AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

Ähnliche Dokumente
S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

2 Qualifikation. 3 Studienbeginn. Das Studium kann in der Regel sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung. für den Studiengang Kunst

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Inhaltsübersicht. 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich. 2 Studienziele. 3 Allgemeine Hinweise. 4 Studienvoraussetzungen.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

!"#$%&'( "%##(%$*+,(+ -./ :: 3./ ;./5<6=>.2 A4BB./:98 './ ?CD E.0:C/

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

Scheine (Leistungsnachweise) und Prüfungsanforderungen in Studiengängen mit dem Fach Philosophie:

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Studienordnung. Sozialwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

Amtliches Mitteilungsblatt

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät

Universität-GH Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 9.41 Essen und Ordnungen Seite 1

Inhaltsübersicht. 1 Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich. 2 Studienziele. 3 Allgemeine Hinweise. 4 Studienvoraussetzungen.

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan. 1 Geltungsbereich

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

- 37/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 15.

Studienordnung für den Studiengang Modernes Japan als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

S t u d i e n o r d n u n g

Fachprüfungsordnung für das Studienfach Sozialwissenschaften. Studiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real- und Gesamtschulen

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Amtliche Bekanntmachungen

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Inhalt. Anlage: Studienverlaufsplan

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

STUDIENORDNUNG. der ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN FÜR DAS FACH BIOLOGIE

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

Studienordnung für den Teilstudiengang

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt

S T U D I E N O R D N U N G. für den Studiengang Chemie. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I

Amtliche Mitteilungen

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Transkript:

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 9 DATUM 6. SEPTEMBER 000 NR: 31 Studienordnung für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik in den Studiengängen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal vom 1. September 000 Auf Grund des Abs. und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 1. März 000 (GV. NRW S. 190) hat die Bergische Universität - Gesamthochschule Wuppertal die folgende Studienordnung als Satzung erlassen. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlage Qualifikation und Studienvoraussetzungen 3 Studienbeginn Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Gliederung des Studiums 5 Studienziele 6 Lehrveranstaltungen 7 Schulpraktische Studien 8 Studienberatung 9 Studienplan 10 Bereiche und Teilgebiete des Studiums 11 Inhalte des Grundstudiums 1 Studien- und Leistungsnachweise im Grundstudium 13 Abschluss des Grundstudiums/Zwischenprüfung 1 Inhalte des Hauptstudiums 15 Studien- und Leistungsnachweise im Hauptstudium 16 Anmeldung und Umfang der Ersten Staatsprüfung 17 Durchführung der Ersten Staatsprüfung 18 Übergangsbestimmungen 19 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anhang Studienplan

1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben 1 das Studium für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal. Qualifikation und Studienvoraussetzungen Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder ein vom Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Das Studium des Unterrichtsfaches Wirtschaftslehre und Politik kann an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal nur mit den beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Drucktechnik, Elektrotechnik und Gestaltungstechnik kombiniert werden. 3 Studienbeginn Das Studium kann sowohl im Winter- wie auch im Sommersemester begonnen werden. Regelstudienzeit, Regelstudiendauer und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzeit umfasst die Regelstudiendauer von acht Semestern und die Prüfungszeit von einem Semester. () Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von 3 Semesterwochenstunden (SWS) und eine Hauptstudium von 8 SWS. 5 Studienziele (1) Ziel des Studiums ist der Erwerb der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten im Fach Wirtschaftslehre und Politik, um als Lehrer den Unterricht in der Sekundarstufe II ordnungsgemäß zu erteilen. () Das Studium dient der Aneignung langfristiger, auf systematische kritische Erkenntnisgewinnung und Erkenntnisfortschritt gerichteter wissenschaftlicher Qualifikationen, die die Berufsfähigkeit der Studierenden begründen und sich sowohl auf die Wissenschaft als auch auf die beruflichen Tätigkeitsfelder beziehen. Zu sichern ist die Fähigkeit der Studierenden, Wirtschafts-, Politik-/Sozialwissenschaften und Unterrichtspraxis unter vielfältigen theoretischen und praktischen Aspekten und Zusammenhängen zu analysieren und kritisch Handlungsalternativen zu entwickeln. 1 Dies sind das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1998 1989 (GV.NRW. S.56), geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GV.NRW. S.386), die Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. November 1996 (GV.NRW. S. 5). Im Folgenden sind die Bezeichnungen Studienanfänger, Lehrer, Professor, Prüfer usw. durchgehend geschlechtsneutral zu verstehen.

(3) Das Studium schließt mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II im Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik ab. 6 Lehrveranstaltungen (1) Folgende Typen von Lehrveranstaltungen sind in der Regel vorgesehen: a) Vorlesung als zusammenhängende Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen sowie von methodischen Kenntnissen durch Vortrag des Lehrenden. Vorlesungen werden, ggf. auch ergänzt durch Übungen, zu Lehrmodulen verbunden. b) Übung als exemplarische intensive Analyse und Diskussion von Lehrstoffen, Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten, Schulung der Fachmethodik, wobei der Lehrende die Veranstaltung leitet, Aufgaben stellt, die Mitarbeit der Studierenden kontrolliert und die Studierenden Fertigkeiten und Methoden üben, Fragen stellen, Diskussionsbeiträge entwickeln und Übungsaufgaben lösen. c) Seminar als Vortrags- und Diskussionsforum, in dem komplexe Fragestellungen vorwiegend zu neueren wissenschaftlichen Ansätzen entwickelt und erörtert werden, wobei der Lehrende das Seminar leitet und die Studierenden selbstständig Beiträge in Form von Hausarbeiten, Referaten und Diskussionen leisten. d) Projekt als eine in der Regel zweisemestrige Lehrveranstaltung, in der Lehrende und Studierende gemeinsam empirische Sachverhalte mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten oder neue theoretische Problemstellungen anwendungsbezogen untersuchen. e) Praxislabor als eine in der Regel zweisemestrige Lehrveranstaltung, in der Lehrende, Studierende und nach Möglichkeit Praktiker aus Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam wissenschaftliche Erkenntnisse zu konkreten Sachverhalten und Problemen der Wirtschaftspraxis erarbeiten. Im Praxislabor werden insbesondere auch Erfahrungen in der praktischen Anwendung wissenschaftlicher Methoden vermittelt und diskutiert. () Exkursionen können Bestandteil aller Lehrveranstaltungen sein. 7 Schulpraktische Studien (1) Die schulpraktischen Studien (SPS) gliedern sich an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal in die Teile SPS I, SPS II und SPS III. SPS I und SPS II sind Teile des erziehungswissenschaftlichen Studiums, SPS III ist Teil des Studiums der jeweiligen Unterrichtsfächer. () Im Studium des Unterrichtsfachs Wirtschaftslehre und Politik sind schulpraktische Studien (SPS III) zu erbringen; sie sind in den fachdidaktischen Studien enthalten. 8 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatungsstelle der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. 3

() Die studienbegleitende Fachberatung im Fach "Wirtschaftslehre und Politik" erfolgt durch die Lehrenden und die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaft und Sozialwissenschaften in ihren Sprechstunden. Sie unterstützt die Studenten insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studiengangs bzw. Faches. 9 Studienplan (1) Die im Anhang dargestellte Verteilung von Lehrstunden auf die einzelnen Semester des Grund- und Hauptstudiums stellt eine Empfehlung an den Studierenden dar. () Neben den in der Studienordnung vorgesehenen Fächern und Teilgebieten wird der Besuch von Fremdsprachenkursen und EDV-Kursen empfohlen. 10 Bereiche und Teilgebiete des Studiums Das Studium umfasst Pflicht- und Wahlpflichtgebiete (Teilgebiete) in den Bereichen Wirtschaftswissenschaft (Betriebs- und Volkswirtschaftslehre), Politik- und Sozialwissenschaft und in der Fachdidaktik. 11 Inhalte des Grundstudiums (1) Das Grundstudium vermittelt Grundlagen und Orientierungswissen für das Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik. Es wird in der Regel nach dem vierten Semester mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. () Es umfasst 3 Semesterwochenstunden und folgende Fächer: 1. Wirtschaftswissenschaft (1 SWS) bestehend aus a) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (1 SWS) oder b) Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (1 SWS) und Interdisziplinäre Veranstaltung in Wirtschaftswissenschaft bzw. Proseminar der Betriebswirtschaftslehre (BWL) oder Proseminar der Volkswirtschaftslehre (VWL) ( SWS). Politik-/Sozialwissenschaft (1 SWS) bestehend aus - Soziologie I bis III (6 SWS) und - Grundbegriffe der Politikwissenschaft ( SWS) und - weitere Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Faches Politikwissenschaft im Umfang von 6 SWS davon SWS Vorlesungen 3. Didaktik der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ( SWS) 1 Studien- und Leistungsnachweise im Grundstudium (1) Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise in den folgenden Fächern zu erbringen: - ein Leistungsnachweis in der Interdisziplinären Veranstaltung Wirtschaftswissenschaft bzw. in einem Proseminar BWL oder VWL - ein Leistungsnachweis in Politikwissenschaft oder Soziologie - ein Leistungsnachweis in Didaktik der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

() Die Leistungsnachweise in der interdisziplinären Veranstaltung Wirtschaftswissenschaft bzw. den Proseminaren BWL oder VWL werden erworben durch Referate mit schriftlicher Ausarbeitung oder Hausarbeiten; in der Didaktik der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind zusätzlich zweistündige Klausuren möglich. Die Form der Leistungserbringung wird vom Lehrenden festgelegt. () Ein Leistungsnachweis im Fach Soziologie ist im Anschluss an die Vorlesung Soziologie III in Form einer vierstündigen Klausur, ein Leistungsnachweis in Politikwissenschaft in Form eines Referates mit schriftlicher Ausarbeitung im Rahmen eines Seminars zu erwerben. 13 Abschluß des Grundstudiums/Zwischenprüfung (1) Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. () Zulassungsvoraussetzung der Zwischenprüfung ist der Erwerb von drei Leistungsnachweisengemäß 1. (3) Die Zwischenprüfung umfasst zwei Fachprüfungen, davon eine vierstündige Klausur in Wirtschaftswissenschaft (Grundzüge der Betriebs- oder der Volkswirtschaftslehre) und einer mündlichen Prüfung in Politikwissenschaft im Umfang von 0 Minuten oder einer vierstündigen Klausur in Soziologie; die Fachprüfung in Politik-/Sozialwissenschaften erfolgt in dem Fach, in dem kein Leistungsnachweis vorgelegt wird. () Sind alle Leistungsnachweise und Fachprüfungen bestanden, ist die Zwischenprüfung bestanden. Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums. 1 Inhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium baut auf der in der Zwischenprüfung nachgewiesenen Beherrschung der Grundlagen auf und leistet eine Vertiefung in folgenden Bereichen und Teilgebieten (Anlagezu 55LPO): Bereich A Wirtschaftswissenschaft B Politik-/Sozialwissenschaft Teilgebiet 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Allgemeine Volkswirtschaftslehre 3. Volkswirtschaftspolitik (zum Beispiel Wettbewerbs-, Finanz-, Geld-, Sozial-, Strukturpolitik) 1. Politische Theorien und politische Ideen. Politische Systeme und Systemvergleich, vergleichende Regierungslehre, Innenpolitik 3. Außenpolitik, europäische und internationale Organisationen, internationale Beziehungen. Soziales Handeln und Verhalten, Gruppensoziologie, Randgruppen und Minderheiten, Soziologie der Vorurteile 5. Sozialer Wandel, Familien- und Jugendsoziologie, Multikulturalität 5

C Fachdidaktik 1. Allgemeine und spezielle Didaktik des Wirtschaftlehre-Unterrichts und des Politik-Unterrichts. Didaktische Analyse und Planung ausgewählter Gegenstände des Wirtschaftslehre-Unterrichts und des Politik-Unterrichts () Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Teilgebieten wird mit der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Eine Lehrveranstaltung kann auch mehreren Teilgebieten zugeordnet sein; beim Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums und für den Erwerb von Leistungsnachweisen kann eine Lehrveranstaltung aber nur einmal angerechnet werden. (3) Im Hauptstudium sind fünf Teilgebiete zu studieren. Zwei Teilgebiete sind in der Wirtschaftswissenschaft zu erbringen. Zwei Teilgebiete sind in der Politik- und Sozialwissenschaft zu erbringen, eines davon aus B1 bis B3, eines aus B bis B5. Eines der Teilgebiete aus A oder B ist vertieft mit zusätzlich SWS zu studieren. Ein Teilgebiet ist in der Fachdidaktik zu erbringen. () Das Studium der Fachdidaktik erfolgt mit wirtschaftswissenschaftlicher oder politik-/sozialwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung. (5) Das Hauptstudium umfasst 8 SWS, davon entfallen auf das Studium der Wirtschaftswissenschaft (Bereich A) sowie der Politik- und Sozialwissenschaft (Bereich B) jeweils 10 SWS, auf das vertieft studierte Teilgebiet (aus A oder B) und auf das Studium der Fachdidaktik (Bereich C) jeweils SWS. 15 Studien- und Leistungsnachweise im Hauptstudium (1) Im Hauptstudium sind drei Leistungsnachweise und zwei qualifizierte Studiennachweise aus den studierten Teilgebieten sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS III zu erbringen. Einer der Leistungsnachweise ist in dem Teilgebiet zu erbringen, das vertieft studiert wird, ein Leistungsnachweis aus der Fachdidaktik. () Qualifizierte Studiennachweise werden im Rahmen der Teilnahme an Lehrveranstaltungen durch erfolgreiche selbstständige Referate, Protokolle, Übungsaufgaben, insbesondere entsprechende Hausarbeiten erworben. (3) Leistungsnachweise werden erworben durch zweistündige Klausuren oder entsprechende mündliche Prüfungen. () Die Leistungsnachweise und qualifizierten Studiennachweise sind in folgenden Bereichen zu erbringen: - Wirtschaftswissenschaft: nach Wahl des Studierenden ein Leistungsnachweis in einem der beiden Teilgebiete (A1 oder A), ein qualifizierter Studiennachweis in dem anderen studierten Teilgebiet; - Politik-/Sozialwissenschaft: ein Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete aus B1 bis 3 oder B bis B5; ein qualifizierter Studiennachweis in dem nicht mit einem Leistungsnachweis abgeschlossenen Teilgebiet aus B, - Fachdidaktik: ein Leistungsnachweis zur wirtschafts- oder zur politikwissenschaftlichen Fachdidaktik sowie eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Teilnahme an den schulpraktischen Studien. (5) Leistungs- und qualifizierte Studiennachweise werden in Abstimmung mit dem Lehrenden erworben. 6

16 Anmeldung und Umfang der Ersten Staatsprüfung (1) Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung setzt den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraus; sie soll für das Lehramt für die Sekundarstufe II frühestens im sechsten Semester, spätestens im achten Semester beantragt werden (vgl. 13 und 1 LPO). () Wird die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vor Abschluss des achten Semesters beantragt, und erfolgt die Ergänzung des Zulassungsantrags ebenfalls vor Abschluss des achten Semesters, so gilt eine nicht bestandene Prüfung als nicht unternommen (Freiversuch, siehe 8LPO). (3) Die schriftliche Hausarbeit kann in einem Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaft, der Politikwissenschaft, der Sozialwissenschaft oder der Fachdidaktik geschrieben werden; sie soll in dem Teilgebiet geschrieben werden, das vertieft studiert wurde. () Gegenstand der Klausuren und mündlichen Prüfungen ist der gesamte Inhalt der Lehrveranstaltungen der gewählten Teilgebiete der entsprechenden Bereiche. (5) Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Leistungsnachweisen, Studiennachweise und Teilnahmebescheinigungen, die außerhalb des zuständigen Fachbereichs erbracht worden sind, erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Auskünfte erteilt der zuständige Zwischenprüfungsausschuss oder das Staatliche Prüfungsamt. 17 Durchführung der Ersten Staatsprüfung Zuständig für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen ist das Staatliche Prüfungsamt für die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - Essen, Dienststelle Wuppertal. Das Staatliche Prüfungsamt gibt Auskunft über die die Erste Staatsprüfung betreffende Fragen. 18 Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im WS 000/001 oder später aufgenommen haben. Sie gilt weiterhin für Studierende, die nach In-Kraft-Treten der Studienordnung ins Hauptstudium eintreten. Sie gilt wahlweise für Studierende, die sich nach In-Kraft- Treten dieser Ordnung zur Ersten Staatsprüfung anmelden, sofern sie ihr Hauptstudium nach den Bestimmungen dieser Ordnung einrichten konnten. Der Antrag auf Anwendung der neuen Ordnung ist unwiderruflich; er muss mit der Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgelegt werden. 19 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt nach dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen als Verkündungsblatt der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal veröffentlicht. -------------------------------- Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses der Fachbereichsräte des Fachbereichs Sozialwissenschaften vom..000 und des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften vom 15.5.000. Wuppertal, den 1. September 000 Der Rektor der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Univ.-Prof. Dr. Volker Ronge 7

Anhang Studienplan Dieser Studienplan für das Fach Wirtschaftslehre und Politik mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II beruht auf der Grundlage der vorbezeichneten Studienordnung. Er stellt eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dar. Semester Grundstudium 1. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre oder der Volkswirtschaftslehre Teil I u. II Seminar "Grundbegriffe der Politikwissenschaft" Vorlesung "Einführung in die Soziologie" (Soziologie I). Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre oder der Volkswirtschaftslehre Teil III und IV Vorlesungen aus dem Angebot der Politikwissenschaft Vorlesung "Soziologische Theorien" (Soziologie II) 3. Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre oder der Volkswirtschaftslehre Teil V und VI Seminar aus dem Angebot der Politikwissenschaft Vorlesung "Gesellschaftliche Strukturen" (Soziologie III) Didaktik Wirtschafts- und Sozialwissenschaft I. Interdisziplinäre Veranstaltung Wirtschaftswissenschaft bzw. Proseminar BWL oder Proseminar VWL Didaktik der Wirtschafts- oder der Politikwissenschaft II SWS Hauptstudium 5. Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre (A1) Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre (A) Seminar zu "Politische Theorien und politische Ideen" (B1) Veranstaltung zu "Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung" 6. Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre (A1) Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre (A1 oder A Seminar zu "Politische Theorien und politischen Ideen" (B1) Seminar zu einer speziellen Soziologie (B) Didaktik der Wirtschaftswissenschaft oder Didaktik der Sozialwissenschaften 7. Seminar zu einer speziellen Soziologie (B5) Veranstaltung zum vertieft studierten Teilgebiet (z. B. B) Didaktik der Wirtschaftswissenschaft oder Didaktik der Sozialwissenschaften mit Schulpraktische Studien III 8. Veranstaltung zum vertieft studierten Teilgebiet (z.b. B1) 8