Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016

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Transkript:

Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016

3 Einleitung Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energieleitungsausbaugesetzes werden auch die Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee ausgebaut. Diese verbinden die Offshorewindparks mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland. Der Ausbaubedarf wird im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgelegt. Die nachfolgend dargestellten Anbindungsleitungen basieren auf der aktuellen Bestätigung des Offshore- Netzentwicklungsplans 2025. Dieser gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen. Bei den Anbindungsleitungen wird zwischen Start- und Zubaunetz unterschieden. Das Zubaunetz umfasst alle Netzanbindungen, die im aktuellen Offshore-Netzentwicklungsplan bestätigt wurden. Das Startnetz umfasst dagegen die bereits in Betrieb genommenen oder beauftragten Anbindungssysteme. Das Startnetz umfasst in der Nordsee rund 7,1 GW und in der Ostsee 1,1 GW. Das Zubaunetz umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee (drei zu 900 MW und eine zu maximal 900 MW) und drei Netzanbindungen in der Ostsee zu je 750 MW.

4 Nordsee Vom Startnetz sind in der Nordsee bereits neun Anbindungsleitungen in Betrieb mit einer Übertragungsleistung von insgesamt rund 5,2 GW. Drei weitere mit einer Gesamtleistung von rund 1,9 GW sind derzeit im Bau oder in der Bauvorbereitung. Insgesamt besteht über das Startnetz hinaus ein Zubaubedarf in der Nordsee von rund 2 GW. Bei einem festgelegten Standard von 900 MW pro Anbindung werden demnach drei Anbindungssysteme (NOR-1-1, NOR-3-3, NOR-7-1) benötigt. Ein weiteres

5 Anbindungssystem (NOR-5-2) wird benötigt, um einen hinreichenden Wettbewerb im Rahmen der Ausschreibungen zu gewährleisten. Dieses System wird mit einer Übertragungskapazität realisiert, die der bezuschlagten Kapazität entspricht, aber 900 MW nicht überschreitet. Die Vorhaben befinden sich aktuell vor dem bzw. im Zulassungsverfahren. Details zu allen Anbindungsleitungen, die jeweils angeschlossenen Windparks und Netzverknüpfungspunkte an Land sowie die geplanten Fertigstellungstermine finden Sie in der folgenden Tabelle:

6 Ostsee Vom Startnetz sind in der Ostsee bereits zwei Anbindungsleitungen in Betrieb mit einer Übertragungsleistung von insgesamt rund 400 MW. Drei weitere mit einer Gesamtleistung von 750 MW sind derzeit im Bau oder in der Bauvorbereitung. Insgesamt besteht über das Startnetz hinaus ein Zubaubedarf in der Ostsee von rund 700 MW. Dazu werden drei Anbindungssysteme (OST-2-1, OST-2-2, OST-2-3) mit jeweils 250 MW benötigt. Diese Vorhaben befinden sich aktuell vor dem bzw. im Zulassungsverfahren.

Details zu allen Anbindungsleitungen, die jeweils angeschlossenen Windparks und Netzverknüpfungspunkte an Land sowie die geplanten Fertigstellungstermine finden Sie in der folgenden Tabelle: 7

8 Balkendiagramm

Impressum Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel.: +49 228 14-0 Fax.: +49 228 14-8872 info@netzausbau.de www.netzausbau.de Stand Februar 2017 Bildnachweis Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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