RICHTLINIEN ANLAGENBUCHHALTUNG UND INVENTARISIERUNG



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Universität für angewandte Kunst Wien Oskar Kokoschka-Platz 2 1010 WIEN RICHTLINIEN ANLAGENBUCHHALTUNG UND INVENTARISIERUNG

INFORMATIONEN ZUR ANLAGENBUCHHALTUNG 1. ANLAGEN IM BAU Hierbei handelt es sich um Investitionsgüter, die nicht als eine funktionstüchtige Einheit angeschafft werden, sondern erst zusammengebaut werden oder aus zumindest zwei zeitlich getrennten Lieferungen bestehen. Wenn eine derartige Anschaffung geplant ist, ist die Finanzabteilung spätestens bei Vorliegen der ersten Rechnung diesbezüglich zu informieren, da eine eigene Anlagennummer vergeben wird, die bei allen die Anlage betreffenden Rechnungen (auch Sachaufwand!) bei der Freigabe anzugeben ist. Ebenso ist der Zeitpunkt der Fertigstellung und Inbetriebnahme mitzuteilen, da erst dan n mit einer Umbuchung die fertiggestellte Anlage aktiviert und im Anlagenverzeichnis ersichtlich wird und erst durch diese Aktivierung die AfA verrechnet wird. (Bei Projekten zu beachten!) Sämtliche Buchungen auf eine Anlage im Bau können nur von einem bestimmten Auftrag (Drittmittel- oder Globalbudget) erfolgen, und auch die fertige Anlage wird auf diesen Auftrag aktiviert. 2. AUFTRÄGE Eine Anlage kann im SAP-Stammsatz nur einem bestimmten Auftrag zugeordnet werden. Dies bedeutet, dass bei sämtlichen Buchungen sowie der SAP -Bestellung nur ein Auftrag hinterlegt werden kann. Soll die Finanzierung einer Anlage von mehreren Aufträgen erfolgen, ist die Bestellung auf jenem Auftrag durchzuführen, von dem der überwiegende Teil der Zahlung erfolgt. Wird der Rechnungsbetrag mehrfach geteilt, muss sich der/die Besteller/in auf einen Auftrag festlegen (in der Regel wird es sich um einen Auftrag jener Organisationseinheit handeln, der der Gegenstand auch physisch zugeordnet wird). Die Belastung der anderen Aufträge erfolgt ausschließlich durch Budgetumbuchungen mittels Umbuchungsaufträgen. Auch alle nachträglichen Buchungen (Erweiterung einer bestehenden Anlage) können nur von jenem Auftrag erfolgen, der im Stammsatz der Anlage hinterlegt ist. Zubuchungen zu einem späteren Zeitpunkt sind allerdings nur dann statthaft, wenn Wert und Nutzungsdauer der bestehenden Anlage dadurch wesentlich erhöht werden. Reparaturen und Ersatzteile sind hingegen immer aus dem Aufwand zu begleichen. Bei Reparaturen von Anlagen sind die Anlagennummer und der Auftrag, von dem die Anlage angeschafft wurde, bekannt zu geben, da bei Anlagen aus dem Drittmittelbudget auch allfällige Reparaturen nur aus Drittmitteln bezahlt werden dürfen. 3. ANZAHLUNG, VORAUSZAHLUNG, RATENZAHLUNG Für Anzahlungen (ein Teil des Gesamtrechnungsbetrages wird angezahlt, der Rest ist nach Lieferung fällig) und Vorauszahlungen (der gesamte Rechnungsbetrag ist vor Lieferung fällig) ist in der SAP-Bestellung pro Betrag eine eigene Zeile anzulegen, der Wareneingang darf jedoch nur für den letzten Teilbetrag bestätigt werden, da die Verbuchung von Anzahlungen und Vorauszahlungen bis zur Aktivierung der Anlage nicht direkt am Institutsauftrag erfolgt. Durch die SAP-Bestellung scheint jedoch der Betrag im Obligo auf. Die erste Rechnung hat den Gesamtbetrag sowie die Zahlungsbedingungen (Teilbeträge) zu enthalten. Bei Ratenzahlungen (Lieferung ist bereits erfolgt) benötigt die Anlagenbuchhaltung eine Rechnung, in der Gesamtbetrag, Zahlungsraten und Fälligkeiten enthalten sind. Die Anlage wird bereits bei der ersten Ratenzahlung mit dem Gesamtwert aktiviert, die SAP -Bestellung muss daher über den gesamten Betrag, nicht nur über die erste Rate angelegt werden. Weiters Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 2

ist rechtzeitig vor Fälligkeit einer Rate eine Rechnungskopie, die den fälligen Ratenbetrag ausweist und mit dem Kontierungsstempel versehen ist, der Anlagenbuchhaltung zu übermitteln, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden. Dies ist nicht erforderlich, wenn vom Rechnungssteller für jede Rate zusätzlich eine eigene Rechnung ausgestellt wird. 4. KONTIERUNG der Rechnungen in der Finanzabteilung Für eine rasche und korrekte Rechnungsverbuchung betreffend Anlagen sind folgende Angaben unbedingt erforderlich: Kostenstelle bzw. Innenauftrag und der Standort der Anlage (Raum bzw. Person) Unterschrift des Kostenstellenverantwortlichen Auskunft um welche Anlage genau es sich handelt bzw. wie viele Einheiten enthalten sind, wenn diese Informationen auf der Rechnung nicht ersichtlich sind. Durch die vollständige Angabe der genannten Daten können Rückfragen vermieden und die Buchungen ohne Verzögerungen von der Finanzabteilung durchgeführt werden. 5. VORGEHENSWEISE IM FALLE EINES DIEBSTAHLES VON ANLAGEN Es ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige für die gestohlene Anlage bei der Polizei zu erstatten. Unmittelbar danach ist eine Diebstahlsmeldung an die Finanzabteilung zu übermitteln, welcher die Anzeige bei der Polizei im Original beigelegt ist sowie (soweit dies aus der Anzeige nicht hervorgeht) die Anlage ausreichend genau bezeichnet wird (wenn bekannt durch Angabe der Anlagennummer). Der/die Leiter/in der Organisationseinheit hat im Rahmen dieser Diebstahlsmeldung die Finanzabteilung mit dem Ausscheiden der Anlage zu beauftragen und die Meldung eigenhändig zu unterzeichnen. 6. ÜBERGABE/AUSSCHEIDEN VON INVENTARGEGENSTÄNDEN Bitte besonders zu beachten: Anlagen, die an eine andere Organisationseinheit weitergegeben werden oder die nicht mehr gebraucht werden, sich aber noch in Räumlichkeiten der Universität für angewandte Kunst befinden, dürfen keinesfalls ausgeschieden werden! Diese Änderungen sind der Finanzabteilung zu melden. Das Ausscheiden eines Inventargegenstandes bedeutet immer die dauerhafte Entfernung des Anlagegutes von der Universität für angewandte Kunst Wien (dies kann durch Verkauf oder Verschrottung geschehen). Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 3

INVENTARISIERUNGSRICHTLINIE Inhaltsverzeichnis 1. Zweck der Inventarisierungsrichtlinie... 4 2. Geltungsbereich... 4 3. Begriffe und Wertgrenzen zu Anlagen (Inventar)... 4 4. Schenkungen... 4 5. Inventarverwaltung, Inventarverantwortlichkeiten (Aufgaben der Inventarbeauftragten)... 5 6. Durchführung von Inventuren durch die/den Inventarbeauftragte/n der Organisationseinheit bzw. des Instituts... 5 7. Durchführung von Inventuren durch den/die Mitarbeiter/innen der Beschaffungswesen/Anlagenbuchhaltung (Herr Müller)... 5 8. Abgang von Inventargegenständen... 6 9. Diebstahl... 6 1. Zweck der Inventarisierungsrichtlinie Die Richtlinie soll eine nach einheitlichen Grundsätzen konzipierte Evidenzhaltung des beweglichen, körperlichen Sachanlagevermögens, das im Eigentum der Universität für angewandte Kunst Wien steht, sicherstellen. 2. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für Investitionen im Global- und Drittmittelbereich. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Gebäude bzw. Räumlichkeiten der Universität für angewandte Kunst Wien. Wissenschaftliche Literatur und andere wissenschaftliche Datenträger unterliegen nicht dieser Richtlinie. 3. Begriffe und Wertgrenzen zu Anlagen (Inventar) Anlagen: darunter versteht man alle Gegenstände, die bestimmt sind, dem Unternehmen dauernd bzw. für einen längeren Zeitraum (mind. 3 Jahre) zu dienen. Man unterscheidet bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter. Bewegliche Wirtschaftsgüter sind nicht mit einem Grundstück oder Gebäude verbunden und/oder nicht als Bestandteile der Gebäude zu sehen. An der Universität für angewandte Kunst werden alle Anlagen über 400 in das Inventar aufgenommen. Die Entscheidung ob es sich um eine Anlage oder um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt obliegt der Finanzabteilung. Auch alle Kosten für die Fertigstellung- bzw. Inbetriebnahme (wie Schulungen-, Transportkosten) werden dazu aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anlagen bis zu einem Betrag von 400 werden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und daher nicht inventarisiert. Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 4

Anlagen im Bau: darunter sind Investitionsgüter zu verstehen, die nicht als eine funktionstüchtige Einheit angeschafft, sondern erst zusammengebaut werden bzw. die aus zumindest zwei zeitlich getrennten Lieferungen bestehen. Wenn eine derartige Anschaffung geplant ist, ist umgehend bereits mit der Anschaffung des ersten Anlagenteiles die Finanzabteilung zu informieren, welche eine eigene Anlagennummer hierfür bekannt gibt. Diese eigene Anlagennummer ist für alle Rechnungen (Investitionen als auch Sachaufwand sowie für Eigenleistungen), welche der Anlage in Bau" zuordenbar sind, zu verwenden. Der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. die Inbetriebnahme ist rasch an die Anlagenbuchhaltung zu melden, um die fertige Anlage aktivieren und ins Inventar aufnehmen zu können. 4. Schenkungen Anlagegegenstände bzw. andere Wertsachen die nicht entgeltlich, sondern unentgeltlich d.h. ohne Gegenleistung erworben werden, zählen zu den Schenkungen. Beispiele hierfür sind Vermögensgegenstände wie z.b. Bilder oder Bücher, die einer Organisationseinheit bzw. einem Institut überlassen (vererbt) werden. Diese Zuwendungen sind der Finanzabteilung umgehend zu melden damit eine Verbuchung erfolgen kann. In begründeten Einzelfällen kann schriftlich via Email durch den/die Leiter/in der Organisationseinheit eine geringere als die vorgesehene Nutzungsdauer mit entsprechender Begründung an die Leitung der Finanzabteilung übermittelt werden. 5. Inventarverwaltung, Inventarverantwortlichkeiten (Aufgaben der Inventarbeauftragten) Die Leiter/innen von Organisationseinheiten bzw. Instituten sind für den sachgerechten Umgang, für die Aufbewahrung und für das Vorhandensein der Inventargegenstände an der jeweiligen Organisationseinheit bzw. am Institut, als auch für die Führung der Inventarliste verantwortlich. An jeder Organisationseinheit bzw. an jedem Institut sind ein oder mehrere Inventarbeauftragte zu benennen, die die Inventarverwaltung an der Organisationseinheit bzw. am Institut wahrnehmen. Aufgaben der Inventarbeauftragten: Anbringen der Inventaretiketten an gut sichtbarer Stelle. Sofern das Anbringen aufgrund der Art des Inventargegenstandes nicht möglich ist, ist der Inventaraufkleber in einer gesonderten Ablage zu verwahren. Verwahrung der übermittelten aber noch nicht geklebten Inventaretiketten Auskunftserteilung zu Anlagenrechnungen z.b. Aufgliederung der Rechnung nach Inventargegenständen in Form von selbsterklärenden Kurzbezeichnungen der Anlagegüter, Standort, Raumnummer etc. Meldung von Abgängen und Standortveränderungen der Inventargegenstände an die Finanzabteilung Meldung von Schadensfällen an die Finanzabteilung Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Finanzabteilung bzw. Beschaffungswesen/Anlagenverwaltung (Herr R. Müller) bei der Durchführung von Inventuren (wie z.b. Sicherstellung der Zugänglichkeit aller Räume der OE bzw. des Instituts) Unterstützung bei der Aufklärung von Inventurdifferenzen Hinweis: Die Erfassung der Inventargegenstände in SAP erfolgt im Zuge der Rechnungsverbuchung durch die Finanzabteilung. Die aktivierten Anlagen werden von dem/der Inventarbeauftragten dem entsprechenden Raum zugeordnet und mit der Inventaretikette versehen. Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 5

6. Durchführung von Inventuren durch die/den Inventarbeauftragte/n der Organisationseinheit bzw. des Instituts Alle 2 Jahre ist bis zum 31. Jänner für das in die Universität für angewandte Kunst mit Stichtag 31. Dezember ausgewiesene Anlagevermögen (Inventarlisten) eine Inventur durchzuführen. D.h. es hat von dem/der Inventarbeauftragten und dem/der Leiter/in der Organisationseinheit bzw. des Instituts eine Überprüfung der Inventarliste bzw. des Inventars auf Vollständigkeit und Aktualität zu erfolgen. Die aktualisierte bzw. abgeänderte Inventarliste ist nach Bestätigung durch den/der Leiter/in der Organisationseinheit und des Inventarbeauftragten an die Finanzabteilung zu übermitteln. 7. Durchführung von Inventuren durch den/die Mitarbeiter/innen der Beschaffungswesen/Anlagenbuchhaltung Innerhalb von 5 Jahren wird eine vollständige Inventur bei allen Organisationseinheiten bzw. Instituten an der Universität für angewandte Kunst durch Mitarbeiter/innen der Abteilung Zentrales Beschaffungswesen/Anlagenverwaltung durchgeführt. Die Inventur erfolgt gemeinsam mit der/dem Inventarbeauftragten der jeweiligen Organisationseinheit bzw. des Instituts, der/die auch für die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten Sorge trägt. Die Inventur erfolgt auf Grund der in der Universität vorhandenen Inventargegenstände zum gegebenen Zeitpunkt durch Einscannen der Inventargegenstände mittels Barcode-Scanner. Inventurdifferenzen sind abzuklären. Die daraus resultierenden Zugänge bzw. Abgänge von Inventargegenständen sind in der Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. 8. Abgang von Inventargegenständen Der/die Leiter/in der Organisationseinheit bzw. des Instituts hat zu entscheiden, ob Inventargegenstände entweder: a) funktionstüchtig sind, aber nicht mehr an einer Organisationseinheit bzw. einem Institut benötigt und auch nicht verkauft werden. In diesem Fall ist nachweislich abzuklären, ob diese Inventargegenstände noch für andere Organisationseinheiten bzw. Institute von Nutzen sein könnten. b) oder funktionstüchtig sind, aber verkauft werden. Ein allenfalls erzielter Verkaufserlös wird dem jeweiligem Auftrag der Organisationseinheit bzw. des Institutes gutgebucht. c) oder funktionsuntüchtig und daher wertlos geworden sind. Diese sind nur dann zur Ausscheidung zu melden, wenn sie tatsächlich entsorgt worden sind. Im Fall einer Ausscheidung sind alle Reparaturkostenvoranschläge an die Finanzabteilung zu melden. Bei Verwahrung eines Inventargegenstandes in einem anderen Raum (z.b. Keller, Abstellraum) liegt keine Ausscheidung vor und es ist der Standort zu ändern. Wird der Gegenstand einer anderen Organisationseinheit bzw. einem anderen Institut übergeben, ist der Besitzer bzw. Standort zu ändern. Generell gilt für b) und c), dass vor Ausscheidung oder Verkauf von Inventargegenständen über die Finanzabteilung abzuklären ist, ob die Inventargegenstände vollkommen abgeschrieben sind oder noch mit einem Restbuchwert aufscheinen. Sollten aufgrund noch vorhandener Restbuchwerte Verluste entstehen, so ist abhängig von der Verlusthöhe, eine vorhergehende Genehmigung von der/die Leiter/in der Organisationseinheit bzw. des Instituts einzuholen. Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 6

Der Abgang (Ausscheidung oder Verkauf) von Inventargegenständen ist von der/dem zuständigen Inventarbeauftragten der Organisationseinheit bzw. dem Institut von der/dem Inventarbeauftragten und dem/der Leiter/in der Organisationseinheit bzw. des Instituts zu unterzeichnen und an die Finanzabteilung unter Angabe des Ausscheidungsgrundes sowie alle Reparaturkostenvoranschläge zu übermitteln. 9. Diebstahl Es ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige für die gestohlene Anlage bei der Polizei zu erstatten. Unmittelbar danach ist eine Diebstahlsmeldung an die Finanzabteilung zu übermitteln, welcher die Anzeige bei der Polizei im Original beigelegt ist sowie (soweit dies aus der Anzeige nicht hervorgeht) die Anlage ausreichend genau bezeichnet wird (wenn bekannt durch Angabe der Anlagennummer). Der/die Leiter/in der Organisationseinheit hat im Rahmen dieser Diebstahlsmeldung die Finanzabteilung mit dem Ausscheiden der Anlage zu beauftragen und die Meldung eigenhändig zu unterzeichnen. Eine allfällige Versicherungsmeldung erfolgt über die Abteilung Liegenschaftsmanagement. Stand Jänner 2014 Finanzabteilung-A. Stiger Seite 7