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Transkript:

Unternehmen tun Gutes! Die Förderung der Aktion Mensch im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt Münster, 24. März 2010 1

Die Mitglieder der Aktion Mensch Seit 1964 7 Mitglieder: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Deutscher Caritasverband (DCV) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Diakonisches Werk der EKD (DW) Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWStJ) Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) 2

Intentionen - Integrationsprojekte 1. Nachhaltige Erhöhung der Chancen von Menschen mit Behinderung auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben 2. Bereitstellung und/oder Vermittlung von dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen 3. Unterstützung bewährter wie innovativer, neuer Ideen 4. Entwicklung, Verbreitung und Stärkung neuer Konzepte 5. Schaffung differenzierter Angebote für individuelle Bedürfnisse Dauerhafte Teilhabe am Erwerbsleben 3

Auf- und Ausbau von Integrationsprojekten Förderung des Auf- und Ausbaus von Integrationsprojekten bzw. Integrationsunternehmen 132 ff SGB IX [auch als Ausgründungen von ggmbhs aus Werkstätten] Beschäftigungsprojekten als niederschwellige Angebote im Bereich geringfügige Beschäftigung / Zuverdienst 4

Fördervoraussetzungen Zielgruppe: Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung Nachrangigkeit: Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig Antragsberechtigte Träger: anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland keine Organisationen mit privatem, öffentlichem oder gewerblichem Interesse Mögliche Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften 5

Bausteine der Förderung von Integrationsprojekten I. Projektförderung Personal-, Honorar- u. Sachkosten [Impulsförderung] Differenzierte Förderung - Vorlauf- und Planungsaktivitäten - Auf- und Ausbau - Sicherung & Stabilisierung II. Investitionsförderung Erwerb Grundstück, Objekt, Umbau etc. [Basisförderung] Tilgungs- und Zinszuschüsse [Stiftung Deutsche Behindertenhilfe ] 6

Projektförderung Förderung von Personalkosten Honorarkosten Projektbezogenen Sachkosten 7

Förderfähige Personalkosten Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften: Projekt-/Betriebsleiter Geschäftsführer (wenn diese überwiegend im operativen Geschäft tätig) Anleiter Verwaltungskräfte Förderung zusätzlicher Personalkosten (neue Stellen) Aufstockung vorhandener Stellen bereits beschäftigtes Personal - bei Einstellung einer neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld 8

Förderfähige Personalkosten Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als Leitungs- oder Koordinierungskräfte dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse ( 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden. Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen. Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung! 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber 9

Auf- und Ausbau von Integrationsprojekten I. Projektförderung Differenzierte Förderung Vorlauf- und Planungsaktivitäten Auf- und Ausbau Sicherung & Stabilisierung 10

1. Integrationsprojekte Vorlauf- und Planungsaktivitäten Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie finanziellen Ressourcen eines Trägers für : Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft Entwicklung Konzept/Businessplan Überprüfung von Risiken & Chancen Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten Machbarkeitsstudie Produktentwicklung Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebswirtschaftliches Gutachten etc. max. 15.000, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich) 11

1. Integrationsprojekte Vorlauf- und Planungsaktivitäten Das Abwägen der Chancen & Risiken kann zu einem positiven, wie negativen Ergebnis führen. Bei positivem Ergebnis kann ein Antrag auf Auf- oder Ausbau gestellt werden. Bei negativem Ergebnis muss der Zuschuss selbstverständlich nicht zurückgezahlt werden. es werden dennoch wesentliche Erfahrungen gesammelt, die ggf. zu einer neuen Idee, einem neuen Konzept, einem neuen Projekt führen. 12

Empfehlungen/Hinweise Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte. Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet. 13

2. Integrationsprojekte / Auf- und Ausbau Förderfähig ist sowohl der Aufbau als auch der Ausbau. max. Förderdauer: 5 Jahre max. Fördersumme: 250.000 inkl. 20 % Verwaltungskostenpauschale (VKP) Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50% Projektbeginn: nach Bewilligung 14

2.Integrationsprojekte / Auf- und Ausbau Förderung des Ausbaus eines Integrationsprojektes: Signifikante zusätzliche Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auch, wenn der Aufbau bereits gefördert wurde Darstellung der Abgrenzung zu bestehendem Betrieb / Geschäftsfeld 15

Beispielrechnung Catering-Service Kostenplan: Personalkosten: Betriebsleiter, Vollzeit Verwaltungskraft, Teilzeit, 0,25% 205.157 39.497 projektbezogene Sachkosten: Miete (neue Räume) 60.000 Fahrtkosten, Nutzfahrzeug Auslieferung 25.000 km (1. u. 2. Jahr) x 0,30 30.000 km (3. Jahr) x 0,30 42.000 Gesamt Kostenplan: 346.654 16

Beispielrechnung Catering-Service Finanzierungsplan: Eigenmittel: Bare Eigenmittel 149.268 43,06% Aktion Mensch: Zuschuss 197.386 56,94% Gesamt Finanzierungsplan: 346.654 100% Verwaltungskostenpauschale (max. 20 39.477 20,00% Gesamt Zuschuss 236.863 17

3. Integrationsprojekte Sicherung und Stabilisierung Förderung von bereits bestehenden Integrations- & Beschäftigungsprojekten Kurzfristige Maßnahmen, um die Existenz eines Integrationsprojektes durch geeignete Maßnahmen und damit geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen. 18

3. Integrationsprojekte Sicherung und Stabilisierung Mögliches Förderspektrum: externe Beratung Umstrukturierung Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche zusätzliche Marketingmaßnahmen zusätzliche Qualifizierung etc. max. 15.000, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich) 19

Integrationsprojekte / Auf- und Ausbau II. Investitionsförderung Neu-, Erweiterungs- und Umbauten Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden Nutzfahrzeuge Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz) behinderungsbedingte Mehrkosten (Aufzug, Rampe, Beh.WC etc.) bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöchstsumme: 250.000 20

Integrationsprojekte / Auf- und Ausbau II. Investitionsförderung Beginn des Vorhabens (Basisförderung) stets nach Antragstellung (auf eigenes Risiko) Ausnahme: Kostenanerkennung vor Antragstellung (Basisförderung) ca. 6 9 Monate vorher für Architektenkosten, Statikerkosten, Vermessungskosten 21

Integrationsprojekte / Auf- und Ausbau Zins- und/oder Tilgungszuschüsse Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen bis zu 500.000, die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch Zinszuschüsse Tilgungszuschüsse oder (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der öffentlichen Hand gefördert werden) Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers. 22

Möglichkeiten ergänzender Förderung Folgende Förderung kann ein Antragsteller für ein Vorhaben von der Aktion Mensch bzw. der Stiftung erhalten: Projektförderung: (Integrationsprojekt Café, Projektentwicklung) (Integrationsprojekt Café) Investitionsförderung: (Erwerb Gebäude & Inventar) Zinszuschuss: (Darlehen 500.000, 1. Dekade)* 15.000 250.000 250.000 128.000 Gesamt: 643.000 *Zinszuschuss für 2. Dekade richtet sich nach dem Restbetrag des Darlehens nach der 1. Dekade. 23

Die Förderung der Aktion Mensch im Spannungsfeld zwischen Vermehrter Nachfrage freier Träger und Zurückgehenden Öffentlichen Mitteln 24

Wesentliche Hinweise! Antragsverfahren Antragsteller als Mitglied eines Spitzen-/Bundesverbandes [AWO, DCV, DRK, DW, DPWV, ZwStdJ, LH, BVKM] Antragstellung online Bezirks-, Landes- oder Diözesanverbände Bundesverband Geschäftstelle Aktion Mensch Antragsteller ohne Mitgliedschaft in einem Spitzen- /Bundesverband Antragstellung online direkt an die Geschäftsstelle der Aktion Mensch Antragsteller, z.b. ggmbh, die selbst nicht Mitglied eines Spitzen-/Bundesverbandes ist, wohl aber der/die Gesellschafter Antragstellung online Bezirks-, Landes- oder Diözesanverbände Bundesverband Geschäftstelle Aktion Mensch 25

Antragstellung Antragstellung ausschließlich Online (Internet): http://foerderung.aktion-mensch.de umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des Systems Hilfestellung & Antragstellung Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne Spitzenverband) 26

Antragstellung 27

Antragstellung 28

Informationen zur Aktion Mensch, ihrer Förderpolitik sowie des gesamten Förderspektrums unter: www.aktion-mensch.de 29