Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Soziales und Gesundheit 6812/04 1. Juni Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung

Ähnliche Dokumente
Persönliches Budget. Projekt: Einrichtung eines Modellvorhabens zur Einführung persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderung.

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe

Inhaltsverzeichnis III

Es gilt das gesprochene Wort!

Persönliches Budget 1

RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB)

Informationen zum Persönlichen Budget

Tagung Gute Hilfe selbst bestimmt. Aktueller Stand des Persönlichen Budgets. 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Beziehungen durch Persönliches Budget

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008

Das Persönliche Budget. Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht?

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche?

Beraterhandbuch Seite 60

- Muster - Zielvereinbarung

Ministerium für Soziales und Gesundheit

RICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)

Eingliederung der Sozialhilfe in das SGB XII. Darstellung der wesentlichen Änderungen und der neuen Anforderungen

Das Persönliche Budget

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget. Kontaktstelle Persönliche Assistenz / Persönliches Budget

Thema des Monats Dezember Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf

Was ist ein Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget

- Muster - Zielvereinbarung

Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe

Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption

DAS PERSÖNLICHE BUDGET

Konzeption für das Ambulant Betreute Wohnen psychisch Kranker

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Persönliches Budget. Mogelpackung oder Chance für Menschen mit Behinderungen??

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Persönliches Budget. Drucksache 18 / Wahlperiode

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Das Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Außerdem müssen die Voraussetzungen zur Gewährung ambulanter Eingliederungshilfen gemäß 40 Abs. l Nr. 8 vorliegen. 51

Zukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege Bundestagung Familienpflege am September 2010 in Münster

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

Das Persönliche Budget. Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Blick über den Zaun: Was könnte die Reform der Eingliederungshilfe für die Wohnungslosenhilfe bedeuten?

Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder nach dem SGB IX und SGB XII

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger

Das Persönliche Budget in Hamburg. Mathias Westecker LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG 12. Januar 2009

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

Persönliches Budget. RA Prof. Dr. Thomas Klie

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX

Persönliches Budget. Theorie und Praxis

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung

Das Persönliche Budget

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.)

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Das traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB

Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland

Konzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke

Hauswirtschaft im Quartier

Das Persönliche Budget

Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Herr Franz Haverkamp, Heilpädagogische Hilfe Osnabrück. Sehr geehrte Frau Gartemann, sehr geehrter Herr Hoofe, meine Damen und Herren

Antwort auf Anfragen öffentlich. geplant für Sitzung am

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Integration von behinderten Kindern in Regelkindergärten im Bereich der Samtgemeinde Sickte. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung:

Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Kinder, Jugend und Familie 8493/ Sept Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung

Eckpunkte der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. und die Auswirkungen auf das Persönliche Budget

Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach

Fragebogen für Dienste und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im [(Land-)Kreis oder Stadt]

Agentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII

Regionalplanungskonferenz

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -

Das Persönliche Budget. 17 SGB IX, 57 SGB XII, BudgetV

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Budgetunterstützung und rechtliche Betreuung

Transkript:

Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Soziales und Gesundheit 6812/04 1. Juni 04 50.5 Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung Beratungsfolge Sitzung Tag Ö N Sozialausschuss 11. Juni 04 X Überschrift, Sachverhalt 1. Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen 2. Teilnahme am Niedersächsischen Modellvorhaben 1 Begriff "persönliches Budget" 1.1 Was ist ein "persönliches Budget"? Das zum 1. Juli 2001 in Kraft getretene Gesetz zur "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (SGB IX) verfolgt die Zielsetzung, Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern (Partizipationsmodell). Diese Zielsetzung soll schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer erreicht werden. Um dieser Zielsetzung Rechnung zu tragen, stärkt das SGB IX die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen bei der Gestaltung ihrer Lebensumstände und räumt Menschen mit Behinderung bei der Ausführung von Sozialleistungen möglichst weitgehende Gestaltungs- und Regiekompetenzen ein. Ein Instrument hierfür ist das "persönlichen Budget". Das "persönliche Budget" ist die Bewilligung einer Sozialleistung in Form einer Geldleistung. Menschen mit Behinderung können diese Geldleistung erhalten, um ihren Unterstützungs- und Hilfebedarf zu decken. Die für die Bedarfsdeckung erforderlichen Sach- und Dienstleistungen werden selbständig ausgesucht und eigenverantwortlich eingekauft. Die rechtlichen Grundlagen für das persönliche Budget behinderter Menschen sind im SGB IX in 17 enthalten.

Hier wird geregelt, dass die Einführung "persönlicher Budgets" durch Modellvorhaben erprobt wird. Im Bereich der Sozialhilfe werden diese Modellvorhaben durch 57 SGB XII, der zum 1. Juli 2004 in Kraft tritt, auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ermöglicht. Es handelt sich zunächst um eine Kann- Vorschrift. Zum 1.Januar 2008 wird hieraus eine Muss-Vorschrift ; d. h. ab 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Da im Umgang mit dieser neuen Form der Leistungsbewilligung sowohl in Niedersachsen als auch bundesweit noch wenig praktische Erfahrung besteht, ist auch in Niedersachsen vor der endgültigen Einführung des "persönlichen Budgets" eine Erprobungsphase vorgesehen. 2 1.2 Worin unterscheidet sich das persönliche Budget von den bisherigen Leistungsformen? Das "persönliche Budget" ist eine neue Form der Leistungsbewilligung. In der Vergangenheit sind Sozialleistungen regelmäßig als Sachleistungen bewilligt worden. Sachleistung ist die konkrete (Dienst-)Leistung, z.b. die Betreuung im ambulant betreuten Wohnen. Das für diese Sachleistung zu entrichtende Entgelt zahlt der Kostenträger direkt an den Leistungserbringer, mit dem regelmäßig Art und Umfang der erforderlichen Sachleistungen abgestimmt werden. Das "persönliche Budget" wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann von allen Menschen mit Behinderung gestellt werden. Mit dem "persönlichen Budget" werden die Sozialleistungen als Geldleistung bewilligt. Die Geldleistung wird als konkreter Betrag direkt an den Betroffenen gezahlt. Menschen mit Behinderung erhalten somit unmittelbar einen Geldbetrag, den sie eigenverantwortlich zur Deckung ihres Hilfebedarfs ausgeben. Mit dem "persönlichen Budget" verhandeln Betroffene auf dem (Dienst-)Leistungsmarkt und können Anbieter frei auswählen, mit denen sie Inhalt und Umfang der erforderlichen (Dienst-)Leistung abstimmen. Das "persönliche Budget" kann gewährt werden für Sozialleistungen, die außerhalb einer Einrichtung erbracht werden. Angesprochen sind daher sowohl Menschen, die bereits in einem Heim leben und in eine ambulante Betreuungsform wechseln möchten als auch Menschen, die vor der Entscheidung stehen, wie sie ihr zukünftiges Wohnumfeld gestalten wollen. Insbesondere Menschen, die vor der Wahl stehen, ob als Wohnform auch das ambulant betreute Wohnen in Betracht kommen könnte. Das "persönliche Budget" erweitert die bisherigen Strukturen für die Bewilligung von Leistungen. Mit dieser neuen Form der Leistungsbewilligung rücken Menschen mit Behinderung als handelnde Personen in den Mittelpunkt. Mit dem "persönlichen Budget" übernehmen Menschen mit Behinderung eine neue Rolle als gleichberechtigte Vereinbarungspartner und Kunden. Menschen mit Behinderung werden auf dem Markt der Leistungsanbieter zahlende Kunden. Diese Regiekompetenz erhöht mittelfristig die Auswahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Formen der (Dienst-)Leistungen, gleichzeitig entsteht ein stärkerer Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern, der zu einer stärkeren Orientierung an den Kundenwünschen führt und sich positiv auf das Preis-Leistungs-Verhältnis auswirken soll.

3 2. Modellvorhaben in Niedersachsen Das Land Niedersachsen hat beschlossen, ein Modellvorhaben zur "Einführung persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderung" einzurichten. In das niedersächsische Modellvorhaben werden alle Sozialleistungen nach dem BSHG einbezogen. Statt des bislang ausschließlich geltenden Sachleistungsprinzips können im Modellvorhaben Leistungen nach dem BSHG auf Antrag in Form persönlicher Budgets als Geldleistung bewilligt werden. Dadurch verändert sich die Form, in der Leistungen mit Rechtsanspruch bewilligt werden, der Leistungsumfang bleibt unberührt. Das Modellvorhaben hat zum Ziel, die Autonomie und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen u.a. durch eine stärkere Selbstbestimmung zu ermöglichen, den Ausbau ambulanter Strukturen und ihre Inanspruchnahme zu stärken und abzusichern und dadurch die Angebotsvielfalt zu erhöhen und die Verantwortung für die Verwaltung und den zielgerichteten Einsatz von Geldmitteln zur Deckung von Unterstützungsbedarfen auf behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen zu übertragen. Betroffene aktiv in die Hilfeplanung einzubeziehen und hierdurch soweit erforderlich Lernprozesse zu initiieren, die die Autonomie und Eigenverantwortung von behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen stärkt. Das Modellvorhaben endet am 31. Dezember 2005. Die Laufzeit kann bei Bedarf verlängert werden. 2. 1 Zielgruppe Zielgruppe des Modellvorhabens sind volljährige Menschen mit Behinderung und volljährige Menschen, die von Behinderung bedroht sind. In begründeten Einzelfällen können minderjährige behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in das Modellvorhaben einbezogen werden. 2.2 Hilfeplanung, Hilfebedarfsermittlung, Leistungen Die Budgetnehmerinnen/Budgetnehmer werden unmittelbar an der Hilfeplanung beteiligt und wirken aktiv an der Hilfebedarfsermittlung mit. Der Hilfebedarf wird für alle Hilfebedarfe aus dem Leistungsspektrum des BSHG ermittelt. Die Ermittlung des Hilfebedarfs berücksichtigt vorhandene Fähigkeiten der Betroffenen/ des Betroffenen und ihres/seines sozialen Umfeldes. Im Rahmen des Modellvorhabens können auf Antrag alle Leistungen nach dem BSHG außerhalb teilstationärer und/oder stationärer Einrichtungen in einem persönlichen Budget zusammengefasst werden. Das persönliche Budget kann sowohl Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL) als auch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) umfassen. Das persönliche Budget kann sich auf Teilleistungen beschränken.

4 Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach dem Umfang des ermittelten Hilfebedarfs. Die Obergrenze bildet grundsätzlich die Gesamtsumme der bisher nach dem Sachleistungsprinzip erforderlichen Sozialhilfeleistungen für vergleichbare Hilfeleistungen. 2.3. Budgetassistenz Behinderte, die allein nicht in der Lage sind, im Rahmen eines persönlichen Budgets zu handeln, können sich über eine Budgetassistenz helfen lassen. Aufgabe der Budgetassistenz ist eine unabhängige Beratung und Information über Möglichkeiten und Grenzen eines persönlichen Budgets, über das Maß der möglichen Eigenverantwortung sowie den Umfang der Wahlmöglichkeiten. Die Budgetassistentin/der Budgetassistent muss unabhängig von regionalen Leistungs- und Kostenträgern sein. Eine etwaige Finanzierung der Budgetassistenz erfolgt nicht zusätzlich zu den Leistungen nach dem BSHG. 2.4. Vereinbarung, Leistungsbescheid Voraussetzung für eine Bescheiderteilung zur Leistungsgewährung in Form eines persönlichen Budgets ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen zukünftiger Budgetnehmerin/ zukünftigem Budgetnehmer und örtlichem Budgetgeber. Die Vereinbarung enthält Aussagen über den Umfang des ermittelten Hilfebedarfs, etwaige Leistungsbesonderheiten, Art und Umfang der vorhandenen Eigenressourcen, das gegenseitige Kündigungsrecht. Die Vereinbarung wird zeitlich befristet und enthält eine Verpflichtung der Budgetnehmerin/ des Budgetnehmers zur Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Sozialhilfeträger bei Problemen in der Gestaltung der Leistungsabwicklung. Ferner ist die konkrete Hilfeplanung Gegenstand der Vereinbarung. Das persönliche Budget wird unter Bezugnahme auf diese Vereinbarung durch einen Verwaltungsakt bewilligt. Der Bescheid wird befristet und enthält einen Widerrufsvorbehalt für den Fall der Kündigung der Vereinbarung. 2.5. Synergieeffekte Für die Kostenträger treten durch die Leistungsgewährung in Form eines persönlichen Budgets mittelfristig bei der Preisgestaltung für ambulante Leistungen Synergieeffekte ein. Die Stärkung der ambulanten Angebotsstruktur durch die Verbesserung der Nachfragesituation erzeugt Wettbewerb unter den Leistungsanbietern. Dieser Wettbewerb wird sich zugunsten der Kostenträger regulierend auf die Preisgestaltung für einzelne ambulante Leistungen auswirken. Für die Budgetnehmerinnen/ Budgetnehmer stellt die Inanspruchnahme von Leistungen in Form eines persönlichen Budgets sicher, dass sämtliche nach dem BSHG erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer intensiven einzelfallbezogenen Hilfeplanung und Hilfebedarfsermittlung individuell erfasst werden. Die Rechtsansprüche der Budgetnehmerinnen/ Budgetnehmer zum Leistungsumfang bleiben unberührt; der Wettbewerb unter den Leistungsanbietern wird die Wahlmöglichkeiten der Budgetnehmerinnen/ Budgetnehmer erhöhen. Die Höhe der persönlichen Budgets muss mittelfristig Einspareffekte realisieren lassen.

5 2.6 Betreuung des Modellvorhabens Das Modellvorhaben wird durch eine Steuerungsgruppe und wissenschaftlich begleitet. Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, das Modellvorhaben in den beteiligten Modellregionen im Sinne einer fortlaufenden Prozessoptimierung zu steuern (Controlling), die örtlichen Träger zu begleiten und ggf. weitere Teilnehmer an dem Modellvorhaben einzuwerben. Mitglieder der zentralen Steuerungsgruppe sind Vertreterinnen/ Vertreter der Modellregionen, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und/oder des NLZSA, des Büros des Landesbehindertenbeauftragten sowie als beratendes Mitglied eine Vertreterin/ein Vertreter der wissenschaftlichen Begleitung. Um die gewonnenen Erkenntnisse sowohl während des laufenden Modellvorhabens als auch nach dessen Abschluss fachlich aufzubereiten und zielführend auszuwerten, ist eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich, die eng mit der Steuerungsgruppe zusammenarbeitet und diese berät. Die wissenschaftliche Begleitung, Auswertung und Fortentwicklung des Modellvorhabens wird wahrgenommen durch die Evangelische Fachhochschule Hannover in Kooperation mit der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland. 2.7 Beteiligung der Stadt Braunschweig Zusätzliche Finanzmittel werden mit dem Modellvorhaben vom Land Niedersachsen nicht zur Verfügung gestellt. Bisher sind am Modellverfahren die Landkreise Osnabrück und Emsland beteiligt. Die Stadt Braunschweig will auch teilnehmen. Die Stadt Braunschweig wird das Modellvorhaben auf höchstens 20 Behinderte aus den Personenkreisen der seelisch und geistig Behinderten begrenzen. Durch diese Begrenzung wird erwartet, dass diese neue und teilweise zusätzliche Arbeit im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten im Fachbereich Soziales und Gesundheit, insbesondere in den Abteilungen 50.4 Gesundheitsamt und 50.5 Behindertenhilfe und Senioren, aufgefangen werden kann. Die Teilnahme am Modellversuch erfolgt für die Stadt Braunschweig kostenneutral. Durch die frühzeitige Beteiligung können Erkenntnisse gewonnen werden, die für den Zeitpunkt 1. Januar 2008 sehr wertvoll sein können und mittelfristig dazu beitragen, den in den letzten Jahren erfolgten Anstieg der Aufwendungen der Eingliederungshilfe zu mindern. Es werden jetzt interessierte Menschen mit Behinderung gesucht, die sich an dem Modellvorhaben beteiligen wollen. Über Broschüren, Presseinformationen, Information an örtliche Leistungserbringer, Behindertenbeirat, Verbände und Selbsthilfegruppen im Behindertenbereich und Informationsveranstaltungen wird Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Der Ausschuss wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert. I. V. gez. Dr. Gröttrup

6