ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

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ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum- und Bauakustik, Messungen, Schall- und Lärm-Immissionsschutz im Hoch- und Maschinenbau Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz gemäß 20 SV-VO und 85(2)4. BauO NW Güteprüfungen für DIN 4109 Messstelle zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen nach 26 / 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz G E R Ä U S C H - I M M I S S I O N S S C H U T Z - G U T A C H T E N zum Bebauungsplan Nr. 360 Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg der Stadt Iserlohn hinsichtlich der durch das Plangebiet verursachten Geräuschemissionen (Gewerbelärm) und der auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen (Verkehrslärm) Bearb.-Nr. 09/152 Hagen, 17.02.2010 Eppenhauser Straße 101 58093 Hagen Tel. (02331) 5 16 16 Fax 5 80 15 e-mail IALHagenBuchholz@AOL.com

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 2 Bearb.-Nr. 09/152 Inhalt Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung 4 3. Berechnungsgrundlagen 7 4. Geräuschkontingentierung 8 4.1. Hinweise und Vorbemerkungen 8 4.1.1. Emissions-Kontingentierung 9 4.1.2. Immissions-Kontingentierung 13 4.1.3. Berechnungsverfahren 14 4.2. Durchführung der Kontingentierung 16 4.2.1. Auswahl der maßgeblichen Immissionsorte 16 4.2.2. Festlegung der Immissionsrichtwerte 17 4.2.3. Überprüfung auf Geräuschvorbelastung 18 4.2.4. Ermittlung der anteiligen Planwerte 20 4.2.5. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente 21 4.3. Untersuchung der Bestandsituation der Firma Medice 24 5. Straßenverkehrslärm 26 5.1. Ausgangsdaten und Emissionspegel L m (25m) 5.2. Ausbreitungsberechnung 28 5.3. Immissionspegel, Beurteilungspegel 30 5.4. Vergleich der Beurteilungspegel L r mit den Schalltechnischen Orientierungswerten SOW 30 5.5. Schallschutzmaßnahmen 31 5.5.1. Abwägung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 31 5.5.2. Passive Schallschutzmaßnahmen 32 5.5.3. Maßgebliche Außenlärmpegel 33 5.5.4. Resultierende Schalldämm-Maße 35 6. Zusammenfassende Schlussbemerkungen 36 26

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 3 Bearb.-Nr. 09/152 1. Vorbemerkungen Die Stadt Iserlohn plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 360 Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg. Mit dem Bebauungsplan soll für die im Plangebiet ansässige Pharmafirma Medice ein verbindliches Planungsrecht geschaffen werden, welches langfristige Unternehmensentwicklungen und räumliche Expansion berücksichtigt. Im Auftrag der Firma Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Kuhloweg 37 in 58638 Iserlohn, soll von uns im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans anhand schalltechnischer Untersuchungen und Berechnungen ermittelt werden, welche Geräuschemissionen (Gewerbegeräusche) von dem Plangebiet maximal ausgehen dürfen, ohne dass die im Bereich benachbarter Wohnbebauungen anzusetzenden Immissionsrichtwerte, auch unter Berücksichtigung einer Geräuschvorbelastung durch vorhandene Betriebe, überschritten werden. Die Ermittlung der zulässigen Geräuschemissionen erfolgt nach DIN 45 691 "Geräuschkontingentierung " [1] in Verbindung mit DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau" [2] und [3]. Hierbei wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [4] in Verbindung mit DIN ISO 9613 [5] hinzugezogen. Darüber hinaus sollen die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen (Verkehrsgeräusche) untersucht und diesbezüglich mögliche Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden. Die Untersuchungen der Verkehrsgeräusche erfolgt auf Grund des maßgeblichen Emittenten, der Bundesautobahn A 46, nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [6].

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 4 Bearb.-Nr. 09/152 2. Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 360 Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg liegt nördlich der Bundesautobahn A 46 und westlich der Dortmunder Straße (L 648). Es umfasst eine Fläche von ca. 14,95 ha und wird im Westen und Norden durch den Kuhloweg und im Osten durch den Hellweg (K 17) begrenzt. Der Kuhloweg und der Hellweg (K 17) sind in das Plangebiet einbezogen. Bild 1: Übersichtsplan (ohne Kontingentierung)

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 5 Bearb.-Nr. 09/152 Die derzeit bestehenden Betriebsgebäude der Firma Medice befinden sich im westlichen Bereich des Plangebiets und untergliedern sich von Norden nach Süden wie folgt: - Verwaltungsgebäude und Verpackung (direkt am Kuhloweg) - Produktionshallen - Hochregallager, Wareneingang und Versand (Warenausgang) - Lagerhallen und Laborgebäude (unmittelbar an der A 46) Die Mitarbeiterparkplätze verteilen sich auf zwei Flächen, eine Fläche im westlichen Bereich mit ca. 160 Stellplätzen mit einer Zufahrt über den Kuhloweg in Höhe des Sebastian- Kneip-Weges und eine Fläche mit ca. 20 Stellplätzen östlich des Laborgebäudes. Diese wird derzeit ebenfalls über den Kuhloweg angefahren, die Zufahrt soll aber später über eine geplante Stichstraße direkt vom Hellweg (K 17) aus erfolgen. Im Rahmen des Bebauungsplans sollen die von der Firma Medice genutzten Flächen sowie die nach Osten hin anschließenden als Gewerbegebiet (GE) nach 8 BauNVO [10] überplant werden. Weiterhin ist durch den Bau einer Privatstraße eine direkte Anbindung des Betriebsgeländes an den Hellweg (K 17) geplant. Durch die direkte Anbindung an den Hellweg wird die Verkehrsbelastung auf dem Kuhloweg, über dem derzeit der gesamte Betriebsverkehr der Firma Medice abgewickelt wird, deutlich reduziert. Als verbleibende Verkehrsbelastung auf dem Kuhloweg durch die Firma Medice verbleiben An- und Abfahrten der Mitarbeiter und der Besucher der Firma Medice. Der mit der geplanten Privatstraße verbundene Verkehrslärm ist auf Grund deren Lage nicht relevant.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 6 Bearb.-Nr. 09/152 Die Betriebsgeräusche der Firma Medice werden derzeit - und zu erwartender Weise auch zukünftig - maßgeblich durch die An- und Abfahrten der Mitarbeiter-Pkw sowie durch das Entund Beladen der an- und ausliefernden Lkw bestimmt. Die reinen Produktionsgeräusche sind auf Grund der Betriebsart als Pharmabetrieb und der aus Gründen der Hygiene geschlossenen Außenbauteile (Fenstern, Türen, Tore) von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der Produktionsgeräusche sind daher lediglich die mit den Zu- und Abluftanlagen verbundenen Geräuschemissionen von Belang, siehe Ziffer 4.3. Die Verkehrslärmsituation innerhalb des Plangebiets wird vorrangig durch den Straßenverkehr auf der südlich des Plangebiets verlaufenden Bundesautobahn A 46 bestimmt. Hinzu kommen die Verkehrsgeräusche durch den Straßenverkehr auf dem südöstlich des Plangebiets verlaufenden Hellwegs und auf dem nördlich des Plangebiets verlaufenden Kuhlowegs. Die Verkehrslärmbelastung durch die südöstlich des Hellwegs gelegene Bahnstrecke Iserlohn-Schwerte ist auf Grund der geringen Frequentierung von zwei bis vier Personenzügen pro Stunde nicht relevant und wird nicht weiter berücksichtigt.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 7 Bearb.-Nr. 09/152 3. Berechnungsgrundlagen [1] DIN 45 691, Dezember 2006 "Geräuschkontingentierung" [2] DIN 18 005, Ausgabe Mai 1987, mit Beiblatt 1 "Schallschutz im Städtebau" [3] DIN 18 005, Ausgabe Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau" [4] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.08.1998 (6. AVwV zum BImSchG) [5] DIN ISO 9613-2, Entwurf Ausgabe 1997 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [7] Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage 2007, Heft 89, [8] Techn. Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren..., Hess. Landesamt für Umwelt, Heft 192, 1995 [9] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) [10] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO). [11] Baugesetzbuch (BauGB) [12] DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe 1989, mit Beiblatt 1 "Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren" [13] Bebauungsplan 360 mit Begründung, Stand 03.02.2010 [14] Verkehrszahlen der A 46, Landesbetrieb Straßen NRW [15] Verkehrszählungen der Stadt Iserlohn aus dem Jahre 2004 [16] Ortsbesichtigung (OT), Besprechungen und Untersuchungen am 10.02.2009 von 16.00 bis 17.00 Uhr (nur OT) am 18.03.2009 von 14.30 bis 16.00 Uhr, am 25.11.2009 von 09.30 bis 11.30 Uhr und am 17.12.2009 von 10.00 bis 12.00 Uhr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 8 Bearb.-Nr. 09/152 4. Geräuschkontingentierung 4.1. Hinweise und Vorbemerkungen Hinsichtlich der Geräuschkontingentierung wird bei der Erstellung von Bebauungsplänen unterschieden zwischen 1) Emissions-Kontingentierung und 2) Immissions-Kontingentierung. Sinn und Zweck der Kontingentierung ist es, im Sinne von 50 des BImSchG [9] bei der Aufstellung von Bebauungsplänen schalltechnische Rahmenwerte vorzugeben, bei deren Einhaltung schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuscheinwirkungen aus Gewerbegebieten im Bereich benachbarter schutzbedürftiger Flächen und Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Das Verfahren der Kontingentierung dient weiterhin dazu, dass die im Bereich benachbarter schutzbedürftiger Flächen und Nutzungen geltenden Immissionsrichtwerte nicht bereits von Anlagen oder Betrieben ausgeschöpft werden können, die nur eine Teilfläche des Gewerbegebietes einnehmen, wodurch die beabsichtigte Nutzung der übrigen Teilflächen des Gewerbegebietes eingeschränkt werden würde. Eine Vorgabe von zulässigen Geräuschimmissionen in Bezug auf ggf. geplante und nach BauNVO [10] im Ausnahmefall zulässigen Wohnnutzungen innerhalb des Gewerbegebietes enthält das Verfahren der Kontingentierung nicht. Diesbezüglich sind Einzelfalluntersuchungen nach TA Lärm [4] erforderlich.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 9 Bearb.-Nr. 09/152 4.1.1. Emissions-Kontingentierung Bei diesem Verfahren wird anhand von Berechnungen ermittelt, welche Schallleistungspegel (Emissionskontingente L EK,i ) von den einzelnen Teilflächen eines Gewerbe- oder Industriegebietes bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustfreier Schallausbreitung je Quadratmeter ausgehen dürfen, ohne dass an den benachbarten Wohnhäusern (Immissionsorte j) durch die Gesamteinwirkung aller Teilflächen (und möglicher Vorbelastungen) die festgesetzten Gesamt-Immissionsrichtwerte (L GI ) nach DIN 45 691 [1] bzw. Immissionsrichtwerte (IRW) nach TA Lärm [4] überschritten werden. Hinweis: Für das Emissionskontingent L EK,i wurde bisher die Bezeichnung "immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel - IFSP" verwendet. Die im Bereich der Immissionsorte j einwirkenden Geräuschanteile der einzelnen Flächen i werden dabei als Immissionskontingente L IK,i,j bezeichnet. Diese entsprechen einem anteiligen Immissionsrichtwert. Liegt im Bereich der zu betrachtenden Immissionsorte bereits eine Vorbelastung (L vor,j ) durch Betriebe und Anlagen im Sinne der TA Lärm [4] vor, ist der für das Plangebiet zulässige Anteil des Gesamt-Immissionsrichtwertes (L GI ) entsprechend abzumindern. Der für das Plangebiet verbleibende Anteil wird als Planwert (L PI,j ) bezeichnet.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 10 Bearb.-Nr. 09/152 Die Gesamt-Immissionsrichtwerte (L GI ) dürfen dabei in der Regel nicht höher sein als die Immissionsrichtwerte (IRW) nach TA Lärm [4]. Dies entspricht dem der TA Lärm [4] zu Grunde gelegten Akzeptorbezug, dass im Bereich der Immissionsorte die Summe der von Anlagen und Betrieben einwirkenden Geräuschimmissionen den jeweiligen Immissionsrichtwert (IRW) nicht überschreiten darf. Geräusche von öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb und innerhalb des Plangebiets werden hierbei nicht berücksichtigt. In den Festsetzungen des Bebauungsplans werden die für die einzelnen Teilflächen i zulässigen Emissionskontingente (L EK,i ) aufgeführt, aber nicht die im Bereich der Immissionsorte (Wohnhäuser) zulässigen Immissionskontingente (L IK,i,j ). Hierbei wird zwischen dem Tageszeitraum von 06 bis 22 Uhr und dem Nachtzeitraum von 22 bis 06 Uhr unterschieden. Bei der Anwendung der Festsetzungen im Bebauungsplan ist dann zu prüfen, ob der durch ein Vorhaben zu erwartende Beurteilungspegel (L r,j ) nach TA Lärm [4] das sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten (L EK,i ) ergebende Immissionskontingent (L IK,i,j ) einhält. Das Immissionskontingent (L EK,i ) ergibt sich aus der ungerichteten Abstrahlung und ungehinderter verlustfreier Schallausbreitung der Emissionskontingente (L EK,i ) der entsprechenden Teilfläche i. Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels nach TA Lärm [4] ist dabei von den tatsächlich vorhandenen Schallausbreitungsbedingungen zum Zeitpunkt der Genehmigung auszugehen.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 11 Bearb.-Nr. 09/152 Als textliche Festsetzungen können diesbezüglich alternativ gewählt werden: "Ein Vorhaben, dem eine Teilfläche i zuzuordnen ist, ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel L r,j der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten j gleich oder kleiner ist, als das sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten (L EK,i ) je Quadratmeter Grundfläche der Teilfläche i bei ungerichteter Abstrahlung und ungehinderter verlustfreier Schallausbreitung in den Vollraum ergebende Immissionskontingent (L IK,i,j )." oder "Jede gewerbliche Nutzung (Anlage) ist derart auszuführen und zu betreiben, dass die von ihr ausgehenden Lärmemissionen an keinem Punkt außerhalb des Plangebiets höhere Beurteilungspegel nach TA Lärm erzeugen, als dort bei ungerichteter und freier Schallausbreitung in den Vollraum entstehen würden, wenn von jedem Quadratmeter Grundfläche seines Grundstückes die o.g. Emissionskontingente L EK,i abgestrahlt würden. Für jede Teilfläche i ist bei Ansatz einer ungerichteten und freien Schallausbreitung das Immissionskontingent L IK,i,j an den Immissionspunkten zu ermitteln und dessen Einhaltung bei Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung nachzuweisen."

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 12 Bearb.-Nr. 09/152 Als weitere Festsetzung könnten die Berechnungsgrundlagen mit in den Bebauungsplan wie folgt aufgenommen werden: "Die Berechnung der zulässigen Immissionskontingente erfolgt nach DIN 45 691 "Geräuschkontingentierung", vom Dez. 2006. Die Ermittlung der Beurteilungspegel erfolgt nach der TA Lärm (6. AVwV zum BImSchG vom 26.08.1998) in Verbindung mit DIN ISO 9613-2." Als weitere Festsetzung kann in den Bebauungsplan eine sogenannte Relevanzgrenze aufgenommen werden. Diese beinhaltet eine Vereinfachung des Verfahrens, für den Fall, dass die Geräuschimmissionen eines Vorhabens an den maßgeblichen Immissionsorten nicht oder nur noch unwesentlich zur Gesamt-Geräuschsituation beitragen. Als Relevanzgrenze wird nach DIN 45 691 [1] eine Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um 15 db(a) vorgegeben. Als textliche Festsetzung kann diesbezüglich gewählt werden: "Ein Vorhaben ist auch schalltechnisch zulässig, wenn dessen Beurteilungspegel L r,j nach TA Lärm den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db(a) unterschreitet."

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 13 Bearb.-Nr. 09/152 4.1.2. Immissions-Kontingentierung Bei der Immissions-Kontingentierung werden den Teilflächen i eines Gewerbegebietes direkt die Immissionskontingente L IK,i,j zugewiesen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass aus dem Bebauungsplan direkt die zulässigen Immissionskontingente L IK,i,j entnommen werden können, an denen sich die Betriebe orientieren können. Als Nachteil ist aber anzusehen, dass eine Änderung im Planverfahren, hinsichtlich der Aufteilung des Gewerbegebietes in einzelne Teilflächen, zu einer neu zu erstellenden Immissionskontingentierung führt, da den einzelnen Teilflächen kein eindeutiges Immissionskontingent mehr zugeordnet werden kann. Hinzu kommt, dass durch die Angabe von Immissionskontingenten ein Bezug auf nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplan enthaltene Gebiete vorgenommen wird, was derzeit rechtlich noch umstritten ist. Eine Angabe der Immissionskontingente (L IK,i,j ) im Bebauungsplan sollte daher derzeit nicht erfolgen.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 14 Bearb.-Nr. 09/152 4.1.3. Berechnungsverfahren Die Berechnung der zulässigen Emissionskontingente L EK,i und der dazugehörigen Immissionskontingente L IK,i,j erfolgt nach dem Verfahren der DIN 45 691 "Geräuschkontingentierung" [1] in Verbindung mit DIN 18 005 "Schallschutz im Städtebau", Ausgabe 2002 [3]. Die Anwendung des Berechnungsverfahrens der DIN 45 691 [1] ist hier möglich, da in der DIN 18 005-1, Ausgabe 1987 [2], unter Nr. 3 die Anwendung genauerer Regelwerke ermöglicht wird. In der neu erschienenen DIN 18 005, Ausgabe 2002 [3], wird unter Nr. 7.5 direkt auf die DIN 45 691 [1] verwiesen. Als Emissionskontingent L EK,i wird dabei der zulässige Pegel der Schallleistung angesehen, der je Quadratmeter einer Teilfläche i bei ungerichteter Abstrahlung in den Vollraum und ungehinderter Schallausbreitung höchstens abgestrahlt werden darf. Zur Berechnung der zulässigen Emissionskontingente ist es üblich ein Plangebiet in Teilflächen (TF) zu unterteilen. Die Größe und die Anordnung der Teilflächen wird dabei der geplanten Unterteilung des Gewerbegebiets oder des Industriegebiets angepasst. Die Emissionskontingente L EK,i sind für alle Teilflächen i in ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der Planwert L PI,j durch die energetische Summe der sich ergebenden Immissionskontingente L IK,i,j aller Teilflächen i überschritten wird.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 15 Bearb.-Nr. 09/152 Als Formel ausgedrückt stellt sich dies nach DIN 45 691 [1] Gleichung (2) wie folgt dar: 10 log 0,1(LEK,i - Li,j) db L PI,j L EK,i Emissionskontingent der Teilfläche i [db(a)/m²] L i,j Pegelminderung auf Grund der Größe d. Teilfläche S i [m²] und dem Abstand d. Schwerpunkts s i,j [m] zum Immissionsort L i,j = -10lg [S i /(4π s i,j ²)] db, DIN 45 691 [1] Gleich. (3) L PI,j Planwert (anteiliger Immissionsrichtwert) [db(a)] Der Term "L EK,i - L i,j " stellt das Immissionskontingent L IK,i,j der einzelnen Teilflächen i dar. Die energetische Summe der Immissionskontingente L IK,i,j entspricht der Zusatzbelastung durch das gesamte geplante Gewerbegebiet. Die Berücksichtigung der Flächengröße S i erfolgt (anders als bei ISO 9613-2 [5]) bei der Berechung der Pegelminderung L i,j nach Gleichung (3). Da beide Verfahren identische Ergebnisse liefern, wurde das der ISO 9613-2 [5] angewendet. Die Anwendung der Gleichung (3) setzt voraus, dass die größte Ausdehnung einer Teilfläche i nicht größer ist als die Hälfte des Abstandes s i,j zwischen dem Schwerpunkt der Teilfläche und dem Immissionsort. Sonst ist die Teilfläche i in ausreichend kleine Flächenelemente k mit Teilflächen S k zu unterteilen. Auf Grund des damit verbundenen Rechenumfangs erfolgt die Unterteilung des Gesamtgebietes rechnergestützt mittels des Lärm-Immissionsprogramms " IMMI 2009 " der Firma Wölfel in Höchberg bei Würzburg.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 16 Bearb.-Nr. 09/152 4.2. Durchführung der Kontingentierung Die Durchführung der Kontingentierung gliedert sich in folgende fünf Schritte: 1. Auswahl der maßgeblichen Immissionsorte 2. Festlegung der Immissionsrichtwerte 3. Überprüfung auf Geräuschvorbelastung 4. Ermittlung der anteiligen Planwerte 5. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente 4.2.1. Auswahl der maßgeblichen Immissionsorte Als maßgebliche Immissionsorte wurden die dem Bebauungsplangebiet nächstbenachbarten Wohnhäuser im Bereich der nördlich und westlich anschließenden Wohngebiete gewählt: 1) Whs. Kuhloweg 20 Südseite, Dachgeschoss 2) Whs. Kuhloweg 26 Südseite, Dachgeschoss 3) Whs. Kuhloweg 30 Südseite, Dachgeschoss 4) Whs. Kuhloweg 36 Südseite, Dachgeschoss 5) Whs. Kuhloweg 40 Südseite, Dachgeschoss 6) Whs. Kuhloweg 46 Südseite, Dachgeschoss 7) Whs. Sebastian-Kneip-Weg 1 Ostseite, Dachgeschoss 8) Whs. Paracelsusweg 1 Ostseite, Dachgeschoss Gemäß Angaben der Stadt Iserlohn ist das Umfeld der aufgeführten Wohnhäuser als allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO [10] einzustufen. Die südlich und östlich angrenzenden Flächen (Gebiete) werden gewerblich genutzt und werden daher nicht berücksichtigt.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 17 Bearb.-Nr. 09/152 4.2.2. Festlegung der Immissionsrichtwerte Für die anzusetzende Gebietseinstufung als allgemeines Wohngebiet (WA) gelten nach TA Lärm [4] Nummer 6.1.d) folgende Immissionsrichtwerte: Immissionsrichtwerte (IRW) für allgemeine Wohngebiete (WA) tags 06-22 Uhr 55 db(a) nachts 22-06 Uhr 40 db(a) Von den Zahlenwerten her stimmen die Immissionsrichtwerte mit den Schalltechnischen Orientierungswerten (SOW) für Gewerbelärm nach Beiblatt 1 zu DIN 18 005 [2] überein. Als Tages-Beurteilungszeit gilt nach DIN 18 005 [2] und [3] sowie nach TA Lärm [4] der Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr mit einer Beurteilungszeit von einheitlich T r = 16 Stunden. Als Nacht-Beurteilungszeit gilt nach DIN 18 005 [2] und [3] sowie nach TA Lärm [4] der Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr. Hinsichtlich der Beurteilungszeit gilt nach DIN 18 005 [2] ein Wert von T r = 8 Stunden und nach TA Lärm [4] ein Wert von T r = 1 Stunde (lauteste Stunde). Da in der neuen DIN 18 005, Ausgabe 2002 [3], hinsichtlich der Beurteilung von Gewerbelärm direkt auf die TA Lärm [4] verwiesen wird, wird zur Beurteilung des Nachtzeitraums nachfolgend die Beurteilungszeit der TA Lärm [4] mit T r = 1 Stunde berücksichtigt.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 18 Bearb.-Nr. 09/152 4.2.3. Überprüfung auf Geräuschvorbelastung Zur Ermittlung der Geräuschvorbelastung im Bereich der hier zu betrachtenden Immissionsorte wurden von uns insgesamt vier Ortstermine [16] durchgeführt. Bei diesen konnten neben den Betriebsgeräuschen der Firma Medice keine weiteren Betriebsgeräusche durch andere Betriebe festgestellt werden. Die Straßenverkehrsgeräusche der Autobahn A 46 sowie die der weiteren Straßen gelten dabei nicht als Betriebsgeräusche. Zur weitergehenden Überprüfung auf eine Geräuschvorbelastung wurden die beiden nächstbenachbarten Gewerbegebiete - Gewerbegebiet Raiffeisenstraße (überplant im B-Plan 339) - Gewerbegebiet Dröschede (überplant im Bebauungsplan L 33) mit in die Betrachtung einbezogen. Da in den beiden Bebauungsplänen keine Vorgaben hinsichtlich zulässiger Emissionskontingente enthalten sind, wurden diese in gleicher Weise wie das hier zu betrachtende geplante Plangebiet Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg mit einem für Gewerbegebiete üblichen Emissionskontingent wie folgt belegt: Emissionskontingente für Gewerbegebiete tags 06-22 Uhr L EK = 60 db(a)/m² nachts 22-06 Uhr L EK = 45 db(a)/m² Die Auswahl der Emissionskontingente erfolgt beispielhaft und soll keine Kontingentierung vorwegnehmen. Bei der Höhe der angesetzten Emissionskontingente wurde berücksichtigt, dass die zulässigen Geräuschemissionen der beiden Gewerbegebiete bereits durch näher liegende Wohnbebauungen begrenzt werden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 19 Bearb.-Nr. 09/152 So werden die zulässigen Geräuschemissionen des Gewerbegebiets Raiffeisenstraße durch die Wohnbebauung östlich der Dortmunder Straße begrenzt. Die zulässigen Geräuschemissionen des Gewerbebiets Dröschede werden durch Betriebswohnhäuser innerhalb des Gewerbegebietes und durch die nördlich angrenzende Wohnbebauung an der Straße Hahnemannweg begrenzt. Unter Berücksichtigung der angesetzten Emissionskontingente ergeben sich im Bereich der für das geplante Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg maßgeblichen Immissionsorte (Wohnhäuser) folgende Immissionspegel, die als Vorbelastung (L vor ) im Sinne der DIN 45 691 [1] bzw. der TA Lärm [4] anzusehen sind, siehe auch die Anlagen 1.1 sowie 2.1 bis 2.4: tags nachts 1) Whs. Kuhloweg 20 L vor 49 db(a) 34 db(a) 2) Whs. Kuhloweg 26 L vor 49 db(a) 34 db(a) 3) Whs. Kuhloweg 30 L vor 48 db(a) 33 db(a) 4) Whs. Kuhloweg 36 L vor 47 db(a) 32 db(a) 5) Whs. Kuhloweg 40 L vor 47 db(a) 32 db(a) 6) Whs. Kuhloweg 46 L vor 47 db(a) 32 db(a) 7) Whs. Sebastian-Kneip-Weg 1 L vor 49 db(a) 34 db(a) 8) Whs. Paracelsusweg 1 L vor 49 db(a) 34 db(a) Immissionsrichtwerte IRW 55 db(a) 40 db(a) Ein Vergleich mit den Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese jeweils um mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Nach Nummer 3.2.1 der TA Lärm [4] ist somit eine Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung nicht erforderlich.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 20 Bearb.-Nr. 09/152 4.2.4. Ermittlung der anteiligen Planwerte Da die Untersuchung auf Geräuschvorbelastung ergeben hat, dass neben den Betriebsgeräuschen der Firma Medice, die nachfolgend noch beschrieben werden, im Bereich der für das Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg maßgeblichen Immissionsorte eine relevante Geräuschvorbelastung durch andere Betriebe ausgeschlossen werden kann, ist eine Abminderung der Gesamt- Immissionsrichtwerte (L GI ) zur Ermittlung der Planwerte (L PI,j ) hier nicht erforderlich. Die Planwerte für das Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg entsprechen damit den Gesamt-Immissionsrichtwerten (L GI ) nach DIN 45 691 [1], die wiederum den Immissionsrichtwerten (IRW) nach TA Lärm [4] wie folgt entsprechen: Planwerte L PI zur Kontingentierung des Plangebiets Gewerbebiet Hellweg - Kuhloweg tags nachts 1) Whs. Kuhloweg 20 L PI 55 db(a) 40 db(a) 2) Whs. Kuhloweg 26 L PI 55 db(a) 40 db(a) 3) Whs. Kuhloweg 30 L PI 55 db(a) 40 db(a) 4) Whs. Kuhloweg 36 L PI 55 db(a) 40 db(a) 5) Whs. Kuhloweg 40 L PI 55 db(a) 40 db(a) 6) Whs. Kuhloweg 46 L PI 55 db(a) 40 db(a) 7) Whs. Sebastian-Kneip-Weg 1 L PI 55 db(a) 40 db(a) 8) Whs. Paracelsusweg 1 L PI 55 db(a) 40 db(a)

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 21 Bearb.-Nr. 09/152 4.2.5. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente Hinsichtlich der zulässigen Emissionskontingente L EK,i ist nach Abschnitt 5.2.3 der DIN 18 005 [3] je nach Gebietsart zunächst tags und nachts von folgenden Werten auszugehen: - Gewerbegebiete L EK,i = 60 db(a)/m² - Industriegebiete L EK,i = 65 db(a)/m² Da bei Ansatz dieser Werte auf Grund der Abstände die im Nachtzeitraum anzusetzenden Planwerte deutlich überschritten werden, ist eine Anpassung der Emissionskontingente (L EK,i ) erforderlich. Bei der Berechnung der zulässigen Emissionskontingente L EK,i werden die Emissionskontingente getrennt nach Tages- und Nachtzeit soweit angehoben bzw. abgesenkt, dass im Bereich der untersuchten Immissionsorte der jeweilige Immissionsrichtwert bzw. Planwert möglichst ausgeschöpft wird. Zur Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente wurde das Plangebiet in insgesamt 5 Teilflächen (TF) unterteilt. Für die Teilflächen ergeben sich daraus folgende maximal zulässige Emissionskontingente L EK,i, s. Anlagen 1.2 und 1.3: Teilfläche Größe (ca.) Emissionskontingent L EK,i TF A GE-Gebiet 20.020 m² tags 60 db(a) nachts 45 db(a) TF B GE-Gebiet 11.970 m² tags 60 db(a) nachts 45 db(a) TF C GE-Gebiet 29.200 m² tags 60 db(a) nachts 45 db(a) TF D GE-Gebiet 15.190 m² tags 62 db(a) nachts 47 db(a) TF E GE-Gebiet 11.330 m² tags 60 db(a) nachts 45 db(a)

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 22 Bearb.-Nr. 09/152 Parallel dazu ergeben sich an den Immissionsorten folgende Immissionskontingente, die mit den Planwerten verglichen werden, siehe auch die Anlagen 2.5 bis 2.8: Immissionskontingent L IK tags nachts 1) Whs. Kuhloweg 20 50 db(a) 35 db(a) 2) Whs. Kuhloweg 26 54 db(a) 39 db(a) 3) Whs. Kuhloweg 30 55 db(a) 40 db(a) 4) Whs. Kuhloweg 36 55 db(a) 40 db(a) 5) Whs. Kuhloweg 40 55 db(a) 40 db(a) 6) Whs. Kuhloweg 46 54 db(a) 39 db(a) 7) Whs. Sebastian-Kneip-Weg 1 54 db(a) 39 db(a) 8) Whs. Paracelsusweg 1 51 db(a) 36 db(a) Planwert L PI 55 db(a) 40 db(a) Der Vergleich zeigt, dass die für das Plangebiet Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg ermittelten Planwerte L PI an allen Immissionsorten durch die sich ergebenden Immissionskontingente L IK eingehalten werden. An den beiden Randbereichen, Immissionsorte 1) und 8), werden die Planwerte dabei nicht vollends ausgeschöpft, so dass an diesen für die benachbarten Gewerbegebiete noch ein Geräuschkontingent verbleibt.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 23 Bearb.-Nr. 09/152 Die Auflistung zeigt weiterhin, dass bezogen auf den Tageszeitraum die nach DIN 18 005 [3] vorgegebenen Emissionskontingente angewandt bzw. teilweise sogar erhöht werden können. Hinsichtlich des Tageszeitraumes sind somit keine besonderen Einschränkungen erforderlich. Bezogen auf den Nachtzeitraum ist, wie allgemein üblich, für alle Teilflächen (TF) eine deutliche Absenkung der zulässigen Emissionskontingente erforderlich, so dass nachts nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist. Hinsichtlich der sich ergebenden Immissionskontingente zeigt sich, dass diese mit einer Ausnahme die ermittelten Planwerte ausschöpfen. Das Ziel der Geräuschkontingentierung, bei einer Einhaltung der Planwerte bzw. Immissionsrichtwerte möglichst hohe Emissionskontingente zuzulassen, ist somit erfüllt. Bezüglich der möglichen Betriebsarten ist anzuführen, dass innerbetriebliche Produktionen aus schalltechnischer Sicht weniger problematisch sind, da deren Geräuschemissionen durch geeignete Schallschutzmaßnahmen an den Betriebsgebäuden weitestgehend begrenzt werden können. Zu schalltechnischen Konfliktsituationen führen dagegen eher im Nachtzeitraum auftretende Aktivitäten im Außenbereich, wie z.b. Lkw-An- und Auslieferungen, Gabelstaplerverkehr oder vermehrte An- und Abfahrten von Mitarbeiter-Pkw usw.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 24 Bearb.-Nr. 09/152 4.3. Untersuchung der Bestandsituation der Firma Medice Zum Abschluss der Kontingentierung ist es erforderlich die tatsächlich von der Firma Medice im Bereich der benachbarten Immissionsorte verursachten bzw. zu erwartenden Geräuschimmissionen zu ermitteln, und anhand dieser zu prüfen, ob durch den vorhandenen Betrieb und möglicher Erweiterungen der Firma Medice die ermittelten Immissionskontingente auch eingehalten werden. Zur Ermittlung der von der Firma Medice derzeit verursachten Geräuschemissionen wurden mehrere Ortsbesichtigungen und Untersuchungen [16] durchgeführt. Die Untersuchungen ergaben, dass die Betriebsgeräusche der Firma Medice derzeit - und zu erwartender Weise auch zukünftig - maßgeblich durch die Anund Abfahrten der Mitarbeiter-Pkw sowie durch das Ent- und Beladen der an- und ausliefernden Lkw bestimmt werden. Die reinen Produktionsgeräusche sind auf Grund der Betriebsart als Pharmabetrieb und der aus Gründen der Hygiene geschlossenen Außenbauteile (Fenstern, Türen, Tore) von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der Produktionsgeräusche sind daher lediglich die mit den Zu- und Abluftanlagen verbundenen Geräuschemissionen von Belang. Die von der Firma Medice derzeit verursachten Geräusche sind getrennt nach den maßgeblichen Emittenten auf den Anlagen Q01 bis Q15 einzeln aufgeführt und können dort entnommen werden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 25 Bearb.-Nr. 09/152 Zur Berechnung der im Bereich der Immissionsorte durch den vorhandenen Betrieb der Firma Medice verursachten Geräuschimmissionen wurden die Emittenten in das digitale Geländemodell übernommen. Bei der Berechnung werden dabei die vorhandenen Abschirmungen und Reflexionen berücksichtigt. Hinsichtlich der Betriebszeit wurde ein tagsüber von 06.00 bis 22.00 Uhr durchgehender Betrieb berücksichtigt. Für den vorhandenen Betrieb der Firma Medice ergeben sich daraus an den Immissionsorten folgende Immissionspegel L AT ges bzw. Tages-Beurteilungspegel L 1 r,t ), die mit den Planwerten P LI zu vergleichen sind, siehe die Anlagen 2.9 bis 2.12: L r,t P LI 1) Whs. Kuhloweg 20 28 db(a) 50 db(a) 2) Whs. Kuhloweg 26 42 db(a) 54 db(a) 3) Whs. Kuhloweg 30 45 db(a) 55 db(a) 4) Whs. Kuhloweg 36 47 db(a) 55 db(a) 5) Whs. Kuhloweg 40 49 db(a) 55 db(a) 6) Whs. Kuhloweg 46 44 db(a) 54 db(a) 7) Whs. Sebastian-Kneip-Weg 1 47 db(a) 54 db(a) 8) Whs. Paracelsusweg 1 43 db(a) 51 db(a) Die Auflistung zeigt, dass durch den vorhandenen Betrieb der Firma Medice die Planwerte im Tageszeitraum weit unterschritten werden. Der vorhandene Betrieb und auch entsprechende Erweiterungen stehen somit im Einklang mit den ermittelten Geräuschkontingenten. 1 ) Bedingt durch den angesetzten durchgehenden Betrieb ist nach TA Lärm Nr. 6.5 ein Zuschlag von K R = 6 db(a) für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06-07 Uhr und 20-22 Uhr) zu berücksichtigen. Bezogen auf den gesamten Tageszeitraum ergibt sich daraus ein anteiliger Zuschlag von K R * = 2 db(a), der auf den berechneten Immissionspegeln L AT ges aufgeschlagen wird.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 26 Bearb.-Nr. 09/152 5. Straßenverkehrslärm 5.1. Ausgangsdaten und Emissionspegel L m (25m) Zur Ermittlung der Verkehrsstärke auf der Bundesautobahn A 46 wurden Verkehrszählungen des Landesbetriebes Straßen NRW herangezogen [14], die auf das Jahr 2020 hochgerechnet wurden. Bild 2: Verkehrsbelastung auf der A 46 Die zulässige Geschwindigkeit der A 46 wurde gemäß örtlicher Beschilderung mit v zul 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) berücksichtigt. Eine für den Bereich ab der Anschlussstelle Iserlohn-Zentrum in Richtung Osten geltende Begrenzung auch v zul = 100 km/h im Nachtzeitraum wurde nicht berücksichtigt.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 27 Bearb.-Nr. 09/152 Für den Hellweg (K 17) und den Kuhloweg wurden Verkehrszählungen der Stadt Iserlohn aus dem Jahre 2004 [15] angewandt. Diese ergaben folgende tägliche Verkehrsbelastungen: Hellweg (K 17) DTV = 6.761 + 7005 Kfz/24h = 13.766 Kfz/24h Kuhloweg DTV = 830 + 843 Kfz/24h = 1.673 Kfz/24h Zur Berechnung wurden diese wie folgt aufgerundet: Hellweg (K 17) DTV = 14.000 Kfz/24h Kuhloweg DTV = 1.700 Kfz/24h Die zulässige Geschwindigkeit der beiden Straßen wurde gemäß der örtlichen Beschilderung berücksichtigt. Die Verkehrsbelastungen sowie die weiteren Ausgangsdaten sind auf Anlage 1.4 aufgeführt und können dort entnommen werden. Die Emissionspegel L m,e berechnen sich nach dem Verfahren der RLS-90 [6] über die Formel: L m,e (25) L m D v D StrO D Stg D E = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit = normierter Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straße L m (25) = 37,3 + 10 log [M (1 + 0,082 p)] mit p = maßgebender LKW-Anteil (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) in % am Gesamtverkehr M = maßgebende stündliche Verkehrsstärke = Korrektur für die zulässige Geschwindigkeit zulässige Geschwindigkeiten gemäß Beschilderung = Korrektur für die Straßenoberfläche = Zuschlag für Steigungen = Korrektur für Spiegelschallquellen (entfällt hier)

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 28 Bearb.-Nr. 09/152 5.2. Ausbreitungsberechnung Zur Berechnung des einwirkenden Verkehrslärms wurde das Plangebiet einschließlich der umliegenden Straßen und vorhandenen Gebäude in ein digitales Geländemodell übertragen. Geplante Gebäude und deren Abschirmwirkungen wurden dagegen bei den Berechnungen nicht berücksichtigt, da im Bebauungsplan für die überbaubaren Grundstücksflächen lediglich Baugrenzen und zulässige Gebäudehöhen festgesetzt werden, die zwar das Maß der maximal zulässigen Abmessungen der Gebäude begrenzen aber nicht dazu führen, dass diese ausgeschöpft werden müssen. Hieraus ergeben sich für die geplanten Gebäude je nach Ausrichtung höhere Verkehrslärmpegel als bei einer konkreten und objektbezogenen Untersuchung. Eine Berücksichtigung der Baukörper der geplanten Gebäude ist planungsrechtlich nicht möglich, da sonst die erforderlichen Maßnahmen eines Gebäudes an die Errichtung eines anderen Gebäudes gekoppelt würden. In einer späteren objektbezogenen Planung könnte dies durch eine Befreiung von den Festsetzungen kompensiert werden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 29 Bearb.-Nr. 09/152 Die im Bereich der Immissionsorte einwirkenden Immissionspegel (Mittelungspegel L m ) ergeben sich aus der energetischen Summe der Mittelungspegel L m,i der Teilstücke über die Formeln: L m = 10 log 10 (0,1 Lm,i) mit L m,i = L m,e + D I + D s + D BM + D B L m,e = Emissionspegel nach Ziffer 5.1 D I D s D BM D z = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge l D I = 10 log (l) = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes s in Meter zwischen Emissionsort und Immissionsort und der Luftabsorption D s = 11,2-20 log(s) - s/200 = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung, D BM = (h m /s)(34 + 600/s) - 4,8 0 h m : mittlere Höhe über Grund in Meter = Abschirmmaß durch topographische (z.b. Böschungen) und bauliche Gegebenheiten (z.b. Schallschutzwände), Bei Abschirmung entfällt D BM. Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen (Ampeln) ist zur Bildung des Beurteilungspegels L r ein Zuschlag K für die dadurch bewirkte erhöhte Störwirkung zu berücksichtigen; L r = L m + K. Auf Grund der Entfernung zur nächsten lichtzeichengeregelten Kreuzung von über 100 Metern kommt dieser Zuschlag hier nicht zum Tragen. Weiterhin sind die berechneten Beurteilungspegel L r nach Abschnitt 4 der RLS-90 [6] auf ganze Zahlen aufzurunden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 30 Bearb.-Nr. 09/152 5.3. Immissionspegel, Beurteilungspegel Zur Ermittlung des im Bereich des Plangebiets einwirkenden Verkehrslärms wurden exemplarisch sechs Aufpunkte innerhalb des Plangebiets gewählt. An diesen ergeben sich unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausbreitungsbedingungen für den Verkehrslärm folgende Beurteilungspegel L r : tags nachts S1) GE-Baufeld West (nördlicher Bereich) 64 db(a) 54 db(a) S2) GE-Baufeld West (mittlerer Bereich) 61 db(a) 54 db(a) S3) GE-Baufeld West (südwestl. Bereich) 68 db(a) 61 db(a) S4) Ge-Baufeld West (südlicher Bereich) 73 db(a) 66 db(a) S5) GE-Baufeld Ost (nördlicher Bereich) 63 db(a) 55 db(a) S6) GE-Baufeld Ost (südlicher Bereich) 65 db(a) 57 db(a) Siehe die Anlagen 2.13 bis 2.16, Berechnungsblätter, und die Anlage 4, Immissionsraster der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum. 5.4. Vergleich der Beurteilungspegel L r mit den Schalltechnischen Orientierungswerten SOW Zur Beurteilung des Verkehrslärms sind die Beurteilungspegel L r mit den im Beiblatt 1 zu DIN 18 005 [2] für Gewerbegebiete aufgeführten Schalltechnischen Orientierungswerten (SOW) für Verkehrslärm von tagsüber 65 db(a) und nachts 55 db(a) zu vergleichen. Der Vergleich zeigt, dass an drei Immissionsorten die Schalltechnischen Orientierungswerte überschritten werden. Für diese sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 31 Bearb.-Nr. 09/152 5.5. Schallschutzmaßnahmen 5.5.1. Abwägung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen In Bezug auf Schallschutzmaßnahmen werden prinzipiell zwei Arten unterschieden: 1) aktive Schallschutzmaßnahmen, die bewirken, dass im Bereich der Immissionsorte (außenseitig) möglichst niedrige Geräuschpegel auftreten (z.b. Schallschutzwälle) 2) passive Schallschutzmaßnahmen, die bewirken, dass die im Außenbereich vor den Wohnhäusern auftretenden Geräusche zum Innenbereich der schutzbedürftigen Räume (z.b. Wohn- /Schlafräume und Büroräume) hin auf ein bestimmtes Maß reduziert werden (z.b. Schallschutzfenster) Im vorliegenden Fall sind aktive Lärmschutzmaßnahmen, z.b. in Form der Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen, auf Grund der Nähe zur Autobahn A 46 nur sehr bedingt möglich. Darüber hinaus ist in dem Bereich, von dem aus das Plangebiet maßgeblich von der Autobahn A 46 beschallt wird, der Brücke der A 46 über dem Hellweg, eine Errichtung eines Lärmschutzwalles nicht möglich, da diese Fläche als tiefer liegendes Regenrückhaltebecken genutzt werden soll. Als Lärmschutzmaßnahmen werden daher bezogen auf den Straßenverkehrslärm nur passive Maßnahmen an den geplanten Gebäuden berücksichtigt, die nachfolgend beschrieben werden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 32 Bearb.-Nr. 09/152 5.5.2. Passive Schallschutzmaßnahmen Die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sind nach dem Verfahren in Abschn. 5 "Schutz gegen Außenlärm" der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [12], zu bestimmen. Die Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften der Umschließungsbauteile, Außenwände, Fenster und Dachflächen, sofern es sich um Außenflächen von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 handelt. Als schutzbedürftige Räume gelten nach DIN 4109, Tabelle 8, Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume sowie Büroräume und ähnliches. Küchen, ausgenommen Wohnküchen, Bäder und Toiletten, gelten nach DIN 4109 nicht als schutzbedürftig gegen Außenlärm.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 33 Bearb.-Nr. 09/152 5.5.3. Maßgebliche Außenlärmpegel Für die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel L a ist zu den nach DIN 18 005 [2] ermittelten Beurteilungspegeln durch Verkehrslärm, gemäß DIN 4109, Abschnitt 5.5.2, ein Zuschlag von 3 db(a) zu addieren. Als Bezugsgröße ist nach DIN 4109 einheitlich der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum heranzuziehen, unabhängig davon, ob die Schalltechnischen Orientierungswerte für den Tages- oder für den Nachtzeitraum überschritten werden. Dieses Verfahren beruht auf der Grundlage, dass die von außen in die schutzbedürftigen Räume einwirkenden äquivalenten Dauerschallpegel und die Anforderungen an die einzuhaltenden Innenschallpegel tagsüber i.d.r. um jeweils 5 db(a) über den entsprechenden Werten für den Nachtzeitraum liegen. Bei einer Auslegung der erforderlichen Schalldämm-Maße auf den Tageszeitraum werden somit auch die Anforderungen an den Nachtzeitraum eingehalten. Den vorliegenden maßgeblichen Außenlärmpegeln sind nach DIN 4109, Tabelle 8, folgende Lärmpegelbereiche zugeordnet: Lärmpegelbereich I maßgebl. Außenlärmpegel - 55 db(a) Lärmpegelbereich II maßgebl. Außenlärmpegel 56-60 db(a) Lärmpegelbereich III maßgebl. Außenlärmpegel 61-65 db(a) Lärmpegelbereich IV maßgebl. Außenlärmpegel 66-70 db(a) Lärmpegelbereich V maßgebl. Außenlärmpegel 71-75 db(a) Lärmpegelbereich VI maßgebl. Außenlärmpegel 76-80 db(a)

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 34 Bearb.-Nr. 09/152 Die sich im Bereich des Plangebiets ergebenden maßgeblichen Außenlärmpegel sind auf der Anlage 5, Immissionsraster, farblich dargestellt und können dort entnommen werden. Die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Tabelle 8, Ausgabe 1989 [12], sollten als Festsetzung nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Hierzu könnte folgende Formulierung in den Bebauungsplan aufgenommen werden: "Bei der Errichtung von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109, Ausgabe 1989, (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Unterrichtsräume, Büro- und Praxisräume, Besprechungsräume u.ä.) sind entsprechend der im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereiche die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile nach Tabelle 8 der DIN 4109 nachzuweisen.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 35 Bearb.-Nr. 09/152 5.5.4. Resultierende Schalldämm-Maße Die Anforderung an das erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maß erf.r w,res für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume, Unterrichtsräume und ähnliche Räume sowie für Büroräume u. ähnliches wird in Tabelle 8 der DIN 4109 [8] wie folgt festgelegt: Aufenthaltsräume Büroräume und in Wohnungen,... ähnliches Unterrichtsräume Lärmpegelbereich I erf.r w,res 30 db erf.r w,res - Lärmpegelbereich II erf.r w,res 30 db erf.r w,res 30 db Lärmpegelbereich III erf.r w,res 35 db erf.r w,res 30 db Lärmpegelbereich IV erf.r w,res 40 db erf.r w,res 35 db Lärmpegelbereich V erf.r w,res 45 db erf.r w,res 40 db Lärmpegelbereich VI erf.r w,res 50 db erf.r w,res 45 db Sofern die resultierenden bewerteten Schalldämm-Maße auch mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen, ist darauf hinzuweisen, dass sich diese je nach Art der Räume (s.o.) unterscheiden.

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI 58093 Hagen Seite 36 Bearb.-Nr. 09/152 6. Zusammenfassende Schlussbemerkungen Im vorliegenden Gutachten wurde anhand von schalltechnischen Untersuchungen ermittelt, welche Geräuschemissionen von dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 360 Gewerbegebiet Hellweg - Kuhloweg der Stadt Iserlohn ausgehen dürfen, ohne dass die im Bereich nächstbenachbarter Wohnhäuser anzusetzenden Immissionsrichtwerte überschritten werden. Zur Ermittlung der zulässigen Geräuschemissionen wurde das Kontingentierungsverfahren nach DIN 45 691 [1] angewandt. Darüber hinaus wurde die Vorbelastung durch die benachbarten Gewerbegebiete berücksichtigt. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die für Gewerbegebiete allgemein geltenden Emissionskontingente nach DIN 18 005 [3] für das Plangebiet Nr. 360 bezogen auf den Tageszeitraum angewandt werden können. Bezogen auf den Tageszeitraum sind somit keine besonderen Einschränkungen erforderlich. Bezogen auf den Nachtzeitraum ist auf Grund der im Bereich der benachbarten Wohnhäuser abgesenkten Immissionsrichtwerte, wie allgemein üblich, eine deutliche Absenkung der im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente erforderlich, so dass nachts nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist. Bezüglich der möglichen Betriebsarten ist anzuführen, dass innerbetriebliche Produktionen aus schalltechnischer Sicht weniger problematisch sind, da deren Geräuschemissionen durch geeignete Schallschutzmaßnahmen an den Betriebsgebäuden weitestgehend begrenzt werden können.

ANLAGE Q 01 Gutachten zum 09/152 MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG Geräusch-Emissionskataster nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Auftraggeber: Betriebseinheit: Maschine/Gerät: Lage/Position: Vorgang: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG Produktion Kompressor, Zuluftöffnung Produktionshalle, W-Seite Betrieb mit Zuluftführung Messdatum: 25.11.2009 Entfernung: 2 m Flächengröße: - m² Messdauer: 2 min L x B = 6,83 x 9,1 cm Messgerät: Norsonic Type 118 Quelldatei: 091125_0003.NBF Foto Messwerte Maximaler Schalldruckpegel L AFmax = 65,2 db(a) Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren L AFTeq = 64,8 db(a) Mittelungspegel energieäquivalent L Aeq = 64,0 db(a) Impulshaltigkeit K I (L AFTeq - L Aeq ) = 0,8 db(a) Tonhaltigkeit, bewertet nach subjektiver Wahrnehmung K T = -- db(a) Schallleistungspegel Maximaler Pegel mit Frequenzbewertung A L WAFmax = 79,2 db(a) Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren L WAFTeq = 78,8 db(a) Mittelungspegel energieäquivalent L WAeq = 78,0 db(a) Frequenzanalyse in Oktaven L WAeq db(a) Schallleistungspegel Hz 31,5 63 125 250 500 1 k 2 k db(a) 48,2 54,0 67,3 68,5 72,8 71,9 69,8 90 80 70 60 4 k 67,2 8000 Hz 8 k 16 k 61,8 45,6 50 32 63 125 250 500 1 k 2 k Frequenz in Hz (Terzbandbreite) 4 k 8 k 16 k Gesamt Anmerkungen: Das Geräusch ist relativ gleichmäßig. Daher wird zur Berechnung der L Aeq -Wert herangezogen. Insgesamt sind zwei Zuluftöffnungen vorhanden. Als Schallleistungspegel wird daher ein Wert von L WAeq = 81 db(a) berücksichtigt. Messung Nr.: 091125_0003.NBF INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bearb.-Nr.: 09/152 UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Datum: 17.02.2010 58093 HAGEN Tel. 02331 / 51616

ANLAGE Q 02 Gutachten zum 09/152 MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG Geräusch-Emissionskataster nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Auftraggeber: Betriebseinheit: Maschine/Gerät: Lage/Position: Vorgang: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG Produktion Kompressor, Abluftöffnung Produktionshalle, Dach Betrieb mit Abluftführung Messdatum: 25.11.2009 Entfernung: 2 m Flächengröße: - m² Messdauer: 2 min L x B = 6,83 x 9,1 cm Messgerät: Norsonic Type 118 Quelldatei: 091125_0004.NBF Foto Messwerte Maximaler Schalldruckpegel L AFmax = 71,7 db(a) Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren L AFTeq = 70,8 db(a) Mittelungspegel energieäquivalent L Aeq = 69,6 db(a) Impulshaltigkeit K I (L AFTeq - L Aeq ) = 1,2 db(a) Tonhaltigkeit, bewertet nach subjektiver Wahrnehmung K T = -- db(a) Schallleistungspegel Maximaler Pegel mit Frequenzbewertung A L WAFmax = 85,7 db(a) Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren L WAFTeq = 84,8 db(a) Mittelungspegel energieäquivalent L WAeq = 83,6 db(a) Frequenzanalyse in Oktaven L WAeq db(a) Schallleistungspegel Hz 31,5 63 125 250 500 1 k 2 k db(a) 50,1 60,4 70,7 69,6 82,1 74,4 70,7 90 80 70 60 4 k 69,1 8000 Hz 8 k 16 k 64,8 49,5 50 32 63 125 250 500 1 k 2 k Frequenz in Hz (Terzbandbreite) 4 k 8 k 16 k Gesamt Anmerkungen: Das Geräusch ist relativ gleichmäßig. Daher wird zur Berechnung der L Aeq -Wert herangezogen. Insgesamt sind zwei Abluftöffnungen vorhanden. Als Schallleistungspegel wird daher ein Wert von L WAeq = 87 db(a) berücksichtigt. Messung Nr.: 091125_0004.NBF INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bearb.-Nr.: 09/152 UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Datum: 17.02.2010 58093 HAGEN Tel. 02331 / 51616