Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Bereich der EUK Arbeitshilfe zur Umsetzung des 20 der DGUV Vorschrift 1 Ausgabe Oktober 2014
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im Bereich der EUK 1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiele 4. Ansprechpartner bei der EUK 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist eine ehrenamtliche, aber fundierte Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zur Konkretisierung des SGB VII erstellten die Unfallversicherungsträger bisher Bestellstaffeln für Sicherheitsbeauftragte, die in der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) als jeweilige Anlage 2 enthalten sind. Durch die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen; die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Anzahl entfallen. Hinweis: Der Begriff Sicherheitsbeauftragter wird geschlechtsneutral verstanden. 2
Zukünftig werden die Unternehmer verpflichtet sein, die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren Die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz. Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Grundsätzlich ist die räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten erforderlich. Sie ist gegeben, wenn Sicherheitsbeauftragte am gleichen Unternehmensstandort im gleichen Arbeitsbereich wie die Beschäftigten tätig sind. Tätigkeiten in unterschiedlichen Gebäuden deuten auf fehlende räumliche Nähe hin. In Ausnahmefällen können auch geeignete organisatorische Maßnahmen die räumliche Nähe herstellen. Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Da die Sicherheitsbeauftragten den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen sollen, setzt dies voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragten zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z.b. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind. Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Ein wirksames Tätigwerden der Sicherheitsbeauftragten setzt ihre fachliche Nähe für den Arbeitsbereich der Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich voraus. Die notwendige fachliche Nähe ist z.b. gegeben, wenn die Sicherheitsbeauftragten und die Beschäftigten dauerhaft gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben. Zur 3
fachlichen Nähe für die Sicherheitsbeauftragten gehört auch die Kenntnis der Mitarbeiterstruktur im Zuständigkeitsbereich, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierung und Sprache. Bestandteil der fachlichen Nähe sind Kenntnisse der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz bezogen auf den Zuständigkeitsbereich. Die Kenntnis der Gefährdungsbeurteilung im Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsbeauftragten ist hierfür Grundvoraussetzung. Anzahl der Beschäftigten Die Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten hängt auch von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Spätestens wenn Sicherheitsbeauftragte die Beschäftigten nicht mehr kennen, ist auch deren Wirksamkeit stark herabgesetzt. Die maximale Anzahl Beschäftigter, auf die ein Sicherheitsbeauftragter noch sinnvoll wirken kann, hängt auch von den Betriebsstrukturen und von der Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ab. Alle zuvor angeführten Kriterien müssen gleichrangig erfüllt sein. Der Unternehmer legt auf der Grundlage der genannten Kriterien die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten betriebsbezogen fest. Der vorliegende Leitfaden soll als Unterstützung zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für die Mitgliedsunternehmen der EUK finden. 4
2. Vorgehensweise im Betrieb Zur konkreten Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für Betriebe und Bildungseinrichtungen ist der Arbeitsschutzausschuss das geeignete Gremium. Dort kann die Ermittlung anhand von fünf Schritten erfolgen: Schritt 1: Lagepläne, Betriebsstruktur (Organigramm) und Beschäftigtenzahlen der Arbeitsbereiche bereitstellen Schritt 2: Anhand der Lagepläne und der Organisationsstruktur sinnvolle Tätigkeitsbereiche für Sicherheitsbeauftragte festlegen Hierbei sind die notwendige fachliche und räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Ebenso sind Grenzen für die Höhe der Mitarbeiterzahl festzulegen, ab der der Tätigkeitsbereich zu groß ist. Ziel ist es, unterschiedliche Arbeitsbereiche oder unterschiedliche Gebäude für jeweils einen Sicherheitsbeauftragten als Tätigkeitsbereich festzulegen. Liegt die Anzahl der Beschäftigten in einem Gebäude oder in einem Arbeitsbereich mit geringer Gefährdung bei über 250, so wird empfohlen, einen weiteren Sicherheitsbeauftragter mit eigenem Tätigkeitsbereich vorzusehen. Je nach Branche ist für technische Tätigkeiten mit höheren Gefährdungen davon auszugehen, dass Sicherheitsbeauftragte im Regelfall auf maximal 80-120 Beschäftigte sinnvoll einwirken können. Bei der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte voll zu berücksichtigen. Auch deutlich unterschiedliche fachliche Tätigkeiten in einem Arbeitsbereich führen grundsätzlich dazu, dass ein Sicherheitsbeauftragter nicht auf alle Mitarbeiter einwirken kann und daraufhin ein weiterer Sicherheitsbeauftragter mit eigenem Tätigkeitsbereich vorgesehen werden muss. 5
Schritt 3: Anhand des Schichtsystems bzw. Schichtdienstes festlegen, wie viele Sicherheitsbeauftragte in den festgelegten Tätigkeitsbereichen tätig werden sollen Hier sind Festlegungen zu treffen, dass grundsätzlich pro Schicht für jeden Tätigkeitsbereich ein Sicherheitsbeauftragter tätig wird (zeitliche Nähe). Bei Schichtsystemen mit überlappenden Zeiten können Sicherheitsbeauftragte evtl. auch auf mehr als eine Schicht einwirken. Schritt 4: Vergleich Ist/Soll Vergleicht man die Anzahl der bisher im Betrieb vorhandenen Sicherheitsbeauftragten mit der in den Schritten 1 bis 3 ermittelten notwendigen Anzahl und Verteilung der Sicherheitsbeauftragten, wird der Handlungsbedarf des Betriebes ersichtlich. Schritt 5: Bei Bedarf notwendige Maßnahmen einleiten Sollte die Ermittlung zu einem Mehrbedarf geführt haben, ist die Bestellung zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter zu organisieren. Ergibt die Ermittlung, dass weniger Sicherheitsbeauftragte als bisher erforderlich sind, ist zu entscheiden, ob die höhere Anzahl Sicherheitsbeauftragter mittel- oder langfristig beibehalten wird. 3. Praxisbeispiele. 6
Praxisbeispiel 1: Unternehmen zur Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen mit 520 Beschäftigten. Betriebsstätten: Hauptwerk mit 500 Beschäftigten (440 Beschäftigte in der Instandhaltung, 60 Verwaltungskräfte / Overhead). Das Instandhaltungspersonal arbeitet im 2-Schichtbetrieb mit jeweils ca. 220 Beschäftigten. 70 km vom Hauptwerk entfernt, befindet sich ein Instandhaltungspunkt mit 18 Beschäftigten. Hier wird im 1-Schichtbetrieb gearbeitet. 2 Verwaltungskräfte sind dort ebenfalls tätig. beauftragten 7 Anzahl der Beschäftigten Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe zu den Beschäftigten Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten Fachliche Nähe zu den Beschäftigten Hauptwerk (Instandhaltung) 440 4 1 Hauptwerk (Verwaltung) 60 1 2 Instandhaltungspunkt 18 1 3 (Instandhaltung) Instandhaltungspunkt 2 0 4 (Verwaltung) Summe Beschäftigte 520 Summe Anzahl Sicherheitsbeauftragte 6 Kriterium wurde geprüft Betriebsstätte Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten Anzahl Sicherheits-
1 Aufgrund der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Anzahl der Beschäftigten werden pro Schicht 2 Sicherheitsbeauftragte benötigt. Die Sicherheitsbeauftragten müssen aufgrund ihrer Ausbildung/Tätigkeit die fachliche Nähe zu dem Instandhaltungspersonal besitzen. 2 Für das Verwaltungspersonal wird zusätzlich ein weiterer Sicherheitsbeauftragter benötigt, der über die fachliche Nähe zu deren Tätigkeiten verfügt. Die fachliche Nähe wäre durch einen Sicherheitsbeauftragten aus dem Instandhaltungspersonal nicht gegeben. 3 Für den Instandhaltungspunkt wird zusätzlich ein weiterer Sicherheitsbeauftragter mit technischen Hintergrund benötigt. Bei einer Mitbetreuung durch einen Sicherheitsbeauftragten des Hauptwerkes wäre die räumliche und zeitliche Nähe nur ungenügend. 4 Die Betreuung des Verwaltungspersonals wird aufgrund des geringeren Gefährdungspotential und der geringen Anzahl der Beschäftigten durch den Sicherheitsbeauftragten des Verwaltungspersonals des Hauptwerkes mit übernommen. Durch organisatorische Maßnahmen muss der Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, die fehlende räumliche Nähe zu kompensieren, so dass er als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung steht und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen kann (z. B. Kommunikation, Besuche, Besichtigungen im Instandhaltungspunkt durch den Sicherheitsbeauftragten). Alternativ kann der Sicherheitsbeauftragte vor Ort durch entsprechende Qualifikationen im Tätigkeitsfeld Verwaltung die Betreuung des Verwaltungspersonal mit übernehmen. 8
Praxisbeispiel 2: Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Beförderung von Personen im Nahverkehr mit 440 Beschäftigte (200 Triebfahrzeugführer (Tf), 120 Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN), 80 Beschäftigte in der Werkstatt, 40 Verwaltungskräfte / Overhead). Das Unternehmen verfügt über 4 Standorte (Abstellanlagen incl. Meldestellen) sowie einer Werkstatt im 2-Schichtbetrieb mit jeweils ca. 40 Beschäftigten. An zwei Standorten sind zudem Verwaltungskräfte ansässig. An zwei Standorten wird im 2-Schichtbetrieb gearbeitet. In der Frühschicht arbeiten ca. 2/3 der Beschäftigten im Fahrdienst (Tf und KiN). In der Spätschicht arbeiten ca. 1/3 der Beschäftigten im Fahrdienst (Tf und KiN). 3 Verwaltungskräfte arbeiten jeweils in der Spätschicht, die übrigen Verwaltungskräfte in der Frühschicht. Betriebsstätten: 1. Standort: 24 Tf, 16 KiN, 40 Werkstattmitarbeiter in der Frühschicht, 40 Werkstattmitarbeiter in der Spätschicht; insgesamt 120 Beschäftigte 2. Standort: 64 Tf, 32 KiN, 12 Verwaltungskräfte; insgesamt 108 Beschäftigte (Frühschicht 73 Beschäftigte, Spätschicht 35 Beschäftigte) 3. Standort: 12 Tf, 6 KiN; insgesamt 18 Beschäftigte 4. Standort: 100 Tf, 66 KiN, 28 Verwaltungskräfte; insgesamt 194 Beschäftigte (Frühschicht 136 Beschäftigte, Spätschicht 58 Beschäftigte) Die Standorte 1-3 befinden sich im Umkreis von 40 km zueinander. Der Standort 4 ist ca. 70 km weiter entfernt gelegen. 9
Betriebsstätte Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten Anzahl Sicherheitsbeauftragten Anzahl der Beschäftigten Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe zu den Beschäftigten Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten Fachliche Nähe zu den Beschäftigten 1. Standort 120 2 1 2. Standort 108 1 2 3. Standort 18 0 3 4. Standort 194 2 4 Summe Beschäftige 440 Summe Anzahl Sicherheitsbeauftragte 5 Kriterium wurde geprüft 1 Aufgrund der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren in den Berufsgruppen Tf und KiN wird 1 Sicherheitsbeauftragter benötigt. Der Sicherheitsbeauftragte muss aufgrund seiner Ausbildung/Tätigkeit die fachliche Nähe zu den vorgenannten Berufsgruppen besitzen. Für die Werkstattmitarbeiter wird ein weiterer Sicherheitsbeauftragter mit entsprechenden fachlichen Hintergrund benötigt. Durch organisatorische Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass der Sicherheitsbeauftragte in der Früh- und Spätschicht als Ansprechpartner zur Verfügung (überlappende Schichten) steht. 2 Aufgrund der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren in den Berufsgruppen Tf und KiN und der Verwaltungskräfte wird 1 Sicherheitsbeauftragter benötigt. Der Sicherheitsbeauftragte muss aufgrund seiner Ausbildung/Tätigkeit die fachliche Nähe zu den 10
vorgenannten Berufsgruppen besitzen. Durch organisatorische Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass der Sicherheitsbeauftragte in der Früh- und Spätschicht als Sicherheitsbeauftragter als Ansprechpartner zur Verfügung steht (überlappende Schichten). 3 Aufgrund der geringen Beschäftigtenanzahl und der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren in den Berufsgruppen Tf und KiN wird kein Sicherheitsbeauftragter an diesem Standort benötigt. Die Betreuung dieses Standortes wird durch die Sicherheitsbeauftragten aus den Standorten 1 und 2 mit übernommen. Durch organisatorische Maßnahmen muss der Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, die fehlende räumliche Nähe zu kompensieren, so dass er als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung steht und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen kann (z. B. Kommunikation, Besuche, Besichtigungen am Standort durch den Sicherheitsbeauftragten). 4 Aufgrund der höheren Anzahl der Beschäftigten werden 2 Sicherheitsbeauftragte benötigt. Der Sicherheitsbeauftragte muss aufgrund seiner Ausbildung/Tätigkeit die fachliche Nähe zu den Berufsgruppen Tf, KiN und Verwaltungspersonal besitzen. Durch organisatorische Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass die Sicherheitsbeauftragten in der Früh- und Spätschicht als Ansprechpartner zur Verfügung (überlappende Schichten) steht. 11
Praxisbeispiel 3: Regionalbereich eines Infrastrukturunternehmens mit 170 Beschäftigten. Betriebsstätten: 12 Stellwerke im Regionalbereich verteilt im Dreischichtsystem. Insgesamt sind dort 60 Beschäftigte tätig. Instandhaltungstrupps organisiert in 3 kleineren dezentralen Werkstätten bzw. Einsatzstellen mit insgesamt 90 Beschäftigte. Fachbereiche: Oberbau (46 Beschäftigte), Leit- und Sicherungstechnik und Kommunikation (24 Beschäftigte), 50 Hz-Anlagen (20 Beschäftigte). Es wird in 2 Schichten in teilweise gemischten Trupps (3-5 Beschäftigte) gearbeitet. 1 Verwaltungsstandort mit 20 Beschäftigten. Betriebsstätte Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten Anzahl Sicherheitsbeauftragten Anzahl der Beschäftigten Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe zu den Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten Fachliche Nähe zu den Beschäftigten Beschäftigten 12 Stellwerke 60 1 1 Instandhaltungstrupps 90 2 2 Verwaltungsstandort 20 0 3 Summe Beschäftigte 170 Summe Anzahl Sicherheitsbeauftragte 3 Kriterium wurde geprüft 12
1 Für die 12 Stellwerke wird aufgrund der geringen Personalbesetzung und der geringen Unfall- und Gesundheitsgefahren 1 Sicherheitsbeauftragter benötigt. Durch organisatorische Maßnahmen muss der Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, die fehlende räumliche und zeitliche Nähe zu kompensieren, so dass er als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung steht und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen kann (z. B. Kommunikation, Besuche, Besichtigungen der Standorte durch den Sicherheitsbeauftragten). 2 Für das Instandhaltungspersonal werden 2 Sicherheitsbeauftragte benötigt, da neben der räumlichen Ausdehnung, der erhöhten Unfallund Gesundheitsgefahr auch die fachliche Nähe der unterschiedlichen fachlichen Bereiche Berücksichtigung finden muss. Es ist zu gewährleisten, dass die Sicherheitsbeauftragten regelmäßig in allen Schichten anwesend sind oder auf andere Art und Weise Kontakt zu allen Beschäftigten erhalten. Organisatorisch muss sichergestellt werden, dass die Sicherheitsbeauftragten auch die Möglichkeit haben, sich über die Arbeitsbedingungen in den dezentralen Werkstätten bzw. Einsatzstellen zu informieren. 3 Aufgrund der geringen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der geringen Beschäftigtenanzahl wird kein Sicherheitsbeauftragte vor Ort benötigt. Der Verwaltungsstandort wird von dem Sicherheitsbeauftragten der Stellwerke mit betreut. Durch organisatorische Maßnahmen muss der Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit haben, die fehlende räumliche Nähe zu kompensieren, so dass er als Ansprechpartner für die Beschäftigten zur Verfügung steht und sich ein Bild über die dort herrschenden Arbeitsbedingungen machen kann (z. B. Kommunikation, Besuche, Besichtigungen am Verwaltungsstandort durch den Sicherheitsbeauftragten). 13
4. Ansprechpartner bei der EUK Für die Beantwortung von Fragen sowie für Beratungen zu der Umsetzung bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der EUK steht Ihnen der Geschäftsbereich Prävention und Gesundheitsschutz der EUK jederzeit zur Verfügung. Büro Mitte Außenbüro West Außenbüro Nord/Minden Außenbüro Nord/Hamburg Außenbüro Nordost Außenbüro Ost Außenbüro Südwest Außenbüro Süd Salvador-Allende-Straße 9, 60487 Frankfurt/M. Telefon: 069 47863-565 Fax: 069 47863-570 E-Mail: tad.ffm@euk-info.de Viehofer Straße 14, 45127 Essen Telefon: 0201 223653 Fax: 0201 223678 E-Mail: tad.essen@euk-info.de Pionierstraße 10, 32423 Minden (Westf.) Telefon: 0571 93414-0 Fax: 0571 93414-14 E-Mail: tad.minden@euk-info.de Antonie-Möbis-Weg 5, 22523 Hamburg Telefon: 040 571961-0 Fax: 040 571961-4 E-Mail: tad.hamburg@euk-info.de Kaiserdamm 100, 14057 Berlin Telefon: 030 293306-0 Fax: 030 293306-35 E-Mail: tad.berlin@euk-info.de Egelstraße 4a, 04103 Leipzig Telefon: 0341 2535-130 Fax: 0341 2535-131 E-Mail: tad.leipzig@euk-info.de Im Kaisemer 5, 70191 Stuttgart Telefon: 0711 22460-0 Fax: 0711 22460-20 E-Mail: tad.stuttgart@euk-info.de Dachauer Straße 4, 80335 München Telefon: 089 552587-0 089 Fax: 089 552587-11 E-Mail: tad.muenchen@euk-info.de 14