Pariser Kongress. Protokoll der Plenarsitzung III Q214: Schutz gegen die Verwässerung von Marken



Ähnliche Dokumente
Statuten in leichter Sprache

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Leichte-Sprache-Bilder

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Anleitung über den Umgang mit Schildern

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

das usa team Ziegenberger Weg Ober-Mörlen Tel Fax: mail: lohoff@dasusateam.de web:

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Das Leitbild vom Verein WIR

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Führungstraining von Vroom und Yetton

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Studienplatzbeschaffung

Alle gehören dazu. Vorwort

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Festplatte defragmentieren Internetspuren und temporäre Dateien löschen

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Fremdsprachen. 1. Untersuchungsziel

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

How to do? Projekte - Zeiterfassung

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Der Klassenrat entscheidet

Dow Jones am im 1-min Chat

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

2. Schönheitsoperationen. Beauty S Lifestyle Lifestyle

Wurzeln als Potenzen mit gebrochenen Exponenten. Vorkurs, Mathematik

Umfrage der Klasse 8c zum Thema "Smartphones"

Dieses erste Kreisdiagramm, bezieht sich auf das gesamte Testergebnis der kompletten 182 getesteten Personen. Ergebnis

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Elternzeit Was ist das?

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Was wir gut und wichtig finden

Die Gesellschaftsformen

Nicht über uns ohne uns

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

Cookies. Krishna Tateneni Jost Schenck Übersetzer: Jürgen Nagel

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Die. gute Idee. Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

4. AUSSAGENLOGIK: SYNTAX. Der Unterschied zwischen Objektsprache und Metasprache lässt sich folgendermaßen charakterisieren:

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

Forschen - Schreiben - Lehren

Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren

Web-Kürzel. Krishna Tateneni Yves Arrouye Deutsche Übersetzung: Stefan Winter

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Guide DynDNS und Portforwarding

Lösung. Prüfungsteil 1: Aufgabe 1

7 Rechnen mit Polynomen

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar ZID Dezentrale Systeme

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

IRF2000 Application Note Lösung von IP-Adresskonflikten bei zwei identischen Netzwerken

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Mobile Intranet in Unternehmen

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: -Konfiguration mit Apple Mail

Anleitung OpenCms 8 Inhaltstyp Kommentare

Deswegen fordern wir Falken ein Lernen mit Lust, statt Notenfrust!

6 Zusammenarbeits-Funktionen (Collaboration)

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.

Dr. Guido Schwarz Forschung, Schulung, Beratung; A Wien, Edelhofgasse 31/8; Tel: Mobil:

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Kommunikations-Management

Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT)

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Zahlen und das Hüten von Geheimnissen (G. Wiese, 23. April 2009)

Auswertung des Fragebogens zum CO2-Fußabdruck

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Bürgerhilfe Florstadt

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Evangelisieren warum eigentlich?

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

Transkript:

Pariser Kongress Protokoll der Plenarsitzung III Q214: Schutz gegen die Verwässerung von Marken Dienstag, 5. Oktober 2010 (9.00-10.40 und 11.10-12.30) Sitzungsvorsitzende: Arbeitsausschussvorsitzender: Stellvertretende Arbeitsausschussvorsitzende: Arbeitsauschusssekretärin: Verantwortlicher Berichterstatter: Olga SIRAKOVA (BG) Robert SACOFF (US) Hiromichi AOKI (JP) Aleli Angela G. QUIRINO (PH) Anne Marie VERSCHUUR (NL) Thierry CALAME, Stellvertreter des Generalberichterstatters Die Vorsitzende, Frau Olga SIRAKOVA, begrüßte die Teilnehmer und stellte das Gremium vor. Die Vorsitzende stellte den verantwortlichen Berichterstatter, Herrn Thierry CALAME (TC), vor. TC klärte einige allgemeine organisatorische Angelegenheiten. Die Vorsitzende stellte den Arbeitsausschussvorsitzenden, Herrn Robert SACOFF (RS), vor. RS stellte die Frage vor und fasste die Diskussion im Arbeitsausschuss zusammen. TC umriss die frühere Arbeit der AIPPI und die Arbeitsrichtlinien. Er wies darauf hin, dass die Frage ob eine Marke als Marke benutzt werden müsse und das Problem der Meinungsäusserungsfreiheit bereits früher von der AIPPI betrachtet wurden. TC verwies insbesondere auf die folgenden Belange: Welche Art von Marke sollte gegen eine Verwässerung geschützt werden können und wie weit verbreitet muss die Bekanntheit sein, d. h. ist es ausreichend, dass die Marke in einem Nischenmarkt berühmt ist oder müsste die Marke der vollständigen allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sein? In einigen Ländern in Lateinamerika ist jede Marke gegen Verwässerung geschützt. Der Arbeitsausschuss erörterte zudem, ob es ein Register berühmter Marken geben sollte. Es bestand eine klare Übereinstimmung darüber, keine Register zu haben, aber in den Fällen, in denen Register existieren, wäre es notwendig Änderungen zu erlauben. Ein weiteres Problem, das in dem Arbeitsausschuss debattiert wurde, war die sogenannte gedankliche Verbindung. Der Arbeitsausschuss kritisierte das Erfordernis einer bestehenden oder potentiellen Veränderung des wirtschaftlichen Verhaltens des Abnehmers in der jüngeren Markenrechtssprechung des EUGH. Der Arbeitsausschuss befand dieses Erfordernis unklar und unangemessen. Die Vorsitzende dankte TC. RS stellte den Entschließungsentwurf vor. RS stellte den Entschließungsentwurf dann zur Debatte und schlug vor, den Entschließungsteil vor dem Rubrum des Entschließungsentwurfs zu diskutieren. 1

Entschließungsteil 1) a) Niemand wünschte den Absatz zu diskutieren. RS stellte den Absatz zur Abstimmung. Der Absatz wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. b) Herr José BARREDA sprach im Namen der peruanischen Gruppe und schlug vor, dass der Absatz auch klar auf Groß- und Einzelhändler Bezug nehmen sollte. TC stellte fest, dass Teilnehmer von Vertriebskanälen in der Öffentlichkeit enthalten sind. Herr Charles GIELEN sprach in seinem eigenen Namen und unterstützte TC s Kommentar. Die relevante Öffentlichkeit könnte jeder in der Kette sein und umfasst auch Groß- und Einzelhändler. Es bestehe kein Grund für eine Änderung. Herr Jorge OTAMENDI sprach im Namen der argentinischen Gruppe und sprach sich gegen die Änderung aus. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde abgelehnt. Herr OTAMENDI schlug vor, dass der Satzteil beginnend mit d.h. die betroffene Öffentlichkeit gestrichen wird. TC wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung den Absatz vollständig verändern würde. Es bestünden zwei Ansichten bezüglich der demographischen Dimension: die allgemeine Öffentlichkeit und die relevante Öffentlichkeit für den jeweiligen Bereich. Im Arbeitsausschuss bestand eine Mehrheit zugunsten der relevanten Öffentlichkeit für den jeweiligen Bereich. Herr Cesare GALLI sprach im Namen der italienischen Gruppe und sprach sich gegen die Änderung aus und bemerkte, dass es wichtig sei zu verstehen, dass der Schutz des gedanklichen In Verbindung bringens mit Bezug zu einem anderen Zeichen entstehe. Ein Nischenmarkt sollte ausreichend sein um eine Verbindung zwischen der Marke und dem neuen Zeichen zu erzeugen. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung überwältigenden Mehrheit abgelehnt. wurde mit einer Absatz 1b als Ganzes wurde zur Abstimmung gestellt. Der Absatz wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen. c) Niemand wünschte den Absatz zu diskutieren. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Der Absatz wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen. 2) Niemand wünschte den Absatz zu diskutieren. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Absatz 2 wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. 2

Herr Chris MORGAN sprach im Namen der australischen Gruppe und merkte an, dass Absatz 1 nicht in seiner Gesamtheit zur Abstimmung gestellt wurde. RS stimmte Herrn MORGAN zu und stellte Absatz 1 in seiner Gesamtheit zur Abstimmung. Absatz 1 wurde mit einer erheblichen Mehrheit angenommen. 3) Herr Jan MONTAGU VLECK sprach im Namen der britischen Gruppe und schlug vor, dass das Wort von durch bevor ersetzt werden sollte, da sich die Reputation im Laufe der Zeit ändere. RS sprach in Namen des Arbeitsausschusses und nahm die Änderung an. Herr Emmanuel CORNU sprach sich im Namen der belgischen Gruppe gegen die Änderung aus. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde angenommen. Herr OTAMENDI sprach im Namen der argentinischen Gruppe und bemerkte, dass Inhaber berühmter Marken riskieren viel Geld dafür auszugeben, um nachzuweisen, dass ihre Marken notorisch bekannt sind. Es sei widersprüchlich, dass Inhaber notorisch bekannter Marken nachweisen müssten, dass die Marken notorisch bekannt sind. Sofern ein Erfordernis für einen Nachweis bestünde, wären die Marken nicht notorisch bekannt. Herr GIELEN sprach im eigenen Namen und bemerkte, dass es möglich sei, dass ein Gericht eine Marke nicht kenne, wenn diese Marke in einem Nischenmarkt notorisch bekannt ist. Absatz 3 wurde in geänderter Form zur Abstimmung gestellt. Absatz 3 wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. 4) Herr CORNU sprach im Namen der belgischen Gruppe und schlug vor, Abschnitte 4 und 5 abzuändern, so dass diese Abschnitte nur Marken beträfen, die gemäß 6bis der Pariser Übereinkunft notorisch bekannt sind. Die momentane Wortwahl würde auch solchen Marken Schutz gewähren, die nur in einem Nischenmarkt bekannt sind. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde nicht angenommen. Absatz 4 wurde zur Abstimmung gestellt. Absatz 4 wurde angenommen. 5) Herr István GÖDÖLLE sprach im Namen der ungarischen Gruppe und schlug eine Änderung vor: außer in Ländern, in denen Marken ohne Eintragung erhalten werden können. TC sprach sich gegen die Änderung aus. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde nicht angenommen. Absatz 5 wurde zur Abstimmung gestellt. Der Absatz wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen. 3

6) Niemand wünschte diesen Absatz zu diskutieren. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Absatz 6 wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen. 7) Niemand wünschte diesen Absatz zu diskutieren. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Absatz 7 wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen. 8) Niemand wünschte diesen Absatz zu diskutieren. Der Absatz wurde zur Abstimmung gestellt. Absatz 8 wurde mit überwältigender Mehrheit angenommen. 9) Herr Willem HOYNG sprach im Namen der holländischen Gruppe und schlug eine Änderung des Absatzes vor: vom Zeitpunkt der Klageerhebung nach den Worten andere Zeichen einzufügen. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde angenommen. Frau Graciela Claudia PEREZ DE INZAURRAGA sprach im Namen der argentinischen Gruppe und schlug vor, könnte durch sollte zu ersetzen. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde nicht angenommen. Absatz 9 wurde in seiner geänderten Form zur Abstimmung gestellt. Der Absatz wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. -Pause- TC klärte einige organisatorische Angelegenheiten. 10) Herr GIELEN sprach in seinem eigenen Namen und stellte die Frage, ob es Zweifel bezüglich der Bedeutung von soweit in einem Land verfügbar gäbe. Sofern bezüglich der Bedeutung irgendwelche Zweifel bestünden, schlug er eine Änderung vor: soweit ein solches Verfahren in einem Land verfügbar ist. RS sprach im Namen des Arbeitsauschusses und nahm Herrn GIELEN s Vorschlag an. Die Änderung wurde zur Abstimmung gestellt. Die Änderung wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. Absatz 10 wurde in seiner geänderten Form zur Abstimmung gestellt. Der Absatz wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. Bemerkungsteil Niemand wollte den Bemerkungsteil diskutieren. Der Bemerkungsteil wurde zur Abstimmung gestellt. Der Bemerkungsteil wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. 4

Begründungsteil Herr Florent GEVERS sprach im eigenen Namen und bemerkte, dass es in dem Entschließungsentwurf keine Bezugnahme auf den Grad der Bekanntheit gab. RS bemerkte, dass das Problem, welches von Herrn GEVERS angesprochen wurde, eine andere Dimension der Frage darstellen würde, die man behandeln müsste. TC wies darauf hin, dass einige nationale Gruppen in ihren Berichten feststellten, dass das Schutzniveau umso höher ist, je höher die Bekanntheit ist. Dennoch bestand innerhalb der Berichte der nationalen Gruppen kein klarer Konsens und somit keine Basis das Problem in dieser Entschließung anzusprechen. Herr GIELEN sprach im eigenen Namen und bemerkte, dass der ECJ bereits klargestellt hat, dass das Niveau des Schutzes höher ist, umso größer die Bekanntheit ist. Er schlug eine Änderung vor in Form eines neuen Absatzes welcher lautete: Je höher das Ansehen oder die Berühmtheit ist, desto breiter der Schutz gegen eine Verwässerung. Herr Alexander VON MÜHLENDAHL sprach im Namen der deutschen Gruppe und unterstützte Herrn GIELEN s Vorschlag. Herr MONTAGU VLECK sprach im Namen der britischen Gruppe und bemerkte, dass das Problem durch den Absatz über das gedankliche in Verbindung bringen bereits abgedeckt wurde. Zudem wurde dieses Problem im Arbeitsausschuss nicht diskutiert. Herr Shane SMYTH sprach im Namen der irischen Gruppe und bemerkte, dass die Änderung bereits durch Absatz 1a des Entschließungsteils gedeckt sei. Frau Evelyne ROUX sprach im Namen der französischen Gruppe und schlug eine Änderung vor: der Grad der Bekanntheit oder Berühmtheit kann einer der zu beachtenden Faktoren sein. Herr HOYNG sprach im Namen der niederländischen Gruppe und unterstützte die Sprecher aus Großbritannien und Irland und fügte hinzu, dass man immer alle Aspekte in Betracht ziehen müsse. TC sprach sich gegen jede Änderung aus, da das Problem im Arbeitsauschuss nicht diskutiert wurde. Herr GALLI sprach im Namen der italienischen Gruppe und unterstützte die Ansicht der irischen und britischen Gruppen. Die Frage, ob überhaupt etwas verändert werden sollte, wurde zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmung wurde nicht gewonnen. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass keine weiteren Abstimmungen bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen nötig wären. Der Begründungsteil wurde zur Abstimmung gestellt. Der Begründungsteil wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. Die Entschließung wurde in ihrer Gesamtheit zur Abstimmung gestellt. Die Entschließung wurde mit einer überwältigenden Mehrheit angenommen. 5

Bericht von dem Spezialkomitee Q160 Die Vorsitzende stellte Frau Jane MUTIMEAR, zweite Vorsitzende des Spezialkomitees Q160, vor. Frau MUTIMEAR berichtete über ICANN-Entwicklungen. Sie verwies insbesondere auf die neuen top level domains. Protokoll geschrieben durch: Sara Ulfsdotter 5. September 2010 6