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SGB II Monatsbericht Oktober 2016

SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Oktober 2016 September 2016 Leistungsberechtigte 9.439 9.416 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.505 6.503 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten und hochgerechneten Statistikdaten für den laufenden Berichtsmonat Gemeinden (T-0 Daten) Bedarfsgemeinschaften SGB II Arbeitslose SGB II Oktober 2016 September 2016 Oktober 2016 September 2016 Gesamt 4.668 4.671 2.386 2.463 Edemissen 211 215 101 103 Hohenhameln 236 227 147 137 Ilsede 674 672 336 344 Lengede 268 271 142 146 Peine 2.851 2.838 1.456 1.524 Vechelde 282 295 135 142 Wendeburg 146 153 69 67 SGB II Bedarfsgemeinschaften Gemeinden T-0 Daten Peine 61,1% Lengede 5,7% Ilsede 14,4% Hohenhameln 5,2% Edemissen 4,5% Wendeburg 3,1% Vechelde 7,1% 2

Arbeitslose Personen SGB III 1 SGB II 2 Gesamt 3 Oktober 2016 1.356 2.386 3.742 September 2016 1.430 2.463 3.893 Arbeitslosenquote bezogen auf Alle zivilen Erwerbspersonen Oktober 2016 1,9% 3,4% 5,3% Alle zivilen Erwerbspersonen September 2016 2,0% 3,5% 5,5% Abhängige zivile Erwerbspersonen Oktober 2016 2,1% 3,7% 5,8% Abhängige zivile Erwerbspersonen September 2016 2,2% 3,9% 6,1% 1: SGB III: Die Betreuung der Arbeitslosen erfolgt durch die Agentur für Arbeit 2: SGB II: Die Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt durch den Landkreis Peine, Jobcenter, im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 3: Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt Arbeitslosigkeit nach Personengruppen Oktober 2016 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.356 2.386 3.742 Männer (55,4%) 819 1.255 2.074 Frauen (44,6%) 537 1.131 1.668 Jüngere unter 25 Jahre (11,5%) 178 254 432 50 Jahre und älter (32,8%) 578 651 1.229 Ausländer / Ausländerinnen (21,9%) 218 600 818 September 2016 SGB III SGB II Gesamt Arbeitslose (Gesamt) 1.430 2.463 3.893 Männer (56,4%) 885 1.309 2.194 Frauen (43,6%) 545 1.154 1.699 Jüngere unter 25 Jahre (13,3%) 230 288 518 50 Jahre und älter (32,0%) 578 666 1244 Ausländer / Ausländerinnen (22,2%) 244 622 866 3

Anzahl der Integrationen Monatswerte 350 300 250 200 150 100 50 2014 2015 2016 Anzahl der Integrationen Jahresfortschrittswert 2.000 1.600 1.200 800 400 0 2014 2015 2016 = Vorläufige Zahlen Leistungsberechtigte Oktober 2016 T-0 September 2016 T-0 Juli 2016 T-3 Leistungsberechtigte 9.439 9.416 9.560 männlich weiblich Davon Jüngere unter 25 Jahre - davon unter 15 Jahre keine Angaben der Bundesagentur für Arbeit keine Angaben der Bundesagentur für Arbeit keine Angaben der Bundesagentur für Arbeit 1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.505 6.503 6.590 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2.934 2.913 2.970 T-3 Daten sind die nach Ablauf von 3 Monaten gemeldeten statistischen Daten, inklusive der Nachmeldungen für die Vormonate. 1 Änderung der BA-Statistik - ab April 2016 4

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen männlich Oktober 2016 T-0 September 2016 T-0 Juli 2016 T-3 6.505 6.503 6.590 3.231 weiblich Davon Jüngere unter 25 Jahre Davon 25 bis unter 55 Jahre 1 keine Angaben der Bundesagentur für Arbeit keine Angaben der Bundesagentur für Arbeit 3.359 1.457 4.141 Davon 55 Jahre und älter 992 1 Änderung der BA-Statistik - Unterteilung der Altersgruppen, ab April 2016 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 7.900 7.700 7.500 7.300 7.100 6.900 6.700 6.500 6.300 2016 2015 2014 SGB II Bedarfsgemeinschaften 5.100 5.000 4.900 4.800 4.700 4.600 4.500 4.400 2016 2015 2014 = Vorläufige Zahlen 5

Durchschnittliche monatliche Leistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) T-3 Juli T-3 Juni Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung Sozialgeld ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung 342,54 343,58 28,00 28,41 Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) 379,54 381,44 Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Größe der Bedarfsgemeinschaften Sozialversicherungsbeiträge (SV) 146,12 146,21 Sonstige Leistungen (SL) (Erstausstattung Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung Bekleidung einschließlich 13,34 18,22 Leistungen je Bedarfsgemeinschaft insgesamt 934,97 943,36 Einkommen Oktober 2016 September 2016 Personen mit Einkommen (Gesamt) 6.031 6.002 männlich 2.920 2.893 weiblich 3.111 3.109 davon Jüngere unter 25 Jahre 3.807 3.785 davon 50 Jahre und älter 749 770 Einkommensarten Oktober 2016 September 2016 nicht selbständige Erwerbstätigkeit davon sozialversicherungspflichtig 1.843 1.083 1.806 1.069 Selbständige Erwerbstätigkeit 134 134 Arbeitslosengeld (SGB III) 102 120 Unterhalt 814 812 Kindergeld 3.646 3.626 Rente 260 259 Sonstiges Einkommen 385 367 6

Sanktionen Oktober 2016 September 2016 Sanktionen (Gesamt) 274 237 männlich 185 165 weiblich 89 72 davon Jüngere unter 25 Jahre 54 48 davon 50 Jahre und älter 31 26 Sanktionshöhen unter 100 161 142 100 bis unter 200 59 51 200 bis unter 300 24 19 300 und mehr 30 25 7

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Teilnehmer / Teilnehmerinnen Drittfinanzierte Förderungen 302 352 Kommunale Leistungen 208 187 Arbeitsgelegenheiten 138 140 Berufsausbildung 26 25 Leistungen an Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber 63 58 Förderung d. berufl. Weiterbildung 81 83 Berufliche Eingliederung 294 310 Einstiegsgeld 13 11 0 50 100 150 200 250 300 350 400 Dri inanzierte Förderungen: Bundes und Landesprogramme sowie ESF Oktober September Maßnahmen nach Personengruppen Personengruppe Oktober 2016 September 2016 Teilnehmer / Teilnehmerinnen an Maßnahmen (Gesamt) 1 1.166 1.125 männlich 691 641 weiblich 475 484 Davon Jüngere unter 25 Jahre 206 194 Davon 50 Jahre und älter 230 231 1: Ohne Einmalleistungen, z.b. Vermi lungsgutscheine, Bewerbungs und Reisekosten sowie Mobilitätshilfen und Beschaffung von Sachgütern für Selbstständige. 8

Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach 48a SGB II, T-3 Daten K1 - Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne KdU) Zielwert 2015/2014: Verringerung der Leistungsausgaben gegenüber dem Vorjahr 6% 4% 2% 0% -2% -4% -6% -8% 2014 2015 2016 K2 - Integrationen 36,0% 34,0% Zielwert 2014: Integra onsquote 25,9% Zielwert 2015: Integra onsquote 29,4% Zielwert 2016: Integra onsquote 28,5% 32,0% 30,0% 28,0% 26,0% 24,0% 22,0% 2014 2015 2016 K3 - Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern Zielwert 2014: Bestandsveränderung 0,0% Zielwert 2015: Bestandsveränderung 0,0% Zielwert 2016: Bestandsveränderung 0,5% 0,0% -2,0% -4,0% -6,0% -8,0% 2014 2015 2016 = Vorläufige Zahlen 9

Glossar Wer ist arbeitslos? Die Definition der Arbeitslosigkeit basiert auf den 16 SGB III sowie 117 ff. SGB III. Arbeitssuchende ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten als arbeitslos, wenn sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis oder nur in einem Beschäftigungsverhältnis mit weniger als 15 Wochenstunden stehen. Schüler/innen, Studenten/innen, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie Personen, die aus anderen Gründen für Vermittlungsbemühungen nicht zur Verfügung stehen, gelten nicht als arbeitslos. Maßgeblich für die Erhebung der Daten ist der Arbeitslosenbestand am Meldetag zur Arbeitsmarktstatistik. Wer sind zivile Erwerbspersonen? Unter zivilen Erwerbspersonen werden statistisch voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inkl. der Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Beamte (ohne Soldaten), Selbständige und mithelfende Familienangehörige sowie (registrierte) Arbeitslose zusammengefasst. Begriffsdefinitionen Arbeitslose SGB III/ SGB II Arbeitslose, die Arbeitslosengeld gemäß SGB III aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und nicht ergänzend hilfebedürftig gemäß SGB II sind, sowie Arbeitslose, die keinen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern ausschließlich Anspruch auf Hilfe bei der Arbeitsvermittlung besitzen, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der steuerfinanzierten Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II beziehen. Wer bildet eine Bedarfsgemeinschaft? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht dauernd getrennt lebenden Partner/Partnerinnen sowie die im Haushalt lebenden Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weiterhin zählen zur Bedarfsgemeinschaft die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten oder ihrer Partner, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Was bedeutet eine Sanktion? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind verpflichtet alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Kommen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies Sanktionen in Form von Minderung oder Wegfall der Leistungen zur Folge. Eine Sanktion umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei Monaten. 10

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb) Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze des 7a SGB II, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren eigenen und den Lebensunterhalt der mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können. Erwerbsfähig ist, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung gehindert ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Hilfebedürftige Personen unter 15 Jahren und Personen ab 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind, gelten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (neflb) Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), bzw. aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder (nef) einer BG bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nef nach dem SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in einer BG mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Hilfebedürftigkeit von Personen nach dem SGB II Hilfebedürftig ist nach 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Regelbedarf Der Regelbedarf umfasst die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Er umfasst als monatlicher Pauschalbetrag nach 20 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu zählt auch in vertretbarem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf ist Teil des Arbeitslosengeldes II bzw. des Sozialgeldes für erwerbsfähige (elb) bzw. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (nef). Eine Differenzierung erfolgt nach der Struktur der Bedarfsgemeinschaft (BG) und dem Alter der BG-Mitglieder. Die Pauschalen werden grundsätzlich zum 01. Januar jeden Jahres angepasst. 11

Zielvereinbarung Land Niedersachsen Kennzahlen nach 48a SGB II Seit dem Jahr 2011 sind alle Jobcenter verpflichtet, eine Zielvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Diese Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. K1 Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, ohne Kosten der Unterkunft (KdU) Die Kennzahl misst im Rahmen des Kennzahlenvergleiches für das jeweilige Jobcenter die Veränderung der Hilfebedürftigkeit zwischen dem aktuellen betrachteten Monat (Bezugsmonat) und dem gleichen Monat des Vorjahres (Bezugsmonat des Vorjahres). K2 Integrationsquote ist die Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten geteilt durch den durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den vergangenen 12 Monaten. Als Integrationen im Sinne der Kennzahlen nach 48a SGB II werden nur diejenigen Übergänge in Erwerbstätigkeit gezählt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, die Hilfebedürftigkeit auch längerfristig zu überwinden. Erfasst wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit, auch wenn diese durch Beschäftigung begleitende Leistung wie Eingliederungszuschuss oder Einstiegsgeld gefördert wird. K3 Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern ist die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat geteilt durch die Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat des Vorjahres. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Der Landkreis im Internet: E-Mail Jobcenter: www.landkreis-peine.de jobcenter@landkreis-peine.de Telefon Jobcenter: 05171-401 4304 12

Hinweis: Öffentliche Ausschreibung für "Aktivieren und Vermitteln für Frauen" Die Veröffentlichung dieser Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 16 Sozialgesetzbuch (SGB) II in Verbindung mit 45 SGB III erfolgte Ende Oktober 2016 in den örtlichen Zeitungen und den einschlägigen Vergabemedien, dem Portal der Deutschen evergabe sowie unter http://www.landkreis-peine.de) / Ausschreibungen. In der Maßnahme sollen 15 Teilnehmerinnen in der Zeit vom 24. April 2017 bis 20. April 2018 durch die Vermittlung von zusätzlichen Kompetenzen und Kenntnissen sowie durch individuelle Unterstützung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Auf der Basis einer Kompetenzfeststellung und verschiedener inhaltlicher Module werden die Bieter/ Bieterinnen um Entwicklung eines Konzeptes gebeten, das individuelles Coaching, Unterricht und Gruppenarbeit verbindet. Teilnehmerinnen sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte aller Altersgruppen mit Erziehungsaufgaben, insbesondere Alleinerziehende. Bei einer positiven Erfolgsbewertung des ersten Bewilligungszeitraumes ist zur Sicherstellung der Kontinuität die Verlängerungsoption mit einer Laufzeit von ebenfalls zwölf Monaten vorgesehen. Weitere Rückfragen richten Sie bitte unter der Mail-Adresse vergabstelle@landkreis-peine.de oder der Telefonnummer 05171-401 8308 an Herrn Kruse von der Zentralen Vergabestelle. 13