Inklusion an der Regelschule

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Transkript:

Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)(

Programm 1. Was bedeutet Inklusion? 2. Warum ist sie notwendig bzw. sinnvoll? 3. rechtliche Grundlagen 4. Aspekte zur Umsetzung 5. Möglichkeiten und Grenzen

1. Was bedeutet Inklusion im Unterschied zur Integration? Integration: Ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen wird in ein bestehendes System eingefügt. gt. Nicht das System, sondern der Mensch muss sich anpassen.

Inklusion Nicht der Mensch, sondern das System passt sich an. Das System wird so gestaltet, dass keiner ausgeschlossen ist. Auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen können k teilhaben.

Inklusion

Was bedeutet das für f r die (Regel)schule( Regel)schule? (Soziale) Teilhabe am Unterricht der Regelschule von Schülern mit Förderbedarf F im Schwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Lernen Emotionale und soziale Entwicklung

2. Warum ist Inklusion sinnvoll bzw. notwendig? inklusive Gesellschaft Wunsch der Eltern Anpassung an die Realität lernen von - und miteinander soziales Lernen

3. Rechtliche Grundlagen Inkrafttreten der UN Behindertenrechts - konvention (BRK) am 26.03.2009 Geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland seit fast 3 Jahren!

Art. 24 UN-BRK: Inklusives Bildungssystem lernzielgleiches oder lernzieldifferentes Lernen mit der notwendigen Unterstützung tzung gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Schulsystem gleiche Zugangsvoraussetzungen zu bestimmten Schularten für f r Behinderte und Nichtbehinderte (Übertritt)(

Neues BayEUG-E Art. 2 Abs. 2 Satz 1: Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.

Art. 41 Abs. 1 (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem dagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. [ ][ 3 Die Erziehungsberechtigten entscheiden,, an welchen der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorten ihr Kind unterrichtet werden soll; bei Volljährigkeit und Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit higkeit entscheiden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem dagogischem Förderbedarf F selbst.

Art. 41 Abs. 4 (4) 1 Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für f r Aufnahme und Schulwechsel (Art. 30a Abs. 5 Satz 2, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2) an der Sprengelschule, Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder an der FörderschuleF an. 2 Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen dagogischen Gutachtens voraus.

Art. 41 Abs. 5 (5) Kann der individuelle sonderpädagogische dagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungs tzungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit M des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und...

1... ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.

Formen der Umsetzung von gemeinsamem Unterricht und Inklusion nach BayEUG-E: 1. Kooperationsklassen Art. 30a Abs. 7 2. Partnerklassen Art. 30a Abs. 7 Art. 30a Abs. 7 Ziff.. 1 Art. 30a Abs. 7 Ziff.. 2 3. Offene Klassen der FörderschuleF Art. 30a Abs. 7 4. Inklusion einzelner Schüler Art. 30b Abs. 2 Art. 30a Abs. 7 Ziff.. 3 5. Schulen mit dem Profil Inklusion Art. 30b Abs. 3 5 6. Klasse mit festem Lehrertandem Art. 30b Abs. 5

Kooperationsklassen

Partnerklassen

Offene Klassen der FörderschuleF

Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

Klasse mit festem Lehrertandem

4. Aspekte zur Umsetzung

Organisatorischer Art

Vorgehensweise Lehrkraft LP für Förderschule Individueller Förderplan Überlegungen zur Leistungs- Beurteilung Eva Förderung in Unterricht und Erziehung Schaffen der Rahmenbedingungen Angemessene Förderung für dieses Kind? Wie geht es dem Rest der der Klasse und dem Lehrer? Rücksprache mit Eltern Lehrerstunden, Finanzierung, Räume, Ausstattung, Schulbegleitung Regelschule, Schule mit dem Profil Inklusion oder Förderschule Möglichkeiten, Grenzen, Erwartungen Schnuppern Internes Abwägen der Möglichkeiten,evtl. weitere Diagnose (Informelle) Elterngespräche Beratung mit Mitarbeitern und Fachleuten

Unterrichtliche Aspekte Kinder aufrichten statt unterrichten! (Dr. Charmaine Liebertz, Institut für ganzheitliches Lernen ) Art. 30b Abs. 3 Bay EUG-E: Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Kinder auszurichten.

Ganzheitliche Erziehung Nicht der Lehrplan, sondern die Bedürfnisse des Kindes sind Maßstab für den Unterricht.

Veränderte Lehrerrolle Teamarbeiter: Erziehungsteam! Beobachter Förderer noch immer: Beurteilender Der Klassenleiter trägt die Verantwortung für alle schulischen Belange!

Unterstützung durch Sonderschullehrkräfte 1. Beratung von / mit Lehrern (Umgang, Lehr- und Förderpläne, Unterrichtsplanung, außerschulische Maßnahmen) Eltern Anderen, am Erziehungsprozess beteiligten 2. Beobachtung von Schülern und Lehrkräften

3. Diagnostik - durch gezielte Unterrichtsbeobachtung - durch Testung von Persönlichkeit, Wahrnehmung und Intelligenz Erstellen und Fortschreiben eines ind. Förderplans 4. Förderung - von Einzelnen oder Kleingruppen - Erarbeitung von Hilfsangeboten, Lernstrategien - Verhaltenstraining 5. Differenzierung

Beispiel: Wochenplanarbeit in der Klasse 2c 18 Kinder, davon 16 mit Migrationshintergrund 7 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich: a) Lernen: 4 Kinder b) Verhalten: 1 Kind c) körperliche Behinderung: 1 Kind d) geistige Entwicklung: 1 Kind

Veränderte Leistungsbeurteilung Innerhalb einer Klasse unterschiedliche Beurteilungssysteme: 1. regulär 2. individuell (Noten oder Wortgutachten) - bei Kindern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf - nach Einverständnis von SL und Eltern Dem entsprechend veränderte Zeugnisse

Soziales Lernen gewinnt an Bedeutung innerhalb der Klasse: Rituale Ampelsystem gemeinsame Aktionen innerhalb der gesamten Schülerschaft: Hauptaugenmerk: Pausen! schulhausübergreifende Sozialziele mit Pokalgewinn schuleigenes Hausaufgabenheft mit Elterninfo

Praktische Tipps für (Klassen)lehrer Information der Eltern (Elternabend!) Absprache mit Fachlehrkräften Pausen, Ausflüge genau planen auch mit behinderten Kindern: liebevoller aber konsequenter Umgang enger Kontakt zu Eltern Mut zur Lücke!

Möglichkeiten und Grenzen Stolpersteine: Ausstattung: personell räumlich materiell neue Netzwerke für Kinder nötig (Übergänge!) organisatorischer / zeitlicher Aufwand Notwendigkeit zur Fortbildung

Grenzen 1. soziale Teilhabe auch nach Ausschöpfung sämtlicher Unterstützungsmöglichkeiten nicht gewährleistet 2. der Schüler in seiner Entwicklung gefährdet ist 3. die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt werden...

Möglichkeiten wohnortnahe Beschulung lernen von und miteinander anders sein als gegeben ansehen Zufriedenheit Wahlmöglichkeit

Vielen Dank für f r Ihr Interesse!