Thöriger Info. Gemeindeversammlung Dienstag, 16. Juni 2015, 20.00 Uhr in der Mehrzweckturnhalle



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Transkript:

Thöriger Info Gemeindeversammlung Dienstag, 16. Juni 2015, 20.00 Uhr in der Mehrzweckturnhalle

Traktanden 1. Jahresrechnung 2014 - Genehmigung Nachkredit Kompetenz Gemeindeversammlung - Kenntnisnahme Nachkredite Kompetenz Gemeinderat - Genehmigung Jahresrechnung 2014 2. Schulhauswartwohnung Abrechnung Verpflichtungskredit - Genehmigung Nachkredit - Genehmigung Verpflichtungskredit 3. Gesamtmelioration Bleienbach Thörigen Bettenhausen - Genehmigung Kredit Vorprojekt 4. Mitteilungen der Ressortvorsteher/in Gemeinderat 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Zum Besuch der Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2014 lag während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Einsprachen sind keine eingereicht worden. Der Gemeinderat hat das Protokoll genehmigt. Eine Kopie des Protokolls kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder wird auf Verlangen zugestellt. Erläuterungen zum Traktandum 1 Jahresrechnung 2014 Die Rechnung 2014 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 436 553.37 ab. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von Fr. 84 600.00. Dies ergibt eine Schlechterstellung gegenüber dem Voranschlag von Fr. 351 953.37. Folgende Ereignisse haben das Ergebnis massgeblich beeinflusst: Die Umgestaltung im Schulbereich, insbesondere die zu tief budgetierte Kosten der besonderen Massnahmen, verursachten Mehrkosten von rund Fr. 63 000.00. Die externe Unterstützung durch Finances Publiques von Fr. 75 413.90

Ausserordentliche Einlage Schutzraumfonds von Fr. 126 401.80 Minderertrag Buchgewinn Verkauf Schützenhaus von Fr. 200 000.00 Bei den natürlichen Personen liegt der Steuerertrag rund Fr. 31 000.00 über den Budgeterwartungen. Der Mehrertrag ist bei den Einkommenssteuern festzustellen. Demgegenüber ist bei den Quellensteuern ein Minderertrag von rund Fr. 19 000.00 zu verzeichnen. Bei den juristischen Personen liegt der Ertrag rund 25 000.00 über den Budgeterwartungen. Der Mehrertrag ist bei den Gewinnsteuern festzustellen. Bei den Grundstückgewinnsteuern und Sonderveranlagungen ist der Ertrag beinahe doppelt so hoch oder rund Fr. 29 000.00 über dem budgetierten Wert. Diese Steuerarten basieren auf einmaligen Ereignissen und sind schwer voraussehbar. Die Zuschüsse aus dem Finanzausgleich fielen um rund Fr. 17 000.00 tiefer aus als angenommen. Die Berechnung der Zuschüsse stützt sich auf die drei dem Abrechnungsjahr vorangegangenen Steuerjahre. Da der Steuerertrag in den betreffenden drei Jahren stets zunahm, ist bei den Zuschüssen in Zukunft nicht mehr mit einer Erhöhung zu rechnen. Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens wurde mit dem Verkauf des alten Schützenhauses und mit einem damit verbundenen Buchgewinn von Fr. 200 000.00 gerechnet. Da der Verkauf im Rechnungsjahr noch nicht zustande kam, blieb auch der Buchgewinn aus. Die gebührenfinanzierten Bereiche schliessen wie folgt ab: Bereich Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Wasser Fr. -34 495.75 Fr. -34 400.00 Fr. -52 609.30 Abwasser Fr. -44 483.20 Fr. -76 400.00 Fr. -78 200.00 Kehricht Fr. + 2 250.65 Fr. + 5 200.00 Fr. + 3 500.00 Im Bereich Abwasser konnten ein Ueberschuss der Investitionsrechnung im Betrag von Fr. 8 249.55 und Kanalisationseinkaufsgebühren von Fr. 19 899.55 verbucht werden. Die Reserve (Eigenkapital) in diesem Bereich beträgt noch Fr. 286 614.80 (Vorjahr Fr. 331 098.00). Im Bereich Wasser beträgt die Reserve (Eigenkapital) nur noch Fr. 28 842.14 (Vorjahr Fr. 63 337.89). Dies bedeutet, dass die Finanzierung, das heisst der Wasserpreis, dringend angehoben werden muss; ansonsten dieser Bereich wohl Ende 2015 in einen Bilanzfehlbetrag laufen wird. Im Bereich Kehricht konnte das Eigenkapital um Fr. 2 250.65 auf Fr. 11 514.12 angehoben werden. Das Eigenkapital beträgt nach der Verbuchung des Aufwandüberschusses von Fr. 436 553.37 noch immer Fr. 2 828 929.30, was rund 25 Steuerzehntel entspricht. Das Verwaltungsvermögen nahm von Fr. 432 041.00 zu Beginn des Berichtsjahres um Fr. 320 552.70 auf Fr. 752 593.70 zu. Die Sachgüter weisen per 31.12.2014 folgende Bestände aus:

Sachgüter Bestand am 31.12.2014 Grundstücke und Landreserven Fr. 87 724.00 Gemeindestrassen Fr. 166 222.00 Kanalisation Fr. 1.00 Wasserversorgung Fr. 1.00 Wehrdienstgebäude Fr. 129 681.00 Mehrzweckgebäue / Schulanlage Fr. 155 065.50 Neues Gemeindehaus und Dorfplatz Fr. 214 891.20 Mobiliar, Maschinen, EDV Fr. 1.00 Uebrige Sachgüter Fr. 1.00 Darlehen und Beteiligungen Bestand am 31.12.2014 476 Aktien Aare Seeland Mobil AG Fr. 1.00 4 Anteilscheine Dahlia Wiedlisbach Fr. 1.00 15 Aktien KEBAG Zuchwil Fr. 1.00 7 Aktien ZAR AG Aarwangen Fr. 1.00 37 Aktien Anzeiger Oberaargau West Fr. 1.00 Stiftung Reg. Arbeitszentrum H buchs. Fr. 1.00 Antrag an die Gemeindeversammlung 1. Der Nachkredit im Betrag von Fr. 126 401.80 für die ausserordentliche Entnahme aus dem Schutzraumfonds wird genehmigt. 2. Die Nachkredite in der Kompetenz des Gemeinderates von Fr. 52 050.65 werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Jahresrechnung 2014 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 436 553.37 wird genehmigt. Erläuterungen zum Traktandum 2 Schulhauswartwohnung Abrechnung Verpflichtungskredit Die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2013 bewilligte für die Sanierung der Schulhauswartwohnung einen Kredit von Fr. 50 000.00. Am 29. April 2014 bewilligte der Gemeinderat nachträglich noch einen zusätzlichen Kredit von Fr. 15 000.00. Da der zusätzliche durch den Gemeinderat nachträglich bewilligte Kredit von Fr. 15 000.00 ebenfalls durch die Gemeindeversammlung hätte beschlossen werden sollen, muss die Versammlung den Nachkredit genehmigen. Abrechnung: Nussbaum Schreinerei, Verkleidung Badewanne Fr. 1 025.00 Vauthey AG, Gipserarbeiten Fr. 158.50 Flückiger Adrian Plattenleger Fr. 12 233.20 Kauer Barbara, Malerarbeiten Fr. 1 578.05 Logically AG, belastetes Altholz Fr. 49.25 Elektro Aebi, Elektroarbeiten Fr. 3 293.95 Futura Glas, Küchenrückwände, Spritzschutzglas Fr. 3 078.00

Schneeberger AG, Sanitärarbeiten Fr. 20 753.85 Riesen Thomas, Holzbauarbeiten Fr. 23 420.55 Grütter Bau, Maurerarbeiten Fr. 126.35 Riesen Thomas, Einbauschrank Fr. 1 829.00 Beso Express, Schlussreinigung Fr. 388.80 Total Fr. 67 934.50 Antrag an die Gemeindeversammlung 1. Der Nachkredit im Betrag von Fr. 17 934.50 wird genehmigt. 2. Die Abrechnung des Verpflichtungskredits von Fr. 67 934.50 wird genehmigt. Erläuterungen zum Traktandum 3 Gesamtmelioration Bleienbach Thörigen Bettenhausen Die Gemeinden Bleienbach, Thörigen und Bettenhausen führen in Absprache mit der Fachstelle Tiefbau der Abteilung Strukturverbesserung und Produktion (ASP) des Kantons Bern für das geplante Gründungsverfahren, beziehungsweise Vorprojekt, zur Gesamtmelioration Bleienbach-Thörigen-Bettenhausen eine Submission der Ingenieurarbeiten im Einladungsverfahren durch. Anlässlich der Informationsveranstaltungen zur Vorstudie Altache im September 2014 hat das Initiativkomitee (Gemeindevertreter der drei Gemeinden) folgende drei Ingenieurbüros eingeladen an der Submission teilzunehmen: - Ristag Ingenieure AG, Oberstrasse 15, 3360 Herzogenbuchsee - RSW AG, Rosengasse 35, 3250 Lyss - Geobau Ingenieure AG, Südstrasse 8A, 3110 Münsingen Die Submission wird gestützt auf Art. 8 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) vom 05.11.1997 und auf Art. 1 der kantonalen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 01.01.2003 durchgeführt. Das Submissionsverfahren wird von der Fachstelle Tiefbau der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern geleitet. Die Gesamtkosten für das Vorprojekt belaufen sich für alle drei Gemeinden insgesamt auf Fr. 150 000.00. Es kann mit Subventionen von 50% bis 60% gerechnet werden. Die Einwohnergemeinde hat den Bruttokredit von Fr. 150 000.00 zu beschliessen. Nach Abzug der Subventionen von 60% werden für Thörigen Nettokosten von Fr. 20 000.00 verbleiben. Antrag an die Gemeindeversammlung 1. Der Kredit für das Vorprojekt im Betrag von Fr. 150 000.00 wird genehmigt.

Verschiedenes Gemeindeverband Begräbnisbezirk Thörigen Der Vorstand sucht ab 01. Januar 2016 einen Sigrist / eine Sigristin sowie einen Stellvertreter eine Stellvertreterin. Beiden Stellen werden im Stundenlohn entschädigt. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Präsidenten, Herr Peter Wälchli, Telefon 062 961 06 54 oder bei Frau Käthi Grütter, Telefon 062 961 30 81. Infos aus der Gemeindeverwaltung Frau Christine Lehmann wird ihre Anstellung bei der Gemeindeverwaltung per Ende Juli 2015 beenden. Da Frau Lehmann noch Ferien bezieht und Ueberzeit kompensiert wird sie nur noch bis Donnerstag, 09. Juli 2015 arbeiten. Wir wünschen Frau Christine Lehmann für die Zukunft viel Glück, alles Gute und gute Gesundheit. Ab 01. September 2015 wird Frau Nadja Bösiger, wohnhaft in Langenthal, ihre Stelle als Leiterin Gemeindekanzlei und Stellvertreterin des Gemeindeverwalters antreten. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung heissen Nadja Bösiger herzlich willkommen und freuen sich sehr auf eine tolle Zusammenarbeit. Umzug der Gemeindeverwaltung Ende Juni, anfangs Juli werden wir die Gemeindeverwaltung in das neue Gemeindehaus zügeln. Wir machen die Bevölkerung bereits heute darauf aufmerksam, dass die Gemeindeverwaltung an gewissen Tagen geschlossen sein wird. Selbstverständlich werden wir Ihnen die genauen Daten mit einem Flugblatt in alle Haushaltungen mitteilen. Bereits heute danken wir für das Verständnis und freuen uns, Sie in der neuen Gemeindeverwaltung an der Buchsistrasse 1A begrüssen und bedienen zu dürfen. Einweihung des Dorfplatzes und des Gemeindehauses An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass am Samstag, 22. August 2015 die Bevölkerung zum Einweihungsfest des Dorfplatzes und des Gemeindehauses herzlich eingeladen ist. Eine entsprechende Einladung wird frühzeitig in alle Haushaltungen verschickt.

Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung wünschen allen einen schönen Sommer.