Bedarfsermittlung 2025 Zusammenfassung zum Konsultationsstart Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bedarfsermittlung 2025 Zusammenfassung zum Konsultationsstart Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025)"

Transkript

1 Bedarfsermittlung 2025 Zusammenfassung zum Konsultationsstart Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025) JUNI 2016

2

3 Bedarfsermittlung 2025 Zusammenfassung zum Konsultationsstart Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025)

4

5 Inhalt Vorwort 6 A Gesamtverfahren 8 1. Szenariorahmen 8 2. Netzentwicklungspläne 9 3. Bundesbedarfsplan 9 4. Bundesfachplanung 9 5. Planfeststellung 9 B Vorläufige Prüfungsergebnisse zum Offshore-Netzentwicklungsplan Methodik Prüfung Berücksichtigung des Szenariorahmens Berücksichtigung der Bundesfachpläne Offshore Ausbaubedarf Kriterien für die zeitliche Abfolge Angabe von Terminen Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen in der Nordsee Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen in der Ostsee Vorläufige Prüfungsergebnisse 15 Impressum 19

6 6 VORWORT

7 VORWORT 7 Vorwort Der notwendige Ausbau unseres Stromübertragungsnetzes ist weiterhin eine der zentralen energiepolitischen Herausforderungen. Das gilt gerade dann, wenn die Vorhaben räumlich konkreter werden und damit auch entsprechende Betroffenheiten vor Ort auslösen. Seit Ende 2015 gilt das neue Bundesbedarfsplangesetz, das den energiewirtschaftlichen Bedarf an neuen Stromleitungen festschreibt. Darüber hinaus enthält es neue gesetzliche Ausführungsbestimmungen: Gleichstromleitungen sind nun vorrangig als Erdkabel und nicht mehr wie bisher als Freileitung zu realisieren. Mit dem Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 (O-NEP) wird kein Netzausbaubedarf definiert, sondern die zeitliche Staffelung von Netzanbindungssystemen zum Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz. Der O-NEP 2025 enthält die Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks, die aus Sicht der vier Übertragungsnetzbetreiber bis 2025 notwendig werden. Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber die Öffentlichkeit zu ihrem Entwurf konsultiert haben, haben die Unternehmen das Dokument überarbeitet und der Bundesnetzagentur am 29. Februar 2016 einen zweiten Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans vorgelegt. Der zweite Entwurf des O-NEP 2025 sowie die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur dazu werden vom 14. Juni 2016 bis zum 26. Juli 2016 am Sitz der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, Bonn) ausgelegt und auf der Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Bis zum 9. August 2016 können Behörden und die Öffentlichkeit Stellungnahmen dazu abgeben. Die Energiewende und der dafür notwendige Ausbau des Stromnetzes sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung. Deshalb spielt die umfassende und breite Beteiligung der Öffentlichkeit eine zentrale Rolle. Vor diesem Hintergrund gibt es in jeder der unterschiedlichen Planungsstufen die Möglichkeit, sich als Bürger, Verein, Institution oder Unternehmen an den Verfahren zum Netzausbau und damit an der Gestaltung der Energiewende zu beteiligen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung einzubringen und so den Netzausbau mitzugestalten. Das Dokument basiert auf dem Szenariorahmen, den die Bundesnetzagentur am 19. Dezember 2014 genehmigt hat. Der Szenariorahmen berücksichtigt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die 2014 in Kraft getreten ist. Im Mai 2016 hat die Bundesregierung eine erneute Reform des Gesetzes angestoßen und gleichzeitig den Prozess für ein Windenergie-auf- See-Gesetz (WindSeeG) gestartet. Das Bundeskabinett hat beide Gesetzesentwürfe am 8. Juni 2016 beschlossen. Die dort vorgesehenen Offshore-Ausbauziele finden im deutlich früher entstandenen Szenariorahmen naturgemäß noch keine Berücksichtigung. Auch den Übertragungsnetzbetreibern war es selbstverständlich noch nicht möglich, die Neuregelungen zu berücksichtigen. Daher macht die Bundesnetzagentur im vorliegenden Dokument an den Punkten, an denen sich durch die neue Rechtslage deutliche Änderungen des Offshore- Netzentwicklungsplans ergäben, entsprechende Ausführungen, ob und wie der Entwurf des Offshore- Netzentwicklungsplans an die Regelungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes anzupassen sein könnte.

8 8 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM START DER KONSULTATION A Gesamtverfahren Um den erforderlichen Netzausbau voranzutreiben, wird seit dem Jahr 2012 in einem transparenten Verfahren regelmäßig mit fünf aufeinander aufbauenden Schritten und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit der bundesweite Ausbaubedarf für die Höchstspannungsnetze geprüft, bestätigt und räumlich konkretisiert. Ziel ist es, das Stromnetz möglichst schnell für den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu rüsten und dabei die erforderlichen Entscheidungen gemeinsam mit der Gesellschaft zu treffen. 1. Szenariorahmen Wie viel Strom werden wir in den kommenden Jahren verbrauchen? Welche Rolle werden künftig Kohlekraftwerke und Windenergieanlagen spielen? Mögliche Antworten liefert der sogenannte Szenariorahmen. Dieser wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (Amprion, TransnetBW, 50Hertz Transmission, TenneT) gemeinsam entwickelt. Die Bundesnetzagentur konsultiert die Öffentlichkeit zum Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber, verändert den Szenariorahmen entsprechend den begründeten Anregungen aus der Konsultation oder aufgrund eigener Erkenntnisse und genehmigt ihn schließlich.

9 ÜBERBLICK GESAMTVERFAHREN 9 2. Netzentwicklungspläne Auf dem Szenariorahmen aufbauend erstellen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einen Netzentwicklungsplan (NEP), um den Ausbaubedarf im Übertragungsnetz zu ermitteln. Dazu wird die im Szenariorahmen festgelegte Erzeugungskapazität zunächst regionalisiert, also einem konkreten Standort zugeordnet. Daran anschließend wird durch eine Marktmodellierung ermittelt, welcher dieser Erzeuger künftig zu welchem Zeitpunkt welche Leistung in das Stromnetz einspeisen wird und wo die Leistungen verbraucht werden. Daraus ergibt sich der Transportbedarf, den das Strom-Übertragungsnetz bewältigen können muss. Der NEP enthält die dafür notwendigen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Die ÜNB erstellen neben dem NEP für den Landbereich auch für Nord- und Ostsee einen NEP, den sogenannter Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Dieser legt den Bedarf an Anbindungsleitungen für die Anbindung von Offshore-Windparks fest und ermittelt die zeitliche Reihenfolge, in der die Anbindungsleitungen errichtet werden sollen. Die Bundesnetzagentur prüft die vorgeschlagenen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich ihrer energiewirtschaftlichen Notwendigkeit. 3. Bundesbedarfsplan Die bestätigten Netzentwicklungspläne und den überarbeiteten Umweltbericht legt die Bundesnetzagentur der Bundesregierung mindestens alle vier Jahre als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vor. Dieser enthält eine Liste der benötigten Leitungsvorhaben jeweils mit Angabe der Anfangs- und Endpunkte. Für die Vorhaben, die im Bundesbedarfsplan enthalten sind, sind der vordringliche Bedarf und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgestellt. 4. Bundesfachplanung Für die Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan werden auf Antrag der Vorhabenträger raumverträgliche Trassenkorridore 500 bis Meter breite Gebietsstreifen verbindlich festgelegt. Dabei wird der Vorschlagstrassenkorridor des Vorhabenträgers sowie infrage kommende Alternativen betrachtet, öffentlich diskutiert und auf ihre voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und Raumverträglichkeit geprüft. Für die Leitungen, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Betrifft ein Leitungsvorhaben nur ein Bundesland, ist weiterhin die jeweilige Landesbehörde zuständig, die dann gegebenenfalls ein Raumordnungsverfahren durchführt. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Behörden können in mehreren Beteiligungsrunden Stellungnahmen zum NEP und O-NEP abgeben. Neben der Prüfung des NEP bzw. O-NEP ermittelt, beschreibt und bewertet die Bundesnetzagentur zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Diese erste Umweltprüfung im Verfahrensablauf ist eine Art Frühwarnsystem, um schon zu Beginn des Prozesses potenzielle Konflikte mit den berechtigten Schutzbelangen von Mensch und Natur zu identifizieren und in der Folge möglichst wirksam zu verringern oder am besten ganz zu vermeiden. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht festgehalten, der auch für die Netzentwicklungspläne 2025 vorgelegt wird. Der Umweltbericht wird parallel zum überarbeiteten NEP und O-NEP zur Konsultation gestellt. 5. Planfeststellung Die im vierten Schritt ermittelten Korridore bilden die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren zur Konkretisierung der Trassenverläufe. Auch hier werden der Vorschlag des Vorhabenträgers sowie infrage kommende Alternativen betrachtet, öffentlich diskutiert und auf ihre Umweltverträglichkeit und Raumverträglichkeit geprüft. Am Ende steht ein Planfeststellungsbeschluss mit einem Trassenverlauf, der möglichst geringe Belastungen für Mensch und Umwelt zur Folge hat. Für die länder- und grenzüberschreitenden Vorhaben übernimmt die Bundesnetzagentur auch die Planfeststellungsverfahren.

10 10 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM START DER KONSULTATION B Vorläufige Prüfungsergebnisse zum Offshore-Netzentwicklungsplan Methodik Mit dem am in Kraft getretenen novellierten Energiewirtschaftsgesetz wurde die Erstellung eines Offshore-Netzentwicklungsplans beschlossen. Die Regelungen der 17b ff. EnWG sollen verhindern, dass Anbindungsleitungen speziell für einzelne Offshore- Windparks und nur nach deren individuellem Realisierungsfortschritt errichtet werden. Stattdessen soll mit Hilfe des O NEP ein System etabliert werden, in dem die neu zu errichtenden Anbindungssysteme sog. Cluster erschließen. Ein Cluster besteht aus mehreren benachbarten Offshore-Windparks, die ein zusammenhängendes Gebiet bilden, so dass sie über eine sog. Sammelanbindung angebunden werden können. Die Bundesnetzagentur hat gemäß 17c Satz 1 EnWG die Übereinstimmung des O NEP mit den Anforderungen nach 17b EnWG in Abstimmung mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu prüfen. Allerdings steht mittlerweile mit der Einführung eines Ausschreibungssystems für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein weiterer Systemwechsel auch für die Windenergie auf See bevor. Die maßgeblichen Regelungen für die Offshore-Windenergie soll das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, kurz WindSeeG-E) treffen, dessen Entwurf das Bundeskabinett Anfang Juni 2016 auf den Weg gebracht hat. Demnach würde bis einschließlich 2020 die bestehende Rechtslage fortgelten. Ab Beginn des Jahres 2025 würden Ausschreibungen auf Flächen in Nord- und Ostsee stattfinden, die staatlich voruntersucht wurden. In den Jahren 2021 bis 2024 würde ein Übergangssystem implementiert, in welchem bestehende Projekte, d.h. Offshore-Windparkprojekte mit einer planungsrechtlichen Genehmigung oder einem Erörterungstermin in einem solchen Verfahren, die im Küstenmeer oder Cluster 1 bis 8 der AWZ Nordsee oder Cluster 1 bis 3 der AWZ der Ostsee liegen, an zwei Ausschreibungen im Jahr 2017 mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils MW teilnehmen können. Der O-NEP 2025 bildet hinsichtlich der Anbindungssysteme die Grundlage der beiden Ausschreibungen im Übergangssystem. Mithin können lediglich solche Windparks an den beiden Ausschreibungen teilnehmen, die über ein im O-NEP 2025 bestätigtes Anbindungssystem oder ein noch nicht vollständig ausgelastetes Anbindungssystem angeschlossen werden können, welches bereits Offshore-Windparks erschließt. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte skizziert, die der Prüfung des O-NEP zu Grunde gelegt wurden. 2. Prüfung Der O-NEP stellt eine auf einen 10-Jahres-Horizont vorge nommene Planung von Anbindungssystemen zur Erschließung von Clustern für die gesamte Nord- und Ostsee Deutschlands dar. Im Gegensatz zum NEP, dessen Ziel der Ausbau des landseitigen Stromnetzes für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung ist, handelt es sich beim O-NEP um einen Plan für Sammel-anbindungen zur Erschließung von Clustern. Daher unterscheidet sich auch die Prüfung des O-NEP von der Prüfung des NEP. Ein zentraler Punkt bei der Prüfung des landseitigen NEP ist z.b. die Prüfung der Wirksamkeit einer Maßnahme. Dabei wird untersucht, ob das Netz auch ohne diese Maßnahme sicher wäre und weiterhin zuverlässig betrieben werden könnte (sog. n-1 Kriterium). Im Unterschied dazu führt der Ausfall eines Offshore-Anbindungssystems zunächst nur dazu, dass der entsprechende Offshore-Windpark nicht mehr ins Stromnetz einspeisen kann. Solange die fehlende Einspeisung durch andere Stromeinspeisungen kompensiert werden kann, hat dies jedoch keinerlei Einfluss auf die Stabilität des Stromnetzes. Aufgrund der genannten Unterschiede zum NEP erfolgt die Prüfung des O-NEP anhand der nachfolgend genannten Kriterien: Im Folgenden werden die jeweiligen Bewertungsmaßstäbe dargestellt. 2.1 Berücksichtigung des Szenariorahmens Die ÜNB haben die Erzeugungsleistung aus Offshore- Windenergie gemäß des genehmigten Szenariorahmens für den O-NEP 2025 übernommen. Für die Szenarien B1, B2 und C 2025 wurde von den Übertragungsnetzbetreibern demnach die gesamte Erzeugungsleistung aus Offshore-Windenergie von MW auf MW in der Nordsee und MW in der Ostsee aufgeteilt. Das WindSeeG-E, insbesondere 17b EnWG-E i.v.m. 26 ff. WindSeeG-E, existierte zum Zeitpunkt der Genehmigung des Szenariorahmens 2025 und zum Zeitpunkt der Erstellung bzw. der Vorlage des zweiten Entwurfs des O-NEP 2025 durch die Übertragungs-

11 PRÜFUNGSERGEBNISSE ZUM OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN netzbetreiber noch nicht. Insofern konnten die Übertragungsnetzbetreiber diese geplanten gesetzlichen Regelungen noch nicht berücksichtigen. Sollte das WindSeeG-E bis zur Bestätigung des O-NEP 2025 in Kraft treten, erscheint eine Berücksichtigung der neuen Rechtslage jedoch als zwingend erforderlich, da gem. 17b Abs. 1 Satz 3 und 4 EnWG-E im O-NEP die Ziele des 1 WindSeeG-E zugrunde zu legen und die dementsprechend im O-NEP erforderlichen Anbindungsleitungen auf die Jahre 2021 bis 2024 zu verteilen sind. Hinsichtlich der Gestaltung der einzelnen Ausbauszenarien sowie der Verteilung der Leistung auf Nordsee und Ostsee bietet sich eine Orientierung am Szenariorahmen 2025 an. Dies bedeutet, dass von der nach neuer Rechtslage für das Jahr 2025 zu erwartenden installierten Gesamtleistung von MW an Offshore-Windenergie auf die Nordsee MW und auf die Ostsee MW entfallen. 2.2 Berücksichtigung der Bundesfachpläne Offshore Nach der gegenwärtigen Bewertung der Bundesnetzagentur wurden bei der Erstellung des O-NEP 2025 die Festlegungen des BFO für die Nordsee (BFO-N) sowie die Festlegungen des BFO für die Ostsee (BFO-O) zu Grunde gelegt. Dies gilt insbesondere für die durch die BFO vorgenommene Clustereinteilung innerhalb der AWZ und die Ermittlung des Erzeugungspotenzials der Cluster. 2.3 Ausbaubedarf Die Anhand der Differenz aus prognostizierter Offshore-Erzeugungsleistung für das Jahr 2025 und der durch das Startnetz bereits abgedeckten Übertragungskapazität ergibt sich der Ausbaubedarf im O NEP. Orientiert man sich dabei an der Übertragungskapazität der Anbindungsleitungen, umfasst die über das Startnetz derzeit zu berücksichtigende Leistung der Offshore-Windparks in der Nordsee ca MW sowie in der Ostsee MW. Allerdings lässt die Orientierung an der reinen Übertragungskapazität des Startnetzes außer Acht, dass in der Nordsee einige der Anbindungssysteme von vorneherein nicht voll ausgenutzt werden können, da die Übertragungskapazität der Startnetzleitungen bereits das gesamte Erzeugungspotenzial des jeweiligen Clusters überschreitet. Zieht man in diesen Fällen anstelle der Übertragungskapazität des Startnetzes das Erzeugungspotenzial von der prognostizierten Offshore-Erzeugungsleistung ab, wäre der Zubaubedarf in der Nordsee nicht um MW, sondern um ca MW zu kürzen. Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der derzeitigen Rechtslage einzelne Windparkbetreiber nachträglich die Leistung ihres Windparks steigern, indem sie ganz oder teilweise die Anlagengröße erhöhen. Insoweit spräche einiges dafür, nach geltender Rechtslage weiterhin auf die Übertragungskapazität der Anbindungssysteme abzustellen, während nach zukünftiger Rechtslage auf das Erzeugungspotenzial abzustellen wäre, sofern dieses kleiner als die Übertragungskapazität des Anbindungssystems ist. Unterstellt man entsprechend der derzeit noch geltenden Rechtslage eine regionalisierte Leistung von MW in der Nordsee, verbliebe nach Abzug der ca MW noch ein Zubaubedarf von MW. Unterstellt man entsprechend ggf. zukünftiger Rechtslage eine regionalisierte Leistung von MW, verbliebe nach Abzug der ca MW für die Nordsee noch ein Zubaubedarf von MW. Wie viele Maßnahmen sich aufgrund dieses Ausbaubedarfs ergeben, hängt u. a. von der Übertragungskapazität der einzelnen Anbindungssysteme ab. Hier sind die standardisierten Technikvorgaben innerhalb des BFO zu berücksichtigen. Abhängig davon, ob der Ausbau in Nord- oder Ostsee vorgesehen ist, werden unterschiedliche Anbindungskonzepte verfolgt. Die Netzanbindung erfolgt in der Nordsee laut Vorgabe des BFO-N standardmäßig mittels DC Technologie (d. h. Gleichstrom) und mit einer übertragbaren Leistung von 900 MW pro Seekabel. In der Ostsee erfolgt sie gemäß BFO-O standardmäßig mittels AC-Technologie (d. h. Wechselstrom) und mit einer übertragbaren Leistung von 250 MW pro Seekabel. Die Übertragungsnetzbetreiber sind diesen Standardisierungsvorgaben des BFO-N und BFO-O gefolgt. Bei dem festgelegten Standard von 900 MW pro Anbindungsmaßnahmen werden demnach in der Nordsee nach gegenwärtiger Rechtslage drei Anbindungssysteme, nach ggf. zukünftiger Rechtslage vier Anbindungssysteme benötigt. In der Ostsee wird sowohl nach bestehender als auch ggf. zukünftiger Rechtslage grundsätzlich ein weiteres Anbindungssystem (bestehend aus zwei 250 MW AC-Seekabeln) benötigt. Es erscheint derzeit weiterhin sinnvoll, Anbindungssysteme in der Ostsee mit einer Übertragungskapazität von 500 MW zu planen, um den Anschluss von

12 12 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM START DER KONSULTATION Offshore-Windparks mit einer größeren Leistung als 250 MW zu ermöglichen. Dies begegnet dem Umstand, dass aufgrund der Begrenzung des Ausbaupfades in Verbindung mit der Regionalisierung das nächste Anbindungssystem bei einer Übertragungskapazität von 250 MW voraussichtlich erst vier Jahre später fertiggestellt würde. 2.4 Kriterien für die zeitliche Abfolge Auf Basis der in 17b Abs. 2 S. 3 EnWG vorgeschlagenen Kriterien haben die ÜNB bei ihrer Prüfung folgende Kriterien (in entsprechender Rangfolge) zu Grunde gelegt, um die zeitliche Staffelung der Offshore-Netzausbaubaumaßnahmen zu ermitteln: 1) Küstenentfernung, 2) jeweiliges Erzeugungspotential eines Offshore-Windenergie-Clusters, 3) geplante Inbetriebnahme der Netzverknüpfungspunkte (NVP) und Dabei ist dieses Kriterium so anzuwenden, dass unbillige Härten durch den Wechsel vom windparkspezifischen Anbindungsregime zum Regime des O-NEP verhindert werden. Weitere Kriterien, die eine Änderung der zeitlichen Reihung aufgrund des Realisierungsfortschritts bewirken können, sind nach derzeitiger Einschätzung der Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht ersichtlich. Unter Berücksichtigung der geplanten Regelungen zur Ausschreibung von Offshore-Windenergie soll der O-NEP entsprechend der Begründung zu 17b EnWG-E ausreichend Anbindungssysteme vorsehen, damit alle bestehenden Projekte im Sinne des 26 Abs. 2 WindSeeG E an den Ausschreibungen in der Übergangsphase teilnehmen können. Diese Anforderung könnte man auch dahingehend auslegen, dass im Rahmen der zeitlichen Staffelung eine Vorauswahl vor Anwendung der übrigen Kriterien dahingehend stattfindet, dass zunächst die Anbindungssysteme zu realisieren sind, die erforderlich sind, um allen bestehenden Projekten gem. 26 Abs. 2 WindSeeG-E die Teilnahme an den beiden Ausschreibungen im Übergangssystem zu ermöglichen. 4) Realisierungsfortschritt der anzubindenden Offshore-Windparks. Die Anwendung der Kriterien sowie deren Reihung im zweiten Entwurf des O-NEP erachtet die Bundesnetzagentur als sachgerecht. Die Bundesnetzagentur hält das Kriterium Küstenentfernung in der von den ÜNB vorgeschlagenen Ausgestaltung derzeit für sachgerecht. In der Nordsee erfolgt von den ÜNB eine Aufteilung in fünf Zonen, während in der Ostsee von den Übertragungsnetzbetreibern nur eine einzige Zone vorgesehen ist. In der Ostsee werden demnach alle Cluster bezüglich ihrer Küstenentfernung gleichrangig behandelt. Die Anwendung des Kriteriums Erzeugungspotential eines Offshore-Windenergie-Clusters hält die Bundenetzagentur ebenfalls für sachgerecht. Der Bundesnetzagentur erscheint auch das Kriterium der geplanten Inbetriebnahme der Netzverknüpfungspunkte als korrektives Kriterium sachgerecht angewandt. Das Kriterium Realisierungsfortschritt der anzubindenden Offshore-Windparks ist aus Sicht der Bundesnetzagentur als korrektives Kriterium anzuwenden, um ein grob unangemessenes Ergebnis zu vermeiden. 2.5 Angabe von Terminen Die ÜNB haben im zweiten Entwurf des O-NEP 2025 als Beginn der Umsetzung das Jahr der Beauftragung bzw. Vergabe der Anbindungsleitung zugrunde gelegt. Dies ist aus Sicht der Bundesnetzagentur sachgerecht. Der O-NEP muss ferner den geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung der Anbindungsmaßnahmen enthalten. Der O-NEP entspricht aus jetziger Sicht der Bundesnetzagentur dieser Anforderung. Der zweite Entwurf des O-NEP sieht als Zeiträume vom Beginn der Umsetzung bis zur Fertigstellung der Anbindungssysteme generell 5 Jahre für die Nordsee und 3,5 Jahre für die Ostsee vor. Dabei gehen die ÜNB von einem Zeitraum von 60 Monaten für die Realisierung der DC Anbindungssysteme in der Nordsee und von 42 Monaten für die Realisierung der AC Anbindungssysteme in der Ostsee aus. Diese Zeitangaben erscheinen aus Sicht der Bundesnetzagentur nach derzeitiger Sachlage für den diesjährigen O-NEP zulässig. Allerdings haben sich mit Einführung der gesetzlichen Begrenzung der jährlich zu vergebenden Kapazität bzw. ggf. zukünftig mit der Beschränkung des Ausschreibungsvolumens und der Ausrichtung des Ausbaubedarfs des O-NEP an dieser Begrenzung die Termine zur

13 PRÜFUNGSERGEBNISSE ZUM OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN geplanten Fertigstellung an der frühestmöglichen Nutzung von zugewiesenen Kapazitäten auf dem jeweiligen Anbindungssystem zu orientieren und nicht mehr wie noch im O-NEP 2013 an der schnellstmöglichen Realisierung eines Anbindungssystems. Infolgedessen führt eine kürzere Realisierungsdauer nicht zu einer früheren Fertigstellung, sondern zu einer späteren Beauftragung. 2.6 Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen in der Nordsee Die zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen erscheint nach der derzeitiger Einschätzung der Bundesnetzagentur sachgerecht. Im ersten Schritt erfolgt zunächst eine Auswahl gemäß der Küstenentfernung in Form der Zonen. In Zone 1 befinden sich die Cluster 0 (Küstenmeer Nordsee), Cluster 1, Cluster 2, Cluster 3, Cluster 4 und teilweise Cluster 5. Cluster 0, Cluster 2 und Cluster 4 werden bereits vollständig durch Anbindungssysteme des Startnetzes abgedeckt. Der Anteil von Cluster 5, welcher sich in Zone 1 befindet, wird ebenfalls durch das Startnetz abgedeckt. Somit müssen innerhalb von Zone 1 nur noch die Cluster 1 und Cluster 3 betrachtet werden. Die Entscheidung, welches Cluster in Zone 1 zuerst angeschlossen wird, wird anhand des Kriteriums des Erzeugungspotenzials getroffen. Da das noch zu erschließende Erzeugungspotenzial in Cluster 3 höher ist als in Cluster 1, wird zunächst Cluster 3 erschlossen, danach Cluster 1, und dann wieder Cluster 3. Gemäß dem Kriterium Küstenentfernung würde als nächstes die Zone 2 erschlossen. In Zone 2 ganz oder teilweise nicht erschlossen sind die Cluster 6 und 7 sowie ein Teil von Cluster 5. Cluster 8 wird derzeit bereits durch Maßnahmen des Startnetzes weitestgehend erschlossen. Eine Erschließung der verbleibenden ca. 280 MW durch ein weiteres Anbindungssystem erscheint nicht sachgerecht und widerspricht dem Grundsatz eines bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbaus der Anbindungssysteme. Entsprechend dem noch zu erschließenden Erzeugungspotenzial werden die Cluster in folgender Reihenfolge erschlossen: Cluster 7, Cluster 6, Cluster 5 und zuletzt nochmals Cluster 7. Bei einer Plausibilitätskontrolle der vorstehend geschilderten Staffelung der Anbindungssysteme anhand des Kriteriums Realisierungsfortschritt der anzubindenden Offshore-Windparks könnte sich nach gegenwärtiger Auffassung der Bundesnetzagentur allerdings ein Korrekturbedarf ergeben. Entsprechend des bestätigten O-NEP 2013 könnten die Anbindungsmaßnahmen NOR-7-1 und NOR-5-2 vor NOR-3-2 (und NOR-6-3) realisiert werden, da beide zu Clustern mit Offshore- Windparks führen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des novellierten EnWG am bereits einen fortgeschrittenen Realisierungsfortschritt anhand der alten Rechtslage nachgewiesen hatten. Nach ggf. zukünftiger Rechtslage wäre ein Vorziehen der beiden Anbindungssysteme unabhängig vom Vorliegen eines etwaigen Realisierungsfortschritts auch erforderlich, da den Windpark-Projekten in den Clustern 3 und 6 eine Teilnahme an den Ausschreibungen nach neuer Rechtslage bereits über die ersten Anbindungen nach Cluster 3 und 7 ermöglicht würde. Insoweit soll der O NEP soll gem. 17b Abs. 3 EnWG-E auch Festlegungen enthalten, in welchem Umfang bestehende Offshore-Windparkprojekte im Sinne des 26 Abs. 2 WindSeeG-E im Rahmen des Übergangssystems in den Jahren 2021 bis 2024 ausnahmsweise auch über Anbindungssysteme angeschlossen werden, die eigentlich nicht den eigenen, sondern einen anderen Cluster erschließen (sog. clusterübergreifender Anschluss). Gegenwärtig kommt nach Ansicht der Bundesnetzagentur ein clusterübergreifender Anschluss lediglich für nicht erschlossene Projekte in Cluster 6 (und ggf. 8) über das Anbindungssystem NOR-7-1 in Betracht. Infolgedessen ergäbe sich für die drei im Rahmen des O-NEP 2025 erforderlichen Anbindungssysteme folgende Reihung: NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1, bzw. unter Berücksichtigung der ggf. zukünftigen Rechtslage: NOR-3-3, NOR-1-1, NOR-7-1, NOR-5-2. Nach bestehender Rechtslage würde das erste Anbindungssystem NOR-3-3 erst ab frühestens 2022 benötigt, da durch die Bundesnetzagentur erst für das Jahr 2022 erneut bis zu 400 MW Kapazität zugewiesen werden könnten. Entsprechend 17b Abs. 1 Satz 3 und 4 EnWG-E soll der Ausbau der Anbindungssysteme jedoch in den Jahren 2021 bis 2030 stetig erfolgen. Daher wäre das erste Anbindungssystem nach zukünftiger Rechtslage bereits mit einer geplanten Fertigstellung ab frühestens 2021 bestätigungsfähig. Im Übrigen sollte sich die geplante Fertigstellung des jeweiligen Anbindungssystems ab 2021 weiterhin grundsätzlich an der Regionalisierung entsprechend der Methodik

14 14 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM START DER KONSULTATION des Szenariorahmens 2025 orientieren. Der so regionalisierten Leistung sind das Startnetz und das bestätigungsfähige Zubaunetz in den jeweiligen Jahren gegenüberzustellen. Daher ergäbe sich für die drei im Rahmen des O-NEP 2025 erforderlichen Anbindungssysteme folgende Beauftragungs-/Fertigstellungstermine: 2018/2023 NOR-3-3, 2019/2024 NOR-1-1, 2020/2025 NOR-7-1, bzw. unter Berücksichtigung der ggf. zukünftigen Rechtslage: 2016/2021 NOR-3-3, 2017/2022 NOR-1-1, 2019/2024 NOR-7-1, 2020/2025 NOR-5-2. D. h., bei einer effizienten und bedarfsgerechten Ermittlung wäre auch nach ggf. zukünftiger Rechtslage in 2023 kein weiteres Anbindungssystem erforderlich, da bereits die gesamte prognostizierte Leistung durch das Startnetz einschl. der in 2021 und 2022 zu realisierenden Anbindungssysteme NOR-3-3 und NOR-1-1 abgeführt werden könnte. Allerdings würden dann ein genehmigtes noch nicht erschlossenes Potenzial in Cluster 5 der Nordsee nicht einem Anbindungssystem zugeordnet werden können und damit von der Ausschreibung im Übergangssystem ausgeschlossen. Daher gibt die Vorschrift des 17b Abs. 1 Satz 4 Prüfung der Anbindungsmaßnahmen 1. Berücksichtigung des Szenariorahmens 2. Berücksichtigung der Bundesfachpläne Offshore 3. Ausbaubedarf 4. Kriterien für die zeitliche Abfolge der Umsetzung a) Küstenentfernung Vorrang- und Eignungsgebiete b) Erzeugungspotenzial c) Geplante Inbetriebnahme der Netzanknüpfungspunkte d) Realisierungsfortschritt der anzubindenden OWP 5. Angabe von Terminen a) Verbindlicher Termin für den Beginn der Umsetzung b) Geplanter Zeitpunkt der Fertigstellung 6. Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen EnWG-E vor, dass alle Anbindungssysteme, die erforderlich sind, um gem. 17b Abs. 1 Satz 3 EnWG-E die Ziele des 1 WindSeeG-E zu erreichen, auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt werden sollen. Infolgedessen müsste das Anbindungssystem NOR-5-2 bereits im Jahr 2024 realisiert werden. Allerdings würde dies sowohl zur zeitgleichen Realisierung zweier Anbindungssysteme in einem Jahr als auch zum Ausbleiben einer Anbindung von Offshore-Windparks in 2023 führen. Gerade Letzteres will der Gesetzgeber jedoch mit der Regelung des 17b Abs. 1 Satz 4 EnWG-E vermeiden. Daher erscheint ein Vorziehen der geplanten Fertigstellung von NOR-5-2 auf das 2023 derzeit vorzugswürdig Zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen in der Ostsee Die zeitliche Staffelung der Anbindungsmaßnahmen erscheint nach der derzeitiger Einschätzung der Bundesnetzagentur nicht als sachgerecht. Da sämtliche Cluster der Ostsee derselben Zone zugeordnet sind, wird anhand des Entfernungs-Kriteriums keine Vorauswahl getroffen. Entscheidend für die Zuordnung ist demnach das noch zu erschließende Erzeugungspotenzial. Die Cluster 1, 2 und 4 werden entsprechend dem bestätigten O NEP 2024 und dem zweiten Entwurf des O-NEP 2025 über Sammelanbindungen erschlossen, auf welchen Offshore-Windparks aus allen drei Clustern Kapazitäten beantragen können. Dies führt dazu, dass das nächste Anbindungssystem zu Cluster 1, 2 und 4 geführt würde (Anbindungssystem OST-B-1). Für OST-B-1 ist ein Netzverknüpfungspunkt verfügbar, daher muss keine Korrektur der Staffelung anhand des Kriteriums Geplante Inbetriebnahme der Netzverknüpfungspunkte erfolgen. Eine Korrektur der Reihenfolge über das Kriterium des Realisierungsfortschritts kommt nach derzeitiger Auffassung der Bundesnetzagentur ebenso wenig in Betracht. Nach bestehender Rechtslage würde das Anbindungssystem OST-B-1 frühestens ab 2022 benötigt, da durch die Bundesnetzagentur erst für das Jahr 2022 erneut bis zu 400 MW Kapazität zugewiesen werden könnten. Entsprechend 17b Abs. 1 Satz 3 und 4 EnWG-E soll der Ausbau der Anbindungssysteme jedoch in den Jahren 2021 bis 2030 stetig erfolgen. Daher wäre OST-B-1 nach zukünftiger Rechtslage mit einer geplanten Fertigstel-

15 PRÜFUNGSERGEBNISSE ZUM OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN lung frühestens ab 2021 bestätigungsfähig. Im Übrigen sollte sich die geplante Fertigstellung des jeweiligen Anbindungssystems ab 2021 weiterhin grundsätzlich an der Regionalisierung entsprechend der Methodik des Szenariorahmens 2025 orientieren. Der so regionalisierten Leistung sind das Startnetz und das bestätigungsfähige Zubaunetz in den jeweiligen Jahren gegenüberzustellen. Daher ergäbe sich für das im Rahmen des O-NEP 2025 erforderliche Anbindungssystem folgende Beauftragungs-/Fertigstellungstermine: 2020/2023 OST-B-1, bzw. unter Berücksichtigung der ggf. zukünftigen Rechtslage: 2019/2022 OST-B Vorläufige Prüfungsergebnisse Die vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse als bestätigungsfähig bzw. als nicht bestätigungsfähig angesehenen Maßnahmen sind in Abbildung 1 für die Nordsee und in Abbildung 2 für die Ostsee dargestellt.

16 16 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM START DER KONSULTATION

17 PRÜFUNGSERGEBNISSE ZUM OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN Nachfolgend genannte Anbindungssysteme sind unter Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden Rechtslage aus heutiger Sicht bestätigungsfähig: Tabelle 1: bestätigungsfähig Anbindungssystem Maßnahmen-Nummer, Bezeichnung d. Maßnahme Beginn Umsetzung/ Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung NOR , HGÜ-Verbindung NOR-3-3 (DolWin 6) 2018/2023 NOR-1-1 3, HGÜ-Verbindung NOR-1-1 (DolWin 5) 2019/2024 NOR , HGÜ-Verbindung NOR-7-1 (BorWin 5) 2020/2025 OST-B-1 B1.1, AC-Verbindung OST-B /2023 Nachfolgend genannte Anbindungssysteme wären unter Berücksichtigung des WindSeeG-E, insbesondere 17b EnWG-E i.v.m. 26 ff. WindSeeG-E, aus heutiger Sicht bestätigungsfähig: Tabelle 1: bestätigungsfähig Anbindungssystem Maßnahmen-Nummer, Bezeichnung d. Maßnahme Beginn Umsetzung/ Zeitpunkt der geplanten Fertigstellung NOR , HGÜ-Verbindung NOR-3-3 (DolWin 6) 2016/2021 NOR-1-1 3, HGÜ-Verbindung NOR-1-1 (DolWin 5) 2017/2022 NOR , HGÜ-Verbindung NOR-5-2 (SylWin 2) 2018/2023 NOR , HGÜ-Verbindung NOR-7-1 (BorWin 5) 2019/2024 OST-B-1 B1.1, AC-Verbindung OST-B /2022

18

19 Impressum Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat Beteiligung Tulpenfeld 4, Bonn Tel.: Fax.: Stand Juni 2016 Fotografie/Bildnachweis 123rf Druck Siebengebirgsdruck

20 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld Bonn Telefon: Folgen Sie uns auf twitter.com/netzausbau Besuchen Sie uns auf youtube.com/netzausbau Informieren Sie sich bei slideshare.net/netzausbau Abonnieren Sie den netzausbau.de/newsletter

Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016

Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016 Offshore-Monitoring Stand des Ausbaus nach dem vierten Quartal 2016 3 Einleitung Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energieleitungsausbaugesetzes werden auch die Anbindungsleitungen

Mehr

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Dr. Tim Fischer, Referent Netzentwicklung Lübeck, 15.10.2013 www.bundesnetzagentur.de Was ist der O-NEP? Ziel: Planung des Ausbaus

Mehr

Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018

Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018 Offshore-Monitoring Stand der Offshore-Anbindungen nach dem dritten Quartal 2018 Q3 2018 209 Einleitung Zusätzlich zu den Vorhaben des Bundesbedarfsplans und des Energieleitungsausbaugesetzes werden auch

Mehr

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH Berlin, 20.10.2016 WindSeeG Am 18.10.2016 verkündet, tritt am 1.1.2017 in Kraft Es bleibt beim Ziel 15.000 MW bis 2030 aus Offshorewind Umstellung Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Netzentwicklungsplanung in Deutschland

Netzentwicklungsplanung in Deutschland Netzentwicklungsplanung in Deutschland Dr. Sascha Falahat, Referent 2. Dialogveranstaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden Münster, 03. Juli 2013 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht - Szenariorahmen

Mehr

Bedarfsermittlung 2025 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025)

Bedarfsermittlung 2025 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025) Bedarfsermittlung 2025 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan (Zieljahr 2025) 16 20 JUNI Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 613

Mehr

Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013

Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013 Ausblick auf die Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan 2013 Andrea Korr Referatsleiterin Projektreferat N3 3. Juli 2013, Münster www.bundesnetzagentur.de Rechtlicher Rahmen BNetzA führt Strategische

Mehr

Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz

Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz Ausschreibungen nach dem Windenergieauf-See-Gesetz und neue Planungsinstrumente für das Meer 10. Göttinger Tagung Dr. Nico Nolte Ausschließliche Wirtschaftszone Ostsee: 4.500 km² Nordsee: 28.600 km² 2

Mehr

Bedarfsermittlung Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan

Bedarfsermittlung Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan Bedarfsermittlung 2017-2030 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan AUGUST 2017 BUNDESNETZAGENTUR 3 Bedarfsermittlung 2017-2030 Vorläufige Prüfungsergebnisse Offshore-Netzentwicklungsplan

Mehr

Netzausbau Netzentwicklungspläne

Netzausbau Netzentwicklungspläne Netzausbau Netzentwicklungspläne EIN ÜBERBLICK Szenariorahmen Netzentwicklungspläne und Umweltbericht Bundesbedarfsplan Bundesfachplanung / Raumordnung Planfeststellung BEDARFSERMITTLUNG VORHABEN Allgemeines

Mehr

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Stiftung OFFSHORE WINDENERGIE FDP Wiss. Beraterdes BundesministeriumsfürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Mehr

Planungsverfahren von Anbindungsleitungen

Planungsverfahren von Anbindungsleitungen www.bundesnetzagentur.de Planungsverfahren von Anbindungsleitungen Benedikt Stratmann Naturverträgliche Offshore-Netzanbindung 18. April 2013, Leer 1 Planungsverfahren von Seekabeln Pläne und Akteure 2

Mehr

Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung

Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung Verfahrensablauf und Beteiligungsmöglichkeiten der Bundesfachplanung Navina Breuer, Referentin Rechtsfragen und Zulassungsverfahren Barsinghausen, 18.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht I.

Mehr

Bedarfsermittlung Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan

Bedarfsermittlung Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan Bedarfsermittlung 2017-2030 Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan DEZEMBER 2017 Bestätigung Az.: 613-8572/1/2 In dem Verwaltungsverfahren wegen der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030

Mehr

Warum braucht die Energiewende Netzausbau?

Warum braucht die Energiewende Netzausbau? Warum braucht die Energiewende Netzausbau? Rahmenbedingungen Stufenweiser Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 Ausbau der erneuerbaren Energien Abhängigkeit von internationalen Öl- und Gasimporten verringern

Mehr

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP)

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP) Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Offshore-Netzentwicklungsplanverfahren 2013 1. Öffentliches Konsultationsverfahren vom 04.03.13 bis 14.04.13 Stellungnahme

Mehr

Netzausbau Beteiligung

Netzausbau Beteiligung Netzausbau Beteiligung Warum Beteiligung? Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist ein Projekt, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Jeder Bürger soll sich einbringen können und alle berechtigten Interessen

Mehr

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen"

Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen Die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur - ein Schritt zur Genehmigung neuer Stromleitungen" Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau CIGRE/CIRED Informationsveranstaltung Innovation zur Integration

Mehr

Offshore-Netzentwicklungsplan Verfahren, Methodik und Zeitplanung

Offshore-Netzentwicklungsplan Verfahren, Methodik und Zeitplanung www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Offshore-Netzentwicklungsplan Verfahren, Methodik und Zeitplanung Dr. Sascha Falahat, Referent Netzentwicklung Bonn, 27.02.2013 Inhaltsübersicht - Netzentwicklungsplanung

Mehr

SUP zum Bundesbedarfsplan

SUP zum Bundesbedarfsplan www.bundesnetzagentur.de SUP zum Bundesbedarfsplan Dr. Heinz-Jürgen Scheid, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau mit der Natur Berlin, 15.05.2013 Themenübersicht Verfahrensablauf und stand Grundlagen

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 73 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 74 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz. 75 Steckbriefe

Mehr

Netzausbau in Deutschland

Netzausbau in Deutschland Netzausbau in Deutschland Dr. Ursula Heimann Osnabrück, 9.12.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Bundesnetzagentur Energiewende und Netzausbau Verfahrensschritte des Netzausbaus Rechtsrahmen

Mehr

Bundesfachplanung / Antragskonferenzen

Bundesfachplanung / Antragskonferenzen Bundesfachplanung / Antragskonferenzen Dr. Julia Sigglow, Abteilung Netzausbau BNetzA 2. Dialogveranstaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden Münster, 03.07.2013 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht

Mehr

Netzausbau im Kontext der Leitbilder der Raumentwicklung

Netzausbau im Kontext der Leitbilder der Raumentwicklung Netzausbau im Kontext der Leitbilder der Raumentwicklung Tobias Brandt, Referat Beteiligung (N2) Christoph Riegel, Referat Zulassung (N13) Abteilung Netzausbau Würzburg 26.09.2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Die Bundesnetzagentur: Koordination des bundesweiten Netzausbaus

Die Bundesnetzagentur: Koordination des bundesweiten Netzausbaus www.bundesnetzagentur.de Die Bundesnetzagentur: Koordination des bundesweiten Netzausbaus Dr. Jochen Patt, Leiter Referat Netzentwicklung 18. Juni 2012 Die Ausgangslage Das Energiekonzept der Bundesregierung

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau in Bayern Wie geht es weiter? München, 17.06.2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGS- PLAN 2025, VERSION 2015, 2. ENTWURF 85 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 86 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz und Zubau-Offshorenetz. 87 Steckbriefe

Mehr

Energiewirtschaftliche Bedeutung des Netzausbaus

Energiewirtschaftliche Bedeutung des Netzausbaus Energiewirtschaftliche Bedeutung des Netzausbaus Dr. Tim Fischer, Referent Volkshochschule Erlangen, 02.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Warum Netzausbau? Grundlegender Umbau der Erzeugungsstruktur Wind

Mehr

Bestätigung. wegen der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2025 gem. 17c Satz 2 in Verbindung mit 12c Abs.

Bestätigung. wegen der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2025 gem. 17c Satz 2 in Verbindung mit 12c Abs. Bestätigung Az.: 613-8572/1/1 In dem Verwaltungsverfahren wegen der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2025 gem. 17c Satz 2 in Verbindung mit 12c Abs. 4 Satz 1 EnWG gegenüber 1. der 50Hertz

Mehr

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) 50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Berlin, 28. April 2016 50Hertz begrüßt die Einführung von Ausschreibungsverfahren für Offshore- Windparks. Ausschreibungen

Mehr

Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung

Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung"

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau.

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau. Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Inhaltsübersicht Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Prüfverlangen für Freileitungsausnahmen

Mehr

Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen

Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen Herausforderungen des Ausbaus von Elektrizitätsnetzen 23. Januar 2014 Dr. Mathias Elspaß Vortragsgliederung I. Ziele der Energiewende II. Ausbaubedarf III. Übertragungsnetzbetreiber IV. Beispiel aus der

Mehr

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee 1 DER OFFSHORE-NETZPLAN...10 2 AUFSTELLUNGSVERFAHREN...10 3 EINFÜHRUNG...10 4 IDENTIFIZIERUNG VON OFFSHORE-WINDPARKS FÜR SAMMELANBINDUNGEN...11 4.1 RÄUMLICHE BESTIMMUNG

Mehr

Netzausbauplanung/Bundesfachplanung

Netzausbauplanung/Bundesfachplanung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Netzausbauplanung/Bundesfachplanung Frankfurt, den 05. Dezember 2013 Matthias Bergmeier Überblick Netzausbauplanung/Bundesfachplanung

Mehr

Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet!

Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet! www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet! Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur Bundespressekonferenz

Mehr

Entwurf des Umweltberichts 2013 zum Bundesbedarfsplan-Entwurf

Entwurf des Umweltberichts 2013 zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Entwurf des Umweltberichts 2013 zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Informationstag Netzentwicklungspläne und Umweltbericht 2013 Magdeburg, 16.10.2013 www.bundesnetzagentur.de Entwurf des Umweltberichts 2013:

Mehr

Bundesfachplan Offshore Nordund

Bundesfachplan Offshore Nordund Bundesfachplan Offshore Nordund Ostsee Workshop Offshore-Netzentwicklungsplan, Bundesnetzagentur 27.02.2013, Bonn Anna Hunke, Referentin BSH 27.02.2013 1 Gesetzliche Grundlage Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können

Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können Ablauf und Fristen der Bundesfachplanung Wann und wie Sie sich einbringen können Beteiligungsmöglichkeiten und Ablauf des Verfahrens 1. Suche nach Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der : Antrag für Vorschlags-

Mehr

Netzausbau Bundesfachplanung

Netzausbau Bundesfachplanung Netzausbau Bundesfachplanung EIN ÜBERBLICK Szenariorahmen Netzentwicklungspläne und Umweltbericht Bundesbedarfsplan Bundesfachplanung / Raumordnung Planfeststellung BEDARFSERMITTLUNG VORHABEN Allgemeines

Mehr

Status Quo Bundesfachplanung

Status Quo Bundesfachplanung Status Quo Bundesfachplanung Dr. Heinz-Jürgen Scheid Leiter der Abteilung Netzausbau Bonn, 28.06.2014 www.bundesnetzagentur.de Wer ist die Bundesnetzagentur? Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums

Mehr

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Dr. Elke Weingarten (Bosch & Partner Berlin) Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover

Mehr

Eine Herkulesaufgabe. Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee. Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH

Eine Herkulesaufgabe. Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee. Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH Eine Herkulesaufgabe Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH 18.04.2013 TenneT Zwei Netzbetreiber, ein Unternehmen Europas erster transnationaler Netzbetreiber

Mehr

Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung

Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung Status quo und quo vadis der Bundesfachplanung Marius Henrich, Referent Netzausbau im Übertragungsnetz: Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung Würzburg, 1. Juli 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Antragskonferenz. Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm Michael Höweler Weinsberg,

Antragskonferenz. Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm Michael Höweler Weinsberg, Antragskonferenz Bundesfachplanungsverfahren Grafenrheinfeld Kupferzell Großgartach (Vorhaben 20 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt 3: Großgartach - Kupferzell Dr. Bodo Herrmann Annika Bente Kristina Blohm

Mehr

Dezentraler Ausbau der Erneuerbaren Welche Auswirkungen hat er auf den Netzausbau?

Dezentraler Ausbau der Erneuerbaren Welche Auswirkungen hat er auf den Netzausbau? Dezentraler Ausbau der Erneuerbaren Welche Auswirkungen hat er auf den Netzausbau? Veranstaltung des Arbeitskreises Zukunftsenergie am 17. Mai 2017 in Berlin MR Schultz Netzausbauvorhaben nach EnLAG und

Mehr

Stakeholder-Workshop Erste Ansätze für ein Ausschreibungsdesign für Windenergie auf See

Stakeholder-Workshop Erste Ansätze für ein Ausschreibungsdesign für Windenergie auf See Stakeholder-Workshop Erste Ansätze für ein Ausschreibungsdesign für Windenergie auf See 27.02.2015 Holger Höfling, Mario Ragwitz, Anne Held (Fraunhofer ISI) Fabian Wigand, Corinna Klessmann (Ecofys) Christoph

Mehr

Stromnetzausbau in Deutschland

Stromnetzausbau in Deutschland www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Stromnetzausbau in Deutschland Matthias Janssen, Bundesnetzagentur Jahrestreffen der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solar-Initiativen Hof, 26.01.2013 Themenübersicht

Mehr

Grundlagen der Bedarfsermittlung

Grundlagen der Bedarfsermittlung Grundlagen der Bedarfsermittlung Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024 Erfurt, 24.04.2015 www.bundesnetzagentur.de Gesamtprozess der Netzentwicklung ( 12a ff. EnWG) I II III IV V

Mehr

Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze

Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze Frühjahrstagung der AG Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein Landesgruppe Nordrhein-Westfalen - am 29. Juni 2012 Bedarfsplanung und Fachplanung des Bundes beim Ausbau der Energienetze MinR Dr. Christof

Mehr

Workshop. Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG

Workshop. Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG Workshop Vorbereitung der Ausschreibung am 1. März 2017 nach 26 WindSeeG Bonn, 9. November 2016 www.bundesnetzagentur.de Tagesordnung 1. Bekanntmachung der Ausschreibung 2. Anforderungen an Gebote 3. Sicherheiten

Mehr

Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2017) erster Entwurf Einführung und Überblick Peter Barth, Amprion

Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2017) erster Entwurf Einführung und Überblick Peter Barth, Amprion Netzentwicklungsplan Strom 2030 (2017) erster Entwurf Einführung und Überblick Peter Barth, Amprion 14.Februar.2017 Seite 1 Netzentwicklungspläne 2030 (2017) Zeitplan wo stehen wir aktuell? Heute 30.06.2016

Mehr

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG Olivier Feix, 50Hertz HINTERGRUND Was ist der Netzentwicklungsplan NEP? Abbildung der zu erwartenden Entwicklung

Mehr

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2012 OLIVIER FEIX, 50HERTZ DER NETZENTWICKLUNGSPLAN legt die Grundlage für Versorgungssicherheit und stabilen Netzbetrieb in den nächsten zehn Jahren.

Mehr

Offshore-Netzentwicklungsplan 2030, Version 2017, 2. Entwurf Übertragungsnetzbetreiber

Offshore-Netzentwicklungsplan 2030, Version 2017, 2. Entwurf Übertragungsnetzbetreiber Offshore-Netzentwicklungsplan 2030, Version 2017, 2. Entwurf Seite 1 Das Zubau-Offshorenetz in den Szenarien A 2030, B 2030 und C 2030 der Nordsee Seite 2 Das Zubau-Offshorenetz in den Szenarien A 2030,

Mehr

Grundlagen der Bedarfsermittlung

Grundlagen der Bedarfsermittlung Grundlagen der Bedarfsermittlung Infotag der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan 2024 München, 21.04.2015 www.bundesnetzagentur.de Gesamtprozess der Netzentwicklung ( 12a ff. EnWG) I II III IV V

Mehr

Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld

Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld Antragskonferenz Bundesfachplanungsverfahren Wilster Grafenrheinfeld (Vorhaben Nr. 4 des Bundesbedarfsplans) Abschnitt D: Gerstungen Grafenrheinfeld Brunsbüttel Großgartach (Vorhaben Nr. 3 des Bundesbedarfsplans)

Mehr

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht

Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht www.bundesnetzagentur.de Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan-Entwurf Umweltbericht Informationstag Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 Hannover, 09. Oktober 2012 Programm Nachmittag

Mehr

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER 2 Impressum 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin www.50hertz.com Geschäftsführung: Boris Schucht

Mehr

Sprechzettel. Jochen Homann. Präsident der Bundesnetzagentur. Vorlage des bestätigten. Netzentwicklungsplans Strom und des Umweltberichts

Sprechzettel. Jochen Homann. Präsident der Bundesnetzagentur. Vorlage des bestätigten. Netzentwicklungsplans Strom und des Umweltberichts Sprechzettel Jochen Homann Präsident der Bundesnetzagentur Es gilt das gesprochene Wort Redebeginn, 26. November 2012, 14:00 Uhr, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin Vorlage des bestätigten

Mehr

Projekt P72: Kreis Segeberg Lübeck Göhl

Projekt P72: Kreis Segeberg Lübeck Göhl BUNDESNETZAGENTUR 251 Projekt P72: Kreis Segeberg Lübeck Göhl Beschreibung Zweck des Projekts P72 ist die Erhöhung der Übertragungskapazität in Schleswig-Holstein und von Schleswig-Holstein in Richtung

Mehr

Netzausbauplanung aus der Sicht der Bundesnetzagentur. Dr. Franziska Adamek, Referentin Netzentwicklung VDE Südbayern München,

Netzausbauplanung aus der Sicht der Bundesnetzagentur. Dr. Franziska Adamek, Referentin Netzentwicklung VDE Südbayern München, Netzausbauplanung aus der Sicht der Bundesnetzagentur Dr. Franziska Adamek, Referentin Netzentwicklung VDE Südbayern München, 24.10.2013 www.bundesnetzagentur.de Grundlagen: Energiewende Wind offshore

Mehr

Erste Erfahrungen mit der Bundesfachplanung nach 4 ff. NABEG: Überblick und diskutierte Problemfelder

Erste Erfahrungen mit der Bundesfachplanung nach 4 ff. NABEG: Überblick und diskutierte Problemfelder Forschungsstelle Umweltenergierecht Expertenworkshop Fokus Umweltenergierecht: Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung: Bestandsaufnahme und Fortentwicklungsoptionen zum Rechtsrahmen für den Netzausbau

Mehr

Der Netzentwicklungsplan als Instrument zur Umsetzung der Energiewende

Der Netzentwicklungsplan als Instrument zur Umsetzung der Energiewende Bundesnetzagentur Herr Dr. Patt ist Anfang 2005 in den Aufbaustab Energie-regulierung in der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, der Vorgängerbehörde der Bundesnetzagentur, eingetreten.

Mehr

Zweiter Entwurf OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER

Zweiter Entwurf OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER Zweiter Entwurf OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2030, VERSION 2017 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER 2 Impressum 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin www.50hertz.com Geschäftsführung:

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Offshore-Netzentwicklungsplan 2030 2. Öffentliches Konsultationsverfahren vom 04.08.2017 bis 16.10.2017 Stellungnahme der

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ Rechtliche Rahmenbedingungen und aktueller Stand der Netzanbindung in der AWZ 21. November 2013, Leipzig Dr. Nico Nolte Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Nordsee: Offshore Windparks und

Mehr

Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan 2013

Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 Bestätigung Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 Bestätigung des Offshore- Netzentwicklungsplans 2013 durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen BUNDESNETZAGENTUR

Mehr

Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f Niedersachsen MR in

Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f Niedersachsen MR in Ausbau der Stromnetze vor unserer Tür eine Herausforderung für f MR in Hildegard Zeck Referatsleiterin Referat 303 Niedersächsisches Ministerium für r Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Mehr

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Anhang Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Offshore-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2013 101 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anhang 9 Anhang...............................................................

Mehr

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Stand der Genehmigungen, Planung und Bau von Anlagen - Vorstellung der laufenden Offshore-Projekte - 18.06.2013 Michael Jakob Inhalt 1. Offshore-Netzentwicklungsplan (Ostsee)

Mehr

Netzplanung gemäß Netzentwicklungsplan 2030

Netzplanung gemäß Netzentwicklungsplan 2030 Netzplanung gemäß Netzentwicklungsplan 2030 Martin Lips, Referat Netzentwicklung Bürgerdialog Stromnetz Hofheim in Unterfranken, 02.07.2018 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Warum brauchen wir Netzausbau

Mehr

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015, 1. ENTWURF 2 Impressum 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße

Mehr

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 ( NEP 2030 )

Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 ( NEP 2030 ) Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 ( NEP 2030 ) Version 2017, 1. Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber vom 31.01.2017 auf Grundlage des von der Bundesnetzagentur am 30.06.2016 genehmigten Szenariorahmens

Mehr

Bedarfsermittlung Zusammenfassung zum Konsultationsstart

Bedarfsermittlung Zusammenfassung zum Konsultationsstart Bedarfsermittlung 2017-2030 Zusammenfassung zum Konsultationsstart 17 T 20 S U G AU 2 BUNDESNETZAGENTUR ZUSAMMENFASSUNG ZUM KONSULTATIONSSTART Zusammenfassung zum Konsultationsstart Stand: August 2017

Mehr

Antragskonferenz. Heike Klaus 12. November 2012

Antragskonferenz. Heike Klaus 12. November 2012 Heike Klaus 12. November 2012 Antragskonferenz Raumordnungsverfahren (ROV) für Trassenkorridore in der 12 Seemeilen-Zone bis zu den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem

Mehr

Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung

Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung Rahmenbedingungen für OWP- Anbindungen in der deutschen Anreizregulierung Dr. Janine Haller, Beisitzerin Beschlusskammer 4 Regulierung und Finanzierung der Stromübertragungsnetze in Deutschland Berlin,

Mehr

OFFSHORE-WINDENERGIELEISTUNG ERREICHT 2017 FAST 5,4 GIGAWATT

OFFSHORE-WINDENERGIELEISTUNG ERREICHT 2017 FAST 5,4 GIGAWATT STATUS UND PERSPEKTIVEN FÜR DIE OFFSHORE-WINDENERGIE IN DEUTSCHLAND Status 30.6.2018 Der Beitrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland mit Stand 30. Juni

Mehr

Kommentar zum Netzausbau

Kommentar zum Netzausbau de Gruyter Kommentar Kommentar zum Netzausbau NABEG/EnLAG/EnWG/BBPlG/PlfZV Bearbeitet von Herausgegeben von: Armin Steinbach, und Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. 2. Auflage 2017. Buch.

Mehr

Energiewende und Beteiligung

Energiewende und Beteiligung www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Energiewende und Beteiligung Kim Paulus, Leiter des Projektreferats Beteiligung im Aufbaustab NABEG Bundesnetzagentur Dialog zum Stromnetzausbau Mainz, 24.10.2012

Mehr

ENTWURF. Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen

ENTWURF. Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen ENTWURF Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2016 Teil 1: Clusterübergreifende Anbindungen Hamburg, 19. August 2016 Inhalt I Inhalt 1 Der Bundesfachplan

Mehr

Geschäftsstelle Beratungsunterlage zu TOP 4 der 15. Sitzung am 14.September 2015 Anhörung Erfahrungen in Großprojekten Kommission

Geschäftsstelle Beratungsunterlage zu TOP 4 der 15. Sitzung am 14.September 2015 Anhörung Erfahrungen in Großprojekten Kommission Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 4 der 15. Sitzung am 14.September 2015 Anhörung Erfahrungen in Großprojekten Manuskript

Mehr

Offshore-Windenergie: Nutzung verfügbarer Anbindungskapazitäten

Offshore-Windenergie: Nutzung verfügbarer Anbindungskapazitäten Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Offshore-Windenergie:

Mehr

Trassenplanung in Deutschland

Trassenplanung in Deutschland Trassenplanung in Deutschland Dr. Ursula Heimann, Referentin, BNetzA Energiewende - Ein Thema für den Boden? Hannover, 12.03.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Hintergrund und Verfahren Erdkabel

Mehr

Stand des Netzausbaus Bedarf, Planung und Umsetzung

Stand des Netzausbaus Bedarf, Planung und Umsetzung Stand des Netzausbaus Bedarf, Planung und Umsetzung FfE-Tagung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Wettbewerb Dr. Heinrich Gartmair 30. April 2013 Die Taktrate der Gesetzes- und Planungsänderungen

Mehr

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 ERSTER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 2 Impressum 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A 12435 Berlin www.50hertz.com Geschäftsführung:

Mehr

Status der Netzanbindungen in der Nordsee

Status der Netzanbindungen in der Nordsee in der Nordsee Kieler Branchenfokus Windenergie Tim Meyerjürgens 4. Februar 2014 TenneT ÜNB in der deutschen Nordsee 12,7 GW Offshore Wind bis 2023 davon 11,0 GW in der Nordsee insgesamt über 40 GW in

Mehr

Die vorläufigen Prüfungsergebnisse des Netzentwicklungsplans 2024

Die vorläufigen Prüfungsergebnisse des Netzentwicklungsplans 2024 Die vorläufigen Prüfungsergebnisse des Netzentwicklungsplans 2024 Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung München, 21. April 2015 www.bundesnetzagentur.de Prozessablauf 1. Entwurf durch Netzbetreiber

Mehr

BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink

BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink Antragskonferenz zur Bundesfachplanung für den Abschnitt C (Raum Hof Raum Schwandorf) TOP 3: Vorstellung des Vorhabens

Mehr

ZUKUNFT NETZAUSBAU IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

ZUKUNFT NETZAUSBAU IN SCHLESWIG-HOLSTEIN ZUKUNFT NETZAUSBAU IN SCHLESWIG-HOLSTEIN EIN PLANSPIEL FÜR SCHULEN Bestellformular Informationsmaterialien: Bundesnetzagentur: Informationen zum Netzausbau Wissen wo es lang geht! [Stand: August 2014]

Mehr

Steckbrief zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM KARLSRUHE

Steckbrief zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM KARLSRUHE Steckbrief zum Projekt 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM KARLSRUHE 1.0 PROJEKTBESCHREIBUNG Im Rahmen des Netzausbaus für die Energiewende plant, auf dem circa 73 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft. Berlin, 6. Juni 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen

Mehr

Bericht Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014

Bericht Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014 Bericht Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014 Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung 2014 Stand: April 2014

Mehr

Inhaltsübersicht o 0 o 0 o VII XIII

Inhaltsübersicht o 0 o 0 o VII XIII Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 o 0 o 0 o VII Literaturverzeichnis. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 XIII A. Einführung. 0 0 0 0

Mehr

STATUS QUO IM NEP-PROZESS. Isabel Eith, Transnet BW Berlin, 14. März 2012

STATUS QUO IM NEP-PROZESS. Isabel Eith, Transnet BW Berlin, 14. März 2012 STATUS QUO IM NEP-PROZESS INHALTSVERZEICHNIS 1. Prozess der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2. Der Szenariorahmen und die Anforderungen der Bundesnetzagentur an die Übertragungsnetzbetreiber 3. Partizipation

Mehr

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER

OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2025, VERSION 2015 ZWEITER ENTWURF DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER 2 Impressum 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A 12435 Berlin www.50hertz.com Geschäftsführung: Boris

Mehr

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.6.2015 C(2015) 4448 final STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 24.6.2015 nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und Artikel 10 der Richtlinie 2009/72/EG

Mehr

Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte -

Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte - www.bundesnetzagentur.de Bundesfachplanung - Verfahren und Inhalte - Dr. Werner Schaller, Bundesnetzagentur Dialog zum Stromnetzausbau - Mainz, 24. Oktober 2012 Der Weg zum Ausbau des Netzes Szenarien

Mehr

Der Ausbau der Höchstspannungsnetze

Der Ausbau der Höchstspannungsnetze www.bundesnetzagentur.de Der Ausbau der Höchstspannungsnetze Überblick über die neuen Aufgaben der Bundesnetzagentur Workshop zum Energierecht Dr. Kathrin Thomaschki Der Kontext 2 Das Energiekonzept der

Mehr