STECKBRIEF-VERZEICHNIS. ESW Werra-Meißner-Kreis FD Landkreis Fulda HEF Landkreis Hersfeld-Rotenburg

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Transkript:

5. Steckbriefe 97

98

STECKBRIEF-VERZEICHNIS ESW Werra-Meißner-Kreis...... 101 FD Landkreis Fulda...... 133 HEF Landkreis Hersfeld-Rotenburg...... 163 HR Schwalm-Eder-Kreis...... 205 KB Landkries Waldeck-Frankenberg...... 245 KS Landkreis Kassel...... 303 99

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101

102

Kennung: ESW 02 alt: ESW 002 Arbeitsname: südöstlich Hübenberg Kommune/n: Witzenhausen Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode 176,60 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 22,57 ha Windgeschwindigkeit: 6.00 m/sek bis 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland Denkmal: Schloss Berlepsch Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra- Wehretal Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Teilfläche bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken Sonstiges: Eine Zuwegung ist mit einer Beeinträchtigung von ca. 2000 m² Buchenwaldlebensraum möglich. Dies liegt zwar unterhalb der Bagatellgrenze von 2500 m² nach Lambrecht & Trautner, 2007. Für diese Teilfläche in dem FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurde aber schon eine Fläche von ca. 2000 m² für die Errichtung von Baumhäusern am Schloss Berlepsch in Anspruch genommen. Hier würde bei einer Bewertung kumulativer Projekte die Bagatellgrenze dann überschritten und ein FFH-Abweichungsverfahren wäre rechtlich geboten. Nach Abzug der Abstandspuffer zu Schloss Berlepsch und den benachbarten Wohngebäuden verbleiben vom ursprünglichen lediglich kleinere Restflächen im Norden und Süden. Diese liegen fast vollständig im FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Das Sondergutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal ermöglicht lediglich die Aufnahme eines 21 Hektar großen Flächenteils im südlichen Bereich des es. Die nördliche Restfläche ist laut Sondergutachten nicht zur Nutzung von Windenergie geeignet. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen die Ausweisung der südlichen Teilfläche keine grundsätzlichen Bedenken. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber- Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen Lösungen geführt haben. Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Abweichungsverfahren erforderlich 103

Kennung: ESW 03 alt: ESW_003 Arbeitsname: Steimel Kommune/n: Witzenhausen Ortsteil/e: Berlepsch-Ellerode 51,90 ha 1. Planentwurf 49,21 ha 84,81 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6,00 m/sek A 7 Lage: Wald Offenland X Denkmal: Schloss Berlepsch Artenschutzbelange: Gegen die Aufnahme dieser Fläche in die 2. Anhörung zum Teilregionalplan Energie bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Für das Vorranggebiet ESW_03 ist seitens des Grundstückseigentümers im Rahmen der 1. Anhörung und Offenlegung die Erweiterung der ursprünglichen Vorrangfläche nach Nordosten beantragt worden. Das vom IWES Kassel als belastbar bestätigte Windgutachten bescheinigt ausreichende Windhöffigkeit. Das Vorranggebiet vergrößert sich um knapp 36 ha. Zwischenzeitlich ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Betrieb von 5 Windkraftanlagen eingeleitet worden, das kurz vor seinem Abschluss steht. Gegenüber der Regionalplanung wurden seitens der Fachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht geäußert. Die Klärung der Rotmilan-Problematik erfolgt im Genehmigungsverfahren. 104

Kennung: ESW 05 alt: ESW_005a Arbeitsname: entlang der Landesgrenze Kommune/n: Witzenhausen Ortsteil/e: Ziegenhagen 435,32 ha 1. Planentwurf 79,24 ha 33,96 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek Lage: Wald X Offenland Freizeiteinrichtungen: Jugendwaldheim Steinberg (Niedersachsen) - Abstand von 800 m eingehalten, Naturfreundehaus Steinberg wird nicht mehr genutzt Radaranlage militärisch: Fläche liegt innerhalb des 50 km-radius der Radar-Anlage Auenhausen FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenverkleinerung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra-Wehretal Artenschutzbelange: Nördlich dieser Fläche befindet sich auf niedersächsischem Gebiet ein regelmäßig besetzter Schwarzstorch-Horst. Die Fläche liegt innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfohlenen Mindestabstandes von 3000m zu einem Schwarzstorchhorst. Da sich südlich angrenzend an die Fläche ESW_005a kleine Bachtäler mit geeigneten Nahrungshabitaten befinden, bestehen aus artenschutzrechtlichen Gründen erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung dieser Fläche als Vorranggebiet für Windenergie. Sonstiges: Das nachträgliche Gutachten zum FFH-Gebiet "Werra- und Wehretal" hat für die neu abgegrenzte Fläche keine Beeinträchtigung der LRT ergeben. Eine Erschließung vom Westen über niedersächsisches Gebiet ist ohne Beeinträchtigungen von LRT und Arthabitaten möglich. Im Zuge des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurden im Vorranggebiet ESW_05 größere Bereiche des geschützten Lebensraumtyps Hainsimsenbuchenwald kartiert, die für eine Windenergienutzung nicht in Anspruch genommen werden dürfen und daher zu einer Verkleinerung des Vorranggebietes geführt haben. Im Gegenzug können im Westen an der Landesgrenze kleine Flächen außerhalb der geschützten Lebensraumtypen dazugewonnen werden. Die artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich eines Schwarzstorchhorstes auf niedersächsischer Seite sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu klären. 105

Kennung: ESW 06 alt: ESW_006 Arbeitsname: Eichholz Kommune/n: Neu-Eichenberg, Ortsteil/e: Hermannrode, Hebenshausen 607,20 ha 1. Planentwurf 35,09 ha 34,60 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 7,00 m/sek Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Burg Arnstein im Südosten (in rund 4000m Entfernung) Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt im Randbereich der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr Artenschutzbelange: Gegen die Ausweisung dieser Teilfläche, die sich außerhalb des FFH Gebietes befindet, bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Gegenüber der ersten Offenlegung bleibt die Fläche, bis auf eine geringfügige Flächenverkleinerung durch Bereinigung der Siedlungsabstände, unverändert. Das Vorranggebiet liegt im nördlichen Teil des es außerhalb des FFH-Gebietes. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte liegt das Vorranggebiet eher ungünstig. Da im Werra- Meißner-Kreis jedoch nur wenige Bereiche überhaupt für eine Windenergienutzung in Betracht kommen, bleibt die Fläche als Vorranggebiet für die 2. Offenlage erhalten. Die Fläche liegt im randlichen Bereich einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke, wobei im Rahmen einer Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar Spielraum für einen Kompromiss signalisiert wurde. Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert. 106

Kennung: ESW 07 alt: ESW_007 Arbeitsname: Stürzlieder Berg Kommune/n: Neu-Eichenberg Ortsteil/e: Eichenberg 48,40 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 45,30 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Burg Arnstein im Westen in gut 600m Entfernung, Burg Hanstein im Südosten in gut 1800m Entfernung Artenschutzbelange: Die Fläche erstreckt sich entlang der ehemaligen Grenze zur DDR, die hier auf östlicher Seite naturschutzfachlich bedeutsame Grünlandflächen aufweist. Ein mit Gehölzen bewachsenes Bachtal und ein kleiner Wald gliedern die Offenlandfläche. Die naturschutzfachlichen Bedenken werden zurückgestellt. Im Rahmen der erneuten Überprüfung der kulisse hat die Fachbehörde im Fall des s ESW_007 ihre ursprünglichen Bedenken zurückgestellt. Die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere bezüglich der extensiven Nutzungsstruktur dieses Bereiches im Rahmen des "Grünen Bandes" sowie denkmalpflegerischer Aspekte (Sichtbeziehung zu Burg Arnstein), sind im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu klären. Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären 107

Kennung: ESW 12a alt: ESW_012a Arbeitsname: Hausfirste Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald 790,39 ha 1. Planentwurf 197,90 ha 225,65 ha Windgeschwindigkeit: 6.25 m./sek bis unter 6.75 m/sek Lage: Wald X Offenland Denkmal: Turm und Berggaststätte Bilstein in rund 600 m Entfernung Zuständigkeitsbereich Fritzlar: nördlicher Teilbereich liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra- Wehretal Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate: Größe Teilbereiche sind hier grundsätzlich als Flächen für Windkraftanlagen aus Gebietsschutzsicht geeignet. Im Südosten liegt ein kleinerer Birken-Moorwald (LRT 91D0) und kleinere Borstgrasrasen (LRT 6230*). Der Bau von Windenergieanlagen erfordert im Umfeld des Moorwaldes und der Borstgrasrasen (feuchte Variante) eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen. Der Bau von Windenergieanlagen darf die hydrologischen Verhältnisse für diese Lebensräume nicht beeinträchtigen. Bei Aussparung der vorkommenden kartierten Lebensräume und Jagdhabitate eigenen sich grundsätzlich größere Teilbereiche in dem für Windkraftanlagen Artenschutzrechtliche Bewertung: Nach den hier vorliegenden Daten ist artenschutzrechtlich das Schwarzstorchbrutpaar (ggf. 2 Brutpaare) westlich des geplanten Vorranggebietes im Bereich der Eulenkammer von besonderer Bedeutung. Der Rand des 3 km Radius um den / die Horst(e), der von WKA freigehalten werden soll, tangiert den westlichsten Zipfel des Vorranggebietes. Nach Daten der VSW handelt es sich um ein Schwarzstorchrevier, das seit 2002 durchgängig besetzt ist und um einen Qualitätsgesicherten Schwarzstorch Horst, der auch im Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch 2011 enthalten ist. Auf Grund der örtlichen Situation (insbesondere Lage der Gewässer) ist für eine Beurteilung der Eingriffswirkungen der geplanten WKA eine Funktionsraumanalyse erforderlich. Gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Diese Bewertung gilt auch für die Teilflächen ESW 12b und ESW 12c. Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan: Grundsätzliche Eignung größerer Bereiche für den Bau von Windenergieanlagen, wenn eine Zuwegung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele gefunden wird. Im Bereich der LRT Moorbirkenwald und Borstgrasrasen (feuchte Variante) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen erforderlich. Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Die Zuwegung zu dieser Teilfläche ist über Großalmerode Gießenhagen grundsätzlich möglich. Innerhalb des es ist noch genauer zu prüfen, ob die Erschließung der möglichen Einzelstandorte ohne Beeinträchtigungen von LRT umsetzbar ist. 108

Wald mit Erholungsfunktion Stufe 1: betroffen Das Vorranggebiet ESW 12a befindet sich im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal. Da eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele nicht zu erwarten ist, nahm das Gebiet bereits an der 1. Offenlegung teil. Das zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Kassel in Auftrag gegebene Sondergutachten zum FFH-Gebiet Werraund Wehretal bestätigt die grundsätzliche Eignung der Fläche. Zwischenzeitlich ist ein BImSch-Verfahren für 10 Windkraftanlagen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Die Fläche vergrößert sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes nach Überprüfung durch die Fachbehörde. Der nördliche Teilbereich (ca. 50% der Fläche) liegt innerhalb einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke, dem Vorranggebiet wurde im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar Spielraum für einen Kompromiss in Aussicht gestellt. Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr wegen Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 109

Kennung: ESW 12b alt: ESW_012 Arbeitsname: Langenberg Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Witzenhausen Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald, Dohrenbach Hundelshausen 1. Planentwurf 173,82 ha Windgeschwindigkeit: 5,75 m/sek bis unter 6.5 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra- Wehretal Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate: Große Teile des es sind kein LRT und damit grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet. Im mittleren Bereich finden sich kleinflächig Borstgrasrasen und kleinere Seen die dem Lebensraum 3150 (natürliche eutrophe Seen mit Unterwasservegetation) zugeordnet wurden. Diese Flächen sind als Windkraftvorrangflächen auszuschließen. Weiterhin kommen in der Fläche auch zwei Zwischenmoore vor. Dieser in Hessen äußerst seltene LRT darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Bei der möglichen Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld der kartierten wassergeprägten Lebensräume (Eutrophe Seen, Borstgrasrasen, Zwischenmoore) ist eine Prüfung der hydrologischen Bedingungen geboten Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan: Aufnahme größerer Teilbereiche möglich. Im Umfeld der den wassergeprägten Lebensräume ist eine Prüfung der Hydrologie geboten. Hinsichtlich der Zuwegung sind Varianten zu finden, die keine Beeinträchtigungen von Lebensräumen hervorrufen. Innerhalb des es sind wahrscheinlich größere Aus- und Neubauten von Wegen erforderlich. Sonstiges: Bewertung der Zuwegung: Eine Erschließung von Osten aus ist möglich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele ausgeschlossen werden können. Innerhalb des es sind jedoch Wegeausbauten und Neubauten im größeren Umfang erforderlich. Hier ist zu prüfen, ob diese auch außerhalb von LRT durchgeführt werden können. Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 110

Kennung: ESW 12c alt: ESW_012 Arbeitsname: Schwarzenberg Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald Ortsteil/e: Gutsbezirk Kaufunger Wald 1. Planentwurf 28,57 ha Windgeschwindigkeit: 5.7 m/sek bis unter 6.00 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra- Wehretal Artenschutzbelange: Bewertung der LRT und Fledermaushabitate: 23% der Fläche sind Lebensraumtyp und 24 % der Fläche geeignete Habitate für Federmäuse. Im östlichen Bereich liegen größere Nadelwaldbereiche die kein Lebensraumtyp sind und auch keine geeigneten Fledermaushabitate. Die geeignete Fläche ist allerdings relativ klein und erreicht nicht die Mindestgröße von 15 ha. Artenschutzrechtliche Bewertung: siehe Hinweis unter 12a Vorschlag für die Aufnahme in den Regionalplan: Aufnahme der kleineren Teilfläche möglich. Hier ist ggf. auch die Aufnahme einer Fläche unter 15 ha sinnvoll, wenn diese im Zusammenhang mit der Fläche 12a beplant wird. Bewertung der Zuwegung: Eine Zuwegung von Osten aus ist ohne Beeinträchtigung von LRT und Arthabitaten möglich. Innerhalb der Nadelholzbestände sind Wegeneubauten erforderlich, die aber keine Schutzziele des FFH-Gebietes berühren würden. Aufnahme des Vorranggebietes erfolgte nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal. Gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 111

Kennung: ESW 14 alt: ESW_014 Arbeitsname: westl. Kreideberg; Wälder zwischen Helsa und Nieste Kommune/n: Gutsbezirk Kaufunger Wald Ortsteil/e: Wälder zwischen Helsa und Nieste 451,51 ha 1. Planentwurf 179,80 ha 193,42 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek; 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Gegen eine Ausweisung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken, sofern keine geschützten Biotope (z. B. kleinflächig vorhandene Moore) in Anspruch genommen werden. Forstl. Restriktionen: Innerhalb des es befinden sich kleinflächig: seltene Waldgesellschaften (Moorstandorte mit Moorbirke). Das Vorranggebiet ist weiterhin für die 2. Offenlegung vorgesehen, wobei artenschutzrechtliche Fragen hinsichtlich des Schwarzstorchs und seiner Funktionsbeziehungen entweder im Rahmen der Anhörung oder in späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden müssen. Das Vorranggebiet vergrößert sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Im südlichen Bereich erfolgt Anpassung an den zwischenzeitlich aktualisierten Siedlungsbestand. Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären 112

Kennung: ESW 15 alt: ESW_015 Arbeitsname: Rosskopf Kommune/n: Bad Sooden-Allendorf Ortsteil/e: Bad Sooden-Allendorf 136,58 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 25,48 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek Lage: Wald X Offenland Freizeiteinrichtungen: Aussichtsturm Roßkopf im Südwesten (gut 400 m) Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr FFH Gebiet Werra-Wehretal: gesamte Fläche, Flächenausweisung nach Gutachten zum FFH-Gebiet Werra- Wehretal Artenschutzbelange: Gegen eine Aufnahme dieser Fläche in die Anhörung zum Regionalplan bestehen keine grundsätzlichen Bedenken aus Gründen des Artenschutzes. Sonstiges: Vom Süden aus gibt es eine Zuwegung, die nur in Teilbereiche Fledermaushabitate berührt. Innerhalb des Gebietes ist darauf zu achten, dass kein Wegeausbau in die relevanten Fledermaushabitate erfolgt. Im nördlichen Bereich sind Wegeausbauten zur Erschließung außerhalb von Fledermaushabitaten wahrscheinlich erforderlich Nach Beurteilung des gesamten es im Rahmen des Sondergutachtens zum FFH-Gebiet-Werra- Wehretal wird die nördliche Teilfläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung in die 2. Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs gegeben. Der südliche Teil des es ist nach dem Avifauna- Gutachten des HMWVL, dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde sowie dem Sondergutachten zum FFH- Gebiet-Werra-Wehretal als Vorranggebiet für Windenergienutzung ungeeignet. Die Fläche liegt innerhalb der Hubschrauber-Tiefflugstrecke, im Rahmen der Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar wurde Spielraum für einen Kompromiss in Aussicht gestellt. Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 113

Kennung: ESW 18 alt: ESW_018 Arbeitsname: Hirschberg Kommune/n: Großalmerode, Helsa; (Großalmerode), Helsa Ortsteil/e: Großalmerode, Rommerode, Wickenrode; (Rommerode), Wickenrode 50,65 ha 1. Planentwurf 50,65 ha 0,00 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek; 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Tagebauflächen Lage: Wald X Offenland Vorbehalt Lagerstätte: Braunkohle (KRS 141 und KRS 1528), kein absehbarer Abbaubedarf, Abstimmung mit dem Abbauunternehmen im späteren Genehmigungsverfahren erforderlich Artenschutzbelange: Wie bereits in der Stellungnahme zur 1. Offenlage ausgeführt, befindet sich am Hirschberg innerhalb des es ein langjährig, stetig besetzter Rotmilan-Brutplatz, der auch 2014 wieder besetzt war. Dieses Rotmilan-Brutrevier ist auch im Hessischen Artenhilfskonzept für den Rotmilan als GPS verorteter Horst erfasst. 2014 wurde im Rahmen einer Erfassung zu einem in der Nähe geplanten Windpark dokumentiert, dass der westliche Teil des es als Nahrungshabitat durch dieses Brutpaar genutzt wurde. Des Weiteren gibt es dort naturschutzfachlich bedeutsame Laubwaldbestände (u.a. Waldmeister-Buchenwald), mit eingestreuten starken Totholzbäumen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind diese Bereiche als Lebensraum u. a. für Fledermäuse besonders geeignet. Südöstlich bei Friedrichsbrück befindet sich der Horst eines Schwarzstorches. Der liegt innerhalb des 3000m Puffers um diesen Horst. Aus den vorgenannten Gründen bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die Ausweisung dieser Fläche als Vorranggebiet für Windenergie weiterhin erhebliche Bedenken. Bei dem Gebiet ESW 18 handelt es sich um ein traditionell besetztes Rotmilan-Brutrevier, in dem sich ein GPS-verorteter Rotmilanhorst aus dem Artenhilfskonzept befindet, dessen Brutplatz in enger Nachbarschaft zur Fläche liegt. Aufgrund einer Kumulation weiterer Probleme, die für eine Umsetzung des Gebietes große Schwierigkeiten erwarten lassen (ungeeignete Untergrundverhältnisse aufgrund von früherem Braunkohleabbau, anderweitige natur- und artenschutzrechtliche Fragen), wird seitens der Regionalplanung auf die Ausweisung der Fläche für die 2. Anhörung und Offenlegung verzichtet. 114

Kennung: ESW 19 alt: ESW_019 Arbeitsname: Rohrberg Kommune/n: Hessisch Lichtenau Ortsteil/e: Hessisch Lichtenau 69,55 ha 1. Planentwurf 69,55 ha 69,55 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: In den umliegenden Waldbereichen sind Vorkommen des Schwarzstorches bekannt. Ein Brutplatz ist u.a. im Artenhilfskonzept für den Schwarzstorch erfasst. Dieser naturschutzfachlichen Sachverhalte obliegen der vertiefenden Prüfung eines Zulassungsverfahrens. Das Vorranggebiet ist mit fünf geplanten Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren, dort erfolgt die Klärung der noch offenen artenschutzrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum Schwarzstorch. 115

Kennung: ESW 32 alt: ESW_032 Arbeitsname: Eisberg Kommune/n: Hessisch Lichtenau, Waldkappel Ortsteil/e: Reichenbach, Hetzerode 38,64 ha 1. Planentwurf 38,63 ha 36,71 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland Freizeiteinrichtungen: Jugendlager Große Steine im Nordosten in 600 m Entfernung Artenschutzbelange: Der liegt innerhalb des nach den Empfehlungen der Länder- Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarte empfohlenen Ausschlussbereiches von 3 km um einen auch im Gutachten zum LEP erfassten Schwarzstorchhorst. Es ist davon auszugehen, dass Nahrungshabitate nördlich, westlich und nordöstlich des es liegen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken. Forstl. Restriktionen: Die sehr kleine Vorschlagsfläche weist nur im östlichen Teil eine größere Windwurffläche auf. Der übrige Bereich wird überwiegend von Fichtenbeständen jüngeren bis mittleren Alters geprägt. Bei dieser Vorschlagfläche ist ein starker Konflikt mit dem Erholungsverkehr und der touristischen Entwicklung des Nahbereiches, dem Stadtteil Reichenbach, absehbar. Ein noch junger Premiumweg führt auf den Höhenzügen rund um Reichenbach und würde wie die Ortslage Reichenbach durch WKA auf dem südlich gelegenen Eisberg sehr beeinträchtigt. Das Vorranggebiet liegt laut Avifauna-Gutachten der Landesregierung im Einflussbereich eines Schwarzstorch-Vorkommens. Nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der Schwarzstorch-Horst jedoch nicht bestätigt, so dass die artenschutzrechtlichen Bedenken im späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden können. Die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus kartographischer Bereinigung der Siedlungsabstände. 116

Kennung: ESW 35 alt: ESW_035 Arbeitsname: nördlich Netra, südlich Graburg Kommune/n: Ringgau, Weißenborn Ortsteil/e: Netra, Rittmannshausen, Röhrda, 253,98 ha 1. Planentwurf 215,27 ha 216,89 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Wasserschloss Netra 1000 m südlich Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Fläche liegt in einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr Artenschutzbelange: Der liegt südlich angrenzend an das Naturschutzgebiet Graburg, das auch Teil des FFH-Gebietes Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn ist. Das NSG Graburg sowie das östlich gelegene NSG Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg, das ebenfalls Teil des FFH-Gebietes Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn ist, sind Teil eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch erschlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH-Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenverdichtung zum Vorkommen von Fledermäusen der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch in diesem Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem Gutachten wird als Ergebnis festgehalten, dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an gefangenen Anhang II Arten (64) die überregionale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht (S.80). Nach dem Fledermausgutachten zum LEP wurden für das MTB 4825 III und IV 13 bzw. 14 Fledermausarten nachgewiesen, weshalb diese Bereiche auch mit einem hohen Konfliktpotenzial in Bezug auf die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Im angrenzenden FFH-Gebiet gibt es auch die einzigen Nachweise der "Kleinen Hufeisennase" für Hessen, einer in Hessen vom Aussterben bedrohten Art. Der überwiegende Teil dieses es ist Wald z. T. Laub- z.t. Nadelwald. Eingestreut darin sind landwirtschaftliche Flächen (Grünland und Acker). Diese gekammerten Offenlandflächen sind als Jagdhabitate insbesondere auch für Fledermäuse besonders attraktiv. Des Weiteren gibt es sowohl im Waldgebiet der Graburg (östlich des es) als auch westlich traditionell besetzte Rotmilanbrutreviere. Ebenfalls westlich des es gibt es ein traditionell besetztes Uhu-Brutrevier (2012 Brutnachweis - 1 Jungvogel). Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung dieses es aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche Bedenken. Das gesamte Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Offenlage vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang nicht hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet führen können. Wegen der Nachbarschaft zum FFH-Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungsverfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, in der die aufgeführten Bedenken, auch hin- 117

sichtlich des im Avifauna-Konzept der Fachbehörde neu kartierten Uhu-Brutplatzes am Rand der Fläche, einer Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Vergrößerung der Fläche resultiert aus dem Entfallen eines forstfachlichen Ausschlussgrundes. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für den nordwestlichen Teil dieses Gebietes wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das komplette Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen Lösungen geführt haben. Frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.b. Wasserschloss Netra) sowie des Bodendenkmalschutzes sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären 118

Kennung: ESW 38 alt: ESW_038 Arbeitsname: Sennigholz Kommune/n: Ringgau Ortsteil/e: Rittmannshausen 61,80 ha 1. Planentwurf 61,80 ha 53,05 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Der liegt südlich angrenzend an das NSG Dreiherrenstein-Eschenberg- Kreutzerberg, das Teil des FFH-Gebietes Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn ist. Das NSG ist Teil eines Muschelkalkrückens, der neben steilen Hanglagen auch viele zerklüftete Bereiche mit Felsspalten und Höhlen aufweist. Deshalb sind auch nicht touristisch erschlossene Höhlen als Erhaltungsziel des FFH- Gebietes benannt. Im Rahmen des "Gutachten zur Datenverdichtung zum Vorkommen von Fledermäusen der Anhänge II und IV ", Artgutachten 2006 im Auftrag von Hessen-Forst FENA Naturschutz wurden auch in diesem FFH-Gebiet Untersuchungen vorgenommen. In diesem Gutachten wird als Ergebnis festgehalten, dass das Fangergebnis zusammen mit der großen Anzahl an gefangenen Anhang II Arten (64) die überregionale Bedeutung dieses Winterquartiergebietes verdeutlicht (S.80). Im nördlich angrenzenden NSG. Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg befindet sich ein traditionell besetzter Uhu Brutplatz (2012 2 Jungvögel). Es ist davon auszugehen, dass der Buchenwald des es zum Jagdhabitat des Uhus gehört. Aus den vorgenannten Gründen bestehen gegen die Ausweisung dieser Fläche als Vorranggebiet für Windkraft erhebliche Bedenken. Das Vorranggebiet ist trotz naturschutzfachlicher Bedenken weiterhin für die 2. Anhörung und Offenlage vorgesehen, da aus Sicht der Regionalplanung die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang nicht hinreichend untersucht sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet führen können. Seitens der ONB wird die Fläche, die südlich des FFH-Gebietes Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn und des NSG Dreiherrenstein-Eschenberg-Kreutzerberg (das innerhalb des FFH-Gebietes liegt) aus landschaftsstrukturellen Gründen abgelehnt. Darüber hinaus wird ein erhöhtes Konfliktpotential für Fledermaus (Winterquartiere) und Uhu (Jagthabitat) gesehen. Wegen der Nachbarschaft zum FFH- Gebiet und NSG ist in einem späteren Genehmigungsverfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, in der die aufgeführten Bedenken einer Klärung zugeführt werden müssen. Die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus einer Anpassung an den aktualisierten Siedlungsbestand von Rambach. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 119

Kennung: ESW 40 alt: ESW_B_01; ESW_040 Arbeitsname: Höhlerberg Kommune/n: Sontra Ortsteil/e: Heyerode; Diemerode, Stadthosbach, Thurnhosbach 25,64 ha 1. Planentwurf 82,67 ha 66,91 ha Windgeschwindigkeit: < 5,75 m/sek bis unter 6.25 m/sek 8 genehmigte WKA Lage: Wald X Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Das Vorranggebiet ESW 40 ist im westlichen Bereich erweitert worden, nachdem die Windhöffigkeit dieses Teilbereichs gutachterlich bestätigt und vom IWES Kassel auf Plausibilität überprüft worden ist. Zwischenzeitlich wurden die naturschutzfachlichen Bedenken hinsichtlich des Rotmilan-Konfliktpotentials zurückgestellt und die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen innerhalb dieses erweiterten Vorranggebietes genehmigt. Die Bestandsfläche ESW_B_01 in Sontra-Heyerode ist als Ergebnis des zwischenzeitlich abgeschlossenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens um etwa 60 % verkleinert worden, da artenschutzrechtliche Belange einer Genehmigung der gesamten Fläche entgegenstanden. Die verbleibende Fläche, in der 3 Anlagen genehmigt worden sind, wird nun mit dem direkt im Westen angrenzenden Gebiet ESW 40 zu einem Vorranggebiet mit dessen Kennung verbunden. 120

Kennung: ESW 41 alt: ESW_041 Arbeitsname: bei Holzkopf und Mosenberg Kommune/n: Waldkappel Ortsteil/e: Stolzhausen 20,81 ha 1. Planentwurf 6,21 ha 0,00 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Lage in bedeutsamen Vogelzugkorridor ausgehend vom Schemmer Grund; Wochenstube Braunes Langohr am Mosenberg. Aus v. g. Gründen bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken. Die Streichung des Vorranggebietes ESW 41 sowie des mit ihm verbundenen Flächenteils HEF 01 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird notwendig durch die Überprüfung des Umfassungs-Aspektes in Bezug auf die Ortslagen Waldkappel-Stolzhausen und Gehau. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Entlastung für die Ortslagen Cornberg-Königswald und Rockensüß sowie Rotenburg-Dankerode und Seifertshausen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Gegen die ursprüngliche Fläche bestanden darüber hinaus erhebliche naturschutzfachliche Bedenken aufgrund ihrer Lage in einem überregional bedeutsamen Vogelzugkorridor. 121

Kennung: ESW 41a alt: ESW 41a, Fläche ist in der Karte als ESW 41 bezeichnet Arbeitsname: Stölzinger Höhe Kommune/n: Waldkappel Ortsteil/e: Schemmern 1. Planentwurf 19,30 ha Windgeschwindigkeit: lt. Windgutachten mind 5.75 m/sek Lage: Wald X Offenland derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Für dieses Gebiet werden z. Z. Flächennutzungspläne erstellt. Gegen eine Ausweisung der Fläche bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Das Vorranggebiet ist als interkommunales Vorranggebiet von Spangenberg und Waldkappel in Verbindung mit HR 62 zu betrachten. Die Fläche ist in der 1. Offenlegung fälschlicherweise nur dem Schwalm-Eder- Kreis zugerechnet worden und wird nun für die 2. Offenlegung in beiden Kreisen berücksichtigt (s. HR 62), die naturschutzfachlichen Belange werden z. Z. im Bauleitplanverfahren geprüft. 122

Kennung: ESW 46 alt: ESW_046 Arbeitsname: südwestlich Grandenborn Kommune/n: Sontra Ortsteil/e: Breitau, Ulfen 111,30 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 30,79 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Wasserrechtliche Prüfung siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47 Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Das Vorranggebiet ist in den für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche befindet sich im Bereich der Vogelschutzgebiete Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis und Rendaer Höhe. Nach Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde verbleibt von dem eine Restfläche von 30,79 ha im südlichen Bereich. Eine weitere detaillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 123

Kennung: ESW 47 alt: ESW_047 Arbeitsname: südlich Grandenborn Kommune/n: Ringgau Ortsteil/e: Grandenborn 112,37 ha 1. Planentwurf 112,37 ha 66,23 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Insgesamt ist der geplante Windpark aus Schutzgebietssicht äußerst kritisch zu bewerten. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele im Vogelschutzgebiet Rendaer Höhe aber auch in den FFH-Gebieten Werra- und Wehretal, "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung und Boyneburg und Schickeberg bei Breitau (Großes Mausohr) sind nicht auszuschließen. Eine FFH- Verträglichkeitsprüfung, die eindeutig klar stellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind, ist daher erforderlich. Dabei sind die o.g. Punkte (incl. Der möglichen kumulativer Wirkungen) zu betrachten. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, ist ein FFH-Ausnahmeverfahren zwingend. Seitens der Oberen Naturschutzbehörde bestehen erhebliche Bedenken. Wasserrechtliche Prüfung komplette Lage im WSG Nr. 636-019 Kernaussagen der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) beinhaltet hydrogeologische Bewertung zur Quelle Breitau (Kressenteichquelle): Stellungnahme bezieht sich auf die "Errichtung von Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet für die vorgenannte Quelle südlich der Ortslage Ringgau- Grandenborn. Das Vorhaben reicht bis zu 800 m an die westsüdwestlich gelegene Kressenteichquelle Breitau heran. Die Quelle entspringt als Schichtquelle an der Grenze des Grundwassergeringleiters "Oberer Buntsandstein" zum Kluft-/Karstgrundwasserleiter "Unterer Muschelkalk". Das Einzugsgebiet entspricht der als Schutzzone II abgegrenzten Hochfläche des Ringgaus im Osten. In den Hochlagen steht der Kluft- /Karstgrundwasserleiter "Oberer Muschelkalk" unter geringmächtiger quartärer Überdeckung an (in NW- SW-streichenden schmalen Gräben auch "Unterer Keuper"), in den Taleinschnitten (Eistal, Rendatal) der Untere Muschelkalk. Der dazwischen liegende "Mittlere Muschelkalk" hat zwar eine relativ geringe Durchlässigkeit, was lokalen Stockwerksbau bedingt. Er ist jedoch durch die tektonische Beanspruchung mit "Oberem" und "Mittlerem Muschelkalk" hydraulisch verbunden, so dass man großräumig von einem Grundwasserleiter im Muschelkalk sprechen kann. Zwischen den Ortschaften Grandenborn und Breitau befindet sich eine nach SW abtauchende Muldenachse einer NE-SW-streichenden Großmulde, die die Ursache für die Konzentration des Quellaustrittes (mit einer Schüttung von durchschnittlich 318 l/s) in Breitau aus einem sehr großen Einzugsgebiet ist. Die geschilderten geologischen bzw. hydrogeologischen Gegebenheiten zeigen, dass ein einmal in den Kluft-/Karstgrundwasserleiter versickerter Schadstoff hier nicht mehr zu entfernen ist und der Fassungsanlage in sehr kurzer Zeit zuströmt. Wenn schützende Deckschichten fehlen oder entfernt sind, bieten die geologischen Gegebenheiten keinerlei Schutz vor Grundwasserverunreinigungen. Dies ist bei einer Gründung auf den anstehenden Fels, wie es hier erforderlich ist, bei den Bauarbeiten 124

der Fall. Bei der technischen Maßnahme einer sofortigen Versiegelung der Baugrube mit Magerbeton und dem anschließenden Bau des Fundamentes verbleibt die offene Frage, wie bei einer Havarie in der Anlage auslaufende Schadstoffe von einem Eindringen in den Untergrund am Rande des Fundamentes abgehalten werden. Weiterhin ergeht aus der Stellungnahme hervor, dass ebenfalls während der Bau- und Wartungsarbeiten auch sämtliche Zuwegungen von der Gefahr eines Versickerns von Schadstoffen betroffen wären. Auch hier ist die natürliche Schutzwirkung fast überall so gering, dass sie keine Möglichkeiten zur Behebung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen bietet. Die Kressenteichquelle ist für die regionale Trinkwasserversorgung von Bedeutung, aufgrund der beträchtlichen Quellwassernutzung. Es liegen Wasserrechte mit einem Entnahmeumfang von 980.000 m³/a vor. Zusätzlich verfügt diese Quelle über ausreichende Dargebotsreserven. Sollte diese Quellwassernutzung durch Schadstoffeinträge außer Kraft gesetzt werden, gibt es keine gleichwertige alternative Wasserversorgungsmöglichkeit. Zusatzinformation aus dem hydrogeologischen Gutachten des HLfB (Az.: 341-160/82 Ka-Wg/Zz vom 21.03.1983), welches in der Stellungnahme des HLUG (vom 21.04.2010; Az.: 89-0710-5/10) zugrunde gelegt worden ist. "Hydrogeologisches Gutachten zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Röhrda der Gemeinde Ringgau, Werra-Meißner-Kreis": Der Brunnen liegt rd. 100 m südwestlich der Ortslage Röhrda in einem SW-NO verlaufenden Taleinschnitt an dem zum Netra-Tal hin abfallenden Steilhang der Ringgau-Hochfläche. Mit der Brunnenbohrung wurde unter 2 m mächtigen tonigen Lehmen mit Muschelkalksteinen bis 59 m dolomitische Kalksteine des Unteren Muschelkalkes und bis Endteufe bei 81 m graue, rotbraune und violett graue Tonsteine des Röt (Oberer Bundsandstein) angetroffen. Der Brunnen liegt am N-Rand der Ringgau-Mulde, die im Wesentlichen von Gesteinen der gesamten Muschelkalkformation aufgebaut wird. Durch schmale Keuper-Gräben/ Keuper-gefüllte Mulden wird die Muschelkalk-Mulde (vor genannte Ringgau-Mulde) zergliedert. Im Bereich der Keuper-Gräben ist der grundwasserleitende, z.t. verkarstete Muschelkalk in die liegenden, schlecht wasserwegsamen Tonsteine des Röt eingesunken. Dadurch haben sich rinnenartige in die wenig durchlässigen Sohlschichten eingelassene Sammel- und Abflusssysteme für das Muschelkalk-Grundwasser gebildet. Über querschlägig streichende Störungen stehen diese Systeme teilweise in hydraulischer Verbindung miteinander. Das Hauptgrundwasserstockwerk, das im tieferen Untergrund unter der Ringgau-Hochfläche entwickelt ist, entwässert am Rande der Muschelkalk-Mulde in Form größerer Quellen/Quellgruppen (vor allem Breitau, Röhrda, Lüderbach). Daneben hat sich örtlich in gut geklüfteten Kalksteinen des Oberen Muschelkalkes über schlecht wasserwegsamen tonig-mergeliugen Schichten des Mittleren Muschelkalkes ein hochliegendes "schwebendes" Grundwasserstockwerk gebildet. Die Fließgeschwindigkeit infolge der Aufweitung von Klüften durch Verkarstung zu Spalten und größeren Hohlräumen sehr hoch. Das Reinigunsvermögen des Grundwasserleiters Muschelkalk ist deshalb äußerst gering anzusehen. Wegen der Zerrüttung des Gebirges und Absickerns der Hauptmenge an neugebildeten Grundwassers in tieferen Untergrund dient der örtlich vorkommende "schwebende" Grundwasserstockwerk kaum als Puffer für von der Geländeoberfläche ausgehenden Verunreinigungen wirksam. Insgesamt liegen deshalb im Muschelkalk-Gebiet ungünstige Untergrundverhältnisse vor und im Bereich der Keuper-Gräben, in denen zunächst eine mehrere Meter mächtige Wechselfolge von Sandsteinen, Mergeln und Tonsteinen des Unteren Keupers über dem Muschelkalk lagern, sind mittlere Untergrundverhältnisse anzunehmen. Da laut Gutachten im Einzugsgebiet "ungünstige und mittlere Untergrundverhältnisse" vorliegen, sind erhebliche Bedenken hinsichtlich des Baus und des anschließenden Betriebes von Windkraftanlagen aufgrund einer Gefährdung für das Grundwasser und daraus resultierend für die öffentliche Trinkwasserversorgung zu besorgen. Auch die Erwägung einer Einzelfallprüfung sollte aufgrund der Untergrundbeschaffenheit wenig Aussicht auf Erfolg haben. Die Fläche bleibt für die 2. Offenlage erhalten, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung weiterhin offen zu halten. Die erheblichen Bedenken seitens der Oberen Wasserbehörde (TWS II) sowie artenschutzrechtliche Bedenken (Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG) bestehen weiterhin. Die Verkleinerung der Fläche resultiert aus der Berücksichtigung eines harten naturschutzfachlichen Ausschlussgrundes (NSG Planung) sowie der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde. Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 125

Kennung: ESW 48 alt: ESW_048 Arbeitsname: östlich Renda Kommune/n: Ringgau Ortsteil/e: Renda 136,79 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 25,93 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.00 m/sek Lage: Wald Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Wasserrechtliche Prüfung Siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47 Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der ist in den für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Nach Berücksichtigung von Rotmilan-Brutrevieren, die sich gemäß dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde im nördlichen Bereich der Fläche befinden, verbleibt von dem eine Restfläche von 25,93 ha. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes Rendaer Höhe, befindet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das FFH-Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringau-Südabdachung". Eine weitere detaillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 126

Kennung: ESW 49 alt: ESW_049 Arbeitsname: Hachenberg Kommune/n: Herleshausen Ortsteil/e: Archfeld, Willershausen 104,70 ha 1. Planentwurf 84,09 ha 88,45 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.50 m/sek Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Creuzburg 4 km östlich Sonstiges: Der liegt südöstlich des Vogelschutzgebietes Rendaer Höhe (Natura 2000 Gebiets Nr.: 4926-402). Er liegt des Weiteren in einem Vogelzugkorridor zwischen dem Tal der Werra und dem VSG Rendaer Höhe. Durch die Funktionsbeziehungen zum Vogelschutzgebiet können Beeinträchtigungen bei Realisierung nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen. Die in Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen zum Vorranggebiet ESW 49 stützen die Befürchtung, dass sich ein sehr hohes Konfliktpotential im Zusammenhang mit Rotmilan-Brutvorkommen und Nahrungsflügen abzeichnet. Weiterhin bestehen naturschutzfachliche Bedenken, da eine Funktionsbeziehung zum Vogelschutzgebiet "Rendaer Höhe" gesehen wird und Störwirkung auf ziehende Vogelarten und Fledermäuse erwartet werden. Da die Gesamtsituation jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, wird das Gebiet an der 2. Anhörung und Offenlegung teilnehmen. Bei einer etwaigen Umsetzung ist in jedem Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Die geringfügige Flächenvergrößerung resultiert aus der Korrektur des Siedlungsbestandes. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (Sichtbezug Creuzburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären 127

Kennung: ESW 50 alt: ESW_050 Arbeitsname: Rittersberg Kommune/n: Herleshausen, Ringgau, Sontra Ortsteil/e: Holzhausen, Renda, Ulfen 241,57 ha 1. Planentwurf 0,00 ha 99,15 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Wasserrechtliche Prüfung komplette Lage im WSG Nr. 636-019 siehe Stellungnahme zu Vorranggebiet ESW 47 Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der ist in den für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes Rendaer Höhe, befindet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Der südliche Bereich der Fläche grenzt an das FFH- Gebiet "Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau-Südabdachung". Nach dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde lässt sich für diese Fläche kein deutlich erhöhtes Konfliktpotential ableiten. Eine weitere detaillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Nach kartographischer Bereinigung verbleibt von dem eine Restfläche von 99,15 ha. Wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 128

Kennung: ESW 52 alt: ESW_052 Arbeitsname: östlich Willershausen Kommune/n: Herleshausen Ortsteil/e: Willershausen 129,24 ha 1. Planentwurf 67,12 ha 67,12 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek BAB 4 im Süden Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Ruine Brandenburg rd. 3 km, Schloss Augustenau rd. 2 km beide südwestlich, Creuzburg rd. 4 km nordöstlich Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr Artenschutzbelange: Die Fläche liegt nördlich angrenzend an das Natura 2000 Gebiet 4926-305 Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie: Schwarzspecht, Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorridor mit Funktionsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten Rendaer Höhe (Natura 2000 Gebiets Nr.: 4926-402) und dem Vogelschutzgebiet Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra (Natura 2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vogelschutzgebiete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich. In Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen. Die naturschutzfachlichen Bedenken zur Fläche ESW 52 hinsichtlich einer befürchteten Störung der Funktionsbeziehung zwischen dem Vogelschutzgebiet Rendaer Höhe und dem in der Werra-Aue sowie einer Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie im nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Obwohl eine Sachstandsklärung mit dem Heeresflugplatz Fritzlar auf Basis der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung keine Akzeptanz für dieses Gebiet wegen ihrer Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke ergeben hat, nimmt das Vorranggebiet an der 2. Offenlegung erneut teil, um eine abschließende Klärung herbeizuführen. Ein pauschaler "Vorab"-Ausschluss verbietet sich aus regionalplanerischer Sicht, da bei anderen aktuellen Planungsvorhaben erneute Abstimmungsgespräche mit den maßgeblichen Stellen der Bundeswehr im konkreten Einzelfall - trotz vorhergehender Ablehnung - zu praktikablen Lösungen geführt haben. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, eine frühzeitige Beteiligung der Bundeswehr ist empfehlenswert, Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche, Ruine Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären. 129

Kennung: ESW 53 alt: ESW_053 Arbeitsname: Hasengarten Kommune/n: Herleshausen; Sontra Ortsteil/e: Holzhausen, Unhausen; Blankenbach, Ulfen 56,73 ha 1. Planentwurf 55,94 ha 55,94 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.25 m/sek Lage: Wald X Offenland X derzeit keine Betroffenheit weiterer Prüfaspekte bekannt Artenschutzbelange: Der grenzt im Norden an das FFH-Gebiet Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung" an. Die Fläche liegt vollständig innerhalb des von der Länderarbeitsgemeinschaft empfohlenen Ausschlussbereiches von 3000m zu drei Schwarzstorchhorsten, wobei sich ein Horst auf Thüringer Gebiet befindet. Sie liegt des Weiteren im (artspezifischen) Puffer einer Fledermauswochenstube. Es bestehen erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht. Das Vorranggebiet wird trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen, da aus regionalplanerischer Sicht die Aspekte des Schwarzstorch-Schutzes sowie die etwaige Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes im nachfolgenden Genehmigungsverfahren klärbar sind. Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes (z.b. Brandenburg im Thüringen) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären 130

Kennung: ESW 55 alt: ESW_055 Arbeitsname: Siegelshof Kommune/n: Herleshausen Ortsteil/e: Archfeld, Herleshausen, Willershausen 185,93 ha 1. Planentwurf 83,40 ha 67,38 ha Windgeschwindigkeit: 5.75 m/sek bis unter 6.75 m/sek A 4, Freileitung im Süden Lage: Wald X Offenland X Denkmal: Schloss Augustenau rd. 1 km, Brandenburg rd. 2 km beide südlich Zuständigkeitsbereich Fritzlar: Lage in Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr Die Teilfläche liegt südlich des FFH Gebietes (Natura 2000 Gebietes 4926-305) Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung (Arten nach Anhängen FFH- / Vogelschutzrichtlinie: Schwarzspecht, Wendehals, Neuntöter, Großes Mausohr). Sie liegt darüber hinaus in einem Vogelzugkorridor mit Funktionsbeziehungen zwischen den beiden Vogelschutzgebieten Rendaer Höhe (Natura 2000 Gebiets Nr.: 4926-402) und dem Vogelschutzgebiet Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra (Natura 2000 Nr. 5026-402). Bei Realisierung der Planung können Beeinträchtigungen des oder der Vogelschutzgebiete(s) nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen des FFH Gebietes Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine FFH- Verträglichkeitsprüfung ist sowohl für die Vogelschutzgebiete als auch für das FFH-Gebiet erforderlich. In Abstimmung mit dem Schutzgebietsdezernat (27.2) kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen. Die naturschutzfachlichen Bedenken zum Gebiet ESW 55 hinsichtlich der Uhu- und Rotmilan- Brutvorkommen sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im nachfolgenden Genehmigungsverfahren, sowie im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung geklärt werden. Die Flächenverkleinerung resultiert aus der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde (Pufferung Rotmilan-Horst). Zwischenzeitlich ist ein Genehmigungsverfahren für vier Windkraftanlagen in Vorbereitung. Trotz Lage in einer Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke hat die Bundeswehr der Planung zugestimmt. Aspekte des Kultur-Denkmalschutzes bezogen auf den Ort Herleshausen (Schloss Augustenau und Kirche, Brandenburg) sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären, FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich 131