Finanzielle Leistungen und Beratungsangebote für Eltern und Familien

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Transkript:

Finanzielle Leistungen und Beratungsangebote für Eltern und Familien

Gliederung Finanzielle Unterstützung Medizinische und gesundheitliche Unterstützung Betreuung von Kindern Beratungsangebote

Finanzielle Unterstützung: Mutterschaftsgeld Anspruch haben alle Frauen, die als freiwillige oder pflichtversicherte Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen Anspruch auf Krankengeld haben In den Schutzfristen vor und nach der Entbindung und am Entbindungstag Höhe ist abhängig vom Nettolohn der letzten 3 vollständig abgerechneten Kalendermonate Wenn der monatliche Nettolohn 390 übersteigt, ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet. Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de)

Finanzielle Unterstützung: Elterngeld Leistung des Bundes In der Höhe von 67% des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens bis max. 1.800 Euro für 12 Monate (+ zwei Partnermonate ) bei nicht erwerbstätigen Elternteilen mind. 300 Euro/Monat Erhöhung des Elterngelds für Geringverdiener, Mehrkindfamilien, Mehrlinge Anspruch haben Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen mit ihren Kindern in einem Haushalt leben nicht mehr als 30 Std./Woche arbeiten ihren Wohnsitz in Deutschland haben Beantragung: Antragsformulare für das Elterngeld erhalten die Eltern beim Bürgermeisteramt (Rathaus) oder bei der L-Bank Karlsruhe (Elterngeldstelle) zum Download nicht sofort nach Geburt, aber max. 3 Monate rückwirkend

Finanzielle Unterstützung: Landeserziehungsgeld Leistung des Landes Baden-Württemberg Einkommensabhängig Im Anschluss an das Bundeselterngeld (ab dem 13./15. Lebensmonat) Höhe des Landeserziehungsgeldes: bis zu 205 Euro monatlich für das erste und zweite Kind ab dem dritten Kind in der Familie bis zu 240 Euro monatlich Einkommensgrenzen: 1.380 (1.480) Euro bei Paaren und 1.125 (1.225) Euro bei Alleinerziehenden (Angaben in Klammern ab 2010) Beantragung: frühestens ab dem 10. Lebensmonat des Kindes rückwirkend für sechs Monate möglich Erwerbstätigkeit des Antragstellers ist auf 21 Wochenstunden beschränkt Antrag bei der L-Bank (Erziehungsgeldstelle) zum Download

Finanzielle Unterstützung: Kindergeld Einkommensunabhängige Leistung des Bundes Die Höhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Kinder: für erstes und zweites Kind: 184 Euro/Monat für drittes Kind: 190 Euro/Monat für viertes und jedes weitere Kind: 215 Euro/Monat Kindergeld erhalten Eltern für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr Auszahlung durch die Familiengeldkassen bei den Agenturen für Arbeit Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de)

Finanzielle Unterstützung: Kinderzuschlag Leistung des Bundes für Eltern, die zwar den eigenen Bedarf nicht aber den ihrer Kinder decken können Voraussetzungen: Einkommen der Eltern über der Mindesteinkommensgrenze (Elternpaare 900 Euro/Monat, Alleinerziehende 600 Euro/Monat) Eltern haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld Einkommen der Eltern unter der Höchsteinkommensgrenze Wird in der Höhe von max. 140 Euro/Monat bis zum 25. Lebensjahr gezahlt (wenn kindergeldberechtigt) Zusatzleistung von 100 /Schuljahr bei schulpflichtigen Kindern Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) Weitere Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)

Finanzielle Unterstützung: Unterhalt und Unterhaltsvorschuss Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Jedes Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern, bis es eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (vgl. Düsseldorfer Tabelle) Alleinerziehende, die kein oder unregelmäßig Unterhaltszahlungen bekommen erhalten Unterhaltsvorschuss (max. für 72 Monate): Kinder bis unter 6 Jahren: 117 Euro/Monat Kinder bis unter 12 Jahren: 154 Euro/Monat Beantragung beim örtlichen Jugendamt Mitwirkungspflicht (bekannte Daten des Unterhaltspflichtigen müssen genannt werden) Weitere Information auf der Homepage des Sozialministeriums (www.sozialministerium-bw.de)

Finanzielle Unterstützung: Mehrlingsgeburtenprogramm Das Land Baden-Württemberg unterstützt seit dem Jahr 2002 Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss. Anspruch auf einen Mehrlingszuschuss haben Eltern von Mehrlingen (ab Drillingen), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden- Württemberg haben, die Personensorge für die Kinder haben und mit ihnen in einem Haushalt leben, die Kinder überwiegend selbst erziehen und betreuen. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig und beträgt einmalig 2.500 Euro je Mehrlingskind. Beantragung und weitere Informationen bei der L-Bank Karlsruhe (Kindergeldstelle) Siehe auch auf der Homepage des Sozialministeriums (www.sozialministerium-bw.de)

Finanzielle Unterstützung: STÄRKE Programm zur Stärkung der Elternkompetenzen (Programm STÄRKE) der Landesregierung Baden-Württemberg Für das Programm STÄRKE stehen von 2009-2013 jeweils 4 Mio. Euro zur Verfügung STÄRKE hat zwei Bausteine: Alle Eltern von Neugeborenen erhalten von den Einwohnermeldeämtern einen Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro, der bei den Bildungsträgern (z.b. Familienbildungsstätte, Volkshochschule) für bestimmte Kursangebote eingelöst werden kann. Familien in besonderen Lebenssituationen erhalten eine zusätzliche kostenlose Unterstützung in Form spezieller Familienbildungsangebote und im Bedarfsfall aufsuchender Einzelfallberatung (je Familie im Wert von bis zu 1.000 Euro). Weitere Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg (www.sozialministerium-bw.de)

Finanzielle Unterstützung: Landesfamilienpass berechtigt zum Besuch der staatlichen Schlösser, Gärten und Museen (unentgeltlich oder zum ermäßigten Eintritt) mit 16 Gutscheinkarten Für Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien Voraussetzungen: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt. einkommensunabhängig Antrag beim Bürgermeisteramt Wichtig: Informieren Sie sich über evtl. kommunale Familienpässe und - ermäßigungen. Weitere Informationen zum Landesfamilienpass auf der Homepage des Sozialministeriums (www.sozialministerium-bw.de)

Medizinische und gesundheitliche Unterstützung Nach der Geburt: Zuzahlungsbefreiung für Arznei-, Verbandund Heilmittel; Nachsorge der Mutter und des Kindes bis 8 Wochen nach der Geburt (Hebamme; Haushaltshilfe) Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit Unterstützung für Eltern mit Mehrlingen, chronisch kranken Kindern, behinderten Kindern: Mütterkuren, Mutter-Kind- Kuren; Haushaltshilfe seit 2007: Pflichtleistungen der Krankenkassen: Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche; Mutter-Kind-Kuren Schutzimpfungen: Impfkalender der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) Beantragung bei Krankenkassen, Ärzten, Sozialamt

Betreuung von Kindern Elternzeit: Rechtsanspruch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz Anmeldefrist beim Arbeitgeber beträgt 7 Wochen; Festlegung auf verbindliche Zeiträume innerhalb von 2 Jahren

Betreuung von Kindern Kinderbetreuung: Kinderfördergesetz (KiFöG): bis 2013 wird es bundesweit durchschnittlich für jedes 3. Kind einen Betreuungsplatz geben ab August 2013: Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung ab vollendetem 1. Lebensjahr meist regional unterschiedlich hohe Elternbeiträge, die im Bedarfsfall ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden können; steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Informationen über Betreuungsmöglichkeiten vor Ort gibt es beim örtlichen Jugendamt Alternative zu Kindertageseinrichtung: Mehrgenerationenhäuser Tagesmütter/-väter Leihomas/-opas Au-Pairs

Beratungsangebote Erziehungsfragen: Elternbriefe Familienbildungsstätten Schwangerschaftsberatungsstellen Erziehungsberatungsstellen Fragen rund um Gesundheit: Ärzte, Krankenhäuser Gesundheitsamt Beratungsstellen für Suchtproblematiken Psychologische Beratungsstellen Krankenkasse

Beratungsangebote Partnerschaftskonflikte: Familienbildungsstätten Ehe- und Familienberatungsstelle Frauenhäuser Finanzielle Fragen: Verbraucherzentrale Schuldnerberatungsstelle Jugendamt Agentur für Arbeit Migranten: Sprach- und Migrationskurse für Migranten Migrationsberatung Spiel- und Krabbelgruppen

Aktuelle Informationen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) Sozialministerium Baden-Württemberg (www.sozialministeriumbw.de) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Steinhövelstraße 5 89075 Ulm www.uniklinik-ulm.de/kjpp Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. Jörg M. Fegert