Materialbeschreibung

Ähnliche Dokumente
Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten.

Materialbeschreibung

Richtlinie über die Kostenersatzregelung für Drittmittelprojekte (KoErsR)

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33

Verordnung über die Einwerbung und die Verwendung zusätzlicher Mittel (Fundraising) der Universität Zürich

Prozessverantwortlicher: Redlein, Gatscher Stand IT Systeme: SAP Es gelten:

Informationen der Drittmittelverwaltung

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".

Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes und Nutzung von Großgeräten

Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz

AKTIVA Vergleichszahlen

Home > Themen > Steuern > Gebühren und Abgaben für Unternehmer > Werbeabgabe

Dezember 2015 FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2003/ Ausgegeben am 20. September Stück

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,00 0,00 2,00 0,00

Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht

Vertrag zur Auftrags- und Entwicklungsforschung. zwischen der. Universität Bayreuth. und der... (Nur zur Verwendung im Inland!)

BILANZ. AKTIVA 31. Dezember 2010 PASSIVA. Blatt 1. Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber GmbH Buchen. zum. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien

Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß 26 und 27 UG

Gebührenordnung. Gebührenpflicht

Eine Welt Netz 2015, Achtermannstraße 10, Münster

Vertrag für Hochzeitsreportage

Hinweise. I. auf steuerrechtliche Vorschriften und Vorschriften zur wirtschaftlichen Einordnung. und den

DGV-Betriebsvergleich - Zuordnung der Einnahmen-/Ausgabenpositionen zu den DGV-Kontenrahmen für Golfvereine -

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

JAHRESABSCHLUSS. Westphal und Partner Steuerberatungsgesellschaft. Bismarckstraße Berlin. zum 31. Dezember 2015

Überleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV

EU-Vertragsmanagement und TU- Vorlagepflicht von EU- Forschungsverträgen

Kontennachweis zur Bilanz zum

OFFENLEGUNGSMETHODIK

Richtlinie zur Fakturierung von Leistungen

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung gültig ab 2018

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ)

Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung

BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS

Ergänzende Vergabebedingung

Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr von 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung

Fakultät für Technische Chemie

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG

Konto-Nummer Rechnung 2016 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Methodik der EFPIA-Offenlegung durch Mundipharma

Gemeinsamer Tarif

Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Folgende Grundsätze finden bei der Einwerbung von Zuwendungen an das HMGU Beachtung.

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

Humboldt-Universität zu Berlin Servicezentrum Forschung

Erläuterungen zu den Posten der Überschussrechnung für die Zeit vom bis (Die Werte des Vorjahres sind in Klammern ausgewiesen.

Rechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU

Community TV Salzburg Gemeinn. Betr.GmbH Seite 1 B I L A N Z Z U M EUR

6440/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 8 1 von 52.

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Fragenkatalog Nr. 1 vom

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs (Stadtarchiv-Gebührensatzung)

Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Richtlinien für öffentliche Vorführung Public-Viewing FIFA-WM 2010

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1

BILANZ. Bitcoin Deutschland AG Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, Herford. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 04: Verwaltungsgerichtshof

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

Richtlinie des Rektorates über die Kostenersätze nach 27 (3) UG

Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

JAHRESABSCHLUSS. European Foundation for the care of newborn infants. Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH)

Gies & schramm. immobilienkoordination. attraktive eigentumswohnung. Haydnstraße 5 in Berlin Objekt. Vermietet Etagenanzahl: 4

1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.000

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG

Eine Welt Netz NRW e.v., Achtermannstraße 10, Münster

Kosten, Projektabrechnung und Prüfung für EUROSTARS Projekte. Ing.Markus Hinterwallner Workshop der FFG 30. Januar 2014,Wien

Renditestarke ETW mit sicherer Mieteinnahme

Erfolgsrechnung

Ein-bis Zweifamilienhaus mit ELW und Keller in Uninähe zu verkaufen.

Allgemeine Geschäftsbedinungen

1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2

Grundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz,

Erfolgsrechnung

Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz

Haushaltskonsolidierung in Riedstadt - Kultur -

Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung vom bis

B I L A N Z Z U M

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst.

Transkript:

1 Materialnummer Materialkurztext 1 Auftragsforschung 27 Materialbeschreibung Erlöse aus der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG 2002. Die entgeltliche Erbringung von Leistungen an Dritte im Rahmen eines Forschungs- Entwicklungsvorhabens. Sie ist grsätzlich gegeben, wenn dem Auftraggeber Rechte am Forschungsergebnis (Eigentumsrecht, Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht) eingeräumt werden oder/ die Veröffentlichungsrechte der Universität zugunsten des Auftraggebers eingeschränkt werden (Geheimhaltungsklausel). Der Auftraggeber hat ökonomisches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse. Mit dem Geldgeber ist im Vertrag eine Gegenleistung vereinbart. Die Refierung von Reise- bzw. Personalkosten durch den Auftraggeber, welche im Zuge des Projektes entstanden sind, erfolgt über das SD- Material 101 = Refierung Personalkosten 27. Sachkonto Sachkontenbezeichnung 442000 Erlöse aus Auftragsforschung

2 2 AV-Medienverleih/-verkauf 3 Einnahmen der Bibliothek 4 Jahreskarte UB (nicht TU-Angehörige) 5 Erhaltene Kautionen 6 Miet- u. Pachteinnahmen USt-pflichtig Einnahmen aus dem Verleih/Verkauf von audiovisuellen Medien, wie z.b. Videokassetten, DVD s, Beamer usw. Einnahmen der Universitätsbibliothek der TU Wien für den Verleih von Büchern an andere Universitäten Firmen. die Universitätsbibliothek. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek der TU Wien von Personen, die nicht an der TU Wien studieren, wird von der UB eine Jahreskarte ausgegeben, welche gebührenpflichtig ist. die Universitätsbibliothek. Einzahlungen von Kautionen, beispielsweise für die Weitergabe von Schlüsseln, usw. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Mietkosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT. 445100 Jahreskartengebühr Bibliothek 379000 Erhaltene Kautionen 443100 Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (UStpflichtig 20%)

3 7 Anlagenverkauf Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, die im Anlagenverzeichnis geführt werden. Ein Anlagenverkauf ist dem FB Quästur, Team Anlagenbuchhaltung, zu melden. 470000 Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 8 Bauzuschuss Erlöse aus Bauzuschüssen von Dritten. die Abteilung GuT. 9 Betriebskostenpauschale USt-pflichtig Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Betriebskosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT. 443100 Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt-pflichtig 20%)

10 EU-Projekte 27 Forschungsförderung Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Einnahmen die die Universität in Form einer Förderung im Rahmen von EU-Projekten im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) erhält. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich der europäischen Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Definition beinhaltet, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die Förderungen der EU erfolgen z.b. über die Rahmenprogramme. Als Förderung gelten ebenso die europäischen Projekte, die nicht unmittelbar die EU als Geldgeber vorweisen. 4 442100 Erlöse aus Forschungsförderung 11 Exkursionsbeiträge (Lehrveranstaltungen) Beiträge für die Teilnahme von Studenten an einer Exkursion. 420100 Beiträge für Exkursionen

12 Forschungsförderung 27 Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Fördergeber in Bereich 27 : z.b. FFF, WWFF, TG, ITF, Gebietskörperschaften Fördergeber im Bereich 26: FWF, ÖNB, Einnahmen die in Form von Förderungen der Universität im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich des z.b. nationalen Fördergebers zu unterstützen. D.h. im Hindergr wird initiiert, dass hier ein allgemeines öffentliches Interesse besteht unmittelbar damit ist eine Publikation des Ergebnisses verben. Diese Definition beinhaltet ebenso, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die unmittelbare Gegenleistung besteht darin nachzuweisen, dass die verwendeten Finanzmittel zweckgeben, ergebnisorientiert verwendet wurden. Der Nachweis wird in Form von Berichts- bzw. Rechnungslegungsverpflichtungen den Fördergebern zur Verfügung gestellt. 5 442100 Erlöse aus Forschungsförderung

6 14 Gesprächskosten Die privaten Gesprächskosten über Diensthandys werden vorerst vom Institut vorfinanziert. Diese Kosten werden im Nachhinein der betroffenen Person in Rechnung gestellt. 15 Wissenschaftliche Dienstleistungen 27 Erlöse für die Erstellung von einmaligen Gutachten, Untersuchungen, Proben, Messungen, Sudien, Analysen, Beratungsleistungen usw., ohne Forschungstätigkeit. Es handelt sich um Tätigkeiten für die Durchführung von wissenschaftlich Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG 2002. 440400 Erlöse aus Telefongesprächen 440000 Erlöse aus wissenschaftl. Dienstleistungen 16 Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Infrastrukturkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Wärme usw. der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Infrastrukturkosten vorgeschrieben. 443200 Verbrauchskosten (Strom, Wasser, ) USt-pflichtig 20% die Abteilung GuT. 17 KFZ Vermietung Einnahmen für die Verwendung von Dienstkraftwagen für private Zwecke. 18 Kopienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien an Firmen Privatpersonen.

20 Kostenersatz ad personam- Projekte 26 21 Künstlerische Dienstleistungen 22 Kurse Lehrgänge 24 Parkplatzvermietung USt-pflichtig 25 Patent- Lizenzeinnahmen Für die Nutzung der Infrastruktur der TU-Wien für ad personam-projekte fallen Kosten an. Über dieses Material erfolgt die Verbuchung der tatsächlich verursachten Kosten, die der Universität aufgr der Durchführung von Tätigkeiten gem. 26 (ad personam-tätigkeiten) entstanden sind. Rückerstattung der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der TU Wien für ad personam- Projekte. die Quästur. Einnahmen für erbrachte künstlerische Dienstleistungen, z.b. Videodokumentationen, Fotografie, Konzerte, usw. Einnahmen für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren Lehrgängen, welche von der TU Wien veranstaltet werden. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Parkplatzkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Über dieses Material werden die Einnahmen für die Übertragung von Rechten aus Patenten verbucht. 7 440000 Erlöse aus wissenschaftlichen Dienstleistungen 420000 Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistung 443100 Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20% 449300 Patent- Lizenzeinnahmen

8 Das Patent gehört zu den gewerblichen Schutzrechten; es schützt innovative Produkte Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Das Patent berechtigt den Inhaber zur alleinigen Benutzung gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindung. Der Inhaber kann diese entweder selbst verwerten oder die Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen (Lizenzvergabe). Über Art, Umfang, Dauer Konditionen der Lizenz sowie die an den Patentinhaber zu zahlende Lizenzgebühr können die Vertragspartner frei entscheiden. Das Patent ist veräußerlich erblich. Herausgeber oder Autorenhonorare werden auch unter diesem Material verrechnet. 26 PR-Produkte Einnahmen aus dem Verkauf von PR- Produkten/Werbematerialien der TU Wien, wie z.b. T-Shirts, Uhren, Kappen usw. die PR-Abteilung. 28 Schadenersatz Einnahmen für Schadenersatzleistungen durch Dritte - z.b. Beschädigung von TU-Eigentum. 29 Skriptenverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten Proceedings. 492500 Erträge aus Schadenersatzleistungen 444000 Erlöse aus dem Verkauf von Lehrbehelfen

9 30 Spenden, Schenkungen, Nachlässe Einnahmen aus Spenden, Schenkungen oder Nachlässen (Erbe). Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit unzulässig. 31 Sponsoring Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmittel, Sach- /oder Dienstleistungen. Sponsoring wird meist zum Zwecke des Marketing betrieben. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Sponsoring setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen Gegenleistungen genau benannt sein. Der Sponsoringvertrag muss die Universität als Vertragspartner ausweisen muss vor Annahme der Zuwendung idr schriftlich abgeschlossen werden. 32 Werbeeinnahmen Einnahmen aus Werbung Mit dem Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, Artikel X, wurde eine beseinheitliche Abgabe auf Werbeleistungen, die nach dem 31. Mai 2000 im Inland gegen Entgelt erbracht werden, eingeführt. Die Werbeabgabe beträgt 5 % des Nettoentgelts. 490000 Spenden, Schenkungen Nachlässe 446100 Erlöse aus Sponsoring 446000 Erlöse aus Werbung

10 34 Wissenschaftliche Zeitschriften 35 ZID- Dienstleistungen Als Werbeleistung gilt - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken i.s. des Mediengesetzes; - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk Fernsehen; - die Duldung der Benützung von Flächen Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (Vermietung oder Aufstellen von Plakatflächen, Ständern, Schaukästen Ähnliches). ACHTUNG: bei der Verwendung dieses Materials werden automatisch 5% Werbeabgabe vom Nettowert berechnet! Einnahmen aus dem Verkauf von wissenschaftlichen Zeitschriften, Diplomarbeiten, Mitteilungen (z.b. geowissenschaftliche Mitteilungen), Tagungsbänden usw. an Dritte. Über dieses Material werden Leistungen vom Zentralen Informatikdienst, wie z.b. Plotter- oder Farbdrucker- Verrechnungen, die Bereitstellung von TUNET- Anschlüssen für externe Organisationen Domainservices verrechnet. den ZID. 444000 Erlöse aus dem Verkauf v. Lehrbehelfen 440200 Erlöse aus EDV- Dienstleistungen

11 36 ZID- Softwarelizenzen (< ein Jahr) Über dieses Material erfolgt die Leistungsverrechnung der Campus-Lizenzen. Die Abteilung Standardsoftware am ZID schließt u.a. Campusverträge ab, an denen auch andere Universitäten teilnehmen. Die TU bezahlt vorerst den Gesamtbetrag für diese Campuslizenzen verrechnet dann den entsprechenden Anteil für die anderen Universitäten weiter. 440300 Erlöse aus Software Lizenzen den ZID. 42 Helium Einnahmen aus dem Verkauf von Helium an Dritte. 440500 Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 59 Budgetzuweisung BMBWK die Quästur. Über dieses Material werden die monatlichen Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. 400000 Erlöse Globalbudgetzuweisungen des Bes 60 Chemikalienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Chemikalien. 440500 Erlöse aus Materialverkauf 61 Stickstoff flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Stickstoff flüssig an Dritte. 440500 Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen.

12 62 Helium flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium flüssig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 63 Helium gasförmig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium gasförmig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 64 Transportkosten Einnahmen für erbrachte Transporte im Zuge eines Materialverkaufes. 71 Sonstige Erlöse DIESES MATERIAL NUR VERWENDEN, WENN KEINE ZUORDNUNG ZU EINEM ANDEREN MATERIAL MÖGLICH IST! z.b. GWG-Verkauf, Gerätemiete, Weiterverrechnung von entstandenen Kosten. 91 Studienbeiträge Studenten, die an zwei bzw. mehreren Universitäten studieren, zahlen vorerst die gesamten Studiengebühren an eine der Universitäten. Anschließend wird der Teilbetrag von der TU Wien in Rechnung gestellt. 440500 Erlöse aus Materialverkauf 440500 Erlöse aus Materialverkauf 410000 Erlöse aus Studienbeiträgen die Quästur.

101 Refierung Personalkosten 27 102 Refierung Personalkosten 26 13 Projektpartner übernehmen im Zuge eines Auftragsforschungsprojektes 27 die Personalbzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 26- Projektes die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. 491000 Refierung Personalkosten Auftragsf. v. Dritten 491100 Refierung Personalkosten 26 die Quästur. 111 Bildungsprojekte Einnahmen aus der Förderung von Bildungsprojekten. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EUM verwendet werden. 440600 Erlöse aus Bildungsprojekten (EUM ) 124 Sonstige Erlöse B - Zuweisung BMBWK 142 Refierung Personalkosten 28 die Quästur. Über dieses Material werden sonstige Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 28- Projektes (Globalbudget) die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. 400100 Sonstige Erlöse B - Zuweisung durch BMBWK 491500 Refierung sonstige Personalkosten Globalbudget

175 Betriebskostenpauschale (USt-frei) 176 Miet- u. Pachteinnahmen (USt-frei) 14 Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Betriebskosten USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Miete USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT. 443000 Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% 443000 Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Kostenersatzregelung neu: Kostenersatz ab 1.1.2014 (Richtlinie des Rektorates Mitteilungsblatt vom 21.12.2016) Informationsblatt