Auftrag zur molekulargenetischen Diagnostik

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Medizinisches Versorgungszentrum Venusberg Zentrum Medizinische Genetik Biomedizinisches Zentrum, Geb. 13 Sigmund-Freud-Str. 25 Tel.+49 228 287 51040 53127 Bonn Fax+49 228 287 51011 http://mvz-venusberg.eu Genetik@mvz-venusberg.eu Univ.-Prof. Dr. med. Stefan Aretz Dr. med. Martina Kreiß PD Dr. med. J. Schumacher Dr. med. Kirsten Cremer Dr. rer. nat. S. Pasternack-Ziach Univ.-Prof. Dr. med. Markus Nöthen PD Dr. med. E. Mangold Dr. med. Isabel Spier Dr. rer. nat. Hartmut Engels Dr. rer. nat. Ruth Raff Kooperationspartner: Institut für Humangenetik, Universitätsklinikum Bonn Auftrag zur molekulargenetischen Diagnostik Patientendaten: (ggf. Aufkleber) Name: Einsender: Klinik/Station/Ambulanz/Arzt (ggf. Stempel) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geschlecht: m w Adresse: Tel.: Kostenträger Überweisungsschein (Vordruck 6) Rechnung an Klinik ambulant stationär UKB-Kostenstelle des Einsenders:. privat, GOÄ-Rechnung an Patient (nur für Zusendungen vom Universitätsklinikum Bonn) Angaben zum Patienten Klinische Diagnose / Symptome / Befunde (Befunde bitte beifügen!) Besteht eine Schwangerschaft? nein ja, SSW: letzte Regel: Wurden bereits genetische Untersuchungen durchgeführt? nein ja, welche: Angaben zur Familie, ggf. Stammbaum Untersuchungsauftrag: bitte wenden und ausfüllen Ergebnis: (Genetische Untersuchungen fallen nicht unter das Laborbudget!) Differenzialdiagnostik prädiktive Diagnostik pränatale Diagnostik Heterozygotendiagnostik Material: EDTA-Blut (2-5 ml) DNA Chorionzotten Fetalblut Entnahmedatum: Entnahmezeit:...... Ort, Datum Name anfordernde(r) Ärztin/Arzt (in Druckschrift) Unterschrift anfordernde(r) Ärztin/Arzt Einwilligung zur genetischen Diagnostik (Einwilligungserklärung siehe Seite 5) Das Gendiagnostikgesetz fordert für alle genetischen Analysen eine ausführliche Aufklärung (s. Seite 5, verbleibt beim Einsender) und schriftliche Einwilligung der Patienten. Eine Kopie der schriftlichen Einwilligung muss zusammen mit dem Untersuchungsmaterial an das Labor gesendet werden. Das Labor darf die Analyse nicht ohne vorliegende Einwilligung beginnen ( 8, Abs. 1 GenDG). Seite 1 Stand 12/2016

Patient/in: Name: Vorname: Geburtsdatum: Untersuchungsauftrag: bitte ankreuzen (Genetische Untersuchungen fallen nicht unter das Laborbudget!) Mentale Retardierung Angelman-Syndrom (Methylierungstest/Deletionsnachweis mittels MLPA) Prader-Willi-Syndrom (Methylierungstest/Deletionsnachweis mittels MLPA) Fragiles-X-Syndrom, FMR1 Rett-Syndrom, MECP2 Mikrodeletions-/Mikroduplikations-Syndrome bei unspezifischer mentaler Retardierung Screening auf häufige Mikrodeletions-/ Mikroduplikations-Syndrome (MLPA) X-chromosomale mentale Retardierung (MLPA) Genomweites Screening auf Mikrodeletionen und duplikationen (Array) bitte nur nach Rücksprache: Tel. 0228-287 51040 spezifische Syndrome (MLPA) DiGeorge-Syndrom (22q11.2) Williams-Beuren-Syndrom (7q11.23) Wolf-Hirschhorn-Syndrom (4p16.3) Cri-du-chat-Syndrom (5p15.2) Smith-Magenis-Syndrom (17p11.2) NF1-Mikrodeletions-Syndrom (17q11.2) Mikrodeletion 1p36 Neuropathien Hereditäre Motorisch-Sensorische Neuropathie HMSN1 Duplikation/Deletion PMP22 Hereditäre Neuropathie mit Drucklähmung HNPP Duplikation/Deletion PMP22 Punktmutation PMP22 weitere HMSN-Formen GJB1 (Cx32, CMTX) MPZ/P0 (HMSN1,2,3) MFN2 (HMSN2) Myopathien Muskeldystrophie Duchenne/Becker Deletion/Duplikation aller 79 Exons Punktmutation Kopplungsuntersuchung Demenzerkrankungen Alzheimer Demenz: APP, PSEN1, PSEN2 Frontotemporale Demenz: MAPT, GRN, C9orf72, TARDBP, FUS,CHMP2B, VCP Dermatologische Erkrankungen Alopezien Hypotrichosis simplex aut-dom: CDSN, APCDD1, SNRPE Hypotrichosis simplex aut-rez: LPAR6 (P2RY5), LIPH, DSG4 Hypotrichosis Typ Marie Unna: U2HR Hypotrichosis (+ Makuladystrophie): CDH3 Hypotrichosis + Nageldystrophie: KRT85 Woolly Hair-Syndrom: KRT74 (aut-dom), LPAR6 (P2RY5, aut-rez), LIPH (aut-rez) Atrichia congenita/papuläre Atrichie: HR, VDR Monilethrix: KRT86 (aut-dom), KRT81 (aut-dom), KRT83 (aut-dom), DSG4 (aut-rez) Hyperpigmentierungsstörungen Dowling-Degos/Galli-Galli-Erkrankung: KRT5, POGLUT1, POFUT1 Reticulate acropigmentation of Kitamura: ADAM10 Nageldysplasie FZD6 Ektodermale Dysplasien Keratitis-Ichthyosis-Deafness (KID) Syndrom: GJB2, GJB6 Bartsocas-Papas-Syndrom: RIPK4 Hereditäres Angioödem Typ I-III (HAE I-III) HAE I: SERPING1/C1NH HAE II: SERPING1/C1NH HAE III, Faktor XII (Hagemann-Faktor): F12 Mitochondriale Erkrankungen KO Mitochond. DNA Mutationen Mitochond. DNA Depletions-S. MELAS Alpers-Syndrom/PEO: POLG MERRF Opticusatrophie: OPA1 LHON TK2 NARP/MILS C10orf2 (TWINKLE) Deletionen RRM2B mtdna-komplettsequenz SLC25A4 (ANT1) Epilepsie-Syndrome KO Dravet-Syndrom/GEFS+: SCN1A Lafora-Erkrankung: EPM2A, EPM2B Unverricht-Lundborg-Erkrankung: CSTB Jansky-Bielschowsky-Syndrom: CLN2 ADNFLE: CHRNA4, CHRNB2, CHRNA2 GLUT1-Defizienz-Syndrom: SLC2A1 Weitere molekulargenetische Diagnostik Zystische Fibrose/Mukoviszidose: CFTR Van der Woude-Syndrom: IRF6, GRHL3 Popliteales Pterygium-Syndrom: IRF6 Kontaminationsausschluss Eiigkeitsbestimmung KO Kooperation mit der Klinik für Epileptologie, Universitätsklinikum Bonn Seite 2 Stand 12/2016

Patient/in: Name: Vorname: Geburtsdatum: Erbliche Tumorerkrankungen I Falls nicht alle der jeweils aufgeführten Gene untersucht werden sollen: Nichtzutreffendes bitte streichen Bei der Multi-Gen- bzw. Panel-Diagnostik erfolgt eine Stufendiagnostik entsprechend klinischer Symptomatik. Bannayan-Ruvalcaba-Riley-Syndrom (PHTS) PTEN, AKT1, PIK3CA, SDHB, SDHC, SDHD BAP1-Tumorprädipositions-Syndrom BAP1 Birt-Hogg-Dubé-Syndrom BHD / FLCN Brust- und Eierstockkrebs, hereditär (HBOC) 1) BRCA1 a, BRCA2 a, CHEK2 a, PALB2 a, RAD51C a Olaparib-Therapie geplant 2) ATM, BRIP1, CDH1, NBN, PTEN, RAD51D, STK11, TP53 Carney-Komplex PRKAR1A, STK11 CLOVES-Syndrom PIK3CA Cowden-Syndrom (PHTS) PTEN, AKT1, PIK3CA, SDHB, SDHC, SDHD Darmkrebs (HNPCC, Lynch-Syndrom) Mikrosatellitenanalyse / Immunhistochemie aus Tumorgewebe b MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, PMS2 c, EPCAM c,d (Tumorgewebe nicht vorhanden) einzelne MMR-Gene entsprechend Tumorbefund Darmkrebs (Tumorgewebe unauffällig, keine Polyposis) BUB1, BUB1B, BUB3, FAN1, MSH3, MUTYH, NTHL1, POLD1 + POLE (Polymerasedomäne), PTEN, RPS20, SEMA4A, TP53 Darmkrebs (erweitertes Panel > 25 kb e ) APC, AXIN2, BMPR1A, BUB1, BUB1B, BUB3, EPCAM c,d, FAN1, GALNT12, GREM1, MLH1 c, MSH2 c, MSH3, MSH6 c, MUTYH, NTHL1, PMS2 c, POLD1, POLE, PTEN, RPS20, SEMA4A, SMAD4, STK11, TP53 Endometriumkarzinom EPCAM c,d, MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, MUTYH, PMS2 c, POLD1 + POLE (Polymerasedomäne), PTEN, TP53 Exostosis, multiple, Typ1+2 EXT1, EXT2 Gastrointestinale Stromatumore (GIST), hereditär KIT, PDGFRA Gorlin-Syndrom (Basalzellnävus-Syndrom) PTCH1, SUFU Hirntumor APC, CDKN2A, EPCAM c,d, MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, PMS2 c, PTCH1, SMARCE1, STK11, SUFU, TP53 Hirntumor (erweitertes Panel > 25 kb e ) APC, CDKN2A, EPCAM c,d, MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, NF1, NF2, PMS2 c, PTCH1, SMARCE1, STK11, SUFU, TP53, TSC1, TSC2 HNPCC (siehe Darmkrebs) Konstitutionelles MMR-Defizienz-Syndrom (CMMRD) Mikrosatellitenanalyse / Immunhistochemie aus Tumorgewebe b MLH1, MSH2, MSH6, PMS2, EPCAM d (Tumorgewebe nicht vorhanden) einzelne MMR-Gene entsprechend Tumorbefund Leiomyomatose und Nierenzellkarzinom (HLRCC) FH Li-Fraumeni-Syndrom (LFS) TP53 Lynch-Syndrom (siehe Darmkrebs) Magenkarzinom, hereditäres diffuses (HDGC) CDH1 Magenkrebs CDH1, EPCAM c,d, MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, PMS2 c, SMAD4, STK11, TP53 Medulloblastom APC, PTCH1, SUFU Melanom ACD, BAP1, CDK4, CDKN2A, MITF, POT1, TERT Multiple Endokrine Neoplasie, Typ 1/4 (MEN1/4) MEN1, CDKN1B, CDC73 (HRPT2) Multiple Endokrine Neoplasie, Typ 2 (MEN2) RET Neuroblastom, hereditär (FNB) ALK, PHOX2B a Eine Untersuchung dieser Gene ist gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik bei gesetzlich Versicherten nur möglich, wenn die klinischen Kriterien zur Mutationssuche für den erblichen Brust- und Eierstockkrebs erfüllt sind oder wenn das Ergebnis entscheidend für die Therapieplanung ist (Rezidiv eines high-grade serösen epithelialen Ovarialkarzinoms, triple-negatives Mammakarzinom, Mammakarzinom beim Mann). b Kooperation mit den Instituten für Pathologie der Universitätskliniken Bonn und Köln c Eine Untersuchung dieser Gene ist gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik bei gesetzlich Versicherten nur möglich, wenn die revidierten Bethesda-Kriterien für HNPCC / Lynch-Syndrom erfüllt sind oder HNPCC-typische Veränderungen im Tumorgewebe vorliegen. d Nur Deletions- / Duplikations-Screening e Bei einem erweiterten Panel (> 25 Kilobasen) ist bei gesetzlich Versicherten eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nötig (gerne stellt unser Labor den Antrag - dafür bitten wir um Rücksprache und klinische Angaben zum Patienten, Tel. 0228/287-51040). Seite 3 Stand 12/2016

Patient/in: Name: Vorname: Geburtsdatum: Erbliche Tumorerkrankungen II Falls nicht alle der jeweils aufgeführten Gene untersucht werden sollen: Nichtzutreffendes bitte streichen Bei der Multi-Gen- bzw. Panel-Diagnostik erfolgt eine Stufendiagnostik entsprechend klinischer Symptomatik. Neurofibromatose Typ 1 (NF1) NF1 Neurofibromatose Typ 2 (NF2) NF2 Nierenkrebs BAP1, BHD/FLCN, FH, MET, PTEN, TP53, TSC1, TSC2, VHL, WT1 Nierenzellkarzinom-Syndrom, papilläres (RCCP1) MET Ovarialkarzinom BRCA1 a, BRCA2 a, BRIP1, CHEK2 a, EPCAM c,d, MLH1 c, MSH2 c, MSH6 c, NBN, PALB2 a, PMS2 c, RAD51C a, RAD51D, TP53 Pankreaskarzinom ATM, BRCA2, CDKN2A, PALB2, STK11 Peutz-Jeghers-Syndrom (PJS) STK11, PRKAR1A Phäochromozytom / Paragangliom MAX, MEN1, NF1, RET, SDHA, SDHAF2, SDHB, SDHC, SDHD, TMEM127, VHL Pleuropulmonales Blastom, hereditär DICER1 Polyposis (adenomatös, FAP, MAP, PPAP) 1) APC, MUTYH 2) BUB1B, MSH3, NTHL1, POLD1 + POLE (Polymerasedomäne) Polyposis (gastrointestinal, unklare Histologie) APC, BMPR1A, EPCAM d, MLH1, MSH2, MSH3, MSH6 c, MUTYH, NTHL1, PMS2, POLD1 + POLE (Polymerasedomäne), PTEN, SMAD4, STK11 Polyposis (gastrointestinal, unklare Histologie) (erweitertes Panel > 25 kb e ) APC, BMPR1A, BUB1, BUB1B, BUB3, EPCAM d, GREM1, MLH1, MSH2, MSH3, MSH6, MUTYH, NTHL1, PMS2, POLD1, POLE, PTEN, SMAD4, STK11 Polyposis (hyperplastisch, sessil serratiert) MUTYH, RNF43, PTEN Polyposis (juvenil) SMAD4, BMPR1A, ENG, PTEN Proteus-Syndrom AKT1, PIK3CA, PTEN Schilddrüsenkarzinom (medullär) RET Schilddrüsenkrebs APC, ESR2, PRKAR1A, PTEN, RET, SDHB, SDHC, SDHD, STK11, TP53 Schwannomatose SMARCB1, LZTR1 Tuberöse Sklerose Typ 1/2 (TS1/2) TSC1, TSC2 Von-Hippel-Lindau-Syndrom (VHL) VHL Wilms-Tumor, hereditär WT1 Zylindromatosis, hereditär CYLD Unklares Tumorsyndrom nach Rücksprache ist ggf. die Untersuchung weiterer Genkombinationen möglich a Eine Untersuchung dieser Gene ist gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik bei gesetzlich Versicherten nur möglich, wenn die klinischen Kriterien zur Mutationssuche für den erblichen Brust- und Eierstockkrebs erfüllt sind oder wenn das Ergebnis entscheidend für die Therapieplanung ist (Rezidiv eines high-grade serösen epithelialen Ovarialkarzinoms, triple-negatives Mammakarzinom, Mammakarzinom beim Mann). b Kooperation mit den Instituten für Pathologie der Universitätskliniken Bonn und Köln c Eine Untersuchung dieser Gene ist gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik bei gesetzlich Versicherten nur möglich, wenn die revidierten Bethesda-Kriterien für HNPCC / Lynch-Syndrom erfüllt sind oder HNPCC-typische Veränderungen im Tumorgewebe vorliegen. d Nur Deletions- / Duplikations-Screening e Bei einem erweiterten Panel (> 25 Kilobasen) ist bei gesetzlich Versicherten eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nötig (gerne stellt unser Labor den Antrag - dafür bitten wir um Rücksprache und klinische Angaben zum Patienten, Tel. 0228/287-51040). Seite 4 Stand 12/2016

Einwilligungserklärung zur Durchführung genetischer Analysen gemäß GenDG Patientendaten: (ggf. Aufkleber) Name: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Geschlecht: m w Medizinisches Versorgungszentrum Zentrum Medizinische Genetik Sigmund-Freud-Str. 25 53127 Bonn http://mvz-venusberg.eu Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) fordert für alle genetischen Analysen eine ausführliche Aufklärung und eine schriftliche Einwilligung sowie vor vorgeburtlichen und prädiktiven (vorhersagenden) Analysen zusätzlich eine genetische Beratung. Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) empfehlen darüber hinaus, die u. g. Sachverhalte im Rahmen der Einwilligung zu klären. Bitte lesen Sie diese Einwilligung sorgfältig durch und kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Antworten an: Ich habe eine allgemeine schriftliche Aufklärung (und ggf. zusätzlich spezielle schriftliche Aufklärungen) zu genetischen Analysen gemäß GenDG erhalten, gelesen und verstanden. Mit meiner Unterschrift gebe ich meine Einwilligung zu den genetischen Analysen, die zur Klärung der in Frage stehenden Erkrankung / Störung / Diagnose...... notwendig sind sowie zu den dafür erforderlichen Blut-/ Gewebeentnahmen. Ich hatte ausreichend Gelegenheit, offene Fragen zu besprechen. Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde der Analysen sowohl von Mitarbeitern des MVZ Venusberg als auch des Institutes für Humangenetik am Universitätsklinikums Bonn eingesehen werden können. Zusätzlich bin ich damit einverstanden, dass der anfordernde Arzt/Ärztin (verantwortliche ärztliche Person gemäß GenDG) die Befunde der Analyse(n) an folgende weitere Ärzte / Personen sendet: Frau / Herrn / Dr.:...... Ich bin mit der Weiterleitung des Untersuchungsmaterials an ein spezialisiertes Labor einverstanden. Ich möchte über die Ergebnisse der genetischen Analyse insoweit informiert werden, wie es für mich und meine Familie für die o. g. Frage praktisch relevant ist. Ich bitte auch um Mitteilung aller Zusatzbefunde, aus denen sich praktische Konsequenzen ableiten lassen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ihre personenbezogenen Daten und medizinischen Ergebnisse/Befunde nach 10 Jahren vollständig vernichtet werden müssen. Diese Informationen können jedoch auch danach noch für Sie oder Ihre Angehörigen (z. B. für Ihre Kinder) von großer Bedeutung sein. Mit Ihrer Einwilligung dürfen wir diese Daten auch über die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 10 Jahren hinaus aufbewahren. Sind Sie damit einverstanden, dass die für Sie oder Ihre Angehörigen relevanten Daten / Unterlagen bis zu 30 Jahre aufbewahrt und erst dann vernichtet werden? Ich bin einverstanden, dass erhobene Daten / Ergebnisse über die in Frage stehende Erkrankung in verschlüsselter (pseudonymisierter) Form für wissenschaftliche Zwecke (u.a. zur Verbesserung des Ursachenverständnisses und der diagnostischen Möglichkeiten) genutzt und anonymisiert in Fachzeitschriften veröffentlicht werden. Das Gendiagnostikgesetz verlangt, dass nicht verbrauchtes Untersuchungsmaterial nach Abschluss der Untersuchung vernichtet wird. Mit Ihrer Einwilligung darf es jedoch aufbewahrt werden. Bitte entscheiden Sie, ob und wie nicht verbrauchtes Untersuchungsmaterial verwendet werden darf. Ich bin einverstanden, dass nicht verbrauchtes Untersuchungsmaterial nach Abschluss der Untersuchung aufbewahrt wird. Ich bin einverstanden (Mehrfachnennungen möglich) mit der Verwendung dieses Materials o o o zum Zwecke der Nachprüfbarkeit der erhobenen Ergebnisse, für zukünftige neue Diagnosemöglichkeiten für meine o. g. Fragestellung. Ich möchte über klinisch bedeutsame Ergebnisse informiert werden. zum Zwecke der Qualitätssicherung, der studentischen Lehre, der Erforschung der o. g. Erkrankung und der Verbesserung der Diagnostik und Behandlung genetisch bedingter Erkrankungen in verschlüsselter (pseudonymisierter) Form. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich meine Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen ganz oder teilweise zurückziehen kann, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen und dass ich das Recht habe, Untersuchungsergebnisse nicht zu erfahren (Recht auf Nichtwissen). Mir ist bekannt, dass ich eingeleitete Untersuchungsverfahren bis zur Ergebnismitteilung jederzeit stoppen und die Vernichtung des Untersuchungsmaterials einschl. aller daraus gewonnenen Komponenten sowie aller bis dahin erhobenen Ergebnisse und Befunde verlangen kann... Ort, Datum Unterschrift der Patientin/des Patienten/des (gesetzlichen) Vertreters bei Vertreter: Name, Anschrift Seite 5 Stand 12/2016

Aufklärung vor genetischen Untersuchungen gemäß Gendiagnostikgesetz (Gen DG) Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Gendiagnostikgesetz (GenDG) für alle genetischen Analysen gemäß GenDG eine ausführliche Aufklärung und eine schriftliche Einwilligung der Patienten voraussetzt. Vor vorgeburtlichen und prädiktiven (vorhersagenden) Analysen ist zusätzlich eine genetische Beratung erforderlich. Bitte lesen Sie diese Patienteninformation zur Aufklärung vor genetischen Analysen sorgfältig durch und sprechen Sie uns gezielt an, wenn Sie Fragen dazu haben. Ihre Ärztin / Ihr Arzt hat Ihnen (oder einer Person, für die Sie sorgeberechtigt sind oder die Sie betreuen) die Durchführung einer genetischen Analyse empfohlen, um folgende Diagnose bzw. Fragestellung abzuklären:.. Wir möchten Ihnen erläutern, welches Ziel diese Analysen haben, was bei genetischen Analysen geschieht und welche Bedeutung die Ergebnisse für Sie und Ihre Angehörigen haben können. Eine genetische Analyse hat zum Ziel, - die Chromosomen als Träger der Erbsubstanz mittels Chromosomenanalyse bzw. molekular-zytogenetischer Analyse, - die Erbsubstanz selbst (DNS/DNA) mittels molekulargenetischer bzw. Array-Analyse oder - die Produkte der Erbsubstanz (Genproduktanalyse) auf genetische Eigenschaften zu untersuchen, die möglicherweise die Ursache der bei Ihnen oder Ihren Angehörigen aufgetretenen oder vermuteten Erkrankung / Störung sind. Als Untersuchungsmaterial dient in den meisten Fällen eine Blutprobe (5 ml, bei Kindern oft weniger). Normalerweise bedingt eine Blutentnahme keine gesundheitlichen Risiken. Manchmal kann im Bereich der Einstichstelle eine Blutansammlung (Hämatom) oder extrem selten eine Nervenschädigung auftreten. Sollte in Ihrem Fall eine Gewebeentnahme notwendig sein (Hautbiopsie, Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie o.a.), werden Sie gesondert über die Risiken der Probenentnahme für Sie und ggf. für das von Ihnen erwartete Kind aufgeklärt. Ein weiteres, nie völlig auszuschließendes Risiko besteht in der Möglichkeit einer Probenverwechslung. Es werden alle Maßnahmen unternommen, um diese und andere Fehler zu vermeiden. Bei einer genetischen Analyse werden - entweder bei einem konkreten Verdacht gezielt einzelne genetische Eigenschaften (z.b. mittels molekularzytogenetischer, molekulargenetischer oder Genproduktanalyse) - oder viele genetische Eigenschaften gleichzeitig im Sinne einer Übersichtsmethode (z.b. mittels Chromosomenanalyse, DNA- Array, Genomsequenzierung) untersucht. Bedeutung der Ergebnisse Wird eine krankheitsverursachende Eigenschaft (z.b. eine Mutation) nachgewiesen, hat dieser Befund in der Regel eine hohe Sicherheit. Wird keine krankheitsverursachende Mutation gefunden, können trotzdem für die Erkrankung verantwortliche Mutationen in dem untersuchten Gen oder in anderen Genen vorliegen. Eine genetische Krankheit bzw. Veranlagung für eine Krankheit lässt sich daher meist nicht mit völliger Sicherheit ausschließen. In diesem Fall werden wir versuchen, eine Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der o.g. Erkrankung bzw. eine Veranlagung bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen abzuschätzen. Manchmal werden Genvarianten nachgewiesen, deren Bedeutung unklar ist. Dies wird dann im Befund angegeben und mit Ihnen besprochen. Eine umfassende Aufklärung über alle denkbaren genetisch (mit-)bedingten Erkrankungsursachen ist nicht möglich. Es ist auch nicht möglich, jedes Erkrankungsrisiko für Sie selbst oder Ihre Angehörigen (insbesondere für Ihre Kinder) durch genetische Analysen auszuschließen. Prinzipiell können bei allen Untersuchungstechniken Ergebnisse auftreten, die nicht mit der eigentlichen Fragestellung im direkten Zusammenhang stehen, aber trotzdem von medizinischer Bedeutung für Sie oder Ihre Angehörigen sein können (sog. Zusatzbefunde). Insbesondere bei den Übersichtsmethoden wie Array-Analysen und Genomsequenzierungen können Zusatzbefunde auftreten, welche auf (Ihnen möglicherweise noch nicht bewusste) erhöhte Risiken für eventuell schwerwiegende, nicht vermeidbare oder nicht behandelbare Erkrankungen hinweisen. Sie können im Rahmen der Einwilligung bestimmen, ob bzw. unter welchen Umständen sie über derartige Zusatzbefunde informiert werden möchten. Werden mehrere Familienmitglieder untersucht, ist eine korrekte Befundinterpretation davon abhängig, dass die angegebenen Verwandtschaftsverhältnisse stimmen. Sollte der Befund einer genetischen Analyse zum Zweifel an den angegebenen Verwandtschaftsverhältnissen führen, teilen wir Ihnen dies nur mit, wenn es zur Erfüllung unseres Untersuchungsauftrages unvermeidbar ist. Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Einwilligung zur Analyse jederzeit ohne Angaben von Gründen ganz oder teilweise zurückziehen. Sie haben das Recht, Untersuchungsergebnisse nicht zu erfahren (Recht auf Nichtwissen), eingeleitete Untersuchungsverfahren bis zur Ergebnismitteilung jederzeit zu stoppen und die Vernichtung allen Untersuchungsmaterials sowie aller bis dahin erhobenen Ergebnisse zu verlangen..... Ort, Datum Name, Vorname (in Druckschrift) Unterschrift Patient/Sorgeberechtigter Seite 6 Stand 12/2016