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Transkript:

17. Wahlperiode Drucksache 17/2652 29.12.2015 Vorlage zur Kenntnisnahme Neuauflage des KMU-Fonds bei der Investitionsbank Berlin (IBB) in der EFRE-Förderperiode 2014-2020

Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2652

Der Senat von Berlin WiTechForsch IV D 26 9013 (913) 8595 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Neuauflage des KMU-Fonds bei der Investitionsbank Berlin (IBB) in der EFRE-Förderperiode 2014-2020 Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: A. Begründung Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist mit Inkrafttreten des Investitionsbankgesetzes vom 25.05.2004 am 01.09.2004 wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2004 aus der Landesbank Berlin herausgelöst und als selbstständige Landesförderbank entsprechend der Verständigung II zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vom 27.03.2002 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt. Entsprechend Verständigung II enthalten 5 des Investitionsbankgesetzes und 4 der Satzung der IBB vom 02.09.2004 (in Kraft getreten am 15.09.04; GVBl. S. 372) eine abschließende Auflistung der Aufgaben und möglichen Tätigkeitsfelder der IBB. 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes und entsprechend 5 der Satzung sehen vor, dass der Senat von Berlin darüber entscheidet, welche konkreten Aufgaben die IBB tatsächlich ausführt. In Umsetzung des Auftrags, die IBB als Partnerin der Berliner Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands zu positionieren, hat der Senat in seiner Sitzung am 22.12.2015 über die nachstehend erläuterte Neuauflage und Erweiterung des Förderangebots der IBB entschieden. -1-

I. Ziele Der KMU-Fonds dient der Finanzierung von Gründung, Wachstum und Innovationsaktivitäten sowie der Verbesserung der Kapitalstruktur von mittelständischen Unternehmen durch Darlehen und darlehensähnliche Instrumente. Damit soll die Anzahl von Gründungen und Arbeitsplätzen sowie die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die aufgrund geringer Eigenkapitalausstattung, fehlender Sicherheiten oder kleinteiliger Finanzierungsbedarfe strukturelle Probleme beim Kreditzugang haben, erhöht werden. Darüber hinaus sollen Investitionen besonders gefördert werden, die die Energieeffizienz in Berliner Unternehmen verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien steigern. II. Ausgangslage und Bedarfsanalyse Aufgrund eines historisch niedrigen Zinsniveaus und der positiven Konjunktur ist die Finanzierungssituation im Mittelstand so gut wie nie zuvor, kleine sowie junge Unternehmen haben aber weiterhin deutlich ausgeprägte strukturelle Probleme beim Kreditzugang, insbesondere aufgrund nicht ausreichender Sicherheiten und geringer Eigenkapitalausstattung. Die 2008/09er-Finanzkrise hat dazu geführt, dass der Informationsbedarf und die Sicherheitenanforderungen der Banken, und damit die Risikoaversion, trotz günstiger Refinanzierungsbedingungen gestiegen sind. Bei innovativen Vorhaben wird dies durch die in der Natur solcher Projekte liegenden Erfolgsunsicherheiten verschärft. Die mit solchen Vorhaben verbundenen Amortisationszeiten und Unwägbarkeiten bei der Markteinführung führen bei jungen Unternehmen fast zwingend zu einer schlechten Bonität mit der Folge der Kreditablehnung. Neugründungen und sehr junge Unternehmen benötigen darüber hinaus häufig nur relativ kleine Kreditsummen, deren Vergabe für gewinnorientierte Privatbanken aufgrund der relativ betrachtet zu hohen Bearbeitungs- und Verwaltungskosten wirtschaftlich nicht lohnend sind. Laut aktueller Unternehmensbefragung der KfW-Bankengruppe (2015) scheiterte rund ein Siebtel der Unternehmen in Deutschland beim Versuch, ihren Finanzierungsbedarf mithilfe von Bankkrediten insbesondere mittel- und langfristige - zu decken. Kleine Unternehmen (weniger als 1 Mio. EUR Umsatz) melden beinahe dreimal so häufig Erschwernisse beim Kreditzugang wie Unternehmen mit über 50 Mio. EUR Umsatz. Auch 22 % der jungen Unternehmen (jünger als sechs Jahre) beurteilen das Finanzierungsklima schlechter als im Vorjahr. Auch der KMU-Report Berlin der IBB (2015) und die Konjunkturumfrage 2014 der Industrie- und Handelskammer zu Berlin ergeben, dass rund ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen Schwierigkeiten mit der Finanzierung haben, insbesondere im Bereich bis 250 TEUR und ab 1 Mio. EUR. Darüber hinaus ist die Finanzierung neben fehlenden Personalressourcen das größte Problem bei der Einführung und Umsetzung von Innovationen. Bei der Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele ist das Potenzial von Unternehmen, v.a. bei KMU, bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Bremsend für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen wirkt sich aus, dass in der Unternehmenspraxis kurze Kapitalrücklaufzeiten für getätigte Investitionen verlangt werden. Energieeinsparinvestitionen mit längerer Kapitalbindungsdauer werden daher trotz positiver Verzinsung häufig nicht umgesetzt. Für 29 % der Unternehmen verhindert der Mangel an Finanzierungsquellen Investitionen in Energieeffizienz (KfW-Unternehmensbefragung 2014). Um den Marktunvollkommenheiten beim Zugang zu Finanzierung für KMU, insbesondere bei Gründungen, Kleinstunternehmen, innovativen Vorhaben und langfristigen Investitionen entgegenzuwirken und im Sinne der revolvierenden Sicherung eines Teils der Investitionsfinanzierung/-förderung in Berlin, wurde Ende 2004 gemeinsam vom Land Berlin und der IBB ein gewinnorientiert geführter Kreditfonds, der KMU-Fonds Berlin, mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Mitteln der IBB aufgelegt und in der EFRE-Förderperiode 2007-2013 fortgesetzt. -2-

Durch direkte Finanzierungen, insbesondere Mikrokredite, und gemeinsame Finanzierungen mit den Hausbanken konnten bisher hohe Förderwirkungen erzielt werden. Durch den KMU-Fonds wurden seit 2005 in mehr als 2.000 Berliner KMU über 100 Mio. EUR investiert, wobei zusätzliche private Investitionen durch die mitfinanzierenden Banken in mindestens gleicher Höhe gehebelt wurden. Im Rahmen des genehmigten operationellen Programms (OP) für den EFRE in Berlin in der Förderperiode 2014-2020 ist eine der Investitionsprioritäten, die Produktivität der Berliner Wirtschaft durch betriebliche Investitionen, betriebliches Wachstum und Gründungen vor allem in Industrie und wissensintensiven Dienstleistungen zu erhöhen. Laut OP soll das Ziel im Wesentlichen über die Darlehensvergabe an KMU durch den KMU-Fonds erfolgen, welcher bereits in der vergangenen Förderperiode umgesetzt wurde. Darüber hinaus soll mit dem KMU-Fonds erstmals versucht werden, die Energieeffizienz der Berliner Unternehmen zu steigern. Die in der OP-Investitionspriorität Reduzierung von CO2-Emissionen geplanten Umweltkredite wurden eng mit den geplanten Maßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verzahnt. Nach den Ergebnissen einer umfangreichen und unabhängigen, in 2014 durchgeführten Ex-Ante-Evaluation fügt sich der geplante KMU-Fonds kohärent und komplementär in das bestehende Angebot an Unterstützungsinstrumenten für Gründungen und betriebliche Investitionen inkl. Maßnahmen zur Energieeinsparung ein und begegnet damit einer nachgewiesenen Marktschwäche beim Zugang zu Finanzierung für KMU. Um das erfolgreiche Modell des KMU-Fonds auch in der neuen EFRE-Förderperiode 2014-2020 fortsetzen zu können und dem in der Ex-Ante-Evaluation quantifizierten Nachfragepotential für Förderkredite zu begegnen, wird die Fortführung bzw. Neuauflage des um die Umweltkredite erweiterten KMU-Fonds bei der IBB vorgeschlagen. III. Geplante Maßnahme In der Förderperiode 2014-2020 wird der bestehende KMU-Fonds Berlin bei der IBB durch neue Kapitalbereitstellungen fortgeführt und inhaltlich erweitert. Dafür sind im Berliner OP 71,7 Mio. EUR EFRE-Mittel vorgesehen. Die erforderliche Kofinanzierung i.h.v. ebenfalls 71,7 Mio. EUR stellt die IBB aus Eigenmitteln zur Verfügung. Entsprechend einer zwischen dem Land und der IBB abzuschließenden Durchführungsvereinbarung und in Merkblättern abgestimmten Förderkriterien vergibt die IBB die Kredite aus dem KMU-Fonds direkt oder - im Rahmen konkreter Förderprogramme im Hausbankenverfahren an Unternehmen. Mindestens ein Drittel der Mittel ist für die Fortführung der Mikrokredite bis 25 TEUR im vereinfachten Verfahren sowie der Finanzierung von Gründungen über das Programm Berlin Start in Kooperation mit den Hausbanken und der Bürgschaftsbank reserviert. Entsprechend des OP-Ziels, die Produktivität der Berliner Wirtschaft zu stärken, sollen die Wachstumskredite ein höheres Gewicht bekommen als bisher. Dafür ist rund ein weiteres Drittel der Fondsmittel vorgesehen. Neben Krediten, die im Konsortialverfahren, direkt oder im Hausbankenverfahren vergeben werden, werden auch darlehensähnliche, mezzanine Finanzierungen angeboten. Damit wird einer Empfehlung der Ex-Ante- Evaluation, die Berlin Kapital / Mezzanine Fonds in den KMU-Fonds zu integrieren, entsprochen. Neu ist der gezielte Versuch, bei Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen der Unternehmen Anreize zur Energieeinsparung zu setzen. Im Rahmen des Programms Berlin Kredit wird ein zusätzlich zinsverbilligtes Umweltfenster angeboten. Für die Umweltkredite stehen 20 Mio. EUR EFRE-Mittel aus der OP-Prioritätsachse Reduzierung von CO2-Emissionen zur Verfügung. Die zusätzliche Zinssubventionierung sowie eine kostenlose Bestätigung und Quantifizierung der Energieeinsparung durch die IBB soll über den Berlin-Beitrag finanziert werden. -3-

KMU-Fonds Modul Gründung Modul Mikrokredite bis 25 TEUR Modul Wachstum Modul Umweltkredite Berlin Start bis 250 TEUR Direktdarlehen bis 250 TEUR Mezzanine Darlehen bis 10 Mio. EUR Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR Berlin Kredit mit Umweltfenster bis 10 Mio. EUR IV. Eckpunkte des KMU-Fonds Zielgruppe Unternehmen, insbesondere KMU, Freiberufler sowie natürliche Personen während der Existenzgründungsphase mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen der Sektoren Landwirtschaft, Fischerei, Fischzucht, Kohle und Bergbau Finanzierungsart Darlehen, Nachrangdarlehen und typische stille Beteiligungen vorrangig gemeinsam mit einer Geschäftsbank (Mikrokredite grundsätzlich ohne Beteiligung einer Geschäftsbank) Höhe Mikrokredite im vereinfachten Verfahren bis zu 25 TEUR, Gründungsdarlehen i.d.r. bis zu 250 TEUR und Wachstumsfinanzierungen bis zu 10 Mio. EUR Finanzierungszweck Entwicklung und Ausbau der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit, insbesondere: alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen Gründungsfinanzierungen inkl. Übernahmen Auftragsvorfinanzierung, Produktentwicklung und einführung Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung oder Stärkung der Aktivitäten des Unternehmens Das zu finanzierende Vorhaben muss in Berlin durchgeführt werden. Auszahlung 100 % Laufzeit Grundsätzlich bis zu 20 Jahre Verzinsung Die Festlegung erfolgt marktüblich durch den Fonds, bei Konsortialfinanzierungen in Abstimmung mit dem privaten Kofinanzierer. Tilgung Die Tilgung erfolgt bei Darlehen i.d.r. in Raten, tilgungsfreie Zeiträume sind vereinbar. Bei mezzaninen Finanzierungen erfolgt die Tilgung i.d.r. endfällig. Sicherheiten Die Finanzierungen sind bankenüblich zu besichern. Bei Mikrokrediten wird auf die Stellung von Sicherheiten verzichtet. Sonstige Kosten Bereitstellungszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen können berechnet werden. Beihilfe Die Finanzierungen werden beihilfefrei oder als De-minimis - Beihilfe gemäß den Beihilferegelungen der EU vergeben. -4-

V. Bewirtschaftung Der KMU-Fonds soll als separater Finanzierungsblock der Investitionsbank Berlin fortgeführt und mit 71,7 Mio. EUR EFRE-Mitteln aus dem OP der Förderperiode 2014-2020 ausgestattet werden. Die IBB stellt die erforderliche nationale Kofinanzierung i.h.v. 71,7 Mio. EUR über eine Refinanzierung am Kapitalmarkt im eigenen Obligo zur Verfügung. Die Mittel werden buchhalterisch abgegrenzt, um eine separate Berichterstattung und Abrechnung zu gewährleisten. Der KMU-Fonds ist rentabilitätsorientiert entsprechend den Vorgaben für Finanzinstrumente der EFRE-Verordnung (EU) 1303/2013 ausgerichtet, wobei die Besonderheiten der Mikrokredite mit vergleichsweise hohen Stück- und Risikokosten berücksichtigt werden müssen. Aus den Zinserträgen sollen die Prozess-, Risiko-, Refinanzierungs- und Eigenkapitalkosten der IBB gedeckt werden. Zusätzliche Zinsverbilligungen für Energieeffizienzmaßnahmen sind ggf. über den Berlin-Beitrag abzudecken. Die Finanzierungsentscheidungen werden durch ein professionelles, unabhängiges Fondsmanagement innerhalb der IBB getroffen. Die Investitionsphase beginnt zum 01.01.2016. Für die Sicherstellung der EFRE- Förderfähigkeit muss eine Erstinvestition bis zum 31.12.2023 erfolgen. Rückflüsse aus den EFRE-Mitteln werden entsprechend den Vorgaben in der EU-Verordnung und einer Durchführungsvereinbarung mit dem Land von der IBB mindestens acht weitere Jahre revolvierend im KMU-Fonds und darüber hinaus dauerhaft in Finanzinstrumenten zugunsten von KMU eingesetzt. Im Kontext der Risikotragfähigkeit der IBB wird sich durch die Ausweitung des zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens im Bereich KMU-Kredite das Kreditrisiko nur unwesentlich erhöhen. Mit der Fortführung des KMU-Fonds ist auch in der Zukunft keine Abweichung von der Risikostrategie der IBB und den allgemein geltenden Mindestratingklassen vorgesehen. Die strukturellen Risiken werden auch weiterhin durch eine intensive Kreditprüfung eingegrenzt. Die höheren Risiken bei den Mikrokrediten im vereinfachten Verfahren werden durch eine betragliche Deckelung eingegrenzt. Mit dem KMU-Fonds sollen in der Förderperiode schätzungsweise bis zu 3.000 Berliner Unternehmen finanziert, 5.000 neue Arbeitsplätze geschaffen, 20.000 Arbeitsplätze gesichert und ein induziertes Gesamtinvestitionsvolumen von rund 500 Mio. EUR gehebelt werden. B. Rechtsgrundlage: 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes vom 25. Mai 2004 (GVBl. S. 227), zuletzt geändert durch Art. II Gesetz zur Änderung zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 3. Februar 2010 (GVBl. S. 45) i.v.m. 5 Abs. 1 der Satzung der IBB vom 2. September 2004 (GVBl. S. 372), 10 Nr. 23 GO Senat; 21 Abs. 1 Nr. 2a) GGO II. C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Keine unmittelbaren Auswirkungen. D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Keine unmittelbaren Auswirkungen. E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: -5-

Die an die Fonds vorgesehene Zuführung aus EFRE-Mitteln i.h.v. insgesamt 71,7 Mio. EUR erfolgt unter Beachtung der EU-Vorgaben entsprechend dem Operationellen Programm für den EFRE. Die Kofinanzierung erfolgt durch Eigenmittel der IBB. Die Zuführung einer ersten Tranche i.h.v. 17,925 Mio. EUR (12,925 Mio. EUR für KMU- Fonds und 5 Mio. EUR für KMU-Fonds Umweltkredite) ist für 2016 geplant. In 2017 sollen dann dem KMU-Fonds Mittel i.h.v. 12,925 Mio. EUR zugeführt werden. Mittel in entsprechender Höhe sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2016/2017 beim Kapitel 1330, Titel 69896 Zuführung an Fonds aus EFRE-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) veranschlagt. In der Finanzplanung sind in 2018 für den KMU-Fonds Umweltkredite 5 Mio. EUR und in 2019 für den KMU-Fonds 12,925 Mio. EUR berücksichtigt. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. Gemäß 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht. Berlin, den 22.Dezember 2015 Der Senat von Berlin Michael M ü l l e r Cornelia Y z e r...... Regierender Bürgermeister Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung -6-