 0,25 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 Auslagen 1,50 Schwedische Kronen bis zu einem Betrag von 50.00 Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisun g in Schwedische Kronen, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt. Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisun g in Schwedische Kronen, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisun g in Schwedische Kronen, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt Es gilt der Preis für eine Inlandsüberweisun g in Schwedische Kronen, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt 29 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 134 200 10 è 05.15 Seite 10 Stand: 22.07.2015

4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 0,55 EUR 6,00 EUR 15,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden siehe Position 3.3 je nach EUR EUR EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt siehe Position 3.3 je nach Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt siehe Position 3.3 je nach Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet unbegrenzt 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 30 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 31 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 32 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 30 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 31 Zum Beispiel US-Dollar. 32 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 10 è 05.15 Seite 11 Stand: 22.07.2015

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Dänemark 100.000,00 DKK 1,5 %o mind. 10,50 1,5 %o mind. 10,50 10,00 10,00 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 6,00 EUR 0,55 EUR 6,00 EUR Dauerauftrag: Einrichtung auf Wunsch des Kunden Änderung auf Wunsch des Kunden Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden siehe Position 3.3 je nach EUR EUR EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 134 200 10 è 05.15 Seite 12 Stand: 22.07.2015

Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR Dänemark 100.000,00 DKK 1,5 %o mind. 10,50 + Courtage 0,25 %0 mind 1,50 + Auslagen 1,50 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 10,00 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften å Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. å Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 10 è 05.15 Seite 13 Stand: 22.07.2015

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 134 200 10 è 05.15 Seite 14 Stand: 22.07.2015