Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz

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Transkript:

Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Produktbereich: 5 Soziale Leistungen Produktgruppe: 5.311 rundversorgung und Leistungen nach dem SB XI und SB XII Organisationseinheit: 5 Amt für Familien, enerationen und Soziales Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung von Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung der Pflege bedürfen. Auftragsgrundlage Landespflegegesetz, Sozialgesetzbücher XI und XII und hierzu ergangene Verordnungen Zielgruppe 1. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige 2. Betreiber von vollstationären Alten- und Pflegeheimen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeiteinrichtungen Ziele 1. Sicherstellung einer leistungsfähigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen nach den Vorgaben des Landespflegegesetzes 2. Bedarfs- und anspruchsgerechte Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unter Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter vorstationärer Pflege Leistungsbeschreibung 1. Umsetzung des Landespflegegesetzes (Pf NW) - Kommunale Pflegeplanung - Pflegekonferenz - Bauberatung bei stationären Einrichtungen, Abstimmung, Förderfähigkeitsbescheinigung - Unabhängige Pflegeberatung, Koordinierung und Kooperation, Pflegedatenbank - Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tages-, Nacht- Kurzzeit- und Vollzeitpflege (Pflegewohngeld) - Umsetzung Vorrang häusliche Versorgung, komplementäre Dienste - Mitwirkung bei Pflegesatzverfahren, Versorgungsverträgen, Qualitätsprüfungen, Arbeitsgruppen 2. Wirtschaftliche Hilfen für Pflegebedürftige außerhalb von Einrichtungen in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach dem 7. Kapitel des SB XII - Die Aufgabe ist auf die Kommunen des Kreises delegiert. Der REK erlässt als Leistungsträger Richtlinien, unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratung und Entscheidungshilfen und führt die Widerspruchsverfahren und streitige Kostenerstattungsverfahren durch. Die im Rahmen der Delegation von den Kommunen gewährten Leistungen werden monatlich erstattet. 3. Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen im Rahmen der Tages-, Kurzzeit- und Vollzeitpflege nach dem 7. Kapitel des SB XII in der Zuständigkeit als örtlicher Träger der Sozialhilfe (Pflegebedürftige ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und für den vom überörtlichen Träger auf den REK delegierten Aufgabenbereich (Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres). - Mit der Leistungsgewährung sind Verfahren zur Einnahmeerzielung insbesondere Unterhaltsverfahren verbunden. - Für den Aufgabenbereich als örtlicher Träger sind Widerspruchs-, Kostenerstattungs- und Klageverfahren durchzuführen. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.

Stellenplanauszug 213 214 215/216 Stellenanteile Beamte 12,66 13,8 16,24 Stellenanteile tariflich Beschäftigte 4,68 5,18 6,2 rundzahlen (), Kennzahlen (K) Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der ambulanten Hilfe zur Pflege, delegiert an Kommunen Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Über 65-Jährige) Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Pflegewohngeldgewährung mit gleichzeitigem Sozialhilfebezug Durchschnittliche Zahl der monatlichen Leistungsfälle bei der Pflegewohngeldgewährung ohne gleichzeitigem Sozialhilfebezug (Selbstzahler) Durchschnittliche monatliche Fallkosten der Hilfe zur Pflege bei Über-65-Jährigen, KTR Durchschnittliche monatliche Fallkosten der ewährung von Pflegewohngeld (Sozialhilfebezieher und Selbstzahler) Ist 213 214 215 216 217 218 219 36 34 344 349 353 358 363 953 1.22 1.24 1.26 1.28 1.3 1.32 1.85 1.113 1.136 1.16 1.185 1.29 1.235 429 477 479 482 484 487 489 97 84 92 95 981 1.14 1.47 644 628 633 648 663 678 694 Erläuterungen Den Fallzahlen und Fallkosten liegen durchschnittliche Steigerungsraten zwischen,2% und 2,1% gemäß Vergleiche der Jahre 212 214 miteinander zugrunde.

Teilergebnishaushalt Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 216 217 218 219 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 297.64 29.2 242.5 224.9 22. 22. 22. 4141 Zuw. lfd Zwecke vom Land 6.829 19.7 19.65 4.9 4144 Zuw. lfd Zwecke sonst. öff. Ber. 1.5 2.85 4148 Zuw. lfd Zwecke vom übr. Ber. 29.775 26. 22. 22. 22. 22. 22. 3 + Sonstige Transfererträge 2.8.456 1.85. 2.62. 2.74.5 2.87.3 2.1.45 2.113.9 4211 Ersatz soz. Leist.außerh.Einr. 968.938 42111 Kostenbeitrag, Aufwandsersatz ae 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 42112 Ersatz Unterhaltsansprüche ae 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 7.5 42113 Leistung von Sozialleistungsträgern ae 682.5 91. 91. 91. 91. 91. 42114 Sonstige Ersatzleistungen ae 15. 15. 15. 15. 15. 15. 42115 Rückzahlung gewährter Hilfen ae 37.5 3. 3. 3. 3. 3. 4221 Ersatz soz. Leist. in Einricht 1.111.518 42211 Kostenbeitrag, Aufwandsersatz ie 11. 5. 5. 5. 5. 5. 42212 Ersatz Unterhaltsansprüche ie 47. 5. 512.5 525.3 538.45 551.9 42213 Leistung von Sozialleistungsträgern ie 55. 15. 15. 15. 15. 15. 42214 Sonstige Ersatzleistungen ie 22. 22. 22. 22. 22. 22. 42215 Rückzahlung gewährter Hilfen ie 65. 55. 55. 55. 55. 55. 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3 3. 3. 3. 3. 3. 3. 4311 Verwaltungsgebühren 3 3. 3. 3. 3. 3. 3. 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge 5. 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 4561 Bußgelder/ Verwarngelder 1. 1. 1. 1. 1. 1. 4591 Andere so. ord. Erträge (pr.) 5. 1 1 1 1 1 1 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 1 = Ordentliche Erträge 2.383.36 2.144.3 2.38.6 2.33.5 2.311.4 2.324.55 2.338. 11 - Personalaufwendungen -93.392-1.233. -1.638.3-1.69.75-1.627.4-1.644.15-1.661.5 511 Dienstbezüge Beamte -57.41-596.75-867.85-869.35-878.35-887.35-896.5 5119 Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1) -15.5 512 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. -277.657-279.15-29.5-294. -296.95-299.9-32.9 5121 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. Projekte -2.2-4.1-4.15-4.2-4.25 522 Beitr. Versorg.-kasse t. Besch -24.453-22.6-27.7-28.1-28.35-28.65-28.95 5221 Beitr. Versorg.-kasse t. Besch. Projekte -2-35 -35-35 -35 532 Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch -56.545-56.45-56.5-57.25-57.8-58.4-59. 5321 Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch Projekte -45-8 -8-8 -8 5321 Beiträge an die Unfallkasse NRW -1.328-1.45-1.45-1.5-1.5-1.55-1.55 551 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. -21.55-391.9-354.3-359.15-362.95-367.2 5513 Zuführung VersR. künft. Kreisrenter -3.

Teilergebnishaushalt Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 216 217 218 219 5519 Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1) -56.55 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und -16.694-49.9-39.4-39.4-39.4-39.4 Dienstleistungen -39.4 5232 Erstattungen an emeinden (V) -5-5 -5-5 -5-5 5291 Aufwendungen für Dienstleistungen -16.694-49.85-39.35-39.35-39.35-39.35-39.35 14 - Bilanzielle Abschreibungen -31.977-15. -18. -18. -18. -18. -18. 5731 Abschreibungen auf Forderungen -31.977-15. -18. -18. -18. -18. -18. 15 - Transferaufwendungen -24.64.873-25.91.8-26.675.3-27.652.3-28.661.3-29.76.3-3.787.3 5318 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche -7.9-8 -8-8 -8-8 -8 53181 Pflegewohngeld -11.693.214-11.99. -12.272. -12.763. -13.273. -13.84. -14.357. 5331 Soziale Leist. an Pers. außerh. Einr. -1.191.416-1.293.6-1.327.5-1.367.5-1.47.5-1.447.5-1.487.5 53316 Kostenerstattung bes. Pflegekraft -1.321.96-1.45. -1.725. -1.775. -1.825. -1.875. -1.925. 5332 Soziale Leist. an Pers. in Einricht. -53.911-5. -5. -5. -5. -5. -5. 53323 HzPf vollstationär -1.372.525-1.37.4-11.3. -11.696. -12.15. -12.529. -12.967. 16 - Sonstige Aufwendungen -4.735-28.5-33.8-39.3-37.8-39.8-41.55 5429 Inanspruchnahme Rechte/Dienste -5-5 -5-5 -5-5 54317 Sachverständigen-, er.- u.ähnl. Kosten -39.611-22. -3. -32. -34. -36. -38. 54319 Sonst. eschäftsaufwendungen -1.124-5. -2.75-6.25-2.75-2.75-2.5 54731 Einzelwertberichtigung -1. -1. -1. -1. -1. -1. 17 = Ordentliche Aufwendungen -25.66.671-26.417.75-28.44.8-29.358.75-3.383.9-31.447.65-32.547.75 18 = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 1 und 17) -23.277.31-24.273.45-26.96.2-27.55.25-28.72.5-29.123.1-3.29.75 19 + Finanzerträge 2 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 2) 22 = Ergebnis der laufenden -23.277.31-24.273.45-26.96.2-27.55.25-28.72.5-29.123.1 Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21) -3.29.75 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis -23.277.31-24.273.45-26.96.2-27.55.25-28.72.5-29.123.1-3.29.75 27 + Erträge aus internen Leistungsbezieungen 28 - Aufwendungen aus internen -22.3-195.5-195.2-199.25-21.55 Leistungsbeziehungen -24.4

Teilergebnishaushalt Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis 213 214 215 216 217 218 219 5811 Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV) -22.3-195.5-195.2-199.25-21.55-24.4 29 = Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28) -23.277.31-24.475.75-26.291.7-27.25.45-28.271.75-29.324.65-3.414.15

Teilfinanzhaushalt Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege - 7. Kapitel SB XII Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis VE 215 218 213 214 215 VE 216 216 217 219 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( -22.936.539-24.44.1-25.74.3-26.681.95-27.694.35 =Zeilen 9 und 16) -28.741.15-29.823.55 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. rundst u. ebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 3 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 23 und 3) 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ( -22.936.539-24.44.1-25.74.3-26.681.95-27.694.35 =Zeilen 17 und 31) -28.741.15-29.823.55 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 - Tilgung und ewährung von Darlehen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit

Produkt 5.311.2 Hilfe zur Pflege/ Aufgaben nach dem Landespflegegesetz zu SK 5xxxxx: Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte Darstellungen am Ende des Vorberichtes. SK 4141 und SK 5291 Der erhält für den Zeitraum vom 1.4.213 31.3.216 eine Zuwendung des Landes Nordrhein- Westfalens und aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zu je 25 v. H. für die Implementierung einer mobilen gerontopsychiatrischen Beratung im. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen ergibt sich aus der folgenden Übersicht: 213 (1.4.- 31.12.) 214 215 216 esamt in EUR Aufwendungen Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche 8.438 11.25 11.25 11.25 42.188 Sachausgaben 21.75 28.1 28.1 28.1 15.375 Summe 29.513 39.35 39.35 39.35 147.563 Finanzierung 213 (1.4.- 31.12.) 214 215 216 esamt in EUR Eigenmittel 14.757 19.675 19.675 4.918 59.25 Förderung der Pflegekassen NRW (Anteil 25%) 7.378 9.838 9.838 2.459 29.513 Zuwendung Land NRW (Anteil 25%) 7.378 9.838 9.838 2.459 29.513 Summe 29.513 39.35 39.35 9.837 118.5 Erträge bei SK 4141 sind zweckgebunden für Aufwendungen bei SK 5291. Mehrerträge/-einzahlungen berechtigen nicht zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, Wenigererträge/-einzahlungen führen anteilig zu Wenigeraufwendungen/-auszahlungen. Vorbehaltlich der Entscheidung zur Weiterführung des Projekts und der Prüfung einer weiteren Förderung ist die Veranschlagung ab 216 vorsorglich dargestellt. Im Übrigen wird auf SK 4144 verwiesen. SK 4144 und 5291 Der bei SK 4144 in Höhe von 2.85 EUR dient der fachspezifischen Qualifizierung der Berater und Beraterinnen in der mobilen gerontopsychiatrischen Beratung sowie der Umsetzung des Demenzprojektes Für Sie ins Quartier. Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Zuwendungen der Sozialstiftung der Kreissparkasse Köln und der Barmer Ersatzkasse. Ab dem Haushaltsjahr 214 werden die Aufwendungen bezüglich der Einrichtung der mobilen gerontopsychiatrischen Beratungsstelle nicht mehr unter SK 5318, sondern ebenfalls unter SK 5291 veranschlagt. Mit den bereitgestellten Mitteln sollen die Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen stärker verknüpft, den Betroffenen und deren Familien bekannt und die Abläufe optimiert werden. Dazu zählen die Markierung der Erreichbarkeit von Betreuungs- und Anlaufstellen in Krisenzeiten, die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Fachkliniken, Pflegeeinrichtungen und Angehörigen, die Sicherstellung von Hilfen bei Krankenkassen und Leistungserbringern, die Schaffung von Angebotstransparenz, Aufklärungsarbeit, die Schaffung von rundlagen für präventive Maßnahmen und die Initiierung eines Fachforums. Erträge bei SK 4144 sind daher zweckgebunden für Aufwendungen bei SK 5291. Mehrerträge/-einzahlungen berechtigen zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, Wenigererträge/-einzahlungen führen zu Wenigeraufwendungen/- auszahlungen. SK 4148 Der dient der Erstattung von zu Unrecht erhaltenen Pflegewohngeldleistungen, z.b. wegen Vermögenszugang oder Auszug aus dem Pflegeheim. Mehrerträge bei SK 4148 berechtigen zu Mehraufwendungen bei SK 53181, Wenigererträge führen nicht zu Wenigeraufwendungen.

SK 5318 Der beinhaltet den Zuschuss für den Ehrenamtspass in Höhe von 8 EUR p.a. SK 53181 Pflegewohngeld ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss verschiedener deutscher Länder zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Investitionskosten) vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen. Das Pflegewohngeld hat einen Doppelcharakter. Es dient einerseits dem Ziel, eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur zu verwirklichen, andererseits soll es Heimbewohnern ganz oder teilweise davon entlasten, den Investitionskostenanteil am Heimentgelt selbst tragen zu müssen. Pflegewohngeld wird nur gewährt, wenn der Bewohner mindestens erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Er muss ferner in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung gepflegt werden, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist und eine Pflegesatzvereinbarung mit den Kostenträgern hat. Pflegewohngeld wird nicht gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen des Bewohners bestimmte renzen übersteigt. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind im in den letzten Jahren stetig steigenden Fallzahlen zu beobachten (Quelle: IT.NRW, Code 338-32-4, Code 338-42-4, Stichtag: 7.1.213) Jahr Anzahl Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege Steigerung in % 25 2.673 27 2.964 1,89% 29 3.176 7,15% 211 3.397 6,96% Der Landschaftsverband Rheinland kalkuliert für die Jahre 215ff. bei den Heimentgelten in stationären Dauerpflegeeinrichtungen mit einer Steigerung für die Pflegestufen und die Unterkunft und Verpflegung von zusammen gefasst 2,18% bis 2,92%. Da diese Veränderungsraten aufgrund der pauschalierten und nicht an die Pflegesatzsteigerungen gekoppelten Pflegekassenleistungen nicht mit den Auswirkungen auf die Haushalte der Sozialhilfeträger gleichgesetzt werden können, wird nach den bisherigen Berechnungen des LVR mit einer doppelt so hohen Auswirkung auf die Sozialhaushalte zu rechnen sein. In Folge einer Zunahme der Fallzahl mit Pflegebedürftigen in Pflegeheimen mit vollstationärer Dauerpflege und der oben gemachten Ausführungen wird in den Folgejahren eine steigerung von 4% p.a. einkalkuliert. Im Übrigen wird auf SK 4148 wird verwiesen. SK 5331 Die bereitgestellten Mittel dienen für folgende Hilfearten: Hilfe zur Pflege Pflegegeld erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege außergewöhnliche Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege Pflegegeld schwerste Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege in Form anderer Leistungen Angemessene Aufwendungen an Pflegepersonen Angemessene Beihilfen Beiträge angemessene Alterssicherung Hilfsmittel Bei der Ermittlung des esamtansatzes wurden die aktuellen Haushaltsverläufe sowie die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung berücksichtigt. Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ae) ist auch in den Folgejahren ist mit weiteren Aufwandssteigerungen zu rechnen. SK 5332 Die bereitgestellten Mittel dienen für folgende Hilfearten: Hilfe zur Pflege teilstationär 65 Jahre und älter (Die betroffenen Fälle sind der Pflegestufe zuzuordnen und unterfallen der Zuständigkeit des LVR, sofern es sich um entsprechende Fälle unter 65 Jahren handelt.) Rückzahlung Unterhaltsbeiträge 65 Jahre und älter Rückzahlungen an Sozialleistungsträger SK 53323 Der dient der Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten pflegebedürftiger Personen über 65 Jahren gemäß den Bestimmungen des SB XI und SB XII. Aufgrund stetig steigender Fallzahlen wurde der an die laufende Entwicklung angepasst.