Regierungspräsidium Gießen Lärm an Bundesfernstraßen (Autobahnen)

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Transkript:

Lärm an Bundesfernstraßen (Autobahnen) Vorsorge, Sanierung, Planung Gießen, den

Lärm an Bundesfernstraßen (Autobahnen) - Vorsorge, Sanierung, Planung Emissionen Immissionen Wahrnehmung und Wirkung von Lärm Lärmquelle Straße Neubau und wesentliche Änderung von Straßen Sanierung Bauleitplanung Lärmaktionsplanung lärmmindernde Maßnahmen 2

Emission - Immission Emissionen sind Luftverunreinigungen (z.b. Rauch, Staub, Gase, Geruch etc.) Lärm Erschütterungen Licht Wärme Strahlen 3

Emission - Immission Zusammenhang zwischen Emission und Immission Emission Transmission Immission 4

Emission - Immission beeinflussende Faktoren Emission Übertragungsweg Immission Anzahl der Fahrzeuge Anteil LKW Fahrbahnbelag Geschwindigkeit Entfernung zw. Emissions-/Immissionsort Hindernisse (natürlich und künstliche, wie z.b. Lärmschutzwände) Wetterlage Bausubstanz Anordnung der Wohnräume 5

Wahrnehmung h von Lärm Schalldruck in μpa db(a) Lärm = unerwünschter, störender Schall Schall = Folge von Druckschwankungen,die sich als Welle im Übertragungsmedium (i.d.r. Luft) ausbreitet Schalldruck = Maß für Stärke des Schallereignisses Gehörschädigung Lautsprecher von Rockkonzerten laute Walkman-Musik LKW im Stadtverkehr PKW im Stadtverkehr Schreibmaschine Zimmerlautstärke (Fernsehen/Radio) normale Unterhaltung Darstellung des Schalldrucks im logarithmischem Maßstab = db Hintergrundschall im Haus tags sehr ruhiges Zimmer schwer messbar Anpassung an das menschliche Hörempfinden (Abewertet) = db(a) 6

Wahrnehmung von Lärm Man unterscheidet zwischen: logarithmische Addition von Schallpegeln Punktquellen Linienquellen Flächenquellen Straßen = Linienquellen Abstandsverdoppelung von der Quelle Pegelabnahme von 3 db(a) 7

Wahrnehmung von Lärm durch den Menschen Welche Schallpegelunterschiede werden vom Menschen wahrgenommen? >3 db(a) = deutlich wahrnehmbar (siehe Vorgaben der 16. BImSchV und der VLärmSchRL97) ca. 1 db(a) = subjektiv wahrnehmbar (neuere Untersuchungen/Studien), speziell bei Geräuschen mit unterschiedlichen Geräuschqualitäten bzw. signifikant unterschiedlichen Frequenzspektren 8

Wirkung von Lärm Ob ein Geräusch als Belästigung wahrgenommen wird, ist abhängig von: Wirkung auf den Menschen Schalldruckpegel und Frequenz messbare physikalische Größen von der Situation, d.h. Ort und Tageszeit persönlichen Befindlichkeit, d.h. Einstellung zum Lärm und gesundheitlichem Zustand Beeinträchtigung des Hörvermögens bis zur Schwerhörigkeit Konzentrationsstörungen Schlafstörungen Auswirkungen auf das vegetative Nervensystem: z.b. Bluthochdruck, Herz-/Kreislauferkrankungen 9

Lärmquelle Straße Q Quelle: Umweltbundesamt, Umweltbewusstsein in Deutschland 2008, Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, Berlin 2008 Hauptursache für Lärmbelästigung ist der Verkehrslärm 59 % der Befragten fühlen sich durch Straßenverkehr belästigt, davon ca. 12 % stark 10

Lärmquelle Straße Verschiedene Geräusche, die zur Lärmbelastung beitragen: Antriebsgeräusch Reifen-Fahrbahngeräusch Aerodynamische Geräusche verhaltensbedingter Lärm 11

Lärmquelle Straße Folgende Regelungen können zum Lärmschutz an Straßen herangezogen werden: Lärmschutz bei Bau und wesentlicher Änderung von Straßen 41 BImSchG + 16. BImSchV Lärmschutz bei bestehenden Straßen RL für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) - 45 StVO + Lärmschutz-RL-StV Lärmschutz in der Bauleitplanung - 50 BImSchG + DIN 18005 Schutz vor Umgebungslärm - 47 a f BImSchG 12

Lärmquelle Straße Geltende Orientierungs-, Grenz- Auslöse- und drichtwerte t der vorgenannten Rechtsgrundlagen Geltungsbereich DIN 18005 16. BImSchV VLärmR 97 Umgebungslärm-RL Vorsorge/Sanierung Lärmvorsorge für Bauleitplanung Lärmvorsorge für Straßenbau Lärmsanierung Vorsorge/Sanierung Berechnungsgrundlage DIN 18005 RLS-90 RLS-90 VBUS Gebietsa ausweisung Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Dorf-/Kern-/ Mischgebiet 50/40 db(a) 59/49 db(a) 67/57 db(a)* keine Auslösewerte 55/45 db(a) 59/49 db(a) 67/57 db(a)* 60/50 db(a) 64/54 db(a) 69/59 db(a)* Gewerbegebiet 65/55 db(a) 69/59 db(a) 72/62 db(a)* Konfliktpunkt: 70/60 db(a) Belastungspunkt: 65/55 db(a) *Absenkung der Sanierungswerte um 3 db(a) gemäß Erlass des HMWVL vom 10.07.2010 13

Neubau und wesentliche Änderung von Straßen Anwendung der 16. BImSchV : Neubau einer Straße wesentliche Änderung: Erweiterung um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen oder erheblicher baulicher Eingriff, der zu einer Erhöhung um 3 db(a) führt, den Pegel auf mind. 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts erhöht oder einen Pegel von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) weiter erhöht. 14

Neubau und wesentliche Änderung von Straßen Was ist ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne des Straßenverkehrsrechts? Eingriff in die bauliche Substanz und Funktion der Straße als Verkehrsträger baulicher Eingriff muss auf Steigerung der Leistungsfähigkeit der Straße abzielen Was ist kein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne des Straßenverkehrsrechts? Maßnahmen die der Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung der Straße dienen Maßnahmen, die die Substanz der Straße und ihre Verkehrsfunktion unberührt lassen Maßnahmen, die nicht rein baulicher Art sind 15

Neubau und wesentliche Änderung von Straßen Bau bzw. Änderung von Autobahnen (Bundesfernstraßen) = Planfeststellung nach 17 Bundesfernstraßengesetz Anspruch auf Einhaltung der Vorsorgewerte der 16. BImSchV - durch lärmmindernde Maßnahmen Im Planfeststellungsverfahren wird geprüft, ob Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, sonst lärmmindernde Maßnahmen erforderlich Rangfolge: aktive Maßnahmen passive Maßnahmen Entschädigung 16

Sanierung Lärmschutz an bestehenden Straßen ist eine freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen Grundlage = Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Voraussetzung für Lärmschutzmaßnahmen = Überschreitung der folgenden Grenzwerte: Gebietsausweisung Tag Nacht Reine/allgemeine Wohngebiete, Sondergebiete 67(70 * ) db(a) 57(60 * ) db(a) Kern-, Dorf-, Mischgebiete 69(72 *) db(a) 59(62 * ) db(a) Gewerbegebiete 72(75 * ) db(a) 62(65 * ) db(a) * Änderung der Sanierungswerte im Juli 2010 17

Sanierung Nationales Verkehrslärmschutzpaket II (2009) 50 Mio. /Jahr stehen für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen zur Verfügung Senkung der Sanierungswert um 3 db(a) erster Schritt zur Annäherung der Sanierungswerte an die Vorsorgewerte der 16. BImSchV Einbau lärmarmer Fahrbahnübergänge an Brücken erleichtern: grundsätzlich bei Neubau/wesentlicher Änderung Austausch älter als 15 Jahre 18

Bauleitplanung Grundlage = 50 BImSchG = vorgesehene Flächen, die für bestimmte Nutzung vorgesehen sind, sind einander so zuzuordnen, dass schädliche h Umwelteinwirkungen i auf fdem Wohnen dienende Gebiete (sonstige schutzbedürftige Gebiete) soweit wie möglich vermieden werden Welche planerischen Maßnahmen können der Vorbeugung g vor schädlichen Auswirkungen/Belästigungen dienen? Verhinderung des Heranrückens von Wohnbebauung an die Hauptlärmquelle Erschließung neuer Siedlungsgebiete nicht in direkter Nachbarschaft zu Hauptlärmquellen 19

Bauleitplanung Hierzu werden als anzustrebende Immissionswerte die Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau zugrunde gelegt. Beispiel: WA = 55/45 db(a) tags/nachts - MI = 60/50 db(a) tags/nachts In DIN 18005 enthält im Anhang A Diagramme zur Abschätzung der Anstände zu verschiedenen Verkehrsanlagen, die erforderlich sind, um die o.g. Orientierungswerte einzuhalten. Tabelle 1 gibt hierzu überschlägige Anhaltswerte nachts Beispiel: Abstand Autobahn zu WA 1.300 m Abstand Autobahn zu MI 800 m 20

Bauleitplanung Beispiel: Gemeinde Langgöns 60 65 db(a) 55 60 db(a) 21

Bauleitplanung Untersuchung mittels Lärmimmissionsprognose, ob im vorliegenden Planungsfall die Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten werden mit welchen Maßnahmen die Einhaltung sichergestellt werden kann Beispiel für Maßnahmen: aktive Schallschutzmaßnahmen passive Lärmschutzmaßnahmen Räumliche Verteilung der Nutzungen (GE/I zur Autobahn hin) Abschirmung der Wohnnutzung durch räumliche Anordnung der Gebäude (geschlossene Randbebauung parallel zur Autobahn ) Orientierung der Räumlichkeiten in den Gebäuden (Wohnräume auf autobahnabgewandter Seite) 22

Lärmaktionsplanung Rechtliche Grundlage = EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt in 47a f BImSchG Lärmminderungsplanung besteht aus 2 Komponenten: Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Zuständigkeiten: Lärmkartierung = HLUG Lärmaktionsplanung = Regierungspräsidien Der Lärmaktionsplan der 1. Stufe wurde am 15.11.2010 veröffentlicht (für Hauptverkehrsstraßen mit 6 Mio. Kfz/a - entspricht 16.400 Kfz/24h) 2.Stufe: Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2012 Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2013 (für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/a entspricht 8.2oo Kfz/24h) 23

Lärmaktionsplanung Ablauf der Lärmaktionsplanung: Lärmkartierung Analyse der Lärm- und Konfliktsituation mit Identifizierung der Konfliktpunkte 1. Öffentlichkeitsbeteiligung: Maßnahmenvorschläge aus Kommune, Bevölkerung und eigene Vorschläge aufgrund einer Vor-Ort-Besichtigung fachtechnische Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde (z.b. HLSV) und ggfs. Einholen des Einvernehmens (gemäß 1 der ZuständigkeitsV) Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes 2. Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Einholung von Stellungnahmen zum Entwurf Wertung und ggfs. Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen in die Endfassung des Lärmaktionsplanes Veröffentlichung (am 15.11.2010) 24

Lärmaktionsplanung Ergebnis der Lärmkartierung 2007 für Haiger-Sechshelden: kartierte Lärmquelle = A45 nicht kartiert in 1. Stufe = B 277 Betroffenenstatistik Lärmkarte nach Nachkartierung der Talbrücken in 2009 Intervall Wert db(a) L DEN L Night < 50 439 954 50-55 293 982 55-60 877 215 60-65 482 11 65-70 72 0.0 70-75 0.0 0.0 >75 00 0.0 00 0.0 25

Lärmaktionsplanung Maßnahmenvorschläge zum Konfliktpunkt Sechshelden im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung it t ili (Maßnahmenvorschläge hlä der Stadt Haiger): Verlängerung der vorhandenen Lärmschutzeinrichtung in Richtung Haiger auf der südlichen Fahrbahnseite Austausch oder Dämpfung der Brückenwiderlager Zusätzlich wurde die Umsetzbarkeit eines Tempolimits auf 80 km/h geprüft. 26

Lärmaktionsplanung Ergebnis der Maßnahmenprüfung: bauliche Maßnahmen: Prüfung des Anspruchs auf Lärmschutz im Rahmen der Ersatzneubauten (Zugrundelegung g g der abgesenkten Sanierungswerte 69/59 db(a) für Mischgebiet und 67/57 db(a) für Wohngebiet) Tempolimit: 80 km/h erbringt eine Pegelminderung um 0,8 bzw. 0,5 db(a) Voraussetzung einer Pegelminderung von 2,1 db(a) nicht erreicht nur durch zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung für LKW auf 60 km/h erreichbar dem steht verkehrliche Funktion eine BAB entgegen. 27

Lärmaktionsplanung Aufnahme des Prüfungsergebnisses in den Lärmaktionsplan Langfristige Perspektive = 6spuriger Ausbau der A 45 (unter Anwendung der 16. BImSchV) Vorschlag aus Stellungnahme im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung = Verlegung der Talbrücke 28

Lärmmindernde Maßnahmen Straßenbauliche Maßnahmen: Lärmschutzwände/-wälle Ortsumgehungen Fahrbahnbeläge Straßenverkehrliche Maßnahmen: Geschwindigkeitsbegrenzung Fahrverbote (Durchfahrverbot für LKW, in der Nachtzeit) passive Schallschutzmaßnahmen: Schallschutzfenster Fassadendämmung 29

Lärmmindernde Maßnahmen Welche Schallschutzmaßnahmen an Autobahnen kommen z.b. für Sechshelden in Frage? 1.Neue Autobahntrasse mit Verlegung der Talbrücke 2.Lärmschutzwände auf der Brücke entweder als Vorsorgemaßnahme im Rahmen eines 6spurigen Ausbaus oder als Sanierungsmaßnahme 3.Lärmarmer Asphalt als Sanierungsmaßnahme 4.Geschwindigkeitsbeschränkung als straßenverkehrliche Anordnung nach 45 StVO 5.passiver Lärmschutz 30

Vielen Dank für Ihrer Aufmerksamkeit 31