Wie definieren die Kostenträger zukünftig den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten in der Region?

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Erratum B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

Transkript:

Wie definieren die Kostenträger zukünftig den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten in der Region? Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen 4. Management-Kongress Gesundheitswirtschaft managen 27./28. Januar 2016, Münster

Wie definieren die Kostenträger den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten? v Philosophische Antwort v Gesundheitsökonomische Antwort v Krankenhauspolitische Antwort v Fallbezogene Antwort 2

Philosophische Antwort 3

Bedarf lässt sich nicht definieren Bedarf ist unendlich Methodisch exakte und unstrittige Kriterien zum Bedarf liegen nicht vor Phänomen der angebotsinduzierten Nachfrage Reden wir über Bedarf oder über Strukturen? Qualitäts- und/oder mengenbezogener Bedarf? Würden sich alle vermeintlichen Bedarfe in Strukturen niederschlagen, bräuchten wir mehrere Gesundheitssysteme 4

Gesundheitsökonomische Antwort 5

Regelkreise mit Bedarfs -Definition Einnahmen Krankenkassen Ausgaben Regelkreis 1 Geldfluss Regelkreis 2 Beiträge, Zusatzbeiträge, Steuern Vertragsgestaltung Gesundheitsfonds kollektiv selektiv Satzung Morbi-RSA 6

Ärztliche Honorarverhandlungen Zuständigkeit Aufgaben Bundesebene: Beschlussfassung im Bewertungsausschuss (BA) über die Anpassung des Orientierungswertes nach 87 Abs. 2e SGB V Beschlussfassung des BA zu Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur nach 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V (Klassifikationsmodell) sonstige Beschlüsse (z. B. Bereinigung, MGV/EGV Abgrenzung) Aufgaben Landesebene: Vereinbarung des regionalen Orientierungswertes Gewichtung der Veränderungsraten sonstige Vereinbarungen (z. B. förderungswürdige Leistungen) 7

Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate wird mithilfe eines Klassifikationsmodells ermittelt Die Gesamtveränderungsrate der ärztlichen Leistungsmenge setzt sich aus einer diagnosebezogenen und einer demographischen Veränderungsrate zusammen. Die Berechnung der Raten erfolgt durch das Institut des Bewertungsausschusses (InBA). Grundlage der Berechnungen sind ein Klassifikationssystem für die Eingruppierung von Diagnosen in Risikoklassen sowie der Einfluss von Alter und Geschlecht auf den Leistungsbedarf in einer Region. 8

Das auf Bundesebene vereinbarte Klassifikationsmodell dient dazu, den Einfluss von Diagnosen auf den Leistungsbedarf zu ermitteln Diagnosebezogene Veränderungsrate 1. Berechnungsschritt Zuordnung der Versicherten zu einzelnen Risikokategorien 2. Berechnungsschritt Ermittlung des Einflusses der Risikokategorien auf den Leistungsbedarf (Risikowerte) mithilfe einer Regressionsanalyse Beispiel: Risikowert 0,126 bedeutet einen um 12,6 % höheren Leistungsbedarf als der Durchschnitt 3. Berechnungsschritt Ermittlung der diagnosebedingten Veränderungsrate durch Division des Morbindex (Mittelwert der Risikowerte) des aktuellen Jahres durch den Index des Vorjahres Datenbasis: Geburtstagsstichprobe (GSP) 2011 bis 2013 9

In der Bedarfsplanung bilden Verhältniszahlen die zentrale Stellgröße für das Leistungsangebot Hausärztliche Versorgung Allgemeine fachärztliche Versorgung Spezialisierte fachärztliche Versorgung Gesonderte fachärztliche Versorgung Verhältniszahl = 1 Hausarzt für 1.671 Einwohner z. B. Augenärzte; Kreistyp 1, 1 Augenarzt für 13.399 Einwohner z. B. Radiologen, 1 Radiologe für 49.095 Einwohner z. B. Neurochirurgen, 1 Neurochirurg für 161.207 Einwohner 10

Auch bei den Arzneimittelvereinbarungen wird Bedarf berücksichtigt Zuständigkeit Aufgaben Bundesebene: Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren jährlich bis zum 30. September die Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V Aufgaben Landesebene: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die zuständigen Verbände der Krankenkassen vereinbaren für das Folgejahr: das Ausgabenvolumen für die von den Ärzten zu verordneten Leistungen Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele 11

Zur Berechnung des Ausgabevolumens werden bedarfsorientierte Parameter festgelegt Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen (z. B. von stationär zu ambulant) regionale Veränderungen der Zahl und Altersstruktur der Versicherten Sondervolumen für neu zugelassene Arzneimittel (z. B. für Hepatitis C-Behandlung) Einsatz innovativer Arzneimittel 12

Die Landesebene legt folgende Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele fest: qualitative Ziele - es werden Empfehlungen zur Auswahl bestimmter Arzneimittel gegeben, z. B. : zurückhaltende Verordnung von Antibiotika vorrangige Berücksichtigung von Biosimilars Medikamente, die im Alter nicht sinnvoll sind (Priscusliste) bzw. Vermeidung von Polymedikation 13

Die Bedarfs -Ermittlung im Krankenhausbereich erfolgt auf der Basis eines Prognosemodells Rechtlicher Rahmen o KHG o KHGG NRW o Rechtsprechung Fachlicher Rahmen o Med. Fachgesellschaften o Gutachten Informationsgrundlagen o Belegungsdaten SA2/SA5-Statistik Bedarf Belegungstage-Volumen Prognose (Krankenhaus-Häufigkeit, Verweildauer, Bevölkerung) Hill-Burton-Formel Hill-Burton-Formel o KGNW o Krankenkassenverbände Landesausschuss für o Ärztekammern Krankenhausplanung o Ministerium o weitere Rahmenplan Regionale Planungskonzepte Letztentscheidung Land o Krankenhäuser o Krankenkassenverbände o Ministerium o Bezirksregierungen 14

Krankenhauspolitische Antwort 15

Wo stehen wir jetzt? Gewachsene Strukturen durch Reformstau! Seit der Einführung des DRG-Entgeltsystems 2003 hat es keine Krankenhausreform mehr gegeben. Die Krankenhausstrukturen haben sich seit DRG-Einführung nach den ökonomischen Interessen der Krankenhäuser entwickelt. Die Planung in NRW verändert sich nur in kleinen Schritten und schreibt die gewachsenen Strukturen fort. Es besteht ein Nebeneinander von Über-, Unter- und Fehlversorgung. Die Ausgaben in NRW für den Krankenhausbereich sind überdurchschnittlich hoch. 16

Wo müssen wir hin? Bessere Strukturen durch Reformwilligkeit! Gezielte Konzentrationsprozesse einleiten, um regionalen und demografischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Diese Umstrukturierungsprozesse mit einer qualitätsorientierten Planung unterstützen. Krankenhausschließungen nutzen, um gezielte Personalwanderungen zu fördern. Die Pflege- und Therapeutenberufe jetzt attraktiv gestalten, damit die künftige Personalrekrutierung bestehen kann. Strukturfondszum Abbau von Überkapazitäten nutzen. 17

Ausgesparte Problemfelder Mangelnde Verpflichtung der Länder, die Planung nach bundesweit gültigen (Qualitäts-)Kriterien durchzuführen. Mangelnde Verpflichtung der Länder zur angemessenen Investitionsförderung. Fehlende Strategie zur Mengenbegrenzung. Fehlende Personalstrategie. 18

Fallbezogene Antwort Beispiel: Geriatrische Versorgung 19

Geriatrische Menschen leben Zuhause! Wenn wir über Geriatrie sprechen, sollten wir nicht gleich in Pflegefällen oder Krankenhausfallzahlen denken, sondern zunächst einmal an ältere Menschen, die Zuhause LEBEN. Bild: Maria Lassnig, * 1919-2014, Ausstellung 2010 München 20

Kapazitäten der geriatrischen Versorgung Stationäre geriatrische Leistungserbringung in Nordrhein-Westfalen ì ì ì 80 von 305 somatischen Krankenhäusern mit geriatrischen Betten - Nordrhein 39 von 157 - Westfalen-Lippe 41 von 148 zusätzlich 40 somatische Krankenhäuser haben überwiegend im Bereich der Inneren Medizin die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung budgetär erzwungen insgesamt erbringen bereits heute 120 von 305 somatischen Krankenhäuser geriatrische Leistungen 21

Kapazitäten der geriatrischen Versorgung Geriatrische Versorgung im ambulanten niedergelassenen Sektor: 3.200 2.424 2.892 3.181 Keine eigene Facharztgruppe Geriatrie: Vermutlich subsumiert unter Allgemeinärzte, Internisten und prakt. Ärzte Nordrhein Westfalen-Lippe 401 684 872 595 820 499 759 608 758 544 732 407 706 401 576 1.155 1.511 1.328 Internisten Allgemeinärzte Frauenärzte Prakt. Ärzte Kinderärzte Orthopäden Nervenärzte Chirurgen Augenärzte Ärztl. Psycho. HNO-Ärzte 22

Kapazitäten der geriatrischen Versorgung Geriatrische Versorgung im ambulanten niedergelassenen Sektor Nordrhein Westfalen 21 56 81.419 (erbracht durch ca.4.000 Praxen) 55.428 (erbracht durch ca.3.200 Praxen) EBM-Ziffer 03360 Hausärztlich-geriatrisches Basis-Assessment EBM-Ziffer 03362 Hausärztlichgeriatrischer Betreuungskomplex Gesamt I/2014 GOP 03360 03362 Gebiets- und Zusatzbezeichnung Geriater Gesamt I/2014 GOP 03360 03362 Gebiets- und Zusatzbezeichnung Geriater 23

Konzept des geriatrischen Versorgungsbundes Zusammenarbeit im geriatrischen Versorgungsverbund Geriater ambulant KH mit GFK Geriater ambulant Geriatrische Reha-Klinik KH mit FA Geriatrie KH ohne Geriatrie KH ohne Geriatrie Ziel: Sektorengrenzen überwinden! 24

Herausforderungen! Patientenorientierung und nicht Anbieterorientierung! 25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des vdek in Nordrhein-Westfalen Ludwig-Erhard-Allee 9, 40227 Düsseldorf Tel.: 02 11 3 84 10-11 dirk.ruiss@vdek.com