17. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 09.02.2011 Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Dr. Peter Tauber, Peter Altmaier, Cajus Caesar, Ingrid Fischbach, Norbert Geis, Thomas Jarzombek, Ewa Klamt, Katharina Landgraf, Stefan Müller (Erlangen), Michaela Noll, Eckhard Pols, Erwin Rüddel, Nadine Schön, Marcus Weinberg, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Marie-Luise Dött, Dr. Frank Steffel, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Florian Bernschneider, Heinz Golombeck, Sibylle Laurischk, Nicole Bracht-Bendt, Reiner Deutschmann, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste - Bürgerschaftliches Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Es ist ein wesentliches Element der aktiven Bürgergesellschaft, dass Menschen nicht nur ihr individuelles Leben, sondern auch das staatliche Gemeinwesen aktiv mitgestalten. Bürgerinnen und Bürger möchten sich engagieren, um anderen Menschen zu helfen, die Kultur zu fördern, die Umwelt zu schützen und die Schöpfung zu bewahren, neue Erfahrungen zu machen und sich dabei weiter zu entwickeln. Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung bedarf dieses Engagements, wenn eine Gesellschaft menschlich und sozial sein soll. Entscheidend ist dabei, dass ein solches Engagement aber nicht verlangt oder gar erzwungen werden kann. Ausgangspunkt der Engagementpolitik darf daher nicht die Forderung nach Engagement sein, sondern die dankbare Erkenntnis, dass sich die Bürger schon lange vor der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement engagiert haben und sich weiter engagieren möchten. Zu den vielfältigen Formen bürgerschaftlichen Engagements zählen in zunehmendem Maße die Jugendfreiwilligendienste, in denen sich junge Menschen für eine begrenzte Zeit - oft ein Jahr bereit erklären, einen Dienst für die Gemeinschaft zu leisten. Unter den vielfältigen Formen, in denen ein solcher Freiwilligendienst abgeleistet werden kann, nehmen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) eine besondere Rolle ein. Als gesetzlich geregelte Jugendfreiwilligendienste bieten sie - neben anderen Angeboten - jungen Menschen einen Rahmen, sich in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Organisationen einzusetzen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Von einem solchen freiwilligen Engagement profitieren sowohl die Gesellschaft als auch die Jugendlichen

selbst. Jugendfreiwilligendienste sind non-formale Bildungsdienste, die Jugendlichen Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung, zur beruflichen Orientierung und Weiterentwicklung sozialer und kultureller Kompetenzen bieten. Die Jugendfreiwilligendienste sind in diesem Zusammenhang oftmals Wegbereiter für ein langfristiges Engagement junger Menschen. Auch deswegen kommt ihnen eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes als Wehrersatzdienst bietet die große Chance, für Menschen zusätzliche Angebote zu schaffen und die staatliche Förderung deutlich auszubauen. Der Deutsche Bundestag begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, als zweite Säule der Freiwilligendienstestruktur in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) einzuführen. Mit dem BFD ist ein Konzept erarbeitet worden, mit dem die Freiwilligendienste in Deutschland insgesamt gestärkt und der Wegfall des Zivildienstes teilweise kompensiert werden kann. Der neue Bundesfreiwilligendienst soll allen Generationen offen stehen. Denn nicht nur unter jungen Menschen findet sich eine große Bereitschaft für bürgerschaftliches Engagement, auch im Alter möchten Menschen ihre Erfahrungen für das Gemeinwohl einbringen. Mit 35.000 FSJ-/FÖJ-Plätzen und 35.000 Bundesfreiwilligendienstplätzen wird es künftig deutlich mehr Interessierten möglich sein, einen Freiwilligendienst zu leisten. Mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste sowie dem Aufbau eines Bundesfreiwilligendienstes setzt die christlich-liberale Koalition die im Koalitionsvertrag gegebene Zusage zur Stärkung der Freiwilligendienste in konkrete politische Maßnahmen um. Die unterschiedlichen Konzepte und Formate werden auf Augenhöhe stehen und für die Freiwilligen gleich attraktiv sein. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die unterschiedlichen Förderpauschalen der bestehenden Jugendfreiwilligendienste zu vereinheitlichen und zu erhöhen. Das Jahr 2011 ist von der Europäischen Union zum Jahr der Freiwilligentätigkeit erklärt worden. Deutschland erhält von den dafür vorgesehenen 8 Millionen Euro einen Anteil von circa 450.000 Euro, die bereits etatisiert sind. Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet sich an, um das Thema in Deutschland stärker publik zu machen und gesellschaftliches Engagement zu befördern. Dabei soll es nicht nur um die finanzielle Förderung, sondern auch um die Würdigung von freiwilligem Engagement in der Öffentlichkeit gehen. Hier besteht die Chance, das FSJ bzw. FÖJ auch aus der Sicht von Jugendlichen zu einem erstrebenswerten Punkt im eigenen Lebenslauf zu entwickeln. 1. Alle bestehenden FSJ-Plätze in die Förderung einbeziehen Derzeit leisten nach Angaben der bundeszentralen Träger rund 35.000 junge Männer und Frauen ein FSJ oder FÖJ ab. Der Bund fördert davon ca. 25.000 Plätze. Laut Aussagen der Träger ist die Zahl potentieller Bewerberinnen und Bewerber allerdings deutlich höher. Daher sollen zukünftig alle besetzten Plätze, maximal jedoch bis zur Grenze der im Haushaltsplan jeweils eingesetzten Mittel, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dies beinhaltet auch die Plätze regionaler, durch die Länder anerkannter Träger. Die bisherige Kontingentierung der Plätze wird damit aufgehoben. Der Bundeshaushalt 2011 stellt die Mittel für einen deutlichen Ausbau der Jugendfreiwilligendienste zur Verfügung. Zukünftig kann zudem mehr Wahlfreiheit bei den Freiwilligendiensten geschaffen werden, da die bislang bestehende Beschränkung der Förderung auf die acht bundeszentralen Träger beendet wird. Auch kleine und bisher nicht beteiligte Träger und Einrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, sich unkompliziert in die Freiwilligendienste einzubringen.

2. Erhöhung der Bundesförderung der Jugendfreiwilligendienste Der Bund unterstützt die Jugendfreiwilligendienste, die in Länderzuständigkeit liegen, seit vielen Jahren durch eine Förderung der Bildungselemente. Die Förderpauschalen sind seit Jahren nicht erhöht worden, obwohl durch gestiegene Anforderungen an die pädagogische Begleitung, durch aufwendigere Qualifikationsnachweise und neue Verfahren der Kompetenzbilanzierung der Erwartungsdruck auf die Träger verstärkt wurde. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher das Vorhaben der Bundesregierung, die unterschiedlichen Förderpauschalen der einzelnen Dienste zu vereinheitlichen und auf 200 Euro pro Monat zu erhöhen und damit den größten qualitativen Aufwuchs seit Bestehen der Freiwilligendienste zu realisieren. Die Erhöhung soll sicherstellen, dass die Träger den neuen Anforderungen ohne Qualitätsverlust und entsprechend dem Wunsch der Freiwilligen gerecht werden können. 3. Die Jugendfreiwilligendienste für alle jungen Menschen attraktiv gestalten Der Deutsche Bundestag unterstreicht die Bedeutung der Aufgabe, junge Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft oder ihres Bildungsabschlusses für einen Freiwilligendienst zu gewinnen. Das Ziel, durch einen Freiwilligendienst Jugendliche mit Migrationshintergrund zur aktiven Teilhabe in unserer Gesellschaft zu ermutigen und zu begeistern, ist richtig und wichtig. Erste Erfolge wurden in Modellprojekten bereits erzielt, und auch die Träger vermelden steigende Zahlen junger Freiwilliger mit Migrationshintergrund. Künftig müssen die Träger gemeinsam mit der Politik hier und auch bei der Arbeit mit Jugendlichen ohne Bildungsabschluss Schwerpunkte setzen. Einige Projekte wie das FSJ Plus zum Erreichen eines Hauptschulabschlusses sind positive Ansätze, aber bei weitem noch nicht ausreichend. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher die Planungen der Bundesregierung, zur Integration dieser Zielgruppen die Förderpauschale für diese besonders intensiv zu begleitenden Jugendlichen um 50 Euro pro Monat zu erhöhen. Zur Umsetzung müssen entsprechende Auswahlkriterien entwickelt werden. Diese könnten beispielsweise unzureichende Sprachkenntnisse, ein fehlender Schulabschluss oder Schwierigkeiten beim Ausbildungs- oder Berufseinstieg sein. 4. Anerkennungskultur stärken und Attraktivität der Jugendfreiwilligendienste steigern Seit langem besteht der Wunsch von Teilnehmern eines Freiwilligendienstes wie von Trägern, im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der Freiwilligendienste, erworbene Kompetenzen und Qualifikationen mit Blick auf individuelle berufliche Perspektiven zu bescheinigen. Dies scheint sinnvoll, um auch möglichen späteren Arbeitgebern gegenüber den Mehrwert dieses Einsatzes verdeutlichen zu können. Die Anerkennung des Engagements der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Freiwilligendienstes ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. So sind Einsatzstellen und Träger aufgefordert, individuell Anstrengungen zu unternehmen, um den Freiwilligen erworbene Qualifikationen zu zertifizieren. Zahlreiche Formen der Anerkennung, die insbesondere für Jugendliche attraktiv sind, wie beispielsweise die Anrechnung zusätzlicher Wartesemester für ein Hochschulstudium oder die Anerkennung des Dienstes als Praktikum im Rahmen der späteren Ausbildung oder des späteren Studiums, liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Der Deutsche Bundestag begrüßt jegliche Initiativen von Ländern und Kommunen solche nichtmonetäre Formen der Anerkennung zu stärken.

Der Deutsche Bundestag appelliert an Länder, Kommunen und Unternehmen, Freiwilligen zusätzliche attraktive Formen der Anerkennung, wie Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, kommunale Einrichtungen oder den öffentlichen Nahverkehr zu gewähren. Diese sollen ähnlich den Ermäßigungen, die Azubis und Studenten bzw. die Inhaber einer JULEICA erhalten, gestaltet werden. Insbesondere muss deutlich werden, dass ein abgeleisteter Freiwilligendienst ein besonders positives Merkmal im Lebenslauf ist. 5. Auslandsdienste weiterentwickeln Bereits heute bietet das Jugendfreiwilligendienstgesetz die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Ausland abzuleisten. Damit konnten jedoch nicht alle Bedürfnisse der Praxis berücksichtigt werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt daher, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in enger Abstimmung mit den Trägern, die die Auslandsdienste durchführen den Internationalen Jugendfreiwilligendienst entwickelt hat, der zum 1.1.2011 eingeführt wurde. Dieser Dienst orientiert sich an den sozialen und ökologischen Zielsetzungen des Jugendfreiwilligengesetzes und der dort geregelten Qualitätsanforderungen und ergänzt damit bestehende außenkulturpolitische und entwicklungspolitische Freiwilligendienste wie kulturweit (beim Auswärtigen Amt angesiedelt) und weltwärts (vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ins Leben gerufen) mit ihren besonderen Profilen. Das FSJ/FÖJ- Ausland bleibt als Angebot der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz bestehen. 6. Durch ein Freiwilligendienstestatusgesetz einen einheitlichen rechtlichen Rahmen schaffen Neben den gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendiensten im In- und Ausland existieren auch die nicht gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendienste und daneben die Freiwilligendienste aller Generationen. Diese Dienste werden unterschiedlichen Regelungen und Richtlinien gemäß durchgeführt. Daher begrüßt der Deutsche Bundestag, dass das von der Bundesregierung geplante Freiwilligendienstestatusgesetz Trägern und Freiwilligen höhere Rechtssicherheit bieten, einen einheitlichen Rahmen für die verschiedenen Freiwilligendienste bilden und Mindeststandards für alle Formate etablieren soll. 7. Junge Menschen für einen Dienst für die Gesellschaft begeistern Es ist unser Ziel, eine deutlich größere Zahl Jugendlicher für einen Freiwilligendienst zu begeistern. Deswegen ist eine weitere Differenzierung der Freiwilligendienste, die sich an den Interessen der Jugendlichen orientiert und den Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität wahrt, zu begrüßen. Mit dem FSJ Politik greifen bereits einige Länder diesen Gedanken einer größeren Angebotsvielfalt im FSJ auf. Aber auch in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Sport und Integration können junge Menschen Verantwortung übernehmen und wichtige Erfahrungen sammeln. Der Deutsche Bundestag begrüßt Initiativen von Trägern, Einsatzstellen und Ländern, weitere Einsatzfelder zu erschließen. Alle Beteiligten sind aufgerufen, freiwilliges Engagement in seiner ganzen Breite zuzulassen und zu fördern. Dies ist nicht allein Aufgabe der Politik. Darüber hinaus soll auch künftig die Möglichkeit bestehen, mit Hilfe von Modellprojekten neue Formen des Freiwilligendienstes zu entwickeln. Dies gilt sowohl mit Blick auf die Betei-

ligung bisher den Freiwilligendiensten fernstehender soziologischer Gruppen als auch bezüglich der Einsatzfelder der Freiwilligen. II. Der Bundestag unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der im Haushalsplan künftig dafür vorgesehenen Mittel in ihrem Ziel, 1. die Beschränkung der Anzahl der geförderten Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten aufzuheben und künftig alle besetzten Plätze in die Förderung einzubeziehen, auch solche regionaler, durch die Länder anerkannter Träger; und fordert die Bundesregierung auf, 2. die von der Bundesregierung angekündigte Erhöhung der Förderung für alle Jugendfreiwilligendienste auf 200 Euro pro Monat (auf 250 Euro für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf) zügig umzusetzen; 3. das Europäische Jahr der Freiwilligkeit dazu zu nutzen, die Jugendfreiwilligendienste einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen; 4. eine einheitliche und attraktive Werbekampagne zu entwickeln, die die besondere Bedeutung freiwilligen Engagements verdeutlicht und für die Beteiligung am Bundesfreiwilligendienst sowie den Jugendfreiwilligendiensten wirbt; 5. sich dafür einzusetzen, dass Freiwillige, Einsatzstellen und Träger künftig eine Beratungs- und Serviceinfrastruktur mit Informationsangeboten vorfinden, deren Aufgabe es sein soll, sich verstärkt auf die Beratung potentieller und insbesondere kleinerer Träger der Jugendfreiwilligendienste zu konzentrieren; 6. die Anerkennungskultur zu stärken und die Attraktivität der Jugendfreiwilligendienste zu steigern, indem a) in enger Abstimmung mit den Trägern Standards zur Zertifizierung von während des Freiwilligendienstes erworbener Qualifikationen und Kompetenzen erarbeitet werden; b) in Abstimmung mit den Ländern und anderen zuständigen Stellen über die Dienstzeit hinausgehende Bildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Möglich wären die Anrechnung der Dienstzeit als zusätzliche Wartesemester oder die Anrechnung des Dienstes als Praktikum in Studium und Ausbildung; c) sie sich gegenüber Ländern, Kommunen und Unternehmen dafür einsetzt, dass Freiwilligen attraktive Formen der Anerkennung (z.b. Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, kommunale Einrichtungen oder den öffentlichen Nahverkehr) gewährt werden; d) in Zusammenarbeit mit den Ländern und den Trägern die Einsatzfelder der Freiwilligen in den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Sport, Bildung und Politik ausgeweitet werden;

7. an die Länder und Kommunen zu appellieren, ihrerseits weitergehende Finanzierungsmöglichkeiten und den Ausbau der Freiwilligendienste zu prüfen; 8. die Empfehlungen der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland zu berücksichtigen und das Angebot für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur auszuweiten. Hiermit soll dem wachsenden kulturellen Interesse Jugendlicher begegnet und die kulturelle Bildung der jungen Generation gefördert werden; 9. die Möglichkeit zur übergreifenden politischen Bildungsarbeit zu eröffnen, um das Bewusstsein der Freiwilligen zu entwickeln und zu stärken, dass sie an zentraler Stelle Verantwortung für unser Land übernehmen, und Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Bildungsarbeit Vernetzungen beider Säulen erlauben und die Fortführung bewährter Konzepte ermöglichen. Es sollte zukünftig die trägerübergreifende Möglichkeit des gemeinsamen Lernens von Freiwilligen aus dem FSJ und dem BFD bestehen, 10. ein Freiwilligendienstestatusgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Freiwilligendienste ohne Schwächung der Formate weiter verbessert und allgemein gültige Mindeststandards etabliert. Berlin, den 9. Februar 2011 Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion Birgit Homburger und Fraktion