Schwerin/Rostock, 11./12.05.2016 www.beschaffungsamt.de
Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern Zentrale Beschaffungsstelle für: Bundesministerium des Innern Nachgeordnete Behörden (z. B. Bundespolizei) Einkauf von Dienstleistungen Kraftfahrzeuge Informationstechnik Bekleidung/Textilien Mobilfunktechnik Rettungsgeräte Wasserfahrzeuge Vergabevolumen 2015 1.023 Mio. 1
Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern Fortentwicklung der Bausteine der E-Beschaffung e-vergabe Die Vergabeplattform des Bundes für mehr Rechtssicherheit und leichtere Vergabeverfahren XVergabe Eine Standard zur Interoperabilität von Bieterwerkzeugen Kaufhaus des Bundes (KdB) Bestellplattform zu Abruf von Leistungen aus Rahmenverträgen 2
e-vergabe Veröffentlichungsplattformen www.evergabe-online.de Im Jahr 2015 über 24.000 neue Vergabeverfahren über 650 registrierte Behörden www.bund.de ted.europa.eu 3
Aktueller Auszug 4
Aktueller Auszug 5
e-vergabe - Allgemeiner Ablauf Online- Beschaffungs- Assistent Verfahren anlegen Veröffentlichung im Web national bzw. EU Angebots- Assistent Prüfung und Wertung der Angebote Unterlagen - herunterladen - exportieren - bearbeiten Bereitstellun der Angebotspakete für den Vergabesachbearbeiter Vergabestelle Unternehmen Befüllung der Eröffnungsniederschrift Vorhaltung der verschlüsselten Angebote Unterlagen - hochladen Bieterfragen Öffnungs- Assistent
Übersicht über die Use Cases in AnA WEB Startseite Online-Auftritt Registrieren Anmelden Ausschreibungen suchen Unterlagen herunterladen An Ausschreibung teilnehmen Meine e-vergabe Meine Ausschreibungen Übersicht über aktivierte Vergabeverfahren Link Ausschreibung bearbeiten Bieter- Administration bearbeiten Benutzereinstellungen bearbeiten Abmelden Ausschreibung bearbeiten Informationen zur Ausschreibung Teilnahmeantrag abgeben Teilnahmeantrag zurückziehen Angebot abgeben Angebot zurückziehen Teilnahme beenden Anfrage stellen Dokumente - Eingang - Ausgang Historie Aktionen im Vergabeverfahren Nachrichten Anfragen zu Vergabeverfahren 7
Signier-/KryptoModul
e-vergabe Technische Zugangsvoraussetzungen seit April 2016 Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen (sofern nicht schutzbedürftig) : 1. Internetzugang, 2. PC mit Browser Vergabeunterlagen (sofern schutzbedürftig), Teilnahmeantrag, Angebot: 3. Registrierung 4. Nutzung des Angebotsassistenten (AnA)* siehe www.evergabe-online.de/evergabeclients * oder XVergabe-fähiger Bieterclient eines privaten Anbieters 9
Forcierte Digitalisierung durch EU-Richtlinie (2014/24/EU) Steigerung von Transparenz und Effizienz im Vergabeverfahren Vereinfachung der europaweiten Vergabeverfahren Verbesserte Teilnahmechancen für Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit oberhalb der definierten Schwellenwerte: Besondere und soziale Dienstleistungen 5.225.000 418.000 135.000 209.000 750.000 Stand: 01.01.2016 10
EU-Richtlinie (2014/24/EU) - Umsetzungsfristen seit 17.04.2014 in Kraft Nationale Umsetzung der Vorschriften zum 18.04.2016, insb. Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung der Bekanntmachungen und elektronischen Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen Ermöglichung von Verfahrensarten Dynamische Beschaffungssysteme, elektronische Auktionen, elektronische Kataloge Pflicht zur Entgegennahme elektronischer Angebote: Zentrale Beschaffungsstellen: spätestens bis 18.04.2017 Andere Beschaffungsstellen: spätestens bis 18.10.2018 Verpflichtender Gebrauch des Online-Dokumentenarchivs e-certis für Bescheinigungen und Nachweise (ec.europa.eu/markt/ecertis) sowie der elektronischen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd) : spätestens bis 18.04.2018 11
Anmerkungen zur EEE (engl. espd) Vorläufiger Eignungsnachweis durch eine einzige Eigenerklärung mit EUeinheitlichem Standardformular (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) möglich (siehe https://www.bmwi.de/bmwi/redaktion/pdf/v/verordnung-eu-kommission-eee,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) Ziel: Verringerung der Aufwands, der Bietern und Auftraggebern durch Beibringung einer Vielzahl von Dokumenten zum Nachweis der Eignung entsteht Keine Verpflichtung der Auftraggeber, von Bietern die Vorlage einer EEE fordern zu müssen Aber: Auftraggeber akzeptieren von Bietern eingereichte EEE als vorläufigen Eignungsnachweis ( 48 Abs. 3 VgV) anstelle von anderen Dokumenten Zweistufiger Ablauf 1. Bieter erklärt anhand EEE, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und er die Eignungsanforderungen sowie ggf. Auswahlkriterien für die Zulassung zur Verfahrensteilnahme erfüllt. 2. Vor Zuschlagserteilung führt Auftraggeber endgültige Eignungsprüfung anhand der geforderten Unterlagen beim Bieter durch, der den Auftrag erhalten soll 12
Stand der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU Umsetzung in nationales Recht erfolgte Angleichung der nationalen Vergabeverfahren in Arbeit (Federführung BMWi) Die gesamte unmittelbare Bundesverwaltung nutzt für Ausschreibungen www.evergabe-online.de Zugang zu Vergabeunterlagen seit 4/2016 auch ohne Registrierung öffentlich zugänglich (sofern nicht besonders vertrauenswürdig) Weitere technische Planungen zur e-vergabe in 2016/2017: Ablösung der Bieteranwendung AnA durch eine webbasierte Lösung AnA WEB mit verringerten technischen Anforderungen Vereinfachung der Registrierung (bedarfsweise ohne Zertifikat) Vereinfachte Abbildung von Organisationsstrukturen Forcierung der plattformübergreifenden Nutzung durch XVergabekompatible Bieterwerkzeuge 13
Neue Struktur des Vergaberechts 14
XVergabe 1. Was ist XVergabe? 2. Was wurde bisher erreicht? 3. Wie ist das weitere Vorgehen? 15
Was ist XVergabe? XVergabe ist im Rahmen des Projektes E-Beschaffung Teil des Regierungsprogramms Digitale Verwaltung 2020 XVergabe ein übergreifender Daten- und Austauschstandard Ziel: Bietern einen einheitlichen und standardisierten Zugang auf die unterschiedlichen Vergabeplattformen der öffentlichen Hand zu ermöglichen. 16
Ziel des XVergabe-Standards Ohne XVergabe Ein Bieter - Viele Bieterclients Mit XVergabe Ein Bieterclient Viele Vergabelösungen -Standard *MPBC Multi-Plattform-Bieter-Client 17
Vorgehen XVergabe v4.0 aktueller Versionsstand (www.xvergabe.org) Gemäß Beschluss des IT-Planungsrats sollen ab Mitte 2016 alle elektronischen Vergabeplattformen der öffentlichen Hand XVergabekompatibel sein. Validierung der XVergabe-Konformität durch das Beschaffungsamt des BMI Angebot XVergabe-kompatibler Client-Software durch privatwirtschaftlich agierende Lösungsanbieter Kontinuierliche Weiterentwicklung des XVergabe-Standards durch Kooperation des öffentlichen Sektors mit Privatwirtschaft 18
XVergabe-Projektbeteiligten Hersteller von Software, die im Vergabewesen genutzt wird Nutzer dieser Software auf Auftraggeberseite (öffentliche Hand) Nutzer dieser Software auf Bieterseite (Unternehmen) 19
Beispiele www.bietercockpit.de 20
Weitere derzeitige übergreifende technologische Aktivitäten EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU EU-Verordnung eidas 910/2014 (Electronic identification and trust services) 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Rolf Kewitz, Referat Z14 Brühler Straße 3 53119 Bonn xvergabe@bescha.bund.de www.beschaffungsamt.de