Kirchgemeindeversammlung

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Transkript:

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz 2. Protokoll Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2011, 20.00 bis 21.30 Uhr in der Kirche Wabern Anwesend Vorsitz Protokoll Anwesend Stimmenzähler Fleisch Nico H., Wabern Bieri Beatrice, Protokollführerin 71 Stimmberechtigte Kirchenmitglieder 36 absolutes Mehr Sigrist Peter Zoss Hans-Rudolf Der Präsident begrüsst die Versammlungsteilnehmenden Einleitung: Pfarrer Dr. Bernhard Neuenschwander. Der Präsident orientiert über das Stimmrecht gemäss Art. 5 Abs. 1 und 2 OgR: Stimmberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten sind Frauen und Männer, die: das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnen. 2 Nicht stimmberechtigt sind: Personen, die der französischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bern angehören; Personen, denen eine der in Abs. 1 genannten Eigenschaften fehlt; Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Er bittet die nicht stimmberechtigten Gäste getrennt von den Stimmberechtigten zu sitzen. Die Stimmenzähler werden stillschweigend gewählt. Der Versammlungspräsident zitiert Art.16 Abs. 3 OgR, welcher das massgebende Mehr bei en festlegt: 3 Bei allen en entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden. Das Präsidium stimmt mit. Fallen auf zwei sich gegenüberstehende Änderungsanträge gleichviel Stimmen, gibt das Präsidium den Stichentscheid. Erhält in der Schlussabstimmung ein Antrag gleichviel annehmende wie ablehnende Stimmen, gibt das Präsidium den Stichentscheid. Mehrere Stimmberechtigte haben sich wegen anderweitiger Verpflichtungen für die heutige Versammlung entschuldigt.

Die Publikation erfolgte vorschriftsgemäss und termingerecht im Amtsanzeiger vom 28. Oktober 2011 und 16. November 2011, im reformiert., Ausgabe Oktober 2011 sowie auf der Homepage www.kg-koeniz.ch. Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften konnten vom 28. Oktober 2011 bis 30. November 2011 im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus, Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen werden. Traktandenliste, Hinweise und Informationen sind ebenfalls auf der Homepage www.kg-koeniz.ch veröffentlicht. Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 29. Juni 2011 hat aufgelegen. Nico H. Fleisch verweist auf Art. 15 Abs. 7 OgR, der lautet: 7 Niemand darf sprechen, bevor das Präsidium das Wort erteilt hat. Jedermann hat sich sachlich und möglichst kurz zum Verhandlungsgegenstand zu äussern. Bei Übertretung dieser Vorschrift entzieht das Präsidium nach fruchtloser Mahnung das Wort. Bei ernstlichen Störungen kann das Präsidium die Verhandlungen auf bestimmte Zeit unterbrechen und, wenn auch nach Wiederaufnahme der Beratung eine reibungslose Abwicklung der Geschäfte nicht möglich ist, die Versammlung aufheben. Traktanden 1. Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 29.06.2011 Genehmigung 2. Wahl Vizepräsident / Vizepräsidentin Kirchgemeindeversammlung Ersatz von Mario Fedeli 3. Wahl Sekretär / Sekretärin Kirchgemeindeversammlung Ersatz von Barbara Isenschmid Obrist 4. Wahl Ressortverantwortlicher Personal Kirchgemeinderat Ersatz von Matthijs van Zwieten de Blom 5. Datenschutzreglement Genehmigung 6. Wahl Datenschutzaufsichtsstelle 7. Erhöhung Stellenprozente Sigriste und Hauswarte 8. Finanzplan 2012 2016 9. Voranschlag 2012 Genehmigung des Voranschlages 2012 und Festsetzung des Steuerfusses 10. Kostenfolge im Fall André Urwyler 11. Verschiedenes 2

Verhandlungen 1 2.320 Protokolle Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 29. Juni 2011 Während der Auflagefrist sind seitens der Bevölkerung keine Bemerkungen eingegangen. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 29.06.2011 wird einstimmig genehmigt 2 2.410 Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste Wahl Vizepräsident / Vizepräsidentin Kirchgemeindeversammlung Wegen des Rücktritts von Herrn Mario Fedeli ist ein neuer Vizepräsident/eine neue Vizepräsidentin für die Kirchgemeindeversammlung zu wählen. Der Präsident gibt bekannt, dass bisher niemand Geeignetes gefunden werden konnte und das Amt daher vakant ist. Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt zur Kenntnis, dass das Vizepräsidium der Kirchgemeindeversammlung vakant ist. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass das Vizepräsidium der Kirchgemeindeversammlung vakant ist. 3 2.410 Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste Wahl Sekretär/Sekretärin Kirchgemeindeversammlung Wegen des Rücktritts von Frau Barbara Isenschmid ist ein neuer Sekretär/eine neue Sekretärin für die Kirchgemeindeversammlung zu wählen Der Präsident erläutert: Da das Kirchgemeindesekretariat sich in einer Umstrukturierung befindet und sich Richtung Dienstleistungsorientierung zugunsten der Behörden und Mitarbeitenden entwickelt und der neue Leiter sein Amt noch nicht angetreten hat, schlagen wir Ihnen für die heutige Kirchgemeindeversammlung und alle damit zusammen hängenden Vor- und Nachbearbeitungstätigkeiten als Interimslösung Frau Beatrice Bieri aus Niederscherli vor. Ein definitver Wahlvorschlag gestützt auf Art. 14 Ziff. 1 Bst. h erfolgt zu gegebener Zeit. 3

Versammlung vom Mittwoch, 30. November 2011 Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung wählt Frau Beatrice Bieri aus Niederscherli interimistisch für die heutige Kirchgemeindeversammlung und alle damit zusammen hängenden Vor- und Nachbearbeitungstätigkeiten. Die Kirchgemeindeversammlung wählt Frau Beatrice Bieri aus Niederscherli mit 7 Enthaltungen interimistisch für die heutige Kirchgemeindeversammlung und alle damit zusammen hängenden Vor- und Nachbearbeitungstätigkeiten. 4 2.410 Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste Wahl Ressortverantwortlicher Personal Kirchgemeinderat Wegen des Rücktritts von Herrn Matthijs van Zwieten de Blom als Kirchgemeinderat und Leiter des Ressorts Personal ist ein neues Mitglied in den Kirchgemeinderat zu wählen. Der Präsident teilt mit, dass bisher keine geeignete Person gefunden werden konnte und die Ressortleitung daher vakant ist. Ein Vorschlag aus der Versammlung heraus könnte heute nicht gewählt werden. Der Kirchgemeinderat würde diese Person an der nächsten Versammlung vorschlagen, sofern sie geeignet ist, und bis dahin könnte diese Person an den Sitzungen des KGR mit beratender Stimme teilnehmen. Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Ressortleitung Personal im Kirchgemeinderat vakant ist. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt mit 9 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass die Ressortleitung Personal im Kirchgemeinderat vakant ist. 5 1.536 Datenschutzreglement Datenschutzreglement Sprecher ist der Datenschutzbeauftragte Kurt Stöckli (Fürsprecher, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern; E-Mail: ks@stoeckli-rechtsanwaelte.ch ). Herr Stöckli ist auch Datenschutzbeauftragter der Einwohnergemeinde Köniz. Kurt Stöckli erläutert kurz, warum ein Datenschutzreglement nötig ist und welche Änderungen es unterdessen gab: 4

Die 3 wichtigsten Kriterien, warum die Kirchgemeinde ein Datenschutzreglement benötigt: 1. Die bisherige Datenschutzaufsichtsstelle war das Aufsichtsorgan. Da diese Stelle die Aufgaben nicht mehr macht, braucht es eine neue, komplett unabhängige Datenschutzstelle, die nicht in der Kirchgemeinde integriert ist. Aufgrund des Reglements muss eine externe Datenschutzstelle bestimmt werden. 2. Die Kirchgemeinde plant ein Online-Abrufsystem, d.h. in Zukunft kann auf Daten im Internet zugegriffen werden. Diese Daten werden bereichsübergreifend abrufbar sein. 3. Die Kirchgemeinde hat eine eigene Homepage, es werden also immer wieder Personendaten darin veröffentlicht und dies muss klar reglementiert werden. Im Entwurf des Datenschutzreglements hat man alle Spielräume des Kantons und der Gemeinde ausgefüllt. Ebenso ist das kantonale Recht berücksichtigt worden. Alle Anwesenden haben das Reglement erhalten. Kurt Stöckli verzichtet deshalb, ins Detail zu gehen. Er steht aber für Fragen zu Verfügung. Es erfolgen keine Fragen oder Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Datenschutzreglement und beauftragt den Kirchgemeinderat, das Inkrafttreten zu bestimmen. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt bei 6 Enthaltungen das Datenschutzreglement und beauftragt den Kirchgemeinderat, das Inkrafttreten zu bestimmen 6 2.410 Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste Wahl Datenschutzaufsichtsstelle Der Datenschutzbeauftragte ist für die restliche Amtsdauer (bis 31.12.2012) und ausnahmsweise schon für die nächste ganze Amtsdauer (01.01.2013-31.12.2016) zu wählen. Rudolf Krähenbühl schlägt den Anwesenden Herr Kurt Stöckli vor, der am 21. September 2011 bereits durch den KGR gewählt wurde und bittet um seine Wahl. Es erfolgen keine Fragen noch Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung wählt Kurt Stöckli (Fürsprecher, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern, als Datenschutzbeauftragten der Kirchgemeinde Köniz für die Amtsdauer bis 31. Dezember 2016. 5

Die Kirchgemeindeversammlung wählt Kurt Stöckli (Fürsprecher, Schwanengasse 5/7, 3001 Bern), als Datenschutzbeauftragten der Kirchgemeinde Köniz für die Amtsdauer bis 31. Dezember 2016 einstimmig mit 3 Enthaltungen. Kurt Stöckli nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen. 7 3.500 Sigriste, Hauswarte, Reinigungspersonal Erhöhung Stellenprozente Sigriste und Hauswarte Sprecher: Hans-Ulrich Reber, Vizepräsident Kirchgemeinderat, erklärt den Anwesenden, um was es detailliert im diesem geht. Zu Recht werden die Sigriste von den Kirchenbesuchern als Visitenkarte der Kreise wahrgenommen. Die Anforderungen an sie sind sehr hoch. Unter anderem sollen sie folgende Anforderungen erfüllen: eine dienende Haltung bei Anlässen haben Organisationstalent besitzen über Logistische Fähigkeiten verfügen einen guten Umgang pflegen Kompetenzen haben ein breites technisches Verständnis besitzen und über handwerkliche Fähigkeiten verfügen. In der Regel erfüllen unsere Sigriste diese Erwartungen. Wie entsprechende Vorstösse jedoch zeigen, haben alle Mitarbeitende dieser Berufsgruppe zunehmend Mühe, innerhalb des vorgeschriebenen Pensums die geforderten Einsätze zu erledigen. Die freien Ruhetage einzuhalten wird auch immer schwieriger. Hier ist Handlungsbedarf angesagt. Der KGR hat reagiert und hat Martin Kull ein Mandat übergeben zur Analyse dieser Situation sowie zur Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung. Martin Kull hat einen umfassenden Bericht erstellt. Der KGR genehmigte an seiner September-Sitzung den Schlussbericht Optimierungsprojekt Sigristen und Hauswartdienste in der KG Köniz. Konkret: - Anstellung von im Stundenlohn beschäftigten Personen, d.h. max. 2 geeignete Personen pro Kreis. - Der KGR nimmt dafür erstmals für das Jahr 2012 einen Betrag von CHF 38'600.00 für max 775 Stunden ins Budget auf. Ebenfalls aufgenommen wir ein Betrag von CH 14'700.00 für Stellvertretungen während Weiterbildungen. - Damit werden die Sigristen- und Hauswartdienste um insgesamt 50 Stellenprozente erhöht. Diese Lohnkosten betragen jährlich wiederkehrend CHF 53'300.00. Der KGR genehmigt diese Erhöhung zuhanden der Kirchgemeindeversammlung. Es ist dem KGR ein Anliegen, Martin Kull auch an dieser Stelle für seine mit Kompetenz, Geschick und Einfühlungsvermögen durchgeführte Studie und überzeugenden Schlussfolgerungen herzlich zu danken. Im Namen und im Interesse der Berufsgruppe Sigriste und Hauswarte bitte ich die Versammlung, die geplanten Massnahmen zu genehmigen. Rudolf Krähenbühl bittet die Versammlung, die Massnahmen zu genehmigen. 6

Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt die Erhöhung der Stellenprozente Sigriste und Hauswarte. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt einstimmig die Erhöhung der Stellenprozente Sigriste und Hauswarte. 8 4.110 Finanzplan, Liquiditätsplan Finanzplan 2012 2016 Rudolf Krähenbühl, Ressortleiter Finanzen, vertritt das Traktandum Finanzplan 2012 2016 und zeigt die genauen Zahlen mittels Beamer auf. Bevor er die Situation erläutert, dankt er Veronika Hauser für die wiederum perfekte Arbeit. Im Vorbericht wurde der Finanzplan veröffentlicht. Dieser und das Budget sind sehr umfangreich. Die Finanzkommission traf sich zu 2 Sitzungen am 2. und 23. August 2011. Am 24. August wurde der Finanzplan durch den KGR genehmigt. Der Finanzplan stützt sich auf die Jahresrechung 2010, die an der Kirchgemeindeversammlung vom 29. Juni 2011 genehmigt wurde. Bei der Planung kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Kirchensteuern erhöhen werden. Diese sind festgesetzt auf 0.210 Einheiten, unverändert seit 1.1.2009. Bei natürlichen Personen ist beim Steuerertrag ein Wachstum von 1 % eingerechnet. Im Finanzplan ist für die Ausgaben ein Realwachstum und eine Teuerung von 1 % berechnet für die Jahre 2012 bis 2016. Schlussfolgerung Der Steuerertrag entwickelt sich innerhalb der budgetierten Beträge. Es kann nicht mit unerwartet hohen Steuererträgen gerechnet werden. Für die Liegenschaften müssen weiterhin kontinuierlich Investitionen getätigt werden, welche nicht vollständig ohne Fremdgeld oder durch weitere Desinvestitionen (Liegenschaftsverkäufe) zu finanzieren sind. Das Ziel der Finanzkommission ist klar gut zu planen und Kosten zu überwachen. Der Finanzplan muss nicht genehmigt werden. Es erfolgen keine Fragen noch Bemerkungen. Vom Finanzplan 2012-2016 wird Kenntnis genommen. 7

Die Kirchgemeindeversammlung nimmt mit 71 Stimmen vom Finanzplan 2012-2016 Kenntnis. 9 4.120 Voranschlag, Budget, Steueranlage Voranschlag 2012 Auch der Voranschlag 2012 wurde in der Finanzkommission eingehend beraten und vom Kirchgemeinderat gutgeheissen. Rudolf Krähenbühl erklärt mittels Beamer die wichtigsten Zahlen. Wichtigste Zahlen: Der Aufwandüberschuss im 2012 beträgt CHF 265 000 Franken (3 %) Der Ertrag Kirchensteuer wird mit der politischen Gemeinde abgestimmt. Wichtigste Aufwandposition: Personal Sozialleistungen Öffentlichkeitsarbeit Hauptteil: reformiert Diese sind nicht sehr abweichend zum Vorjahr: Dienstleistungen für Dritte Die Abschreibungen bleiben in etwa gleich Der Beitrag an den Synodalverband ist sehr viel höher Beiträge an karitative Werke sind höher Im Voranschlag 2012 sind Investitionen von rund 265 000 Franken vorgesehen. Ein Anwesender fragt, wie flexibel so ein Finanzplan ist, denn Liegenschaften können hohe Kosten verursachen. Rudolf Krähenbühl erläutert, dass auch die Bau- und Liegenschaftskommission eine Planung für die Liegenschaften macht. Herr Hans-Peter Jost hat diese Planung gut im Griff, so dass wir keine Überraschungen erwarten. Selbstverständlich kommt es immer zu Unvorhergesehenem, jedoch handelt es sich dort nicht um grosse Beträge. Es sind keine weiteren Fragen mehr zum Voranschlag. 1. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt den Voranschlag 2012 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 265 000.-. 2. Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst den Steuerfuss auf 0.210 Einheiten festzulegen 1. Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt mit 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Voranschlag 2012 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 265 000.-. 8

2. Die Kirchgemeindeversammlung beschliesst mit 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Steuerfuss auf 0.210 Einheiten festzulegen 10 3.201 Personaldossiers, Bewerbungen, Stellenbeschreibungen, Pflichtenhefte Kostenfolge im Fall André Urwyler An der letzten Kirchgemeindeversammlung wurde ein Antrag von Herrn Andreas Wiesendanger (Landorfstrasse 48, 3098 Köniz) eingereicht. (vgl. Beilage) Rudolf Krähenbühl nimmt an der Versammlung dazu Stellung, Gertrud Rothen steht zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nico H. Fleisch informiert vorgängig, dass das Abberufungsverfahren beendet sei durch einen Vergleich. Die 3 Parteien - André Urwyler, KGR Köniz und die Justiz, Gemeinde- und Kirchendirektion JGK - haben die Vereinbarung unterschrieben, die Abmachungen sind für alle bindend. Über den Inhalt des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. Gemäss Antrag betreffen die Informationen den Zeitraum des Abberufungsverfahrens vom 22. November 2010 bis Oktober 2011. Die Zahlen geben Auskunft über Ausgaben, die nicht zum Verfahren gehören. Über den Inhalt des Vergleichs dürfen keine Informationen weitergegeben werden. Stellvertretungskosten: CHF 25 200.00 Interne Aufwendungen: CHF 15 200.00 Beratungshonorar: CHF 21 000.00 Kosten Total: CHF 61 400.00 Fragen: Andreas Meinerzhagen Er stört sich am Begriff Stillschweigen, den er schon so lange hört. Das hat bei ihm Misstrauen ausgelöst. Er argumentiert, dass dies Folgen für die Gegenwart haben wird. Man sei immer noch nicht konkret informiert worden, warum Pfarrer Urwyler gehen musste. Bei seinem Abschiedsgottesdienst waren 700 Personen anwesend. Niemand der 700 Personen habe die Situation verstanden und dies schüre Misstrauen. Es habe zwar eine Aussprache zwischen Kommission und KGR stattgefunden, aber leider nur eine. Danach habe der KGR jegliche Gespräche verweigert. Stillschweigen sei keine Lösung, man muss Wunden heilen. Nico H. Fleisch dankt für diese Aussagen und wiederholt, dass von allen 3 Parteien, auch von Pfarrer Urwyler, das Stillschweigen gutgeheissen und vertraglich abgesichert und unterschrieben wurde. Andreas Meinerzhagen Er erwidert darauf, dass ihn das Wort Stillschweigen störe. Er wünscht mehr Transparenz. Zudem wurde Pfarrer Urwyler gezwungen, dieses Stillschweigeabkommen zu unterschreiben, er hatte keine andere Wahl. Nico H. Fleisch: Die KG Köniz, der Kanton Bern und Pfarrer Urwyler haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Pfarrer Urwyler wird zukünftig als Pfarrverweser arbeiten. Die KG Köniz beteiligt sich an den Kosten. Der Grund dafür liegt bei den langjährigen Schwierigkeiten. Es liegen keine strafrechtlichen Fehler vor. Andreas Wiesendanger Er erklärt den Anwesenden, dass immer noch Kosten für die weitere Stellvertretung entstehen. Auch die Kommission Köniz hatte interne Aufwendungen durch das Anstellen von ex- 9

ternen Leuten. Diese Kosten sind in der gezeigten Aufstellung nicht enthalten. Er informiert, dass die eben gezeigte Kostenaufstellung mit Vorsicht zu geniessen sei und erwähnt nebenbei, dass Pfarrer Andreas Schiffmann total überlastet sei. Herr Hänni fragt, ob diese Zahlen abgesegnet seien und für die Öffentlichkeit verwendet werden können. Nico H. Fleisch bestätigt, dass die Zahlen weiterverwendet werden können. Herr Zimmermann fragt sich, ob die präsentierten Zahlen glaubwürdig seien. Man erklärt ihm, dass es sich hier um Zahlen für die Stellvertretung durch Pfarrer Schiffmann handelt sowie um interne Aufwendungen und Beratungshonorare. Herr Koch weist alle Anwesenden darauf hin, dass eine Partei vergessen wurde. Und zwar die Predigtgänger. Diese sind die wahren Leidtragenden. Bernhard Friedli Er zweifelt an den Zahlen. Er erinnert daran, dass sie Unterschriften gesammelt haben und diese nicht zählen. Er ist empört, dass das Volk nichts zu sagen hat. Der Präsident erwidert darauf, dass in der Schweiz die Demokratie durch den Rechtsstaat begrenzt sei. Die Demokratie könne sich also nur innerhalb der durch den Rechtsstaat gesetzten Grenzen entfalten. Wenn man die Möglichkeit eines Abberufungsverfahrens, das rechtskonform verlaufen sei, nicht mehr wolle, müsse man die entsprechenden Gesetze auf demokratischem Weg ändern. Ein Anwesender ist interessiert zu wissen, ob im vorangehenden Voranschlag die Kosten für weitere Pfarrstellen enthalten sind. Dies wird bestätigt. Und weiter fragt er an, ob die CHF 11 000.00 im Kostenvoranschlag für Stellvertretungen Köniz betreffen oder auch andere Kreise. Dieser Betrag, wird ihm mitgeteilt, ist für andere Kreise reserviert. Margrit Rhyn Sie ist erschüttert, dass man nie etwas fragen darf, dass nur über das Stillschweigen informiert wird. Sie fragt sich nun, ob dies bereits Mobbing sei. Herr Friedli hat eine Frage bezüglich Kasualien. Darf Pfarrer Urwyler für Beerdigungen und Hochzeiten in der Kirche angefragt werden? Der Versammlungsleiter hält fest: Der Regionalpfarrer wird entscheiden, auf Antrag des Präsidiums/Vize-Präsidiums KGR, ob Pfarrer Urwyler in der Kirche Köniz sakrale Handlungen vornehmen darf. Stellvertretungen, die vom Regionalpfarramt angeordnet sind, müssen in Rechnung gestellt werden. Deshalb muss zuhanden des KGR ein Gesuch gestellt werden, das dem Regionalpfarrer weitergeleitet wird. Selbstverständlich wird das Verfahren bei Beerdigungen sehr beschleunigt. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Leiters Ressort Finanzen des Kirchgemeinderats, wonach die Kosten im Fall André Urwyler CHF 61 400.00 betragen und die Verfahrenskosten wegen des vereinbarten Stillschweigens in der Vereinbarung mit André Urwyler und der Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion nicht genannt werden dürfen. 10

Die Kirchgemeindeversammlung nimmt mit 49 Ja Stimmen, bei 4 Enthaltungen und 18 Gegenstimmen, Kenntnis von den Ausführungen des Leiters Ressort Finanzen des Kirchgemeinderates, wonach die Kosten im Fall André Urwyler CHF 61 400.00. betragen und die Verfahrenskosten wegen des vereinbarten Stillschweigens in der Vereinbarung mit André Urwyler und der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion nicht genannt werden dürfen. 11 6.100 Verschiedenes nach Inhaltsverzeichnis Verschiedenes Heinz Zwahlen, KKK Köniz Er bemerkt, dass vor einem Jahr an der Kirchgemeindeversammlung über eine Verwalterstelle abgestimmt wurde und diese abgelehnt wurde. Im Quartalsbrief vom November 11 nun wird ein Leiter für das KG Sekretariat angekündigt. Ihm ist klar, dass neu organisiert werden muss. Seine Frage ist nun aber, ob man beim Leiter KGS in Hintergedanken den Verwalter meint? Die Präsidentin KGR antwortet: Die Verwalterstelle ist damals abgelehnt worden. Der Leiter KGS war niemals als Ersatz für den Verwalter gedacht. Nach der damaligen Absage, für die der KGR heute froh ist, reifte der Gedanke, das heutige Sekretariat in ein Dienstleistungszentrum umzuwandeln. Deshalb wird nun ein Leiter Kirchgemeindesekretariat eingestellt. Im Moment wird die Dienstleistungsplattform geformt. Das Ziel ist, dass alle Mitarbeitenden, auch in den Kreisen mehr Unterstützung erhalten werden. Andreas Meinerzhagen Er ist erstaunt, dass im Sekretariat drei Personen gekündet haben und eine Person zurückgestuft wurde. Gertrud Rothen erwidert, dass über Personalangelegenheiten in der Öffentlichkeit nicht diskutiert wird. Andreas Meinerzhagen Er orientiert die Anwesenden, dass fast alle Mitglieder der Kreiskommission Köniz zurücktreten werden. Nico H. Fleisch entgegnet, dass dies bereits der Presse zu entnehmen war und zu bedauern sei, und wiederholt, dass aus Persönlichkeitsschutzgründen in der Öffentlichkeit nicht über Personalangelegenheiten diskutiert werde. Frau Klingele Sie empfindet es als eigenartig, dass der Leiter Sekretariat gleichzeitig das Personal und die Finanzen betreut. Darauf beruhigt Nico H. Fleisch, dass dies kein trojanisches Pferd für den Kirchgemeindeverwalter sei und bekräftigt, dass der Leiter tatsächlich Chef Finanzen und Chef Personal sein werde, was durchaus kompatibel sei. Walo Hänni Er beteuert, dass ein Grossteil der Leute einen Neuanfang wünschen, aber der Kirchenkreis Köniz und der Kirchgemeinderat nicht bereit seien für diesen Neuanfang. Nico H. Fleisch erwidert, der Personalwechsel im Sekretariat habe nichts mit den Auseinandersetzungen betr. Pfarrer Urwyler zu tun und dass M. van Zwieten eine vollamtliche Pfarrstelle angetreten und deshalb den Wohnort gewechselt habe, sei auch zu verstehen und sei unabhängig von der Gesamtsituation geschehen. 11

Peter Flück Er kündigt seinen Austritt aus der Kirche an, da er kein Verständnis habe für die ganze Situation. Seiner Meinung nach fehlt dem KGR das soziale Verhalten. Pfarrer Urwyler habe nur unterschrieben, weil er das Messer am Hals hatte. Herr Flück ist enttäuscht über die Informationspolitik und fordert Änderungen im KGR. Herbert Zaugg Er orientiert, dass der Persönlichkeitsschutz, über den wir im Datenschutzreglement abgestimmt haben, befolgt werden muss. Unter Datenschutz fällt, dass über Eigenheiten von Persönlichkeiten keine Auskunft gegeben werden darf. Viele Leute kennen nur eine Seite von Pfarrer Urwyler. Über die andere Seite Pfarrer Urwylers zu sprechen untersteht, wie gesagt, dem Datenschutz. Herr Friedli Er stört sich daran, dass Pfarrer Urwyler gekündigt wurde an dem Tag, als dieser ins Spital musste und ihm gleichzeitig das Telefon abgestellt wurde. Hier antwortet Nico H. Fleisch, dass Pfarrer Urwyler nicht gekündet wurde, sondern er die Auseinandersetzungen durch eine freiwillig unterzeichnete Vereinbarung beendet habe und weist wiederum auf die Stillschweigevereinbarung hin. Herr Friedli Er appelliert darauf an die Demokratie, die jedoch gemäss Nico H. Fleisch durch rechtliche Vorschriften begrenzt ist. Frau Zwahlen Sie wird auf Ende Jahr den Austritt aus der Kirche bekanntgeben. Andreas Meinerzhagen Er weist auf die Ecken und Kanten von Pfarrer Urwyler hin und beteuert, dass dieser nicht immer einfach war. Die Reaktion des KGR aber war übertrieben. Ein Entgegenkommen wäre schön gewesen. Der KGR nimmt das zur Kenntnis Es folgen keine weiteren Wortmeldungen mehr. Der Versammlungspräsident dankt dem Kirchgemeinderat und dem Sekretariat für die wie immer ausgezeichnete Vorbereitung der Geschäfte Frau Beatrice Bieri, die heute Frau Barbara Isenschmid Obrist ersetzt hat dem Kirchenkreis Wabern für das Gastrecht und alles, was damit zusammenhängt den Stimmenzählern und allen, die an diesem schönen Abend hierher gekommen sind, um ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und so die Kirchgemeinde in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Die nächste ordentliche KGV wird am 6. Juni 2012 in Niederwangen stattfinden. KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG KÖNIZ Der Präsident Die Sekretärin Dr. jur. Nico H. Fleisch Beatrice Bieri 12