Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach 194 Baugesetzbuch für das Grundstück:

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Transkript:

Anlage 8.4 Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach 194 Baugesetzbuch für das Grundstück: Schwartauer Allee 42, 44, 44a in Lübeck Der Verkehrswert das Grundstückes wurde zum Wertermittlungsstichtag 26.01.2016 mit 550.000 ermittelt.

1. ALLGEMEINE ANGABEN 3 2. BESCHREIBUNG DES WERTERMITTLUNGSOBJEKTES 4 2.1 Rechtliche Gegebenheiten 4 2.2 Grundstücksbeschreibung 4 2.3 Gebäudebeschreibung 5 3. ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES 7 3.1 Grundlagen 7 3.2 Bodenwert 8 3.3 Allgemeines Ertragswertverfahren 9 3.3.1 Ertragswertverfahren für Folgenutzung als Bürogebäude 10 3.3.2 Ertragswertverfahren für Folgenutzung als Wohnunterkunft für Flüchtlinge oder Obdachlose 13 3.4 Verkehrswert 15 Anlage 1: Auszug aus der Stadtkreiskarte mit Kennzeichnung der Lage des Bewer tungsobjektes Anlage 2: Lageplan mit Kennzeichnung des Bewertungsobjektes Anlage 3: Fotos des Bewertungsobjektes (4 Seiten) Anlage 4: Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitt) ( 5 Seiten) Anlage 5: Ausstattungsstandards nach NHK 2000 (entfällt hier) Anlage 6: Flächenberechnung (2 Seiten) Anlage 7: Herangezogene Unterlagen Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 2 von 16

1. Allgemeine Angaben Auftraggeber: Hansestadt Lübeck, Bereich Wirtschaft und Liegenschaften Auftragsdatum: 10.11.2015 Wertermittlungsstichtag: 26.01.2016 Lagebezeichnung: Schwartauer Allee 44 Gemeinde: Hansestadt Lübeck Gemarkung: St. Lorenz Flur: 3 Flurstück: 31/1 tlw. Grundstücksgröße: Ca. 2.860 m 2 Grundbuch: Lübeck, Blatt 80521 Eigentümer laut Grundbuch: Hansestadt Lübeck Der Gutachterausschuss war in seiner Beratung am 26.01.2016 in folgender Besetzung tätig: Vorsitzender: Gutachter: Gutachter: Lars-Timo Voß, Dipl.-Vermessungsingenieur Bettina Menze, Architektin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Stefan Oldenburg, Architekt und Sachverständiger für Immobilienbewertung Ortsbesichtigung Das Wertermittlungsobjekt wurde am 26.01.2016 durch den Gutachterausschuss besichtigt. An der Besichtigung nahmen außerdem noch teil: Herr Torben Redder (Gebäudemanagement Hansestadt Lübeck) Frau Karin Kanning (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses) Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 3 von 16

Beschreibung des Wertermittiungsobjeictes Nachfolgend wird das Wertermittlungsobjekt mit den wesentlichen, für die Wertermittlung bedeutsamen Merkmalen beschrieben. Untersuchungen des Baugrundes und sonstige bauphysikalische oder chemische Spezialuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Der Wertermittlung werden die Umstände zugrunde gelegt, die im Rahmen einer Ortsbesichtigung erkennbar waren oder sonst bekannt geworden sind. Weiterreichende Untersuchungen zur Feststellung von Baumängeln oder Bauschäden wurden nicht vorgenommen. 2.1 Rechtliche Gegebenheiten Flächennutzungsplan: Bebauungsplan: Erschließungsbeiträge: Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck von 1990 (Stand 29.07.2015) liegt das zu bewertende Grundstück in einem Gebiet, das als gemischte Baufläche, Gemeinbedarf Schule dargestellt ist. Für den Bereich des Wertermittlungsobjektes liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Noch zu zahlende Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sind dem Gutachterausschuss nicht bekannt geworden. Rechte und Belastungen: In der Abteilung II des Grundbuchs ist eine befristete, (Grundbuch) beschränkt persönliche Dienstbarkeit, bestehend aus einem Benutzungsrecht und einer Bezugsbindung für Heizwärme und Warmwasser, für die Stadtwerke Lübeck GmbH eingetragen. Baulastenverzeichnis: Denkmalschutz: Eintragungen in der Abteilung III des Grundbuchs sind ohne Einfluss auf den Verkehrswert. Keine Eintragungen nach Auskunft der zuständigen Bauaufsicht. Das Grundstück ist als Kulturdenkmal in die Denkmal liste der Hansestadt Lübeck eingetragen. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. Es handelt sich um ein Doppel-Schulgebäude von 1890, errichtet von Baudirektor Schwiening. Weitere Rechte und Belastungen (schuldrechtlich): Mietverhältnisse bestehen nicht 2.2 Grundstücksbeschreibung Lage: Das Wertermittlungsobjekt liegt im Stadtteil St. Lorenz - Nord, an der Ostseite der Schwartauer Allee, zwischen der Marien- und der Matthäi-Straße. Außerdem besteht eine Zufahrt von der Katharinenstraße. Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 4 von 16

Form und Größe: Nutzung: Erschließung: Beschaffenheit: Die genaue Lage in Bezug auf die nähere Umgebung und die Form des Wertermittlungsobjektes sind aus den Auszügen aus der Liegenschaftskarte und aus der Stadtkreiskarte (s. Anlagen 1 und 2) zu ersehen. Das 2.860 m 2 große Wertermittlungsobjekt ist ungefähr rechteckig und eben. Die mittlere Breite beträgt ca. 48 m und die Tiefe ca. 56 m. Zusätzlich ist eine Zuwegung von der Katharinenstraße vorhanden. Das Wertermittlungsobjekt ist mit einem Schulgebäude bebaut. Auf dem ehemaligen Schulhof waren auch Stellplätze vorhanden. Das Wertermittlungsobjekt wird durch die Schwartauer Allee erschlossen. Die folgenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind in der Straße vorhanden: - Wasserversorgung - Stromversorgung - Kanalisation - Gasleitung Der Gutachterausschuss geht von einer normalen Bebaubarkeit des Grundstücks aus, da Anhaltspunkte für Mängel des Baugrundes nicht bekannt geworden sind. 2.3 Gebäudebeschreibung Die Angaben beziehen sich auf dominierende Ausstattungen und Ausführungen der Gebäude. In Teilbereichen können Abweichungen vorliegen. Zerstörende Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Insofern beruhen Angaben über nicht sichtbare Bauteile auf Auskünften, vorliegenden Unterlagen bzw. plausiblen Annahmen. Gebäudetyp: Baujahr: Geschosse: Keller: Dachgeschoss: Gewerbliche Nutzfläche: Schulgebäude 1890 3-Geschosse 100%, tlw. als Untergeschoss nutzbar Nicht ausgebaut 1528 m 2 in Erd- und Obergeschossen, 300 m 2 im Souterrain, Raumaufteilung siehe Anlage 4 Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 5 von 16

Bauausführung und Ausstattung Außenwände: Innenwände: Geschossdecken: Dachform und Dacheindeckung: Wärmedämmung: Fußböden: Geschosstreppen: Innentüren: Fenster: Außentüren: Elektroinstallation: Sanitäre Installationen: Beheizung: Warmwasserversorgung: Besondere Bauteile: Außenanlagen: Baulicher Zustand: Baumängel / Bauschäden: Energieausweis: Ziegelmauerwerk Mauerwerk, tlw. nachträgliche Raumaufteilung mit Leichtbauwänden Holzbalkendecken, Keller tlw. Gewölbedecken Satteldächer mit Pfannen- oder Pappeindeckung dem Baujahr entsprechend, der Fußboden des Dachbodens ist wärmegedämmt Flure Fliesen oder PVC, Klassenräume Parkett oder PVC-Belag Steintreppen mit Holz- oder PVC-Belag Holztüren Zur Straßenseite: Doppelfenster mit Alurahmen und 2x Einfachverglasung, Hofseite Holzrahmen mit Einfachverglasung, Wohnung Holzrahmen mit Isolierverglasung Holztüren Modernisiert, tlw. Datenkabel vorhanden Nur im Keller: Zwei Toilettenanlagen, 1 Bad/WC in ehern. Hausmeisterwohnung, 1 WC Fernwärme vom Blockheizkraftwerk im Keller (Eigentum der Stadtwerke Lübeck) Gastherme für Hausmeisterwohnung zentral über die Heizung keine Hofbefestigung und Einfriedigung Dem Alter entsprechend durchschnittlich keine, die über das Maß der normalen Alterswertminderung hinausgehen. Für das Wertermittlungsobjekt liegt kein Energieausweis vor. Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 6 von 16

3. Ermittlung des Verkehrswertes 3.1 Grundlagen 3.1.1 Definition des Verkehrswertes Der Verkehrswert ist im 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. 3.1.2 Kaufpreissammlung Nach 195 BauGB haben die Notare die beurkundeten Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden. Auf der Grundlage der Kaufverträge wird eine Kaufpreissammlung geführt. Die Kaufpreissammlung ermöglicht dem Gutachterausschuss einen umfassenden Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt. Aus ihr werden bewertungsrelevante Daten, unter anderem Bodenrichtwerte, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze abgeleitet. Dabei kommen nur die Kaufpreise zur Auswertung, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und nicht von ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen beeinflusst worden sind. 3.1.3 Wertermittlungsverfahren Die Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt. Üblich sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Verfahren ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten auszuwählen. Das Vergleichswertverfahren leitet den Verkehrswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen von Grundstücken ab, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. ( 15 ImmoWertV). Ein Preisvergleich für bebaute Grundstücke ist im Allgemeinen nur dann möglich, wenn die baulichen Anlagen der Vergleichsgrundstücke hinsichtlich Baualter, Größe, Ausstattung und Zustand annähernd mit denjenigen des Bewertungsobjektes übereinstimmen. Der Bodenwert ist in der Regel durch Preisvergleich zu ermitteln. Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus einem bebauten Grundstück marktüblich erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert des Grundstücks ist. Dieses trifft z.b. bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken zu. Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 7 von 16

Das Sachwertverfahren findet entsprechend den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes dann Anwendung, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes für den Wert ausschlaggebend sind. Das ist z.b. bei eigengenutzten Wohngrundstücken der Fall. 3.1.4 Wahl des Verfahrens Als Folgenutzung hält der Gutachterausschuss eine Nutzung als Bürogebäude für realistisch. Der Gutachterausschuss wendet im vorliegenden Wertermittlungsfall das Ertragswertverfahren an. Bürogebäude werden am Grundstücksmarkt aufgrund ihrer Nutzungsmöglichkeit nach ertragswirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt. Vergleichswerte für vergleichbare Objekte liegen nicht vor. 3.2 Bodenwert Der Bodenwert wird vorrangig aus Preisen vergleichbarer Grundstücke abgeleitet. Um zu einer sicheren Aussage zu kommen, ist eine ausreichende Zahl von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke erforderlich ( 15 Abs. 1 ImmoWertV). Die Preise, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen und von ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen beeinflusst worden sind, dürfen nicht in das Vergleichswertverfahren einbezogen werden. Dabei kann der Bodenwert auch auf der Grundlage geeigneter Bodenrichtwerte ermittelt werden ( 16 Abs. 1 ImmoWertV). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für normal zugeschnittene Grundstücke, die vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre in wiederkehrenden Sitzungen aufgrund der Kaufpreissammlung ermittelt werden. Aus der näheren Umgebung des Wertermittlungsobjektes sind keine aktuellen Kauffälle für vergleichbare baureife Grundstücke registriert. Der Gutachterausschuss hat zum Stichtag 31.12.2014 für die das Wertermittlungsobjekt einschließende Zone einen Bodenrichtwert von 190 /m 2 ermittelt. Dieser Wert gilt für ein unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Geschossbaugrundstück mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,5. Nach einer aktuellen Einsicht in die Kaufpreissammlung sind bis zum heutigen Zeitpunkt keine gravierenden Abweichungen zu erkennen. Bei der Ableitung des Bodenwertes aus dem Bodenrichtwert sind Abweichungen zwischen den individuellen Merkmalen des Wertermittlungsobjektes und denen des typischen Grundstücks, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht, durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Derartige Abweichungen sind in diesem Fall die Lage und die Ausnutzung. Die Umgebung des Bewertungsobjektes ist durch gemischte Nutzung geprägt. Die Lage an der Hauptstraße wäre wegen der vorhandenen Lärmimmissionen für eine Wohnnutzung wertmindernd zu berücksichtigen, für eine gewerbliche Nutzung ist die Sichtbarkeit wichtig. Die Vor- und Nachteile heben sich nach Auffassung des Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 8 von 16

Gütachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck Gutachterausschusses für eine zukünftige Nutzung als Bürogebäude auf. Die Ausnutzung des Grundstücks ist geringer als die Bezugseinheit des Bodenrichtwertes. Bei Einbeziehung des Untergeschosses in die Bruttogeschossfläche ergibt sich ein GFZ von rd. 1,0. Der Umrechnungsfaktor zur Berücksichtigung der geringeren Ausnutzung beträgt 0,8. Der umgerechnete Bodenwert ergibt sich zu 152 /m 2. Der Gutachterausschuss hält einen Bodenwertansatz von 150 /m 2 für angemessen. Der Bodenwert ergibt sich somit zu: Fläche Nutzung Größe BW-Ansatz Bodenwert m 2 /m 2 rentierlicher Anteil 2.860 150,00 429.000 Z rentierl. Anteil 2.860 429.000 sonstige Flächen 0 Z sonstige Flächen 0 0 Bodenwert insgesamt 2.860 429.000 3.3 Allgemeines Ertragswertverfahren Das Ertragswertverfahren geht von der Annahme aus, dass der Grundstückswert sich als gegenwärtiger Wert (Barwert) aller künftigen Reinerträge ergibt, die der Eigentümer aus seinem Grundstück erzielen kann. Bei der Ermittlung der Barwerte ist zwischen den beiden Bestandteilen des Grundstücks: zu unterscheiden. - Grund und Boden - Gebäude und Außenanlagen Der Grund und Boden ist ein unbegrenzt nutzbares Wirtschaftsgut. Er verzinst sich deshalb im Sinne eines Dauerertrages. Infolgedessen kann der auf den Grund und Boden entfallende Reinertragsanteil als Jahresbetrag einer ewigen Rente kapitalisiert werden. Der auf die Gebäude und Außenanlagen entfallende Reinertragsanteil ist dagegen nur ein begrenzter Ertrag. Er kann daher auch nur als Jahresbetrag einer Zeitrente betrachtet werden, deren gegenwärtiger Wert (Barwert) zu ermitteln ist. Zur Durchführung des Ertragswertverfahrens ist es deshalb erforderlich, den aus dem gesamten Grundstück zu erzielenden Gesamtreinertrag für die Kapitalisierung aufzuteilen. Das geschieht, indem man zunächst den Bodenwert des Grundstücks ermittelt und daraus den Reinertragsanteil des Bodens errechnet. Die Differenz zum Gesamtreinertrag ist der auf die Gebäude und Außenanlagen entfallende Reinertragsanteil, aus dem der Gebäudeertragswert ermittelt wird. Wert der baulichen Anlagen Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist von dem marktüblich erzielbaren jährlichen Reinertrag auszugehen. Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüglich Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 9 von 16

der Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes laufend erforderlich sind (Bewirtschaftungskosten, 19 ImmoWertV). Der Rohertrag ergibt sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse marktüblich erzielbaren Erträgen aus dem Grundstück ( 18 Abs. 2 ImmoWertV). Die Höhe der marktüblich erzielbaren Mieten ist insbesondere abhängig von der Ausstattung, der Wohn- bzw. Nutzfläche, dem Alter des Objektes und der Lage des Objektes bzw. der Lage der Mieträume im Objekt selbst. 3.3.1 Ertragswertverfahren für Folgenutzung als Bürogebäude An gesetzte (marktüblich erzielbare) Mieten: Werden für die Nutzung von Grundstücken oder Teilen eines Grundstücks keine oder vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind diese nicht im Ansatz des Rohertrages zu berücksichtigen, sondern am Ende der Verfahrens als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Anzahl d.einheiten Nutzungseinheiten Wohn- Miete Monatsmiete /Nutzfläche m 2 3 EG, 1. +2. OG 1528 6,00 9.168 1 KG 300 5,50 1.650 4 /m 2 1.828 10.818 jährlicher Rohertrag 129.816 Aus dem Jahresrohertrag sind die laufenden Bewirtschaftungskosten zu bestreiten. Bewirtschaftungskosten sind die marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Berücksichtigungsfähige Bewirtschaftungskosten sind die Instandhaltungskosten, die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis sowie die nicht umgelegten Betriebskosten. An Bewirtschaftungskosten werden für dieses Objekt rd. 30 Prozent in Ansatz gebracht. Der jährliche Reinertrag ergibt sich wie folgt: jährlicher Rohertrag 129.81 Bewirtschaftungskosten % des Rohertrages 3 6 - jährlicher Reinertrag 0 38.945 90.87 1 Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 10 von 16

Liegenschaftszinssatz Um den Gebäudereinertragsanteil zu erhalten, ist vom Gesamtreinertrag der auf Grund und Boden entfallende Anteil als Verzinsungsbetrag des ermittelten Bodenwertes abzuziehen. Welcher Zinssatz (Liegenschaftszinssatz) der Verzinsung zugrunde zu legen ist, richtet sich nach der Art des Objektes und den zum Wertermittlungsstichtag auf dem örtlichen Grundstücksmarkt herrschenden Verhältnissen. Nach Kenntnis des Gutachterausschusses verzinsen sich Objekte wie dieses Wertermittlungsobjekt nach den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Grundstücksmarkt zu 6 Prozent. Für die weitere Berechnung wird dieser Zinssatz verwendet. Restnutzungsdauer Der Reinertragsanteil der Gebäude führt, mit dem Liegenschaftszinssatz über die Restnutzungsdauer der Gebäude kapitalisiert, zum Gebäudeertragswert. Als Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Hierbei ist zu beachten, ob die baulichen Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der auf dem betroffenen Grundstück wohnenden oder arbeitenden Menschen entsprechen. Der Gutachterausschuss setzt unter diesen Gegebenheiten eine mittlere Restnutzungsdauer von 30 Jahren für das Wertermittlungsobjekt an. Zur einfacheren Berechnung ist der Barwertfaktor, der - mit dem Reinertragsanteil des Gebäudes multipliziert - den Gebäudeertragswert ergibt, in Anlage 1 der ImmoWertV in Abhängigkeit vom Zinssatz und der Restnutzungsdauer tabelliert. Ertragswert der baulichen Anlagen Der Wert der baulichen Anlagen ergibt sich zu: jährlicher Reinertrag 90.87 Liegenschaftszinssatz in % 6 1 Bodenwertverzinsung (rentierlicher Anteil) - Reinertrag der baulichen Anlagen 25.74 65.13 mittlere Restnutzungsdauer Jahre 30,0 1 Zinssatz % 6,00 Barwertfaktor-Kapitalisierung 13,764 8 Ertragswert der baulichen Anlagen 896.518 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Besondere objektspezifischen Grundstücksmerkmale ( 8 (3) ImmoWertV), die bei der bisherigen Ermittlung noch nicht erfasst wurden, sind abschließend zu berücksichtigen. Insbesondere sind Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltung zu beachten, soweit sie nicht bereits durch den Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 11 von 16

Ansatz eines geringeren als des bei ordnungsgemäßem Zustand nachhaltig erzielbaren Ertrages, durch eine entsprechende geänderte Restnutzungsdauer oder durch den Liegenschaftszinssatz berücksichtigt sind. Die Fenster sind tlw. nur einfach verglast. Auch die vorhandenen Doppelfenster zur Straße sind erneuerungsbedürftig. Hierfür wird insgesamt ein Abschlag von 130.000 vorgenommen. Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Kostenaufwand, sondern dem Werteinfluss dieses Mangels am Grundstückmarkt. Für die Herstellung der Vermietbarkeit als Büroflächen müssen Investitionen getätigt werden. Es müssen bspw. WC-Anlagen und Teeküchen auf jeder Etage erstellt, Decken abgehängt und Malerarbeiten ausgeführt werden. Hierfür wird ein durchschnittlicher Ansatz von 350 /m 2 Nutzfläche inkl. Baunebenkosten für erforderlich gehalten, bei rd. 1800 m 2 entspricht das rd. 630.000 Abschlag für Reparaturstau (Bauschäden/Baumängel) 0 Sonstiges Fenster -130.000 Sonstiges Investitionskosten zur Herstellung der Vermietbarkeit -630.000 Wertansatz besondere objektspez. Grundstücksmerkmale -760.000 Ertragswert Der Ertragswert ergibt sich als Summe vom Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, die bei der bisherigen Ermittlung noch nicht erfasst worden sind. Insbesondere sind Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltung zu beachten, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines geringeren als des bei ordnungsgemäßem Zustand marktüblich erzielbaren Ertrages o- der durch eine entsprechende geänderte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind. Der Ertragswert wird somit wie folgt ermittelt: rentierlicher Bodenwert 429.000 Ertragswert der baulichen Anlagen 896.518 vorläufiger Ertragswert 1.325.51 Marktanpassungsfaktor 1,00 8 Marktanpassung 0 bes. objektspez. Grundstücksmerkmale -760.000 sonstiger Bodenwert 0 Ertragswert 565.518 Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren gerundet 566.000 Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 12 von 16

3.3.2 Ertragswertverfahren für Folgenutzung als Wohnunterkunft für Flüchtlinge oder Obdachlose Der Gutachtersauschuss sieht hier für die nächsten 10 Jahre eine Vermietungsmöglichkeit als Gesamtobjekt als Wohnunterkunft für Flüchtlinge oder Obdachlose. Dafür sind allerdings erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich. Angesetzte (marktüblich erzielbare) Mieten: Anzahl d. Einheiten Nutzungseinheiten Wohn- Miete Monatsmiete /Nutzfläche m 2 1 EG; 1. +2. OG 1528 7,90 12.071 2 1 KG 300 7,90 2.370 /m 2 2 1.828 14.441 jährlicher Rohertrag 173.292 Aus dem Jahresrohertrag sind die laufenden Bewirtschaftungskosten zu bestreiten. Bewirtschaftungskosten sind die marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Berücksichtigungsfähige Bewirtschaftungskosten sind die Instandhaltungskosten, die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis sowie die nicht umgelegten Betriebskosten. An Bewirtschaftungskosten werden für diese Berechnungsvariante unter Berücksichtigung der kurzen Restnutzungsdauer nur reduzierte Kosten berücksichtigt, die mit rd. 15 Prozent in Ansatz gebracht werden. Der jährliche Reinertrag ergibt sich wie folgt: jährlicher Rohertrag 173.29 Bewirtschaftungskosten % des Rohertrages 1 2 - jährlicher Reinertrag 5 25.994 147.29 8 Liegenschaftszinssatz Um den Gebäudereinertragsanteil zu erhalten, ist vom Gesamtreinertrag der auf Grund und Boden entfallende Anteil als Verzinsungsbetrag des ermittelten Bodenwertes abzuziehen. Welcher Zinssatz (Liegenschaftszinssatz) der Verzinsung zugrunde zu legen ist, richtet sich nach der Art des Objektes und den zum Wertermittlungsstichtag auf dem örtlichen Grundstücksmarkt herrschenden Verhältnissen. Nach Kenntnis des Gutachterausschusses verzinsen sich Objekte wie dieses Wertermittlungsobjekt nach den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Grundstücksmarkt zu 6 Prozent. Für die weitere Berechnung wird dieser Zinssatz verwendet. Restnutzungsdauer Der Reinertragsanteil der Gebäude führt, mit dem Liegenschaftszinssatz über die Restnutzungsdauer der Gebäude kapitalisiert, zum Gebäudeertragswert. Als Rest Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 13 von 16

nutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Hierbei ist zu beachten, ob die baulichen Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der auf dem betroffenen Grundstück wohnenden oder arbeitenden Menschen entsprechen. Der Gutachterausschuss setzt unter diesen Gegebenheiten eine mittlere Restnutzungsdauer von 10 Jahren für das Wertermittlungsobjekt an. Zur einfacheren Berechnung ist der Barwertfaktor, der - mit dem Reinertragsanteil des Gebäudes multipliziert - den Gebäudeertragswert ergibt, in Anlage 1 der ImmoWertV in Abhängigkeit vom Zinssatz und der Restnutzungsdauer tabelliert. Ertragswert der baulichen Anlagen Der Wert der baulichen Anlagen ergibt sich zu: jährlicher Reinertrag 147.298 Liegenschaftszinssatz in % 6 Bodenwertverzinsung (rentierlicher Anteil) -25.740 Reinertrag der baulichen Anlagen 121.558 mittlere Restnutzungsdauer Jahre 10,0 Zinssatz % 6,00 Barwertfaktor-Kapitalisierung 7,3601 Ertragswert der baulichen Anlagen 894.681 Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Besondere objektspezifischen Grundstücksmerkmale ( 8 (3) ImmoWertV), die bei der bisherigen Ermittlung noch nicht erfasst wurden, sind abschließend zu berücksichtigen. Insbesondere sind Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltung zu beachten, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines geringeren als des bei ordnungsgemäßem Zustand nachhaltig erzielbaren Ertrages, durch eine entsprechende geänderte Restnutzungsdauer oder durch den Liegenschaftszinssatz berücksichtigt sind. Die Fenster sind tlw. nur einfach verglast. Auch die vorhandenen Doppelfenster zur Straße sind erneuerungsbedürftig. Hierfür wird insgesamt ein Abschlag von 130.000 vorgenommen. Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Kostenaufwand, sondern dem Werteinfluss dieses Mangels am Grundstückmarkt. Für die Herstellung der Vermietbarkeit als Wohnunterkunft müssen erheblich höhere Investitionen getätigt werden, als für eine Büronutzung. Hierfür wird ein durchschnittlicher Ansatz von 1000 /m 2 Nutzfläche inkl. Baunebenkosten für erforderlich gehalten, bei rd. 1800 m 2 entspricht das rd. 1.800.000. Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 14 von 16

Abschlag für Reparaturstau (Bauschäden/Baumängel) 0 Sonstiges Fenster -130.000 Sonstiges Investitionskosten zur Herstellung der Ver- mietbarkeit - 1.800.000 Wertansatz besondere objektspez. Grundstücksmerkmale - 1.930.000 Ertragswert Der Ertragswert ergibt sich als Summe vom Bodenwert und Wert der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale, die bei der bisherigen Ermittlung noch nicht erfasst worden sind. Insbesondere sind Abweichungen vom normalen baulichen Zustand infolge unterlassener Instandhaltung zu beachten, soweit sie nicht bereits durch den Ansatz eines geringeren als des bei ordnungsgemäßem Zustand marktüblich erzielbaren Ertrages o- der durch eine entsprechende geänderte Restnutzungsdauer berücksichtigt sind. Der Ertragswert wird somit wie folgt ermittelt: rentierlicher Bodenwert 429.000 Ertragswert der baulichen Anlagen 894.681 vorläufiger Ertragswert 1.323.68 Marktanpassungsfaktor 1,00 1 Marktanpassung 0 bes. objektspez. Grundstücksmerkmale - sonstiger Bodenwert 1.930.00 0 Ertragswert -606.319 Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren gerundet -606.000 Damit ergibt sich ein negativer Ertragswert. Der Investitionsaufwand ist auf eine Restnutzungsdauer von 10 Jahren nicht rentierlich. Ob solche Wohnunterkünfte ängerfristig gebraucht werden ist heute nicht absehbar. Für eine längerfristige Wohnnutzung ist die vollständige Sanierung des Gebäudes mit Umbau zu Mietwohnungen notwendig. Die Höhe der Investitionskosten ist im Rahmen dieses Gutachtens nicht zu ermitteln. Dies gilt ebenso für einen möglichen Mietansatz, da dieser abhängig von Größe und Ausstattung der Wohnungen ist. Eine Ertragswertberechnung für eine derartige Nutzung ist mit den vorliegenden Informationen nicht möglich. Insgesamt wird als realistischste Folgenutzung die gewerbliche Nutzung mit Büroflächen gesehen. 3.4 Verkehrswert Nach 8 der Immobilienwertermittlungsverordnung ist der Verkehrswert nach den Ergebnissen der herangezogenen Verfahren unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit und unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 15 von 16

Das im Keller befindliche Blockheizkraftwerk der Stadtwerke Lübeck wird nicht als wertbeeinflussend gesehen, da ein Abriss des Gebäudes wegen des bestehenden Denkmalschutzes nicht in Betracht kommt. Die dazu eingetragene Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs hätte dann einen Einfluss auf den Verkehrswert, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zur längerfristigen, unentgeltlichen Nutzung der Räumlichkeit gäbe. Dazu ist dem Gutachterausschuss bisher keine Information zugegangen. In der Ertragswertberechnung ist für die Räumlichkeit im Keller kein Mietansatz erfolgt, daher wäre eine unentgeltliche Nutzung bereits berücksichtigt. Bei freier Würdigung aller den Markt beeinflussenden Merkmale wurde der Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag 26.01.2016 für das Grundstück mit Schwartauer Allee 42, 44, 44a in Lübeck 550.000 ermittelt. Dieses Gutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen vom Gutachterausschuss erstellt, deren Mitglieder sachkundig und erfahren sind. Der Gutachterausschuss arbeitet und entscheidet in eigener Verantwortung und frei von Weisung. Wir weisen darauf hin, dass Gutachten gemäß 193 Abs.4 BauGB keine bindende Wirkung haben, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist. Lübeck, den ß 1. April 2016 ; Lars-Timo Voß Vorsitzender des Gutachterausschusses zwei Ausfertigungen an : Hansestadt Lübeck, Bereich Liegenschaften Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck Geschäftsstelle beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Abt. 4 Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck Tel.: 0451-300 90 400 Fax: 0451-300 90 449 Bewertungsobjekt: Schwartauer Allee 42, 44, 44a, Lübeck, Az. GA 408/2015 Seite 16 von 16