UMWANDLUNGSANTRAG (ausführliches Formblatt)

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Transkript:

HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) Avenida de Europa, 4 Apartado de Correos 77 Tel. +34 965 139 100 V 2b.1 09.2001 E 03080 Alicante Fax +34 965 131 344 UMWANDLUNGSANTRAG (ausführliches Formblatt) Dieser Bereich ist dem HABM vorbehalten. Für das HABM Eingangsdatum Anzahl der Seiten 1 Referenz des Antragstellers/Vertreters (nicht mehr als 20 Zeichen) 2 Geben Sie eine der folgenden Sprachen an 2 Sprache - obligatorisch ES DA DE EL EN FR IT NL PT FI SV 3 Aktenzeichen der Anmeldung bzw. Eintragungsnummer angeben. Nummer 3 Nr. 4 Angeben, falls verfügbar. Antragsteller ID-Nummer 4 Nr. 5 Obligatorisch (Name der juristischen Person; Familiename und Vorname der natürlichen Person) Name Berufsmäßige Vertretung 6 Eines dieser Kästchen ankreuzen, falls ein 6 Vertreter benannt wird. Art 5 Zusammenschluss Rechtsanwalt zugelassener Vertreter 7 8 Angeben, falls verfügbar. Wenn ID-Nummer nicht angegeben wird oder falls mehrere Vertreter vorhanden sind, Seite 7 ausfüllen. Name des Zusammenschlusses; Familienname und Vorname der natürlichen Person. ID-Nummer Name zu Prüfzwecken 7 8 angegeben: Nr. nicht angegeben, S. 7 ausfüllen 9 Eines dieser Kästchen ankreuzen, wenn ein angestellter Vertreter benannt wird. Vertretung durch Angestellte Art 9 Angestellte(r) des Angestellte(r) einer mit dem Anmelder wirtschaftlich Anmelders verbundenen juristischen Person 10 Angeben, falls verfügbar. Wenn ID-Nummer nicht angegeben wird oder falls mehrere Vertreter vorhanden sind, Seite 7 ausfüllen. ID-Nummer Name, Vorname zu Prüfzwecken 10 11 angegeben: Nr. nicht angegeben, S. 7 ausfüllen 12 Dieses Kästchen ankreuzen, wenn das HABM bereits im Besitz der Vollmacht ist. Vollmacht Vollmacht liegt vor 12 liegt bereits vor 13 Angeben, falls verfügbar. ID-Nummer 13 angegeben Nr. P 14 Eines dieser Kästchen ankreuzen, wenn bisher keine Vollmacht vorlag. Vollmacht liegt nicht vor 14 liegt bei folgt 15 Ich bitte das HABM, in seiner Datenbank enthaltene relevante Informationen zu der vorstehend genannten Gemeinschaftsmarkenanmeldung bzw. -eintragung gemäß Artikel 109 GMV und Regeln 44 und 47 DV den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz in den angegebenen Mitgliedstaaten zu übermitteln. 16 Freigestellt (TT/MM/JJJJ) Unterschrift Datum der Unterzeichnung 16 17 Obligatorisch Unterschrift 17 18 Namen des/der Unterzeichnenden angeben Familienname, Vorname 18 19 Zutreffendes ankreuzen. Eigenschaft des/der Unterzeichnenden 19 Vertreter Antragsteller 20 Falls im Namen des Antragstellers (juristische Person) unterzeichnet wird, Stellung des Unterzeichnenden (z.b. Geschäftsführer, Direktor) angeben. Stellung 20. 21 Gesamtzahl der Blätter einschließlich Anlagen. Anzahl der Blätter 21 1

UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 22 Gebühr siehe aktuelle Gebührentabelle Gebühr Umwandlungsgebühr 22 200 Euro Zahlung der Gebühren 23 Wenn die Zahlung von einem Konto beim HABM abgebucht werden soll, dieses Kästchen ankreuzen und die Kontonummer angeben. Vom laufenden Konto beim HABM 23 laufendes Konto des Antragstellers/Vertreters beim HABM Nr. 24 Dieses Kästchen ankreuzen, falls das laufende Konto beim HABM nicht belastet werden soll. Geben Sie in diesem Fall nachtstehend die Zahlungsweise an. 24 mein laufendes Konto beim HABM soll nicht belastet werden 25 Bei Überweisung: Konto ankreuzen. Überweisung auf ein Konto des HABM 25 Überweisung auf das HABM-Konto Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 0182-5596-0092222222-90 Swiftcode: BBVAESMM 26 Datum der Überweisung angeben (TT/MM/JJJJ). 26 Datum der Überweisung Scheck liegt bei. 27 Scheck liegt bei. Priorität 28 28 Dieses Kästchen ankreuzen, wenn Vollständige Priorität vollständige Priorität in Anspruch genommen wurde. Falls teilweise Priorität in Anspruch genommen wurde, Seite 5 ausfüllen. Priorität wurde für alle Waren/Dienstleistungen der Gemeinschaftsmarke in Anspruch genommen. Zeitrang (Seniorität) 29 Dieses Kästchen ankreuzen, wenn vollständiger Zeitrang in Anspruch genommen wurde. Falls teilweiser Zeitrang in Anspruch genommen wurde, Seite 5 ausfüllen. Vollständiger Zeitrang 29 Zeitrang wurde für alle Waren/Dienstleistungen der registrierten älteren Marke in Anspruch genommen. Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 2

UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 30 Angeben, falls zutreffend Wortbestandteil der Marke 30... Grund für die Umwandlung 31-37 Eines dieser Kästchen ankreuzen und das Datum angeben (TT/MM/JJJJ) - obligatorisch Der Umwandlungsantrag stützt sich auf folgenden Grund: 31 Anmeldung gilt als zurückgenommen Tag der Mitteilung des Amtes: 32 Zurücknahme der Anmeldung durch den Anmelder Tag der Zurücknahme der Anmeldung:.. 33 Zurückweisung der Anmeldung durch das Amt Tag der Mitteilung des Amtes:.. 34 Verlust der Wirkung der Eintragung aufgrund Erklärung des Verfalls/der Nichtigkeit Tag der Mitteilung des Amtes: 35 Verzicht auf die Eintragung Tag der Mitteilung des Amtes:.. 36 Nichtverlängerung der Eintragung Tag des Ablaufs des Schutzes: 37 Verlust der Wirkung der Eintragung aufgrund einer Entscheidung eines einzelstaatlichen Gerichts Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wurde:.. 38 Das Kästchen ankreuzen, wenn eine Kopie der Entscheidung beigefügt wird - obligatorisch 38 Kopie der Entscheidung liegt bei. Mitgliedstaat(en) 39 Mitgliedstaat(en) angeben, für den/die die Umwandlung beantragt wird 39 BX - Benelux DK - Dänemark DE - Deutschland GR - Griechenland ES - Spanien FR - Frankreich IE - Irland IT - Italien AT - Österreich PT - Portugal FI - Finnland SE - Schweden GB - Vereinigtes Königreich Art der Umwandlung 40-41 Eines dieser Kästchen ankreuzen; wenn teilweise Umwandlung beantragt wird, Seite 4 ausfüllen. 40 41 vollständige Umwandlung teilweise Umwandlung Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 3

Diese Seite nur ausfüllen, wenn teilweise Umwandlung beantragt wird UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen 42 Falls die Umwandlung nicht alle Waren/ Dienstleistungen betrifft, für die die Anmeldung eingereicht oder die Marke eingetragen wurde, Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen angeben, für die die Umwandlung beantragt wird Reicht der Platz nicht aus, bitte Anlage verwenden; ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht für alle Mitgliedstaaten dasselbe, bitte Anlage verwenden. 42 Klasse Nr. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beigefügt Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 4

Diese Seite nur ausfüllen, wenn teilweise Priorität in Anspruch genommen wurde UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 Priorität 43 Das Kästchen ankreuzen, wenn teilweise Priorität nach dem Pariser Übereinkommen oder TRIPS-Übereinkommen in Anspruch genommen wurde Teilweise Priorität Staat der Erstanmeldung 43 44 in Anspruch genommen 45 (TT/MM/JJJJ) Tag der Erstanmeldung 45 Aktenzeichen 46 Nr. 47 Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen, für die Priorität in Anspruch genommen wurde; reicht der Platz nicht aus, bitte Anlage verwenden 47 Klasse Nr. Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen, für die Priorität in Anspruch genommen wurde liegt bei 48 Falls mehrere Prioritäten in Anspruch genommen wurden, dieses Kästchen ankreuzen und eine Anlage verwenden, um die entsprechenden Erklärungen zu den weiteren Prioritäten abzugeben Mehrere Prioritäten 48 in Anspruch genommen 49 49 Dieses Kästchen ankreuzen, falls Ausstellungspriorität Ausstellungspriorität in Anspruch genommen wurde, und Einzelheiten hinzufügen in Anspruch genommen Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 5

Diese Seite nur ausfüllen, wenn teilweiser Zeitrang in Anspruch genommen wurde UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 50 Dieses Kästchen ankreuzen, falls teilweiser Zeitrang in Anspruch genommen wurde Zeitrang (Seniorität) Teilweiser Zeitrang 50 in Anspruch genommen 51 Eines dieser Kästchen ankreuzen Art der Eintragung 51 nationale Eintragung internationale Registrierung mit Wirkung in einem Mitgliedstaat in einem Mitgliedstaat 52 Mitgliedstaat angeben Mitgliedstaat 52 BX - Benelux DK - Dänemark DE - Deutschland GR - Griechenland ES - Spanien FR - Frankreich IE - Irland IT - Italien AT - Österreich PT - Portugal FI - Finnland SE - Schweden GB - Vereinigtes Königreich 53 Ggf. Prioritätstag angeben Prioritätstag 53 54 Anmeldetag angeben Anmeldetag 54 55 Aktenzeichen angeben Aktenzeichen 55 56 Eintragungstag angeben Eintragungstag 56 57 Eintragungsnummer angeben Eintragungsnummer 57 58 Eines dieser Kästchen ankreuzen 58 Teilweiser Zeitrang Zeitrang wurde für alle in der älteren Eintragung enthaltenen Waren und Dienstleistungen in Anspruch genommen, sofern sie auch in der Gemeinschaftsmarkenanmeldung enthalten sind. Zeitrang wurde für folgende Waren und Dienstleistungen der früheren Eintragung in Anspruch genommen 59 Wenn der Zeitrang nicht für alle Waren/ Dienstleistungen in Anspruch genommen wurde, die sowohl in der älteren Eintragung als auch in der Gemeinschaftsmarkenanmeldung enthalten sind, so führen Sie nebenstehend die Waren/Dienstleistungen auf, für die der Zeitrang in Anspruch genommen wurde; reicht der Platz nicht aus, bitte Anlage verwenden 59 Klasse Nr. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen liegt bei........................ 60 Falls mehrere Zeitränge in Anspruch genommen wurden, dieses Kästchen ankreuzen und eine Anlage verwenden, um die entsprechenden Erklärungen zu den weiteren Zeiträngen abzugeben Mehrfacher Zeitrang 60 in Anspruch genommen Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 6

Diese Seite nur wenn nur ausfüllen, wenn auf Seite 1 nicht die ID-Nummer des Vertreters angegeben wurde UMWANDLUNGSANTRAG V 2b.1 09.2001 61 62 Dieses Kästchen ankreuzen und Namen des Zusammenschlusses angeben oder Berufsmäßige Vertretung Form und Name Zusammenschluss Name des Zusammenschlusses 61 62 Zusammenschluss von Vertretern 63 eines dieser Kästchen ankreuzen und Natürliche Person 63 Rechtsanwalt zugelassener Vertreter 64 Familiennamen des Vertreters angeben Familienname 64 65 Vornamen des Vertreters angeben Vorname 65 66 Oder vergleichbare Angabe Adresse Straße und Hausnummer 66 67 Bundesland/Provinz, falls zutreffend Ort (Bundesland/Provinz) und PLZ 67 Staat 68 69 Falls von oben abweichend, z. B. Postfach, PLZ und Ort Postanschrift 69 Telefonnummer(n) 70 Faxnummer(n) 71 E-Mail-Adresse: 72 73 Wenn mehrere Vertreter vorhanden sind, das Kästchen ankreuzen, diese Seite kopieren und für jeden Vertreter gesondert ausfüllen Mehrere Vertreter 73 mehrere Vertreter, siehe Anlage(n) Angestellter Vertreter 74 Familiennamen angeben Familienname 74 75 Vornamen angeben Vorname 75 76 77 Dieses Kästchen ankreuzen, wenn die Vertretung auf der grundlage wirtschafflicher Verbindungen erfolgt Art der wirtschaftlichen Verbindung angeben (obligatorisch) Vertretung durch Angestellte (wirtschaftl. Verbindungen) Art der wirtschaftl. Verbindung 76 77 78 Namen des Arbeitgebers angeben Name des Arbeitgebers 78 Adresse des Arbeitgebers angeben 79 Oder vergleichbare Angabe Adresse Straße und Hausnummer 79 80 Bundesland/Provinz, falls zutreffend Ort (Bundesland/Provinz) und PLZ Staat 80 81 82 Falls von oben abweichend, z.b. Postfach, PLZ und Ort Postanschrift 82 Telefonnummer(n) 83 Faxnummer(n) 84 E-Mail-Adresse: 85 Prüfen Sie, ob das Formular auf Seite 1 unterschrieben wurde! 7

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Avenida de Europa, 4 Apartado de Correos 77 E 03080 Alicante Tel. +34 965 139 100 Fax +34 965 131 344 HABM HINWEISE - DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) Allgemeine Hinweise Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt stellt gemäß Regel 83 der Durchführungsverordnung (DV) Formblätter für Umwandlungsanträge zur Verfügung. Wenn die Umwandlung alle Waren und Dienstleistungen betrifft, für die die Anmeldung eingereicht oder die Marke eingetragen wurde (vollständige Umwandlung) und vollständige Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft bzw. vollständiger Zeitrang (Seniorität) (falls zutreffend) in Anspruch genommen wurde, ist statt dessen das kurze Formblatt für Anträge auf vollständige Umwandlung zu verwenden. Die Formblätter können gebührenfrei vom Amt sowie von den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten einschließlich des Benelux-Markenamts bezogen oder von der Website des Amtes (http://oami.eu.int) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Formblatt kann auch beliebig kopiert werden. Die Antragsteller oder ihre Vertreter können auch Formblätter mit ähnlichem Inhalt oder Format verwenden, wie etwa durch Computer auf der Basis der im Umwandlungsformblatt enthaltenen Angaben erzeugte Formblätter. Wenn solche elektronisch erstellten Formblätter verwendet werden, lässt sich die Verwendung von Anlagen vermeiden, indem in der elektronischen Fassung einfach dort, wo das gedruckte Umwandlungsformblatt selbst keinen ausreichenden Raum aufweist, im Text fortgefahren wird. Das Umwandlungsformblatt besteht aus drei Spalten. Die linke Spalte enthält Anleitungen, die mittlere Spalte die gewünschten Informationen, und in die rechte Spalte sind die benötigten Angaben einzutragen. Auch wenn bestimmte Angaben erst später gemacht werden können, wird gleichwohl empfohlen, das Umwandlungsformblatt so weit wie möglich auszufüllen und die erforderlichen Angaben zur Zeit des Einreichens des Antrags zu machen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung des Umwandlungsantrags. Das Amt stellt den nationalen Ämtern einen Ausdruck der die Gemeinschaftsmarkenanmeldung bzw. -eintragung betreffenden Informationen aus seiner Datenbank zur Verfügung. Das Formblatt muss daher nur die grundlegenden Informationen enthalten, die im Folgenden angegeben sind. Die ausgefüllten Umwandlungsformblätter sind direkt an das Amt in Alicante zu senden. Eine Einreichung der Formblätter mittels E-Mail ist nicht zulässig. Das Formblatt und alle sonstigen Mitteilungen zu Verfahren vor dem Amt, die mit der Post geschickt werden, sind an folgende Adresse zu senden: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Postannahmestelle Apartado de Correos 77 03080 Alicante, Spanien Mitteilungen, die durch besondere Zustellformen wie z. B. private Zustelldienste übermittelt werden, sind an folgende Adresse zu senden: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Postannahmestelle Avenida de Europa, 4 03080 Alicante, Spanien Mitteilungen per Telefax sind nur an folgende Telefaxnummer des HABM zu senden: (+34) 965 131 344 1

HABM HINWEISE DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) Wenn Mitteilungen per Telefax übermittelt werden, ist die Zusendung des Originalschriftstücks zur Bestätigung nicht erforderlich und nicht empfohlen. Das Amt wird für den Eingang der Anmeldung eine Empfangsbestätigung ausstellen und wird weitere Informationen anfordern, wenn die per Fax übermittelte Mitteilung nicht ausreichend sein sollte. Weitere Auskünfte erteilt das HABM unter folgender Telefonnummer: (+34) 965 139 100 Geschäfts- oder Aktenzeichen (Seite 1) Der Antragsteller oder sein Vertreter kann sein eigenes Geschäftszeichen oder Aktenzeichen, das aus nicht mehr als 20 Stellen bestehen sollte, an der entsprechenden Stelle (1) oben auf Seite 1 angeben. Das Amt wird dieses Geschäfts- oder Aktenzeichen bei seinem weiteren Schriftverkehr verwenden. Sprache (Seite 1) Gemäß Regel 95 der Durchführungsverordnung (DV) muss der Antragsteller die Sprache des Umwandlungsverfahrens wählen (2). Spanisch-ES, Dänisch-DA, Deutsch-DE, Englisch-EN, Finnisch-FI, Französisch-FR, Griechisch-EL, Italienisch-IT, Niederländisch-NL, Portugiesisch-PT, Schwedisch-SV. Betrifft der Umwandlungsantrag eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung, so kann der Antragsteller entweder die in der Anmeldung angegebene erste oder zweite Sprache wählen. Betrifft der Umwandlungsantrag die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, kann der Antragsteller eine der fünf Sprachen des Amtes (ES, DE, EN, FR, IT) wählen. Die Marke (Seite 1) Im Umwandlungsantrag einer Anmeldung bzw. Eintragung muss das Aktenzeichen der Anmeldung bzw. der Eintragungsnummer der Gemeinschaftsmarke angegeben werden (3) (Regel 44 Absatz 1 Buchstabe c DV). Antragsteller (Seite 1) Der Name des Antragstellers der Umwandlung ist anzugeben (5) (Regel 44 Absatz 1 Buchstabe a DV). Weitere Angaben wie die Telefonnummer usw. werden der Datenbank des Amtes entnommen. Es ist daher nicht erforderlich, solche zusätzlichen Daten im Umwandlungsformblatt anzugeben. Falls das Amt dem Antragsteller zuvor eine ID-Nummer zugewiesen hat und bezüglich des Namens und der Adresse keine Änderung stattgefunden hat, sollte diese ID-Nummer angegeben werden (4). Bei einer Adressänderung muss ein gesonderter Antrag auf Eintragung der Änderung für die bestehende(n) ID-Nummer(n) an das Amt gerichtet werden. Vertretung (Seite 1 oder 7) Eine Vertretung durch einen berufsmäßigen Vertreter ist für diejenigen Antragsteller zwingend vorgeschrieben, die weder Wohnsitz noch Sitz noch eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung in der Europäischen Gemeinschaft haben (Artikel 88 Absatz 2 GMV). Allen anderen Antragstellern steht es frei, einen Vertreter zu bestellen (Artikel 88 Absatz 1 GMV). Die Vertretung vor dem Amt kann nur durch berufsmäßige Vertreter ausgeübt werden, die einer der folgenden beiden Kategorien angehören (Artikel 89 Absatz 1 Buchstaben a und b GMV): - Rechtsanwälte, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind und dort die Befugnis haben, als Vertreter in Markenangelegenheiten tätig zu sein, und die gleichzeitig ihren Geschäftssitz in der Europäischen Gemeinschaft haben; - zugelassene Vertreter, die in einer beim Amt geführten Liste eingetragen sind. 2

HABM HINWEISE DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) Antragsteller können auch durch Angestellte handeln (Artikel 88 Absatz 3 GMV). Wird vom Antragsteller zu diesem Zweck ein Angestellter benannt, so ist der Name des Angestellten anzugeben (11). Angestellte von juristischen Personen mit Sitz oder Handelsniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft können auch andere juristische Personen vertreten, soweit es sich dabei um wirtschaftlich verbundene Unternehmen handelt (z. B. Konzernverbindungen, Mutter-/Tochtergesellschaften). Dies gilt auch dann, wenn der Antragsteller weder Sitz noch Niederlassung in der Europäischen Gemeinschaft hat. Angaben über die juristische Person, deren Angestellter den Antragsteller vertritt, müssen in diesen Fällen auf Seite 7 gemacht werden. Die Vollmacht muss in diesen Fällen vom Antragsteller und nicht vom Arbeitgeber erteilt werden. Die Vollmacht sollte die erforderlichen Angaben über die juristische Person, die die Vollmacht erteilt (den Antragsteller), den Bevollmächtigten und die juristische Person, die Arbeitgeber des angestellten Vertreters ist und mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden ist, enthalten. Das Amt kann weitere Nachweise verlangen. In den in diesem Abschnitt genannten Fällen wird das Amt mit dem Angestellten, der den Antragsteller vertritt, und nicht mit dem Antragsteller direkt kommunizieren. Wenn das Amt dem berufsmäßigen Vertreter oder dem Angestellten bereits eine ID-Nummer zugeteilt hat, ist es ausreichend, diese ID-Nummer (7 oder 10) und den Namen (8 oder 11) (Name des Zusammenschlusses, Familienname und Vorname(n) einer natürlichen Person) anzugeben. Bei einer Adressänderung muss ein separater Antrag auf Eintragung der Änderung für die bestehende(n) ID- Nummer(n) an das Amt gerichtet werden. Wird die ID-Nummer des Vertreters auf Seite 1 nicht genannt, müssen alle erforderlichen Angaben auf Seite 7 gemacht werden. Dies gilt auch für angestellte Vertreter. Bei der Bestellung eines Zusammenschlusses von Vertretern als berufsmäßige Vertretung genügt es, den Namen des Zusammenschlusses anzugeben (62). Eine derartige Bestellung wird nicht wie eine Bestellung von mehreren Vertretern behandelt. Wird eine Einzelperson als berufsmäßiger Vertreter benannt, so sind Familienname und Vorname(n) dieser Person anzugeben (64-65). Die Angabe aller verfügbaren Kommunikationsmittel (66 bis 72) wird empfohlen, um somit die Kommunikation zwischen dem Amt und dem Vertreter zu erleichtern. Besitzt der Vertreter eine Lieferanschrift (Straße, Hausnummer usw.) und eine davon abweichende Anschrift für Postzustellungen (z. B. ein Postfach), so sollten beide Adressen angegeben werden; das Amt wird diese dann je nach Zustellart verwenden. Wenn es mehr als einen Vertreter gibt, ist das entsprechende Feld auf Seite 7 (73) anzukreuzen. Die notwendigen Angaben für alle weiteren Vertreter können in einer Anlage (vorzugsweise Kopien der Seite 7) gemacht werden. Vollmacht (Seite 1) (Regel 76 DV) Eine neue Vollmacht ist nur vorzulegen, wenn die Umwandlung von einem neuen berufsmäßigen Vertreter oder einem neuen angestellten Vertreter beantragt wird (14). Formblätter für die Bevollmächtigung eines Vertreters sind beim Harmonisierungsamt sowie bei den Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten einschließlich des Benelux-Markenamtes erhältlich. Liegt dem Amt bereits eine allgemeine Vollmacht vor, für die es eine ID-Nummer zugeteilt hat, genügt die Angabe dieser ID-Nummer (13); es ist in diesem Fall nicht erforderlich, eine Kopie der Vollmacht einzureichen. Unterschrift (Seite 1) Das Umwandlungsformblatt ist unten auf Seite 1 (17) zu unterschreiben; ferner sind der Name (18) und die Eigenschaft des Unterzeichnenden (19) anzugeben. Wenn es sich um den Antragsteller handelt, bitte die Stellung des Unterzeichnenden angeben (20). 3

HABM HINWEISE DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) Gebühr (Seite 2) Die Umwandlungsgebühr beträgt 200 Euro (Artikel 2 Ziffer 20 GebV). Die Zahlung der Gebühren ist in Euro zu leisten. Zahlungen können erfolgen durch: - Belastung eines laufenden Kontos beim Amt unter Angabe der Nummer dieses Kontos (23); der Inhaber eines laufenden Kontos kann erklären, dass das laufende Konto für die Zahlung nicht belastet werden soll (24); - Überweisung in Euro auf das Bankkonto des Amtes unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geschäfts- oder Aktenzeichens des Antragstellers bzw. Vertreters sowie der Umwandlung, für die die Zahlung geleistet wird (25 & 26). - Beifügung eines Schecks oder ähnlichen Zahlungsmittels, etwa eines Wechsels, in Euro unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geschäfts- oder Aktenzeichens des Antragstellers bzw. Vertreters, der Art der Gebühr (d. h. Umwandlungsgebühr) und der Anmeldung bzw. Eintragung, auf die sie sich bezieht (27). Alle Bankgebühren trägt der Auftraggeber, der der Bank die entsprechende Anweisung zu erteilen hat. Laufende Konten können durch schriftlichen Antrag an das Amt unter folgender Anschrift eingerichtet werden: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt Finanzverwaltung Avenida de Europa, 4 03080 Alicante, Spanien Telefon: (+34) 965 139 340 Fax: (+34) 965 139 113 Banküberweisungen können auf das Konto des Amtes bei folgender Bank geleistet werden: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria Kontonummer 0182-5596-0092222222-90 SWIFT-Code: BBVAESMM Priorität Zeitrang (Seniorität) (Seiten 2, 5 & 6) (Artikel 29 bis 35 GMV) Wenn für die Anmeldung bzw. Eintragung einer Gemeinschaftsmarke, die Gegenstand des Umwandlungsantrags ist, eine vollständige Priorität gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft oder ein vollständiger Zeitrang in Anspruch genommen wurde, müssen solche Prioritäts- bzw. Zeitrangansprüche, soweit sie für das Umwandlungsverfahren von Belang sind, auf Seite 2 (28 29) angegeben werden. Falls eine teilweise PVÜ-Priorität bzw. ein teilweiser Zeitrang in Anspruch genommen wurde, sollten die fakultativen Seiten 5 6 ausgefüllt werden. Wenn mehr als eine Priorität bzw. mehr als ein Zeitrang in Anspruch genommen wurde, sind Anlagen zu verwenden. Wiedergabe der Marke (Seite 3) Falls zutreffend, ist der Wortbestandteil der Marke anzugeben (30). Wenn es sich bei der Marke nicht um eine Wortmarke handelt, stellt das Amt eine Kopie der Marke zur Verfügung. 4

HABM HINWEISE DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) Grund für die Umwandlung (Seite 3) (Artikel 108 Absatz 1 Buchstaben a) und b) sowie Absätze 4, 5 und 6 GMV) Die verschiedenen Umwandlungsgründe sind aufgeführt. Von diesen Gründen ist einer zusammen mit dem entsprechenden Datum anzugeben (31 bis 37). - Die Anmeldung gilt als zurückgenommen (Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe a) GMV): 1) wenn die Anmeldung bei einem nationalen Amt eingereicht wird und beim Amt nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Einreichung beim nationalen Amt eingeht (Artikel 25 Absatz 3 GMV); 2) wenn die Klassengebühren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Einreichung der Anmeldung entrichtet worden sind (Artikel 36 Absatz 5 GMV); 3) die Gebühr für die Eintragung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist entrichtet worden ist (Artikel 45 GMV). - Zurücknahme der Anmeldung durch den Anmelder (Artikel 44 GMV, Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe a) GMV). - Zurückweisung der Anmeldung durch das Amt (Artikel 108 Absatz 1 Buchstabe a) GMV). Dies bedeutet gewöhnlich eine Zurückweisung aufgrund absoluter Eintragungshindernisse gemäß Artikel 7 GMV bzw. relativer Eintragungshindernisse gemäß Artikel 8 GMV. In gewissen Fällen kann die Umwandlung jedoch gemäß Artikel 108 Absatz 2 GMV abgelehnt werden. - Verlust der Wirkung der Eintragung aufgrund Erklärung des Verfalls/der Nichtigkeit (Artikel 54 GMV). - Verzicht auf die Eintragung (Artikel 49 GMV). - Nichtverlängerung der Eintragung (Artikel 47 GMV). - Verlust der Wirkung der Eintragung aufgrund einer Entscheidung eines Gemeinschaftsmarkengerichts (Artikel 54 GMV). In diesem Stadium ist es nicht erforderlich, eine Übersetzung der Entscheidung einzureichen (38). Mitgliedstaat(en) (Seite 3) Der Umwandlungsantrag kann für einen oder mehrere oder alle Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Angabe des Mitgliedstaates erfolgt unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Entscheidung im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 der Gemeinschaftsmarkenverordnung, aufgrund derer eine Umwandlung in Bezug auf einen bestimmten Mitgliedstaat nicht in Betracht kommt (39). Art der Umwandlung (Seite 3) Wenn die Umwandlung für die Gesamtheit aller Mitgliedstaaten beantragt wird, bitte das Feld (40) ankreuzen. Wird die Umwandlung nur für einige der Waren und Dienstleistungen bzw. je nach Mitgliedstaat für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen beantragt (teilweise Umwandlung), bitte das Feld (41) ankreuzen und die nachstehenden Anweisungen befolgen. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen (Seite 4) Eine Angabe des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen ist nicht erforderlich, wenn die Umwandlung alle Waren bzw. Dienstleistungen betrifft, für die die Anmeldung eingereicht oder die Marke eingetragen wurde (vollständige Umwandlung). In allen anderen Fällen ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für welche die Umwandlung beantragt wird, in der Sprache des Umwandlungsverfahrens anzugeben (42). Wird die Umwandlung für mehrere Mitgliedstaaten beantragt, so kann das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen für jeden Mitgliedstaat anders lauten, sofern die Waren und Dienstleistungen, für 5

HABM HINWEISE DE V 2b.1 08.2001 HINWEISE ZUM FORMBLATT FÜR ANTRÄGE AUF UMWANDLUNG (ausführliches Formblatt) welche die Umwandlung beantragt wird, auch in der Gemeinschaftsmarkenanmeldung bzw. -eintragung, für welche die Umwandlung beantragt wird, enthalten sind (Regel 44 Absatz 1 Buchstabe g DV). Ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht für alle Mitgliedstaaten dasselbe, sind Anlagen zu verwenden. Dabei ist jeweils der betreffende Mitgliedstaat anzugeben. Nationaler Vertreter (Anlage) Wenn der Antragsteller es wünscht, kann der Umwandlungsantrag eine Angabe des berufsmäßigen oder sonstigen Vertreters enthalten, der gemäß den Vorschriften des jeweiligen nationalen Amtes zur Vertretung gegenüber diesem Amt befugt ist. Eine solche Angabe erleichtert den Kontakt zwischen dem nationalen Amt und dem Antragsteller der Umwandlung. Wenn kein solcher Vertreter angegeben ist, gelten für die Kontakte in Fällen, in denen ein nationaler Vertreter oder eine Zustellungsanschrift erforderlich ist, die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften. 6

ANLAGE ZUM UMWANDLUNGSFORMULAR V 2.0-07.2001 Mitgliedstaat angeben, für den ein nationaler Vertreter benannt wurde Namen des Vertreters bzw. Zusammenschlusses angeben Oder vergleichbare Angaben Bundesland/Provinz, falls zutreffend Nationale Vertretung (beim nationalen Amt) Staat Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort (Bundesland/Provinz) Telefonnummer(n) BX DK DE GR ES FR IE IT AT PT FI SE GB Telefaxnummer(n) Mitgliedstaat angeben, für den ein nationaler Vertreter benannt wurde Namen des Vertreters bzw. Zusammenschlusses angeben Oder vergleichbare Angaben Bundesland/Provinz, falls zutreffend Nationale Vertretung (beim nationalen Amt) Staat Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort (Bundesland/Provinz) Telefonnummer(n) BX DK DE GR ES FR IE IT AT PT FI SE GB Telefaxnummer(n) Mitgliedstaat angeben, für den ein nationaler Vertreter benannt wurde Namen des Vertreters bzw. Zusammenschlusses angeben Oder vergleichbare Angaben Bundesland/Provinz, falls zutreffend Nationale Vertretung (beim nationalen Amt) Staat Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort (Bundesland/Provinz) Telefonnummer(n) BX DK DE GR ES FR IE IT AT PT FI SE GB Telefaxnummer(n) Mitgliedstaat angeben, für den ein nationaler Vertreter benannt wurde Namen des Vertreters bzw. Zusammenschlusses angeben Oder vergleichbare Angaben Bundesland/Provinz, falls zutreffend Nationale Vertretung (beim nationalen Amt) Staat Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort (Bundesland/Provinz) Telefonnummer(n) BX DK DE GR ES FR IE IT AT PT FI SE GB Telefaxnummer(n) Falls der Platz nicht ausreicht, weitere Kopien dieser Seite anfertigen