Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft

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Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft für Mitarbeiter des Allianz-Konzerns, Allianz-Vertreter und von Allianz-Vertretern vermittelte Kunden Hier zu Hause. Ihre OLB.

Inhalt I. Unser Angebot im Wertpapiergeschäft 4 a) Beratung und Vermögensverwaltung b) Vermögensverwaltung c) Wertpapiergeschäfte d) Depotverwahrung II. Information zum Umgang mit Interessenkonflikten 10 a) Mögliche Interessenkonflikte b) Unsere Maßnahmen III. Informationen zur OLB AG 13 a) Ihr Weg zur Bank b) Unsere Anschrift c) Vermittler d) Zulassungsbehörde e) Schutz des Kundenvermögens IV. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten 14 a) Vorbemerkung b) Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten V. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden 17 VI. Sonderkonditionen der Produktlinie für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen 27 VII. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte 28 VIII. Allgemeine Geschäftsbedingungen 33 2

Die Oldenburgische Landesbank AG Ihr Partner in allen Fragen rund um das Wertpapiergeschäft Wir freuen uns, dass Sie unser Wertpapierangebot nutzen. In dieser Broschüre finden Sie grundlegende Informationen über uns und unsere Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft. Stand: 1.12.2014 3

UNSER ANGEBOT I. Unser Angebot im Wertpapiergeschäft > Anlageberatung und Vermögensverwaltung > Alle Arten von Geschäften / Handel in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten > Depotverwahrung von Wertpapieren Für unsere Wertpapierdienstleistungen gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte und die Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten. Daneben gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sprache für diese Vertragsbeziehung ist Deutsch. a) Beratung und Vermögensverwaltung Jede Wertpapieranlage ist mit Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, sich vor jeder Entscheidung über die Eigenschaften der Wertpapieranlage ausreichend zu informieren. Dazu finden Sie umfassende Informationen in der Broschüre Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen. Darin werden die verschiedenen Wertpapierarten und ihre jeweiligen Besonderheiten im Einzelnen dargestellt. Wir empfehlen, diese Broschüre zu Ihren Depotunterlagen zu nehmen, da sie Ihnen bei künftigen Anlageentscheidungen behilflich sein kann. Die Bank unterliegt bei der Auswahl ihrer Empfehlungen und der Durchführung der Beratung rechtlichen Vorgaben. Weil jede Empfehlung für Sie als Anleger geeignet sein muss, stehen Ihre individuellen Umstände stets im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck erfragt die Oldenburgische Landesbank vor der Anlageberatung von Ihnen Angaben über Ihre Risikoneigung und Anlagewünsche, über Ihre finanziellen Verhältnisse sowie über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage. Nur auf diesem Wege können die Anlageempfehlungen auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnitten werden. Prospekte zu Wertpapieren, die im Rahmen einer Wertpapieremission oder einer Platzierung öffentlich angeboten werden, finden Sie regelmäßig auf der Website des Emittenten. Sie können die Prospekte beim Emittenten auch als Druckversion anfordern. Im Rahmen Ihrer Anlageentscheidung beraten wir Sie gern zu einer großen Anzahl von Wertpapieren. Sprechen Sie hierzu Ihren Berater an. Von ihm erhalten Sie auch nähere Informationen zu unserem kompletten Angebot. Die Bank erbringt die Anlageberatung nicht als Honorar-Anlageberatung. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung erhält die Bank Zuwendungen von Dritten, die sie annimmt und behalten darf. Darüber hinaus bietet die OLB Ihnen an, Ihr Anlagevermögen von der Bank selbstständig verwalten zu lassen (Vermögensverwaltung). Sie legen dann nur die grundsätzliche Ausrichtung Ihrer Strategie fest und die OLB verwaltet Ihr Vermögen. Dazu beobachtet die OLB laufend die Kapitalmärkte, um daraus abgeleitete Anpassungen in Ihrem Depot vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass die Bank ein geschäftliches Interesse am Abschluss von Geschäften mit Ihnen hat. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nachfolgend unter dem Punkt Vergütungen für die Bank und im Abschnitt II. Information zum Umgang mit Interessenkonflikten. b) Vermögensverwaltung Soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, wird die Bank vierteljährlich einen Quartalsstatus versenden und zusätzlich halbjährlich zum 30.06. und 31.12. Bericht über die Vermögensverwaltung in dem vorausgegangenen Halbjahr erstatten (Rechenschaftsbericht). Über die durchgeführten Wertpapier- und sonstigen Geschäfte erteilt die Bank jeweils eine Transaktionsliste, sofern nicht ausdrücklich Einzelabrechnungen gewünscht werden. Soweit im Rahmen des Rechenschaftsberichts ein Bezug zur Wertentwicklung einer oder mehrerer Vergleichsgrößen (Benchmark) hergestellt wird, dient dies nur der Information. Damit ist keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Erreichens dieser Vergleichsgröße(n) für die Zukunft oder eine ent- 4

UNSER ANGEBOT sprechende Zusage bzw. Garantie zur Wertentwicklung des verwalteten Vermögens verbunden. Die Bank ist berechtigt, die Vergleichsgröße(n) im Zeitverlauf zu ändern, soweit die neue(n) Vergleichsgröße(n) im Hinblick auf die Anlagestrategie angemessen ist / sind. Eine gesonderte Unterrichtung durch die Bank erfolgt, sobald die verwalteten Vermögenswerte eine Wertminderung seit dem letzten Bericht erfahren haben, und diese einen bestimmten (vom vereinbarten maximalen Aktienanteil abhängigen) Prozentsatz des verwalteten Vermögens überschritten hat: > Bei 100 % Renten: Verlustgrenze 5 % > Bei einer Aktienquote von 10 % bis 30 %: Verlustgrenze 10 % > Bei einer Aktienquote von 30 % bis 60 %: Verlustgrenze 15 % > Bei einer Aktienquote von über 60 %: Verlustgrenze 20 % Bezugsgröße im Falle dieser gesonderten Unterrichtung ist der Wert des verwalteten Vermögens zum 31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember. Die Aufstellungen und Unterrichtungen werden grundsätzlich auf Basis der jeweiligen Schlusskurse erstellt. Sollte sich die Grundlage für die Bewertung ändern, werden diese Änderungen in den Berichten angegeben und auf die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf Gewinne und Verluste hingewiesen. Die Bank ist berechtigt, die Vermögenswerte im Namen und für Rechnung des Kunden zu verwalten, ohne für den Einzelfall Weisungen oder die Zustimmung des Kunden einzuholen. Die Bank ist dazu befugt, in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen und alle Maßnahmen durchzuführen, die ihr bei der Betreuung der Vermögenswerte zweckmäßig erscheinen. Der Kunde befreit die Bank von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bank ist also berechtigt, Transaktionen für den Kunden und gleichzeitig für eigene Rechnung der Bank abzuschließen (Insichgeschäft). Der Auftrag umfasst keine Rechts- und Steuerberatung. Da rechtliche und steuerliche Auswirkungen von der individuellen Situation des Kunden abhängen, empfiehlt die Bank, ggf. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren. Die Bank ist befugt, für Rechnung des Kunden (insbesondere im Wege der Kommission oder im Wege des Festpreisgeschäfts) Wertpapiere, Devisen, Geldmarktinstrumente, Edelmetalle sowie andere Anlageinstrumente auch in Fremdwährungen börslich oder außerbörslich zu erwerben oder zu veräußern. Zur Umsetzung der Anlagestrategie können, soweit dies sinnvoll erscheint, auch Anteile an Investmentfonds und Zertifikaten erworben werden. Diese Anlagen werden, soweit dies möglich und sinnvoll ist, den entsprechenden Vermögensklassen zugeordnet. Die Bank kann auch Wertpapiere aus ihrem Produktangebot an den Kunden verkaufen sowie Guthaben auf Verrechnungskonten halten. Vergütungen für die Bank Für die Durchführung der Vermögensverwaltung wird eine Vergütung in Höhe von maximal 1,785 % p. a. (einschl. 19 % Umsatzsteuer) der Anlagesumme berechnet. Grundlage der Berechnung sind die jeweiligen vertragsgegenständlichen Vermögenswerte gemäß Vermögensaufstellung an den Stichtagen 30.06. und 31.12., zu denen auch jeweils der hälftige Satz der Vergütung fällig und dem Verrechnungskonto belastet wird. Die Mindestvergütung beträgt 2.677,50 Euro p. a. (einschl. 19 % Umsatzsteuer). Beginnt oder endet die Vermögensverwaltung zu einem anderen Zeitpunkt als an den vorbezeichneten Stichtagen, so wird die Vergütung zeitanteilig berechnet. 5

UNSER ANGEBOT Weitere Wertpapierprovisionen und -gebühren sowie Ausgabeaufschläge für Investmentfonds werden im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht erhoben. Der transaktionsabhängige Bestandteil der Vergütung für die Vermögensverwaltung beträgt 50 % der Gesamtvergütung. Gebühren und Spesen von dritter Seite werden ohne weitere Aufschläge berechnet. c) Wertpapiergeschäfte Ihre Wertpapieraufträge, Anträge oder sonstigen Weisungen nehmen wir gern telefonisch oder schriftlich entgegen. Nachfolgend möchten wir Ihnen erläutern, wie Sie Wertpapiere bei uns erwerben können und welche Kosten dabei entstehen. Sofern Sie das OLB-InternetBanking nutzen, können Sie Aufträge auch direkt über das Internet erteilen. Aufträge über das OLB-InternetBanking sind nicht mit einer Beratung durch die Bank verbunden. Somit ist es uns im Rahmen solcher Aufträge nicht möglich, eine Empfehlung auszusprechen oder zu prüfen, ob die Aufträge mit Ihren Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft vereinbar sind. Das gilt auch, wenn Sie in anderen Fällen Aufträge erteilen, ohne vorher unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Von der OLB angebotene Finanzinstrumente Die OLB bietet im Wertpapiergeschäft eine ausgewählte Anzahl Investmentfonds ausgewählter Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), wobei Investmentfonds von Allianz Global Investors bevorzugt werden, eine Auswahl fest und variabel verzinster Wertpapiere, wobei Eigenemissionen bevorzugt werden, und Zertifikate wechselnder Emittenten, eine Auswahl verschiedener deutscher und internationaler Aktien sowie ausgewählte Geschlossene Fonds (Unternehmerische Beteiligungen) an. Darüber hinaus ist die Wertpapierdienstleistung Anlageberatung auf die Angebotspalette der OLB beschränkt. Nähere Informationen erhalten Sie dazu von Ihrem Berater. Investmentfonds Sie erwerben die Fondsanteile in der Regel direkt von der OLB AG (Kaufvertrag). Die Bank ist dabei als Vertriebspartner für die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft oder deren Vertriebsgesellschaft tätig. Sie nimmt in dieser Funktion Ihre Kaufaufträge entgegen. Ihre Kosten bei einer Investmentfondsanlage Beim Kauf von Anteilen an Investmentfonds zahlen Sie den Ausgabepreis, der grundsätzlich täglich nach Ende der Auftragsphase berechnet wird. Der Ausgabepreis setzt sich aus dem anteiligen Wert des Fondsvermögens (Anteilspreis) dieser Betrag wird dem Fondsvermögen zugeführt und dem in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegten Ausgabeaufschlag zusammen. Der Ausgabeaufschlag beträgt in der Regel bei Aktienfonds bis zu 6 Prozent, bei Immobilienfonds bis zu 5,50 Prozent und bei Rentenfonds bis zu 5 Prozent. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung des Fondsvermögens eine laufende Verwaltungsvergütung/Pauschalvergütung. Diese beträgt in der Regel bis zu 3 Prozent p. a. Zudem entstehen bei der Verwaltung des Investmentfonds Nebenkosten (zum Beispiel Depotbankvergütung oder Administrationsgebühr). Verwaltungsvergütung / Pauschalvergütung und Nebenkosten werden jeweils dem Fondsvermögen entnommen. Daneben kann im Einzelfall eine von der Wertentwicklung abhängige Erfolgsgebühr anfallen, die ebenfalls dem Fondsvermögen entnommen wird. Die konkrete Höhe des Ausgabeaufschlags, der Verwaltungsvergütung / Pauschalvergütung und weiterer Kosten ist jeweils in den Verkaufsprospekten oder Wesentlichen Anlegerinformationen (WAIs) der einzelnen Investmentfonds ausgewiesen. Die Rückgabe von Investmentfondsanteilen erfolgt zum sogenannten Rücknahmepreis, also zum anteiligen Wert der zurückgegebenen Fondsanteile. Besondere Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe entstehen in der Regel nicht, allerdings kann in Einzelfällen eine Desinvestitionsgebühr erhoben werden. Einzelheiten sind im jeweiligen Verkaufsprospekt und der Wesentlichen Anlegerinformation ausgewiesen. Vergütungen für die Bank Die OLB AG erbringt im Rahmen der Investmentfondsanlage Dienstleistungen gegenüber den Kapitalverwaltungsgesellschaften, wie zum Beispiel die Beratung, die Bereithaltung von Informationen, die Annahme und Abwicklung von Kaufaufträgen. Hierfür erhält sie den Ausgabeaufschlag und ferner von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften zeitanteilige Vergütungen (sogenannte Vertriebsfolgeprovisionen). Die Kapitalverwaltungsgesellschaften geben insoweit einen Teil der ihnen zufließenden Verwaltungsvergütung/Pauschalvergütung 6

UNSER ANGEBOT (siehe oben) und gegebenenfalls die von der Wertentwicklung abhängige Erfolgsgebühr an die Bank weiter. Durch diese Provision erhöhen sich Ihre oben beschriebenen Kosten nicht. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision wird auf Grundlage des jeweils von der Bank verwahrten Anteilsbestandes als Prozentsatz des Anteilswertes berechnet und beträgt je nach Kapitalverwaltungsgesellschaft und Art des Investmentfonds in der Regel bis zu 3 Prozent p. a. Einzelheiten zu den einzelnen Vergütungen für einen konkreten Investmentfonds werden wir Ihnen auf Nachfrage, im Falle der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss eines Geschäftes offen legen. Zertifikate Die OLB AG bietet ausgesuchte fremde Zertifikate zu einem festen Preis an, so dass Sie die Zertifikate unmittelbar von der Bank erwerben können (Kaufvertrag). Ihre Kosten beim Kauf von Zertifikaten Der beim Kauf eines Zertifikats zu zahlende Festpreis bestimmt sich zum einen auf Grundlage des inneren Wertes, der anhand der Produktparameter (Basiswert, Laufzeit, Barrieren etc.) und Marktverhältnisse vom Emittenten errechnet wird. Zum anderen werden vom Emittenten eigene Kosten für die Strukturierung und den Vertrieb des Zertifikats sowie die eigene Ertragsmarge in den Gesamtpreis einkalkuliert. Diese Kosten können die mit dem Zertifikat verbundene Gewinnchance vermindern. Der Emittent erzielt regelmäßig aus der Emission der Zertifikate Erträge. Die Höhe dieser einmaligen und laufenden Erträge des Emittenten hängt von der jeweiligen Produktgestaltung und Marktentwicklung ab. Vergütungen für die Bank Die OLB erhält bei Zertifikaten von dem jeweiligen Emittenten für ihre Dienstleistungen gegenüber dem Emittenten (Beratung, Bereithaltung von Informationen, Entgegennahme und Abwicklung von Kaufaufträgen) eine einmalige Vergütung (Vertriebsprovision) und gegebenenfalls zeitanteilige Vergütungen (sogenannte Vertriebsfolgeprovisionen). Die Emittenten geben insoweit einen Teil der ihnen zufließenden Erträge (siehe oben) an die Bank weiter. Durch die Provision erhöhen sich Ihre oben beschriebenen Kosten nicht. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision wird auf Grundlage des jeweils von der Bank verwahrten nominalen Anteilsbestandes als Prozentsatz berechnet. Je nach Gesellschaft und Art der Anlage betragen die einmaligen Vertriebsprovisionen bis zu 3,50 % und die Vertriebsfolgeprovisionen bis zu 1 % p. a. Einzelheiten zu den einzelnen Vergütungen für ein bestimmtes Zertifikat werden wir Ihnen auf Nachfrage, im Falle der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss des Geschäftes offen legen. Verzinsliche Wertpapiere Die Bank bietet die Möglichkeit an, verzinsliche Wertpapiere direkt bei der Bank zu erwerben oder wieder an sie zu verkaufen. Erwerb und Veräußerung erfolgen zu dem mit der Bank fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft). Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Beim Kauf sind ferner an den Verkäufer die seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen Zinsen (sogenannte Stückzinsen) zu zahlen; beim Verkauf werden Ihnen entsprechend die aufgelaufenen Stückzinsen vergütet. Weitere Kosten (zum Beispiel Maklercourtage) entstehen regelmäßig nicht. Börsengehandelte Wertpapiere (insbesondere Aktien) Die OLB AG führt Ihre Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung aus, indem sie auf Grundlage Ihrer Vorgaben und Weisungen für Ihre Rechnung mit einer anderen Partei an einer Börse oder einem anderen Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissionsgeschäft). Dies gilt insbesondere für Aktien und andere, vorstehend nicht genannte Wertpapiere, zum Beispiel Optionsscheine. Außerdem können Anteile an bestimmten Investmentfonds, diverse Zertifikate und verzinsliche Wertpapiere alternativ zum Erwerb direkt bei der Bank auch an der Börse erworben bzw. verkauft werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Ihre Kosten bei der Auftragsausführung an einer Börse oder einem anderen Markt Beim Kauf zahlen Sie an die Bank den Kaufpreis, zu dem die Wertpapiere an der Börse oder dem sonstigen Handelsplatz erworben wurden, bei verzinslichen Wertpapieren unter Verrechnung aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen), die Auslagen, die bei der Ausführung entstanden sind (zum Beispiel Maklercourtage, Börsengebühren), und ein Entgelt für die Dienstleistung der Bank (Kommissionsgebühr; gegebenenfalls Limitgebühr). Beim Verkauf erhalten Sie den erzielten Erlös abzüglich anfallender Auslagen und des Entgelts für die Bank. 7

UNSER ANGEBOT Vergütungen für die Bank Die Bank erhält für die Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen Provisionen (vgl. Preise für Wertpapierdienstleistungen). Geschlossene Fonds (Unternehmerische Beteiligungen) Die OLB AG bietet die Möglichkeit der Unternehmerischen Beteiligung über sogenannte Geschlossene Fonds an. Anleger schließen sich dabei langfristig zusammen und erwerben gemeinschaftlich bestimmte Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Immobilien, Schiffe oder Flugzeuge. In der Regel geschieht dies in einer Kommanditgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG, wobei Anleger mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen bzw. Beteiligungen wirtschaftlich, steuerlich und haftungsrechtlich Kommanditisten und Mitunternehmer werden. Ihre Kosten beim Kauf von Geschlossenen Fonds (Unternehmerischen Beteiligungen) Neben den eigentlichen Anschaffungskosten fallen Projektierungskosten an für Eigenkapitalvermittlung, Werbung und Marketing, Fondsstrukturierung, Rechts- und Steuerberatung, Mittelverwendungskontrolle, Gutachten, Handelsregister etc. Die genaue Höhe dieser Kosten hängt von der Produktgestaltung ab und ist detailliert in der Investitions- und Finanzierungsrechnung der jeweiligen Emissionsprospekte aufgeführt. Vergütungen für die Bank Die OLB AG erhält für die Vermittlung einer Unternehmerischen Beteiligung für ihre Dienstleistungen (Produktprüfung, Beratung, Entgegennahme und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen, Bereithaltung von Informationen) eine Vermittlungsprovision in Höhe von bis zu 10 Prozent der Zeichnungssumme sowie das vom beitretenden Kommanditisten zu zahlende Agio in Höhe von bis zu 5 Prozent der Zeichnungssumme. Einzelheiten zu den einzelnen Vergütungen für einen bestimmten geschlossenen Fonds werden wir Ihnen auf Nachfrage, im Falle der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss eines Geschäftes offen legen. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Bei Geschäften in fremder Währung rechnet die Bank den für die Erfüllung erforderlichen An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu dem von ihr an jedem Bankgeschäftstag zum Abrechnungstermin, ca. 13.00 Uhr, ermittelten, auf ihren Internetseiten veröffentlichten Fixing-Geld- oder Fixing-Briefkursen ab: > beim Verkauf von Devisen an den Kunden, zum Beispiel zum Geldkurs, um mit den Devisen den auf eine Fremdwährung lautenden Kaufpreis für ein zeitgleich abgeschlossenes Wertpapiergeschäft zu bezahlen > beim Ankauf von Devisen durch die Bank, zum Beispiel zum Briefkurs, um den Erlös aus einem Wertpapierverkauf in Euro umzutauschen Ist der An- und Verkauf bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geld- beziehungsweise Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Information über Ihre Wertpapiergeschäfte Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhalten Sie nach jedem Wertpapiergeschäft eine Abrechnung, mit der wir Sie über die wesentlichen Geschäftsdaten (Bezeichnung des Wertpapiers, Menge, Zeitpunkt, Preis und Entgelte sowie Auslagen) informieren. d) Depotverwahrung Über die eigentliche Depotverwahrung und -verbuchung hinaus erbringt die Bank verschiedene Dienstleistungen, die in Nr. 13 bis 20 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte näher beschrieben sind. Inländische Wertpapiere werden regelmäßig bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG in Frankfurt) verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Wertpapiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. Nähere Informationen zum jeweiligen Lagerort entnehmen Sie Ihrem Depotauszug. Diesen erstellen wir mindestens einmal jährlich. Er enthält sämtliche in Ihrem Depot verbuchten Wertpapiere, die mit ihrer aktuellen Bewertung ausgewiesen werden. Für die Depotverwahrung erhebt die Bank ein laufendes Entgelt, das auf Grundlage des jeweiligen Depotgegenwertes berechnet wird (vgl. Preise für Wertpapierdienstleistungen). 8

UNSER ANGEBOT Besteuerung Wertpapieranlagen, insbesondere die Erträge daraus, unterliegen regelmäßig der Steuerpflicht. In vielen Fällen ist die Bank verpflichtet, im Rahmen der Besteuerung bei Auszahlung von Erträgen oder Erlösen Beträge einzubehalten und an die Steuerbehörde abzuführen. Die vielfältigen steuerlichen Auswirkungen sind abhängig vom jeweiligen Kunden, von der Art der Wertpapiere und weiteren Faktoren. 9

INTERESSENKONFLIKTE II. Information zum Umgang mit Interessenkonflikten Die Oldenburgische Landesbank AG bietet als Universalbank im Geschäft mit Privat- und Geschäftskunden unterschiedliche Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Abschluss von Wertpapiergeschäften, Emissionsgeschäft, Unternehmensfinanzierung, Depotverwahrung und andere) an, die sich auf unterschiedliche Finanzprodukte (zum Beispiel Wertpapiere, Kreditprodukte und andere) beziehen. Das Angebot richtet sich an unterschiedliche Kundengruppen. Zusätzlich zählt die Oldenburgische Landesbank AG aufgrund der Beteiligungsverhältnisse zum Konzern der Allianz SE, die durch andere gruppenangehörige Gesellschaften weitere unterschiedliche Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Fondsverwaltung, Versicherungen) anbietet. Wenn wir für Sie Wertpapierdienstleistungen erbringen, erwarten Sie, dass wir diese entsprechend Ihren Wünschen und Zielsetzungen, also in Ihrem Interesse, durchführen. Das ist auch unser wichtigstes Anliegen. Dies gilt insbesondere für die Wertpapierberatung und Vermögensverwaltung. Durch die Vielzahl der oben beschriebenen Aktivitäten, Leistungen und Unternehmensbeziehungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Ihre Interessen mit den Interessen oder Erwägungen der Bank, anderer Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftsleitung, unserer Mitarbeiter, unserer Vermittler oder anderer unserer Kunden kollidieren. Solche Interessenkonflikte lassen sich im Vorhinein nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über solche möglichen Konflikte und unsere Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. a) Mögliche Interessenkonflikte Solche Interessenkonflikte können sich vor allem bei der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung ergeben: > aus dem eigenen Umsatzinteresse der Bank am Absatz von Finanzprodukten > aus dem Interesse der Bank, ihrer Vertriebseinheiten und der für die Bank tätigen Vermittler am Absatz bank- oder gruppeneigener Finanzprodukte aufgrund bankinterner Anreize > aus dem Interesse der Bank am Erhalt von Platzierungsprovisionen bei Aktienemissionen > aus dem Interesse der Bank am Erhalt von Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen bei der Platzierung von Finanzprodukten anderer Unternehmen > aus dem Interesse der Bank an der Erzielung von Eigenhandelsgewinnen > aus der Beziehung der Bank zu Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, bei der Mitwirkung an Emissionen oder bei Kooperationen > bei der Erstellung von Finanzanalysen über Finanzinstrumente oder Emittenten von Finanzinstrumenten > aus der Aufgabe der Bank als Portfoliomanager und Berater des Fondsmanagements für Investmentfonds der Allianz Global Investors GmbH und der Hanseatische Investment-GmbH Insbesondere: Interessenkonflikte beim Vertrieb von Investmentfonds, Zertifikaten und anderen Wertpapieren Wenn Sie sich nach einer Beratung durch die Bank für einen bestimmten Investmentfonds, ein Zertifikat, ein vergleichbares Wertpapier (zum Beispiel Strukturierte Anleihe) oder eine Unternehmerische Beteiligung entscheiden oder wenn die Bank im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrags für Sie Anlageentscheidungen trifft, wird die jeweilige Anlageentscheidung durch ein Wertpapiergeschäft umgesetzt. Im Zusammenhang mit solchen Wertpapiergeschäften erhält die Bank Vergütungen oder Zuwendungen von der jeweiligen Fondsgesellschaft bzw. Emittentin des Zertifikats. Dies können 10

INTERESSENKONFLIKTE einmalige Vergütungen (Vertriebsprovision, gegebenenfalls in der Form eines Abschlags auf den Emissionspreis) und gegebenenfalls zeitanteilige Vergütungen (sogenannte Vertriebsfolgeprovisionen) sein. Finanziert werden diese Vergütungen aus dem mit Ihnen getätigten Wertpapiergeschäft. Dabei vereinnahmt die Bank die einmaligen Vergütungen direkt, bei den zeitanteiligen Vergütungen geben die Emittenten des jeweiligen Investmentfonds oder Zertifikats einen Teil der ihnen zufließenden Erträge an die Bank weiter. Einzelheiten sind im Abschnitt I. c) Wertpapiergeschäfte erläutert. Ferner erhält die Bank Provisionen für die Platzierung von Aktienemissionen. Bei Zuführung oder Vermittlung von Kunden oder einzelnen Wertpapiergeschäften durch vertraglich gebundene oder unabhängige Vermittler erhalten diese von der Bank oder über die Bank von Fondsgesellschaften bzw. sonstigen Wertpapieremittenten eine erfolgsbezogene Vergütung in Form von einmaligen und /oder laufenden Provisionen. Die Vereinnahmung der genannten Vergütungen und Zuwendungen bzw. sonstige Anreize fällt im Zusammenhang mit der Anschaffung von Finanzinstrumenten an und dient der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Infrastruktur. Einzelheiten zu den Vergütungen und anderen geldwerten Vorteilen, die die Bank im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen von Dritten erhält oder die sie Vermittlern oder sonstigen Dritten gewährt, werden wir Ihnen auf Nachfrage, im Falle der Anlageberatung unaufgefordert vor dem Abschluss eines Geschäfts offen legen. Die Bank und ggf. für Sie tätige Vermittler haben demnach ein Interesse am Erhalt solcher Provisionen und Zuwendungen, das mit Ihren individuellen Anlageinteressen konkurrieren kann. Dies beachten Sie bitte im Rahmen der Beratung oder vor Erteilung eines Auftrags zur Vermögensverwaltung. b) Unsere Maßnahmen Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards und kundenorientierte Verhaltensregeln verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln und die Beachtung von Marktstandards. Im Vordergrund steht das Kundeninteresse. Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Diese Standards sind in internen Regelwerken und Arbeitsanweisungen an unsere Mitarbeiter enthalten. Unsere Mitarbeiter sind arbeitsvertraglich verpflichtet, diese Standards und Verhaltensregeln zu beachten, und werden in dieser Hinsicht intensiv geschult. Die Oldenburgische Landesbank AG hat unter der direkten Verantwortung des Vorstandes den Funktionsbereich Compliance eingerichtet. Aufgabe dieses Funktionsbereiches ist die Unterstützung und Kontrolle der Mitarbeiter der Oldenburgische Landesbank AG bei der Umsetzung der oben genannten Standards im täglichen Geschäft mit den Kunden sowie die Identifizierung, Vermeidung und das Management von potenziellen Interessenkonflikten im Interesse unserer Kunden. Im Einzelnen haben wir dazu unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen: > interne Beratungsrichtlinien zur anleger- und anlagegerechten Beratung unserer Kunden und Wahrung der Kundeninteressen in der Vermögensverwaltung durch den Berater > Begleitung der Einführung von neuen Produkten durch deren Überprüfung auf Vereinbarkeit mit den Interessen der Kunden > Regelungen über die Annahme von Zuwendungen und Geschenken sowie Offenlegung der Annahme und Gewährung von Zuwendungen und Geschenken > Bildung von Vertraulichkeitsbereichen durch räumliche Trennung von Abteilungs- und Geschäftseinheiten oder Trennung von Verantwortlichkeiten (Errichtung von Informationsbarrieren, sogenannten Chinese Walls) 11

INTERESSENKONFLIKTE > Führung einer Überwachungsliste zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen bei Finanzinstrumenten, zu denen vertrauliche Informationen vorliegen (Watchlist) > Führung einer sogenannten Sperrliste, die unter anderem dazu dient, mögliche Interessenkonflikte auszuschließen, indem die Übernahme bestimmter Geschäfts- oder Beratungsmandate oder die Erstellung von bestimmten Finanzanalysen vollständig oder zeitweilig untersagt werden Rahmen der Vermögensverwaltung der W. Fortmann & Söhne Soweit diese organisatorischen Vorkehrungen nicht ausreichen, um das Risiko der Beeinträchtigung zu vermeiden, wird die Bank Ihnen vor Durchführung eines Geschäfts die allgemeine Art und Herkunft des Interessenkonfliktes darlegen. Gegebenenfalls werden wir in diesen Fällen auf eine Beratung oder Empfehlung zum betreffenden Finanzinstrument verzichten. Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zum Umgang mit Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. > Einrichtung eines angemessenen Vergütungssystems, das u.a. darauf ausgerichtet ist, sicherzustellen, dass Kundeninteressen durch die Vergütung unserer Mitarbeiter kurz-, mittel- oder langfristig nicht beeinträchtigt werden > Führung eines Konflikt-Registers, um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren > Offenlegung von Wertpapiergeschäften der Mitarbeiter, bei deren Tätigkeiten Interessenkonflikte auftreten können > regelmäßige Schulung der Mitarbeiter > Regelungen für Mitarbeiter zum Umgang mit vertraulichen Informationen > Regelungen für Mitarbeiter zur Annahme von Mandaten und Nebentätigkeiten > Offenlegung von Interessenkonflikten bei der Erstellung von Finanzanalysen > Offenlegung der Tätigkeit als Portfoliomanager für Investmentfonds einschließlich der Vergütungsregelungen > Ausschluss der Investition in HI Fortmann Strategieportfolio I im 12

DIE OLB AG III. Informationen zur OLB AG a) Ihr Weg zur Bank Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 0800-2210130 oder über das Internet unter www.olb.de b) Unsere Anschrift (Zentrale) Oldenburgische Landesbank AG Stau 15 /17 26122 Oldenburg Telefon: 0441 221-0 c) Vermittler Die Bank kann die Dienstleistungen von vertraglich gebundenen Vermittlern in Anspruch nehmen. Diese sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert. e) Schutz des Kundenvermögens Wertpapiere: An den Wertpapieren, die Sie bei uns erwerben, erhalten Sie Eigentum bzw. eine eigentumsgleiche Rechtsstellung (vgl. Nr. 11 und 12 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Dadurch sind Sie im Rahmen der geltenden Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere geschützt. Im Übrigen haften wir für die ordnungsgemäße Verwahrung und Verwaltung Ihres Depotbestandes nach Nr. 19 unserer Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Guthaben/Einlageforderungen: Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Forderungen ist in Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. d) Zulassungsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24 28, 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de) 13

AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE IV. Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten a) Vorbemerkung Nr. 1 Anwendungsbereich Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten (zum Beispiel Optionen) erteilt. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf Grundlage des Kundenauftrags für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissionsgeschäft). Schließen Bank und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), gilt Nr. 6. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Bank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert. Nr. 2 Ziel der Auftragsausführung (1) Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, zum Beispiel an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in den maßgeblichen Finanzinstrumentenarten beschrieben, die im Regelfall gleichbleibend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und über die die Bank daher die Aufträge des Kunden ausführen wird. (2) Bei der Festlegung konkreter Ausführungsplätze geht die Bank davon aus, dass der Kunde vorrangig den unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Die Bank wird im Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (zum Beispiel Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachten. Nr. 3 Vorrang von Weisungen Der Kunde kann der Bank Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen gehen diesen Ausführungsgrundsätzen vor. Hinweis: In diesem Fall wird die Bank den Auftrag nicht gemäß diesen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung ausführen. Nr. 4 Weiterleitung von Aufträgen In bestimmten Fällen wird die Bank den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an ein anderes Finanzdienstleistungsunternehmen (zum Beispiel Cortal Consors S. A. Zweigniederlassung Deutschland oder Commerzbank AG) zur Ausführung weiterleiten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Bank keinen direkten Zugang zu einem ausländischen Börsenplatz hat und für die Auftragsausführung einen ausländischen Broker einschaltet. Der Auftrag des Kunden wird dann nach Maßgabe der Vorkehrungen des anderen Finanzdienstleistungsunternehmens zur Erreichung der bestmöglichen Ausführung abgewickelt. Nr. 5 Abweichende Ausführung im Einzelfall Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung erforderlich machen, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden ( 384 HGB) aus. Nr. 6 Festpreisgeschäfte Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander einen Kaufvertrag über Finanzinst- 14

AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE rumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen (Festpreisgeschäft). In diesem Fall entfällt eine Ausführung im oben genannten Sinne; vielmehr sind Bank und Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu liefern und den Kaufpreis zu zahlen. In den nachfolgenden Ausführungsgrundsätzen wird angegeben, wann die Bank den Abschluss solcher Festpreisgeschäfte regelmäßig anbietet. Dies gilt entsprechend, wenn die Bank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über Finanzinstrumente abschließen, die nicht an einer Börse handelbar sind (zum Beispiel Optionsgeschäfte). b) Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Finanzinstrumentenarten Nr. 7 Verzinsliche Wertpapiere Die Bank bietet die Möglichkeit an, verzinsliche Wertpapiere (einschließlich Nullkuponanleihen) direkt bei der Bank zu erwerben oder wieder an sie zu verkaufen. Das aktuelle Angebot, insbesondere der Preis, kann jeweils bei der Bank erfragt werden. Erwerb und Veräußerung erfolgen zu einem mit der Bank fest vereinbarten Preis (Festpreisgeschäft). Hinweis: Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Weitere Kosten (zum Beispiel Maklercourtage oder Ähnliches) entstehen nicht. Soweit ein Festpreisgeschäft zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank Kundenaufträge im Wege der Kommission wie folgt aus: Bundesanleihen/ Jumbopfandbriefe Sonstige verzinsliche Wertpapiere Inländische Börse In- oder ausländische Börse Nr. 8 Aktien Die Bank führt Aufträge im Wege der Kommission wie folgt aus: Aktien, die an einer inländischen Börse gehandelt werden Aktien, die nicht an einer inländischen Börse gehandelt werden Inländische Börsen, an denen ein Handeln möglich ist, mit Priorität für das elektronische Handelssystem XETRA Nach Handelsschluss XETRA an einer verfügbaren Regionalbörse mit Präsenzhandel Regelfall: Ausführung (durch Bank oder Zwischenkommissionär) an der Börse des Landes, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Sitz hat Ausnahme: andere Börse, da > Haupthandelsplatz mit höherer Liquidität > keine ausreichende Abwicklungssicherheit Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden aus. Nr. 9 Anteile an Investmentfonds Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rücknahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung. Die Bank gibt Anteile an Investmentfonds grundsätzlich nach Maßgabe des Investmentgesetzes aus bzw. nimmt Anteile an Investmentfonds nach dieser Maßgabe zurück. 15

AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE Abweichende Ausführung Exchange Traded Funds Ausgewählte Investmentfonds Nr. 10 Zertifikate und Optionsscheine Die Bank bietet Zertifikate und Optionsscheine zur Zeichnung oder zum Erwerb zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft). Soweit es nicht zu einem Festpreisgeschäft kommt, wird die Bank den Auftrag des Kunden wie folgt ausführen: Zertifikate / Optionsscheine, die an einer inländischen Börse gehandelt werden Zertifikate / Optionsscheine, die nicht an einer inländischen Börse gehandelt werden Inländische Börse Kommissionsweise Ausführung durch Bezug von Depotbank/ Fondsgesellschaft oder (soweit möglich) durch ein Ausführungsgeschäft an der Börse Ausführung an einer inländischen Börse Ausnahme bei unzureichender Marktliquidität: Ausführungsgeschäft mit dem jeweiligen Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss von Geschäften in dem entsprechenden Wertpapier anbietet (sogenannte Market Maker) Ausführungsgeschäft mit dem Emittenten oder einem sonstigen Handelspartner, der den Abschluss in dem entsprechenden Wertpapier anbietet (sogenannte Market Maker) Nr. 11 Finanzderivate Hierunter fallen unter anderem auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer Börse gehandelt werden oder die außerbörslich bilateral zwischen Kunde und Bank individuell vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder spezielle Verträge zum Einsatz (Sonderbedingungen für Termingeschäfte, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Börsengehandelte Derivate Außerbörsliche Derivate (Devisentermingeschäfte, Optionen, Swaps etc.) Ausführung an der Börse, an der die Geschäftsform (Kontrakt) gehandelt wird, für die der Kunde den Auftrag erteilt hat Geschäft zwischen Bank und Kunde (Festpreisgeschäft) Nr. 12 Übersicht über die relevanten Ausführungsplätze Bei den nachfolgend genannten Ausführungsplätzen handelt es sich um die inländischen Börsen (organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG), die aus Sicht der Bank in Betracht kommen, um gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können: Börse Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, XETRA (elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG). 16

UNSERE PREISE V. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden I. Depot 1. An- und Verkauf a. Auftragserteilung und Ausführung von limitierten Aufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) bei Inhaberpapieren Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich aus der Limitgebühr in Höhe von 5,00 Euro und je nach Ausführung aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung (Investmentfonds o.ä.) Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro 1,0 % vom Kurswert vom mind. 51,13 Euro 0,5 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 25,56 Euro Renten und vergleichbare Wertpapiere mit Prozent-Notierung Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 25,56 Euro 0,25 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 15,00 Euro 1,0 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 51,13 Euro Bezugsrechten, Teilrechten, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro < 300,00 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro < 400,00 Euro 4,00 Euro 4,00 Euro </= 500,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro > 500,00 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 51,13 Euro Sonstige Wertpapieren 1,0 % vom Kurswert mind. 38,35 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 76,69 Euro Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro Kommt es zu keiner Ausführung des Auftrages, entfällt die Transaktionsgebühr. Wird der Auftrag noch am Tag der Ordererteilung ausgeführt, entfällt die Limitgebühr. 17

UNSERE PREISE b. Ausführung von unlimitierten Kaufaufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) von inländischen Namensaktien (nur Inlandsausführung) Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich je nach Ausführung aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung Ordererteilung per Internet Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 4,98 Euro < 300,00 Euro 5,98 Euro < 400,00 Euro 6,98 Euro </= 500,00 Euro 7,98 Euro > 500,00 Euro Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro c. Auftragserteilung und Ausführung von limitierten Kaufaufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) von inländischen Namensaktien (nur Inlandsausführung) Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich aus der Limitgebühr in Höhe von 5,00 Euro und je nach Ausführung aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung Ordererteilung per Internet Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro 18

UNSERE PREISE Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 4,98 Euro < 300,00 Euro 5,98 Euro < 400,00 Euro 6,98 Euro </= 500,00 Euro 7,98 Euro > 500,00 Euro Entgelt für Eintragung in das Aktienregister 2,98 Euro + 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro Kommt es zu keiner Ausführung des Auftrages, entfällt die Transaktionsgebühr. Wird der Auftrag noch am Tag der Ordererteilung ausgeführt, entfällt die Limitgebühr. d. Auftragserteilung und Ausführung von limitierten Verkaufsaufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) von inländischen Namensaktien (nur Inlandsausführung) Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich aus der Limitgebühr in Höhe von 5,00 Euro und je nach Ausführung aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung Ordererteilung per Internet 1,0 % vom Kurswert mind. 21,00 Euro 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 2,00 Euro < 300,00 Euro 3,00 Euro < 400,00 Euro 4,00 Euro </= 500,00 Euro 5,00 Euro > 500,00 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 21,00 Euro Kommt es zu keiner Ausführung des Auftrages, entfällt die Transaktionsgebühr. Wird der Auftrag noch am Tag der Ordererteilung ausgeführt, entfällt die Limitgebühr. 19

UNSERE PREISE e. Ausführung von anderen als unter V. I. 1. a. d. genannten Aufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung (Investmentfonds o.ä.) Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro 1,0 % vom Kurswert vom mind. 51,13 Euro 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro Renten und vergleichbare Wertpapiere mit Prozent-Notierung Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 25,56 Euro 0,25 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 15,00 Euro 1,0 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 51,13 Euro Bezugsrechte, Teilrechte, Aktienspitzen, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 2,00 Euro < 300,00 Euro 3,00 Euro < 400,00 Euro 4,00 Euro </= 500,00 Euro 5,00 Euro > 500,00 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 25,56 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 51,13 Euro Sonstige Wertpapieren 1,0 % vom Kurswert mind. 38,35 Euro 1,0 % vom Kurswert mind. 76,69 Euro Ordererteilung per Internet (nur Inlandsausführung) 0,5 % vom Kurswert mind. 15,00 Euro Teilausführungen Kommt es infolge geringer Handelsvolumina oder aufgrund börsentechnischer Gründe zu einer oder mehreren Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 20

UNSERE PREISE Geschäfte in Investmentfonds (Direktvertrieb) und Festpreisgeschäfte Investmentanteile (Direktvertrieb) Ausgabe Rücknahme Fonds der Allianz Global Investors (AGI) sowie weitere ausgewählte Investmentfonds anderer Anbieter Andere Emittenten, sofern nicht oben enthalten Ausgabepreis einschl. Ausgabeaufschlag Ausgabepreis einschl. Ausgabeaufschlag zzgl. 1,0 % vom Kurswert, mind. 25,56 Euro im Inland und mind. 51,13 Euro im Ausland 0,00 Euro 1,0 % vom Kurswert, mind. 25,56 Euro im Inland und mind. 51,13 Euro im Ausland Soweit ein Festpreisgeschäft abgeschlossen wird (z. B. bestimmte Anleihen oder bankeigene Zertifikate), gilt der vereinbarte Festpreis, bei Renten zuzüglich aufgelaufener Zinsen, der die Handelsspanne der Bank einschließt 2. Depotverwahrung und -verwaltung Depot Entgelt für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren pro Jahr 0,154 % (inkl. 19 % USt.) mind. 21,48 Euro (inkl. 19 % USt.) Berechnungsgrundlage: Das Depotentgelt wird auf Basis des Depotkurswerts zum letzten Börsenhandelstag des Jahres berechnet und nachschüssig belastet. Ausnahmen von der Depotentgeltberechnung: Allianz-Belegschaftsaktien innerhalb der gesellschaftlichen Sperre kostenlos 3. Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Kapitalveränderungen Ausübung von Bezugsrechten Ausübung von Bezugsrechten Resteinzahlungen je Ausübung Siehe Handelsgeschäft zzgl. Fremdkosten, sofern nicht vom Emittenten getragen Siehe Handelsgeschäft Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag je Posten 16,00 Euro (inkl. 19 % USt.) 21

UNSERE PREISE 4. Dienstleistung außerhalb der Depotverwaltung Einlösung von Kupons, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist Einlösung fälliger Wertpapiere, sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch / Stücketausch Bogenerneuerung, sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag je Posten 0,60 %, mind. 12,00 Euro nur im Wege der (gebührenpflichtigen) Einlieferung je Urkunde 6,00 Euro, mind. 30,00 Euro (inkl. 19 % USt.) je Posten 13,00 Euro (inkl. 19 % USt.) je Urkunde 6,00 Euro, mind. 20,00 Euro (inkl. 19 % USt.) Jeweils zuzüglich fremder Kosten. II. OLB Depot für Berechtigte aus Finanzdienstleistungsgruppenunternehmen 1 1. An- und Verkauf a. Auftragserteilung und Ausführung von limitierten Aufträgen an Börsen oder sonstigen Handelsplätzen (Kommission) bei Inhaberpapieren Die für diese Auftragsart anfallende Gebühr berechnet sich aus der Limitgebühr in Höhe von 2,50 Euro und je nach Ausführung aus der Transaktionsgebühr bei: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) Aktien und vergleichbare Wertpapiere mit Stücknotierung (Investmentfonds o. Ä.) 0,5 % vom Kurswert mind. 4,99 Euro 0,5 % vom Kurswert vom mind. 8,99 Euro Renten und vergleichbare Wertpapiere mit Prozent-Notierung 0,25 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 4,99 Euro 0,25 % vom Kurswert (mind. vom Nennwert) mind. 8,99 Euro Bezugsrechten, Teilrechten, wenn Kurswert: Inland (Transaktionsgebühr) Ausland (Transaktionsgebühr) < 200,00 Euro 2,00 Euro 2,00 Euro < 300,00 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro < 400,00 Euro 4,00 Euro 4,00 Euro </= 500,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro > 500,00 Euro 0,5 % vom Kurswert mind. 4,99 Euro 0,5 % vom Kurswert mind. 8,99 Euro Kommt es zu keiner Ausführung des Auftrages, entfällt die Transaktionsgebühr. Wird der Auftrag noch am Tag der Ordererteilung ausgeführt, entfällt die Limitgebühr. 1 Bei Ver- und Ankauf von Devisen, deren Abwicklung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungstermin nicht mehr möglich ist, behält sich die Bank vor, die Geld- und Briefkurse auf Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung an den internationalen Devisenmärkten gehandelten Kurse festzulegen. 22