Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung - lohnt sich für die Mitarbeiter (nicht mehr)?

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Transkript:

Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung - lohnt sich für die Mitarbeiter (nicht mehr)? Dr. Thomas Schanz Kern Mauch & Kollegen GmbH, Stuttgart Personalleiterkonferenz der DUK/AUPU Versorgungswerke e.v. am 17.09.2014 in Erfurt

Betriebliche Entgeltumwandlung unter Beschuss? 21.11.2012 1 30.11.2012 2 13.12.2012 viele sparen in eine betriebliche Altersvorsorge, die kaum lukrativ ist. Süddeutsche Zeitung vom 21.11.2012 2

Betriebliche Entgeltumwandlung unter Beschuss? (Forts.)??? ÖKO-TEST, Heft 6/2013 Frontal 21 vom 29.10.2013 Plusminus vom 15.01.2014 Unterm Strich bleibt ihr so gerade mal die Hälfte. Die Rentnerin fühlt sich vom Staat verschaukelt. Betriebliche Altersvorsorge - Minusgeschäft für viele Rentner 3

Wie kam es zu dieser negativen Presse? Die Ende 2012 veröffentlichte Studie des Bamberger Arbeitsrechtprofessors Birk kommt zwar bei voller Berücksichtigung der Überschussanteile zu einer leichten Vorteilhaftigkeit (+7,4 %) der betrieblichen Entgeltumwandlung gegenüber der privaten Rentenversicherung. Alternativ bleiben die Überschussanteile unberücksichtigt. In diesem Fall stellt nach seiner Ansicht die betriebliche Entgeltumwandlung die deutlich schlechtere Variante dar (-8,8 %). Auf Basis der Variante ohne Überschussbeteiligung kommt er zu dem Ergebnis, dass sich die betriebliche Entgeltumwandlung für krankenversicherte Durchschnittsarbeitnehmer mit einem Monatsbrutto von 3000-4000 [ ] in der Regel nicht mehr rechnet Diese Aussage war Grundlage für die späteren Presseveröffentlichungen 4

Folgerungen? Sollten diese Aussagen korrekt sein, so wäre den Mitarbeitern von der Entgeltumwandlung abzuraten! Auch dem Arbeitgeber wäre aufgrund einer möglichen Verletzung der Fürsorgepflicht davon abzuraten! Zu guter Letzt: Der Bundesregierung wäre zu empfehlen, auf die gezielte Förderung der betrieblichen Entgeltumwandlung zu verzichten Zuvor ist es jedoch angeraten, die Aussagen der Studie zu hinterfragen und zu überprüfen. 5

Grundannahmen für den Alternativenvergleich Auf der Grundlage eines realitätsnahen Standardmodells *) werden für einen 35-jährigen verheirateten Mitarbeiter die beiden Vorsorgealternativen betriebliche Entgeltumwandlung ( Betriebsrente ) und private Rentenversicherung ( Privatrente ) verglichen Im Rahmen des Standardmodells wird unterstellt, dass der Ehepartner des Mitarbeiters ebenfalls berufstätig ist und 50 % der Einnahmen des Mitarbeiters erzielt Stand der gesetzlichen Parameter: 12/2013 Dargestellt wird ein Berechnungsbeispiel für einen Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt in Höhe von EUR 42.000 *) Die Übersicht über die verwendeten Annahmen findet sich am Ende dieser Unterlagen. 6

Kann ein Vergleich auf der Basis der späteren Bruttorenten erfolgen? Finanzierungsaufwand in der Aktivenphase Einnahmen in der Rentenphase 1.200 Jährlicher Prämienaufwand bis Alter 64 in 3.000 Jährliche Renteneinnahmen ab Alter 65 in 1.000 800 600 Sozialabgaben Steuern 2.500 2.000 1.500 Vorteil BAV? Bruttorente 400 Prämie 1.000 200 500 0 BAV Priv. RV 0 BAV Priv. RV Verwendet der Mitarbeiter jährlich 1.200 für die Entgeltumwandlung, so lässt sich damit eine jährliche Bruttorente in Höhe von 3.041 finanzieren Lässt er sich dagegen den Betrag ausbezahlen, so kann er nach Abzug der Steuerund Sozialabgabenbelastung lediglich 657 zur Finanzierung einer privaten Rentenversicherung verwenden. Daraus resultiert eine jährliche Bruttorente von 1.583. 7

Ja, falls die Bruttorenten später abgabenrechtlich vergleichbar behandelt werden Finanzierungsaufwand in der Aktivenphase Einnahmen in der Rentenphase 1.200 1.000 Jährlicher Prämienaufwand bis Alter 64 in 3.000 2.500 Jährliche Renteneinnahmen ab Alter 65 in 800 600 400 Sozialabgaben Steuern Prämie 2.000 1.500 1.000 Vorteil BAV Steuern KV/PV-Beitrag Minderung gesar Nettorente 200 500 0 BAV Priv. RV 0 BAV Priv. RV Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig voll beitragspflichtig (KV/PV-Beitrag) mit einer geringeren gesetzlichen Altersrente ( gesar ) verbunden Für die Privatrente liegt dagegen in der Rentenphase eine relativ geringe Steuerbelastung vor (Ertragsanteilbesteuerung) 8

Ergebnis 1 Ein Vergleich auf der Grundlage der erreichbaren Bruttorenten ist nicht aussagekräftig Im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung ergibt sich in der Rentenphase für die Betriebsrente eine wesentlich höhere Bruttorente aber auch eine wesentlich höhere Steuerbelastung zusätzliche Belastung mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen etwas geringere gesetzliche Altersrente Ein aussagekräftiger Vergleich basiert auf der Gegenüberstellung der jeweils erzielbaren Nettorenten 9

Wie ermittelt man die Nettorente? Betriebliche Entgeltumwandlung Beträge in EUR Bruttorente 3.041 abzgl. Kranken /Pflegeversicherungsbeitrag - 534 abzgl. Steuerbelastung - 445 abzgl. verminderte gesetzliche Altersrente - 260 Vergleich Beträge in EUR Nettorente 1.802 Betriebliche Nettorente 1.802 Private Rentenversicherung Beträge in EUR Private Nettorente 1.529 Differenz 273 Bruttorente 1.583 abzgl. Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag - (in % Private Nettorente) +17,9 % abzgl. Steuerbelastung -54 abzgl. verminderte gesetzliche Altersrente - Nettorente 1.529 10

Exkurs: Ermittlung der Belastung mit Kranken-/ Pflegeversicherungsbeiträgen Einfach, da maßgebender Prozentsatz auf die Bruttorente bezogen werden kann Mindest- und Maximalgrenzen sind zu beachten 11

Exkurs: Ermittlung der Steuerbelastung Ansatz der Birk-Studie: Bruttorente * Grenzsteuersatz = Steuerbelastung In Zahlen: 3.041 * 20 % = 608 Entspricht dieser Ansatz der steuerlichen Realität? Nein, da sowohl die steuerliche Bemessungsgrundlage als auch der Steuersatz fehlerhaft ermittelt wurden Steuerliche Bemessungsgrundlage: Bruttorente abzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag Steuersatz: Kann erst nach Kenntnis aller steuerpflichtigen Einnahmen bestimmt werden Richtig wäre: Zu versteuernder Anteil der Betriebsrente * Differenzsteuersatz 12

Steuersatz in % Exkurs: Ermittlung der Steuerbelastung (Forts.) Ermittlung der auf die Betriebsrente entfallenden Steuerbelastung ist somit nicht trivial 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Prozentuale Steuerbelastung (2013) Zu versteuerndes Jahreseinkommen in EUR Grenzsteuersatz (Ledig) Grenzsteuersatz (Verheiratet) Durchschnittssteuersatz (Ledig) Durchschnittssteuersatz (Verheiratet) 13

Steuersatz in % Zu versteuernde gesetzliche Altersrente (EUR 20.180) Zu versteuernde Betriebsrente (EUR 2.507) Exkurs: Ermittlung der Steuerbelastung (Forts.) Ansatz 1 zur Ermittlung der auf die Betriebsrente entfallenden Steuerbelastung 30% 25% Prozentuale Einkommensteuerbelastung 20% 15% 17,5% 19,8% 10% 5% 0% 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Zu versteuerndes Jahreseinkommen in EUR Grenzsteuersatz (Verheiratet) Durchschnittssteuersatz (Verheiratet) 14

Steuersatz in % Bereits erreichte zu versteuernde gesetzliche Altersrente (35%; EUR 7.060) Exkurs: Ermittlung der Steuerbelastung (Forts.) Ansatz 2: Verursachungsgerechte Zuordnung 30% Prozentuale Einkommensteuerbelastung 25% 20% 15% 10% Zukünftige zu versteuernde gesetzliche Altersrente (65%; EUR 13.120; Anteil an Gesamtsteuerbelastung 84%) + 5% 0% Zu versteuernde Betriebsrente (EUR 2.507; Anteil an Gesamtsteuerbelastung 16%) 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Zu versteuerndes Jahreseinkommen in EUR Grenzsteuersatz (Verheiratet) Durchschnittssteuersatz (Verheiratet) 15

Exkurs: Ermittlung der Steuerbelastung (Forts.) Beide Ansätze unterscheiden sich sehr stark in der Steuerzuordnung Ansatz 1 unterstellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Entgeltumwandlung die gesamte Anwartschaft auf gesetzliche Altersrente bereits erdient ist. Damit ist für die Betriebsrente der Steuersatz maßgebend, der sich für das zusätzlich zu versteuernde Einkommen ergibt (Differenzsteuerbetrachtung). Ansatz 2 unterstellt, dass die Anwartschaft auf gesetzliche Altersrente und die Betriebsrente ab dem Zeitpunkt der Entscheidung für die Entgeltumwandlung gemeinsam erdient werden und damit die darauf entfallende Steuerbelastung verursachungsgerecht aufzuteilen ist Beide Verfahren weisen Vor- und Nachteile auf, das Verfahren der verursachungsgerechten Zuordnung berücksichtigt die wirtschaftlichen Gegebenheiten besser Da das Verfahren der Differenzsteuerbetrachtung von den Kritikern der betrieblichen Entgeltumwandlung gerne verwendet wird, setzt die nachfolgende Analyse darauf auf 16

Vergleich der Alternativen Auch unter Berücksichtigung aller Belastungsfaktoren führt die Betriebsrente für den untersuchten Muster-Mitarbeiter zu einer um ca. 18 % höheren Nettorente, da die Steuerbelastung in der Rentenphase deutlich niedriger ist als in der Aktivenphase die über den Arbeitgeber erzielbaren Gruppenkonditionen zu höheren Leistungen im Vergleich zu einem Privattarif führen Zu untersuchen ist, ob dieses Ergebnis auch auf andere Gehaltshöhen übertragbar ist 17

Ermittlung der Nettobelastung der betrieblichen Entgeltumwandlung Zieht man die Steuer- und Sozialabgabenersparnis vom Umwandlungsbetrag ab, so erhält man die Nettobelastung der Entgeltumwandlung 18

Von der Nettobelastung zur Nettoversorgung Bezogen auf das Einkommen in der Aktivenphase baut sich der Mitarbeiter (bzw. der Ehepartner) entsprechende Einnahmen für die Rentenphase auf Diese Einnahmen sind für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in der Rentenphase relevant Daraus leitet sich die Steuerbelastung des Rentners in der Rentenphase ab 19

Ermittlung der Nettoversorgung der betrieblichen Entgeltumwandlung 20

Vorteilhaftigkeit der betrieblichen Entgeltumwandlung 21

Ergebnis 2 Die betriebliche Entgeltumwandlung liefert über alle analysierten Jahresgehälter hinweg die höhere Nettoversorgung Der konkrete Vorteil hängt jedoch sehr stark von der Höhe des Jahresgehalts ab Deutliche Vorteile sind für die GB 1, 3 und 4 zu erkennen Geringe Vorteile ergeben sich für den GB 2 Lediglich im Gehaltsbereich zwischen T 53 und T 62 p. a. ergibt sich eine unter 5 % liegende Vorteilhaftigkeit 22

Bestätigung der Vorteilhaftigkeit auch bei geänderten Annahmen? Darstellung ausgewählter Parameteränderungen Persönliche Ausgangsdaten Familienstand Private Krankenversicherung Keine Kirchensteuerpflicht Finanzielle Ausgangsdaten Gehalt des Ehepartners Wirtschaftliche Parameter Überschussbeteiligung Parameter des Versorgungsplans Gruppenkonditionen Prozentualer Zuschuss des Arbeitgebers Weitergabe der Sozialabgabenersparnis 23

Variation: Persönliche Ausgangsdaten Krankenversicherungs- und Kirchensteuerpflicht, Familienstand 24

Variation: Finanzielle Ausgangsdaten Gehaltshöhe des Ehepartners 25

Variation: Finanzielle Ausgangsdaten (Forts.) Gehaltshöhe des Ehepartners 26

Variation: Wirtschaftliche Ausgangsdaten Höhe der Überschussbeteiligung 27

Variation: Planparameter Zuschussregelung des Arbeitgebers 28

Variation: Planparameter (Forts.) Gruppenkonditionen 29

Zusammenfassung Die Finanzierung der Altersversorgung über ein betriebliches Entgeltumwandlungsmodell ist - bei korrekter Berücksichtigung aller Belastungswirkungen - der Finanzierung über eine private Rentenversicherung in vielen Fällen deutlich überlegen Ø Ø Ø Ø Ø Gesamt GB1 GB2 GB3 GB4 17,0% 24,3% 5,0% 16,1% 20,4% Dieses Ergebnis gilt sogar auch dann, wenn der betrieblichen Rente die gesamte zusätzliche Steuerbelastung zugeordnet wird (Verfahren der Differenzsteuerbetrachtung) Auch bei der Variation persönlicher und finanzieller Parameter sowie verschiedener Planparameter bestätigt sich diese Aussage Lediglich in wenigen Fällen kann die Entgeltumwandlung zu geringfügig schlechteren Ergebnissen führen*) *) Dies wurde bei manchen Variationsrechnungen für den Gehaltsbereich zwischen T 53 und T 62 p. a. festgestellt 30

Zusammenfassung (Forts.) Die generelle Aussage, dass sich betriebliche Entgeltumwandlung für krankenversicherte Durchschnittsarbeitnehmer [ ] nicht mehr rechnet, wurde widerlegt Allerdings sollte der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass der gewählte Anbieter günstigere Konditionen im Vergleich zu einer privaten Absicherung bietet Gibt der Arbeitgeber zusätzlich die Einsparung an Sozialversicherungsbeiträgen ganz oder teilweise an den Mitarbeiter weiter, so ergibt sich für die betriebliche Entgeltumwandlung in allen Gehaltsbereichen eine deutliche Überlegenheit gegenüber der privaten Rentenversicherung 31

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Thomas Schanz Diplom-Kaufmann Ingersheimer Straße 20 70499 Stuttgart Tel. 0711-58520-110 thomas.schanz@kmkoll.de

Kurze Pause

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Ausgangsdaten des Standardmodells Ausgangsdaten Geschlecht: Männlich Alter Mitarbeiter/Ehegatte: 35 Jahre Familienstand: Verheiratet Steuerklasse: III Kinder: 1 Kirchensteuerpflicht: Ja Bundesland: Niedersachsen Sozialversicherungspflicht: Ja Jahresbruttogehalt: Zwischen 20.000 und 120.000 Umwandlungsbetrag p. a.: 1.200 BBG-RV (2013): 69.600 p. a. Kranken-/Pflegeversicherung (Aktivenphase): Gesetzlich/Freiwillig Kranken-/Pflegeversicherung (Rentenphase): Gesetzlich BBG-KV (2013): 47.250 p. a. Beitragssätze Sozialversicherung (RV/AV/KV/PV) 18,6%/3,0%/15,5%/2,05% Versicherungspflichtgrenze: 52.200 Rentenwert: 28,35 Durchschnittsentgelt: 33.824 Abschlag GRV: 10% Durchführungsweg für Entgeltumwandlung: Direktversicherung ( 3 Nr. 63 EStG) Konditionsvorteile BAV: 5,23% Inflatorische Parameter: Unberücksichtigt Rentenbeginn: 01.04.2043 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des Ehepartners in Weitere Einkünfte (Aktivenphase): Höhe von 50 % der Einkünfte des Mitarbeiters - Gesetzliche Altersrente des Mitarbeiters Weitere Einkünfte (Rentenphase): - Gesetzliche Altersrente des Ehepartners 35