Mehrjahresvergleich der Analysenergebnisse

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Transkript:

Mehrjahresvergleich der Analysenergebnisse Folie 1: Ich werde Ihnen über die Analysenergebnisse in NRW berichten. Besonders werde ich auf die Besonderheiten zwischen den gewerblichen Proben und den Landwirte Proben eingehen. Soweit es hilfreich ist, werden auch die Daten aus den Bundesergebnissen mit einbezogen. Folie 2: Ohne auf die Schutzziele des Futtermittelrechts einzugehen, war das erklärte Ziel des nationalen Kontrollprogramms, den Analysenschwerpunkt bei den Untersuchungen des Gehaltes an unerwünschten, unzulässigen und verbotenen Stoffen und nicht bei den Inhaltsstoffen festzulegen. Einzelheiten zu den festgelegten Schwerpunkten können Sie dem Nationalen Kontrollprogramm entnehmen. Folie 3: In dieser Übersicht wird die Verteilung der Analysen in Prozent, auf der linken Seite für das Bundesgebiet und auf der rechten Seite für Nordrhein Westfalen dargestellt. Deutlich sichtbar ist hier, dass der Analysenschwerpunkt in NRW auch schon vor der Einführung des Nationalen Kontrollprogramms 2001 risikoorientiert bei den unerwünschten, unzulässigen und verbotenen Stoffen lag. In Niedersachsen lag meines Wissens ebenfalls bei diesen Stoffen der Analysenschwerpunkt. Auf den enormen Anstieg der Analysen bei diesen Stoffgruppen ab 2004 in NRW um bis zu 25 % werde ich später eingehen. In der folgenden Darstellung ist die Verteilung der seit 2001 in NRW genommenen Proben dargestellt. Grundlage für die Verteilung ist u.a. das Flaschenhalsprinzip, nämlich der Ansatz beim möglichen Verursacher einer Gefahr. Folie 4: Um die Verteilung der Proben auf die einzelnen hier aufgeführten Betriebsgruppen zu verstehen, muss die Struktur im Lande bekannt sein: In Nordrhein Westfalen werden ca. 18% der bundesdeutschen Gesamtmenge an Mischfuttermitteln für Nutztiere hergestellt. 30 Herstellerbetriebe decken schon 93 % der Gesamtjahresproduktion in NRW, und davon die 5 Größten insgesamt 37%. Um sinnvolle Proben zu nehmen, werden z.b. bei diesen 30 großen Herstellern im Schnitt der Jahre 2 bis 5 Probenahmetermine durchgeführt. Die Herstellung von Einzelfuttermitteln in Nordrhein-Westfalen ist gemessen an dem Verbrauch an Einzelfuttermitteln gering. Als Einzelfuttermittel fallen in NRW die Nebenprodukte der Lebensmittelherstellung an, insbesondere Mühlennachprodukte, Ölschrote, Zuckerrübenschnitzel, Backabfälle an. Bei Landwirten, die von den Überwachungsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte überwacht werden, sollen insbesondere von den selbst hergestellten Futtermitteln Proben genommen werden. Folie 5: Dargestellt sind die Anzahl der Proben für NRW gesamt in Gelb, sowie gebündelt unterteilt nach Herstellern, Händlern etc. und Landwirte.

Ab 2001 wurden die Kontrollen nach Einführung des Nationalen Kontrollprogramms auf den landwirtschaftlichen Betrieben ausgedehnt. Zuvor war festgelegt, nur bei Verdacht Probenahmen auf den landwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen oder Futtermittel von bekannten Altlastenflächen zu beproben. Die Anzahl der Proben wurde ab 2003 sowohl bei den Hersteller-/Händlerproben wie auch bei den Landwirte Proben kontinuierlich verringert. Jedoch wurde die Anzahl der Analysen je Probe zielgerichtet erhöht. Daher gilt bei Probenahmen im Herstellerbetrieb Nie ohne Betriebskontrolle, d.h. insbesondere erfolgt hier der Einblick in die Herstellungsunterlagen. Der Anstieg bzw. der Abfall der Anzahl der Proben spiegelt sich auch bundesweit wieder. Folie 6: Die Beanstandungsrate der Proben für NRW gesamt wird dargestellt, sowie gebündelt nach Herstellern, Händlern etc. und Landwirte und zusätzlich im Vergleich die Zahlen von Deutschland von 2001 bis 2005. Mit geringfügigen Schwankungen ist die Tendenz der Beanstandungsrate in NRW mit der bundesweiten vergleichbar. Im Jahr 2002 wird am Beispiel von MPA (Metroxy Progesteron Acetat) deutlich, dass Verdachtsproben von Routineproben/-analysen getrennt werden sollten, um Aussagen über Trends z.b. von Beanstandungsraten zu machen. Daher wird bei der späteren Darstellung zu der Beanstandungsrate unzulässigen Stoffe MPA herausgenommen. Ebenso wurden die Analysen auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln grundsätzlich nicht in diesem Vortrag erfasst. Nur soviel: Ab 2003 wurden je Jahr ca. 150 Proben von unbearbeiteten Einzelfuttermitteln genommen und auf diese Stoffe hin untersucht. In keiner Probe konnten Überschreitungen von Höchstgehalten festgestellt werden. Folgender Trend in NRW bei Beanstandungen lässt sich bezogen auf Futtermittelgruppen oder Tierarten, der auch bundesweit zu beobachten ist, in absteigender Reihenfolge über die Jahre erkennen: Futtermittelgruppe: Vormischungen > Mineralfuttermittel > Ergänzungsfuttermittel > Alleinfuttermittel > Einzelfuttermittel Tierarten: Pferde > Heimtiere > Geflügel > Schweine > Rinder. In den folgenden Darstellungen geht es um die Einzelbestimmungen allgemein und um bestimmte Gruppen von Stoffen. Folie 7: Hier ist die Entwicklung der Anzahl der Einzelbestimmungen für Gesamt NRW (Rot), Hersteller etc. (Blau) und Landwirte (Gelb) 1999 bis 2005 dargestellt. Analog zur Anzahl der Proben steigt auch hier deutlich die Anzahl der Einzelbestimmungen nach der Einführung des nationalen Kontrollprogramms in NRW. Auffällig ist die hohe Anzahl der Einzelbestimmungen 1999 bei den Landwirten. Ursache ist Folgendes: 1998 wurde die mikroskopische Nachweismethode von tierischen Bestandteilen verbessert, so dass geringste Spuren festgestellt werden konnten. Die Verfütterung von tierischen Bestandteilen an Wiederkäuer wurde 1994 in Deutschland verboten. Ein Fund Knochensplitter und Muskelfaser in einem Milchleistungsfuttermittel veranlasste das LEJ, alle Hersteller von Mischfuttermitteln für Wiederkäuer, die auch z.b. Fleischknochenmehl für Nichtwiederkäuerfutter

verwenden, verstärkt zu überprüfen. Im Zuge der Rückverfolgung wurden den Kreisordnungsbehörden die Tierhalter mitgeteilt, die Teilpartien Futtermittel für Wiederkäuer bezogen hatten, bei denen in der Herstellungspartie tierische Bestandteile festgestellt wurden, Die Veterinärbehörden der Kreise hatten diese Partien erneut beprobt und auf tierische Bestandteile untersucht. Ab 2003 wurde die Anzahl der Proben in NRW kontinuierlich reduziert. Die Reduzierung der Anzahl der Proben ab 2003 hat jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Anzahl der Einzelbestimmungen, diese stieg sogar etwas ab 2004. Insbesondere wurde aufgrund des Verschneidungsverbotes ab 2005 die Anzahl der Analysen auf unerwünschte Stoffe erhöht; zudem hat sich ab 2004 das Analysenspektrum bei den unzulässigen Stoffen geändert. Dazu später mehr. Weiterhin ist erkennbar, dass im Kontrolljahr 2005 durch die Analysenverlagerung von den Herstellern, Händlern etc. auf die Landwirte sich hier eine Verdopplung der Einzelbestimmungen ergab. Insbesondere wurden die Analysen bei den Schwermetallen, bei Mykotoxinen und die Kontrollen bzgl. der Verschleppung von kritischen Zusatzstoffen und Arzneimittelwirkstoffe bei den Landwirten erhöht. Folie 8: Die Beanstandungsquote für die Einzelbestimmungen in NRW im Jahr 2005 fällt, und zwar vgl. rot = Gesamt NRW - deutlich unter den Bundesdurchschnitt - gelb. Bezogen auf die Landwirte fällt sie sogar um mehr als die Hälfte der Beanstandungsquote im Vorjahr Die Gründe dafür sind vielschichtig. Ein wesentlicher Grund ist die Erhöhung der Analysenzahl in NRW im Jahr 2005 um 25% zum Vorjahr bei unerwünschten Stoffen zu Lasten der Analysen im Bereich Inhalts- und Zusatzstoffe. Bezogen auf Inhaltsund Zusatzstoffen (5,6%) liegt die Beanstandungsrate bei unerwünschten Stoffe über die Jahre gesehen im Schnitt < 0,5 %. Ansonsten folgt die Beanstandungsrate bei Einzelbestimmungen Gesamt NRW in etwa dem bundesweiten Trend. Folie 9: Hier wird die Verteilung der Einzelbestimmungen in Stoffgruppen im Jahresdurchschnitt dargestellt. Zusammengefasst sind hier die Jahre 2001 bis 2003 sowie 2004 und 2005, da hier jeweils in etwa die gleiche Anzahl an Einzelbestimmungen vorlagen. Zu erwähnen ist, dass ab 2004 alle amtlichen Futtermittelanalysen in den 4 Staatlichen Untersuchungsämter erfolgten. Insbesondere durch die dort im Bereich der unzulässigen Stoffe durchgeführten Multimethoden wurde das Analysenspektrum und somit der Anteil an Tierarzneimittelwirkstoffen deutlich erhöht. Folie 10: Unter die hier aufgezählten unzulässigen Verwendungszwecke fällt z.b. die Verschleppung Lasalocid in Legehennen-FM, denn dafür ist dieser Zusatzstoff nicht zugelassen. Ebenso fällt darunter die Verschleppung von für eine Tierkategorie zugelassenen Zusatzstoff, wenn dieser nicht gekennzeichnet ist (z.b. Monensin-Natrium im Hähnchenmastfutter) oder Sulfonamide im Ferkelfutter, wenn dies kein Fütterungsarzneimittel ist. Auch Analysen zum Nachweis verbotener Arzneimittel-Wirkstoffe und nicht mehr zugelassener Zusatzstoffe werden hier erfasst.

Bis 2004 wurden ca. 20% Analysen bei den auf landwirtschaftlichen Betrieben genommenen Proben durchgeführt. Ab 2005 wurde der Anteil aufgrund der hohen Beanstandungsrate in 2004 verdoppelt. Im Schnitt der Jahre 2001 bis 2003 wurden je Jahr ca. 3300 und 2004 und 2005 im Schnitt je Jahr ca. 7000 Einzelbestimmungen unzulässige Stoffe in NRW durchgeführt. Im Schnitt der Jahre beträgt der Anteil dieser Analysen aus NRW zur Bundesstatistik im Schnitt der Jahre ca. 25 %. Folie 11: Es wird die Beanstandungsrate bezogen auf NRW Gesamt in Rot sowie gebündelt unterteilt nach Herstellern, etc. (Blau) und nach Landwirten in Grün dargestellt. Ein Vergleich mit dem Bundesschnitt ist nicht möglich, da die Staatlichen Untersuchungsämtern in NRW mit den dort eingesetzten Multimethoden viele Einzelstoffe (bis zu ca. 15 je Probe) analysieren und zudem gegenüber den in anderen Bundesländern eingesetzten Analysenmethoden eine sehr niedrige Nachweisgrenze je nach Stoff bis zu < 1 Mikrogramm je kg haben. Die Beanstandungsrate NRW über die Jahre gesehen bewegt sich im Bereich 0,8 bis 1,3 % für Herstellerproben und 0 bis 0,8 % für die Landwirte Proben. Eine Tendenz der Abnahme oder Zunahme ist nicht erkennbar. Jedoch ist die Beanstandungsrate der Landwirte-Proben immer niedriger. Wichtig für die Interpretation dieser Beanstandungsrate, die auf den 1. Blick hoch erscheint, ist: dass für die Statistik schon ein Befund > 100 Mikrogramm als Beanstandung gewertet wird in vielen Laboren ist dies nicht nachweisbar -, und die am meisten beanstandeten Befunde zwischen 100 und 1000 Mikrogramm lagen; jedoch gab es auch Ausnahmen > 2 mg/kg z.b. bei Vormischungen. Folie 12: Da in keiner Probe (außer 2002 MPA) verbotene Arzneimittelwirkstoffe (z.b. Nitroimidazole, Nitrofurane, Anabolika, Clenbuterol, MAP) oder nicht mehr zugelassene Zusatzstoffen (z.b. Carbadox, Nifursol) nachgewiesen wurden, sind diese nicht in der Darstellung berücksichtigt. Aufgeführt sind hier nur die Beanstandungsraten der zugelassenen kritischen Zusatzstoffe in pink (z.b. Lasalocid-Natrium, etc.) sowie die zugelassenen Tierarzneimittel-Wirkstoffe in hellblau bezogen auf Gesamt NRW. Der einzige erkennbare Trend ist, dass die Beanstandungsrate bei Leistungsförderern, Kokzidiostatika und -bis Mitte 2003 - Histomonistatika zwischen 1,2 bis 4,8 % - um ein Vielfaches höher ist wie die der Tierarzneimittel-Wirkstoffe zwischen 0,1 bis 0,7 %. Der überwiegende Anteil der Befunde betraf Verschleppungen dieser Stoffe in Futtermitteln für Tierarten, für die diese Stoffe zugelassen waren (z.b. Kokzidiostatika in Junghennenfutter, oder Leistungsförderer in Ferkelfutter). Der geringere Anteil der Befunde betraf den Nachweis von Tierarzneimittel- Wirkstoffen insbesondere in Ferkelfutter (z.b. Sulfonamide), wo diese zulässig wären, wenn es ein Fütterungsarzneimittel ist. Die wichtigste Feststellung ist jedoch, dass kein Nachweis unzulässiger Stoffe in Milchleistungsfutter erfolgte und über die Jahre gesehen (außer 2002) eine geringe Anzahl von Beanstandungen von Kokzidiostatika oder Histomonistatika in Legehennenfutter.

Dieses recht positive Ergebnis beruht insbesondere auf der von den Herstellern durchgeführten sog. Kontaminationsmatrix, mit der eine möglichst unkritische Produktionsfolge festgelegt wird, oder den Spülchargen. Die niedrige Beanstandungsrate (0,2%) z.b. in 2005 bei Tierarzneimittel ist zurückzuführen auf die schon zuvor erwähnten Multimethoden. Vor 2004 wurde ebenfalls auf diese Stoffe hin untersucht, jedoch wurden nicht alle Stoffe berichtet und somit nicht in der Statistik erfasst. Durch die Multimethoden ergeben sich bis zu ca. 60 Einzelbestimmungen je Probe. Wird die Beanstandungsrate jedoch nur auf die genommenen Proben bezogen, ergibt sich z.b. eine Beanstandungsrate von 1,25% bei Tierarzneimittel-Wirkstoffen. Die erschreckend hohe Beanstandungsrate in 2002 sowie in den Folgejahren bei kritischen Zusatzstoffen ist auf die gezielten Probennahmen nach Produktionswechsel (Rückstellmuster) bei den Herstellerbetrieben, die diese Zusatzstoffe verwenden, zurückzuführen. Diese wurden 2002 verstärkt überprüft. Aufgrund der Ergebnisse in 2002 wurden verstärkt Maßnahmen bei den betroffenen Betrieben eingeleitet. Die Beanstandungsrate bei den zugelassenen Zusatzstoffen in 2003 und 2004 sind so hoch, weil bei den noch auffälligen Herstellern verstärkt die Rückstellmuster der Herstellungspartien nach kritischen Produktionswechsel beprobt wurden. Folgende unzulässige Stoffe wurden bei den Proben 2001 bis 2005, nach absteigender Häufigkeit, vorgefunden: Tierarzneimitte-Wirkstoffel: Tetracyline, Sulfadiazin, Sulfadimidin, Tylosin, Amoxicilin, Trimetrophin, Fenbendazol und Flubendazol Zusatzstoffe: MonensinNa, SalinomycinNa Lasalocid, Maduramycin, Nicarbacin; Folie 13: Bis Ende 2004 lag der Analysenschwerpunkt der unerwünschten Stoffe bei den Hersteller- und Händlerproben und hier besonders bei den Einzelfuttermitteln. Im Schnitt der Jahre wurden ca. 5000 Analysen durchgeführt. Ab Mitte 2004 gilt das Verschneidungsverbot. Daraufhin erfolgte 2005 die Verlagerung des Analysenscherpunktes, insbes. der Schwermetalle bei Getreide und Grün- und Raufutter auf die landwirtschaftlichen Betriebe In 2005 wurden ca. 9000 Analysen auf unerwünschte Stoffe in NRW durchgeführt, davon ca. 45 % bei Landwirten. Folie 14: In dieser Darstellung sind die Beanstandungsraten unerwünschte Stoffe von Deutschland (Gelb) im Vergleich zu Gesamt NRW (Rot) sowie gebündet unterteilt nach Herstellern, Händlern, etc. (Blau) und Landwirten (Grün) ersichtlich. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Beanstandungsrate über die Jahre gesehen zwischen 0 bis 0,5% bei den Hersteller und Händler (außer 2003) sehr niedrig und konstant ist. Dagegen schwankt diese bei den Landwirten zwischen 0,1 und 0,8 %. Deutlich sichtbar wird bei den Beanstandungsraten im Bundesgebiet, dass es 2004 und 2005 keine Dioxin- oder sonstige Ereignisse im Bereich der unerwünschten Stoffe gab und somit keine Verdachtsproben genommen wurden. Die hohe Beanstandungsrate 2001 bei den unerwünschten Stoffen in Deutschland ist auf eine hohe Anzahl von Verdachtsproben - direkt getrocknetes Grünmehl und Backabfälle -, bei denen Überschreitungen des Höchstgehaltes an Dioxinen festgestellt wurden, zurückzuführen. Als Folge wurden die futtermittelrechtlichen

Vorschriften geändert, so dass diese Trocknungsbetriebe sich registrieren lassen mussten. 2002 war das Jahr der Futtermittelskandale. Im Bereich der unerwünschten Stoffe ist hier Nitrofen zu nennen. Zudem war es das Jahr der Überschwemmungen. Viele Nitrofen -Verdachtsproben sowie die verstärkt von den Überschwemmungsgebieten genommen Proben waren die Ursache für die hohen Beanstandungsraten im Bundesgebiet. Auch das Jahr 2003 war durch einen Dioxinfall bei Malzkeimen in einem Bundesland geprägt, wovon auch ein Hersteller in NRW betroffen war. Würde man die Beanstandungsrate um die in NRW genommenen Verdachtsproben reduzieren, ergäbe sich bei den Herstellern nur eine Quote von 0,2% (3x Arsen in Seealgenmehl) statt 0,5%. Die relativ hohe Beanstandungsrate bei den Landwirten in 2002 und 2003 ist auf die Überschreitung von Höchstgehalten bei Schwermetallen (z.b. 2003 6 x bei Cd bzw. Hg) sowie auf überhöhte Gehalte (> Orientierungswerte) an bestimmten Mykotoxinen ohne Höchstgehalt (Ochratoxin A, Zearalenon, Deoxinivalenol) zurückzuführen. In den Jahren 2004 und 2005 fiel die Beanstandungsrate wieder auf 0,1 %, obwohl die Anzahl der Bestimmungen erhöht wurden. Es waren keine Mykotoxinjahre. Folie 15 Der Nachweis der tierischen Proteine erfolgt mikroskopisch. Ziel der Kontrolle ist, ob das Fütterungsverbot nach Art. 7 der VO 999/2001 eingehalten wird. Im Durchschnitt der Jahre wurden ca. 900 Proben auf tierische Proteine mikroskopisch untersucht, davon wurden ca. 20% der Untersuchungen bei den Landwirte Proben durchgeführt. Folie 16: Hier das Ergebnis der Kontrollen tierische Bestandteile bundesweit (Gelb) im Vergleich zu Gesamt NRW, Hersteller, etc. (Blau) und Landwirte (Grün). Da im Jahr 2001 im Bundesdurchschnitt eine Beanstandungsrate von 4,1% festgestellt wurden, habe ich diese nicht übernommen. 2001 war das Jahr 1 nach dem Verfütterungs-Verbots-Gesetz aufgrund der BSE- Krise Ende 2000. Die Beanstandungen in NRW ergaben sich insbesondere in der 1. Januarhälfte 2001 bei Überprüfungen der Hersteller, ob deren Reinigungsmaßnahmen ihrer Anlagen erfolgreich waren. Die Beanstandungen ab 2002 in NRW sind zurückzuführen auf die Verschleppung von Fischmehl in Nichtwiederkäuer-FM bei den für die Verwendung von Fischmehl zugelassenen/registrierten Betrieben jeweils 1 Probe positiv. Die relativ hohe Beanstandungsrate 2004 und 2005 im Bundesgebiet ergab sich insbesondere auf die Funde von Knochensplitter bei Zuckerrübenschnitzel. In NRW wurden die Hersteller von Zuckerrübenschnitzel ebenfalls verstärkt darauf überprüft. Bei den amtlichen Kontrollen ergab sich kein positiver Befund, jedoch wurden Knochensplitter bei Eigenkontrollen der Hersteller nachgewiesen. Folie 17: Im Schnitt der Jahre wurden ca. 900 Proben mikroskopisch auf die hier aufgeführten verbotenen Stoffe überprüft. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei Einzelfuttermittel und bei den Herstellern und Händlern. Neben den hier aufgeführten gibt es noch mehr verbotene Stoffe, jedoch können diese nicht mikroskopisch bestimmt werden.

Die können nur an Hand von Betriebskontrollen, Hinweisen aus der Abfallwirtschaft oder chemisch analysiert werden. Diese sind: Gerbstoffen behandelte Häute Hausmüll / Siedlungsmülll Holzschutzmitteln behandeltes Holz Klärschlämm Folie 18: Hier sind die Beanstandungsraten je Jahr und NRW Gesamt (Rot) sowie gebündelt unterteilt nach Hersteller, etc. und Landwirte (Grün) ersichtlich. Bis auf 2003 (DE 3,4 %) ist die Beanstandungsrate in NRW mit der im Bundesgebiet gleich. In den Proben, bei denen verbotene Stoffe nachgewiesen wurden, handelte es sich um Backwaren oder Lebensmittel. Bei diesen Proben wurden äußerst geringe Anteile an Verpackungsmaterial von ca. < 0,3 %, festgestellt. Die Proben wurden bei den sog. Recyling-Betrieben genommen. Technisch scheint es unmöglich zu sein, das Verpackungsmaterial zu 100% zu entfernen. Daher gibt es mittlerweile eine bundesweite Regelung, dass erst ab einem Anteil von > 0,5 % beanstandet wird. Es wird versucht, diese europaweit zu harmonisieren. Nun zu dem Ausreißer im Jahr 2001 bei den durch die KOB genommen Proben (8 pos.). Erklärbar ist dies möglicherweise nur dadurch, dass versehentlich der Nachweis von tierischen Proteinen den verbotenen Stoffen zugeordnet wurden, was bei der Erstellung der Jahresstatistik jedoch nicht aufgefallen und verifiziert wurde. Folie 19: Die sonstigen Futtermittelkontrollen werden für unterschiedliche Ziele durchgeführt. Im Schnitt der Jahre wurden bei ca. 900 Proben sonstige Futtermittelkontrollen durchgeführt. Ca. 70 % der Kontrollen finden bei den Herstellern und Händlern statt. Hier insbesondere zur Überprüfung der Zusammensetzung der Mischfuttermittel und ab Mitte 2004 Überprüfung der GVO-Kennzeichnung oder ob nicht zugelassene GVO enthalten sind. Der Schwerpunkt bei den Einzelfuttermitteln ist die Kontrolle der Handelsüblichkeit (mikrobieller Verderb). 85 % der auf den landwirtschaftlichen Betrieben genommen Proben wurden auf mikrobiologisch auf Verderb überprüft. Folie 20: Die Beanstandungsrate der Landwirte-Proben und somit die für Gesamt NRW liegt bis 2004 deutlich über dem Bundesschnitt. Erklärbar ist die in NRW besonders auffällig hohe Beanstandungsrate der in den landwirtschaftlichen Betrieben genommen Proben durch die verstärkte Kontrolle Mikrobieller Verderb von Futtermitteln sowie die Auswahl der Futtermittel. Auch im Bundesgebiet ist die Beanstandungsrate mikrobieller Verderb bei den Landwirten höher. Ein Interpretation der Ergebnisse der Landwirte-Proben ist schwierig, da es bis Ende 2003 keine einheitlichen Bewertungsnormen bzgl. mikrobiellen Verderbs gab und der nun vorliegende Orientierungsrahmen sich nur auf handelsübliche Futtermittel bezieht und z.b. nicht auf Silage. Darauf wurde 2005 reagiert, sodass keine Silage mehr beprobt wurde.

Bei den Hersteller- und Händlerproben wurde überwiegend die Zusammensetzung beanstandet. D.h. die Angabe der enthaltenen Einzelfuttermittel in den Mischfuttermitteln wurde mikroskopisch nicht bestätigt und entsprach somit nicht der Wahrheit. Folie 21: Im Schnitt der Jahre wurden in NRW ca. 4000 Analysen auf Zusatzstoffe durchgeführt. Bis 2004 wurden ca. 95 % der Analysen der Zusatzstoffe bei den bei Herstellern und Händlern genommenen Proben durchgeführt. Hintergrund hierfür war, dass bei diesen Proben neben der Überschreitung von zulässigen Höchstgehalten oder Mindestgehalten auch die Gehaltsangaben überprüft werden können, also überwiegend wirtschaftlicher Verbraucherschutz, aber auch der Schutz der Tiere vor Unterversorgung. Zudem liegt bei den Zusatzstoffen eine relativ hohe Beanstandungsquote vor. Aufgrund des koordinierten Kontrollprogramms der EU änderte sich ab 2005 die Analysenverteilung zu Gunsten der Landwirte-Proben. Der Schwerpunkt der Analysen liegt bei den Landwirte Proben bei den Spurenelementen Kupfer, Selen und Zink sowie bei den Vitaminen A und D. Folie 22: Im Schnitt der Jahre liegt die Beanstandungsrate im Bundesgebiet deutlich über der in NRW (außer 2002). Jedoch sind diese relativ konstant. Ein eindeutiger Trend der Zu- oder Abnahme ist nicht erkennbar. Diese Differenz DE zu NRW ist anzuführen, dass in NRW wenige Proben auf Leistungsförderer und Kokzidiostatika (insg. je Jahr ca. 100 bis 130) überprüft werden. Die Beanstandungsrate ist für diese Stoffgruppe im Vergleich zu den anderen Zusatzstoffen bundesweit mit > 20% besonders hoch. Grund für die niedrige Probenzahl in NRW ist der geringe Einsatz von Leistungsförderern sowie die geringe Herstellungsmenge an Geflügelmastfutter mit Kokzidiostatika (nur ca. 8%) bei einigen wenigen Herstellern in NRW. Besonders auffällig ist die niedrige Beanstandungsrate bei Landwirten. Die relativ hohe Beanstandungsrate im Jahr 2003 lässt sich ggf. durch Zuordnungsfehler erklären. Die Probe diente möglicherweise nicht der Überprüfung der Zusatzstoffe, sondern der Überprüfung der Verwendung unzulässiger Stoffe. Der Grund für die niedrige Beanstandungsrate bei Landwirten ist insbes. bei den Beanstandungsgründen zu suchen. Bei Landwirten kann nur die Überwachung der Verfütterungsvorschriften erfolgen, also die Überprüfung werden die festgesetzten Höchstgehalte bzw. Mindestgehalte eingehalten. Wenn es bei Landwirte Proben zu Beanstandungen kam, handelte es sich um eine Überschreitung der Höchstgehalte bei bestimmten Spurenelementen (Cu, Se, Zn). Folie 23: Bei dieser gesonderten Darstellung für die Ergebnisse der Hersteller- und Händlerproben erstellt wurde die Gruppe der Leistungsförderer, Kokzidio- und Histomonistatika und sonstige Zusatzstoffe (Gelb) zusammengefasst, da die Beanstandungsrate hier in etwa gleich hoch ist. In Rot ist die Gruppe der Spurenelemente und in Blau die Gruppe der Vitamine dargestellt. Tendenziell ist die Beanstandungsrate bei Vitaminen höher als bei den Spurenelementen und sonstigen Zusatzstoffen.

Innerhalb der Zusatzstoffgruppen gibt es aber keine Gleichverteilung der Beanstandungsgründe bezogen auf die Unter- oder Übergehalte. Es liegt keine Gaußsche Normalverteilung vor. Bei Leistungsförderern, Kokzidio- und Histomonistatika, sonstigen Zusatzstoffen sowie bei Vitaminen überwiegen Unterschreitungen des angegebenen Gehaltes. Dagegen wurden bei den Spurenelementen, insbesondere bei Kupfer, Selen und Zink überwiegend Überschreitungen des angegebenen Gehaltes festgestellt bei nur wenigen Überschreitungen der Höchstgehalte. Grundsätzlich lässt sich im Schnitt der Jahre folgende Reihenfolge der Beanstandungsraten bezogen auf die Futtermittelgruppen festhalten: Mineralfutter (13%) > Vormischung (ca. 9%) > Ergänzungsfuttermittel (ca. 6%) > Alleinfuttermittel (ca. 5 %) Folie 24: Im Schnitt der Jahre erfolgen ca. 4000 Analysen der hier aufgeführten Inhaltsstoffe. Diese werden ausschließlich bei Hersteller- und Händlerproben analysiert. Der Schwerpunkt (ca. 85 %) der Inhaltsstoffanalysen erfolgten in Mischfuttermitteln und dienten zur Überprüfung der Gehaltsangaben. Folie 25: Die Beanstandungsrate ist über die Jahre gesehen in etwa gleich und liegt bundesweit bei knapp 6 % und in NRW bei ca. 5,5 %. Unterschreitungen des angegebenen Gehaltes sind typisch für Energie, Rohprotein, Aminosäuren und Rohfett, Übergehalte bei Rohfaser, Rohasche Phosphor, Magnesium und Natrium. Schlussfolgerungen: Durchschnittlich kommen ca. 17% der Analysenergebnisse aus NRW. Eine Ausnahme stellt der Anteil der unzulässigen Stoffe dar, berichtet werden von NRW im Schnitt der Jahre 25% der Gesamtanzahl im Bundesgebiet. Ereignisse in einzelnen Bundesländern wirken sich bei dem augenblicklichen System der Berichterstattung aufgrund der in solchen Fällen verstärkt gezogenen Verdachtsproben deutlich auf die Statistik aus. Denn bundesweit wird bisher nicht zwischen Analysen aus Proben mit Monitoring-Charakter, aus Proben aufgrund risikoorientierter Probenahme sowie Proben aus Verdachts- und Ereignisfällen unterschieden. Höhere Beanstandungsraten ergeben sich überwiegend im Bereich der Inhalts- und Zusatzstoffe und der sonstigen Futtermittelkontrollen. Durch eine zielgerichtete Probenahme und Analysenbeauftragung wird die Überwachung effektiv; der damit verbundene zusätzliche Zeitaufwand ist gerechtfertigt. Karin Bosshammer