Umsetzung VSG Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen

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1 Umsetzung VSG Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen Kickoff- und Informationsveranstaltungen Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich

2 20. September 2007 Seite 2

3 20. September 2007 Seite 3

4 Programm 1. Begrüssung 2. Volksschulgesetz (VSG), Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM), Unterstützungsmaterialien 3. Unterstützungsleistungen Kanton: - VSA (Umsetzung VSG/Sonderpädagogisches) - schulinterne Weiterbildung (HfH/PHZH) 4. In vier Schritten zu Ihrem sonderpädagogischen Konzept 5. Film Integrative und individualisierende Lernförderung 6. Fragen 20. September 2007 Seite 4

5 Volksschulgesetz (Vorgabe) - Integrative Ausrichtung 33, Abs.1; 36, Abs.1 - Verpflichtung zur Integration 35 - Verzicht auf Status Zuteilung (besondere pädagogische Bedürfnisse) 33 - Angebot 34 - Sonderschulung / integrierte Sonderschulung 36 - Konsensorientiertes Zuweisungsverfahren (Schulisches Standortgespräch) 37 - Überprüfung September 2007 Seite 5

6 Grundsätze und Ziele 1. Besondere pädagogische Bedürfnisse statt Defizite 2. Integration vor Separation 3. Konsensverfahren 4. Gewährleistung von Versorgung und Begrenzung der Massnahmen (Mindestangebot / Höchstangebot) 20. September 2007 Seite 6

7 Ziel: Von der Separation 20. September 2007 Seite 7

8 ...zur Integration 20. September 2007 Seite 8

9 Änderungen auf Grund der Vernehmlassung und Begutachtung 5 VSM: Begabtenförderung als zusätzliches Angebot ausserhalb von IF und Besonderen Klassen (gemeindeeigenes Angebot: ausserhalb VZE und über Therapiebeschränkung möglich) 6 VSM: Mindestumfang von Teamteaching kann bei Vorliegen von besonderen Umständen unterschritten werden. 8 VSM: Mindestmass an VZE für die Förderlehrperson wird auf der Kindergartenstufe von 0.3 auf 0.4 VZE erhöht ( 2 LPVO ). Gemeinden, die das Höchstangebot an Therapie nicht ausschöpfen, können mit Bewilligung der Bildungsdirektion die VZE für IF entsprechend erhöhen. 20. September 2007 Seite 9

10 11 VSM: Das Höchstangebot an Therapie wird neu in VZE ausgedrückt (Versorgungsauftrag). 13 VSM: Verschiedene Phasen des Aufnahmeunterrichts werden festgelegt. (Das Instrument der Sprachstandserhebung wird zur Zeit erarbeitet.) 17 VSM: Die höchstens zulässige Klassengrösse bei Einschulungsklassen wurde gesenkt. 21 VSM: Die Bestimmungen über die Bewilligung der Sonderschulen wurden präzisiert. 23: Regelung Einzelunterricht 26 VSM: Das Zuweisungsverfahren beruht auf einem Konsens zwischen Eltern und Lehrperson. Eine verbindliche Entscheidung kommt erst mit Unterschrift der Schulleitung zustande. 2c. LPVO: Zusätzliche Ressourcen 20. September 2007 Seite 10

11 Angebote Integrative Förderung (IF) Therapien Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklassen Einschulungs- und Kleinklassen Begabungs- und Begabtenförderung Sonderschulung 20. September 2007 Seite 11

12 Integrative Förderung Form: Verantwortlich: Durchführung: zusätzliche Unterstützung von Kindern in der Regelklasse Förderlehrperson (Schulische Heilpädagogin EDK) - Klasse (Teamteaching): mindestens ein Drittel - Fördergruppe Umfang: Mindestens 0.4 VZE (KG), 0.5 VZE (PS), 0.3 VZE (Sek) pro 100 Schülerinnen und Schüler 20. September 2007 Seite 12

13 Integrative Förderung (IF) - Voraussetzungen Integrativer, individualisierender Unterricht Abstimmung der Lern- und Förderziele der IF mit den Unterrichtsgegenständen der jeweiligen Regelklassen Zusammenarbeit Regelklasse - Schulische Heilpädagogik (Wissenstransfer) Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schule 20. September 2007 Seite 13

14 Integrative Förderung (IF), Förderlehrperson Die Förderlehrperson (SHP) berät und unterstützt die Lehrperson in ihrer Berufsausübung, insbesondere - bei der Unterrichtsplanung und Durchführung (bezogen auf integrative und individualisierende Lernförderung) - im Umgang mit dem spezifischen Förderbedarf des Schülers / der Schülerin - bei schwierigen Unterrichtssituationen - bei der Elternarbeit 7, Abs. 2, VSM: Förderlehrperson (SHP): 1 bis 2 Lektionen für Koordination sowie für Beratung und Unterstützung der Regelklassenlehrperson anrechenbar 20. September 2007 Seite 14

15 Ressourcen 8, Abs.1, VSM: - Mindestangebot in VZE / Stufe (Erhöhung innerhalb der vom Kanton zugeteilten VZE möglich) 8, Abs.2, VSM: - Möglichkeit der Umlagerung von Therapieressourcen in IF 2c, Abs.3 LPVO: - Poolressourcen (z.b. für IF) 20. September 2007 Seite 15

16 Therapien Arten: Verantwortlich: Durchführung: Umfang: Zusätzlich: Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, (Audiopädagogische Angebote) Ausgebildete Therapeutin, Therapeut ( 29 VSM) Einzeln, in Gruppen oder in Klasse Maximal 0.6 VZE (KG); 0.4 VZE (PS), 0.1 VZE (Sek) pro 100 Schülerinnen oder Schüler. Wird dieses Angebot nicht ausgeschöpft, können VZE für IF verwendet werden. Audiopädagogische Angebote (ausserhalb Höchstangebot) 20. September 2007 Seite 16

17 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklassen Ziel: Verbesserung der Deutsch-Kompetenzen Arten: - Integrierte DaZ-Förderung im Kindergarten (Pool: Wochenlektionen pro DaZ-Kind) - DaZ-Anfangsunterricht, auch in Aufnahmeklasse möglich (Pool: 2 Wochenlektionen pro DaZ-Kind) - DaZ-Aufbauunterricht (Pool: Wochenlektionen pro DaZ-Kind) Durchführung: Teamteaching in Klassen oder in Gruppen Verantwortlich: DaZ-Lehrperson (mit DaZ-Weiterbildung) 20. September 2007 Seite 17

18 Besondere Klassen ( Kann-Angebot ) Arten: Ziel: Verantwortlich: Besonderheit: Ressourcen: - Einschulungsklasse (1 Jahr), höchstens 14 Sch. - Kleinklasse für Kinder mit besonders hohem Förderbedarf, 8 bis 12 Sch. (Primar- und Sekundarstufe) Übertritt in Regelklasse, Mischform möglich Schulische Heilpädagogin EDK Einweisung in Kleinklasse in der Regel erst nach Beobachtungszeit in Parallelklasse Teil der vom Kanton zugeteilten stufengebundenen VZE (Minimalangebot IF darf nicht unterschritten werden) 20. September 2007 Seite 18

19 Begabungs- und Begabtenförderung Grundsatz: Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Volksschule und findet im Regelunterricht statt. Ausgeprägte Begabung ist ein besonderes pädagogisches Bedürfnis ( 2VSM) und kann besondere Massnahmen (Begabtenförderung) erforderlich machen. Formen: - Integrative und individualisierende Lernförderung - IF (Integrative Förderung) - Entscheide der Schullaufbahn - zusätzliche kommunale Angebote ( 5VSM) möglich 20. September 2007 Seite 19

20 Sonderschulung 20: Sonderschulung findet - in Sonderschulen - als integrierte Sonderschulung - oder als Einzelunterricht statt. Mitdenken in den sonderpädagogischen Konzepten der Gemeinden/Schulen 20. September 2007 Seite 20

21 Zuweisung, Überprüfung Konsensverfahren (LP, E, SL) Basis: Schulisches Standortgespräch Schulpsychologische Abklärung bei Unklarheiten, bei Uneinigkeit, bei Sonderschulung Schulpflege entscheidet bei Uneinigkeit und bei Sonderschulung Überprüfung: - Bei IF, Therapien, Aufnahmeunterricht, integr. Sonderschulung nach 6 Monaten - Bei Kleinklasse, Sonderschulung nach 1 Jahr 20. September 2007 Seite 21

22 VSM, 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen 30: Diese Verordnung (VSM) tritt auf den Beginn des Schuljahres 2008/09 in Kraft.... b. für die Gemeinden der zweiten und dritten Staffel ein bzw. zwei Jahre später. 20. September 2007 Seite 22

23 Unterstützungsmaterialien Handreichung: Integrative und individuelle Lernförderung Fokus Begabungs- und Begabtenförderung 20. September 2007 Seite 23

24 Handreichung: Integrative und individualisierende Lernförderung - Beiblatt A: Beispiel Projektauftrag Koordinationsgruppe - Beiblatt B: Standortbestimmung Sonderpädagogik - Vorlage für das sonderpädagogisches Konzept der Gemeinde 20. September 2007 Seite 24

25 Ordner 3: Angebote für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Schulische Standortgespräche Ausführliche Beschreibungen der Angebote : Integrative Förderung (IF) Begabungs- und Begabtenförderung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Therapien (Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, Audiopädagogische Angebote) Besondere Klassen (Kleinklassen, Einschulungsklassen) Anhang (Merkblätter, Glossar,...) Sonderschulung: Inhalt ca September 2007 Seite 25

26 Unterstützungsleistungen des Kantons - Broschüre Schulische Standortgespräche - Handreichung Integrative und individualisierende Lernförderung - Ordner 3: Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen - Schulinterne Weiterbildung (obligatorisch) - Lokale Beratung (Umsetzung VSG) - Erweiterung der Studienplätze an HfH - Erweiterung des Weiterbildungsangebots - Zertifikationslehrgang Deutsch als Zweitsprache an der PHZH 20. September 2007 Seite 26

27 Umsetzung VSG / Sonderpädagogische Massnahmen Kickoff- und Informationsveranstaltungen Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich

28 Inhalte Umsetzung neues Volksschulgesetz Organisation auf Gemeindeebene Umsetzung Angebote für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Unterstützungsleistungen und Weiterbildung 20. September 2007 Seite 28

29 Umsetzung VSG in Kürze Volksabstimmung vom 5. Juni Vernehmlassung zu den Verordnungen 3. Umsetzungsplan und Ressourcen (RR) 4. Erlass Volksschulverordnung, Lehrerpersonalverordnung und Übergangsordnung (RR) 5. Start der Umsetzung: Sommer Erlass Verordnung Sonderpäd. Massnahmen und Finanzverordnung 7. Start Umsetzung Sonderpädagogische Massnahmen in Gemeinde 8. Ende Umsetzungsprojekt: Sommer September 2007 Seite 29

30 Umsetzung des Volksschulgesetzes - Muss organisatorisch und finanziell bewältigt werden können - Umsetzungsprozess wird unterstützt und begleitet - Unterstützung durch Informationsveranstaltungen, Informationsschreiben, Beratung am Ort, per und telefonisch, Handreichungen, Planungshilfen, Tagungen, interne Weiterbildungen - Inkraftsetzung VSG: - Allgemeine Rechtsbedingungen mehrheitlich auf Schuljahr 2006/ Gewisse Gesetzesbestimmungen müssen gestaffelt eingeführt werden - Bedarfsgerechte Weiterbildung wird angeboten - Lokale Bedürfnisse wenn möglich berücksichtigen 20. September 2007 Seite 30

31 20. September 2007 Seite 31

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35 20. September 2007 Seite 37

36 Kalenderjahr Schuljahr 06 / / / / / / 12 Geleitete Schulen TaV- und gemeindeeigene geleitete Schulen Alle Schulen geleitet. Schulleitung Blockzeiten 1. bis 3. Primar Anstellungsbedingungen Schulleitung gemäss kantonalen Vorgaben Alle Stufen der Volksschule Tagesstrukturen Abklärung Bedarf Aufbau Infrastruktur Eingeführt QUIMS Gestaffelte Einführung Umgesetzt Besondere Bedürfnisse Vorbereitung Staffel 2008/09 Staffel 2009/10 Staffel 20010/11 Umgesetzt Eltern/SchülerInnen Zwei Jahre nach Einsetzung der Schulleitung installiert Umgesetzt Kant. Kindergarten Vorbereitung/Überführung Kantonalisiert, Schulpflicht ab Schuljahr 08/09 Sekundarstufe (BSP) / Bezirksrat Fachst. Schulbeurteilung Finanzierungssystem Vorbereitung BSP im Amt Halbbetrieb Vorbereitung Mischformen können eingeführt werden Rekurs- und Beschwerdeverfahren werden durch Bezirksrat behandelt Umgesetzt Neues Finanzierungssystem Kanton - Gemeinden 20. September 2007 Seite 38

37 Geleitete Schule/Qualität Weitere Anpassungen an das VSG Gemeinde Schule Startphase geleitete Schule Klärung Rolle Schulpflege und Führungsverständnis Kickoff (alle Beteiligte) Organigramm, Schuleinheiten bestimmen Organisationsstatut Anstellungsverfahren Schulleitung Amtsantritt Schulleitung Planungsjahr Jahresplanung Standortbestimmung Schule, Leitideen Schulprogramm Evaluation Pädagogische Entwicklung Mitwirkung Umgang mit Vielfalt / Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Sprachförderung Qualitätssicherung 20. September 2007 Nachvollzug diverser rechtlicher Neuerungen z.b.: Dispensation Disziplinarwesen Schulort Organisation des schulischen Angebots wie z.b.: Kantonalisierung Kindergarten Umsetzung sonderpädagogische Massnahmen Tagesstrukturen etc. Anpassung an das neue Finanzierungssystem Seite 39

38 Aufbau der Umsetzungsorganisation (Beispiel) Ebene Gesamtplanung Vorgabe Steuerung Schulverwaltung Schulpflege Steuergruppe Leitung: Umsetzungsbeauftragte/r Beratung + Austausch Projektbegleitung Volksschulamt Bildungsdirektion Ebene Feinplanung Koordination Schulleitungskonferenz Koordinationsgruppe Teilprojekt A Steuerung Einsitznahme Schulebene Umsetzung Schule 1 Schule 2 Schule 3 AG Teilprojekt A AG Teilprojekt A AG Teilprojekt A 20. September 2007 Seite 40

39 Umsetzungsbeauftragte/r und Steuergruppe Aufgabe Umsetzungsbeauftragte/r Verantwortlich für die Planung und Steuerung der Umsetzung des VSG Vorsitz der Steuergruppe Aufgabe Steuergruppe Steuerung der Umsetzung Die Steuergruppe bezeichnet für alle Teilprojekte, z. B. QUIMS, Neuorganisation der sonderpädagogischen Massnahmen, Elternmitwirkung, Tagesstrukturen etc. eine Verbindungsperson 20. September 2007 Seite 41

40 Aufbau der Umsetzungsorganisation (Beispiel) Ebene Gesamtplanung Vorgabe Steuerung Schulverwaltung Schulpflege Steuergruppe Leitung: Umsetzungsbeauftragte/r Beratung + Austausch Projektbegleitung Volksschulamt Bildungsdirektion Ebene Feinplanung Koordination Schulleitungskonferenz Koordinationsgruppe Sonderpädagogische Massnahmen Beratung + Austausch Fachpersonen im Umfeld der Schule Schulebene Umsetzung Schule 1 Schule 2 Schule 3 AG sopä. Mass. AG sopä. Mass. AG sopä. Mass. 20. September 2007 Seite 42

41 Koordinationsgruppe Teilprojekt Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen Vertretung Schulpflege Vertretung Steuergruppe (evtl. umsetzungsbeauftragte Person) (Alle) Schulleitungen (Schulleiterkonferenz) Vertretung Regelklassen Vertretung Schulische Heilpädagogik Vertretung Therapie Vertretung DaZ Fachpersonen nach Bedarf 20. September 2007 Seite 43

42 Aufgaben der Koordinationsgruppe Detaillierte Projektplanung (Aufgaben, Meilensteinplanung, Verantwortliche, Termine) Schulinterne Weiterbildungen initiieren Ist-Soll-Vergleich für die ganze Gemeinde erstellen Erarbeiten des Konzeptes für die ganze Gemeinde Aufträge an die Teilprojekte auf Schulebene erteilen Sicherstellen, dass Probleme und Fragen im ersten Jahr der Durchführung bearbeitet werden und Evaluation nach einem bzw. zwei Jahren erfolgt. 20. September 2007 Seite 44

43 Gelder für Koordinationsgruppe Sonderpädagogische Massnahmen Sockelbeitrag von Fr und je Fr pro Vollzeiteinheit durch Kanton Gemeinden budgetieren zusätzlich den doppelten Betrag des Kantons Entschädigung für Leitung der Gruppe und Koordinationsgruppe Zusätzliche Fachberatung Vorbereitung interne Weiterbildung Schulpflege entscheidet über Verteilung RESA Erfahrung zeigen: Geld reicht für Arbeit! 20. September 2007 Seite 45

44 20. September 2007 Seite 46

45 20. September 2007 Seite 48

46 20. September 2007 Seite 49

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48 20. September 2007 Seite 52

49 Konzept: Massnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Umsetzungsschritte / Prozess Lead Schulpflege Berichterstattung an Schulpflege Gemeinde Einbezug Schule Lead Schule Schule 20. September 2007 Seite 54

50 Konzept: Massnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Erarbeitung des Konzepts ca. 1 Jahr - Einsetzen der Koordinationsgruppe - IST-Analyse durch die Koordinationsgruppe (Gemeindedaten und Standortbestimmung der Schulen) - SOLL-Zustand: Gemeindekonzept basierend auf den rechtlichen Rahmenbedingungen erstellen - Personalfragen klären: Anstellung / Weiterbildung / Kündigung - Planung der Evaluation 20. September 2007 Seite 55

51 Konzept: Massnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Umsetzung des Konzepts Projektplanung für die Arbeit am pädagogischen Schwerpunkt «Umgang mit Vielfalt / Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» Fördermassnahmen nach Konzept Gemeinde / Schule einführen Lehrpersonen / sonderpädagogische Fachpersonen arbeiten mit definierten Verfahren und Fördermassnahmen Zusammenarbeit zwischen Regelklassenlehrperson und Förderlehrperson etablieren mehrjähriger Unterrichtsentwicklungsprozess im Rahmen der Schulprogrammarbeit 20. September 2007 Seite 56

52 Konzept: Massnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Überprüfung / Evaluation Ebene Schule regelmässiges Überprüfen der neuen Förderpraxis interne Evaluationen und Standortbestimmungen: Schulleitung mit Schulkonferenz stützen sich auf Beobachtungen zu den Lernerfolgen sowie auf Rückmeldungen von Lehrpersonen, Eltern und Schulkindern externe Evaluation: als Schwerpunkt für die Fachstelle für Schulbeurteilung Ebene Gemeinde Überprüfung der Konzepte: Auf Grund interner Evaluationen und Empfehlungen der Fachstelle für Schulbeurteilung 20. September 2007 Seite 57

53 Arbeits- und Ablaufplan Jahr Monat Koordinationsgruppe Projektauftrag Planung Weiterbildung Bildung Teilprojektgruppe Infoveranstaltung Standortbestimmung Entscheid Kleinklassen Personelle Konsequenzen Aus- und Weiterbildung Konzept erstellen Feinkonzept Ebene Schule Schulpflege Schulleitung Koordinationsgruppe Meilenstein 20. September 2007 Seite 58

54 Der Kanton hilft 20. September 2007 Seite 59

55 Der Kanton hilft echt und gezielt VSA arbeitet mit Schulpflege, Steuergruppe und teilweise Koordinationsgruppe zusammen Projektbegleiterinnen und -begleiter des VSA geben Auskunft am Ort, per Telefon oder Mail Entwicklung in den Schulen wird von PHZH, HfH oder Dritten begleitet An Infoveranstaltungen werden Planungsschritte erläutert In Gemeindeberatungen wird auf gemeindespezifische Fragen eingegangen Für alle wichtigen Themen stehen Handreichungen zur Verfügung 20. September 2007 Seite 60

56 Unterstützungsleistungen Beratung durch Volksschulamt Schriftliche Unterlagen Webseite des VSA Zeit für Schulentwicklung Gestaltungspool Weiterbildungen Unterstützungsangebote Tagungen / Vernetzung 20. September 2007 Seite 61

57 20. September 2007 Seite 62

58 Handreichungen Zeitplan Handreichung / Merkblatt Erscheint Handreichung / Merkblatt Erscheint Planung der Umsetzung vorhanden Schuleinstellung/Ferien/Jokertage vorhanden Das Volksschulgesetz in Kürze vorhanden Schullaufbahnentscheide vorhanden Geleitete Schulen vorhanden Förderung zweisprachiger Kinder Herbst 07 Mitwirkung (Schüler/Eltern) vorhanden Kindergarten vorhanden Blockzeiten vorhanden Tagesstrukturen vorhanden Quims vorhanden Privatschulen vorhanden Sekundarstufe vorhanden Fachstelle Schulbeurteilung vorhanden Rechtliche Anpassungen vorhanden SPD/Schulärztlicher Dienst offen Besondere Schulen vorhanden Personalführung / -entwicklung Herbst 07 Schulpflicht/Disziplinarmassn. vorhanden Integr. und individ. Lernförderung Sept September 2007 Seite 63

59 20. September 2007 Seite 64

60 Umsetzung Volksschulgesetz Beratung, interne Weiterbildung und Coaching Weiterbildungen 20. September 2007 Seite 65

61 20. September 2007 Seite 66

62 Tagung: «Das neue VSG: eine Chance für die lokale und pädagogische Schulentwicklung» Samstag, 27. Oktober 2007 Mit Bildungsdirektorin Regine Aeppli Referat Prof. Dr. Willi Stadelmann, Direktor Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Podiumsgespräch: «Zur Praxis in der Schulentwicklung» Marktplatz: Schulen zeigen Praxisbeispiele aus den verschiedenen Umsetzungsbereichen 450 Plätze, alle schon ausgebucht 20. September 2007 Seite 67

63 Zeit für Schulentwicklung 1. Zusätzliche unterrichtsfreie Tage ( 79 VSG) 5 Entwicklungstage für alle Schulen, zusätzlich weitere 5 Entwicklungstage für noch nicht geleitete Schulen Tage müssen eine ganze Ferienwoche ergeben Die Woche muss mindestens ein halbes Jahr im Voraus angekündigt werden Evtl. Betreuungsangebot durch Gemeinde bereitstellen 2. Gestaltungspool (LPVO 2c Abs.3 neu) 0,028 VZE pro VZE Für Schulentwicklungsarbeiten von Lehrpersonen (Experten) Für zusätzliche Vollzeiteinheiten Für Schulleitung 20. September 2007 Seite 68

64 Weiterbildungsangebote MAS «Schulische Heilpädagogik» 65 Plätze jährlich Weiterbildungsangebote 55+ Nachfrageorientiert Schulleitungsausbildung Kanton Zürich Pro 10 VZE eine SLA Modulgruppe «Mitwirkung - Partizipation» als Teil SLA und ergänzend Modulgruppe «Schulische Qualitätsentwicklung» als Teil SLA und ergänzend Modul «Mitarbeitergespräche führen» Nachfrageorientiert ZLG «Deutsch als Zweitsprache» Nachfrageorientiert ZLG «Schulerfolg: kein Zufall» (QUIMS) Nachfrageorientiert ZLGs zur Unterstützung der pädagogischen Schwerpunktsetzung Sprache / Literalität Schulisches Fremdsprachenlernen Qualität von Lehr Lernprozessen Pro 25 VZE 1 ZLG Schulinnovation in Theorie und Praxis 20. September 2007 Seite 69

65 Beratungen und interne Weiterbildungen TaV-Gemeinden Gemeinden mit gemeindeeigenen geleiteten Schulen Startphase geleitete Schulen Leistungen auf Gemeindeebene Keine Leistungen: 2 HT Rollenklärung Behörden Begleitung Projektgruppe Strukturklärung Keine Leistungen: 2 HT Erarbeitung Organisationsstatut 1. Jahr mit Schulleitung Leistungen auf Schulebene Leistungen: 1 HT Schulprogrammarbeit Leistungen: 3 HT Jahresplanung Projektplanung Schulprogramm Arbeit geleitet und im Team Pädagogische Schwerpunkte Leistungen: 8 HT Umgang mit Vielfalt Partizpation Sprache Querschnittthema: Qualitätssicherung Gemeinden ohne geleitete Schulen Leistungen: 3 HT Kickoff Rollenklärung B Begleitung Projektgruppe Leistungen: 3 HT Erarbeitung Org.-Statut Anstellungsverfahren SL 20. September 2007 Leistungen: 7 HT Seite 70

66 Weiterbildungstage Drei obligatorische Weiterbildungshalbtage zu Themenschwerpunkten: Schulisches Standortgespräch Individualisierung und innere Differenzierung des Unterrichts Zusammenarbeit Regelklassenlehrperson und Förderlehrperson Finanzierung pro Weiterbildungshalbtag: Kanton: CHF Gemeinde: CHF September 2007 Seite 71

67 Umsetzung neues VSG -lichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20. September 2007 Seite 72

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