Anne Sieberns Deutsches Institut für Menschenrechte Leiterin der Bibliothek World Library and Information Congress (WLIC) 80th IFLA General Conference and Assembly 16 22. August 2014 Lyon, Frankreich Bericht über die Teilnahme an der Konferenz Das Beschäftigung mit der IFLA Konferenz begann für mich bereits im März 2013. Im Januar davor hatte ich mich um eine Mitgliedschaft im Standing Committee (SC) der Sektion Library Services to People with Special Needs (LSN) beworben, einige Wochen später erhielt ich eine vorläufige Bestätigung der Wahl und kurz darauf nahm ich auf Einladung von Elke Greifeneder am 22. und 23. März 2013 in Kopenhagen am Mid-Year-Meeting des Standing Committees teil. Ich war mit der Absicht gekommen, nur als Zuhörerin an dem Treffen teilzunehmen, um zunächst die Arbeit und die Themen der Sektion besser kennen zu lernen. Auf der Tagesordnung stand auch die Planung des WLIC 2014 in Lyon und dabei insbesondere die Frage, welche Veranstaltungen die Sektion auf dem Kongress ausrichten könnte. Ich schlug eine Session zum Thema Die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken vor. Der Vorschlag wurde diskutiert und schließlich einstimmig angenommen. Und so bildete ich gemeinsam mit einer Kollegin aus Frankreich das Vorbereitungsteam für diese Session der LSN-Sektion auf dem Weltkongress in Lyon. Ich freue mich, dass ich aufgrund meiner neuen Mitgliedschaft im Standing Committee der LSN-Sektion und Organisatorin einer Session auf dem WLIC 2014 ein Stipendium von BIinternational erhalten habe. Dadurch wurde mir die Teilnahme an der gesamten Konferenz und an allen Sessions und Arbeitssitzungen des Standing Committees ermöglicht. I. Die Sessions der LSN Sektion während des WLIC 2014 LSN Session 1: The UN Disability Rights Convention: What it means for persons with disabilities and library services worldwide, 17.08.2014, 13:45 15:45 Die Session über die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken fand gleich am Eröffnungstag der Konferenz, am 17. August, statt. Als Ehrengast und Keynote Speaker konnte ich die Bochumer Professorin Theresia Degener, Vize-Präsidentin des UN- Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, gewinnen. Sie ist ebenfalls Mitglied im Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte, an dem seit 2009 die Nationale Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention angesiedelt ist. 1
Ich konnte die Einladung deshalb persönlich aussprechen und nach anfänglichen terminlichen Schwierigkeiten konnte Frau Degener ihre Teilnahme schließlich zusagen. Recht unangenehm fand ich jedoch die Tatsache, dass ich in der Einladung ausdrücklich darauf hinweisen musste, dass die IFLA für Gastredner_innen keine Reise- und Übernachtungskosten übernimmt. Lediglich die Teilnahmegebühr für den Tag, an dem der Vortrag stattfindet, wird erstattet. Vielleicht sollte die IFLA ihre Reisekostenregelungen in dieser Hinsicht noch einmal überdenken. Sehr gefreut habe ich mich darüber, dass Barbara Lison in ihrer Eigenschaft als IFLA Governing Board Member bereit war, in dem schmalen Zeitfenster von 15 Minuten, das ihr am Sonntag zwischen dem President s Lunch und dem Strategic Partner s Meeting zur Verfügung stand, zu unserer Session zu kommen und Frau Degener im Namen der IFLA zu begrüßen und vorzustellen. Elke Greifeneder übernahm dankenswerterweise die Moderation der Session als die Vorsitzende unseres Standing Committee auf einem Flughafen in Kalifornien stecken blieb und nachfolgend die gesamte Teilnahme an der Konferenz absagen musste. Der gleichberechtigte Zugang zu Bibliotheken ist ein Menschenrecht In ihrer Keynote Speech führte Theresia Degener die circa 140 Zuhörerinnen und Zuhörer im Auditorium Lumière in die Grundlagen der Behindertenrechtskonvention (BRK / CRPD) und die Arbeit des UN-Fachausschusses ein. Dabei erläuterte sie zunächst den Wandel von einem medizinischen zu einem menschenrechtlichen Verständnis von Behinderung, das Menschen mit Behinderungen als Träger von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ansieht und ihre gleichberechtigte Teilnahme an der Gesellschaft (Inklusion) fordert. Ausführlicher stellte sie die Artikel der Konvention vor, die für Bibliotheken besonders bedeutend sind. Darunter Artikel 9 zu Barrierefreiheit, der auch den barrierefreien Zugang zu Information und Kommunikation sowie Informations- und Kommunikationstechnologien enthält. Artikel 21, Meinungsfreiheit und Recht auf Zugang zu Information, fordert unter anderem die Bereitstellung von öffentlichen Informationen in barrierefreien Formaten und Technologien. Ausdrücklich erwähnt werden Bibliotheken gemeinsam mit anderen kulturellen Einrichtungen in Artikel 30 zum Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Bibliotheken als Akteure bei der nationalen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Bibliotheken könnten sich aktiv an der Umsetzung der BRK in ihren Ländern beteiligen, so Theresia Degener, indem sie sich für Diskriminierungsfreiheit und das gleiche Recht auf Zugang zu Informationen einsetzten. Darüber hinaus seien Bibliotheken ideale Orte, um über die UN-BRK zu informieren und damit zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beizutragen. Dabei könnten sie auf nationaler Ebene mit anderen Akteuren wie Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Monitoring-Stellen oder Behindertenrechtsorganisationen zusammenarbeiten. Theresia Degener forderte die Zuhörerinnen und Zuhörer auch ausdrücklich dazu auf, Informationen und Berichte über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern direkt beim UN-Ausschuss einzureichen. 2
Die Behindertenrechtskonvention und ihre Bedeutung für Bibliotheken in Japan Nach der Keynote folgte eine Präsentation von Hiroshi Kawamura (The Nippon Lighthouse, Tokyo, Japan) über die Umsetzung der UN-BRK in Japan und die Rolle von Bibliotheken in diesem Prozess. Im Mittelpunkt seines Vortrags stand der lebensnotwendige Zugang zu Informationen für Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderung in einem Katastrophenfall. In Japan wurden seit dem Tsunami im Jahr 2011 unter Beteiligung von Bibliotheken verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zukünftig Menschen mit Behinderungen in ähnlichen Situationen besser und schneller informieren zu können. Best-Practice Beispiele aus Frankreich Im 3. Vortrag stellte Marie-Noelle Andissac (Bibliothèque de Toulouse, France) Best-Practice Beispiele zur Umsetzung der UN-BRK in den Bibliotheken der Stadt und Region Toulouse sowie anderen Orten in Frankreich vor. Sehr beeindruckend berichtete sie über zahlreiche spezielle, aber auch zunehmend inklusive Angebote für behinderte Menschen. So existiert zum Beispiel in Paris ein Netzwerk von vier öffentlichen Bibliotheken, das gehörlosen Menschen Informations- und Kommunikationsangebote über Gebärdensprach-Telefone und -Videos anbietet. Die Behindertenrechtskonvention und der Marrakesch-Vertrag der WIPO Der Marrakesch-Vertrag der WIPO (World International Property Organization) war Thema des vierten und letzten Vortrags der Session von Francisco Martinez von der Organisation ONCE (National Organization of Spanish Blind Persons). Der Vertrag von Marrakesch sieht vor, dass unterzeichnende Staaten Regelungen in ihre nationalen Urheberrechte aufnehmen, die es ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbücher zu übertragen und diese zu verbreiten und zugänglich zu machen. Darüber hinaus regelt das Abkommen den grenzüberschreitenden Austausch entsprechender Formate. Francisco Martinez wies auf die enge Verbindung des Vertrags mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin: Der Vertrag, der nach der 20. Ratifikation durch einen Mitgliedstaat in Kraft tritt, werde dazu beitragen, das in der UN-BRK festgeschriebene Recht auf Information umzusetzen. (Deutschland hat den Marrakesch-Vertrag übrigens am 20. Juni 2014 unterzeichnet.) LSN Session 2: Dyslexia? Welcome to our Library, 19.08.2014, 11:45 13:45 In einem Koooperationsprojekt mit der Sektion Library Services for Persons with Print Disabilities präsentierte die LSN Sektion in dieser Session die neuen Guidelines for Library Services for People with Dyxlexia. Die Guidelines werden im Herbst auf der IFLA Website verfügbar sein. Übersetzungen in andere (IFLA-) Sprachen sind geplant. In der Session wurden vier Praxisbeispiele aus Bibliotheken in Dänemark, Schweden, den USA und Kroatien präsentiert. 3
II. Arbeitssitzungen des LSN Standing Committees am 16.08. / 20.08.2014 Während der Konferenz fanden zwei Arbeitssitzungen des LSN Standing Committee statt. Im Mittelpunkt stand dabei die Weiterarbeit an einem Strategic Plan bis 2019. Dabei wurde darauf geachtet, die Ziele und der Aufgaben der Sektion im Sinne der UN-BRK weniger speziell sondern mehr inklusiv zu denken und zu formulieren. III. Teilnahme an weiteren Veranstaltungen (Auswahl) Das neue Verständnis von Behinderung kam auch im Titel einer Session der Sektion Libraries Serving Persons with Print Disabilities (LPD) zum Ausdruck: How special are we anyway? Bringing accessible reading to mainstream libraries and markets. In der Veranstaltung wurden erfolgreiche Projekte aus Finnland, Frankreich, den Niederlanden und Schweden vorgestellt. Sie zeigten, wie wichtig es für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist, wenn Medien in barrierefreien Formaten wie Großdruck, Braille oder DAISY-Formaten nicht nur in Spezialbibliotheken zu finden sind, sondern in die Bestände öffentlicher Bibliotheken aufgenommen werden. Um eine andere sehr häufig von Diskriminierungen betroffene Gruppe ging es in der Veranstaltung Addressing the silence: how libraries can serve their LGBTQ users der neu gegründeten IFLA LGBTQ (Lesbians, Gay, Bisexual, Transgender, Queer) Users Special Interest Group. In Vorträgen aus GB, USA, Brasilien, Ungarn und Schweden wurde deutlich, wie unterschiedlich in diesen Ländern mit LGBTQ Menschen und Themen in Bibliotheken umgegangen wird. Zu hören war sowohl vom Kampf der Bibliotheken gegen Homophobie im konservativen US-Staat Tennessee als auch von der breit akzeptierten Rainbow Library in der öffentlichen Bibliothek der schwedischen Stadt Umeå. Die Themen Datenschutz und das Recht auf Schutz der Privatsphäre in Zeiten von Google und Social Media dürfen natürlich auf einem WLIC nicht fehlen. Als Gastrednerin sprach am 18. August die neue EU-Justizkommissarin Martine Reicherts unter anderem über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google im Juni 2014, in dem das sogenannte Recht auf Vergessenwerden Right to be forgotten gestärkt wurde. Das FAIFE Committee (Free Access to Information and Freedom of Expression) diskutierte am 19. August mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bibliotheken und Nichtregierungsorganisationen sowie einem Repräsentanten von Google über Massenüberwachung und Schutz der Privatsphäre im Internet. IV. Internationale Bibliothekspolitik und Menschenrechte Als Leiterin einer Menschenrechtsbibliothek war ich auch diesmal wieder sehr beeindruckt von der (nicht nur Bibliotheks-) politischen Ausrichtung der Tagung und der häufigen Bezugnahme auf die Menschenrechte in Veranstaltungen und Vorträgen. Ein besonderer Höhepunkt war dabei sicherlich die Veröffentlichung der Lyon Declaration am 18. August. Bereits in ihrer Eröffnungsrede am Tag zuvor hatte die derzeitige Präsidentin der IFLA, Sinikka Sipilä, Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und das Recht auf 4
Zugang zu Informationen als Kernwert der IFLA und des Bibliothekswesens bezeichnet. Mit der Lyon Declaration on Access to Information and Development will die IFLA gemeinsam mit strategischen Partnern einen positiven Einfluss auf die Post-2015 Agenda der Vereinten Nationen nehmen. Die Erklärung legt dar, dass Zugang zu Informationen Entwicklung fördert, da dadurch Menschen bestärkt werden von ihren bürgerlichen, politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechten Gebrauch zu machen, neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden, Entscheidungen zu treffen und an einer aktiven und engagierten Zivilgesellschaft teilzuhaben, so die IFLA Präsidentin. 1 Wie Theresia Degener in der Session der LSN Sektion bekräftigte auch sie damit die wichtige Rolle von Bibliotheken bei der Wahrnehmung und Umsetzung von Menschenrechten. Theresia Degener: Libraries as promoters of the CRPD (Keynote der LSN-Session zur UN-Behindertenrechts- Konvention am 17. August 2014) 1 Opening Address of IFLA President Sinikka Sipilä: http://conference.ifla.org/ifla80/node/551 (abgerufen am 15.09.2014) 5