Proseminar Schwerpunktbereich (Gesellschaftsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Richard, Ferdinand und Thomas wollen eine gemeinsame Geschäftsidee verwirklichen. Für diesen Zweck wollen sie eine GmbH mit einem Stammkapital von 200.000.- gründen. Richard betreibt schon seit 7 Jahren ein Einzelunternehmen. Im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, dass Richard dieses Unternehmen im Wert von 120.000.- in die GmbH einbringen soll. Ferdinand soll 10.000.- aufbringen und Thomas eine Fertigungsmaschine im Wert von 70.000.-. Was ist bei der Gründung der GmbH zu beachten? Variante: Richard ist der Vater von Ferdinand und Thomas. Ziel ist das Unternehmen Richards weiterzuführen. Es wird vereinbart, dass anstatt einer Sacheinlage Thomas zuerst eine Bareinlage von 70.000.- aufbringt und unmittelbar nach Gründung die GmbH die Fertigungsmaschine um 70.000.- von Thomas kauft. WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 2 1
In eine GmbH mit einem Stammkapital von 60.000.- werden 40.000.- von Franz als Bareinlage eingezahlt. Die restlichen 20.000.- werden von Peter durch eine Sacheinlage eines Fahrzeuges aufgebracht, dessen tatsächlicher Wert allerdings nur 10.000 beträgt. Wie ist die Rechtslage? WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 3 Zweck der Gründungsvorschriften Sicherstellung der Aufbringung eines dem Stammkapital entsprechenden Vermögens Gläubigerschutz Fakultativer Abschluss eines Vorvertrages (Notariatsaktsform) Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Notariatsaktsform) Zwingender Inhalt gem. 4 GmbHG Fakultativer Inhalt Auch eine Einmanngründung ist zulässig (Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ersetzt den GV) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 4 2
Bestellung von Geschäftsführern (wenn Gesellschafter auch im Gesellschaftsvertrag möglich) und allenfalls der Aufsichtsratsmitglieder Leistung der Einlagen Einholung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Selbstberechnungserklärung (durch Rechtsanwälte, Notar, Wirtschaftstreuhänder) für 1% Gesellschaftssteuer Anmeldung zum Firmenbuch, Eintragung und Veröffentlichung WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 5 Bargründung ( 10 GmbHG) Sofort einzuzahlen sind: Auf jede bar zu leistende Stammeinlage mindestens ¼ Jedenfalls aber ein Betrag von 70.- Insgesamt müssen mindestens 17.500.- eingezahlt werden Einzahlung in gesetzlichen Zahlungsmitteln oder durch Überweisung auf Konto (Konto ist sowieso für Bankbestätigung notwendig ) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 6 3
Bargründung Erklärung der Geschäftsführer, dass bar eingezahlt wurde und sich der Betrag in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet Nachweis der Einzahlung und der freien Verfügbarkeit erfolgt durch Bankbestätigung Geschäftsführer und Bank haften der Gesellschaft (nicht den Gläubigern -> Innenhaftung) bei unrichtiger Bestätigung WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 7 Sachgründung Problem: Überbewertung -> Sicherstellung der Werthaltigkeit Einlagefähigkeit nur bei Bilanzierungsfähigkeit Gegenstände und Vergütung, die auf die Stammeinlage angerechnet werden sollen, müssen im GV genau und vollständig festgesetzt werden ( 6 Abs 4 GmbHG) Eine Überbewertung der Sacheinlagen führt zur Deckungspflicht des aufbringenden Gesellschafters ( 10a GmbHG) Erklärung der Geschäftsführer über freie Verfügbarkeit der Sacheinlagen ( 10 Abs 3 GmbHG) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 8 4
Sachgründung Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss in bar aufgebracht werden ( 6a GmbHG) Ausnahmen: Fortführung eines mindestens seit 5 Jahren bestehenden Unternehmens; Gesellschafter sollen nur der letzte Inhaber und bestimmte Familienmitglieder werden; ausschließlich zum Zweck der Unternehmensfortführung Es wird den aktienrechtlichen Gründungsvorschriften für Sacheinlagen entsprochen (Gründungsbericht, Prüfung und Bericht der Geschäftsführer, durch Gericht bestellter unabhängiger Gründungsprüfer) Sacheinlagen müssen sofort und in vollen Umfang geleistet werden ( 10 Abs 1 GmbHG) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 9 Verdeckte Sacheinlage Koppelung einer Bareinlage mit einem Rechtsgeschäft, sodass unter Umgehung der Sacheinlagevorschriften wirtschaftlich der Erfolg einer Sacheinlage erreicht wird Auch wenn Sacheinlage werthaltig; keine Umgehungsabsicht notwenig Rechtsfolgen Bareinlage nicht wirksam (keine freie Verfügbarkeit) Sacheinlage nicht wirksam Aus diesem Grund Bareinlagepflicht weiter aufrecht Kaufvertrag nichtig Rückforderung der unwirksamen Barleistung Rückforderungen der Leistungen aus dem Kaufvertrag Im Konkurs der Gesellschaft fordert der Masseverwalter die Einlageleistung des Gesellschafters nochmals, keine Aufrechnung mit Rückforderung möglich ( 63 Abs 3 GmbHG) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 10 5