Volksschule, Rahmenbedingungen und Ressourcen

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Transkript:

Workshop Finanzen, Verband Zürcher Finanzfachleute, Juni 2011 Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Inhalt Grundsätze Kanton legt Rahmenbedingungen fest Kanton teilt zu Exkurs VZE Exkurs Anstellung Kanton finanziert mit Lehrerbesoldung Staatsbeiträge Besonderheiten / Neuerungen Seite 2 1

Grundsätze Schulpflicht Recht auf Schulbesuch (auch Sonderschulung) Unentgeltlichkeit der öffentlichen Schule Volksschulhoheit der Kantone Im Kanton ZH sind die Gemeinden Träger der öffentlichen Schule Anspruch auf Chancengerechtigkeit Seite 3 Ein paar Zahlen 200 Schulgemeinden 500 Schuleinheiten mit Schulleitungen 130 000 Schülerinnen und Schüler 6 300 Klassen 8 200 kantonale Lehrpersonen plus kommunales Schul- und Therapiepersonal Budget total ca. 2 Mia Seite 4 2

Kanton legt die Rahmenbedingungen fest Schulstufen (Kindergarten-, Primar-, Sekundarstufe) Schulleitung, Lehrpersonen (Ausbildung, Lohn) Lehrplan, offizielle Lehrmittel, Beurteilung Sonderpädagogisches Angebot Betreuungsangebot Schuljahresbeginn, Unterrichtszeit (Blockzeiten), Ferien Seite 5 Kanton teilt Stellenprozent zu ( VZE) 1. Unterricht 2. Schulleitung 3. Gestaltungspool 4. Sonderpädagogische Massnahmen Integrative Förderung (Minimalangebot) Therapien (Maximalangebot) Deutsch als Zweitsprache (Rahmen) Seite 6 3

Vollzeiteinheiten allgemein (VZE) Vollzeiteinheiten sind in Form von Stellenprozenten VZE bilden die Grundlage für die Erstellung des Stellenplans 1 VZE = 100 Stellenprozent VZE = Vollzeitäquivalenzen Seite 7 1. VZE Unterricht (inkl. integrative Förderung) VZE = Anzahl Schüler/innen x Sozialindex x Korrekturfaktor Basiswert x 100 Anzahl Schüler/innen gemäss Bildungsstatistik Vorjahr Sozialindex (neu) errechnet sich aus Ausländerquote Lernende (ohne D, AU, FL), Sozialhilfequote, Quote Einkommensschwache, Arbeitslosenquote Bereich 100 bis 120 Basiswerte: KG: 20.41 PS: 18.74 Sek: 17.27 Seite 8 4

2. VZE Schulleitung Formel: VZE Schulleitungen = VZE Unterricht * 0.04 Kommunale Erweiterungen auf Gesuch für: Direktunterstelltes kommunales Personal (*0.0175) Koordination zwischen Schulen (+ 0.1 oder + 0.2 VZE) Schulleitende als Beurteilungsverantwortliche im MAB (*0.0015) Seite 9 3. VZE Gestaltungspool Gestaltungs - Poolstunden: 0.028 VZE pro zugeteilter VZE Unterricht für Poolaufgaben Lehrpersonen für Schulleitung für IF oder Regelklasse Neu: Urlaub / Vikariate, Entschädigungen Seite 10 5

4. VZE Sonderpädagogische Massnahmen 1 Therapien maximal kommunal: Kiga: 0.6 VZE pro 100 Kinder PS: 0.4 VZE pro 100 Kinder Sek: 0.1 VZE pro 100 Kinder Nichtausgeschöpfte Therapien können zugunsten IF umgelagert werden Seite 11 VZE Sonderpädagogische Massnahmen 2 Integrative Förderung (IF) minimal enthalten in VZE Unterricht: Kiga: 0.4 VZE pro 100 Kinder PS: 0.5 VZE pro 100 Kinder Sek: Kompetenz Gemeinde Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Wochenlektionen pro Kind kommunal Kiga: 0.5 bis 0.75 Lektionen PS/Sek: 2 Lektionen im ersten Jahr PS/Sek: 0.5 bis 0.75 Lektionen im zweiten und dritten Jahr Seite 12 6

Hinweise Sonderpädagogische Massnahmen Begabtenförderung auf Kosten der Gemeinde ausserhalb VZE möglich Audiopädagogische Angebote Kommunale Angebote ohne Beschränkung möglich Besondere Klassen innerhalb der VZE Aufnahmeklasse Einschulungsklasse Kleinklasse Seite 13 Stellenplan VSA weist den Gemeinden VZE zu. GSP bildet mit VZE den Stellenplan und meldet Stellenplan an VSA. Evtl. zusätzliche VZE aus VZE-Pool für Härtefälle. VZE-Vorgaben sind verbindlich. Keine kommunale Erweiterung. Ausnahmen: Wahlfach-Unterricht (3. Sekundarstufe) Wahlpflichtfächer, ohne Fremdsprachfächer (3. Sekundarstufe) Kurse Seite 14 7

Anstellung kantonaler Lehrpersonen Anstellungsvoraussetzungen für kantonal angestellte Lehrpersonen: Mindestens 10 WL (KG-LP: 8 WS), max. Vollpensum Volksschullehrdiplom Fächer aus Lektionentafel des Lehrplans Übrige Lehrpersonen: Kommunale Anstellung Seite 15 Mitfinanzierung durch den Kanton, Staatsbeiträge Grundsatz: alle Staatsbeiträge werden auf den Mindestsatz gesetzt, Bagatellbeiträge entfallen: Seite 16 8

Kantonsanteil Löhne Lehrpersonal für alle Lehrpersonen aus dem Stellenplan für alle Gemeinden 20% (= tiefster Wert Skala 1, abgerundet) Seite 17 Wegfallende Staatsbeiträge ab 2012 Auswärtige Sonderschulung und erziehung Investitionsbeiträge an Schulhausanlagen Investitionsbeiträge an Bauten kommunaler Sonderschulen Sachaufwand kommunaler Sonderschulen Seite 18 9

Verbleibende Staatsbeiträge ab 2012 Schulpsychologischen Dienst (bis zur Kantonalisierung 2012) Neue Berechnungsgrundlage basierend auf 15 Mio und der Anzahl Schüler (Schülerzahl vom Vorjahr, Auszahlung im Dezember für Kalenderjahr) Fach Religion und Kultur (gestaffelte Einführung) Staatsbeitrag nur für Mittelstufe (neu 20%) Beitragsberechtigte Personalkosten kommunale Sonderschulen neu 50% Schulen mit hohem Anteil an Fremdsprachigen (QUIMS) keine Änderung Seite 19 Weiterhin kommunal finanziert Unterricht in Deutsch als Zweitsprache Therapien Aufgabenstunden Begabtenförderung Wahlfach 3. Sek Betreuung während den Blockzeiten Lehr- und Verbrauchsmaterial, Bibliothek, Sammlung Mobiliar / Apparate Unterhalt Liegenschaften (inkl. Hausdienstpersonal) Schülertransporte Schulverwaltung Schulsozialarbeit Seite 20 10

Beiträge der Eltern für Tagesstrukturen: Betreuung ausserhalb Blockzeiten, Mittagstisch, Schülerhort Kurse Klassenlager (nur Verpflegungskosten, z. Z. Fr. 17.- pro Tag) Seite 21 Mittagstisch, Tagesstrukturen, Schülerhort Angebotspflicht gemäss Bedarf Grundlage sind Hortrichtlinien Kommunale Finanzierung mit Elternbeiträgen Anstossfinanzierung durch den Bund bei grösseren Angebotserweiterungen Beratung durch VSA Seite 22 11

Besonderheiten Privatschülerinnen und Privatschüler Gemeinde muss Lehrmittel zur Verfügung stellen Gemeinde muss Beiträge an Therapien leisten Lohnadministration Für die Lohnadministration kantonal besoldeter Lehrpersonen werden pro Jahr Fr. 204.- in Rechnung gestellt Seite 23 Neuerungen siehe Bildungsagenda (www.vsa.zh.ch über uns was wir tun Bildungsagenda) Lohnrevision LP, läuft MAB, vereinfachtes Verfahren 2011 Auszeit, max. 12 Wochen, betreut, z.l. Gemeinde 2012 Anstellung von Schulleitenden, keine Unterrichtspflicht 2012 Kantonalisierung Schulpsychologie 2012 Alle LP kantonal angestellt, auch Pensen < 10 Lektionen 2013 Berufsauftrag, Basis Jahresarbeitszeit 2013 Integrierte Sonderschulung 2011 Seite 24 12

Aktuell RRB: Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule 2011/ 2012 Seite 25 Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule 2011/ 2012 Eckwerte Fokus: Kind mit Behinderung Zuweisungsverfahren gemäss VSM angemessene Förderung schriftliche Vereinbarung Kopie an das VSA Ausbildungsanforderungen an Lehrpersonal einhalten Kostenrahmen im Umfang der Versorgertaxe zu Lasten Gemeinde Seite 26 13