Vertrags-Nr.: 16 I 1407.S.00 Projektbezeichnung B 286, 4-streifiger Ausbau SW - Schwebheim - BW 0-1, Brücke B 286 über den GRW am Schweinfurter Kreuz - BW 0-2, Brücke B 286 über die K-SW 3 bei Schwebheim - BW 0-3, Brücke B 286 über den Wethgraben bei Schwebheim - BW 2-1, Brücke B 286 über den GW bei Schwebheim - BW 3-1, Brücke B 286 über den Unkenbach bei Schwebheim - BW 3-2, Brücke B 286 über die St 2277 bei Schwebheim VgV F Nr.: 16 D 0001 Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch [Bauamt] Staatliche Bauamt Schweinfurt Mainberger Straße 14 97422 Schweinfurt - nachstehend Auftraggeber genannt - und (vom Bieter einzutragen) in [Straße, Ort] (vom Bieter einzutragen) - nachstehend Auftragnehmer genannt - Angebot zum Verhandlungsverfahren nach 17 VgV Ingenieurvertrag für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung INHALT 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter 5 Termine und Fristen 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 7 Vergütung 8 Ergänzende Vereinbarungen VHF Bayern - Stand Juli 2013 Seite 1 von 9
ANLAGEN 1 VII.14.2.StB Leistungsumfang Ingenieurbauwerke 2 VII.12.2.StB Leistungsumfang Tragwerksplanung 3 VII.100.4 Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige AVB- Bereich Straßen und Brückenbau (Stand Juni 2010) 4 VII.106.2 Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Ingenieurbauwerke TVB-Brücken (Stand Juli 2013) 5 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerke BW 0-1 und 2-1 6 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerke BW 0-2 und 3-1 7 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerk BW 0-3 8 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerk BW 3-2 9 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-1 und 2-1 10 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-2 und 3-1 11 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-3 12 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 3-2 1 Gegenstand des Vertrages (1) Bezeichnung der Leistung: B 286, 4-streifiger Ausbau SW - Schwebheim - BW 0-1, Brücke B 286 über den GRW am Schweinfurter Kreuz - BW 0-2, Brücke B 286 über die K-SW 3 bei Schwebheim - BW 0-3, Brücke B 286 über den Wethgraben bei Schwebheim - BW 2-1, Brücke B 286 über den GW bei Schwebheim - BW 3-1, Brücke B 286 über den Unkenbach bei Schwebheim - BW 3-2, Brücke B 286 über die St 2277 bei Schwebheim (2) Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes. den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile des Vertrages sind: Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen der Bayerischen Staatsregierung VII.14.2.StB Leistungsumfang Ingenieurbauwerke Anlage: 1 VII.12.2.StB Leistungsumfang Tragwerksplanung Anlage: 2 VII.100.4 Allgemeine Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige AVB- Anlage: 3 Bereich Straßen und Brückenbau (Stand Juni 2010) VII.106.2 Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Anlage: 4 Ingenieurbauwerke TVB-Brücken (Stand Juli 2013) VHF Bayern - Stand Juli 2013 Seite 2 von 9
VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerke BW 0-1 und 2-1 Anlage: 5 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerke BW 0-2 und 3-1 Anlage: 6 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerk BW 0-3 Anlage: 7 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Ingenieurbauwerk BW 3-2 Anlage: 8 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-1 und 2-1 Anlage: 9 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-2 und 3-1 Anlage: 10 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 0-3 Anlage: 11 VII.100.2 Vorläufige Honorarermittlung Tragwerksplanung BW 3-2 Anlage: 12 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Anlage Nr. 1 und 2 beschriebenen Leistungen folgende Leistungen Bewertung Grundleistungen: Besondere Leistungen: (2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in Lph. 1 4: vier Ausfertigungen Lph. 6: einer Ausfertigung in analoger Form kopier-/pausfähig (einfach) schwarz/weiß farbig in digitaler Form (einfach) zu übergeben. (3) Ferner sind dem Auftraggeber Mehrfertigungen der Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen gegen gesonderte Vergütung zu übergeben. Art und Anzahl ergeben sich aus 7 Abs. 2. (4) Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u.a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Alle Pläne müssen ungeachtet einer farbigen Darstellung schwarz/weiß lesbar sein. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. (5) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen. (6) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. VHF Bayern - Stand Juli 2013 Seite 3 von 9
4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: SiGeKo: Baugrunduntersuchung: IGS-Ingenieure Meiningen LGA Nürnberg Landschaftspflegerischer Begleitplan: Ifanos, Nürnberg Objektplanung Verkehrsanlage: Entwässerung: Weyrauther, Bamberg und Staatliches Bauamt Schweinfurt Abteilung P Baurconsult, Haßfurt 5 Termine und Fristen Für die Leistungen nach 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen: - BW 0-1, Brücke B 286 über den GRW am Schweinfurter Kreuz BW 0-3, Brücke B 286 über den Wethgraben bei Schwebheim BW 2-1, Brücke über den GW bei Schwebheim Lph. 1 und 2 Fertigstellung: 28.02.2017 Lph. 3 Fertigstellung: 14.06.2017 Lph. 6 Leistungszeitraum: 16.06.2017 bis 31.07.2017 - BW 0-2, Brücke B 286 über die K-SW 3 bei Schwebheim BW 3-1, Brücke B 286 über den Unkenbach bei Schwebheim Lph. 1 und 2 Fertigstellung: 15.03.2017 Lph. 3 Fertigstellung: 30.06.2017 Lph. 6 Leistungszeitraum: 17.07.2017 bis 31.08.2017 - BW 3-2, Brücke B 286 über die St 2277 bei Schwebheim Lph. 1 und 2 Fertigstellung: 31.03.2017 Lph. 3 Fertigstellung: 31.07.2017 Lph. 6 Leistungszeitraum: 16.08.2017 bis 29.09.2017 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 AVB betragen mindestens: a) für Personenschäden 3.000.000,00 EUR b) für sonstige Schäden 3.000.000,00 EUR VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 4 von 9
7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 5-12 EUR (1.1) Honorar für die Grundleistungen Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 5 (Ingenieurbau BW 0-1 und 2-1) von 40.529,95 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 6 (Ingenieurbau BW 0-2 und 3-1) von 85.103,65 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 7 (Ingenieurbau BW 0-3) von 7.398,22 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 8 (Ingenieurbau BW 3-2) von 89.377,12 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 9 (Tragwerksplanung BW 0-1 und 2-1) von 20.125,40 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 10 (Tragwerksplanung BW 0-2 und 3-1) von 42.712,12 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 11 (Tragwerksplanung BW 0-3) von 3.543,42 mit einem vorläufigen Betrag gem. Anlage 12 (Tragwerksplanung BW 3-2) von 45.015,11 (1.2) Honorar für die Besonderen Leistungen Das Honorar für die Besonderen Leistungen wird frei vereinbart als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von psch Stundensätze werden vereinbart mit (vom Bieter einzutragen) EUR/h für den Auftragnehmer EUR/h für techn. / wissenschaftl. Mitarbeiter Dipl.-Ing. Uni/FH/Bachelor/Master EUR/h für techn. Zeichner u. sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen Zwischensumme Vorläufig 333.804,99 (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach 3 Abs. 3 Stück Bezeichnung EUR/Stück EUR Schwarzpausen, gefaltet 8,00 /m 2 Farbplot 15,00 /m 2 SW Kopie DIN A 3 SW Kopie DIN A 4 Farbkopie DIN A 3 Farbkopie DIN A 4 0,20 /St. 0,10 /St. 1,40 /St. 0,80 /St. Zwischensumme (3) Nebenkosten und Reisekosten (vom Bieter wahlweise ankreuzen und auszufüllen) Die Nebenkosten und Reisekosten werden nicht gesondert erstattet Die Nebenkosten und Reisekosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten und Reisekosten werden pauschal erstattet mit v.h. Zwischensumme Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet (4) Gesamtvergütung (Summe aus (1) bis (3)) Netto Umsatzsteuer 19 v.h. Brutto VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 5 von 9
8 Ergänzende Vereinbarungen (1)Honorar 1.1 Objektplanung für die Ingenieurbauwerk: BW 0-1, BW 0-2, BW 0-3, BW 2-1, BW 3-1,und BW 3-2: Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften ( 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke ( 41ff HOAI). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das mit den nachstehenden Parametern ermittelt wird: 1.1.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten nach 4 HOAI in Verbindung mit 42 HOAI werden für die Leistungen nach 3 auf der Grundlage der AKVS und der seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung ohne Umsatzsteuer ermittelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Kostenschätzung ohne Umsatzsteuer zugrunde zu legen. 1.1.1.1 vergleichbare Ingenieurbauwerke gemäß 11 (2) HOAI Das Honorar folgender Bauwerke wird gemäß 11 (2) HOAI nach der Summe der anrechenbaren Kosten berechnet: - BW 0-1 und BW 2-1 - BW 0-2 und BW 3-1 1.1.2 Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) gemäß 4 Absatz 3 HOAI betragen für alle Ingenieurbauwerk: 0,00 ( ) 1.1.3 Honorarzonen ( 44 HOAI) Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung für alle Ingenieurbauwerk zugrunde gelegt: Honorarzone III 1.1.4 Honorarsatz ( 44 HOAI) Als Honorarsatz wird für alle Ingenieurbauwerk der Mindestsatz der Honorartafel nach 44 HOAI vereinbart. 1.1.5 Vom-Hundert-Sätze Die Leistungen gemäß Anlage zu 3 des Vertrages werden wie für alle Ingenieurbauwerk wie folgt bewertet: Leistungsphase 1: 1,75 v. H. Leistungsphase 2: 10,00 v. H. Leistungsphase 3: 23,25 v. H. Leistungsphase 4: 0,50 v. H. Leistungsphase 6: 10,00 v. H. 1.1.6 Honorarzuschläge Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart: Für Umbauten bzw. Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen (Erhaltungsmaßnahmen) wird kein Zuschlag vereinbart. 1.2 Fachplanung Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerk: BW 0-1, BW 0-2, BW 0-3, BW 2-1, BW 3-1,und BW 3-2: Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften ( 1-16 HOAI und nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung ( 49ff HOAI). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das mit den nachstehenden Parametern ermittelt wird: VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 6 von 9
1.2.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten nach 4 HOAI in Verbindung mit 50 HOAI werden für die Leis-tungen nach 3 auf der Grundlage der AKVS und der seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung ohne Umsatzsteuer ermittelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Kostenschätzung ohne Umsatzsteuer zugrunde zu legen. 1.2.1.1 vergleichbare Ingenieurbauwerke gemäß 11 (2) HOAI Das Honorar folgender Bauwerke wird gemäß 11 (2) HOAI nach der Summe der anrechenbaren Kosten berechnet: - BW 0-1 und BW 2-1 - BW 0-2 und BW 3-1 1.2.2 Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) gemäß 4 Absatz 3 HOAI betragen für alle Ingenieurbauwerk: 0,00 ( ) 1.2.3 Honorarzonen ( 52 HOAI) Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung für alle Ingenieurbauwerk zugrunde gelegt: Honorarzone III 1.2.4 Honorarsatz ( 52 HOAI) Als Honorarsatz wird für alle Ingenieurbauwerk der Mindestsatz der Honorartafel nach 52 HOAI vereinbart. 1.2.5 Vom-Hundert-Sätze Die Leistungen gemäß Anlage zu 3 des Vertrages werden wie für alle Ingenieurbauwerk wie folgt bewertet: Leistungsphase 2: 10,00 v. H. Leistungsphase 3: 14,50 v. H. Leistungsphase 6: 1,50 v. H. 1.2.6 Honorarzuschläge Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart: Für Umbauten wird kein Zuschlag vereinbart. (2) Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen: Übergebene Planunterlagen, Geotechnischer Bericht (3) Für die nach 3 in DV-gerechter Form zu liefernden Bauunterlagen sind nachstehende Vorgaben zu beachten: Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem OKSTRA-kompatiblem CAD-System oder in einem Format zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Die übrigen, vom Auftragnehmer nach 3 zu liefernden Unterlagen hat der Auftragnehmer im Wordbzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber zusammen mit dem digitalen Planungsordner auf einem Datenträger zu übergeben. Regelungen für den Datenaustausch Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Daten auch nach der Übermittlung an den Auftraggeber diesem vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Alle Details zu CAD sind mit dem Auftraggeber, dort mit Fr. Pliska, Tel. 09721 203-102 abzustimmen (4) Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform erfüllt werden. VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 7 von 9
Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 (Stand 1990) entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen. Hierzu ist das GAEB-Prüfprogramm (http://gaeb.ava-online.de) zu verwenden; das Passwort ist beim Auftraggeber zu erfragen. Die Leistungsbeschreibung und der GAEB-Prüfbericht ist anschließend per E-Mail zuzusenden. Zeichnungen aus CAD-Systemen sowie Skizzen und Scans sind in das.pdf-format umzuwandeln und auf die Vergabeplattform und per E-Mail dem Bauamt zuzusenden. Ab einer Anzahl von > 10 zeichnungen sind diese in nur eine pdf-datei zu binden. (5) Verpflichtung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben. (6) Zusätzliche Arbeiten Für eventuell erforderliche Arbeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedarf es grundsätzlich der Veranlassung oder der Zustimmung des Auftraggebers. Die Vergütung hierfür ist vor Leistungsbeginn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. (7) Vergütung nach Zeitaufwand (8) Abrechnung Der Auftragnehmer hat den Zeitaufwand durch Tagesbelege nachzuweisen, welche die Leistung genau bezeichnen. Die Tagesbelege, mit Angabe der Bearbeiter, sind dem Auftraggeber monatlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten. Die Abrechnung hat stets zeitnah, kumuliert zu erfolgen. (9) Sicherheitsaudits (10) AKVS Die vom Auftraggeber erstellten Sicherheitsaudits nach ESAS sind in die Planung einzuarbeiten. Zu den Sicherheitsaudits ist jeweils Stellung zu nehmen. Es wird in den Lph. 2,3,5 und 8 jeweils ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Die Kostenberechnung ist nach der AKVS zu erstellen. (11) Protokollführung von Besprechungen Die Protokollführung von Besprechungen u.dgl. übernimmt der Auftragnehmer. (12) Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt für Leistungen nach 3 Lph. 1 Ingenieurbau: für Leistungen nach 3 Lph. 2 Ingenieurbau: für Leistungen nach 3 Lph. 3 Ingenieurbau: VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 8 von 9
für Leistungen nach 3 Lph. 4 Ingenieurbau: für Leistungen nach 3 Lph. 6 Ingenieurbau: für Leistungen nach 3 Lph. 2 Tragwerkspl.: für Leistungen nach 3 Lph. 3 Tragwerkspl.: für Leistungen nach 3 Lph. 6 Tragwerkspl.: Bieter: (vom Bieter einzutragen und zu unterschreiben)... den... (Ort/Datum)......... (Unterschrift) VHF Bayern Stand Juli 2013 Seite 9 von 9