Integrationsamt Aufgaben Leistungen
Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen schwerbehindert Anerkennung durch die Städte/Kreise Grad der Behinderung ab 50 Unabhängig vom Arbeitsleben gleichgestellt Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit Grad der Behinderung 30 40 zur Erlangung oder Sicherung eines geeigneten Arbeitsplatzes
Im Bereich des LWL-Integrationsamt Westfalen... leben rd. 819.900 anerkannte schwerbehinderte Menschen (davon mehr als die Hälfte älter als 64 Jahre). stehen rund 90.000 schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Waren am Jahresende 2012 rund 21.300 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.
Aufgaben des LWL-Integrationsamtes Westfalen Seminare und Öffentlichkeitsarbeit www.lwl-integrationsamt.de www.integrationsaemter.de Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Das LWL-Integrationsamt Westfalen arbeitet eng mit den Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf bei Kreisen, kreisfreien und größeren Städten zusammen
Benachteiligungsverbot Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen bei der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses beim beruflichen Aufstieg bei einer Weisung bei einer Kündigung
Prävention bei Arbeitsunfähigkeit - BEM Betroffener 6 Wochen AU oder wiederholt AU innerhalb eines Jahres Arbeitgeber klärt mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen weitere Beteiligte 1. SBV 2. BR 3. Arzt Ziel - Beseitigung der Schwierigkeiten - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses - gemeinsame Servicestelle - InA bei sbm Arbeitgeber zieht hinzu
Anträge auf Zustimmung zur Kündigung Neueingänge in Westfalen Lippe Stand:08/2013
Erhebung der Ausgleichsabgabe Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen: LWL-Integrationsamt Westfalen Beschäftigung von wenigstens 5% schwerbehinderter Menschen
Erhebung der Ausgleichsabgabe 2012 Ist-Aufkommen 39,2 Mio Einnahme Länderfinanzausgleich 10,4 Mio Zinsen, Darlehnsrückflüsse usw. 4,4 Mio sonstige Erträge ( u.a. Rückforderungen, Kostenbeiträge) 1,6 Mio Drittmittel Initiative Inklusion 4,3 Mio abzüglich: Abführung an Ausgleichsfonds: 7,9 Mio Einnahme 2012: 52,0 Mio
Verwendung der Ausgleichsabgabe (2012) Leistungen an Arbeitgeber 15,3 Mio EUR Leistungen an Integrationsprojekte 9,8 Mio EUR Leistungen an schwerbehinderte Menschen 4,1 Mio EUR Übrige Leistungen u.a. aus Darlehenstilgung) 20,6 Mio EUR Ingesamt 49,8 Mio EUR davon LWL 43,5 Mio EUR örtliche Träger 6,3 Mio EUR
Verwendung der Ausgleichsabgabe (2012) 25,7 Mio für die individuelle berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (davon aktion5 3,6 Mio ) 10,7 Mio an Integrationsfachdienste für Dienstleistungen zur berufl. Integration 9,8 Mio für die individuelle berufliche Integration schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten 1,9 Mio zur institutionellen Förderung (z.b. von Werkstätten für behinderte Menschen) 1,7 Mio aus den Sonderprogrammen Übergang Plus, STAR, STARTKLAR PLUS, Integration Unternehmen und Initiative Inklusion
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ziel Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile im Arbeitsleben Für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen akzeptable und individuelle Lösungen schaffen fachlich fundiert technisch und organisatorisch realisierbar ggf. mit finanzieller Unterstützung
Beratungsangebot Gezielte Beratung von Arbeitgebern, betrieblichen Aufgabenträgern und schwerbehinderten Menschen bei Problemen im Arbeitsleben einschließlich der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Beratung erhalten Sie durch: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Beratung Die Ansprechpartnerinnen und partner in der Sachbearbeitung im LWL-Integrationsamt Westfalen Den Fachdienst für Hörbehinderte Menschen Den Ingenieur-Fachdienst für behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Den Fachdienst für Sehbehinderte Menschen Den Psychosozialer Fachdienst mit Ergotherapie Den Fachdienst für Suchtprävention Die örtlichen Träger des Schwerbehindertenrechts
Integrationsfachdienste 35 Integrationsfachdienste in NRW unterstützen behinderte Menschen und Arbeitgeber bei Vermittlung/Besetzung einer Arbeitsstelle und bei Problemen am Arbeitsplatz kostenlos (für Arbeitgeber + schwerbehinderte Menschen)
Hilfen zur Schaffung neuer Arbeitsund Ausbildungsplätze LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Voraussetzungen: Einstellung von schwerbehinderten Menschen (sbm), die besonders betroffen sind ( 72 SGB IX,entspricht 15 I 1b SchwbAV) oder Einstellung von schwerbehinderten Menschen (sbm), nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Monaten ( oder zur Abwendung einer sonst drohenden Kündigung etwa bei Umsetzung ( 15 I 1e SchwbAV) 15 I 1c SchwbAV)
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Hilfen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze (einschließlich Förderung der Einarbeitung) Zuschuss oder Darlehen zu den Investitionskosten Darlehen ohne Verzinsung möglich Angemessene Beteiligung des Arbeitgebers Rechtsgrundlage 15 SchwbAV
Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Unterstützung durch das LWL-Integrationsamt Westfalen: Beratung Beteiligung an den Investitionskosten als Zuschuss und / oder Darlehen behinderungsbedingter Mehraufwand Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände Zuschüsse zu Gebühren bei Ausbildung
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Gestaltung des Arbeitsplatzes Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen organisatorische Veränderungen modifizierte Arbeitsabläufe Anpassung an technische Entwicklung
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Betreuungsaufwand Minderleistungsausgleich sind Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers bei der Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen Höhe und Dauer richten sich nach den Umständen des Einzelfalles Rechtsgrundlage: 27 SchwbAV
Weitere Leistungen an Arbeitgeber LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Prämien zur Einführung eines BEM Zuschüsse zu den Gebühren und u. U. Prämien zu den Kosten der Berufsausbildung für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bzw. für behinderte junge Menschen, die für die Ausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden Förderung von Integrationsprojekten, -unternehmen Projekte zum Übergang Schule-Beruf, Übergang aus der Werkstatt etc.
Ablauf einer Fördermaßnahme (1) Betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Probleme am Arbeitsplatz Arbeitgeber schaltet SBV, BR und Integrationsamt ein, Initiativrecht der Vertrauensperson
Ablauf einer Fördermaßnahme (2) LWL-Integrationsamt entwickelt gemeinsamen Lösungsvorschlag und stellt finanzielle Hilfen in Aussicht Antragstellung durch Arbeitgeber
Ablauf einer Fördermaßnahme (3) Bewilligung durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Realisierung durch den Arbeitgeber
Ablauf einer Fördermaßnahme (4) Vorlage der im Bewilligungsbescheid geforderten Unterlagen ( z. B. Sicherheiten, Originalrechnung) LWL-Integrationsamt zahlt die finanzielle Hilfe aus LWL-Integrationsamt kontrolliert den Erfolg / Verwendung
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an Arbeitgeber Finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen für technische Arbeitshilfen für berufliche Qualifizierung zur notwendigen Arbeitsassistenz zum Erreichen des Arbeitsplatzes zur Gründung / Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz zur Beschaffung, Ausstattung, Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten bis zur Höhe der entstehenden Aufwendungen behinderungsbedingt notwendige Qualifizierung bzw. behinderungsbedingter Mehraufwand bei Maßnahmen Beispiele: - Lehrgang für blinde Masseure - betriebliches Arbeitstraining durch Job-Coach - Gehörlosenseminar Rechtsgrundlage: 24 SchwbAV
Arbeitsassistenz Hilfstätigkeit, um die geschuldete Arbeitsaufgabe erfüllen zu können. Beispiele: Vorlesekraft Gebärdensprachdolmetscher Rechtsanspruch ( 102 Abs. 4 SGB IX) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte
Arbeitsassistenz LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte Geldleistung für selbstbeschaffte Hilfestellung am Arbeitsplatz Keine Organisation durch das LWL-Integrationsamt Westfalen Nicht nur gelegentliche Handreichungen sondern regelmäßig wiederkehrende Unterstützung nach Ausschöpfung anderer Möglichkeiten, wie z.b.: Gestaltung des Arbeitsplatzes / Umsetzung innerbetriebliche Qualifizierung Hilfestellung durch Kollegen Unterstützung durch Integrationsfachdienste Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Kfz- Hilfeverordnung)
Arbeitsassistenz - Budgethöhe LWL-Integrationsamt Westfalen Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte vertretbares Verhältnis zum Arbeitgeberbrutto nicht mehr als 50 % Richtwert 12 Euro (orientiert an TV-LEG2)
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Leistungen an schwerbehinderte Beschäftigte Weitere Hilfen an schwerbehinderte Menschen Technische Arbeitshilfen (z. B. besonderer Stuhl, Lesegerät) Wohnungshilfen zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, auch zur Anpassung an behinderungsbedingte Bedürfnisse Kraftfahrzeughilfen zur Beschaffung und behinderungsgerechten Ausstattung Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
Umfangreichere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.lwl-integrationsamt.de www.integrationsaemter.de