TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG



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Transkript:

TIPPS VON DER SOZIALVERSICHERUNG Wolfgang Gruber Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG* Persönlich haftende Gesellschafter ( Komplementäre ) einer KG* Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter*, die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind * sofern die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist Der Versicherungsschutz umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, GSVG-Krankenversicherung und ASVG-Unfallversicherung 1

Pflichtversicherung GEWERBE Beginn & Ende Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Vorraussetzungen eingetreten sind, z.b. Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung Tag des Eintritts in eine OG Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Kalendermonates, In dem die Voraussetzungen weggefallen sind. Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV, KV und UV Ruhen eines Gewerberechtes Das Ruhen ( Nichtbetrieb ) führt zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Er ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen. ACHTUNG: Ruhendmeldungen für die Vergangenheit bewirken die Ausnahme für maximal 18 Monate, sofern kein Leistungsbezug vorhanden war. Verpachtung eines Gewerberechtes Die Verpachtung führt ebenfalls zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. Sie ist der Gewerbebehörde Magistrat anzuzeigen. 2

Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV & KV Geringfügige Selbständigkeit Umsatz 30.000,00 Einkommen 4.488,24 innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG- Pflichtversicherung oder 60. Lebensjahr vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und Einkommensgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten Ausnahme in der PV & KV Unfallversicherung bleibt aufrecht Nur für Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigung (nicht für Gesellschafter)! Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Begründung der Pflichtversicherung 1. Erklärung, Versicherungsgrenze wird überschritten: Die Pflichtversicherung und der soziale Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung treten sofort ein. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, ändert sich an der Pflichtversicherung nichts. 2. Erklärung, Versicherungsgrenze wird nicht überschritten: Vorläufig sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, es besteht aber kein Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, erfolgt rückwirkend die Feststellung der Pflichtversicherung mit einem Beitragszuschlag im Ausmaß von 9,3 %. Möglichkeit Opting in 3

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Versicherungsgrenzen Die Versicherungsgrenze I gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und auch keine andere Geldleistung bezogen wird. Die Versicherungsgrenze II gilt, wenn neben der selbständigen eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Einem Erwerbseinkommen gleichgestellt sind: Pension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss Kranken- oder Wochengeld Karenz- und Kinderbetreuungsgeld Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung AUSNAHME: Unfall- oder Versorgungsrenten o. Ä. Plichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Voraussetzungen Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb Versicherungsgrenzen 6.453,36 für ausschließlich Selbständige 4.488,24 für nebenberuflich Selbständige Versicherungszweig KV und PV nach GSVG UV nach ASVG 4

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Beginn und Ende Beginn der Pflichtversicherung Mit dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Mit Jahresbeginn, wenn keine Meldung über die Aufnahme einer Tätigkeit erfolgt. Ende der Pflichtversicherung Mit dem Letzten des Kalendermonates, in dem die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird bzw. in dem erklärt wird, dass die Versicherungsgrenze nicht mehr überschritten wird. Mit Jahresende, wenn eine Meldepflichtverletzung vorliegt. ACHTUNG: Die SVA muss von einer kontinuierlichen Ausübung der Erwerbstätigkeit ausgehen. Pflichtversicherung Mehrfachversicherung Erleichterung KV: Zehntelregelung bis 2008 Höchstbeitragsgrundlage Überschreitungsbetrag Rückzahlung in voller Höhe GSVG GSVG oder Differenz zw. ASVG und Höchst- BGRL Mindestbeitragsgrundlage ASVG KEINE GSVG Einkünfte Unterschiedsbetrag GSVG ASVG ASVG ASVG Wolfgang Gruber 2011 5

Die Beitragsermittlung vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage Die Beitragsermittlung Formel + Beitragssatz Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag PV 17,50 % KV 7,65 % SV 1,53 % Die im Jahr 2005 beschlossene schrittweise Anhebung des Beitragssatzes bis 2015 (um 0,25 % pro Jahr) wurde im Rahmen der Budgetkonsolidierung aufgehoben. Erhöhung um rund 6 %! 6

Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. 4.900,00 Die endgültige Beitragsgrundlage Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres BGRL Mindest-BGRL / Monat PV + KV (VG I) 537,78 PV + KV (VG II) 374,02 PV 743,20 KV 667,02 Beitragssätze: PV: 17,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 % Die Beitragsermittlung Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage... wenn die vorläufige BGRL höher ist als das erwartete Einkommen des laufenden Jahres vorläufige Herabsetzung über Antrag möglich Herabsetzung gut überlegen 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4.Jahr 7

Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Gewerbe Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 537,78/ Monat Krankenversicherung (KV): 537,78/ Monat Beitragssätze: PV: 17,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 % Monatsbeitrag PV: 94,11 KV: 41,14 SV: 8,23 143,48 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,20 / Monat ( ( 98,40 / Jahr) Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Neue Selbständige Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: VG I 537,78/ Monat BGRL: VG II 374,02/ Monat Monatsbeitrag PV: 94,11 KV: 41,14 SV: 8,23 143,48 Monatsbeitrag PV: 65,45 KV: 28,61 SV: 5,72 99,78 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 8,20 / Monat ( ( 98,40 / Jahr) 8

Die Beitragseinhebung Fälligkeit und Konsequenzen Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Zahlungsfrist 18 Tage Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsprobleme! Verzugszinsen 8,38 % ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Exekution DRINGEND Ratenvereinbarung Neue Rechnung Stand + Ausblick Die SVA arbeitet an der Verbesserung der Beitragsvorschreibung. Jahresvorschau im 1. Quartal 2011 Zeigt vorläufige Beiträge für das lfd. Jahr und die 2011 fälligen Nachbelastungen Information zur Beitragsgrundlage ab dem 3. Quartal 2011 Bietet genaue Informationen nach dem Motto vom Steuerbescheid zur Beitragsgrundlage 9

Neue Rechnung Jahresvorschau Neue Rechnung Vorläufige Beitragsgrundlage 10

Neue Rechnung Endgültige Beitragsgrundlage ohne Änderung Neue Rechnung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung 11

Neue Rechnung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung und KV-FIX Neue Rechnung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung 12

Neue Rechnung Endgültige Beitragsgrundlage mit Mehrfachversicherung Neue Rechnung Neues OnlineService für UBIT-Mitglieder Seit April 2011 können selbständige Buchhaltern und Unternehmensberatern, die UBIT-Mitglieder sind, die Beitragsvorschreibungen ihrer Klienten ONLINE abfragen. Folgende Berufszweige im UBIT können sich zu diesem Service anmelden: 0100 Unternehmensberatung 0305 Gewerbliche Buchhaltung nach GewO 0310 Bilanzbuchhaltung nach BibuG 0320 Buchhaltung nach BibuG 0325 Selbständige Buchhaltung Sie müssen sich zur Onlinesignatur (Bürgerkarte oder NEU: Handysignatur anmelden, im esv die Rollen Versicherter und UBIT-Mitglied anlegen und für jeden Klienten eine Einzelvollmacht vorlegen. Weitere Vorgangsweise? 13

Duales Leistungssystem Optionsmöglichkeiten Duales Leistungssystem Sachleistung Geldleistung Optionsmöglichkeiten Duales Leistungssystem Sachleistung und Geldleistung Sachleistung Geldleistung Arztbesuch Patientenschein Privatpatient (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Vergütungstarif, max. 80 % Waisenpensionisten) Anstaltspflege allgm. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Heilmittel Sonderklasse Kassenrezept (Rezeptgebühr: 5,00) Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) Geldleistung ab 58.799,99 Euro Einkommen 14

Duales Leistungssystem Option Sonderklasse Sachleistung Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten Arztbesuch Anstaltspflege Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Kassenrezept 71,88 Heilmittel allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) Duales Leistungssystem Volle Geldleistung Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Kassenrezept 89,83 volle Geldleistung allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) 15

Duales Leistungssystem Option für Geldleister Sachleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) 2 Geldleistung Privatpatient Vergütungstarif, max. 80% allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse Kassenrezept Privatrezept (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr) - keine Chefarztbewilligung - Wiederholungsvermerk (6x pro 1/2 Jahr) Zusatzversicherung in der KV Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Wartezeit 6 Monate (ausgenommen Arbeitsunfall) Kranken und Taggeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen Krankengeld 60 %, Taggeld 80 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage 16

Zusatzversicherung in der KV Beiträge + Leistungen mtl.bgrl mtl. Zusatzbeitrag tägl. KG tägl. TG 374,02 9,35 7,48 9,97 537,78 13,44 10,76 14,34 667,02 16,68 13,34 17,79 2.000,00 50,00 40,00 53,33 3.500,00 87,50 70,00 93,33 4.900,00 122,50 98,00 130,67 Höherversicherung in der UV der UNTERNEHMER Beiträge und Leistungen Jahresbeitrag 98,40 Bemessungsgrundlage 17.614,55 Monatsrente 14 x bei Erwerbsminderung von 100 % 1.258,19 50 % 503,27 20 % 167,76 HB-Rente 251,64 Stufe 1 196,75 28.804,91 2.057,49 823,00 274,33 411,50 Stufe 2 246,14 34.482,69 2.463,05 985,22 328,41 492,61 Höherversicherungsanträge sind direkt bei der AUVA zu stellen 17

SelbständigenVorsorge für Wen + Kosten Für wen? Für alle Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und Neue Selbstständige, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind. Pflichtversicherungsmodell (noch immer) OHNE Altersausnahme. Die Kosten 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung SelbständigenVorsorge Vorsorgekassen Auswahl der Vorsorgekasse Bitte wählen Sie eine Vorsorgekasse aus. Keine Auswahl binnen 6 Monaten Zuteilung einer Kasse. Die Vorsorgekassen BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71500) APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71100) BONUS Mitarbeitervorsorgekassen AG (Kassenleitzahl 71200) BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH (Kassenleitzahl 71900) Niederösterreichische Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71700) ÖVK Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71300) Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71400) VBV-Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71600) VICTORIA VOLKSBANKEN Vorsorgekasse AG (Kassenleitzahl 71800) 18

SelbständigenVorsorge Hinweise Ab wann besteht Auszahlungsanspruch? Vorliegen von drei Einzahlungsjahren und zwei Jahre nach Ruhen / Löschen der Gewerbeberechtigung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit oder Pensionsantritt. Wichtige Hinweise Die SVA kann bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse keine Hilfestellung geben. Die Anlagestrategie und die zu erwartende Leistungshöhe liegen außerhalb des Einflussbereiches der SVA. Nähere Auskünfte zu diesen Themen sind daher vom Versicherten direkt bei den Anbietern zu erfragen. Arbeitslosenversicherung Rechtslage ab 01.01.2009 Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit unbefristet, sofern vor dem 1.1.2009 eine unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit oder vor der selbständiger Erwerbestätigkeit zumindest 5 Jahre eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. In allen übrigen Fällen (z.b. selbständige Tätigkeit erst nach dem 31.12.2008 und weniger als 5 Jahre unselbständig beschäftigt) verlängert sich der Rahmenzeitraum um maximal 5 Jahre. 19

Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Opting-IN Modell für Gewerbetreibende Neue Selbständige Rechtsanwälte Ziviltechniker Eintritt innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung über Pflichtvers. Falls zum 31.12.2008 pflichtversichert, bis zum 31.12.2009 Änderung der Entscheidung frühestens nach 8 Jahren Sofern das 60. Lj. nicht vollendet und kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters besteht! Arbeitslosenversicherung Frist, Beginn + Ende Frist für Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Verständigung der PV-Pflichtversicherung (frühestens ab 1.1.2009) Fristversäumnis 8 Jahre Wartezeit Beginn mit Beginn der PV-Pflichtversicherung, sofern Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt, sonst mit folgendem Kalendermonat. Ende mit Ende der PV-Pflichtversicherung und mit Austritt (ACHTUNG: erstmals nach 8 Jahren möglich!) 20

Arbeitslosenversicherung Beiträge + Leistungen 3 Stufen Leistung bei 30 Tagen/Mt ¼ der Höchst-BGRL 1.225,00 Kein Wechsel der Stufe möglich! ½ der Höchst-BGRL 2.450,00 ¾ der Höchst-BGRL 3.675,00 Beitrag 73,50 147,00 220,50 Arbeitslosengeld 591,60 942,60 1.295,40 Notstandshilfe 561,90 867,30 1.191,90 WERTE 2010 Versicherungsgrenze 1 6.453,36 Versicherungsgrenze 2 4.488,24 Mindestbeitragsgrundlage VG 1 537,78 6.453,36 Mindestbeitragsgrundlage VG 2 374,02 4.488,24 GSVG-Höchstbeitragsgrundlage 4.900,00 58.800,00 ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 4.200,00 58.800,00 ASVG-Geringfügigkeitsgrenze 374,02 Sachleistungsgrenze 57.799,99 Unfallversicherungsbeitrag 8,20 98,40 Beiträge Optionen voll 89,83 halbe 71,88 Verzugszinsen 8,38 % 21

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 22