Die Flüchtlingsfrage: Fakten und Lösungsansätze

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Aufenthaltstitel 39 Ausländer 39 Ausländerbehörde 40 Ausländerzentralregister 40 Ausreiseaufforderung 40 Aussiedler 41 Außenstellen 41 Ausweisung 41

Transkript:

Die Flüchtlingsfrage: Fakten und Lösungsansätze Christian Hartmann Mitglied des Sächsischen Landtags

Überblick: International

Flüchtlingszahlen 2014/2015 Weltweit: ca. 59,5 Mio. Flüchtlinge (2014) Europa: ca. 599 Tsd. Flüchtlinge (2014) ca. 1,9 Mio. Flüchtlinge (2015)* Deutschland: ca. 203 Tsd. Flüchtlinge (2014) ca. 1 Mio. Flüchtlinge (2015)* *Prognose

Internationale Asyl und Flüchtlingszahlen im Vergleich

Überblick: Deutschland

Überblick Asylbewerberzahlen 2008 15 Region / Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 * EU (28 Staaten) 226.330 266.395 260.835 309.820 336.015 436.125 598.755 1.900000 Deutschland 26.945 33.035 48.590 53.345 77.650 126.995 202.815 800.000 * Prognose BAMF 2015 Hauptherkunftsländer der Asylbewerber zwischen dem 01. 09.2015

Anzahl Asylanträge in Deutschland zwischen 1990 2015

Entwicklung der monatlichen Asylantragszahlen in Deutschland 2014 15 Asylantragszahlen: Jan. Sept. 2015: 288.823 Erfassungen EASY System Jan. Sept. 2015: 577.307

Verteilungsquoten in Deutschland nach Königsteiner Schlüssel Prognosen BAMF 2015 Datum für den Bund für Sachsen 19.09.2014 200.000 Antragsteller 18.02.2015 250.000 Erst und 50.000 Folgeantragsteller 07.05.2015 400.000 Erst und 50.000 Folgeantragssteller 19.08.2015 800.000 Antragsteller ca. 10.200 ca. 15.300 ca. 23.000 ca. 40.800

Was bekommen Asylbewerber pro Monat? personal needs Nach neuem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (24.10.2015), können die die Bahrzahlungen in der EAE teilweise oder vollständig durch Sachleistungen bzw. Wertgutschein gedeckt werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland.

Schematischer Ablauf eines Asylverfahrens

Überblick: Freistaat Sachsen

Sachsen: Entwicklung der monatlichen Zugangszahlen in die EAE 2015 & 2014 DIE SÄCHSISCHE UNION

Sachsen: Hauptherkunftsländer der Asylbewerber

Sachsen: Kapazität und Belegung der EAE seit Dez. 2014

Aktuelle Situation in Sachsen einige Fakten Entwicklung der tägliche Zugangszahlen in Sachsen Anzahl Monat (durchschnitt) Datum Jan. 80 31.01.2015 Feb. 100 28.02.2015 Mar. 70 31.03.2015 Apr. 80 30.04.2015 Mai 80 31.05.2015 Jun. 120 30.06.2015 Jul. 210 31.07.2015 Aug. 290 31.08.2015 Sept. 480 30.09.2015 Okt. 736 31.10.2015

Aktuelle Situation in Sachsen einige Fakten Neue Asylbewerber in 2015 43.792 Asylantragsteller in 2015 18.609 Vollziehbar Ausreisepflichtige 6.309 Anzahl der Asylbewerber in der EAE 13.015 Stichtag: 31.10.2015 Stichtag: 30.09.2015 Stichtag: 30.09.2015 Stichtag: 31.10.2015

Monat Asylbewerber in der EAE Abschiebungen Jan. 1.640 75 4.645 Feb. 2.011 70 4.738 Mar. 1.413 67 4.854 Apr. 1.578 99 5.095 May 1.570 85 5.169 Jun. 2.286 116 5.194 Jul. 4.077 166 5.654 Aug. 5.759 134 5.938 Sept. 10.285 141 6.309 Okt. 13.015 n.n. n.n. Vollziehbar Ausreisepflichtige DIE SÄCHSISCHE UNION Aktuelle Situation in Sachsen einige Fakten abgeschobene Asylbewerber 2010 2015 in Sachsen

Verteilung der Asylsuchenden in Sachsen Region Anteil für 2015 Chemnitz, Stadt 6,0 Erzgebirgskreis 8,66 Mittelsachsen 7,75 Vogtlandkreis 5,76 Zwickau 8,06 Dresden, Stadt 13,15 Bautzen 7,60 Görlitz 6,46 Meißen 6,02 Sächsische Schweiz Osterzgebirge 6,08 Leipzig, Stadt 13,24 Leipzig 6,36 Nordsachsen 4,87 Neuzugänge an Asylbewerbern im Jahr 2015 (31.10.2015): 43.792

Abverteilung aus der EAE in die Landkreise & Kreisfreien Städte DIE SÄCHSISCHE UNION * Theoretische Abverteilung bei einem durchschnittlichen verbleib von 2,3 Monaten in der EAE

Lösungsansätze DIE SÄCHSISCHE UNION

Erforderliche Maßnahmen auf EU /internationaler Ebene Es bedarf einer Obergrenze für die jährliche Zuwanderung nach Europa. Jeder Mitgliedsstaat der EU sollte für sich selbst festlegen, wieviel Menschen er pro Jahr aufnehmen und integrieren kann. Hierfür ist eine jährliche Nettozuwanderungsrate zu definieren (Einwanderung abzüglich der Auswanderung). Kriterien über die Zusammensetzung der Einwandernden müssen bestimmt werden: z.b.: Haushaltstatus, Qualifikation, Arbeitsmarkfähigkeit, kulturelle und ethnische Merkmale, Schutzbedürftigkeit etc. Anhand dieser Kriterien lassen sich Einwanderungsgruppen definieren, für die wiederum Quoten festgelegt, jährlich überprüft und die ggf. an aktuelle Entwicklungen angepasst werden können. Grundrecht auf Asyl, nach Artikel 16a GG, bleibt davon unberührt. Daneben sollte es Sonderkontingente für besonders bedrohte Gruppen, wie etwa Jesiden, Alewiten oder orientalische Christen geben. Es sind sofortige Verhandlungen seitens der Bundesregierung mit allen EU Staaten über den Ausbau der Grenzschutzagentur (Frontex) erforderlich. Dabei ist darauf zu achten, dass Frontex so ausgestattet wird, dass sie Schleuserkriminalität effektiv bekämpfen kann.

Erforderliche Maßnahmen auf EU /internationaler Ebene Alle EU Staaten sollen zur kurzfristigen Unterstützung an den EU Außengrenzen Polizeikräfte entsenden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, beim Rat der Europäischen Union auf die Einhaltung der Dublin III Verordnung zu drängen. Sollte es nicht gelingen, einen wirksamen Schutz der Außengrenzen des Schengen Raumes durchzusetzen, fordern wir die Bundeskanzlerin auf, sich für die Aktivierung des Schengener Notfallmechanismus beim Rat der Europäischen Union auszusprechen. Die Dublin III Verordnung muss zeitnah novelliert werden. Alle Flüchtlinge sollen direkt bei Ihrer Einreise in die EU, also an dem Ort, wo sie erstmals europäischen Boden betreten, registriert werden. An diesen Orten sollte der Aus bzw. Neubau von Registrierungs und Verteilungscamps aus Mitteln des Asyl, Migrations und Integrationsfonds der EU forciert werden. Die Unterhaltung dieser Camps ist organisatorisch und finanziell durch alle EU Staaten abzusichern. Da nicht alle Asylsuchenden vor Ort betreut werden können, sind diese nach einem festen Schlüssel auf die EU Staaten zu verteilen. Die einzelnen EU Staaten sollten hierzu Registrierungsagenturen in den Camps unterhalten.

Erforderliche Maßnahmen auf EU /internationaler Ebene Der Asyl, Migrations und Integrationsfonds der EU muss finanzielle aufgestockt werden. Asylsuchende, die keine Chance auf einen Aufenthaltstitel in einem der EU Staaten haben, sollten unmittelbar aus diesen Camps wieder in Ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Hierzu braucht es ein einheitliches europäisches Asylverfahren mit einem vergleichbaren Niveau sozialer Leistungen. Mittelfristig müssen hierfür die asylpolitischen Rahmenbedingungen in der EU angeglichen werden. Es bedarf einer gemeinsamen EU Liste sicherer Herkunftsländer. Wir sehen die Notwenigkeit eines stärkeren Engagements der EU und ihrer Mitgliedsländer zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den hauptsächlichen Herkunftsländern. Vor allem im Libanon der Türkei und in Jordanien muss das Engagement verstärkt werden, die Situation in den bestehenden Flüchtlingslagern spürbar zu verbessern. Das System der Entwicklungshilfe muss grundlegend überdacht und neu ausgerichtet werden. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen die Entwicklungshilfe als ein stärker interessengeleitetes Instrument der Politik begreifen.

Erforderliche Maßnahmen auf EU /internationaler Ebene Wir fordern von der Bundesregierung, sich in den international zuständigen Gremien für die Einrichtung einer Sicherheitszone in Syrien unter UN Mandat stark zu machen. In Abstimmung mit der syrischen Regierung, unseren amerikanischen Verbündeten und Russland ist in Syrien ein sicheres Gebiet zu definieren, in dem die Staatengemeinschaft den Frieden garantiert und in dem keine politische Verfolgung stattfindet. Ebenso sind die arabischen Länder organisatorisch, finanziell und personell bei der Umsetzung einzubeziehen. Die Bundesregierung sollte verstärkt mit allen Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit darauf hingewirkt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bekannt und die Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland zu helfen nicht unerschöpflich sind. Die Europäische Union muss gemeinsam mit internationalen Partnern die Staaten der Golfregion gewinnen, sich aktiver bei der Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern und in der Flüchtlingshilfe zu engagieren.

Erforderliche Maßnahmen auf nationaler Ebene: Die angekündigten Transitzonen an der deutschen Grenze sind zeitnah einzurichten. Es sind geeignete Sanktionsmaßnahmen für all diejenigen zu prüfen, die sich ihrer Mitwirkungspflicht bei der Antragstellung entziehen. Asylsuchende mit Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland, die Straftaten begehen, die mit einer Haftstrafe geahndet und zur Bewährung ausgesetzt oder widerholt straffällig werden, ist der Aufenthaltsstatus abzuerkennen. Sie halten sich ab diesem Zeitpunkt illegal im Land auf. Sie sind in das Herkunftsland zurückzuführen. Sofern eine Rückführung in das Herkunftsland, aus Gründen, die sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention ableiten, ausscheidet, sind diese Personen so lange in Gewahrsam zu halten, bis eine Abschiebung möglich ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss umgehend personell dergestalt aufgestellt werden, dass eine zeitnahe Ersterfassung der Asylsuchenden stattfindet Der Personalkörper der Bundespolizei ist so auszustatten, dass sie die aktuellen Aufgaben erfüllen kann. Bei der Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger ist auf die Unterstützung der Bundespolizei zurückzugreifen.

Erforderliche Maßnahmen auf Länderebene: Um die Landkreise und Kreisfreien Städte wirkungsvoll bei der Unterbringung der zu uns kommenden Menschen mit Aufenthaltsberechtigung zu unterstützen, bedarf es eines noch stärkeren finanziellen und organisatorischen Engagements durch die Länder und den Bund. Daher fordern wir eine Vollkostenfinanzierung für die den Landkreisen und Kreisfreien Städten entstehenden Aufwendungen bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung sowie bei notwendigen Integrationsund Ausbildungsmaßnahmen durch den Bund. Wir lehnen einen zeitlich begrenzten Abschiebestopp für die Winterzeit ab. Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt soll nur bei anerkannten Asylbewerbern sowie Geduldeten und Flüchtlingen mit positiver Bleibeperspektive, sofern sie keine anerkannte Fachausbildung besitzen, in Anlehnung an die duale Ausbildung erfolgen. Die Sicherheitsbehörden der Länder, insbesondere die Polizei, sind personell so auszustatten, dass sie den aktuellen Erfordernissen Rechnung tragen. Ziel muss es sein, die derzeit sehr hohe Belastung der Sicherheitskräfte auf ein verträgliches Normalmaß zurückzuführen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!