Stromtrassenplanungen Wie geht es jetzt weiter?

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Transkript:

am 07. Februar 2015 in Ansbach Stromtrassenplanungen Wie geht es jetzt weiter? Alexander Krone Referat Umwelt & Natur Luftsport-Verband Bayern e.v.

Gliederung Überblick über die Ablaufschritte des Stromtrassenbaus Auswirkungen des Netzentwicklungsplans 2014 für Bayern Stand der in Bayern geplanten neuen Stromtrassen (Projekte 4 und 5) vor dem Hintergrund des Ergebnisses des Bayerischen Energiedialogs Informationsgespräch in Schweinfurt mit Bundesnetzagentur und TenneT vom 06.02.2014 Ausblick: Wie geht es denn jetzt weiter? Empfehlungen für die Vereine

Ablaufschritte des Stromtrassenbaus Quelle: Bundesnetzagentur

Trassenfindung Es wird immer konkreter Quelle: Bundesnetzagentur 4

Bundesbedarfsplangesetz vom 23.07.2013 Bayern ist betroffen von den Projekten der Übertragungsnetzbetreiber: Gleichstrom: Nr. 4 Nr. 5 HGÜ Wilster Grafenrheinfeld (TenneT, SüdLink ) HGÜ Lauchstädt Meitingen (amprion, Südost-Passage bzw. Korridor D ) Drehstrom 380 kv: Nr. 17 Mecklar Grafenrheinfeld (TenneT) Nr. 18 Redwitz Mechlenreuth Etzenricht Schwandorf (TenneT) Nr. 20 Grafenrheinfeld Kupferzell- Großgartach (TenneT) Nr. 32 Bundesgrenze Altheim mit Abzweig Matzenhof Simbach, Isar Ottenhofen (TenneT) 5

Änderungen Netzentwicklungplan 2014 Zweiter Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2014 berücksichtigt: Daher: Neufassung des ab August 2014 geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Stellungnahmen im Zuge der Konsultationen Deutliche Verlagerung des Windenergieausbaus Richtung Nordost Importbedarf für Windenergie steigt in Bayern und BW auf 36% Neuberechnung des regionalisierten Erzeugungsszenarios (B 2024*) Regionale Anpassung mit Auswirkung für Bayern: Verlagerung der Endpunkte der östlichen HGÜ-Verbindung (Projekt 5, Korridor D) auf Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und Gundremmingen/Gundelfingen in Bayern (Vorher Südostpassage von Bad Lauchstädt nach Meitingen) 6

Projekt 5 Südost-Passage (amprion) Planung muss nach Klärung der Rahmenbedingungen neu aufgerollt werden: Zunächst bayerisches Moratorium für Energiedialog (-> Dialogveranstaltungen unterbrochen) Verschiebung der Endpunkte durch 2. Entwurf NEP 2014 (Überprüfung durch Bundesnetzagentur steht an; Auswirkung auf den Trassenverlauf?) Politische Entscheidung über die Konsequenzen aus dem Energiedialog (Formel 2-x = Anzahl der neuen Stromtrassen in Bayern?) Zunächst neues Bundesbedarfsplangesetz nötig???? 7

Projekt 4 SüdLink (TenneT): Antrag auf Bundesfachplanung vom 12.12.2014 In Bayern zu untersuchendetrassenalternativen: 8

Projekt 4 SüdLink (TenneT): Trassenkorridore und potentiell betroffene Flugplätze 9

Konvertersuchraum Sonderlandeplatz Schweinfurt-Süd 10 10

Potentielle Konverterstandortflächen Flächenbedarf: ca. 6-7 ha (ca. 230 m x 300 m) Hallenhöhe: ca. 20 m Flugplatz Schweinfurt-Süd (EDFS) 11

Informationsgespräch 06.02.2015 Schweinfurt (1) Teilnehmer: Ergebnis (1): Bundesnetzagentur TenneT Luftamt Nordbayern (LAN) LVB DAeC DHV Aeroclub Schweinfurt LSC Karlstadt Rhönflug Bad Brückenau Vorstellung der flugsicherheitsrelevanten Vorschriften zur Hindernisfreiheit erfolgte durch LAN LVB hat seine Forderung wiederholt, die Flugplätze und deren benötigtes Umfeld frühzeitig bei den Planungen zu berücksichtigen, da dies bei Trassenabwägung sachlich erforderlich ist und zielführend, weil Zeit und Aufwand sparend TenneT hat die Zusage, Flugplätze und Fluggelände (incl. Gelände für Modell-, Ballon-, Hängegleiter-, UL- Flug) entsprechend zu berücksichtigen, wiederholt und wird Ergebnisse des Informationsgespräches in die in Hessen und Niedersachsen etc. anstehenden Abstimmungen einbringen 12

Informationsgespräch 06.02.2015 Schweinfurt (2) Fazit aus Sicht LVB: Ergebnis (2): Initiative des LVB wird aufgenommen und setzt sich auch bundesweit fort Konstruktives und lösungsorientiertes Gespräch TenneT und auch Bundesnetzagentur sind an zügigem Planungsfortschritt interessiert und gesprächsbereit Persönliche Kontakte vermindern gegenseitige Kontaktschwelle und erhöhen das Verständnis LAN und DHV stellen TenneT Daten der Flugplätze und gelände zur Konstruktion der frei zu haltenden Umgebungsflächen als unverbindlichen Hinweis zur Verfügung (Platzkoordinaten, Art des Platzes, Lage der Platzrunden) Die Vertreter der Bundesnetzagentur nehmen die Anregung, schon in einem früheren Stadium nähere Untersuchungen zur Betroffenheit von Flugplätzen zu fordern mit und werden informieren, inwieweit das Thema in den Bundesfachplanungsbeirat eingebracht werden sollte; konkrete Planungsvorgaben werden den Übertragungsnetzbetreibern jedoch nicht gemacht Musterantrag nach 6 NABEG ist Sache der Übertragungsnetzbetreiber; die Ergänzung um die Berücksichtigung des flugsicherheitsrelevanten Umfeldes von Flugplätzen und geländen erscheint sinnvoll 13

Wie geht es denn jetzt weiter? Auf Grundlage des Antrages von TenneT auf Bundesfachplanung setzt die Bundesnetzagentur die Umsetzung von Projekt 4 zur Festlegung des Trassenkorridors fort: Antragskonferenz (öffentlich) Festlegung des Untersuchungsrahmens Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Information und Dialog) Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Konsultation) Erörterung und Beurteilung (Erörterungstermin mit Einwendern) Entscheidung (Veröffentlichung und Auslegung) Gleichzeitig erfolgt eine politische Klärung zum Neubau von Stromtrassen unter Einbeziehung des Energiedialogs in Bayern (Förderung Gaskraftwerk?) 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2014 Planungssicherheit vermutlich erst durch Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes 14

Empfehlung für die Vereine Bleibt wachsam und bringt Euch rechtzeitig mit ein! Benennt eine verantwortliche Person, die mit dem erforderlichen Durchhaltevermögen kontinuierlich die Lage beobachtet und Stellungnahmen des Vorstandes vorbereitet Vernetzt Euch politisch, sowie Ihr meint betroffen zu sein Nehmt an den Informationsveranstaltungen der Übertragungsnetzbetreiber teil und macht dort im Vorfeld konkrete Vorschläge für Planungsänderungen Haltet Kontakt zum LVB und informiert über wichtige Zwischenschritte, damit die Beratung im engen Schulterschluss erfolgen kann Stellungnahmen und Widersprüche müssen fristgerecht und durch den vertretungsberechtigten Vorstand erfolgen! Die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte werden sich über Jahre erstrecken: Vor Ort dran bleiben!!! 15

Fragen? 16