ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten

Ähnliche Dokumente
AUSTERITÄT UND MENSCHENRECHTE RECHTSBINDUNGEN DER TROIKA

Tarif- und Sozialpolitische Konferenz. Wien, Juni 2014 Unsere Zukunft verhandeln! Gewerkschaftliche Strategien in Zeiten der Wirtschaftskrise

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher

Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

Vorratsdatenspeicherung Auf dem Prüfstand des EuGH

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

Das Recht auf einen angemessenen Lohn als Europäisches Grundrecht

Das neue Datenschutzrecht der EU

EU Austeritätspolitik und Europäische Gewerkschaften

Das Wichtigste zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

- Name und Hinweis auf die Versteigerung eines Grundstücks izm einer Pfändung wegen Forderung der Sozialversicherung

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

WO BLEIBEN DIE FRAUEN? Partizipation und Repräsentation von Frauen auf europäischer Ebene. PD Dr. Beate Hoecker

Deutschland und seine Nachbarn

Datenschutz-Zertifizierung in der EU Datenschutz-Verordnung Vorschläge und Stand. Achim KLABUNDE Zertifa 2. Dezember 2014

! " #$ $ %&%!'$ ( )% * +,,-

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Geschichte und politisches System der Europäischen Union

Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa

Mitglieder der Europäischen Union

Wesentliche Neuerungen im EU- Datenschutzrecht

Sozialstaat Spielball der Finanzmärkte?

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B

Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM

E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger

Safe Harbor. #medialawcamp E-Commerce und E-Payment. Berlin, 27. November 2015

Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Wettbewerbsfähigkeit als Tugendlehre und Totengräber für Löhne und Tarifsystem. Maskenfall.de

Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen Arbeit. Die Europäische Union als Handlungsebene: Beispiel Europäische Sozialpolitik

2010/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Europäische Rechtsetzung

Obligatorische Arbeit aus Politik Alexander Kleineberg. Europa: Europäischer Rat:

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!?

Das politische System der EU: Entwicklung, Strukturen, Funktionen

Europäische UNION = EU. Wie funktioniert sie, wer macht was?

Er soll für Dumpinglöhne arbeiten, sagen die Konservativen. Mehr SPD für Europa.

Die Krise der Eurozone und die Zukunft der EU. Vortrag auf der Tagung des Projekts Nestor Osnabrück, Klaus Busch

Europarecht 56 L E R N Z I E L

EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Europäisches Parlament. Die Europäische Union

DKE Innovation Campus 2017

VIER SEITEN DER EU GESCHICHTE INSTITUTIONEN ÖSTERREICH IN DER EU GELD UND WÄHRUNG. Nr. 779

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

BRAUCHEN WIR EINE DIGITALE GRUNDRECHTECHARTA?

Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht?

Die Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen im Recht der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)

Datenschutzreform 2018

31. Deutscher Krankenhaustag Europaveranstaltung

Die Europäische Union

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015)

Sozialdumping stoppen! Europa. Standpunkt. Die SPD-Abgeordneten Sozialdemokraten. im Europäischen Parlament. Die SPD-Abgeordneten Fraktion der

Zentrum für europäisches Recht und Politik Der Vertrag von Lissabon

Sitz: Strassburg Arbeitsorte: Strassburg, Luxemburg, Brüssel. Fraktionen Direktwahl seit 1979

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

RICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)

Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäische Wirtschaft Zusammenfassung

DIE NEUE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG

Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Nicht amtliche Gliederung

Inhaltsverzeichnis.

II. Institutionen der EU 2. Rat (der EU), Art. 16 EUV Zentrales Legislativ- und Beschlussorgan: Gesetzgeber und Haushalt (jeweils mit EP) (Abs. 1 S.

Tagung der Europäischen Rechtsakademie ERA EU-Antidiskriminierungsrecht Trier, 7. November 2016 CLAIRE BRUTON BL

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Die Europäische Union. Informationsbüro des Europäischen Parlaments

Transparenz: Darstellung und Bewertung am

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

ARL-Kongress Karlsruhe, 26. Juni 2014 Dipl.-Jur. Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster

10173/15 ADD 1 DB/hü 1 DPG

8. November 2011 zu Zl. -2V-LG-1460/ (Regierungsvorlage)

Die Europäische Union. Martin Saeckl

Krise der Währungsunion

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT

Die EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen. RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

WAS BRINGT DIE EUROPÄISCHE SÄULE SOZIALER RECHTE? Daniel Seikel WSI Herbstforum November 2017, Berlin

Gesetzlicher Mindestlohn

Stand der Umsetzung des Fahrplans für eine Aufhebung der Visumpflicht für Reisen türkischer Staatsangehöriger in den Schengen- Raum

Artikel 1. Gegenstand

Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten

BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME EINES NATIONALEN PARLAMENTS ZUR SUBSIDIARITÄT

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 214 final.

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Willkommen! Teil 1: Einleitung. Intention meines Besuches Der EU ein Gesicht geben! Sensibilisierung für die EU Überblickswissen EU-Verkehrspolitik

Datenschutz SAMMLUNG SPEICHERUNG VERWENDUNG VON DATEN? Was sind personenbezogene Daten? Bessere Vorschriften für kleine Unternehmen.

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

DSFA Datenschutz-Folgenabschätzung. Diskussionsvorlage 6. DialogCamp, München

Transkript:

ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten Mag.a Evelyn Regner Mitglied des Europäischen Parlaments Fraktion der SozialdemokratInnen (S&D) Rechtsausschuss (stv. Vorsitzende) Beschäftigungs- und Sozialausschuss

Verhältnis soziale Grundrechte zu wirtschaftlichen Rechten Sind Grundrechte von ArbeitnehmerInnen in Europa in Gefahr? Wie diese Grundrechte sichern? Fragestellung 2

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. (Charta der Grundrechte, Art. 31, Abs. 1) - ABER: Stoiber-Gruppe (High Level Group on Administrative Burden der Europäischen Kommission) REFIT (Regulatory Fitness Programme, Kommunikation der EK vom 2. Oktober 2013) TOP 10 Konsultation von KMUs zu EU Regulierungen (auch Datenschutz!, Kommunikation der EK vom 18.6.2013) Grundrechte = administrative Bürde? 3

Bild: jeinny / sxc.hu Entsende-Richtlinie RL 96/71/EG EuGH-Urteile (Viking, Laval, Rüffert, Luxemburg) Wirtschaftliche Rechte über soziale Rechte gestellt Tarifautonomie, Streikrecht, etc.) Durchsetzungs-RL (derzeit vor Trilog): leichte Verbesserungen Rechte von entsandten ArbeitnehmerInnen 4

Troika = EK, EZB, IWF Betroffene Länder u.a. Griechenland, Spanien, Portugal, Irland ( Programmländer ) Eingriff in Grundrechte durch Sparmaßnahmen und Strukturreformen (Austerität) Rechte auf u.a. Tariffreiheit, Mindestlöhne, Wohnung, soziale Sicherheit, Bildung, Gesundheit, gute Verwaltung Finanzielle Stabilität über soziale Grundrechte gestellt Alternativlos? Notstandsmentalität? Siehe: Fischer-Lescano: Austeritätspolitik und Menschenrechte. Rechtspflichten der Unionsorgane beim Abschluss von Memoranda of Understanding. Rechtsgutachten im Auftrag der AK. Bremen, 2013. Troika oder Destroyka? 5

Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation. (art.7) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (Art. 8, Abs.1) versus: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. (Art. 6) Beachte: Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist. (Art. 54) Datenschutz vs. Sicherheit? 6

Vorschlag der EK Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext Die Mitgliedstaaten können in den Grenzen dieser Verordnung per Gesetz die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten im Beschäftigungskontext [ ] regeln (Art. 82, 1) Text vom EP angenommen Mindestnormen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext U.a.: keine Profilerstellung Keine Verarbeitung ohne Kenntnis der AN Keine heimliche Überwachung Keine schwarzen Listen Beschäftigtendatenschutz in der neuen EU-VO 7

Bild: Jens Büttner, dpa Art. 82, 1c, lit b Die offene optischelektronische und/oder offene akustisch-elektronische Überwachung der nicht öffentlich zugänglichen Teile des Betriebs, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung des Arbeitnehmers dienen, insbesondere in Sanitär-, Umkleide-, Pausen- und Schlafräumen, ist unzulässig. Die heimliche Überwachung ist in jedem Fall unzulässig. Überwachung 8

Bild: GMB Art. 82, 1c, lit e Die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern, vor allem sensible Daten wie politische Orientierung sowie Zugehörigkeit zu und Aktivitäten in Gewerkschaften, dürfen unter keinen Umständen dazu verwendet werden, Arbeitnehmer auf sogenannte schwarze Listen zu setzen und sie einer Überprüfung zu unterziehen oder sie von einer künftigen Beschäftigung auszuschließen. Blacklisting 9

Positiv Aktualisierte EU-weit gültige Regeln für Unternehmen Explizite Mindestnormen für Beschäftigtendatenschutz Recht auf Löschung, Einsehbarkeit etc. Negativ Zu wenig Mitbestimmung für betr. Interessenvertretung Zu viel Verantwortung auf Unternehmensebene Tlw. Starker Einfluss der Daten-Lobby ( legitimes Interesse ) Das EP auf Seite der BürgerInnen? 10

Beispiel Datenschutz: Grundrechte heute unter starkem Druck Unternehmen: Persönliche Daten als ökonomisches Potenzial bzw. Datenschutz als administrative Bürde Politik: persönliche Daten nur unter Sicherheitsaspekt? massive Überwachung (siehe NSA, VDS) Stärkung der Grundrechte nur möglich, wenn jene Parteien in der Mehrheit sind, die nicht ausschließlich Wirtschaft oder falsch verstandene Sicherheit vertreten, sondern die Rechte der BürgerInnen bzw. der AN-Innen in den Vordergrund stellen. Wer schützt unsere Rechte? 11