Gründung der Eurozone Stabilitäts- und Wachstumspakt Die Erweiterung der Eurozone



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Transkript:

Europäische Geld- und Währungspolitik Finanzmärkte Geldpolitik litik der EZB Gründung der Eurozone Stabilitäts- und Wachstumspakt Die Erweiterung der Eurozone Wechselkursregime s eg e Eurosystemkrise 1

Wie funktioniert ein Finanzmarkt? Quelle: Die Geldpolitik der EZB (2004) 2

Theoretische Grundlagen Zinsstrukturkurve Bei der Kreditvergabe entscheiden Kreditgeber und -nehmer (u.a.) über die Laufzeit des Kredits. Trägt man den Zins in Abhängigkeit von der Restlaufzeit R' auf, dann ergibt sich die sogenannte Zinsstrukturkurve: mit zunehmender Laufzeit steigt der Zinssatz an. Die Zinsstrukturkurve widerspiegelt die Reife einer Volkswirtschaft bzw. dessen Kreditmarkt. 3

Theoretische Grundlagen Ein einfacher Zusammenhang stellt darauf ab, dass sich aus der Zeitpräferenz d.h. der Gegenwartsvorliebe beim Konsum ergibt, dass längeres Warten mit dem Konsumieren, also ein relativ langer Anlagehorizont des Sparers, eine besondere Prämie verlangt. Je länger man den Konsum verschiebt, umso höher ist die Prämie bzw. der Zins, den der Anleger verlangt. Banken verdienen einen erheblichen Teil ihrer Gewinne durch Fi Fristentransformation: t ti Sie nehmen kurzfristige fi niedrigverzinsliche Einlagen an, während sie im Aktivgeschäft zu relativ hohen Zinssätzen langfristige Kredite vergeben. Dieses einfache Grundprinzip profitabler Bankenaktivität funktioniert offenbar nicht, wenn die Zinsstruktur eine negative Steigung g hätte (inverse Zinsstruktur). 4

Theoretische Grundlagen i(r) i 0 TS 0 B i 0 C B i 1 A TS 1 D i 1 A F C 0 R 0 R 1 R 2 R (short) (long) Die Zinsstrukturkurve: k Mit steigender Laufzeit steigt i. Eine Zinserhöhung durch die Notenbank verschiebt die Kurve nach oben. Zunächst hat dies nur einen Einfluss auf den kurzfristigen Zinssatz; jedoch hat diese auf der Kreditnachfrageseite einen Substitutionseffekt: Die Nachfrage nach langfristigen Krediten steigt! (i lang steigt also auch!) 5

Theoretische Grundlagen Eine inverse Zinsstruktur liegt vor, wenn der kurzfristige Zinssatz höher als der langfristige Z. ist. Es wird langfristig eine Zinssenkung erwartet. t Finanzmittel werden kurzfristig bei den Banken zu hohem Zins angelegt. Eine solche Zinsstruktur ist konjunkturpolitisch problematisch, da Investoren ihre geplanten Finanzinvestitionen i i i zurückstellen. Kurzfristig i kann dadurch die Expansion des Bruttoinlandsproduktes vermindert werden. Außerdem sinkt die Profitabilität der Banken. 6

Theoretische Grundlagen Wechselkursbarometer Wechselkurse, Kaufkraftparitäten und der Big Mac-Index (The Economist) The table below shows by how much, in Big Mac PPP terms, selected currencies were over- or undervalued at the end of January. The most overvalued currency is the Icelandic krona: the exchange rate that would equalise the price of an Icelandic Big Mac with an American one is 158 kronur to the dollar; the actual rate is 68.4, making the krona 131% too dear. The most undervalued currency is the Chinese yuan, at 56% below its PPP rate; several other Asian currencies also appear to be 40-50% undervalued. The Japanese yen is 28% undervalued against the dollar, and the euro is 19% overvalued. Hence European finance ministers beef with the low level of the yen. Gekürzter Text von http://www.economist.com/markets/bigmac 7

Theoretische Grundlagen Stand: Ende Januar 2007 8

Theoretische Grundlagen (19) Land Australien -4 China -16 Euro-Zone +33 Großbritannien +17 Hong Kong +15 Kanada -16 Japan +13 Malaysia -25 Mexiko -15 Neuseeland -12 Schweiz +62 Singapur +2 Südkorea +6 Taiwan -5 Thailand -31 Türkei +6 Quelle: The Economist Unter-(-)/(+)Überbewertung der lokalen Währung gegenüber dem Dollar in % Starbucks Tall-Latte-Index Quelle: www.focus.de 9

Monetarismus (1) Keynesianismus vs. Monetarismus (60er Jahre): Konjunkturschwankungen konnten nicht allumfassend interpretiert werden Konjunkturelle Feinsteuerung nicht möglich M. plädierten für einfachere Politikregeln (z.b. konstante Rate des Geldmengenwachstums) (Phillips-Kurve: Eindeutiger Zusammenhang zwischen u und π widerlegt; dieser Trade-off verschwindet, wenn durch bspw. expansive Wirtschaftspolitik die Arbeitslosigkeit über höhere Inflation gesenkt werden kann) Gischer et al. (2004), S. 265 10

Monetarismus (2) M. Friedman: Lebenseinkommenshypothese statt bloßem momentanem Einkommen [erweiterter Zeithorizont in Bezug auf Erwartungsbildung] In der Rezession sind Wirtschaftssubjekte zur Aufnahme von Schulden bereit, da sie erwarten, diese in einer Boomphase zurückzahlen zu können. Geldpolitik: Wenn M um x % wächst, so erhöht sich das Preisniveau ebenfalls um x %. (M*V = P*Y) Fiskalpolitik: Erhöht sich die Staatsnachfrage, so steigen die Zinsen, und die private Nachfrage wird verdrängt. Da die Wirkung der Fiskalpolitik zeitlich verzögernd wirkt (also antizyklisch), kann sie nicht adäquat, also destabilisierend sein. Geldpolitik ist also wirksamer als Fiskalpolitik 11

Monetarismus (3) Friedman/Schwarz (1963), A Monetary History of the United States Erklärung der Großen Depression der 1930er Jahre Sehr starke Rezession, Geldpolitik wurde nicht wirksam eingesetzt [Fiskalpolitik ebenfalls nicht], andernfalls hätte die Rezession weniger hart gewirkt Gerade deshalb hatte die zentralbankgesteuerte Geldmengenreduktion doppelt falsch gewirkt Dornbusch, Fischer, Kap. 15.2 12

Theorie der Geldpolitik Fishersche Verkehrsgleichung: MV = PY Änderungsraten g M + g V = g P + g Y Nimmt man zur Vereinfachung an, dass mittelfristig V konstant sei, also g V =0, dann wirken geldpolitische Impulse z.b. g M >0 (expansive Geldpolitik) auf die Inflationsrate g P oder/und die Wachstumsrate des Outputs; in vollbeschäftigter Wirtschaft wird jeder Anstieg der Geldmengenwachstumsrate t relativ schnell zu höherer Inflation führen; bei Unterbeschäftigung wird eher g Y steigen 13

Transmissionsmechanismen der Geldpolitik (1) Wirkungszusammenhänge im Eurosystem zwischen monetären Impulsen und monetären Variablen (z.b. Zinssätze) einerseits und realen Größen andererseits (z.b. Preisniveau, Investition, Konsum...) Unterschiedliche Auswirkungen in den Euro- Ländern, durch unterschiedliche Bedeutungen der Kanäle (Erwartungs-, Kredit-, Wechselkurs- und Zinskanal) und Effekte sowie unterschiedlicher institutioneller Gegebenheiten. 14

Transmissionsmechanismen der Geldpolitik (2) Quelle: The Monetary Policy of the ECB (2004) 15

Das ESZB und das Eurosystem Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) = Europäische Zentralbank (EZB) + Nationale Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten Eurosystem = EZB + Nationale Notenbanken, die dem Euro-Währungsraum beigetreten sind. Funktionale Unterordnung der nat. Notenbanken Die EZB ist eine politisch unabhängige Institution. Hinweis: Art. 131 (AEUV): Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung seiner nationalen Zentralbank mit den Verträgen sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB im Einklang stehen. (ex Art. 109 EGV) 16

Ziele des ESZB (1) Art. 127 (1) AEUV * Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die EU festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze. Preisstabilität ist definiert als eine maximale Preissteigerungsrate von 2% gemessen am HVPI pro Jahr. 17 * ex-artikel 105 EGV

Ziele des ESZB (2) Artikel 119 AEUV *** (1) Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union umfasst nach Maßgabe der Verträge die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist. (2) Parallel dazu umfasst diese Tätigkeit nach Maßgabe der Verträge und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen. (3) Diese Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz. *** ex-artikel 4 EGV 18

Ziele des ESZB (3); Artikel 3 EUV (1): Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern. (3): Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. ( ) (4): Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist. 19

Ziele des ESZB (3) nach Nizza Art. 2 EGV: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschaftsund Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein beständiges, nichtinflationäres Wachstum, einen hohen h Grad von Wettbewerbsfähigkeit b it und Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. 20

Die EZB hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums zu genehmigen. legt die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets fest. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken ist sie befugt, sich an internationalen Währungseinrichtungen zu beteiligen. Die EZB entscheidet, wie das Eurosystem im Bereich der internationalen Zusammenarbeit vertreten wird. Quelle: Die Geldpolitik der EZB 21

Das ESZB Art. 127 (2) AEUV: Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, - die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen [-> Art. 128 AEUV], - Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 durchzuführen, - die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, - das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. (5): Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei. 22

Unabhängigkeit Art. 130 AEUV * Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen. * ex Artikel 108 EGV Vierfache Unabhängigkeit: Institutionelle, personelle, finanzielle und funktionelle Unabhängigkeit 23

Unabhängigkeit des Eurosystems (1) Institutionelle Unabhängigkeit Freiheit der nationalen Zentralbanken, der EZB und deren Organe Kein Weisungsrecht, Beeinflussung / Zensur von Entscheidungen Personelle Unabhängigkeit Festgelegte g Amtszeiten Also keine kürzeren Amtszeiten, bzw. jederzeitige Abberufungsmöglichkeiten g 24

Unabhängigkeit des Eurosystems (2) Finanzielle Unabhängigkeit Zentralbanken sollten mit eigenen finanziellen Mitteln haushalten und auskommen müssen Funktionelle Unabhängigkeit Preisniveaustabilität oberste Priorität, andere Ziele nur bei Zielkonformität umzusetzen Verbot von Kreditgewährung an den Staat Vollständige Kontrolle sämtlicher geldpolitischer Verfahren und Instrumente durch das Eurosystem 25

Die Beschlussorgane der EZB (1) Quelle: The Monetary Policy of the ECB, 2004 26

EZB-Direktorium Dem Direktorium gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie vier weitere Mitglieder an, die alle einvernehmlich h von den Staats-t und Regierungschefs der Länder des Euroraums ernannt werden. Gemäß ESZB-Satzung g( (Artikel 12.1 und 12.2) hat das Direktorium die Aufgabe, die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten, die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats auszuführen und hierzu den nationalen Zentralbanken des Euroraums die erforderlichen Weisungen zu erteilen, die laufenden Geschäfte der EZB zu führen und bestimmte, vom EZB-Rat übertragene Befugnisse auszuüben, einschließlich bestimmter Befugnisse normativer Art. 27

EZB-Rat Der EZB-Rat besteht aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der NZBen des Euro-Währungsgebiets (zwölf im Jahr 2003). Sowohl dem EZB-Rat als auch dem Direktorium steht der Präsident oder, in dessen Abwesenheit, der Vizepräsident der EZB vor. Der EZB-Rat erlässt die Leitlinien i und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu gewährleisten, und legt die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets g fest. Gemäß ESZB-Satzung (Artikel 12.1) gehört zur Festlegung der Geldpolitik des Euroraums, Entscheidungen in Bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld ld im Eurosystem zu treffen. Darüber hinaus erlässt der EZB-Rat die für die Ausführung dieser Entscheidungen notwendigen Leitlinien. 28

Erweiterter EZB-Rat Der Erweiterte EZB-Rat besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der NZBen sämtlicher EU-Mitgliedstaaten (15 im Jahr 2003; 27 nach der EU-Erweiterung am 1. Mai 2007). Er wird so lange Bestand haben, wie es Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht als ihre Währung eingeführt haben. Der Erweiterte Rat trägt keinerlei Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet. Er nimmt jene Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut (EWI) betraut war und die aufgrund der Tatsache, dass der Euro noch nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt worden ist, weiterhin von der EZB zu erfüllen sind. Gemäß ESZB-Satzung (Artikel 44, 45 und 47) und EG-Vertrag (Artikel 117 Absatz 2) wirkt der Erweiterte Rat mit bei der Verstärkung der Koordinierung der Geldpolitiken der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, und der EZB mit dem Ziel, die Preisstabilität aufrechtzuerhalten, der Erhebung der statistischen Daten, den Berichtstätigkeiten täti it der EZB und den Vorarbeiten, die erforderlich sind, um die Wechselkurse der Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, unwiderruflich festzulegen. 29

Instrumente der Geldpolitik (1) Mindestreserve Offenmarktgeschäfte Ständige Fazilitäten Geldpolitische Strategien (Stabilitäts- und dwachstumspakt) (Stabilitätsprogramme) (Sab äspoga 30

Instrumente der Geldpolitik (2) Mindestreserve Die EZB verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den NZBen Pflichteinlagen zu unterhalten: Diese werden als Mindestreserven oder Mindestreserve-Soll Mindestreserve-Soll bezeichnet. Die Höhe der von jedem Institut zu unterhaltenden Mindestreserven richtet sich nach seiner Mindestreservebasis. Diese ist in Relation zu bestimmten Bilanzposten definiert. Das Mindestreserve-Soll eines Instituts wird ermittelt, indem die Mindestreservebasis mit einem Mindestreservesatz multipliziert wird. Die EZB wendet einen einheitlichen positiven Reservesatz auf den überwiegenden Teil der in der Mindestreservebasis enthaltenen Bilanzposten an. Mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion auf 2 % festgesetzt. Quelle: Die Geldpolitik der EZB 31

Instrumente der Geldpolitik (3) Offenmarktgeschäfte (1) Mit Geldmarkt wird der Markt bezeichnet, bei dem die Laufzeit der Geschäfte im Allgemeinen kürzer als ein Jahr ist. Offenmarktgeschäfte spielen eine wichtige Rolle bei der Zinssatzsteuerung, der Signalisierung des geldpolitischen Kurses und der Liquiditätssteuerung am Geldmarkt. Die Kreditgewährung über Offenmarktgeschäfte erfolgt normalerweise in Form von befristeten Transaktionen. Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die Zentralbank Aktiva im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung kauft oder einen Kredit gegen Vermögenswerte gewährt, die als Sicherheiten übergeben werden. Sie stellen also temporäre Offenmarktgeschäfte dar, bei denen Mittel nur für eine begrenzte, im Voraus festgelegte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Quelle: Die Geldpolitik der EZB 32

Instrumente der Geldpolitik (4) Offenmarktgeschäfte (2) Offenmarktgeschäfte umfassen nicht nur An- und Verkäufe von Wertpapieren, sondern alle Geschäfte des Eurosystems, die entsprechend ihrem Ziel, ihrer Regelmäßigkeit und den angewandten Verfahren variieren können und in folgende vier Kategorien unterteilt t werden: Hauptrefinanzierungsgeschäfte, i längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen. Aktueller Bericht, EZB-Monatsbericht 09/2007, S. 33-3737 Die zusätzlichen Offenmarktgeschäfte der EZB im Zeitraum vom 8. August bis zum 5. September 2007 33

Instrumente der Geldpolitik (5) Hauptrefinanzierungsgeschäfte Ihnen kommt bei der Steuerung der Zinssätze und der Liquidität am Markt sowie der Signalisierung des geldpolitischen Kurses (über den vom EZB-Rat festgesetzten Hauptrefinanzierungssatz) eine Schlüsselrolle zu. Über sie wird dem Bankensystem auch der Großteil der Liquidität bereitgestellt. Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden dezentral von den NZBen durchgeführt. Hauptrefinanzierungsgeschäfte sind liquiditätszuführende Geschäfte. Sie werden wöchentlich durchgeführt. Im Jahr 2003 beschloss der EZB-Rat, ihre Laufzeit ab März 2004 von zwei Wochen auf eine Woche zu verkürzen. Hauptrefinanzierungsgeschäfte werden über Standardtender abgewickelt. Innerhalb des Handlungsrahmens des Eurosystems sind Standardtender d dt d Geschäfte, die nach einem im Voraus angekündigten Zeitplan und innerhalb von 24 Stunden von der Tenderankündigung bis zur Bestätigung des Zuteilungsergebnisses g durchgeführt werden. Alle Geschäftspartner, die die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllen, können an diesen Geschäften teilnehmen. Im Prinzip sind alle im Euroraum ansässigen Kreditinstitute potenziell zugelassene Geschäftspartner des Eurosystems. Quelle: Die Geldpolitik der EZB 34

Instrumente der Geldpolitik (6) Mengen- und Zinstender Das Eurosystem kann zwischen Festsatztendern (Mengentendern) und Tendern mit variablem Zinssatz (Zinstendern) wählen. Bei beiden Tenderverfahren entscheidet die EZB über die Höhe der bereitgestellten Liquidität. Bei einem Mengentender gibt der EZB-Rat den Zinssatz vor, und die Geschäftspartner geben Gebote über den Betrag ab, den sie zu diesem Festsatz zu kaufen bzw. zu verkaufen bereit sind. Dies bedeutet im Allgemeinen eine Prorata-Zuteilung der individuellen Bankgebote, die vom Verhältnis zwischen dem Gesamtbietungsaufkommen und dem gesamten Zuteilungsbetrag abhängt. Bei einem Zinstender geben die Geschäftspartner Gebote über den Betrag und den Zinssatz ab, zu dem sie Geschäfte mit den NZBen abschließen wollen. Der EZB-Rat kann bei Zinstendern einen Mindestbietungssatz festsetzen, um ein Signal hinsichtlich des geldpolitischen Kurses zu geben. Die Gebote werden mit den höchsten Zinssätzen zuerst zugeteilt, gefolgt von den Geboten mit den sukzessive niedrigeren Zinssätzen, bis der gesamte Zuteilungsbetrag ausgeschöpft ist. Beim niedrigsten akzeptierten Zinssatz, dem marginalen Zuteilungssatz, werden die Gebote anteilig entsprechend dem von der EZB beschlossenen gesamten Zuteilungsbetrag zugeteilt. Der Zuteilungssatz ist gleich dem bei der jeweiligen individuellen Bietung angebotenen Zinssatz. Quelle: Die Geldpolitik der EZB 35

Instrumente der Geldpolitik (7) Fazilitäten Unter Fazilität bzw. ständiger Fazilität (standing facility) versteht die Möglichkeiten der EZB, den Geldmarkt durch Senkung oder Erhöhung der so genannten Leitzinsen zu steuern. Neben der Einlagefazilität verfügt die EZB als zweites direktes Steuerungsinstrument über die so genannte Spitzenrefinanzierungsfazilität Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit legt die EZB den Zinssatz für Kredite an Geschäftsbanken (Refinanzierungsgelder) fest. Einlagenfazilität: Kreditinstitut können jederzeit Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag beim Eurosystem zu einem vorher festgelegten Zinssatz anlegen. Spitzenrefinanzierungsfazilität: Kreditinstitut können über Nacht Liquidität zu einem vorher festgelegten Zinssatz beschaffen. (Stichworte: Diskontsatz, Lombardsatz, Leitzinssatz) Quelle: Die Geldpolitik der EZB 36

Instrumente der Geldpolitik (8) Ständige Fazilitäten Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist in der Regel deutlich höher als der entsprechende Marktzinssatz, und der Zinssatz für die Einlagefazilität in der Regel deutlich niedriger als der Marktzinssatz. Infolgedessen nutzen Kreditinstitute tit t die ständigen Fazilitäten normalerweise nur, wenn es keine Alternativen gibt. Da der Zugang zu diesen Fazilitäten abgesehen von den geforderten Sicherheiten bei der Spitzenrefinanzierungsfazilität keinen Beschränkungen unterliegt, bilden ihre Zinssätze im Allgemeinen eine Ober- und Untergrenze des Tagesgeldsatzes am Geldmarkt. Durch die Festsetzung der Zinssätze für die ständigen Fazilitäten bestimmt der EZB-Rat den Korridor, innerhalb dessen der Tagesgeldsatz am Geldmarkt schwanken kann. Ober- und Untergrenze des Tagesgeldsatzes EONIA (Euro Overnight Index Average) Nicht zu verwechseln mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate): Geldmarkt-Referenzzinssatz für Banken in der Eurozone (Laufzeit: 1 Woche, Ermittlung aufgrund des Durchschnitts der von repräsentativen Banken verlangten Zinssätze) Quelle: Die Geldpolitik der EZB 37

Basiszinssatz: 3,19 % Aktuelle Zinssätze 247 Abs. 1 BGB: Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank 288 Abs. 1 BGB: Berechnung von Verzugszinsen Zum 01.01. und 01.07., angelehnt an den Hauptrefinanzierungssatz der EZB Einlagefazilität: 2,75 % Hauptrefinanzierung: 3,25 % Spitzenrefinanzierung: 3,75 % Die drei Zinssätze werden vom EZB-Rat festgelegt Quelle: Deutsche Bundesbank, 12.11.200811 2008 Bundesbank, Monatsbericht November 2007, S. 26: Geldmarktsteuerung und Liquiditätsbedarf 38

Instrumente der Geldpolitik (1) Geldpolitische Strategien Geldmengenziele (Modell der dt. Bundesbank) Zweistufige Strategie: Geldmenge als Zwischenziel, Preisstabilität als Endziel. Wachstumsrate einer aggregierten Geldmenge (z.b. M3), durch Zinspolitik beeinflussbar MV=PY Keine punktgenaue Bestimmung, sondern ein Zielkorridor Vorteil: höheres Vertrauen und Stabilität bei kleineren Schwankungen von g M. 39

Geldpolitische Strategie der EZB (1) Zwei-Säulen-Strategie: 1. M3-Wachstum (Dt. Bundesbank als Vorbild) = Money targeting 2. Bewertung der Preisstabilität (Inflation targeting) A) kurz- bis mittelfristige Bestimmungsfaktoren der Preisentwicklungen (Schwerpunkt realwirtschaftliche Entwicklungen und Finanzierungsbedingungen i der Wirtschaft) B) langfristige Bestimmung der Beziehung von Geldmenge und Preise Realwirtschaftliche h Aspekte: Wechselkurs, privater/staatlicher t tli Konsum, Arbeitslosenquote etc. 2. Säule seit Mai 2003 nunmehr gewichtigster Ansatz g M = g Y +g P -g V 1998: Prognosen von g P : ca. 2-2,5%, g V : ca. 0,5-1%, daher g M3 : 4,5% (jährliche Angaben) 40

Geldpolitische Strategie der EZB (2) Quelle: Die Geldpolitik der EZB 41

Alternative geldpolitische Strategien (1) Geldmengensteuerung: Durch die Veränderung von Schlüsselzinssätzen kann das Wachstum der Geldmenge beeinflusst werden, vorausgesetzt, dass ein Zusammenhang zwischen Preisniveau i und Geldmenge besteht. Im Gegensatz zu dieser mittelfristig geltenden Perspektive muss aber die Geldmenge über die geldpolitischen Maßnahmen kurzfristig steuerbar sein. Obwohl dieser Ansatz über lange Sicht sehr erfolgreich z.b. von der Deutschen Bundesbank die quasi Vorbildcharakter mit ihrer Politik und der DM als Ankerwährung im Sinne der Stabilitätspolitik hatte gewählt wurde, und auch vom EZB-Rat ernsthaft als probates Mittel für die EZB diskutiert t wurde, entschied man sich aufgrund der Notwendigkeit it der Einbringung weiterer Faktoren (also der wirtschaftlichen Analyse) gegen die alleinige monetäre Komponente, da einerseits Unsicherheiten hinsichtlich der empirischen Eigenschaften der Geldmenge in der Eurozone bestünden und andererseits eine Reihe von Sonderfaktoren die Geldmengenentwicklung zeitweise verzerren könnte (EZB, 2004, S. 58 f.). 42

Alternative geldpolitische Strategien (2) Inflation Targeting: Bei dieser Strategie ist eine prognostizierte Inflationsgröße als Zielvorstellung vorgegeben, d.h. bei Abweichung durch eine tatsächlich höhere oder niedrige Inflation werden entsprechende geldpolitische liti Maßnahmen ergriffen. Prinzipiell i i ist das System des ESZB mit einer vorgegebenen Maximalinflationsrate von 2 % p.a. quasi vorgegeben, jedoch unterscheiden sich das Wesen des Inflation Targeting dahingehend, dass erstens die EZB einen Inflationskorridor zwischen 0 % und 2 % vorgegeben hat, also keinen einzigen Wert. Zweitens erscheint es der EZB nicht zweckmäßig einzig und allein den Inflationswert als Prognosewert zu nutzen und andere makroökonomische Indikatoren hinzugezogen werden sollten. Drittens werden bei Inflation Targeting sehr langfristige Zeithorizonte und entsprechend langfristige Zielgrößen festgelegt (> 2 Jahre), was die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger im ESZB nicht für angebracht hielten (EZB, 2004, S. 59). 43

Alternative geldpolitische Strategien (3) Wechselkurssteuerung: Diese Strategie ist nur für kleine, offene Volkswirtschaften zu empfehlen, da Wechselkursänderungen dort unmittelbar große Auswirkungen haben dürften. Die Eurozone ist im Gegensatz dazu aber eine große Volkswirtschaft, noch dazu mit großen und kleinen Ländern, die daher unterschiedlich profitieren dürften, noch dazu ist der Intra-EU-Handel ohnehin sehr hoch (EZB, 2004, S. 59). 44

Alternative geldpolitische Strategien (4) Taylor-Regel: In diesem Falle legt die Zentralbank ihre Zinspolitik in Abhängigkeit von der aktuellen Inflationsrate und der konjunkturellen Situation fest (Refinanzierungssatz = Realer Gleichgewichtszinssatz + Zielinflationsrate + Produktionslücke + Inflationslücke), wobei der reale Gleichgewichtszinssatz der langfristigen Wachstumsrate entspricht. Problematisch ist nur, dass vermutlich bisher keine Zentralbank die Taylor-Regel angewendet hat. 45

1980er Jahre Dieser Erfolg des EWS hat dazu beigetragen, dass der Gedanke der WWU ab Mitte der achtziger Jahre eine Renaissance erlebte. Die Kommission stellte im Juni 1985 in einem Weißbuch erstmals die zur Vollendung des Binnenmarktes erforderlichen Maßnahmen zusammen. Diese Bemühungen führten zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA), die am 17. beziehungsweise 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichnet wurde. Sie trat nach der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten am 1. Juli 1987 in Kraft und stellte die erste grundlegende Reform des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft tsge e a t (EWG-Vertrag) etag)dar. Von besonderer Bedeutung dabei war die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Binnenmarkt bis Ende 1992 zu vollenden. Ferner wurde mit der EEA erstmals die Europäische Union als Endziel der europäischen Integration konkret ins Auge gefasst. Auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Währungspolitik verpflichtete die EEA die Mitgliedstaaten außerdem zu einer verstärkten Zusammenarbeit, um die für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft erforderliche Konvergenz zu erreichen. Im Juni 1988 beauftragte der Europäische Rat eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung der konkreten Etappen zur Verwirklichung der Europäischen Union. Als Ergebnis legte die Arbeitsgruppe, der unter Vorsitz von Kommissionspräsident Delors die EG- Notenbankpräsidenten und drei unabhängige Experten angehörten, im April 1989 einen Bericht vor ( Delors-Bericht ), in dem die Realisierung der WWU in drei Stufen vorgeschlagen g wurde. 46

Drei Stufen zur EWWU 1. Stufe 1. Juli 1990: Die Barrieren zum freien Kapitalverkehr der EU- 12-Länder werden abgebaut. Der Rat empfiehlt die Preisstabilität als oberstes Ziel anzuerkennen und stets darauf hin zu arbeiten. Der Vertrag von Maastricht wird im Februar 1992 unterzeichnet und tritt im November 1993 in Kraft. Protokolle zum Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und zur Europäischen Zentralbank (EZB) und zum Europäischen Währungsinstitut (EWI) 47

Drei Stufen zur EWWU 2. Stufe 1. Januar 1994: Das EWI wird gegründet. Die Hauptaufgaben sind: - Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken und in der Geldpolitik - Vorbereitung zur Gründung des ESZB - Entwicklung einer gemeinsamen Geldpolitik - Vorbereitung zur Erstellung einer gemeinsamen Währung - Erarbeitung eines neuen Wechselkursmechanismus (EWS II) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) wird verabschiedet 48

Drei Stufen zur EWWU 3. Stufe 1. Januar 1999: Gründung der Eurozone durch 11 von 15 EU-Ländern (Griechenland tritt am 01.01.2001 bei) Gründung des ESZB mit der EZB und Ablösung des EWI Sechs Konvergenzkriterien Einführung des Euro-Buchgeldes; Ablösung des ECU 1. Januar 2002: Einführung des Euro-Bargeldes 1. Januar 2007: Slowenien tritt als erstes osteuropäisches Land der EWWU bei 1. Januar 2008: Beitritt von Malta und Zypern zur Eurozone 1. Januar 2009: Beitritt der Slowakei zur Eurozone 49

Übergang zur Einheitswährung (1) Es muss ein Umtauschkurs festgelegt werden ACHTUNG: Euroeinführung ist keine Währungsreform, da keine Entwertung!: Wenn der Umrechnungskurs zu hoch ist, dann ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit bzw. Exportdynamik und Vollbeschäftigung gefährdet (BRD?); oder, falls zu niedrig kann das Exportplus zu hoch sein (denn: 2 Jahre keine Abwertung vor dem Eurostart) 50

Übergang zur Einheitswährung (2) Konvergenz zu einheitlichem nominalen Zinssatz i in allen Euro-Starterländern, wobei Konvergenz hin zum niedrigen deutschen Zinsniveau: Reale Geldnachfrage steigt (P sinkt in Land j temporär) Für wachstumsstarke -Länder mit relativ hoher Inflation ergibt sich ein niedriger Realzins r (Kapitalkosten): Investitionen steigen deutlich an Länder mit hoher Staatsschuld profitieren (bes. Italien, Belgien, Griechenland) bei Schuldendienst 51

Maastrichter Konvergenzkriterien K1(K2): Inflationsrate (Zins) höchstens 1,5 (2) Prozentpunkte über den drei Ländern mit niedrigster Inflation K3: Defizitquote [staatliche Neuverschuldung relativ zu Bruttoinlandsprodukt]<3% K4: Schuldenquote [Staatsschuld/BIP]<60% K5: Wechselkurs 2 Jahre ohne Abwertung K6: Nationale Notenbank politisch unabhängig 52

Stand der Konvergenz in den Mitgliedsstaaten vor dem Euro-Start Inflation HVPI (a) Januar 1998 Bestehen eines übermäßigen Defizits(b) Finanzlage der öffentlichen Hand Defizit (in % des BIP) (c) 1997 1997 Schuldenstand (in % des BIP) Veränderung gegenüber dem Vorjahr 1997 1996 1995 Wechselkurse Teilnahme am WKM März 1998 Langfrist. Zinssätze (d) Januar 1998 Referenzwert 2,7 (e) 3 60 7,8 (f) B 1,4 ja (g) 2,1 122,2-4,7-4,3-2,2 ja 5,7 DK 1,9 Nein -0,7 65,1-5,5-2,7-4,9 ja 6,2 D 1,4 ja (g) 2,7 61,3 0,8 2,4 7,8 ja 5,6 EL 5,2 Ja 4,0 108,7-2,9 1,5 0,7 ja (h) 9,8 (i) E 1,8 ja (g) 2,6 86,8-1,3 4,6 2,9 ja 6,3 F 1,2 ja (g) 3,0 58,0 2,4 2,9 4,2 ja 5,5 IRL 1,2 Nein -0,9 66,3-6,4-9,6-6,8 ja 6,2 I 1,8 ja (g) 2,7 121,6-2,4-0,2-0,7 ja (j) 6,7 L 1,4 Nein -1,7 6,7 0,1 0,7 0,2 ja 5,6 NL 1,8 Nein 1,4 72,1-5,0-1,9 1,2 ja 5,5 A 1,1 ja (g) 2,5 66,1-3,4 0,3 3,8 ja 5,6 P 1,8 ja (g) 2,5 62,0-3,0-0,9 2,1 ja 6,2 FIN 1,3 Nein 0,9 55,8-1,8-0,4-1,5 ja (k) 5,9 S 1,9 ja (g) 0,8 76,6-0,1-0,9-1,4 nein 6,5 UK 1,8 ja (g) 1,9 53,4-1,3 0,8 3,5 nein 7,0 EUR 1,6 2,4 72,1-0,9 2,0 3,0 6,1 53

Stabilitäts- und Wachstumspakt (1) Instrumente: 104 EWG-Vertrag als Regelbasis Defizitquote nicht höher als 3% Maximale Verschuldung nicht höher als 60% / BIP Mittelfristig in etwa ausgeglichener g oder überschüssiger Haushalt erwünscht Jährliche Stabilitätsprogramme ECOFIN entscheidet bei übernormativem Defizit ( Sünderland darf nicht mitentscheiden ) 54

Stabilitäts- und Wachstumspakt (2) Stabilitätsprogramme (stability programmes): Mittelfristige Regierungspläne und Prognosen von Ländern des Euro-Währungsgebiets über die Entwicklung von wirtschaftlichen Eckdaten im Hinblick auf die Erreichung des mittelfristigen Ziels eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese Programme gehen auf Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgets und auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Die Stabilitätsprogramme werden jährlich überarbeitet und von der Europäischen Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) überprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung dienen dem ECOFIN-Rat als Beurteilungsgrundlage, wobei insbesondere bewertet wird, ob das im Programm enthaltene mittelfristige Haushaltsziel im Einklang steht mit dem Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts und einen angemessenen Sicherheitsspielraum zur Vermeidung eines übermäßigen Defizits vorsieht. Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, müssen laut dem Stabilitäts- und Wachstumspakt jährlich ein Konvergenzprogramm g vorlegen. Quelle: Die Geldpolitik der EZB, 2004 55

Stabilitäts- und Wachstumspakt (3) Ziele: Schutz vor Inflation: Historische Erfahrung & empirische Analyse Länder mit hoher Schuldenquote neigen zu Inflationspolitik (nichtantizipierte Inflation bzw. geringer r entwertet Realwert der Staatsschuld) Vermeidung von Bail-out-Problem, d.h. dass reiche EU- Länder für arme Länder mit übermäßiger Verschuldung den Schuldendienst übernehmen müssen (Problem ist, dass nationale Geldpolitik nach EZB-Start hohe nationale Defizite insbes. kleiner Länder nicht sanktionieren kann!) Externe Stabilität des Euros sichern Konjunkturpolitische Symmetrie mit Überschuss im Aufschwung und Defiziten bei schwacher Wirtschaftsentwicklung bzw. Rezession. 56

Stabilitäts- und Wachstumspakt (4) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt entstand primär auf Drängen von Deutschland im Jahr 1997 und wurde von den EU-Ländern verabschiedet, damit die Fiskal-Konvergenzkriterien auch noch nach dem Euro-Start gelten (BRD: u.a. Furcht vor bailout-problem mit Blick u.a. auf Italien mit Schuldenquote von über 100%). Mehr als 3% Defizitquote nur erlaubt, wenn Y um mehr als 0,75% im Jahresverlauf sinkt oder g Y 2% 57

Stabilitäts- und Wachstumspakt (5) Erste Defizitsünder: Wenn 2 Jahre hintereinander >3%, drohen Sanktionen bis 0,5% des nationalen BIP Portugal 2000/2001: Defizitverfahren von Seiten der Kommission eingeleitet, Land hat Konsolidierung geschafft Deutschland 2002/03/04 ebenso wie Frankreich; für 2005 mehr als 3% erwartet. Im November 2003 konnten D&F ein Aussetzen des Defizitverfahrens erreichen: Gegen große Länder wirkt der Pakt als offenbar nicht. Glaubwürdigkeitslücke entstanden. Übertragbarkeit der Einhaltung der Kriterien für andere Länder fragwürdig: Warum sollen sich vor allem die MOEL daran halten? Statistische Falschangaben durch Griechenland 58

Stabilitäts- und Wachstumspakt (6) Konflikt große vs. kleine Länder Glaubwürdigkeit von Verträgen geschwächt nach innen & außen Ökonomisch durchaus richtig, keine starke Konsolidierung bei Stagnation zu machen; Fehler in D jedoch handwerklich h fehlerhafte h ft Steuerreform (1% des BIPs in 2001) Reform des Stab.- u. Wachstumspaktes schien nötig 59

Stabilitäts- und Wachstumspakt (7) Reformoptionen und -probleme: Frage nach einfachen und vernünftigen Regeln, die auch stabilitätspolitisch Sinn machen; Problematisch ist, wenn Defizit ggf. in strukturell und konjunkturell differenziert wird, da hier z.b. bei Produktionslücke (Y pot -Y)große Schätzprobleme, also Streitpotenziale, bestehen; Produktionslücke ist positiv bei Unterauslastung, negativ im Fall eines positiven Angebotsschocks bzw. Innovationen Anreize zur Einhaltung der Regeln gegeben? 60

Statistiken EU Die folgenden Folien entstammen aus folgenden Quellen der Europäischen Kommission: KEY INDICATORS FOR THE EURO AREA, Update: 27-Nov-09 European Economic Forecast - autumn 2009 (EUROPEAN ECONOMY 10 2009) 61

Inflationszahlen 2010 - Eurozone 62

BIP vs. Inflation 63

BIP vs. Nominale Zinssätze 64

Nominale vs. Reale Zinsen 65

Finanzkennziffern 66

Öffentliche Finanzen 67

Verschuldung EU, 2007-2011 68

BIP, 1992-2011 69

Inflation, 1992-2011 70

Kurzfristige Zinssätze, 1992-2009 71

Langfristige Zinssätze, 1992-2009 72

Öffentliche Salden, 1992-2011 73

Öffentliche Verschuldung, 2002-2011 74

Nominale Wechselkurse EUR, 1992-2011 75

Zahlungsbilanzen, 1992-2011 76

Zentralverwaltungswirtschaften und Marktwirtschaften Kriterien Zentrale Verwaltungswirtschaft Marktwirtschaft Planung der Zentrale Planung durch Dezentrale Planung durch wirtschaftlichen Planung die öffentliche Gewalt den Marktmechanismus Eigentumsform Kollektivbesitz Privateigentum Unternehmensziele (im Sinne der Produktionsplanung) Erfüllung des Produktionsplans Rentabilität, Unternehmensgewinne Preisfestsetzung durch den Staat Marktmechanismus Lohnfestsetzung durch den Staat Autonome Verhandlung zwischen Arbeitgebern und -nehmern Gewerkschaften Unterstützung der Lohnverhandlungen, Erfüllung der Zielsetzung Verbesserung der der Partei und des Staates Arbeitsbedingungen Quelle: in Anlehnung an Berlange et al. (1992) 77

BIP/Kopf-Verlauf in den MOEL, 1990-2006, indexbasiert Quelle: EBRD (2006), eigene Berechnungen 78

Die zukünftige EWWU-Erweiterung Mitgliedschaft bedeutet: geringere Zinssätze Die neuen EU-Länder müssen ihre Wirtschaftpolitik an den ESZB-Wirtschaftsgrundsätzen ausrichten (Konvergenzkriterien, Geldpolitik) Wann können die Länder dem WKM II beitreten? Konvergenzkriterien (insbes. Wechselkursstabilität) über zwei Jahre erfüllt? Dann Verpflichtung Verpflichtung der EWWU beizutreten (keine opting-out-möglichkeit) 79

Die EU-Osterweiterung und die Kopenhagener Kriterien Die EU richtete nach dem Fall der Mauer das PHARE -Programm ein, um durch finanzielle Unterstützung den jungen Demokratien dabei zu helfen, ihre Wirtschaft wieder aufzubauen und politische Reformen durchzuführen. Der Europäische Rat erklärte am 22. Juni 1993 in Kopenhagen zum ersten Mal, dass die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können. Gleichzeitig legte der Europäische Rat die drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt dieser Länder zur EU fest. Erstens ein politisches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über stabile Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten verfügen. Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben, wahrzunehmen, wozu auch die Beachtung der Ziele der politischen und der Wirtschaftsund Währungsunion gehören. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer das gesamte als Acquis communautaire bekannte EU-Recht übernehmen. Die Kommission sprach Empfehlungen aus, und das Parlament gab seine Stellungnahmen ab. Auf dieser Grundlage gaben der Europäische Rat von Luxemburg (Dezember 1997) und Helsinki (Dezember 1999) grünes Licht für die Verhandlungen mit zehn mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Zypern und Malta. Quelle: http://www.europa.eu.int/index_de.htm 80

Der WKM II (1) Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 ersetzte der Wechselkursmechanismus II (WKM II) das seit 1979 bestehende Europäische Währungssystem (und mit ihm dessen Wechselkursmechanismus WKM I). Der WKM II ist eine multilaterale Vereinbarung mit fixen, aber anpassbaren Wechselkursen, im Rahmen derer sich die nationalen Währungen der teilnehmenden Länder mit einer Standardschwankungsbreite von ±15 % um bilaterale Leitkurse gegenüber dem Euro bewegen. Zur Erfüllung des Wechselkurskriteriums, das zu den für die Einführung des Euro maßgeblichen Maastricht-Kriterien zählt, ist vor der Prüfung der wirtschaftlichen h Konvergenz eine mindestens zweijährige i Teilnahme am WKM II ohne starke Spannungen notwendig. Die wirtschaftliche Überlegung hinter diesem Erfordernis besteht darin, dass die WKM-II-Teilnahme Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums dabei unterstützt, eine stabilitätsorientierte Politik zu betreiben, und die Aussichten auf das Erreichen einer dauerhaften Konvergenz wirtschaftlicher Fundamentalfaktoren erhöht. EZB-Jahresbericht 2004 81

Das WKM II (2) Dies spiegelt die Überzeugung wider, dass die wirtschaftlichen Gegebenheiten und politischen Maßnahmen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten mit den festgelegten g Leitkursen vereinbar sein sollten. Das übergeordnete Ziel dabei ist, in den neuen EU-Mitgliedstaaten die gesamtwirtschaftliche Stabilität zu fördern und dadurch den bestmöglichen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und realer Konvergenz zu leisten. Außerdem fördern eine solide Wirtschaftspolitik und stabile Wechselkurse das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Dem EZB-Rat zufolge ist der WKM II samt der damit auferlegten Währungspolitik darauf ausgerichtet, Mitgliedstaaten außerhalb des Eurogebiets in ihren Bemühungen, den Euro einzuführen, zu unterstützen und gleichzeitig g die komplexe Beziehung zwischen wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren und Wechselkursstabilität zu regeln. EZB-Jahresbericht 2004 82

Das WKM II (3) Der WKM II sieht eine Reihe währungspolitischer Maßnahmen vor, die im Falle von negativen Marktentwicklungen kombiniert werden können: Zinsmaßnahmen, Wechselkursflexibilität innerhalb der Schwankungsbandbreite, Interventionen ti sowie die Möglichkeit it von Leitkursanpassungen. Entscheidungen, die den Leitkurs oder die Standardschwankungsbreite betreffen, werden von den Ministern der einzelnen Euro-Länder, der EZB sowie den Ministern und Zentralbankpräsidenten der am WKM II teilnehmenden EU- Mitgliedstaaten in gegenseitigem g g Einvernehmen getroffen. Der Erweiterte Rat der EZB verfolgt die Umsetzung des WKM II und dient als Forum für die geld- und wechselkurspolitische Zusammenarbeit. Ferner obliegt ihm die ständige sorgfältige Überwachung der Tragfähigkeit der bilateralen Wechselkursbeziehungen zwischen den einzelnen am WKM II teilnehmenden Währungen und dem Euro. 83

Ablauf der EWWU-Erweiterung Beitritt zum EWS II 28.06.2004: Estland, Litauen, Slowenien, (Dänemark) 29.04.2005: Lettland, Malta und Zypern Erweiterungsstrategie: länder- oder gruppenweise? Müssen die Länder wirklich alle Kriterien erfüllen? 1998: nicht alle Länder erfüllten damals die Kriterien SWP-Nichtbeachtung: keine Vorbildfunktion der großen Länder MOEL-Probleme: steigende Staatsverschuldung; hohe Wechselkursvolatilitäten; hohe Leistungsbilanzdefizite 84

1. Osterweiterung der Eurozone Am 11.07.2006 entschied der EU-Rat in der Zusammensetzung der Wirtschaftsminister (ECOFIN-Rat) aufgrund der im Mai 2006 von der EZB und der Europäischen Kommission vorgelegten Konvergenzberichte, Slowenien zum 01.01.2007 zum 13. Mitgliedsland der Eurozone aufzunehmen. Auf der anderen Seite wurde Litauen die Aufnahme in die Eurozone verweigert, weil die Inflationsrate im März 2006 mit einem Wert von 2,7% um 0,1% höher lag, als es der Referenzwert von 2,6% vorgab. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass ein mittelfristiges, dauerhaftes Absinken der Inflationsrate auf ein Niveau innerhalb des Toleranzbereiches nicht zu erwarten wäre (Europäische Kommission, 2006a). Genauer formulierte es EU-Kommissar Almunía: Längerfristig stellen die lebhafte Inlandsnachfrage, gestiegene Energiepreise und Erhöhungen der indirekten Steuern Inflationsrisiken dar. Ob mittelfristig ein niedriges Inflationsniveau erreicht und gewahrt werden kann, wird auch davon abhängen, ob weiterhin eine angemessene Fiskalpolitik betrieben wird und ob der Lohnanstieg sich weiterhin an der Produktivitätsentwicklung orientiert. t (Europäische Kommission, i 2006c, S. 1) 85

Beitrittstermine zur Eurozone der MOEL Quelle: EBRD Transition Report (2006) Number of Maastricht criteria met (as of Septmber 2006) Status of Exchange Rate Mechanism II membership (as of September 2006) Euro aoption plans (as of September 2005) Euro adoption plans (as of September 2006) Current plans compared with September 2005 Czech Republic 4 No date planned 2010 No date Delayed Estonia 3 Joined on 28 June 1 January 2007 1 Janary 2008 Delayed 2004 Hungary 1 No date planned 2010 No date Delayed Latvia 3 Joined on 2 May 1 January 2008 No date Delayed 2005 Lithuania 3 Joined on 28 June 2004 1 January 2007 No date Delayed Poland 4 No date planned 2009 No date Delayed Slovak Republic 3 Joined on 28 1 January 2009 1 Janary 2009 Unchanged November 2005 Slovenia 4 Joined on 28 June 2004 1 January 2007 1 Janary 2007 Unchanged 86

Foreign ownership of banks (2003) Source: ECB 87

2. Osterweiterung der Eurozone Am 10.07.2007 erließ der ECOFIN-Rat den Beschluss, Malta und Zypern mit Wirkung zum 01.01.2008 in die Eurozone aufzunehmen, obwohl im Falle Zyperns die Staatsverschuldung zwischen 2001 und 2006 zwischen 60,7% und teilweise sogar 70,2% lag. Erst für 2007 wurde die wichtige Hürde von 60% nicht mehr übersprungen. Auch die Finanzierungssalden Zyperns sind über Jahre hinweg negativ gewesen, bis 2004 hin sogar über -4,0%. Erst für 2007 konnte ein positiver Saldo festgestellt werden (EZB 2008, S. 142). Im Falle Maltas konnte die Staatsschuld zwar von 2004 ab gesenkt werden (damals 72,7%), lag in 2007 jedoch immer noch bei 62,9%. Zwischen 1998 und 2007 wiesen die Finanzierungssalden Maltas stets einen negativen Betrag auf, bis 2005 stets außerhalb der -3,0%-Hürde (EZB 2008, S. 143). Auch wenn in Malta und Zypern ein höherer wirtschaftlicher Wohlstand als in den MOEL vorliegt und man beide Länder auffordert, weiter an den Konsolidierungs- und Konvergenzbemühungen der anderen Indikatoren festzuhalten, ist trotzdem abschließend festzustellen, dass im Falle Maltas im Gegensatz zum abgelehnten Beitritt itt Litauens mit zweierlei i Maß gemessen wurde. 88

Makroökonomische Daten Sloweniens Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring 2008 89

Makroökonomische Daten Maltas Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring 2008 90

Makroökonomische Daten Zyperns Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring 2008 91

Makroökonomische Daten der Slowakei Quelle: Europäischen Kommission (2008): Economic Forecast, Spring 2008 92

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 EU-15 116 116 115 115 115 115 115 114 114 113 113 112 112 111 110 EURO-16 114 114 113 113 113 113 112 111 111 109 110 109 109 109 109 Belgien 129 126 125 123 123 126 124 125 123 121 120 118 116 115 116 Bulgarien 32 28 26 27 27 28 30 32 34 35 37 38 40 44 : Tschechien 73 75 73 70 69 68 70 70 73 75 76 77 80 81 82 Dänemark 132 133 133 132 131 131 128 128 124 126 124 124 123 123 121 Deutschland 129 127 124 122 122 118 117 115 116 116 117 116 116 116 116 Estland 36 38 42 42 42 45 46 50 54 57 62 66 69 68 64 Irland 103 108 115 121 126 131 132 138 141 142 144 145 147 133 127 Griechenland 84 84 84 83 83 84 86 90 93 94 91 93 91 93 93 Spanien 92 92 93 95 96 97 98 100 101 101 102 104 105 103 103 Frankreich 116 115 115 115 115 115 116 116 112 110 111 109 108 107 108 Italien 121 120 119 120 117 117 118 112 111 107 105 104 104 104 104 Zypern 88 87 86 87 87 89 91 89 89 90 91 91 93 97 98 Lettland 31 32 35 36 36 37 39 41 43 46 49 52 56 56 52 Litauen 36 37 39 40 39 39 41 44 49 50 53 55 59 61 55 Luxemburg 223 222 215 218 238 245 234 240 247 253 254 270 275 280 271 Ungarn 52 52 53 55 55 55 59 62 63 63 63 63 62 64 65 Malta 86 79 80 80 81 84 78 79 78 77 78 78 77 78 81 Niederlande 123 125 127 128 131 134 134 133 129 129 131 131 132 134 131 Österreich 135 134 131 131 131 131 125 126 127 127 124 125 123 124 124 Polen 43 45 47 48 49 48 48 48 49 51 51 52 54 56 61 Portugal 77 77 78 79 81 81 80 80 79 77 79 79 78 78 80 Rumänien : : : : 26 26 28 29 31 34 35 38 42 47 46 Slowenien 74 76 78 79 81 80 80 82 83 86 87 88 88 91 88 Slowakei 48 50 51 52 50 50 52 54 55 57 60 63 68 72 73 Finnland 108 106 110 114 114 117 115 115 112 116 114 114 117 118 113 Schweden 125 125 124 123 126 127 122 122 124 126 122 123 125 122 118 Großbritannien 113 115 118 118 118 119 120 120 122 124 122 120 116 115 112 BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards (KKS) (EU-27=100) 93

4. Aktuelle wirtschaftliche Lage in den MOEL 94

Konvergenzkriterien Estland HVPI-Inflation Defizit- quote Staats- verschuldung Änderung des Wechselkurses gegenüber dem Euro 2008 10,6% -2,7% 4,6% 0,0% 2009 02% 0,2% -1,7% 72% 7,2% 00% 0,0% 2010-0,7% -2,4% 9,6% 0,0% Referenzwert 1,0% (Apr. 09-Mai 10) -3,0% 60,0% +/- 15,0% Anmerkung: Für Estland ist kein langfristiger Zinssatz verfügbar. Quelle: EZB (2010), S. 35 95