Friedwald Kisdorfer Wohld

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Transkript:

Friedwald Kisdorfer Wohld Gemeinde Kisdorf, Kreis Segeberg Abschätzung der FFH-Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) des Vorhabens in Bezug zum FFH-Gebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen Auftraggeber: Bearbeiter: FriedWald GmbH Im Leuschpark 3 64347 Griesheim Dr. H.-A. v. Schultzendorff Biologenbüro GGV Stralsunder Weg 16 24161 Altenholz-Stift Dipl. Biol. O. Grell 8. März 2012

Inhalt 1. Anlass und Aufgabenstellung... 1 2. Ermittlung der potenziell betroffenen Natura 2000-Gebiete... 1 3. Beschreibung des Vorhabens... 2 3.1 Lage und Größe...2 3.2 Generelle Einrichtung... 4 3.3 Anlage des Friedwaldes... 4 3.4 Betrieb des Friedwaldes... 4 3.4.1 Waldführungen... 4 3.4.2 Baumauswahl... 5 3.4.3 Beisetzung... 5 3.4.4 Besucherfrequenz... 5 4. Beschreibung des FFH-Gebietes DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen und seiner Erhaltungsziele...6 4.1 Übersicht über das Schutzgebiet... 6 4.2 Erhaltungsziele... 9 5. Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren... 12 5.1 Baubedingte Wirkprozesse... 12 5.2 Anlagebedingte Wirkprozesse... 12 5.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse... 12 6. Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben... 13 6.1 Lebensräume nach Anhang l der FFH-Richtlinie...13 6.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie... 13 7. Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte... 13 8. Fazit... 14 9. Zusammenfassung... 14 10. Literatur... 15

1. Anlass und Aufgabenstellung Die Friedwald GmbH hat das Biologenbüro GGV mit der Aktualisierung der FFH-VP zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kisdorf, Kreis Segeberg, beauftragt. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Einrichtung eines Friedwaldes. Das Verfahren macht eine Abschätzung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen notwendig. Es ist zu prüfen, ob die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen vom Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden könnten. Können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, ist eine weitergehende Prüfung gemäß Art. 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34, Abs.1 BNatSchG nicht notwendig. Als fachliche Richtschnur dient der vom MLUR empfohlene Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau ( Leitfaden FFH-VP ) des BMVBW, sowie das Gutachten zum Leitfaden (BMVBW 2004). Das Ergebnis liegt hiermit vor. 2. Ermittlung der potenziell betroffenen Natura 2000- Gebiete Das Vorhaben liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes DE 2126-401 Kisdorfer Wohld und innerhalb des FFH-Gebietes DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen. Es besteht keine räumliche Nähe und keine erkennbare funktionale Verknüpfung zu weiteren Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung. 1

3. Beschreibung des Vorhabens 3.1 Lage und Größe Der geplante Friedwald liegt im nordöstlichen Bereich von Endern. Die vom Friedwald in Anspruch genommene Gesamtfläche ist 33,7 ha groß (s. Abb.1 innerhalb der roten Umrandung, ausgenommen der dunklen Markierung). Die Fläche wurde in einem Abstimmungsprozess seit 2009 gegenüber der ursprünglichen Planung verkleinert, da verschiedene Feuchtwaldparzellen und Waldparzellen mit einem erhöhten Anteil an Habitatbäumen ausgegrenzt wurden (zus. 14,5 ha, s. Abb. 1 u. 2). Abb. 1: Lage des geplanten Friedwaldes in Endern. Die ausgegrenzten Feuchtwaldbereiche bzw. nicht vom Friedwald in Anspruch genommen Flächen sind dunkel markiert. 2

GGV 2012 Abb. 2: Geplanter Friedwald in Endern mit Erfassung der Habitatbäume. 3

3.2 Generelle Einrichtung Nach Genehmigung der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes wird die für den Friedwald zu nutzende Fläche durch einen externen Dienstleister vermessen, die Zuwegung gesichert, der Parkplatz und ein Andachtsplatz eingerichtet und eine Friedwald Informationstafel aufgestellt. Eine spezielle Einfriedung des Friedwald wird in Schleswig Holstein nicht gefordert, weshalb das Areal in Kisdorf lediglich durch das Anbringen von entsprechenden Schildern gekennzeichnet wird. Weiterhin werden bei der generellen Einrichtung des Friedwald die zu erwartenden ca. 34 Hektar Gesamtfläche in einzelne Nutzungsparzellen zu jeweils etwa 3 ha unterteilt, um eine sukzessive - und somit wirtschaftlichere Nutzung der Gesamtfläche zu ermöglichen. Gleichzeitig sorgt dieses Vorgehen dafür, dass der Großteil des gesamten Areals unfrequentiert bleibt, da der Besucherstrom sich nur auf die jeweils gerade genutzte Kleinfläche konzentriert. 3.3 Anlage des Friedwaldes Nach Festlegung der ersten Parzelle werden dort ca. 85 (max. 100) Bäume pro Hektar als Friedwaldbäume bestimmt. Die Auswahlkriterien richten sich dabei nach Vitalität und Verkehrssicherheit, damit eine Nutzung von bis zu 99 Jahren gewährleistet werden kann. Diese Bäume werden vermessen, taxiert, ausgewiesen, einzeln kartiert und in das Friedwald Baumregister eingetragen. Nachbarbäume welche die Verkehrssicherheit oder das Wachstum der Friedwaldbäume beeinträchtigen, werden vor dem Beginn der Nutzungsphase im Rahmen einer Durchforstung entnommen. Wenn sich die Kapazität einer Parzelle dem Ende nähert (ca. bei 70%) wird mit der Vorbereitung der nächsten Nutzfläche begonnen. Nur die zur Nutzung deklarierten Teilstücke des Friedwald werden von Interessenten verstärkt frequentiert. Das Prinzip der Parzellierung ermöglicht somit dem restlichen Waldgebiet eine ungestörte Weiterentwicklung. 3.4 Betrieb des Friedwaldes Die Nutzung einer Parzelle stellt sich in der Regel folgendermaßen dar: 3.4.1 Waldführungen Alle 14 Tage, führt der Friedwald Förster bis zu 25 Interessenten für ca.1 Stunde auf einen speziell dafür eingerichteten Lehrpfad durch den Friedwald und erläutert dabei das Konzept des Unternehmens und den Ablauf einer Beerdigung. Diese Führungen 4

finden am Samstagnachmittag statt und sind auf 25 Teilnehmern begrenzt. 3.4.2 Baumauswahl Menschen, die sich konkret für einen Friedwald-Baum interessieren, können über den zentralen Kundenservice einen Termin mit dem Friedwald Förster vor Ort vereinbaren. Der Förster sucht dann gemeinsam mit dem Interessenten einen Baum nach dessen Vorstellungen aus. 3.4.3 Beisetzung Im Trauerfall empfängt der Friedwald Förster die Trauergesellschaft am Parkplatz, übergibt dort die Urne den Angehörigen und geleitet die Gruppe zur Grabstelle, an welcher dann die Beisetzungszeremonie durchgeführt wird. In manchen Fällen findet auch vor der Beisetzung noch eine Andachtsfeier auf dem Andachtsplatz statt. 3.4.4 Besucherfrequenz Beim Friedwald Kisdorf wird davon ausgegangen, dass im Jahr ca. 75 Bäume verkauft werden. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass auf Grund dieser Nutzungsintensität der Friedwald statistisch von 1318 Personen im Jahr (= 3,6 Personen pro Tag) frequentiert wird. Dabei setzen sich die Besucherströme wie folgt zusammen: - Waldführungen Pro Waldführung können bis zu 25 Personen teilnehmen. Bei 24 Waldführungen im Jahr ergibt dies eine maximale Besucheranzahl von 600 Personen. - Baumauswahltermine 75 Baumverkäufe werden erfahrungsgemäß durch den Abschluss von 125 Vertragsabschlüsse realisiert (65 Gemeinschaftsbaumverträge und 60 Familienbaumverträge). Ein dafür nötiger Baumauswahltermin wird im Schnitt von 2 Personen wahrgenommen, woraus sich eine Frequenz von 250 Personen im Jahr ergibt. - Beisetzungen 75 Baumverkäufen stehen in den Anfangjahren 71 Trauerfälle gegenüber. Da an jeder Beisetzung im Schnitt 8 Personen teilnehmen, ergibt sich daraus eine Anzahl von jährlich 568 Trauergästen. 5

4. Beschreibung des FFH-Gebietes DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen und seiner Erhaltungsziele 4.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen weist eine Größe von 472 ha auf. Es liegt in einer markant ausgeprägten Moränenlandschaft, etwa 4 bis 7 km südöstlich von Kaltenkirchen. Es umfasst in mehreren Teilflächen die Waldflächen des Kisdorfer Wohldes und Teile der umgebenden Agrarlandschaft. Teile des Gebietes befinden sich im Eigentum des Landes und der Stiftung Naturschutz. Das Standortspektrum im Bereich des Kisdorfer Wohldes reicht von kalkarmen bis zu kalkreichen sowie von eher trockenen bis zu nassen Böden. Entsprechend kommen im Gebiet sehr vielfältige, teilweise fließend ineinander übergehende Laubwaldformen vor. Die Waldbestände sind in eine strukturreiche Agrarlandschaft eingebettet und werden im Südteil von der Bredenbek durchflossen. In allen Teilflächen ist der Waldmeister-Buchenwald (9130) in erheblichem Umfang vertreten. Insbesondere in den zentral gelegenen Waldflächen sind bodensaure Buchenwälder (9110) prägend. Kleinflächiger kommen bodensaure Eichenwälder (9190) und Eichen-Hainbuchenwälder (9160) vor. Auf den feuchten bis nassen Standorten der östlich gelegenen großen Teilfläche finden sich überwiegend Eschenund Erlenreiche Wälder. Die Krautschicht ist dort sehr artenreich mit Vorkommen von Waldorchideen entwickelt. Entlang kleiner naturnaher Bachläufe wie der Bredenbek treten Erlen-Eschen-Auwälder (91E0) als prioritärer Lebensraumtyp sowie Sumpfwälder auf. Die Bredenbek befindet sich im Waldabschnitt in einem natürlichen, unverbauten Zustand und weist fließgewässertypische Kleinstrukturen wie Prall- und Gleithänge sowie Kies- und Sandbänke auf. Hier finden sich geeignete Lebensräume für Eisvogel und die Gebirgsstelze. Teile des Gebietes haben für diese und weitere Vogelarten internationale Bedeutung. In den Waldgewässern kommen artenreiche Amphibienbestände vor. Unter ihnen ist der Kammmolch besonders hervorzuheben. Des Weiteren kommen Laub- und Moorfrosch sowie Knoblauchkröte in den Wäldern und der umgebenden Agrarlandschaft vor. 6

Die Waldbestände des Kisdorfer Wohldes sind überwiegend sehr naturnah ausgeprägt und weisen erhebliche Anteile an Altbäumen und Totholz auf. Nadelwälder nehmen insgesamt nur einen kleinen Flächenanteil ein. Sie konzentrieren sich weitgehend auf die östlich gelegene Teilfläche. Der Kisdorfer Wohld ist mit seinen zahlreichen naturnahen Waldparzellen, eingebettet in eine strukturreiche Kulturlandschaft, einer der wertvollsten Großlebensräume im Naturraum der Barmstedt-Kisdorfer Geest und daher besonders schutzwürdig. Übergreifendes Schutzziel ist entsprechend die Erhaltung des komplexen Laubwaldgebietes auf historischem Waldstandort mit naturnaher Nutzung und den eingelagerten und angrenzenden Kleinstrukturen. Hierzu gehören nicht nur Quellen, naturnahe Bachläufe, Kleingewässer, Säume und Knicks, sondern auch die vielfältigen Übergänge zur umgebenden Agrarlandschaft. Für die im Gebiet vorkommenden Amphibienarten sowie gewässergebundene Vogelarten ist zudem die Erhaltung störungsfreier, feuchter und gewässerreicher Lebensräume besonders wichtig (LLUR 2012). 7

Abb. 3: Übersicht über das FFH-Gebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen. Quelle: LLUR 2012. 8

Abb. 4: Kartierung der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen. Quelle: LLUR 2012. 4.2 Erhaltungsziele Übergreifende Erhaltungsziele des Schutzgebietes DE 2126-391 Erhaltung eines komplexen, teilweise orchideenreich ausgeprägten Laubmischwaldgebietes auf historischem Waldstandort mit eingelagerten und angrenzenden Quellen, naturnahen Bachoberläufen, Kleingewässern, Säumen und Knicks einschließlich der vielfältigen Übergänge zu extensiv genutztem Grünland, insbesondere auch störungsfreier feuchter, gewässerreicher Lebensraum für z.b. Kammmolch, Schwarzstorch, Eisvogel sowie für die Arten Laubfrosch, Knoblauchkröte, Moorfrosch 9

und Gebirgsstelze. Ziele für Lebensräume der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung * = prioritär nach FFH-Richtlinie 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hain-Buchenwald (Carpinion betuli) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Erhaltung Naturnaher, teilweise ungenutzter Eichen-, Eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet der natürlichen standortheimischen Baum- und Strauchartenzusammensetzung eines über alle Waldentwicklungsphasen hinreichenden Anteils von Alt- und Totholz der bekannten Höhlenbäume der Sonderstandorte und Randstrukturen z.b. Findlinge, Bachschluchten, Quellbereiche, nasse und feuchte Senken, Steilhänge, Walsmäntel, Säume, nasse und magere Wiesen sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und funktionen weitgehend ungestörter Kontaktlebensräume wie z.b. Brüche, Bruchwälder, Kleingewässer, naturnahe Bachläufe der weitgehend natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen der weitgehend natürlichen lebensraumtypischen hydrologischen Bedingungen (insbesondere Wasserstand, Basengehalt) 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 10

Erhaltung naturnaher Weiden-, Eschen- und Erlenwälder in unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzungen an Fließgewässern der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, u.a. Sandbänke, Flutrinnen, Altwässer, Kolke, Uferabbrüche eines hinreichenden Anteils von Alt- und Totholz der natürlichen, lebensraumtypischen hydrologischen Bedingungen und der natürlichen Standortdynamik, der natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation Ziele für Arten der FFH-Richtlinie von besonderer Bedeutung * = prioritär nach FFH-Richtlinie 1166 Kammmolch /Triturus cristatus) Erhaltung von fischfreien, ausreichend besonnten und über 0,5,m tiefen Stillgewässern mit strukturreichen Uferzonen in Wald- und Offenlandbereichen Sicherung einer hohen Wasserqualität der Reproduktionsgewässer von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere natürliche Bodenstrukturen, strukturreiche Gehölzlebensräume geeigneter Sommerlebensräume (natürliche Bodenstrukturen, Brachflächen, Gehölze u.ä.) bestehender Populationen 11

5. Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 5.1 Baubedingte Wirkprozesse Als baubedingter Wirkprozess wird bei diesem Vorhaben die Einrichtung als Friedwald bis zur Bestattung verstanden. Eine baubedingte Wirkung ist bei dem Durchforsten eines Blocks anzunehmen. Durch die Einrichtung als Friedwald ist in der Phase der Blockvorbereitung eine erhöhte Durchforstungsintensität zu erwarten in der etwa 3 ha flächendeckend und intensiv bearbeitet werden. Da bei der Blockvorbereitung, der Auswahl der Grabbäume und bei der Bestattung das Wegenetz verlassen wird, ist eine punktuelle und lokale Störwirkung an sonst ungestörten, zu bestimmten Zeiten ungestörten oder störungsarmen Stellen zu erwarten. 5.2 Anlagebedingte Wirkprozesse Als Anlage wird bei diesem Vorhaben die Existenz des vermarkteten Teil des Friedwaldes verstanden. Der Bestand ist aufgelichtet. Die aus der Nutzung genommenen Bäume können sich weitgehend natürlich entwickeln. Die Entwicklung geht dabei in die Richtung einer verstärkten Ausbreitung der älteren Altersklassen der Bäume. 5.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Als betriebsbedingte Wirkprozesse gelten alle zu erwartenden Verkaufs- und Bestattungs- Aktivitäten einschließlich der Angehörigen der Bestatteten im Wald, wie Grabbesuche und Spaziergänge. Da Angehörige das Recht erweben, die Grabbäume aufzusuchen könnten betriebsbedingt punktuelle und lokale Störwirkungen auftreten. Zum Betrieb gehört auch die Wahrnehmung der Verkehrsicherungspflicht. Zum Schutz der sich im Bestand aufhaltenden Menschen müssen ältere Bäume erfasst, beobachtet, regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr bearbeitet werden. Zu diesem Zweck ist v.a. die Entnahme größerer Äste, sowie bei Bedarf das Kappen der Krone oder das Fällen eines Baumes anzunehmen, da dies übliche und zielführende Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht darstellen. Zu erwarten ist eine flächendeckende Ausübung der Verkehrssicherungspflicht, da nicht nur die Wege, sondern die Fläche des Friedwaldes gesichert werden muss. 12

6. Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben 6.1 Lebensräume nach Anhang l der FFH-Richtlinie Im Plangebiet des Friedwaldes tritt der Lebensraumtyp (LRT) 9110 Hainsimsen- Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und (LRT) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo- Fagetum) auf. Andere Lebensraumtypen liegen außerhalb des Plangebietes und sind nicht betroffen. Die im Raum vorkommenden Auenwälder (LRT) 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior wurden aus der Planung vollständig ausgegrenzt. Die Nutzung des Waldstücks als Friedwald geschieht nach den gleichen Handlungsgrundsätzen für den Erhalt und die Pflege von Lebensraumtypen, die für die Forstwirtschaft vereinbart wurden. Es werden keine standortfremden Bäume eingebracht. Die Nutzung eines Teils des FFH-Gebietes als Friedwald weist bau-, anlage- oder betriebsbedingt keine Wirkmechanismen auf, die geeignet sind, Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie in ihrer Verbreitung und Qualität negativ zu beinträchtigen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumes nach Anhang I der FFH-Richtlinie kann ausgeschlossen werden. 6.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Der Kammmolch (Triturus cristatus) ist in Schleswig-Holstein verbreitet (Klinge 2005) und kommt auch im Kisdorfer Wohld vor (GGV 2003). Ein Vorkommen des Kammmolches im Bereich des geplanten Friedwaldes ist denkbar, da der Wald den bekannten Habitatansprüchen entspricht (Günther 1996, Thiesmeier et al. 2009). Der Kammmolch sowie andere vorkommende, charakteristische Amphibienarten nutzen den Kisdorfer Wohld als Sommerlebensraum und möglicherweise auch als Überwinterungshabitat. Die Nutzung des Waldes als Friedwald beeinflusst nicht die für Amphibien relevanten Strukturen. Eine erhebliche Beeinträchtigung durch das Vorhaben auf den Kammmolch und andere Amphibienarten ist auszuschließen. 7. Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Andere Pläne und Projekte im Gehege Endern sind nicht bekannt. 13

8. Fazit Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kisdorf, Kreis Segeberg zur Realisierung einer Bestattungsstätte durch die Friedwald GmbH lässt keine Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im Schutzgebiet DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen erwarten, die erheblich im Sinne der FFH-Richtlinie sein könnten. 9. Zusammenfassung In vorliegender FFH-Vorprüfung wurde nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und unter Berücksichtigung des beiliegenden Gutachtens zum Leitfaden (BMVBW 2004) analysiert, ob durch die Realisierung eines etwa 34 ha großen Friedwaldes im Gehege Endern bei Kisdorf im Kisdorfer Wohld für Erhaltungsziele der Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen erhebliche Beeinträchtigungen entstehen können. Es wurden Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie (Kammmolch). Vorhabensbedingte negative Beeinträchtigungen, die erheblich im Sinne der FFH-Richtlinie sein könnten, wurden nicht festgestellt. 14

10. Literatur BMVBW = Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.) (2004): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP). 84 S. + Anhänge + CD (Gutachten zum Leitfaden), Bonn. Günther, R. (Hrsg.) (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. - 288 S., Fischer, Jena. GGV (2003): Vorkommen von Kammmolch und Rotbauchunke in der Natura 2000- Gebietskulisse Schleswig-Holsteins. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 129 S. Klinge, A. (2005): Atlas der Reptilien und Amphibien Schleswig-Holsteins. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 277 S., Flintbek. LLUR = Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (2012): Standarddatenbogen und Erhaltungsziele für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung und DE 2126-391 Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen. LRT-Kartierung MLUR (2003-2011): Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein )Hrsg.) Jagd und Artenschutz - Jahresberichte MUNF (1996-2002): Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig- Holstein. Jagd und Artenschutz - Jahresberichte Petersen, B., G. Ellwanger, R. Bless, P. Boye, E. Schröder & A. Ssymank (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69 / Band 2. Ssymank, A., U. Hauke, C. Rückriem, & E. Schröder (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000, BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 53, 560 S., Bonn-Bad Godesberg. Thiesmeier, B., A. Kupfer & R. Jehle (2009): Der Kammmolch. - Beih. Zeitschr. f. Feldherpetologie 1, 160 S., Bielefeld. 15