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Transkript:

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-EMP-P11-090509 Datum 09.05.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ Note max. Punktzahl 14 10 20 23 33 100 Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Prüfer (Name in Druckbuchstaben) ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 1

Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Anmerkungen Gutachter: Sonstige Anmerkungen: BG-EMP-P11-090509 2009 Hamburger Fern-Hochschule GmbH Seite 4

Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-EMP-P11-090509 Datum 09.05.2009 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe 1 2 3 4 5 insg. max. Punktzahl 14 10 20 23 33 100 Viel Erfolg! BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 1 von 2

Klausuraufgaben Aufgabe 1: Einführung in die empirischen Methoden 14 Punkte Was bedeutet quantitativer und qualitativer Forschungsansatz? Erläutern Sie bitte kurz die Unterschiede. Aufgabe 2: Forschungsprozess Definieren Sie den Begriff Operationalisierung. Erläutern Sie die Stellung der Operationalisierung innerhalb des Forschungsprozesses. 10 Punkte Aufgabe 3: Erhebungsverfahren und Aufbereitung 20 Punkte Erläutern Sie die Erhebungsmethoden Befragung und Beobachtung und nennen Sie Vor- und Nachteile ihres Einsatzes. Aufgabe 4: Statistik und Auswertungsverfahren a) Aus welchen Bestandteilen besteht eine Datenmatrix und wofür wird sie in der empirischen Forschung genutzt? b) Die Norton-Skala ist ein Instrument zur Einschätzung der Gefährdung durch Druckgeschwüre bei bettlägerigen Patienten. Zur Variablen Beweglichkeit gehören die Ausprägungen voll, kaum eingeschränkt, sehr eingeschränkt und voll eingeschränkt. Welcher Skalentyp liegt bei dieser Variablen vor? Begründen Sie kurz Ihre Entscheidung. c) Sie erhalten von den Wohnbereichen Ihrer Einrichtung die Bestellungen für Einmalhandschuhe. Folgende Bestellmengen (in Kartons) werden angefordert: 7, 3, 6, 2, 7, 9, 4, 7, 4. Berechnen Sie zur Unterstützung des Controllings folgende Werte: Grundgesamtheit, Modalwert (= Modus), Median und arithmetisches Mittel. 23 Punkte 10 Punkte 8 Punkte Aufgabe 5: Fallbeispiel 33 Punkte Gegenüber Ihrem Klinikum (42 Stationen / 1550 Betten / 764 Mitarbeiter Pflege) wird öffentlich der Vorwurf erhoben, Sie lassen Klienten unnötig Schmerzen erleiden. Der nationale Pflegestandard zum Schmerzmanagement (DNQP - Deutsches Netzwerk für Qualität in der Pflege; beschlossen im Januar 2004) sei in Ihrem Hause anscheinend nicht bekannt. Damit lassen Sie Ihre Klienten unnötig leiden und würden bei einer Chronifizierung der Schmerzen zu einer Kostensteigerung im Gesundheitswesen beitragen. Schließlich sei bekannt, dass ein unzureichendes Schmerzmanagement bei Patienten zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen führe. Als fachkompetente Person werden Sie mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Sie erhalten von der obersten Leitung die Aufgabe zu ermitteln, wie das Schmerzmanagement in Ihrer Einrichtung funktioniert und welche Kriterien des Expertenstandards die einzelnen Stationen erfüllen. a) Formulieren Sie aufgrund der vorliegenden Informationen eine Hypothese, die mit empirischen Methoden untersucht werden kann. b) Entwickeln Sie ein detailliertes Forschungsdesign, indem Sie Erhebungs- und Auswertungsverfahren benennen, und begründen Sie Ihre Entscheidung. 28 Punkte BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 2 von 2

Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-EMP-P11-090509 Datum 09.05.2009 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 27.05.2009 bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / 35094-311 bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 1 von 3

Korrekturrichtlinie Lösung 1 vgl. SB 1: 14; SB 2: 6 ff. 14 Punkte Der quantitative Forschungsansatz zielt darauf ab, untersuchte Phänomene in ihrer Häufigkeit oder Verteilung (2 P.) zu erfassen. Es wird mit großen Fallzahlen bei der Datenerhebung gearbeitet. Im Wesentlichen geht es darum, numerische Werte (Zahlen) zu ermitteln (1 P.), um den Untersuchungsgegenstand zu beschreiben und zu erklären (2 P.). Der quantitative Forschungsansatz ist deduktiv und zielt auf Theorieüberprüfung (2 P.). Der qualitative Forschungsansatz ist an der genauen Beschreibung von Sichtweisen und Verläufen (3. P.) interessiert. Es wird häufig mit kleinen Fallzahlen (2 P.) bei der Datenerhebung gearbeitet. Im Vordergrund stehen Texte, beispielsweise in Form von Interviews. Der qualitative Forschungsansatz ist induktiv und zielt auf Theoriebildung (2 P.). je Forschungsansatz max. 7 Punkte Lösung 2 vgl. SB 2: 29 ff. 10 Punkte (1) Unter Operationalisierung wird der Schritt im Forschungsprozess verstanden, in dem die wesentlichen Begriffe und/oder Zusammenhänge der Forschungshypothese in empirisch erfassbare Einheiten übersetzt werden. Dafür ist es häufig erforderlich, die zu untersuchenden Begriffe bzw. Zusammenhänge zu definieren. (2) Der Operationalisierung voraus geht die Hypothesenbildung. Ihr folgt die Entwicklung des Forschungsdesigns bzw. die Stichprobenbildung. Die Operationalisierung ist erforderlich, um alle Aspekte eines zu untersuchenden Phänomens zu erfassen und die Validität des Erhebungsinstruments zu gewährleisten. Definition: Stellung: Lösung 3 vgl. SB 3: 6 ff., 27 ff. 20 Punkte Befragung und Beobachtung sind die am häufigsten genutzten Methoden der Datenerhebung in der Pflegeforschung. Man unterscheidet die Befragung nach einer schriftlichen und einer mündlichen Form (Interview). Gegenstand sind Einstellungen, Kenntnisse und Beurteilungen von Personen oder Gruppen (4 P.). Ein Vorteil der Befragung liegt in der hohen Standardisierbarkeit des Untersuchungsinstruments. Dies gilt insbesondere bei der schriftlichen Befragung durch den Einsatz von Erhebungsbogen. Auch die mündliche Befragung kann durch Leitfäden standardisiert werden. Dies trägt bei quantitativen Untersuchungen zu einer höheren Objektivität des Untersuchungsergebnisses bei (4 P.). Von Nachteil bei der schriftlichen Befragung ist die fehlende Möglichkeit, Sachverhalte nachzufragen (2 P.). Die Beobachtung wird nach offener und verdeckter bzw. teilnehmender oder nichtteilnehmender Beobachtung unterschieden. Gegenstand der Beobachtung sind Handlungen und Verhalten (4 P.). Ein Vorteil der Beobachtung liegt in der Wahrnehmung des tatsächlichen Verhaltens von Personen (3 P.). Ein Nachteil ist, dass die Beobachterperson zugleich das Messinstrument ist: die Informationen, die aufgezeichnet werden, hängen davon ab, ob sie überhaupt wahrgenommen werden (3 P.). je Methode max. 10 Punkte Eine andere Punkteverteilung ist möglich. Lösung 4 vgl. SB 4: 16 ff., 21 ff.; SB 5: 25 f. 23 Punkte a) Die Datenmatrix besteht aus einer Tabelle, in der in den Zeilen die Untersuchungsfälle und in den Spalten die Variablen/Merkmale eingetragen werden. In den Schnittstellen befinden sich die erhobenen Merkmalsausprägungen/Werte. Eine Datenmatrix kann erst dann aus- 10 Punkte BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 2 von 3

Korrekturrichtlinie gewertet werden, wenn alle Merkmalsausprägungen kodiert sind. Das bedeutet, dass allen Merkmalsausprägungen Zahlen zugeordnet werden müssen. Die Datenmatrix bildet die Grundlage zur statistischen Auswertung von quantitativen Daten. b) Die Merkmalsausprägungen der Variablen Beweglichkeit unterscheiden sich eindeutig voneinander und können in eine empirisch sinnvolle Reihung gebracht werden. Eine Quantifizierung der Abstände zwischen den Merkmalsausprägungen ist jedoch nicht möglich. Daher liegt hier der Skalentyp Ordinalskala vor. c) Die Grundgesamtheit ist 9. Der Modalwert (der Wert, der am häufigsten vorkommt; 3x) ist 7. Der Median (der Wert, bei dem die relative kumulierte Häufigkeit 50% erreicht, bei dem also 50% darüber und 50% darunter liegen) ist 6. Der arithmetische Mittelwert (der Wert, der sich aus der Summe der Werte 49 geteilt durch die Anzahl 9 Wohnbereiche ergibt) beträgt 5,4 (Auf- bzw. Abrundungen sind zulässig). max. 8 Punkte je Wert 2 Punkte Lösung 5 Fallbeispiel; vgl. SB 1-6 33 Punkte Hinweis: Bei dem nachfolgend genannten Lösungsvorschlag handelt es sich um ein Beispiel. Auch andere Lösungen sind möglich und richtig. Für den ersten Teil der Aufgabe ist die Plausibilität der Hypothese von besonderer Bedeutung. Beim zweiten Teil der Aufgabe sind für das Erreichen der vollen Punktzahl ein plausibles Forschungsdesign sowie die Nennung und logische Begründung der gewählten Verfahren erforderlich. a) Der nationale Pflegestandard zum Schmerzmanagement ist in der Klinik bekannt, wird in der Praxis jedoch nicht einheitlich angewandt. b) Zunächst wird die Hypothese operationalisiert. Hierfür wird der Pflegestandard nach DNQP dem pflegerischen Handeln als Maßstab zugrunde gelegt. Eine explorative Studie soll Aufschluss darüber geben, inwieweit der nationale Pflegestandard zur Schmerztherapie in der Einrichtung bekannt ist und ob er in der Praxis angewandt wird. Hierfür wird eine standardisierte schriftliche Befragung durchgeführt. Die Untersuchungseinheiten bilden die Stationsleitungen. Da alle Stationen einbezogen werden, handelt es sich um eine Vollerhebung. Zunächst wird ein Erhebungsbogen mit 12 Items entworfen, der geschlossene Fragen zum Umgang mit Patienten mit Schmerzen, zu den Organisationsstrukturen auf den Stationen, zur Kooperation mit anderen Berufsgruppen und zur Möglichkeit, Anregungen, Vorschläge und Wünsche anzugeben, enthält. Damit werden alle Kriterien des Expertenstandards erfasst. Auf zwei Stationen einer benachbarten Klinik wird ein Pretest durchgeführt. Die Ergebnisse werden in den endgültigen Erhebungsbogen eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Erhebungsinstrumentes wird der Datenschutzbeauftragte der Einrichtung zurate gezogen. Da es sich um eine nicht-anonyme Befragung handelt, wird auch die Zustimmung des Personalrates eingeholt. Der Erhebungsbogen und auch die Kernaussagen des Expertenstandards werden auf einer Stationsleitungsbesprechung vorgestellt und anschließend an die Stationsleitungen ausgeteilt. Der Rücklauf an die ausgebende Stelle erfolgt terminbezogen (7 Werktage). Während des Erhebungszeitraums werden die Vorbereitungen zur Datenanalyse mittels eines Statistikprogramms durchgeführt. Nach Eingang der ausgefüllten Erhebungsbögen werden die Informationen kodiert, also in Zahlen umgesetzt. Die gewonnenen Daten werden mit statistischen Verfahren analysiert. Hierbei geht es insbesondere um die Ermittlung des Erfüllungsgrads der im Expertenstandard beschriebenen Kriterien. Zunächst werden die Häufigkeiten der erfassten Werte ermittelt. Dann werden die Mittelwerte festgestellt. Schließlich wird bivariat analysiert, ob Zusammenhänge zwischen dem Bekanntheitsgrad des Pflegestandards und der Anwendung auf den Stationen bestehen. Anschließend erfolgt die Interpretation der Ergebnisse sowie die Erstellung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für den Auftraggeber. Eine weitere Untersuchung kann dazu beitragen, die Ursachen eines möglichen Informationsdefizits und Verbesserungsvorschläge zu ermitteln. 28 Punkte BG-EMP-P11-090509 2009 GmbH Seite 3 von 3