1 BE-Aktuell des Gemeindenetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Leben im Altern Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerschaftliches Engagement, Hinweise und Informationen zur Förderung von Projekten im Rahmen der Pflegebegleiterinitiative ( 45d SGB XI) Das Gemeindenetzwerk Bürgerschaftliches Engagement unterstützt das Bürgerschaftliche Engagement in Städten und Gemeinden Baden-Württemberg. Ziel ist, die Verankerung des Bürgerschaftlichen Engagements innerhalb der kommunalen Politik und deren Entwicklung. Die hierzu eingesetzte Fachberatung unter Leitung von Prof. Dr. Paul-Stefan Ross und Janine Bliestle vom Institut für angewandte Sozialwissenschaften an der Dualen Hochschule Stuttgart arbeitet eng mit Christiane Dürr, Gemeindetag Baden-Württemberg als Träger des Gemeindenetzwerk BE, zusammen. Ein wichtiges Anliegen der Fachberatung ist es, neue Impulse für bürgerschaftlich engagierte Projekte auf kommunaler Ebene zu geben. Deshalb werden aktuelle Themen aufgegriffen, die bereits oder zukünftig ein Entwicklungspotential für Bürgerschaftliches Engagement in Kommunen bieten. Leben im Alter - Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerschaftliches Engagement war Thema der Veranstaltung BE-Aktuell zu dem das Gemeindenetzwerk BE am 20. Oktober 2009 nach Eichstetten am Kaiserstuhl geladen hatte. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern umfassende Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen von 45d Sozialgesetzbuch XI und stellte Projekte aus Weilheim und aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vor. Familiäre Pflege muss Versorgungslücken schließen Iren Steiner vom Paritätischen Bildungswerk e.v. Baden-Württemberg ist für die landesweite Beratung und Vermittlung von Förderung ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege in Baden-Württemberg zuständig. Sie berichtete aus ihrer Arbeit. Es wurde deutlich, dass vor allem die Auswirkungen des demografischen Wandels im Bereich Pflege starke Lücken der Versorgung hinterlassen. 70% der Pflegebedürftigen werden derzeit zu Hause gepflegt. Die Pflegebereiche umfassen nicht nur ältere und hochbetagte Menschen, sondern zunehmend auch chronisch kranke Kinder sowie psychisch Erkrankte. Die familiäre Pflege gewinnt stetig an Bedeutung. Diese wird überwiegend von Frauen geleistet; mit steigendem Pflegegrad älterer Personen steigt dieser Anteil weiter. Die notwendige Verdoppelung von Fachkräften bis 2020, um dem demografischen Wandel zu bestehen, bleibt aus. Die Stärkung von Hilfeleistungen für Pflegende innerhalb des familiären Umfeldes wird deshalb umso wichtiger. Förderumfang nach 45d SGB Die strukturelle Förderung im Rahmen des 45d SGB verfolgt das Ziel, eine flächendeckende Begleitung von Pflegenden in Baden-Württemberg zu erreichen. Durch die Fördermöglichkeiten mittels 45d SGB entstehen jetzt Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegende, um die Belastung zu vermindern, Selbstvertrauen zu geben und eine Verbundenheit mit der Gesellschaft zu unterstützen. Die Förderung umfasst 1. den Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen 2. den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen zum Ziel gesetzt haben
2 3. die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Pflegende sollen dadurch wieder am sozialen Leben teil haben können und die eigene persönliche Lebensqualität steigern. Notwendige kommunale Beteiligung Eine Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen des 45d SGB durch Mittel der Pflegekassen sieht eine Ko-Finanzierung durch die Kommune vor. Bei einer kommunalen Förderzusage erhält man für die beantragte Initiative Fördermittel für ein Jahr. Eine wiederholte Förderzusage für das selbe Projekt ist nicht ausgeschlossen. Neben der reinen kommunalen Förderung von 50% gibt es aber auch die Möglichkeit ein Projekt zusätzlich mit Landesmitteln zu finanzieren. Diese Projekte müssen die Themen Seniorennetzwerke oder Pflegebegleiterinitiativen als Schwerpunkt beinhalten. Dann erfolgt die Förderung zu einem Viertel über die Kommune, zu einem Viertel aus Landesmittel und zur Hälfte aus den Pflegekassen. Eine Freiwilligeninitiative zur Unterstützung von Pflegebedürftigen oder Angehörigen braucht somit vor allem eine Zusage der Kommune zur Ko-Finanzierung und eine Konzeptionbeschreibung von ca. zwei DINA4 Seiten. (Präsentation siehe Teil 2 der Dokumentation) (Alle Unterlagen hierzu und weitere umfassende Informationen sind erhältlich bei Iren Steiner: info@pflege-engagiert.de, Telefon 07023 741248 dienstags 13-18 Uhr). Projektbeispiele bisheriger Förderung Konkrete Beispiele gibt es vor allem aus dem Bereich der Nachbarschaftshilfe zur Entlastung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen. In der Präsentation der Projekte wurde die dringlichste Frage der Teilnehmer gleich beantwortet: eine Förderung erfolgt nicht für hauswirtschaftliche Hilfen, sondern ausschließlich für Entlastung, Begleitung und Betreuung pflegender Angehöriger. Rosemarie Bühler, Koordinatorin des Projektes Betreutes Wohnen zu Hause stellte das Soziale Netz Raum Weilheim vor. Der Verein koordiniert soziale Aufgaben im Raum Weilheim. Der Raum Weilheim umfasst die Stadt Weilheim sowie die Gemeinden Holzmaden, Neidlingen und Ohmden. Neben den Kommunen sind evangelische und katholische Kirchengemeinden, Krankenpflegevereine, das DRK und die Diakonistation Teck Gründungsmitglieder. Das Ziel des Vereines ist es, ein höchstmögliches Maß an Selbständigkeit zu sichern, um den Verbleib in der eigenen Wohnung zu garantieren. Das Soziale Netz Raum Weilheim ist deshalb auch eine Antwort auf den Rückgang familiärer und nachbarschaftlicher Hilfe. Für hochaltrige Menschen ohne Angehörige am Ort und zur Entlastung der Angehörigen werden regelmäßige Besuche durch bürgerschaftlich Engagierte koordiniert. Professionelle Hilfeleistungen übernehmen die Kooperationspartner des DRK und der Diakonie. Qualifizierungsmaßnahmen, organisiert von der Koordinationsstelle, geben den Engagierten regelmäßig Informationen und die Möglichkeit zur Weiterbildung. Für rund 40 Personen schafft der Verein mit 18 Alltagsbegleitern ein soziales Netzwerk, das den betreuten Personen ein Stück Lebensqualität zurück gibt. Das Pflegebegleitungs-Projekt des Sozialen Netz Raum Weilheim wurde 2009 ausschließlich mit kommunale Mitteln initiiert, obwohl die Fördervoraussetzungen für Landesmittel gegeben waren. Der Grund hierfür liegt in der Beschränkung von 4 förderfähigen Projekten pro Landkreis pro Jahr: im Landkreis Esslingen gab es für das Jahr
3 2009 12 Projektanträge. Im Landkreis Esslingen wurden vier andere Projekte im Rahmen betreutes Wohnen und Pflegebegleiterinitiative gefördert. Weilheilm konnte 2009 nicht berücksichtigt werden. Für 2010 hat Frau Bühler aber Landesmittel beantragt, sodass auf die Kommunen nur eine Förderung von einem Viertel der Kosten zukommt. (Präsentation siehe Teil 2 der Dokumentation) Ein Beispiel für die Förderung mit zusätzlichen Landesmitteln im Rahmen des 45d SGB stellte Renate Brender, Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.v. vor. Die Pflegebegleiterinitiative im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhält eine Förderung von 5000,- EURO pro Jahr. Pflegebegleitung beinhaltet die Unterstützung pflegender Angehöriger durch bürgerschaftlich Engagierte. Ihre Tätigkeit besteht vor allem in aktivem Zuhören und darin, Gespräche mit den Angehörigen zu führen. Die Pflegebegleiterinitiative nutzen bestehende Netzwerke in den Gemeinden und stärken diese. Es geht hierbei nicht um den Ersatz professioneller Dienste und Angebote: vielmehr können Pflegebegleiter für die Pflegenden Kontakte zu professionellen Diensten herstellen und Solidarität unter den Angehörigen stiften. Derzeit sind sieben Pflegebegleiterinnen tätig, die unter anderem Wohlfühltage, Wanderungen und Diskussionsveranstaltungen für die Pflegenden organisiert haben. Sie schaffen eine Vernetzung zu Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, der Nachbarschaftshilfe und zu Beratungsstellen für ältere Menschen. Neben dem für das Projekt erstellten Flyer ist es vor allem die direkte Kontaktpflege mit pflegenden Angehörigen. (Präsentation siehe Teil 2 der Dokumentation, Zeitungsartikel siehe Anhang 1) Die Veranstaltung des Gemeindenetzwerk BE hat verschiedene Projekte und Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung im Rahmen des 45d SGB XI aufgezeigt. Sollte künftig durch die Kommunen weiteres Interesse an diesem Thema bestehen, können gerne zusätzliche Veranstaltungen durch das Gemeindenetzwerk BE initiiert werden. Wenden Sie sich bitte an die Fachberatung.
4 Förderung Bürgerschaftliches Engagement im Rahmen des 45d SGB XI Das Wichtigste in Kürze Was kann gefördert werden? Förderung von Selbshilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben Unterstützung der allgemeinen Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen.. sowie deren Angehörigen Die Koordination und Organisation der Hilfen, die fachliche Anleitung, die Schulung und Fortbildung der bürgerschaftlich Engagierten und die kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte. Was sind die Voraussetzungen? Eine Freiwilligeninitiative zur Unterstützung von Pflegebedürftigen oder Angehörigen. Erstellung einer Konzeption Kommunale Ko-Finanzierung Wie hoch ist die Förderung? Projekte nur mit kommunaler Förderung und Mittel in derselben Höhe durch die Pflegekassen haben keine Förderhöchstgrenze, dies liegt im Ermessen der Kommune. Bis zu 5.000,- EURO für Projekte mit zusätzlichen Landesmitteln, d.h. Förderschwerpunkt Seniorennetzwerke oder Pflegebegleiterinitiativen kommunale Förderung max. = 1.250,- EURO Landesmittel max. = 1.250,- EURO Pflegekassen max. = 2.500,- EURO Und wie wird der Antrag gestellt? Die Antragsstellung erfolgt über ein Formular (mit Anlagen) an den Stadt- oder Landkreis. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme weitergeleitet an die jeweils zuständige Stelle. Informationen über www.pflege-engagiert.de Sie erhalten Unterstützung zur Antragsstellung direkt beim Paritätischen Bildungswerk e.v. Baden-Württemberg. Ansprechpartnerin: Iren Steiner T. 07023 74 12 48 (dienstags: 13-18 Uhr) info@pflege-engagiert.de Die Fachberatung des Gemeindenetzwerks BE unterstützt Sie gerne.
5 Anhang 1 Zeitungsausschnitt Der Sonntag, 25.10.2009