Familienexterne Kinderbetreuung in der Stadt Luzern

Ähnliche Dokumente
Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens

Wenn wir das gewusst hätten! Was Sie gegen unerwünschte Effekte bei den Elterntarifreglementen tun können

EINWOHNERRAT EMMEN. an den

Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen?

Unter Spardruck: Kantonale Prämienverbilligungen

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

Betreuungsgutscheine Stadt Luzern Finanzierung und Qualitätsentwicklung der Kinderbetreuung im Vorschulalter

Leitfaden für den Unterhaltsvertrag

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)

Einwohnergemeinde Dornach

Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung

Der neue Betreuungsunterhalt ab dem : Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter

G 04. Partnerschaft und Familie. Familienpolitik. Dieses Dossier gehört:

Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas»

Informationen für Eltern. Steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

Reduzierte Vollzeitarbeit Familienarbeitszeit Sinnvolle Erwerbsgestaltung für Frauen und Männer? Katharina Wrohlich DIW Berlin

*Bitte erziehungsberechtige Person ankreuzen

Merkblatt Beiträge der Gemeinde an die familienergänzende Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien

Einwohnergemeinde Oensingen: Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Seite 8 von 12

Wir unterbreiten Ihnen hiermit eine Orientierungsvorlage betreffend Professionalisierung des Mittagstischs in Beringen.

Mein Kind in guten Händen. disg.lu.ch. Denkanstösse, Informationen und Tipps rund um die familienergänzende Kinderbetreuung

ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBE- TREUUNG DER GEMEINDE MUTTENZ

Ist die Wirtschaft ein Akteur der Familienpolitik?

zur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien

Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

2. Um wie viel wären die obligatorischen Abgaben im weiteren Sinne, wie in Frage 1 definiert, jährlich gestiegen?

Elternbeitragsreglement (EBR) Familienergänzende Kinderbetreuung

Starke Wirtschaft und Wohlstand als Basis für die Armutsbekämpfung

Moderne Familienpolitik

Verordnung zum Elternbeitragsreglement Krippenpool der Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen (VO EBR Krippenpool)

Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau

Der Ganztag zahlt sich aus

Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch. Selbstfinanzierungsgrad

Rohstoff. Fiskalquote Datum:

Richtlinie für den Umgang mit familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften

Elternbeitragsreglement (EBR) nachschulische Kinderbetreuung

Staatsverschuldung. Vorlesung Bauwirtschaft Öffentliche Ausgaben

Vorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum

A. Allgemeine Bestimmungen 2

Sparen 3. Gemeinsam schon heute an morgen denken.

Familienpolitik unter neuen Vorzeichen

Antrag für Betreuungsgutscheine

ALTERSVORSORGE Aufgabenset A

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)

Prämienverbilligung 2017 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2016

Zusammenfassung Analyse der Vorsorgesituation der bäuerlichen Familien in der Schweiz Ausgangslage

Heiratsstrafe Heiratsbonus: Familienbesteuerung im Diskurs. 25. April 2017

Kinderkrippen zahlen sich aus

Good Practice Elterntarife für die familienergänzende Kinderbetreuung

Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung Ruedi Meier, Stadtrat / Sozialdirektor Stadt Luzern

Nutzung von Registerdaten. neue Möglichkeiten für eine umfassende Einkommensstatistik der Privathaushalte

Steuern, Transfers und Einkommen in der Schweiz

Verteilungs- und Anreizwirkungen des österreichischen Steuer-Transfer-Systems

Nachtrag zum Steuergesetz Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrssteuern

Familienfreundliche Politik in. Schweden: Bestandteile und Auswirkungen

Überabschreibung - Fallbeispiel Seite 1 von 8

Familienarbeitszeit: Finanzielle Anreize für das dual earner/dual carer Modell

BEISPIELHAFTE MODELLRECHNUNGEN ZUR FAMILIENINITIATIVE

Betreuungsgutscheine Stadt Luzern

Reform der Altersvorsorge 2020

Familienstadt Zürich. Statistik um Juli Dr. Cornelia Schwierz Dr. Klemens Rosin. Statistik Stadt Zürich. 9. Juli 2015.

Stellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages

PRIMARSCHULE SCHWERZENBACH. Elternbeitragsreglement Familienergänzende Betreuung

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

G E M E I N D E V E R W A L T U N G. 1. Personalien der im gleichen Haushalt lebenden Personen

Politische Arbeitsgruppe der Kantone «Finanzausgleich» Anhang zum Schlussbericht

Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Prämienverbilligung 2016

Zeitlicher Umfang und monetäre Bewertung der Pflege und Betreuung durch Angehörige

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Fragebogen pd3 - Kinder/Familie

Kinderbetreuungsabzug

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Bedarfsabklärung Familienergänzende Kinderbetreuung der Stadt Frauenfeld

Wie sich Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorstellen

***MITTEILUNG*** Steuerreform bei historisch hoher Abgabenbelastung von Einkommen

DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007

Antragsformular Subventionen familienergänzende Kinderbetreuung

Finanzperspektiven der AHV 2011: Grundlagen, neue Hypothesen und Auswirkungen

Wie sich Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorstellen

Wie sichern die Menschen im Kanton Luzern ihre Existenz?

über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz

Einkommensabhängige Finanzierung des Gesundheitswesens

Kanton Bern. Familienbesteuerung. Sirgit Meier Daniel Dzamko-Locher Steuerverwaltung des Kantons Bern Geschäftsbereich Recht und Koordination

G E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)

Abschlussklausur zur Vorlesung Makroökonomik I Wintersemester 2013/14. Bitte auf dem Lösungsblatt angeben!

AUSWIRKUNGEN DER ÄNDERUNG DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGS- GESETZES AUF DIE KANTONE

Individuelle Prämienverbilligung 2013 im Wallis

Annahme: Die Eltern des Kindes sind oder waren miteinander verheiratet UND der betreuende Elternteil hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt.

hohe belastung durch steuern und abgaben in der schweiz

Elterngeld. Voraussetzungen Dauer Höhe

Vernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Anhang A: Ansätze zur Bemessung der Unterstützungsleistungen, Einkommen, Vermögen, Sanktionen (Art. 2 und Art. 12)

Aktualisierung der Daten von Sarnen aus der Studie «Sozialhilfe, Steuern und Einkommen in der Schweiz»

Das Modell des Kantons Waadt

SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB

Kanton Bern. Barbara Ruf Leiterin kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Staatskanzlei

Transkript:

I N T E R F A C E Familienexterne Kinderbetreuung in der Stadt Luzern Das verfügbare Einkommen von doppelverdienenden Eltern Luzern, den 17. November 2009 PD Dr. Andreas Balthasar balthasar@interface-politikstudien.ch Basil Gysin gysin@interface-politikstudien.ch

1 AUSGANGSLAGE UND FRAGESTELLUNG In der Stadt Luzern wurden am 1. April 2009 Betreuungsgutscheine eingeführt mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. In diesem Zusammenhang ist in den letzten Monaten die Frage aufgetaucht, ob es sich für Paare, welche auf familienexterne Kinderbetreuung angewiesen sind, lohnt, dass beide Partner arbeiten. Oder ob das zweite Einkommen weitgehend für die Kosten der Betreuung sowie für Steuern und andere Abgaben aufgewendet werden muss? Diese Frage wird im Folgenden beantwortet. Die Grundlage für die notwendigen Berechnungen bildet ein Einkommensmodell, welches von Interface Politikstudien gemeinsam mit einem Experten für Steuerfragen sowie einem EDV-Spezialisten erarbeitet worden ist. 1 Das Modell ist in der Lage, das verfügbare Einkommen für ausgewählte Haushalte zu berechnen. Das verfügbare Einkommen ist dabei jenes Einkommen, welches dem Haushalt unter Berücksichtigung aller Einnahmen (Einkommen und Sozialtransfers [Alimente, Familien- und Kinderzulagen, Prämienverbilligung]) abzüglich Steuern, Miete, Krankenkassenprämien sowie familienexterner Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Mit dem verfügbaren Einkommen müssen alle Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Bildung, Transport, Freizeit usw. sowie nicht berücksichtigte Versicherungsleistungen und allfällige Selbstbehalte finanziert werden. 2 HEUTIGE SITUATION MIT EINEM KIND Die nachfolgenden Berechnungen beruhen auf dem Beispiel einer Familie bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Eine Person ist in diesem Haushalt zu 80 Prozent erwerbstätig. Sie verdient brutto 60 000 Franken pro Jahr. In unserem Modell werden für die zweite Person Einkommensvarianten von 0 Franken bis 120 000 Franken angenommen. Im Modell gehen wir davon aus, dass mit steigendem Einkommen das gemeinsame Arbeitspensum und somit der Umfang der familienexternen Betreuung zunimmt. So wird aus Darstellung D 2.1 ersichtlich, dass zum Beispiel für ein Bruttohaushalteinkommen zwischen 98 000 Franken und 107 000 Franken ein Arbeitspensum von 160 Prozent notwendig ist (grau unterlegt). Dies bedeutet, dass sowohl die erste als auch die zweite Person die Betreuung an je einem Tag pro Woche übernehmen kann und dass an drei Tagen pro Woche familienexterne Kinderbetreuung mit den entsprechenden Kosten in Anspruch genommen werden muss. 1 Wichtige Grundlagen des Modells wurden von Interface Politikstudien gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) für die Studie Existenzsicherung im Föderalismus entwickelt. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 2

In der Darstellung D 2.1 wird ein Kind fremdbetreut, während das andere in den Kindergarten beziehungsweise in die Schule geht. Die grüne Linie zeigt auf, wie sich das verfügbare Einkommen ohne Kosten für die Fremdbetreuung entwickeln würde. D 2.1: ZWEI ERWACHSENE MIT ZWEI KINDERN, VON DENEN EINES FREMDBETREUT WIRD Primäreinkommen: CHF 60'000.-; Sekundäreinkommen variabel Verfügbares Einkommen 100'000 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 80% 100% 120% 140% 160% 180% gemeinsames Pensum 0 60'000 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 160'000 170'000 180'000 Bruttolohn Quelle: eigene Berechnungen Bei einem Arbeitspensum der zweiten Person von 20 Prozent kann die Partnerin/der Partner mit einem Pensum von 80 Prozent am betreffenden Tag die Kinderbetreuung übernehmen. Danach führt eine Erhöhung der Arbeitspensen der Person mit dem Sekundäreinkommen um jeweils einen Tag zu einem Anstieg der Betreuungstage und damit zu zusätzlichen Kosten. Anhand der Darstellung ist leicht erkennbar, dass der jeweilige Kostenanstieg einen kleinen Einbruch im verfügbaren Einkommen zur Folge hat. Zudem sieht man, dass der Anstieg des verfügbaren Einkommens bei einer Familie mit Fremdbetreuung weit geringer ist als bei einer Familie ohne Fremdbetreuung. Bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Franken beträgt die Differenz des verfügbaren Einkommens zwischen einer Familie mit und ohne Fremdbetreuung rund 10 000 Franken (Vergleich zwischen grüner und blauer Linie). Trotzdem kann aber festgehalten werden, dass sich bei einem Kind zusätzliche Erwerbstätigkeit in der Regel lohnt. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 3

3 HEUTIGE SITUATION MIT ZWEI KINDERN Anders sieht die Situation aus, wenn beide Kinder vorschulpflichtig sind und fremdbetreut werden müssen. Diese Situation wird in der Darstellung D 3.1 gezeigt. Für die Berechnung wurde die Tarifstruktur einer Kindertagesstätte verwendet, welche für das zweite Kind einen Geschwisterrabatt von 5 Prozent vorsieht. D 3.1: ZWEI ERWACHSENE MIT ZWEI KINDERN, WELCHE BEIDE FREMDBETREUT WERDEN Primäreinkommen: CHF 60'000.-; Sekundäreinkommen variabel Verfügbares Einkommen 100'000 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 80% 100% 120% 140% 160% 180% gemeinsames Pensum 0 60'000 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 160'000 170'000 180'000 Bruttolohn Quelle: eigene Berechnungen Die Darstellung D 3.1 zeigt auf, dass bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen zwischen rund 78 000 und 142 000 Franken kein zusätzliches verfügbares Einkommen gewonnen werden kann, da die Kosten für die Kinderbetreuung zum Teil stärker ansteigen als das zusätzliche Einkommen. Am problematischsten ist die Situation bei einem gemeinsamen Einkommen von 110 000 Franken. Vergleicht man diese Situation mit der einer Familie mit einem gemeinsamen Bruttolohn von 60 000 Franken und vollständiger familieninterner Betreuung der Kinder, so ist das verfügbare Einkommen der beiden Familien ungefähr gleich gross, obwohl die eine Familie zu insgesamt 80 und die andere zu 180 Prozent arbeitet. Vom zusätzlichen Einkommen verbleibt kurzfristig kaum etwas! Allerdings greift eine solche Betrachtungsweise etwas zu kurz. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 4

4 SITUATION MIT ZWEI KINDERN: LÄNGERFRISTIGE OPTIK In der nachfolgenden Darstellung D 4.1 werden die Budgets von zwei Familien einander gegenübergestellt. Situation A verfügt über ein Bruttoeinkommen von 60 000 Franken und kein Sekundäreinkommen. Die Kinderbetreuung wird ganz familienintern übernommen. Bei der Situation B beträgt das Bruttoeinkommen der ersten Person 60 000 Franken und jenes der zweiten Person 50 000 Franken. Insgesamt hat diese Familie also ein Bruttoeinkommen von 110 000 Franken. Sie ist auf familienexterne Betreuung im Umfang von 80 Prozent angewiesen. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass bei einem Bruttolohn des Sekundäreinkommens von 50 000 Franken in der Situation B der Nettolohn im ersten Jahr 45 672 Franken beträgt. Dieser Nettolohn wird durch die im Vergleich zur Situation A zusätzliche Steuerbelastung (8 227 Franken, Differenz von Situation A und B), die erhöhte Krankenkassenprämie (Prämienverbilligung nimmt um 3 003 Franken ab) und vor allem durch die Kosten für die Kinderbetreuung (Differenz 27 872 Franken) beansprucht! Dabei haben wir berücksichtigt, dass bei der Kinderbetreuung zu Hause gemäss Situation A auch Kosten verursacht werden (Windeln, Essen, Pflegeartikel). Normalerweise wird in diesem Zusammenhang von rund 15 Franken pro Tag und Kind ausgegangen. Unter dem Strich bleibt somit bei der Situation B vom ursprünglichen Bruttolohn in der Höhe von 50 000 Franken noch ein Erlös von 6 570 Franken. Da der Vergleich der beiden Familiensituationen während nur eines Jahres vermutlich zu kurz greift, bildet die Darstellung D 4.1 die auf vier Jahre ausgedehnten Berechnungen ab. Dabei wurden folgende Annahmen getroffen: In der Familie A wird das Kind von einem Elternteil betreut. Diese Person tritt mit der Geburt des Kindes aus dem Arbeitsmarkt aus und nach vier Jahren wieder in den Arbeitsmarkt ein. Wir gehen davon aus, dass sie dabei eine Lohneinbusse von 5 000 Franken in Kauf nehmen muss. In Familie B wird das Kind fremdbetreut und das zusätzlich erwirtschaftete Sekundäreinkommen von anfänglich 50 000 Franken steigt jährlich um 4 Prozent. Nach Ablauf der vier Jahre beträgt der zusätzliche Nettoerlös 32 124 Franken in vier Jahren beziehungsweise rund 8 000 Franken pro Jahr. Bei dieser Rechnung ist der Anstieg des Rentenkapitals, der durch die kontinuierlichen Einzahlungen über vier Jahre entsteht, nicht berücksichtigt. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 5

D 4.1: VERGLEICH DER FAMILIENSITUATION MIT UND OHNE FREMDBETREUUNG Jahr 1 Situation A Situation B keine Fremdbetreuung zwei Kinder werden fremdbetreut kein Zusatzeinkommen Zusatzeinkommen von 50'000 Differenz Bruttolohn Sekundäreinkommen 0 50'000 Zusätzliches Einkommen 0 45'672 45'672 Kinderbetreuung 5'597 33'469-27'872 Steuerbelastung 1'385 9'612-8'227 Krankenkasse Nettoprämie 4'445 7'448-3'003 Erlös aus Zusatzverdienst = 6'570 Jahr 2 Bruttolohn Sekundäreinkommen 0 52'000 Zusätzliches Einkommen 0 47'451 47'451 Kinderbetreuung 5'597 33'469-27'872 Steuerbelastung 1'385 9'412-8'027 Krankenkasse Nettoprämie 4'445 7'448-3'003 Erlös aus Zusatzverdienst = 8'549 Jahr 3 Bruttolohn Sekundäreinkommen 0 54'080 Zusätzliches Einkommen 0 49'230 49'230 Kinderbetreuung 5'597 34'561-28'964 Steuerbelastung 1'385 9'812-8'427 Krankenkasse Nettoprämie 4'445 7'448-3'003 Erlös aus Zusatzverdienst = 8'836 Jahr 4 Bruttolohn Sekundäreinkommen 45'000 56'243 Zusätzliches Einkommen 41'225 51'009 9'784 Kinderbetreuung 0 0-0 Steuerbelastung 8'610 10'224-1'614 Krankenkasse Nettoprämie 7'448 7'448-0 Erlös aus Zusatzverdienst = 8'170 Erlös aus Zusatzverdienst nach 4 Jahren 32'124 Quelle: eigene Berechnungen Aus der Darstellung D 3.1 ist erkennbar, dass die Situation mit einem Sekundäreinkommen von 50 000 Franken und einem gesamten Bruttoeinkommen von 110 000 Franken der Familie B, welche in Darstellung D 4.1 genauer untersucht wurde, den ungünstigsten Fall darstellt. Daher wurde auch ein Vergleich mit einem Sekundäreinkommen von 80 000 Franken (bzw. einem gesamten Bruttoeinkommen von 140 000 Franken) berechnet. 2 In diesem Fall beträgt der zusätzliche Nettoerlös nach vier Jahren rund 90 000 Franken. Noch günstiger stellt sich die Situation dar, wenn nur ein Kind familienextern betreut werden muss. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der im Kanton Luzern per 1. Januar 2008 auf 6 400 Franken erhöhte Abzug in der Steuererklärung für Fremdbetreuungskosten in der obigen Berechnung noch nicht berücksichtigt ist. Weiter stehen politische Vorstösse von Bund und Kanton Luzern an. Diese haben die Absicht, Familien, welche ihre Kinder extern betreuen lassen, ab 2011 finanziell zu entlasten. Mit diesen Massnahmen könnte sich der Steuerbetrag des Fallbeispiels von heute 9 612 Franken auf rund 7 700 reduzieren. 2 Dieser Fall ist in keiner Darstellung abgebildet. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 6

5 FAZIT Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich bei Ehepaaren mit zwei fremdbetreuten Kindern kurzfristig und rein monetär betrachtet nur sehr beschränkt lohnt, wenn beide Partner gemeinsam mehr als 100 Prozent berufstätig sind. Dies ist insbesondere bei hohem Betreuungsumfang und tiefem Einkommen der Fall: Eine umfassende Beurteilung muss allerdings neben der kurzfristigen, individuell monetären Optik noch andere Aspekte berücksichtigen: - Längerfristig zahlt es sich für die zweite Person aus, im Arbeitsmarkt zu bleiben, da die Anzahl Berufsjahre lohnwirksam sind und langjährige Erfahrung mehr Karrieremöglichkeiten offenhalten. Zudem gilt es, finanzielle Effekte auf das Alterskapital in einen aussagekräftigen Vergleich einzubeziehen. - Weiter sprechen nicht-monetäre Überlegungen für eine Aufteilung der Familienarbeit. So können dadurch zum Beispiel das Selbstbewusstsein der betreuenden Person und die Stellung der Frau in der Gesellschaft gestärkt sowie die Beziehung zwischen Vater und Kind gefördert werden, was sich günstig auf die Gesundheit auswirken kann. - Schliesslich gibt es zahlreiche volkswirtschaftliche Argumente für einen stärkeren Einbezug von Frauen und Männern in das Arbeitsleben (z.b. steigende Steuereinnahmen, Reduktion der Sozialausgaben, zusätzliche Einlagen in die Sozialversicherungen). Kurzfristig betrachtet kann es für Paare, welche auf familienexterne Kinderbetreuung angewiesen sind, finanziell tatsächlich uninteressant sein, wenn beide Partner arbeiten. Das dadurch erworbene Einkommen wird weitgehend für die Kosten der Betreuung sowie für Steuern und andere Abgaben aufgewendet. Da es volkswirtschaftlich aber durchaus zweckmässig ist, wenn Familien zusätzliches Einkommen generieren, sollte in Betracht gezogen werden, bei den Betreuungsgutscheinen einen Geschwisterbonus einzuführen, um dazu beizutragen, dass es sich für doppelverdienende Paare mit mehreren Kindern auch aus kurzfristiger finanzieller Sicht lohnt, beruflich aktiv zu sein. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 7

WEITERE INFORMATIONEN INTERFACE Institut für Politikstudien Seidenhofstr. 12 CH-6003 Luzern Tel. +41 (0)41 226 04 26 Fax +41 (0)41 226 04 36 www.interface-politikstudien.ch PROJEKTREFERENZ Luzern, 17. November 2009 Projektnummer: P08-50 VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER STADT LUZERN 8