Ich freue mich, heute mit Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident. Prof. Türk, und mit allen anderen Gästen hier im Bildungshaus

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Transkript:

Rede des Bundespräsidenten im Bildungshaus Sodalitas, Slowenien und Österreich Nachbarn und Partner in der EU Tainach, 5. Juni 2009 Sehr geehrter Herr Staatspräsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute mit Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Prof. Türk, und mit allen anderen Gästen hier im Bildungshaus Sodalitas zusammenzutreffen, um Gedanken zum Thema Slowenien und Österreich Nachbarn und Partner in der EU auszutauschen. Ich weiß mich mit auch Ihnen in dem Bemühen verbunden, zu den vielfältigen und nachbarschaftlichen Beziehungen unserer beiden Staaten, aber auch zu einer friedlichen und erfolgreichen Entwicklung Europas bestmöglich beizutragen. Unseren Gastgebern vom Bildungshaus Sodalitas danke ich für die Organisation dieser Veranstaltung. Ihr Haus bezeichnet sich ja als eine Stätte der Bildung, des Dialogs, der Kunst und der

2 Begegnung, und ich denke, dass unser heutiges Treffen genau diesem Auftrag auf besondere Weise Rechnung trägt. Ohne in die seit langem eng verflochtene Geschichte unserer beiden Länder im Detail eingehen zu wollen, möchte ich in meinen Ausführungen dem Titel der Veranstaltung entsprechend von der sehr positiven Entwicklungen ausgehen, die unsere Beziehungen seit der Selbständigkeit Sloweniens im Jahr 1991 erfahren haben. Nach dem europäischen Umbruch der späten 80er und frühen 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben unsere beiden Länder den Weg in die europäische Integration gesucht und auch gefunden, womit unsere Beziehungen in ein neues Umfeld gestellt wurden. Wenn wir heuer, 2009, in vielen Veranstaltungen der Tatsache gedenken, dass der Fall des Eisernen Vorhanges nunmehr 20 Jahre zurückliegt, so ist für Österreich in diesem

3 Zusammenhang eine zeitliche Koinzidenz von besonderem Interesse: am 27. Juni 1989 wurde an der ungarischösterreichischen Grenze bei St. Margareten von den beiden Außenministern Alois Mock, der übrigens in diesen Tagen seinen 75. Geburtstag feiert, und Gyula Horn symbolhaft der Eiserne Vorhang durchschnitten. Und nur 2 Tage später, am 29. Juni 1989, fasste der Österreichische Nationalrat in Wien mit großer Mehrheit eine Entschließung, die grünes Licht für einen Beitrittsantrag zur damals noch Europäische Gemeinschaft genannten Europäischen Union gab. Der österreichische EU-Beitritt vom 1. Jänner 1995 sowie jener Sloweniens mit 1. Mai 2004 haben jedenfalls die Basis für eine neue Qualität der Beziehungen gelegt. Zu der mit Leben erfüllten Nachbarschaft, wie sie heute existiert, haben in der Folge auch die Zugehörigkeit unserer beiden Staaten zum

4 Schengenraum sowie die gemeinsame Währung des EURO beigetragen. Slowenen und Österreicher sind sich dadurch im Alltag um vieles näher gekommen. Bei einer Reihe von inhaltlichen Anliegen haben Slowenien und Österreich gleiche oder zumindest ähnliche Interessen. Ich denke an den Klima- und Umweltschutz, an die Transit- und Verkehrspolitik sowie an die Förderung des ländlichen Raumes und einer ökologischen Landwirtschaft. Wir haben gelernt, in vielen Bereichen auch in Brüssel gemeinsam vorzugehen. Beide Länder haben in den letzten Jahren jeweils den Vorsitz in der Europäischen Union innegehabt: Österreich im ersten Halbjahr 2006, Slowenien im ersten Halbjahr 2008. In beiden Fällen haben sich unsere Länder bei der Vorbereitung und Durchführung eng abgestimmt und eine möglichst wirkungsvolle Zusammenarbeit im Interesse Europas und in unserem Interesse praktiziert. Ich glaube sagen zu können, dass unsere

5 Vorsitzführungen in der Union Anerkennung gefunden haben und auch als Beispiel dafür gelten können, dass kleinere bzw. mittlere Länder diesen oft sehr schwierigen Dienst an Europa gut meistern und gesamteuropäische Interessen wirksam koordinieren und vertreten können. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein sehr positiver Faktor in unseren Beziehungen ist auch die zuletzt deutlich intensivierte wirtschaftliche Verflechtung. Das jährliche bilaterale Handelsvolumen beträgt inzwischen ca. 3,5 Mrd. EURO, österreichische und slowenische Unternehmen haben mehrere Hundert konkrete joint ventures abgeschlossen, und Österreich ist in Slowenien einer der wichtigsten ausländischen Investoren. Gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten kommt einer soliden bilateralen Zusammenarbeit große Bedeutung zu, an der man aber auch hart arbeiten muss.

6 Im Übrigen ist auch zu erwarten, dass die regionale Wirtschaftszusammenarbeit weiter zunehmen wird: Ostslowenien und die südliche Steiermark bzw. das Grazer Becken wachsen über die Grenze hinweg immer mehr zu einem großen Wirtschaftsraum zusammen. Aber auch zwischen Slowenien und Kärnten werden die wirtschaftlichen Beziehungen immer intensiver. Und noch einen Aspekt möchte ich hier erwähnen, der die Verbindungen zwischen Slowenien und Österreich gestärkt hat: der Tourismus zwischen unseren beiden Ländern hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und trägt ebenfalls viel zu einem besseren gegenseitigen Verstehen und Kennenlernen bei. Bei unserer engen Kooperation als Nachbarn und EU-Partner steht auch unser gemeinsames außenpolitisches Interesse an

7 einer friedlichen und positiven Entwicklung der Staaten des Westbalkans an prominenter Stelle. Dies gilt z.b. für Bosnien-Herzegowina, wo vor kurzem unser ehemaliger Botschafter in Slowenien, Dr. Inzko, zum Hohen Vertreter und Sonderbeauftragten der EU ernannt wurde, oder auch für unsere Zusammenarbeit bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung der Kosovo-Frage, wo unsere beiden Länder jene Position unterstützen, die von einer großen Mehrheit, wenn auch nicht von allen EU Staaten - vertreten wird. Unsere beiden Länder setzen sich aber gleichzeitig dafür ein, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Serbien zukunftsorientiert und positiv entwickeln. Das Heranführen der gesamten Westbalkan-Region an Europa ist jedenfalls eine Aufgabe, bei der wir als unmittelbar benachbarte EU-Partner sicherlich eine besondere Verantwortung tragen.

8 Sehr geehrter Herr Präsident! Es wäre an dieser Stelle verlockend, auch über die vielfältigen kulturellen Beziehungen zwischen Österreich und Slowenien zu sprechen, die ja eine lange Tradition haben und von denen sowohl in der Vergangenheit als auch heute viele positive Impulse ausgehen. Die knapp bemessene Zeit erlaubt es aber nicht, darauf näher einzugehen. Und so darf ich mich einem dritten Thema zuwenden, und das ist das Thema der Volksgruppen. Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass es mir persönlich ein großes Anliegen ist, dass die slowenische Volksgruppe und die deutschsprachige Mehrheit in Österreich, aber auch die kleine deutschsprechende Minderheit in Slowenien und die slowenischsprachige Mehrheit harmonisch und ohne Reibungen nicht nur nebeneinander, sondern auch miteinander

9 leben. Das entspricht meinem Grundverständnis von Demokratie, von Weltoffenheit, und von Gleichberechtigung. In diesem Zusammenhang weiß ich es zu schätzen, dass Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sich auch persönlich der Situation der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien annehmen und etwa in der Gottschee bald nach Ihrem Amtsantritt direkte Gespräche mit deren Vertretern geführt haben. Was nun die Lage der slowenischen und der kroatischen Minderheit in Österreich anbelangt, gibt es eine zufriedenstellende Situation im Burgenland und wohl auch in der Steiermark, es gibt aber noch immer die bekannten Probleme in Kärnten. Dabei muss außer Streit gestellt werden, dass auch in Kärnten, was z. B. das Schulwesen betrifft oder die Zweisprachigkeit im kulturellen Bereich oder bei Behörden, bemerkenswerte Fortschritte erzielt wurden. Und auch sogenannte Dialogprojekte bzw. gemeinsame Initiativen, die

10 das Verständnis füreinander vertiefen sollen, entwickeln sich in erfreulicher Weise durchaus positiv. Ein kürzlich im Österreichischen Nationalrat beschlossenes Budgetbegleitgesetz enthält eine Änderung des Volksgruppengesetzes, wonach der Bund auch interkulturelle Projekte zu fördern hat, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen. Der Kern der Schwierigkeiten betrifft topographische Aufschriften und Bezeichnungen; er liegt vor allem in Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Artikels 7 des Staatsvertrages von Wien. Auch die Kompliziertheit der Rechtslage bzw. die Teilung der Kompetenzen und der Verantwortung auf verschiedene staatliche Institutionen darf nicht unerwähnt bleiben. Zuletzt ist von bestimmter Kärntner Seite immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die vom Österreichischen

11 Verfassungsgerichtshof aufgehobene sogenannte 25%-Klausel im Volksgruppengesetz aus 1976 für das Anbringen zweisprachiger topographischer Aufschriften und Bezeichnungen auf eine Initiative des hochgeschätzten österreichischen Bundeskanzlers der siebziger Jahre, Dr. Bruno Kreisky, zurückgeht, der bekanntlich von 1970 bis 1983 Regierungschef war. Dieser Feststellung wird dann manchmal hinzugefügt: Was für Dr. Kreisky richtig war, kann heute nicht falsch sein. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass seither Erkenntnisse des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes ergangen sind, die zur Folge haben, dass bestimmte Voraussetzungen, die der Regelung aus dem Jahr 1976 zugrunde gelegt wurden, heute nicht mehr gegeben sind. Denn in Österreich steht niemand außerhalb der Verfassung und auch niemand über der Verfassung, und daher kann der Hinweis auf den verdienstvollen und gerade auch von mir sehr

12 hochgeschätzten Altbundeskanzler Kreisky später ergangene Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes nicht aus der Welt schaffen. Es gibt aber noch weitere komplizierte und nicht leicht erklärbare Probleme auf diesem Gebiet. Ein solches besteht z.b. darin, dass der Österreichische Verfassungsgerichtshof bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes nur kassatorisch entscheiden kann. Das heißt, er kann ein Gesetz oder eine bestimmte Gesetzesstelle als verfassungswidrig aufheben, aber er kann nicht selbst anstelle des Gesetzgebers tätig werden. Er ist wie das Juristen nennen ein negativer Gesetzgeber. Ein aufhebendes Erkenntnis des Gerichtshofes kann einen positiven Akt des Gesetzgebers erfordern, aber nicht ersetzen. Wenn aber neue verfassungskonforme Regelungen dann nicht zustande kommen z.b. weil die erforderlichen Mehrheiten

13 nicht erzielbar sind und wenn auch von der unmittelbaren Anwendung des Staatsvertrags im Lichte der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes durch die zuständige Landesbehörde kein Gebrauch gemacht wird, dann entsteht genau jene Patt- Situation, wie wir sie auf diesem Gebiet schon einige Zeit erleben, und die man nur mit Geduld, durch Dialog und durch Vertrauen in die Überzeugungskraft rechtsstaatlicher Argumente überwinden kann. Meine sehr geehrte Damen und Herren! Das heißt also, dass man nicht einfach zur Tagesordnung übergeht und das Thema unerledigt lässt. Es ist vielmehr weiterhin die Aufgabe verantwortungsvoller und rechtsstaatlicher Politik, darauf hinzuwirken, dass auf Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien und auf die Judikatur des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes in sachgerechter Weise Bedacht genommen wird. Und in diesem Sinn hat auch

14 die im Amt befindliche österreichische Bundesregierung unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Dipl. Ing. Josef Pröll in ihrem Regierungsprogramm angekündigt, dass die Umsetzung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in möglichst breitem Konsens mit allen Beteiligten realisiert und verfassungsrechtlich abgesichert werden soll. Das weiß auch die slowenische Regierung. Und sobald dieses Ziel verwirklicht sein wird, werden alle Beteiligten erkennen, dass für Ängste und Vorbehalte, die in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ihre Wurzeln haben, vielleicht auch in den dramatischen Ereignissen nach dem Zweiten Weltkrieg, dass für solche Ängste, heute, 64 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und zu einer Zeit, wo Slowenien und Österreich gemeinsam Mitglieder der Europäischen Union sind, keinerlei Anlass mehr besteht. Ich persönlich bemühe mich jedenfalls, dazu beizutragen, dass Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und

15 nachbarschaftliches Vertrauen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus allen diesen Gründen bin ich in der Lage obwohl meine Geduld einige Zeit auf die harte Probe gestellt wird - mit Optimismus nach vorne zu blicken. Österreich und Slowenien können heute genauso freundschaftlich und problemlos zusammenleben und zusammenarbeiten, wie Österreich dies mit allen anderen Nachbarstaaten praktiziert. Und wir werden das im nächsten Abschnitt der europäischen Politik fortsetzen und weiterentwickeln, der mit der Neuwahl der Europäischen Parlaments und der Neubildung der Europäischen Kommission beginnt. Unsere Jugend kann ihre Zukunft jedenfalls in einem friedlichen, europäischen Umfeld gestalten, das viele Chancen

16 bietet, wenn wir uns zu dieser friedlichen Nachbarschaft weiterhin bekennen. Und es ist unser Ziel, dass diese Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowenien in Zukunft an Breite, an Tiefe und an Selbstverständlichkeit gewinnt.