InklUsioN Mode, Marotte, Menschenrecht? Eine Einführung in das Thema Bildungskonferenz am 26.09.2012 Erdmann Bierdel, Abteilungsleiter 51 - Jugend und Familie Völkerrechtlicher Verlauf: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966) E. Bierdel - Folie 3 E. Bierdel - Folie 4
Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Konventionen, die den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend und völkerrechtlich bindend regeln, so etwa die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948) die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979) die UN-Antifolterkonvention (1987) die UN-Kinderrechtskonvention (1990) die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990) die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2008) UN-Behindertenrechtskonvention (2006 verabschiedet, 2008 international in Kraft getreten, 2009 auch in Deutschland) ( ) für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, ( ), die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. ( ) Art 9 ( ) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ( ) Menschen mit Behinderungen ( ) nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; ( ) Art 19 ( ) gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem ( ) stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden ( ) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden ( ) mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. ( ) Art 24 E. Bierdel - Folie 5 E. Bierdel - Folie 6 - Exklusion = Ausgrenzung Seperation = Trennung mit dem Ziel von getrennten homogenen Gruppen Integration = versucht, zu einer gemeinsamen homogenen Gruppe hinzuführen (Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft) = beschreibt den Anspruch auf heterogene Vielfalt der gesamten Gruppe (Behinderter ist gleichberechtigter Teil der Gesellschaft) (Grafik: Wikipedia) E. Bierdel - Folie 7 E. Bierdel - Folie 8
Handlungsfelder und Querschnittsthemen Nationaler Aktionsplan (Juni 2011) Ältere Menschen Arbeit und Beschäftigung Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege Frauen Bauen und Wohnen Mobilität Kultur und Freizeit Gesellschaftliche und politische Teilhabe Persönlichkeitsrechte Internationale Zusammenarbeit E. Bierdel - Folie 9 E. Bierdel - Folie 10 Handlungsfelder und Querschnittsthemen Nationaler Aktionsplan (Juni 2011) Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft (u.a. Ausbau inklusiver Kinderbetreuung, Früherkennung und Frühförderung, Große Lösung im SGB VIII als Ziel) Bildung (Ziel: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass inklusives Lernen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit wird. Kindergärten und -tagesstätten, Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung sollen alle Menschen von Anfang an in ihrer Einzigartigkeit und mit ihren individuellen Bedürfnissen in den Blick nehmen und fördern. Verweis auf Länderhoheit) NRW Aktionsplan NRW inklusiv (Juli 2012) hat weitgehende Entsprechungen Frühkindliche Bildung: Verstärkte Integration in KiTas Neue Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren (Bildungsgrundsätze), erarbeitet durch Familien- und Schulministerium Schule: Allen Kindern unabhängig davon, ob sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder nicht muss vom Grundsatz her der Zugang zur allgemeinen Schule eröffnet werden und unabhängig davon, welcher Art ein Förderbedarf ist. Schulen, die im Lauf der Schulzeit bei Kindern einen sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen, müssen so gestärkt werden, dass sie im Regelfall eine Kultur des Behaltens entwickeln und leben können. (NRW inklusiv, S. 199) E. Bierdel - Folie 11 E. Bierdel - Folie 12
Zusammenfassung: Die ist ein Menschenrecht Grundsätzliche Übereinstimmung zwischen BUND und Land Grundsätzliche Übereinstimmung im politischen Spektrum Handlungsfelder kaum abweichend E. Bierdel - Folie 13 E. Bierdel - Folie 14 Einwohnerzahl Kreis Euskirchen -absolute Veränderung zum 31.12.2000 -nach Altersklassen: U 40 / Ü 40 Einwohnerzahl Kreis Euskirchen -absolute Veränderung zum 31.12.2000 -nach Altersklassen: U 40 / Ü 40 90.000-15.633 - unter 40 Jahre 90.000-15.633 - unter 40 Jahre Wesentliche Handlungsfelder 80.000 sind u.a. im Demografieprozess bereits in Arbeit, insbesondere in den Feldern Bildung (Optimierung von Bildungsbiografien) Integration von Migranten 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 Kinder-, Jugend und Familienfreundlichkeit (u.a. Kindertagesbetreuung) Wirtschaft und Arbeit (u.a. Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt) Lebensqualität und Infrastruktur Verständnis zwischen den Generationen Grafik: Hessenius Mobilität und Infrastruktur 80.000 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 ÖPNV (Kommunales Mobilitätsmanagement) Neue Wohnformen / Umgang mit altersbedingten Behinderungen E. Bierdel - Folie 15 E. Bierdel - Folie 16
Einwohnerzahl Kreis Euskirchen -absolute Veränderung zum 31.12.2000 -nach Altersklassen: U 40 / Ü 40 90.000-15.633 - unter 40 Jahre 80.000 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 Kinder, Jugendliche und Familien Zusammenarbeit im Bereich der Eingliederungshilfe und Schule E. Bierdel - Folie 17 E. Bierdel - Folie 18 Kinder, Jugendliche und Familien Zusammenarbeit im Bereich der Eingliederungshilfe Kinder, Jugendliche und Familien - in Schulen: Intensive Zusammenarbeit der Abt. Soziales, Jugend, Gesundheit (*und Schulen) bei Einleitung und Gewährung von Eingliederungshilfe in der Kindertageseinrichtung Einleitung und Gewährung von Eingliederungshilfe in der Schule (*) (Integrationshelfer & andere [Eingliederungs- oder Jugend-] Hilfen) gemeinsam bei der Gewährung genauer Hinschauen flexibler auf den Einzelfall orientiert reagieren (neue Hilfeformen?) sorgsame Steuerung durch den Kreis Auslastung und Belegung integrativer Plätze / Gruppen im Kreis Sicherstellung jeder nötigen Förderung im frühen Alter Poolbildung der Integrationshilfen in den Förderschulen GB und KB Passgenaue Unterstützung bei gemeinsamen Unterricht Zwar noch keine gesetzliche Grundlage, dennoch Zielvorstellungen: Vorrang des Elternwunsches mehr gemeinsamer Unterricht (GU), soweit sächlich und personell möglich (sächlich kein Problem bei Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale Entwicklung und Sprache [LES], personell durch Abordnung zu gewährleisten) - zielgleich in regulären Klassen (ca. 3 Std./Wo. Förderschullehrkraft pro Kind mit festgestelltem Förderbedarf) - zieldifferent in integrativen Lerngruppen in kleineren Klassen (s.o. + 0,1 Stellenzuschlag pro Kind mit festgestelltem Förderbedarf / 4-6 pro Klasse) alle Hauptschulen mit Eingangklassen sollen GU anbieten beginnende an Realschulen und Gymnasien GS (derzeit 20 von 37) werden verstärkt GU in Regelklassen anbieten Fachkräftemangel bei sonderpädagogischen Lehrkräften lässt erhebliche Probleme erwarten und schwächt die (noch) vorhandenen Förderschulen E. Bierdel - Folie 19 E. Bierdel - Folie 20
Kinder, Jugendliche und Familien Zusammenfassung Einwohnerzahl Kreis Euskirchen - absolute Veränderung zum 31.12.2000 - nach Altersklassen: U 40 / Ü 40 Was folgt daraus? System der Frühförderung und frühe Elternbildung wird auf Optimierungspotential hin untersucht werden ( Lücke zwischen Geburt und KiTa), um Präventionskette weiter auszubauen. Verstärkte Zusammenarbeit sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im schulischen Bereich bindet Fachpersonal und generiert Fälle (auch Jugendhilfe). Neue Hilfeformen werden entstehen (Eingliederungs- und Jugendhilfe). Insbesondere Zusammenarbeit mit Jugendhilfe Grundschule wird verstärkt werden müssen. Frage: wird / ist die Jugendhilfe der Ausfallbürge auch für das Schulsystem? Thema trifft sich mit dem Thema Kinder- und Bildungsarmut und Integration von Migranten (Verhinderung von Armutsspiralen, Optimierung von Bildungsbiographien). E. Bierdel - Folie 21 Gesundheitswesen 90.000 Jugendhilfe Sozialwesen - 15.633 - unter 40 Jahre 80.000 Schulen 31.12.2000 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 E. Bierdel - Folie 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! erdmann.bierdel@kreis-euskirchen.de 02251/15641