Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass

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Transkript:

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau, Kontrolliert Integrierte Produktion und LKP-Produktpass 1 Neutral kontrollierter Vertragsanbau und Kontrolliert Integrierte Produktion 1.1 Allgemeines Die Richtlinien für den neutral kontrollierten Vertragsanbau (KVA) und die kontrolliert Integrierte Produktion (KIP) in Bayern wurden Anfang der 90er Jahre vom Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP) in Zusammenarbeit mit den Landesanstalten der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung (z. B. LBP) und der Wirtschaft in Anlehnung an die IP-Bundesrichtlinien erarbeitet. Diese Richtlinien wurden für verschiedene pflanzenbauliche Kulturen, z.b. Getreide, Kartoffeln, Hopfen, Gemüse und Obst entwickelt. Während für Obst und Gemüse die kontrolliert Integrierte Produktion geschaffen wurde, greift für Kartoffeln, Getreide, Zuckerrüben und Hopfen der kontrollierte Vertragsanbau. Im Jahr 2002 nahmen in Bayern rund 1.900 landwirtschaftliche Erzeugerbtriebe mit 12.925 ha Fläche am kontrollierten Vertragsanbau bzw. an der kontrolliert Integrierten Produktion teil (s. Tab. 1). Nach Aussage des LKPs veränderte sich die Anzahl der teilnehmenden Betriebe im Jahr 2003 nur unwesentlich. Tab. 1 Anbauumfang der kontrolliert Integrierten Produktion (KIP) bzw. des neutral kontrollierten Vertragsanbaus (KVA) nach Fläche und Betrieben im Jahr 2002 (Quelle: LKP Bayern e. V.) Kulturartengruppe Fläche in ha Anzahl der Betriebe Getreide 4.956 585 Kartoffeln 2.670 460 Hopfen 249 92 Gemüse 5.050 517 Obst 730 270 Der kontrollierte Vertragsanbau bzw. die kontrolliert Integrierte Produktion sind Systeme, die nicht an die Verbraucher kommuniziert werden. Sie sind jedoch Basis zahlreicher Markenprogramme und Qualitätssiegel. Im Jahr 2002 wurde von 29 Handelsfirmen, 14 Mühlen, 3 Bäckereien, 8 Mälzereien und 6 Brauereien KVA-Getreide, von 19 Handels- sowie 3 Verarbeitungsbetrieben KVA-Kartoffeln und von 8 Vertragsfirmen KVA-Hopfen abgenommen. An der kontrolliert Integrierten Produktion nahmen im Bereich Obst und Gemüse 49 Handelsbetriebe sowie 247 selbstvermarktende Erzeugerbetriebe teil. 1

Im Gegensatz zum kontrollierten Vertragsanbau, bei dem die erstaufnehmende Hand der pflanzlichen Erzeugnisse vertraglich eingebunden ist, sind bei der kontrolliert Integrierten Produktion keine Verträge zwischen Erzeugerbetrieben und Abnehmern erforderlich. Als neutrale Kontrollstelle überprüft das LKP mindestens einmal jährlich die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsregeln auf teilnehmenden landwirtschaftlichen Betrieben. 1.2 Richtlinien für den neutral kontrollierten Vertragsanbau und die kontrolliert Integrierte Produktion Die Kriterien des neutral kontrollierten Vertragsanbaus bzw. der kontrolliert Integrierten Produktion basieren auf den Grundsätzen des integrierten Pflanzenbaus. Für diverse Kulturen, wie z. B. Getreide, Kartoffeln, Hopfen, Gemüse und Obst wurden spezifische Qualitäts- und Erzeugungsregeln entwickelt, deren Einhaltung KIP- bzw. KVA- teilnehmende Betriebe gewährleisten müssen. Beim neutral kontrollierten Vertragsanbau gelten diese Kriterien als Mindeststandards, auf die durch den Abschluss von Verträgen zwischen Erzeugern und abnehmender Hand höhere Standards aufgesattelt werden können. Die Qualitäts- und Erzeugungsregeln sind für die unterschiedlichen Kulturen teilweise sehr spezifisch und lassen sich hier nicht detailliert darstellen. Grundsätzlich lassen sich jedoch einige Punkte exemplarisch in folgenden Bereichen zusammenfassen: Herkunft: Pflanzenbauliche Erzeugnisse müssen aus bayerischer Produktion stammen. Standort/Boden: Flächen dürfen nicht innerhalb der letzten 5 Jahre mit Klärschlamm gedüngt worden sein und nicht im regelmäßigen Überschwemmungsbereich liegen. Flächen des kontrolliert integrierten Landbaus müssen mit einer Feldtafel gekennzeichnet werden. Fruchtfolge: In den Erzeugungsrichtlinien für Ackerfrüchte werden bestimmte (i. d. R. mindestens 3-gliedrige) Fruchtfolgen und fruchtartenspezifische Begrenzungen (und evtl. besondere Bodenbearbeitungsverfahren) vorgeschrieben. Saatgut- und Sortenwahl: Es ist festgeschrieben, inwieweit zertifiziertes Saatoder Pflanzgut und (evtl. vertraglich) festgeschriebene Sorten verwendet werden müssen. Hinzu kommen evtl. weitere Bestimmungen über Saat- und Pflanzgut (z. B. hinsichtlich Qualitäts- und Resistenzeigenschaften). Pflanzenernährung: Die Grunddüngung hat auf Basis einer mindestens 4-jährigen Bodenuntersuchung und auf Empfehlungen der amtlichen Beratung zu erfolgen. 2

Weitere Regelungen bestehen bezüglich der N-Düngung (terminiert, grundsätzlich auf Grundlage einer zeitgerechten N min -Untersuchung bzw. nach der amtl. Beratung). Bei einigen Kulturen wird die Gülledüngung zeitlich und mengenmäßig begrenzt. Pflanzenschutz: Vor dem Einsatz chemischer PSM sollten alle anbau- und kulturartenspezifischen Maßnahmen ausgeschöpft werden. Im Falle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sind Bekämpfungsschwellen und Prognosemodelle zu beachten. Weitere Regelungen bestehen zu Fahrgassen, Trennstreifen und Spritzfenstern. Schlagkartei: Die Richtlinien besagen, dass alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen in Schlagkarteien oder Feldkarten dokumentiert werden müssen Ernte/Lagerung: Hier sind Regelungen über die geeignete Ernte und die Lagerung des Ernteguts festgehalten. Qualität: Im Rahmen von KVA/KIP müssen produktartenspezifische Qualitätsnormen, Handelsklassen und Grenzwerte (z.b. PS-Rückstände und Nitratwerte) eingehalten werden. Voraussetzung für die Produktion nach KVA bzw. KIP ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Erzeugerring für pflanzliche Produkte und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Zudem müssen Duldungserklärungen der Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen und Untersuchungen vorliegen. Im Rahmen der Integrierten Produktion für Obst und Gemüse sind die Richtlinien für die einzelnen Bereiche sehr detailliert ausformuliert und um zahlreiche Kriterien, z. B. im Bereich technische Ausstattung, ergänzt. 1.3 Überwachung und Kontrollen Erzeugerbetriebe bzw. deren Vertragspartner müssen ihre Produktionsvorhaben im Rahmen von KVA bzw. KIP mit diversen Angaben (z. B. Erzeugungsumfang, Schlagdaten usw.) beim LKP anmelden. Sie verpflichten sich, dem LKP nach der Ernte einen mengen- und qualitätsmäßigen Nachweis über Lieferung und Verwendung der Ware aus dem kontrollierten Anbau zu liefern, die beim KVA die aufnehmende Hand bzw. der Verarbeitungsbetrieb bestätigt. Beim KVA werden von der abnehmenden Hand vertraglich gebundene Erzeuger an das LKP gemeldet. Das LKP erhält vor Abschluss der Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern ein Vertragsmuster zur Überprüfung. 3

Das LKP überprüft mindestens einmal jährlich jeden Erzeugerbetrieb, der nach KVA bzw. KIP produziert. Diese Kontrollen umfassen die Überprüfung der Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsregeln (wie z. B. Bodenuntersuchungen, Fruchtfolgen, Feldkarten bzw. Schlagkarteien), Feldbesichtigungen (mit Kontrolle der Beschilderung) sowie Probenahmen und Untersuchungen auf (im KVA vertraglich festgeschriebene) Qualitätskriterien sowie PSM-Rückstände bzw. Nitratwerte. Beim KVA werden einige Untersuchungen bei den abnehmenden Unternehmen durchgeführt. Nach erfolgreicher Kontrolle erteilt das LKP den Erzeugerbetrieben ein entsprechendes Zertifikat über die Produktion der jeweiligen Kulturen im Rahmen vom KVA bzw. von KIP. 1.4 Kompatibilität von KVA und KIP zu anderen Qualitätssicherungssystemen Der neutral kontrollierte Vertragsanbau bzw. die kontrolliert Integrierte Produktion sind als Qualitätssicherungssysteme zu betrachten, die vom LKP als neutrale Kontrollinstitution überwacht und zertifiziert werden. Nach Ansicht des LKP sind sie auf Erzeugerebene eine geeignete Basis für das Qualitätssicherungssystem International Food Standard (IFS). IFS fordert als horizontales System der Eigenmarkenlieferanten für den LEH auf landwirtschaftlicher Stufe die Erzeugung nach der guten fachlichen Praxis, die durch KVA bzw. KIP gewährleistet wäre. 2 LKP-Produktpass Das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP) entwickelte in den Jahren 2002 und 2003 mit dem StMLF, der LfL und den LwÄ den LKP- Produktpass für die pflanzenbauliche Erzeugung. Im Rahmen der Entwicklung erfolgte eine breite Abstimmung mit der Südzucker AG, der BayWa und dem BBV. Entstanden ist ein Dokumentationssystem, in dem die Produktion der Kulturen (in Schlagkarten) sowie die Lagerung (in Lagerkarten) und der Transport (in Transportkarten) dokumentiert werden. Dieses Dokumentationssystem wird der Landwirtschaft sowohl als handschriftliche als auch als elektronische Variante zur Verfügung gestellt. Der LKP-Produktpass wurde für alle pflanzenbaulichen Kulturen entwickelt, um Insellösungen entgegen zu treten und den Erzeugern ein einheitliches Dokumentationssystem zur Verfügung zu stellen. 4

Zielsetzung ist es dabei, eine möglichst einfache und praxisgerechte Möglichkeit zu bieten, um einerseits den gesetzlichen Vorgaben und andererseits den Anforderungen von Vermarktungspartnern bezüglich Dokumentation und damit der Nachvollziehbarkeit des Produktionsprozesses gerecht zu werden. Durch den LKP-Produktpass besitzt der Landwirt Unterlagen, mit denen er seine Wirtschaftsweise im Pflanzenbau dokumentiert. Vor Gericht kann ihm somit keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden (bzgl. Produkthaftung). Bisher ist der LKP-Produktpass als Eigenkontroll- bzw. Dokumentationssystem konzipiert. Von externen Kontrolleinrichtungen wird dieses System bisher noch nicht kontrolliert. Es ist geplant, dass der LKP-Produktpass als Bestandteil in KVA bzw. KIP integriert wird. Der LKP-Produktpass wurde nach Aussagen des LKPs inzwischen weit über 1000 mal als EDV-Version verkauft. Kartoffel-Erzeuger, die an das Kartoffel-Centrum Bayern (KCB) liefern, sowie Zuckerrüben-Erzeuger verwenden dieses System bereits. Das LKP hält den LKP-Produktpass als System zur Dokumentation der guten fachlichen Praxis der pflanzenbaulichen Erzeugerstufe, die bei dem International Food Standard (IFS) vorgeschrieben ist, als geeignet. Darüber hinaus sieht es den LKP-Produktpass zukünftig als geeigneten Bestandteil zur Dokumentation der pflanzenbaulichen Produktionsabläufe auf Erzeugerstufe für die Qualitätssicherungssysteme Qualität und Sicherheit für Obst und Gemüse sowie EUREPGAP. Der LKP-Produktpass und Informationen hierzu können beim Landeskuratorium für Pflanzliche Erzeugung in Bayern e. V. (LKP) bezogen werden. Mai 2004 Florian Schlossberger LfL, Institut für Ernährungswirtschaft und Markt 5