Freiwilligendienste in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Sönke Rix, Ute Kumpf, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özogŭz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ulrich Schneider, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Britta Haßelmann, Katja Keul, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Ute Koczy, Tom Koenigs, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freiwilligendienste in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerAusstiegausderWehrpflichtunddiedamiteinhergehendeAussetzungdes ZivildiensteswareinerichtigeundguteEntscheidung.DasSystemderPflichtdienstewarungerechtundnichtmehrzeitgemäß.Angesichtseinerveränderten sicherheitspolitischenlage,desmassiveneingriffsindiefreiheitsrechtejungermännerunddesimmergravierenderenmangelsanwehrgerechtigkeitwar dieumstellungaufeinsystemderfreiwilligkeitnotwendig.diegroßeengagementbereitschaftjugendlicherzeigt,dassdiewarnungenvorverwerfungen imsozialbereichinfolgederzivildienst-aussetzungunbegründetundübertriebenwaren.dieerfreulichhohebereitschaftundmotivationjungermenschen, sichfreiwilligzuengagieren,einestarkenachfragenachdenangebotendes FreiwilligenSozialenundFreiwilligenÖkologischenJahresindenletztenJahrzehntenundnichtzuletztrechtlicheGründeentziehenzudemjederDiskussion um einen allgemeinen sozialen Pflichtdienst die Grundlage. DieBundesregierungnahmdiesenWechselzumAnlass,denneuenBundesfreiwilligendienst (BFD)einzuführen.Am1.Juli2011tratdasGesetzüberden Bundesfreiwilligendienst (BFDG)inKraft.DerBundesfreiwilligendienststeht sowohljungenmännernalsauchfrauenoffen.außerdemisterimgegensatz zudenseitjahrzehntenetabliertenjugendfreiwilligendienstenfreiwilligessozialesjahr (FSJ)undFreiwilligesÖkologischesJahr (FÖJ)altersoffengestaltet und steht so auch Menschen nach der Vollendung des 27. Lebensjahres offen. DieChanceeinerWeiterentwicklungderFreiwilligendiensteindieHändeerfahrenerzivilgesellschaftlicherAkteurezulegen,wurdevertan.DiePotentiale zumausbauzivilgesellschaftlichorganisierterfreiwilligendiensteblieben ungenutzt.imergebnisgabeszahlreichehandwerklichemängelbeidereinführungundverabschiedungdesgesetzeszureinführungeinesbundesfreiwil-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ligendienstes.einsatzstellen,trägerundpotentiellefreiwilligendienstleistende musstenmitdendarausfolgendenerheblichenschwierigkeitenundunsicherheitenumgehen,weildiebundesregierungnebendiegutfunktionierendenjugendfreiwilligendiensteeinenstaatlichorganisiertenfreiwilligendienstund somitneuestrukturensetzte.alleinderhohenengagementbereitschaftder JungenundderLebensälterensowiedemEinsatzundderArbeitderFreiwilligendienst-Trägeristeszuverdanken,dassmittlerweile35000PlätzeimBundesfreiwilligendienstbesetztsind.InAnbetrachtderTatsache,dassdieNachfragebeimFSJundFÖJstetshöherwaralsdasPlatzangebot,verwundertdas großeinteresseaneinembfdnicht.erfreulichistaber,dasstrotzdereinführungdesbfdsowohldasfsjalsauchdasföjkeineeinbußenhinzunehmen hatten. Freiwilligendienstemüssenvollständigzivilgesellschaftlichorganisiertwerden. In diesem Sinne sind folgende Änderungen dringend notwendig. Trägerprinzip RechteundPflichtenderFreiwilligendienst-TrägerorganisationensindimGesetzzurEinführungeinesBundesfreiwilligendienstesnichtverankert.DieTrägersindalsVertragspartnernichtvorgesehen.DiesentsprichtinkeinerWeise ihrerwichtigenrolleinderpraxis,dennsieübernehmenwichtigeaufgaben, wiebeispielsweisediesicherungderqualitätderfreiwilligendienstplätzein deneinrichtungenunddieorganisationderpädagogischenbegleitung.gleichzeitigsindsiewichtigeansprechpartnerfürdieteilnehmenden.einfreiwilligendienstestatusgesetz,dasfürallefreiwilligendienstegilt,istüberfällig.in diesemmussdasträgerprinzipfürdieinland-freiwilligendiensteklarverankert sein, das auch dem Subsidiaritätsgebot Rechnung trägt. Bildung FreiwilligendienstesindeinebesondereFormdesbürgerschaftlichenEngagements.IhrKernistdieDefinitionalsLern-undBildungsdienste.DabeibeschränktsichdieBildungnichtaufdieSeminarteilnahmederTeilnehmenden, sondernschließtinformelleundnonformalebildungsprozesseimalltagder Einsatzstellemitein.EinepädagogischeBegleitungderFreiwilligendienstleistendeninderEinsatzstelleistdaherauchwesentlichfürdieQualitätalsBildungs-undLerndienst.ImBundesfreiwilligendienstwurdedieseForderung nichtrealisiert.diesermindeststandardmussteileinesfreiwilligendienstestatusgesetzes sein. DasKonzeptfürdieBildungszentrendesBundesunddasSystemderBildungsgutscheinefürdieSeminareimFSJundFÖJhabensichinderPraxisnichtbewährt.ImGegenteil:DurchdasNichteinlösenderBildungsgutscheineaufgrundvonorganisatorischenHindernissenbeidenBildungszentrenverfälltein TeildergeradeerstaufgestocktenFördermittelfürFSJundFÖJ.DieSchwierigkeitenbeiderUmsetzungdesBildungsgutscheinsystemssindsogravierend, dass ein anderes System greifen muss. DiepädagogischeKonzeptionindenBildungszentrendesBundesistzusehr durchdiestrukturenimzivildienstgeprägt.deshalbbietetsiefürdiejüngeren undminderjährigenteilnehmendenkeinpassgenauesangebot.einezielgruppengerechtepädagogikundeinenumfassendenbildungsbegriffpraktizieren dieträgerorganisationenderjugendfreiwilligendienstefsjundföj.diese solltengrundlagefürdiepädagogischebegleitungallerfreiwilligendienstleistendensein.umdieszugewährleisten,bedarfeseinergrundlegendenreform des Bildungskonzepts für die Bildungszentren des Bundes.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9926 AnerkennungundWertschätzungdesfreiwilligenEngagementsfördernund verbessern DieAnerkennungunddieWertschätzungdesfreiwilligenEngagementssind wesentlicheelemente,umfreiwilligendienstenochattraktiverzumachenund diebereitschaft,sichfreiwilligzuengagieren,zufördern.nichtnurfürjugendliche,auchfürälteremenschen,diesichfreiwilligengagieren,stärktdiepositivebestätigungdieeigenemotivation.miteinfachenmittelnwiederanrechenbarkeitdesfreiwilligendienstesalswartesemesteroderalspraktikumfür einespätereausbildungodereinstudium,z.b.informvonfachbezogenen Creditpoints,oderdieZertifizierungdiesesEngagementsinFormvonKompetenznachweisenkanndieserreichtwerden.EineinheitlicherundbreitakzeptierterFreiwilligendienstausweis,derzuErmäßigungeninöffentlichen (und auchnichtöffentlichen)einrichtungenberechtigt,isteinwichtigerbausteinfür die Anerkennung eines geregelten Engagements. Menschen,diebereitsalsjungeErwachseneerfahren,welchenWertundwelcheBedeutungihrfreiwilligesEngagementfürdieGesellschafthat,werden sichauchimweiterenlebensverlaufundimalterfreiwilligengagieren.angesichtsderdemografischenentwicklungistdamitenormespotenzialfürdas freiwillige Engagement verbunden. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung DasFSJunddasFÖJhabensichindenletztenJahrzehntensogutetabliert, dassesauchohneeinestarkeöffentlichkeitsarbeitoderbewerbungderjugendfreiwilligendiensteimmergenügendbewerberinnenundbewerbergab bzw. die Nachfrage das Angebot an finanzierbaren Plätzen sogar überstieg. AktuellistdasInteresseanallenFreiwilligendienstformatensehrhochundalle Plätzesindbesetzt.Dieskannsichallerdingsändern,wennsichbeispielsweise dieauswirkungenderdoppeltenabiturjahrgängeentschärfen.umalleformatederfreiwilligendienstezubewerben,aberauchumdarüberaufzuklären, waseinfreiwilligendienstist,welcherechteundpflichtenerbeinhaltetund welchengewinnjugendlicheausdieserformdesgeregeltenengagementsziehen,solltenregelmäßiginschuleninformationsveranstaltungenstattfinden. HierkönnendieRegionalbetreuerundRegionalbetreuerinnenberichtenund aufklärensowiedieträgerundehemaligenfreiwilligendienstleistendenselbst stärker unterstützt werden. Umgang von Arbeitgebern mit Freiwilligendiensten FreiwilligendienstestellennichtalleineinengesellschaftlichenundpersönlichenGewinndar,sondernsindaucheinunmittelbarerGewinnfürArbeitgeber.Diejenigen,dieeinenFreiwilligendienstgeleistethaben,bringenaußergewöhnlicheKompetenzen,FertigkeitenundErfahrungeninihreAusbildung, BerufundArbeitein,vondenenKolleginnenundKollegenundArbeitgeber profitieren.essolltenanreizefürarbeitgebergeschaffenwerden,diegegenüberfreiwilligendienstenoffenheitpraktizierenunddasengagementanerkennen auchwenndieseinentemporärenausstiegeinesmitarbeitersodereiner Mitarbeiterin aus dem Beruf bedeutet. Arbeitsmarktneutralität InsbesonderedurchdieAltersöffnungbeimBFDstelltsichdieFrageder ArbeitsmarktneutralitätindenFreiwilligendienstenverstärkt.AufgrunddergeringerenStundenzahlfürTeilnehmendeab27JahrensindKombinationenmit anderenbeschäftigungenimgleichenbereichunddahersogenanntemitnahmeeffektemöglich.indenfreiwilligendienstenmusseineklareabgrenzungzu

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode arbeitsmarkt- undbeschäftigungspolitischenmaßnahmenwieauchzumniedriglohnbereicherfolgen.diefreiwilligendienstedürfengrundsätzlichnicht zumersatzfürsozialearbeit,fürarbeitsmarktpolitischeoderwiedereingliederungsmaßnahmenwerden.tendenzen,diefreiwilligendienstealsausfallbürgenfürsozialstaatlicheaufgabenundordentlichebeschäftigungzuverstehen, giltesstetsvorzubeugen.dasprinzipderfreiwilligkeit,gemeinwohlorientierung und Unentgeltlichkeit muss gewahrt sein. Ombudsstelle DieZahlderTeilnehmendenanFreiwilligendienstenistdurchdiezusätzliche staatlicheförderungimbundesfreiwilligendienstsehrhoch.gleichzeitigstellensichmitseinereinführungneuefragen,beispielsweisenachderarbeitsmarktneutralität,aberauchnachdemgrundsätzlichenverständnisvonfreiwilligkeit.deshalbbenötigendieteilnehmendenaneinemfreiwilligendiensteine zentraleundneutraleanlaufstelle.umdieszugewährleisten,soll auchals einzeichenderanerkennungunddergesellschaftlichenbedeutungderfreiwilligendienste eine Ombuds- oder Vertrauensstelle eingerichtet werden. Partizipationsmöglichkeiten EinwesentlichesMerkmalbürgerschaftlichenEngagementsistseinpartizipativerCharakter,derüberdasErbringensozialer,kulturellerundökologischer Dienstleistungenhinausweist.ImMittelpunktdesEngagementsstehenFragen vonmitentscheidungundmitgestaltungindengewähltenengagementbereichen.indenfreiwilligendienstengehtesebennichtumdasableisteneiner Dienstpflicht,sondernauchumeineselbstgewählteFormderMitgestaltung. DazumüssendenTeilnehmendenentsprechendePartizipationsmöglichkeiten untereinander, in ihrer Einsatzstelle und bei ihrem Träger eröffnet werden. RolledesBundesamtesfürFamilieundzivilgesellschaftlicheAufgaben (BAFzA) Das BAFzA nimmt eine problematische Doppelrolle ein: ZumeinenisteskoordinierendeundsteuerndeBehördedesBundesfürden Bundesfreiwilligendienst:EsistverantwortlichfürdieAnerkennungvonEinsatzstellenund-plätzendesBFD,esschließtdieVerträgemitdenBundesfreiwilligendienstleistenden,esführtdieAufsichtüberdiezivilgesellschaftlichen Zentralstellen,esorganisiertdieMaßnahmenzurpolitischenBildungundandereBildungsmaßnahmenindenBildungszentrendesBundesundverwaltet diezuschüsseandiezivilgesellschaftlichenzentralstellenunddieihnenangeschlossenen Träger und Einsatzstellen. ZumanderenistesselbstTrägerderZentralstellefürdenBFDundfürsolche EinsatzstellenderJugendfreiwilligendienste,diesichkeinerzivilgesellschaftlichen Zentralstelle anschließen wollen. DiesebeidenRollensteheninKonfliktzueinander.AußerdemverletztdieTrägerrolledesBAFzAdasfürdieFreiwilligendienstekonstitutivePrinzipder Subsidiarität.EsgibtkeinehinreichendeTransparenzbezüglichderZentralstellenaufgaben.Hinzukommt,dassdasBAFzAdurchdasAngebotkostenloser DienstleistungenalsKonkurrentgegenüberzivilgesellschaftlichenTrägernauftritt.DeshalbsolltedieRolledesBAFzAalsZentralstelleaufgegebenwerden. SomitwäredemSubsidiaritätsgebotindenFreiwilligendienstenRechnunggetragenunddieKonkurrenzsituationaufgelöst.StattdessenmüssenneueStrukturenfürverbandsunabhängigeundkleinereFreiwilligendienstträgerinitiiert und etabliert werden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9926 Rechtlicher Rahmen durch ein Freiwilligendienstestatusgesetz MittelfristigstelltsichdieFragenacheinemeinheitlichenRechtsrahmender Freiwilligendienste derjedochmiteinemerhaltdervielfaltundderzivilgesellschaftlichen Verankerung der Freiwilligendienste einher gehen muss. Ein Freiwilligendienstestatusgesetz sollte u. a. dazu beitragen: dieübersichtlichkeitdesangebotsfürdiepotenziellennutzerinnenund Nutzer zu gewährleisten, diegesellschaftlicheanerkennungunddiestrukturellenrahmenbedingungen zu verbessern, die Zuständigkeiten einheitlich und transparent zu regeln, die Vielfalt der Freiwilligendienste zu ermöglichen und auszubauen, die Qualität der Einsatzstellen zu sichern. Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation EineEvaluationdesBundesfreiwilligendiensteswurdeausgeschrieben,bis Ende2015sollenErgebnisseundeinAbschlussberichtvorliegen.Umweiteren FehlentwicklungenundProblemenimBundesfreiwilligendienstwirksamentgegensteuernzukönnen,solltenjedochzeitnahZwischenergebnissevorgestellt werden.dieevaluationsollteinihrenfragestellungenauchdieerreichtezielgruppeunterdemaspektdersozialenstellungunddesbildungsabschlusses beleuchtensowiedieproblematikderstaatlichenorganisationvonfreiwilligendienstenuntersuchenundmöglicheauswirkungenwiewachsenderbürokratischeraufwand,einschränkungeninderindividuellenausgestaltungund PassungvorOrtbeleuchten.EineÖffnungderFreiwilligendienstefürbisher unterrepräsentiertegruppenistwünschenswert.damitkönnensystemische Fehlerausgeräumtwerden.AußerdemlassensichbürokratischeHemmnisse identifizierenundbesserüberwindenalsnacheinerlängerenphasederetablierung. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.einenGesetzentwurfvorzulegen,derdasTrägerprinzipimGesetzüberden Bundesfreiwilligendienst (BFDG)verankertunddiesemsoschnellwie möglicheinenentwurfeinesfreiwilligendienstestatusgesetzesfolgenzu lassen; 2.diepädagogischeBegleitungderTeilnehmendenandenunterschiedlichen FreiwilligendienstformateninderEinsatzstellesicherzustellenundgesetzlichfestzuschreiben,sowieeineausreichendeBetreuungundBegleitungzu gewährleisten (Betreuungsschlüssel1:40inAnlehnungandieRegelungen beim FSJ/FÖJ); 3.stattderSachleistung (aktuellesbildungsgutscheinsystem)undderdamit verbundenenkostenlosennutzungderbildungszentrendiebildungszentren zureformieren,anzupassenunddamitmöglicherweiseerzielteeinsparungen für die Träger flexibel nutzbar zu machen; 4.dieNotwendigkeitstaatlicherBildungszentrenzuprüfen,ohnebindende AngeboteundVerpflichtungendenTrägernundEinsatzstellengegenüber zügig,neue,flexible,passgenaueundzielgruppengerechtekonzeptefürdie BildungszentrendesBundeszuentwickelnundumzusetzenunddieZahlder Bildungszentren entsprechend anzupassen; 5.daraufhinzuwirken,dassdasAbleisteneinesFreiwilligendienstesmehrAnerkennung erfährt als bisher. Dazu gehören

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)dieeinführungeinesallgemeingültigenundbreitakzeptiertenfreiwilligendienstausweises, b)vereinbarungenüberdiebereitstellungvonvergünstigungeninöffentlichen Einrichtungen, c) die Anerkennung als Wartesemester, d)dieanrechenbarkeitalspraktikumfüreinespätereausbildungund/oder Studium, e)ausstellungvoneinheitlichundgemeinsammitderzivilgesellschaft entwickeltenkompetenznachweisenundzeugnissenundderenbekanntmachung im Bildungssystem und in der Wirtschaft, f)transparenz der Anerkennungsinstrumente; 6.daraufhinzuwirken,dassinSchulenundanderenBildungseinrichtungen regelmäßigregionalbetreuerund-betreuerinnenüberallefreiwilligendienstformate informieren; 7.AnreizefürArbeitgeberzuschaffen,MitarbeiterinnenundMitarbeiterdie Teilnahme an einem Freiwilligendienst zu erleichtern; 8.dieArbeitsmarktneutralitätderEinsatzstellensicherzustellenundregelmäßigaufihreArbeitsmarktneutralitätzuüberprüfen.WirddieArbeitsmarktneutralitätverletztundhandeltessichbeiderEinsatzstelleumeinenregulärenArbeitsplatz,sokönnenhierfürkeineFreiwilligeneingesetztwerden. WirdeinArbeitsverhältnisfälschlicherweisealsBundesfreiwilligendienst bezeichnet,führtdieszueinemregulärenvergütungsanspruchdes/derfreiwilligen; 9.eineOmbudsstellefürTeilnehmendeaneinemFreiwilligendiensteinzurichten; 10.Partizipations-undEinflussmöglichkeitenderTeilnehmendenindenEinsatzstellenundbeidenTrägernstrukturellzuermöglichenundsicherzustellen; 11.dieDoppelrolledesBAFzAaufzulösenundZentralstellenaufgabenabzuschaffen.StattdessenmüssenneueStrukturenfürverbandsunabhängige und kleinere Freiwilligendienstträger initiiert und etabliert werden; 12.denFreiwilligendienstsoflexibelzugestalten,dasserstärkervondenTrägerndervomWegfallderWehrpflichtbefreiungbesondersbetroffenenBereichedesKatastrophenschutzesundderallgemeinennichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in ihrer ehrenamtlichen Struktur genutzt werden kann; 13.ZwischenergebnissederEvaluationdesBundesfreiwilligendiensteszügig vorzulegenunddarausresultierendehandlungsempfehlungenimdialog mitbetroffenenakteurenunddemdeutschenbundestagernsthaftzuprüfen; 14.eineregelmäßigeEvaluationderunterschiedlichenFreiwilligendienstformate zu gewährleisten; 15.zurStärkungvonRahmenbedingungen,MindeststandardsundTransparenz dereinzelnenfreiwilligendiensteeinintelligentesfreiwilligendienstestatusgesetz vorzulegen. Dieses Freiwilligendienstestatusgesetz muss dasbewährteträgerprinzipfürinland-freiwilligendienstefestschreiben, unterberücksichtigungderbesonderenbedarfedereinzelnendienste nochoffeneförder-undregelungsbedarfeindenfreiwilligendiensten sowieihrenstatusals arbeitsmarktneutrale,gemeinnützigebildungs-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9926 dienste regeln,dieanerkennungderfreiwilligendienstesteigern,den sozialversicherungsrechtlichenundrechtlichenstatusklärenunddamit fürträger,einsatzstellenundfreiwilligedierechtssicherheitund Transparenz erhöhen, denbildungs-undlerncharakteralswesentlichedefinitionvonfreiwilligendiensten und die pädagogische Begleitung stärken, FreiwilligendiensteklarvonErwerbsarbeitundberuflicherAus-und Weiterbildungabgrenzenunddabeisicherstellen,dasssienichtzumErsatz regulärer Beschäftigung genutzt werden, inergänzungzurbestehendenobergrenzeeinetaschengelduntergrenze bzw.angemesseneaufwandsentschädigungfürdiefreiwilligendienstleistenden festlegen, einestärkungderstrukturenzurmitbestimmungdurchfreiwilligebei der Programmentwicklung vorzusehen, einelösungfürdieumsatzsteuerproblematikschaffen,ggf.mussdiese auf europäischer Ebene gefunden werden, dieanerkennungundwertschätzungdesfreiwilligenengagementsverbessernundstärkerfördern (beispielsweisefreiwilligendienstausweis, Anrechenbarkeit als Praktikum). Berlin, den 12. Juni 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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