Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland

Ähnliche Dokumente
Rechtlicher Rahmen Welche Regeln benötigt die Elektromobilität?

E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt!

Mit dem E Kennzeichen versehene Fahrzeuge dürfen soweit die Straßenverkehrsbehörden entsprechende Regelungen erlassen haben

Elektromobilität viel Potential (noch) wenig Realität?

Qualifizierung Ladeinfrastruktur E-PKW

Schaufenster Bayern-Sachsen Forum 4: Rahmenbedingungen & Marktanreize

E-Mobility Pressefrühstück. Wien, 03. Juli 2014

Schaufenster Elektromobilität

München, ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Herrn Stefan Schmitt. Per

CASE: Elektroautos für Deutschland

Vorstellung des BMWi-Fachprogramms Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien Berlin, 4. Juli 2016

Erfahrungen beim Aufbau einer E-Flotte

Watt ihr Volt - Erfahrungen zweier Kommunen bei der Mobilitätswende

Energierechtliche Einordnung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Elektromobilität in Schleswig-Holstein Rahmenbedingungen und Perspektiven. Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

Betriebswirtschaftliche Auswirkungen beim Nutzer Dipl.-Kfm. Adrian Burghardt

Rechtliche Rahmenbedingungen Elektromobilitätsgesetz

Die Alpiq E-Mobility AG

Bestand an reinen Elektro-PKW in Deutschland

Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Verbreitung von Elektrofahrzeugen

Wegweiser Elektromobilität

Evaluierung der Bayerischen Förderung für Elektromobilität

Elektromobilität & Leichtbau. futureday 2015

VDA - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)

Elektromobilität - Chancen und Möglichkeiten

E-Roaming Showcase Schaufenster Elektromobilität ermöglichen Lade-Roaming für Elektroautos

Neue Verordnung (Elektrizitätszähler) Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung Christian Mester

Elektromobilität - Chancen für Kommunen

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Schaufenster Elektromobilität Standardisierte bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur - eine Region wird vernetzt

BEM-Stellungnahme. Bundesverband emobilität

Antwort. Drucksache 16/7273. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Erarbeitung eines Qualifizierungsprozesses aufgrund gestiegener Anforderungen im Rahmen von Elektromobilität für neu zu qualifizierende

Jahreskonferenz Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie: Themenrunde 2: Entwicklungen und Innovationen im Verkehr

RWE E-MOBILITY. Zukunftsmarkt Elektromobilität aus der Sicht der OIE als regionaler Energieversorger. RWE Effizienz GmbH, Christian Uhlich

Beitrag der E-Mobilität zum Klimaschutz. Hinrich Helms Metropolregion Rhein-Neckar Regionalkonferenz Energie & Umwelt Mannheim,

Hyundai ix35 FCEV (Fuel Cell Electric Vehicle)

Elektromobilität und Wohngebäude

Effizientere, vernetzte und nachhaltigere Mobilität Christopher Breitsameter Leiter Business Development & Strategie

Hybridfahrzeuge Technik im Dialog

Bahnhöfe als intelligente Mobilitätshubs

Die Modellregion für Elektromobilität Bremen/Oldenburg. Thorsten Müller Fraunhofer Institut IFAM, Bremen

Unternehmen Biologische Vielfalt Ein Forum für Institutionen aus Wirtschaft, Naturschutz und Politik in Deutschland

Nur per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern

Elektromobilität in Halle (Saale)

Kundenerwartungen an die Elektromobilität

Soufian Houness 02. Juni Elektromobilität Aufbau einer Netzladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Frankfurt

Herausforderung Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Technik, Aufbau und Betrieb

Elektromobilität: Technologie- und Absatztrends im Vergleich von Ländern und Herstellern

Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für den Vogelsbergkreis

H F K R E C H T S A N W Ä L T E L L P W W W. H F K. D E. Ausgewählte Rechtsfragen zur Elektro-Ladeinfrastruktur

Elektromobilität Chance und Herausforderung!

Fords Brennstoffzellenfahrzeugstrategie

Investorenbroschüre. Schnellladenetz für Achsen und Metropolen

E-Mobilität Marktübersicht und Vergleich

Umweltzonen in Europa Fahrverbote in Paris

Politische Rahmenbedingungen für die. E-Mobility

Berater/in für Elektromobilität (HWK) Verbundprojekt Smart Advisor Mobilitätsanalysen Ausgangspunkt für die Beratung zur Elektromobilität

Elektrofahrzeuge im Alltag Interessante Nutzungsszenarien. Der Berufspendler. Begleit- und Wirkungsforschung Schaufenster Elektromobilität

Energiewende auf 4 Rädern. MMD Automobile - Dipl.-Ing. Peter Siegert

Schaufenster Elektromobilität Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg

Marktpotenzial Elektromobilität Ansichten aus der Praxis

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (EmoG)

Kölner Elektromobilitäts-Modellprojekt colognemobil zieht positive Bilanz: mehr als 200 Ladepunkte und über Kilometer

F&E Aktivitäten im Bereich Wasserstoff und Elektrofahrzeuge bei General Motors

Aktivitäten bei der Einführung von Elektromobilität in Halle (Saale)

Die Förderung integrierter Stadtentwicklung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

SMATRICS. Flächendeckende Ladeinfrastruktur in Österreich. Dr. Michael-Viktor Fischer, GF SMATRICS. Krems, 8. Oktober 2015

Elektromobilität in der Metropolregion Hamburg

Das intelligente Elektrofahrzeug: Opel Ampera und Opel Meriva (MeRegio)

Die richtigen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Markthochlauf ein Überblick

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Präsentation Elektromobilität Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge

E-Mobility Lade-Infrastruktur: Uwe Hahner. SWARCO TRAFFIC SYSTEMS GmbH

Stadtintegrierte Ladeinfrastruktur für die Stadt von Morgen

Netz, Energie & Verrechnung Dr. Michael Funk, BKW FMB Energie AG

Mythbuster Elektromobilität konventionell und elektrisch betriebene Fahrzeuge im Vergleich

Energiewende auf 4 Rädern. MMD Automobile - Dipl.-Ing. Peter Siegert

Technik, Umsetzbarkeit, Akzeptanz der DC- Ladung auf der Kernachse A9 (München Nürnberg - Leipzig)

Protokoll Workshop Jugendfonds Grimma Sammlug von Ideen zu folgenden Rubriken. 1. Fördervolumen und Dauer

Proton Motor. Einsatz der Brennstoffzelle im LKW-Bereich Berlin,

Was braucht ein gut vernetztes Gesundheitssystem in Deutschland? 01. Juni 2016, Berlin Prof. Dr. Arno Elmer (IHP)

Ladeinfrastruktur InnoZ/ BeMobility

Klicken bearbeiten. Materialeffizienz Titelmasterformat durch. Fördermöglichkeiten für KMUs

Lokale Agenda 21 in Wien Umsetzungsstruktur

10. März 2016, Markus Essbüchl

Vorstellung der VDE Studie Elektrofahrzeuge

Biodiesel? Wasserstoff?? Solarstrom???

Elektromobilität: Anschlussfertige Sets mit Leitstand und Ladestationen

VKW Mobilitätszentrale Beraten - Testen - Vernetzen

Elektromobilität voranbringen

2020: Technische Perspektiven für E_Mobility

Energiedatenerfassung durch Smart Meter

Die Quadriga der Elektromobiliät. Frank Ramowsky Globaler Leiter Elektromobilität TÜV Rheinland

Berater/in für Elektromobilität (HWK) Verbundprojekt Smart Advisor

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Prüfungsschwerpunkte

# Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

Transkript:

Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland Jahrestagung des E-Mobilitätsclusters Regensburg Deutsches Dialog Institut 12. November 2015

Umsetzungsstand der Elektromobilität im Schaufenster Deutschland 1. Programmüberblick 2. Begleit- und Wirkungsforschung Schaufensterprogramm 3. Rechtlicher Rahmen 4. Nutzererfahrungen 5. Zukunft der Elektromobilität 12. November 2015; Seite 2

12. November 2015; Seite 3 1. Programmüberblick

Das Schaufensterprogramm Elektromobilität 4 Schaufenster in 6 Bundesländern 90 bundesgeförderte Projekte 40 landesgeförderte Projekte 15 assoziierte Projekte Laufzeit 2012-2016 12. November 2015; Seite 4

Internetauftritt www.schaufenster-elektromobilitaet.org 12. November 2015; Seite 5

12. November 2015; Seite 6 Öffentlichkeitsarbeit

12. November 2015; Seite 7 2. Begleit- und Wirkungsforschung Schaufensterprogramm

12. November 2015; Seite 8 Begleit- und Wirkungsforschung (BuW)

Bearbeiter der Querschnittsthemen in der BuW Erfahrung in Antriebstechnik und Mechatronik, Kompendium LIB, Erfahrung in Beratung von Unternehmen/Organisationen, im Innovationsmanagement und der Marktentwicklung Erfahrung als Service-Ingenieur im After-Sales-Bereich der Automobil-Industrie, Erfahrung in Technologiepolitik, Stadtentwicklung, Baurecht, Wirtschaftsförderung und Unternehmenskybernetik Erfahrung -Corporate-Auditing im F&E-Bereich der Automobil- Industrie, TCO-Studie, Erfahrung als Moderator des E-Roaming-Abstimmungsprozesses, Politikwiss., Erfahrung mit der systemischen Betrachtung komplexer Systeme, Innovationsmanagement, Erfahrung im Bereich Energy und Utilities, Innovationsmanagement, 12. November 2015; Seite 9

Fortschrittsbericht 2015 Veröffentlichung im November 2015 12. November 2015; Seite 10

12. November 2015; Seite 11 Ergebnispapiere der Begleit- und Wirkungsforschung

12. November 2015; Seite 12 Ergebnispapier: Elektromobilität im Autohaus

12. November 2015; Seite 13 Ergebnispapier: Good E-Roaming Practice

12. November 2015; Seite 14 Ergebnispapier: Fragen rund um das Elektrofahrzeug

12. November 2015; Seite 15 Meilensteinplan der Begleit- und Wirkungsforschung Teil I

12. November 2015; Seite 16 Meilensteinplan der Begleit- und Wirkungsforschung Teil II

12. November 2015; Seite 17 3. Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen für die Elektromobilität Rechtsbereiche Straßenverkehrsrecht EmoG 2015 Bau- und Planungsrecht Energierecht Eichrecht für LIS Steuerrecht 12. November 2015; Seite 18

Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge befristet bis 31. Dezember 2026 5 Hauptthemen: Definition und Kennzeichnung bevorrechtigter Fahrzeuge (Verordnung vom 10.7.2015) Parkplätze an Ladesäulen Parkplatzgebühren Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtsbeschränkungen Freigaben von Busspuren 12. November 2015; Seite 19

Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Definition bevorrechtigter Fahrzeuge Reines Batterieelektrofahrzeug (BEV) Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) Hybridelektrofahrzeug von außen aufladbar PlugIn-Hybrid (PHEV) Voraussetzung: - max. 50 g CO2/km, oder - mind. 30 km rein elektrische Reichweite (bis 31.12.2017 zugelassen/ danach Bestandsschutz) - mind. 40 km rein elektrische Reichweite (ab 1.1.2018) 12. November 2015; Seite 20

Elektromobilitätsgesetz EmoG 2015 Kennzeichnung bevorrechtigter Fahrzeuge Verordnung vom 10.7.2015 Kennzeichenwechsel bei ca. 30-40.000 Fahrzeugen im Bestand Ausländische Fahrzeuge benötigen und erhalten eine Plakettenbezeichnung 12. November 2015; Seite 21

Energierecht: Ladesäulenverordnung Umsetzung der europäischen Richtlinien in Bundesrecht Mindestens Typ 2 Stecker für AC-Laden und CCS Combo Stecker für DC Laden muss vorhanden sein Registrierung bei der Bundesnetzagentur Gültig für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen Rechtskraft noch in 2015 zu erwarten EU-Kommission und Kabinett haben bereits zugestimmt Entwurf liegt dem Bundesrat vor 12. November 2015; Seite 22

Energierecht: Strommarktgesetz Derzeit bestehen Unsicherheiten, wenn Gewerbebetriebe, die kein Energieversorger sind, Ladepunkte betreiben. Sie können als Stromverkäufer interpretiert werden. Klarstellung durch Strommarktgesetz 2016 absehbar. Der Betreiber eines Ladepunktes wird zum Letztverbraucher, die Abgabe von Strom ist dann kein Stromverkauf mehr, sondern eine gewerbliche Leistung. Weitergehende Klarstellung auch im Stromsteuergesetz steht noch aus. 12. November 2015; Seite 23

Steuerrecht: Kfz-Steuer Die Befreiung von der Kfz-Steuer gilt für rein elektrische Fahrzeuge für Plug-In-Hybride gilt diese Regelung nicht. Derzeit besteht eine Befreiung von der Kfz-Steuer von 10 Jahren bei Zulassung bis zum 31.12.2015. Danach besteht eine Befreiung von der Kfz-Steuer von 5 Jahren bei Zulassung bis zum 31.12.2020. Diese Fristen passen nicht zur Marktentwicklung. Es wird als Ergebnis der Schaufensterexperten empfohlen, diese Frist jeweils um 2 Jahre zu verlängern. 12. November 2015; Seite 24

Steuerrecht: Ausgleich Batteriemehrkosten Firmenfahrzeuge werden bei privater Nutzung mit 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Wegen der Mehrkosten der Batterie wird seit 2013 ein Minderungsbetrag von 500 je kwh Akkukapazität angerechnet. Dieser Betrag reduziert sich jährlich um 50. Diese Minderung ist auf 20 kwh als Maximalbetrag begrenzt. Dieser Grenzwert ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Es wird als Ergebnis der Schaufensterexperten kurzfristig empfohlen, diesen Wert auf 40 kwh anzuheben. 12. November 2015; Seite 25

12. November 2015; Seite 26 4. Nutzerakzeptanz

12. November 2015; Seite 27 Beweggründe für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs ( BuW-Nutzerbefragung)

12. November 2015; Seite 28 Mehrpreisbereitschaft der Befragten bzw. derer Institutionen

12. November 2015; Seite 29 Bewertung Gesamtkosten eines Elektrofahrzeugs im Verhältnis zu einem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug

12. November 2015; Seite 30 Persönliche Gründe, warum privat kein E-Fahrzeug im Besitz ist

12. November 2015; Seite 31 Zufriedenheit über die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs

12. November 2015; Seite 32 Net Promoter Score E-Fahrzeuge

12. November 2015; Seite 33 5. Zukunft der Elektromobilität

Ergebniskonferenz 2016 14. und 15. April 2016 in der Leipziger Messe Präsentation der Projektergebnisse und Diskussion der Handlungsempfehlungen in zehn Projekt-Foren Vorstellung der Programmergebnisse und Handlungsempfehlungen in sechs Nutzerforen 12. November 2015; Seite 34

BuW für systemische Vernetzung und erfolgreichen Transfer Wirtschaft Wissenschaft Politik Transfer Bund-Länder Prozess GGEMO Baurecht Bauordnungsrecht Bauministerkonferenz DG Move Avere EVS 2016 und 2017 Europ. Institutionen Energiewende MKS NPE AG 2 AG 3 AG 6 12. November 2015; Seite 35

Fehler der Entscheider beim Umgang mit disruptiven Innovationen Das Erschließen neuer Märkte beinhaltet grundsätzlich auch den Misserfolg. Den meisten Entscheidungsträgern fällt es schwer, Projekte zu unterstützen, die wegen des fehlenden Marktes scheitern könnten. (The Innovator s Dilemma, Clayton Christensen) Disruptive Innovationen weichen von den klassischen Kundenbedürfnissen ab, da sie einen neuen Kundennutzen ansprechen. Etablierte Unternehmen vernachlässigen dabei häufig die Bedürfnisse von Nischenkunden Etablierte Unternehmen achten zu wenig auf Trends und missachten neue Kundensegmente. Dabei erkennen sie Nischenangebote nicht Etablierte Unternehmen unterschätzen die Wachstumspotenziale in Nischenmärkten und rechnen mit zu kleinen Deckungsbeiträgen und einer zu niedrigen Rendite. Etablierte Unternehmen überlassen die Risiken des Markteinstiegs lieber den kleinen, aufstrebenden Unternehmen. Die Elektrifizierung des Antriebsstrangs wirkt disruptiv heutige verschleppte oder fehlerhafte Entscheidungen gefährden größere Industriebereiche in der Zukunft 12. November 2015; Seite 36

Erfahrungen anderer Industrien Die Änderung des Mindsets entscheidet darüber, wer Gewinner oder Verlierer am Markt sein wird. 100 Marktanteil 100 Marktanteil 80 80 60 40 20 analoge Kamera Digitalkamera 60 40 20 Verbrenner BEV PHEV 0 0 heute 2020 2025 2030 2035 2040 Wofür werden die F&E-Ressourcen heute bevorzugt eingesetzt? Für Gewinner- oder Verlierertechnologien? 12. November 2015; Seite 37

SFE - Eine vielversprechende Basis Erfolgreich geschaffene funktionsfähige Strukturen Das SFE ist bislang erfolgreich und bringt gute Ergebnisse und Wirkungen: SFE hat eine nationale Aufbruchsstimmung geschaffen SFE sendet ein positives Signal der Bundesregierung : Wir engagieren uns! SFE fördert die notwendige Bund-Länder-Kooperation im Transformationsprozess SFE schafft ein lebendiges Akteursnetzwerk aus Forschung, Industrie und Politik SFE hat eine Transparenz über die Erreichbarkeit der Ziele nach Zeit und Inhalt geschaffen SFE ermöglicht und fördert den Dialog zwischen Politik, Industrie und Öffentlichkeit (Medien) zum Wandel in der Elektromobilität SFE hat eine wichtige Funktion in der prozessualen Unterstützung des Transformationsprozesses. 12. November 2015; Seite 38

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Deutsches Dialog Institut 069 / 15 30 03-29 bertram.harendt@dialoginstitut.de Eschersheimer Landstraße 223 60320 Frankfurt www.dialoginstitut.de 12. November 2015; Seite 39