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N I E D E R S C H R I F T der ordentlichen und öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Göllersdorf am 19.02.2014. Ort der Sitzung: Sitzungssaal des Rathauses Göllersdorf Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.40 Uhr Die Einladung erfolgte am 14.02.2014 per E-Mail. Anwesende: Bgm. Josef Reinwein, Vorsitzender, VBgm. Annemarie Bauer, GfGR Josef Brenninger, GfGR Ing. Martin Klampfer, GfGR Martin Schirmböck, GfGR Christian Schwankhardt, GR Josef Bouchal, GR Josef Brandl, GR Franz Dungl, GR Herbert Ebner, GR Christian Eder, GR Markus Heindl, GR Christine Holzer, GR Martin Holzer GR Leo Körbler, GR Brigitta Pfeifer, GR Herbert Poisinger, GR Isabella Raberger GR Franz Rothmayer, GR. Josef Tesar, Entschuldigt: GR Ernst Toifl Schriftführer: VB Leopold Maurer Die Sitzung ist beschlussfähig. Der Vorsitzende überreicht Herrn Gemeinderat Herbert Ebner anlässlich seines 60. Geburtstages einen Zinnteller mit Gravur und wünscht ihm alles Gute und Gesundheit für die Zukunft. Die Faktionsführer schließen sich den Glückwünschen an. GR Dungl erscheint um 19.35 Uhr zur Sitzung Der Bürgermeister stellt gemäß 46 Abs. 3 der NÖ. Gemeindeordnung 1973 den Dringlichkeitsantrag um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und zwar: - Grundkauf KG Untergrub Nach Erläuterung desselben wird die Aufnahme vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und als Tagesordnungspunkt TOP 14 angereiht. Der Bürgermeister stellt gemäß 46 Abs. 3 der NÖ. Gemeindeordnung 1973 einen weiteren Dringlichkeitsantrag um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und zwar: - Genehmigung Kaufvertrag F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 1 von 7

Nach Erläuterung desselben wird die Aufnahme vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und als Tagesordnungspunkt TOP 15 angereiht. Der Bürgermeister stellt gemäß 46 Abs. 3 der NÖ. Gemeindeordnung 1973 einen weiteren Dringlichkeitsantrag um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und zwar: - Ehrung Nach Erläuterung desselben wird die Aufnahme vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und als Tagesordnungspunkt TOP 16 angereiht. Tagesordnung: 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2013: Gegen das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2013 wurden keine Einwendungen erhoben. Das Protokoll gilt daher als genehmigt. 2.) Subventionen: Seitens der Marktgemeinde Göllersdorf werden den Feuerwehren jährlich Subventionen ausbezahlt, welche seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Feuerwehren ab dem Kalenderjahr 2014 über Antrag nachstehende Subventionen zu gewähren: 8.000,00 Göllersdorf 1.600,00 Viendorf 800,00 Bergau, Eitzersthal, Großstelzendorf, Obergrub, Porrau, Untergrub GfGR Schwankhardt und GR Bouchal verlassen wegen Befangenheit den Sitzungssaal Seitens des Sportvereines Göllersdorf liegt ein Ansuchen um finanzielle Unterstützung für die Erneuerung der Kabinen und Duschen am Sportplatz im Kalenderjahr 2013 vor. Da das Ansuchen bereits im Kalenderjahr 2013 eingelangt ist, wurden dem Sportverein 7.000,00 im Dezember 2013 ausbezahlt. die finanzielle Unterstützung nachträglich einstimmig. Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/269-7570 gegeben. GfGR Schwankhardt u. GR Bouchal kommen wieder in den Sitzungssaal. F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 2 von 7

Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat einstimmig die Auszahlung nachstehender laufender Subventionen für das Kalenderjahr 2014: Freiwillige Feuerwehr Untergrub 800,00 Freiwillige Feuerwehr Obergrub 800,00 Freiwillige Feuerwehr Viendorf 1.600,00 Freiwillige Feuerwehr Göllersdorf 8.000,00 Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/163-7540 gegeben. 3.) Grundbücherliche Durchführung gem. 13 Liegenschaftsteilungsgesetz KG. Obergrub: Aufgrund des Teilungsplanes GZ 23636 der Arge Vermessung DI Trappl und DI Wailzer liegt ein Antrag auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gem. 13 Liegenschaftsteilungsgesetz vor. Frau Regina Randt übergibt an die Marktgemeinde Göllersdorf kostenlos die Trennstücke 1 und 2 der KG. Obergrub im Ausmaß von insgesamt 21 m². die vorliegende Beurkundung einstimmig und wird diese gleichzeitig unterfertigt. 4.) ABA Göllersdorf, BA14 (Untergrub) Zusicherung Förderungsmittel NÖ. WWF: Vom NÖ. Wasserwirtschaftsfonds liegt die Zusicherung von Förderungsmitteln für das Bauvorhaben ABA Göllersdorf, BA 14 (Untergrub) vor. Bis zur Endabrechnung werden zu den vorläufig förderbaren Investitionskosten (ohne Kosten Leitungskataster) in der Höhe von 130.000,00 vorläufig 5 %, das sind 6.500,00 gewährt. Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes genehmigt und unterfertigt der Gemeinderat die vorliegende Annahmeerklärung einstimmig. 5.) ABA Göllersdorf, BA14 (Untergrub) Annahmeerklärung Kommunalkredit: Von der Kommunalkredit AG liegt der Förderungsvertrag für das Bauvorhaben ABA Göllersdorf, BA 14 (Untergrub) vor. Für das Vorhaben beträgt der vorläufige Fördersatz 12 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten 130.000,00 F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 3 von 7

die vorläufige Pauschale für Anlagenteile 10.360,00 die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination 1.480,00 Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von 27.440,00 wird in Form von Investitionszuschüssen ausbezahlt. Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes genehmigt und unterfertigt der Gemeinderat die vorliegende Annahmeerklärung einstimmig. 6.) KG. Viendorf Löschungserklärung: Ob der Liegenschaft EZ. 226 Grundbuch 09064 Viendorf ist für die Marktgemeinde Göllersdorf das Wiederkaufsrecht gem. Punkt VII des Kaufvertrages vom 18.03.1981 einverleibt. Da die Auflagen erfüllt sind und auf dieser Liegenschaft ein Einfamilienhaus errichtet wurde, genehmigt und unterfertigt der Gemeinderat die vorliegende Löschungserklärung über Antrag des Gemeindevorstandes und des Vorsitzenden einstimmig. 7.) KG. Viendorf Genehmigung Kaufvertrag: Frau Vizebürgermeister Bauer verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. In der Sitzung des Gemeinderates am 27.03.2013 wurde der Abverkauf eines Teilstückes aus der Parzelle 365 der KG. Viendorf genehmigt. Nunmehr liegt der diesbezügliche Kaufvertrag zur Genehmigung vor. Der Kaufpreis in der Höhe von 5.328,00 ist von den Käufern binnen 14 Tagen ab Vertragsunterfertigung durch die Verkäuferin zu bezahlen. den vorliegenden Kaufvertrag einstimmig. Der vorliegende Kaufvertrag wird unterfertigt. Frau Vizebürgermeister Bauer kommt wieder in den Sitzungssaal. 8.) KG. Göllersdorf Ansuchen um Grundkauf: Herr Leopold Forstner und Herr Johannes Forstner, beide aus Göllersdorf, sind Eigentümer der Parzelle Nr. 554 (Keller mit Presshaus) der KG. Göllersdorf und ersuchen nunmehr um Abverkauf eines Teilstückes aus der Parzelle Nr. 478/1, Öffentliches Gut der Marktgemeinde Göllersdorf. Als Verkaufspreis werden 6,00 vorgeschlagen. Herr Erich Schörg jun. aus Göllersdorf ist Eigentümer der Parzelle Nr. 555 (Keller) der KG. Göllersdorf und ersucht ebenfalls um Abverkauf eines Teilstücks aus der Parzelle Nr. 478/1, Öffentliches Gut der Marktgemeinde Göllersdorf. F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 4 von 7

Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat einstimmig, beiden Ansuchen zum Verkaufspreis von 6,00 pro m² stattzugeben. Damit eine eventuelle Bebauung hintangehalten werden kann, darf keine Flächenwidmungsänderung erfolgen. Sämtliche anfallenden Kosten für Vermessung und grundbücherliche Durchführung sind von den Käufern zu tragen. 9.) Gebarungsprüfungsbericht: Der Vorsitzende bringt dem Gemeinderat nachstehenden Gebarungsprüfungsbericht des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Göllersdorf zur Kenntnis: Am 09.12.2013 führte der Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Göllersdorf eine unvermutete Gebarungsprüfung durch. Die Gegenüberstellung von Istbestand und Sollbestand ergibt die Übereinstimmung. Der letzte Buchungstag war der 30.11.2013. Die Haushaltsbelege von Nr. 4313 vom 05.09.2013 bis Nr. 5707 vom 29.11.2013 sowie Abrechnung Sommerdienst und Urlaubslisten wurden überprüft. 10.) Pachtvertrag Sportunion-Beachvolleyballclub Göllersdorf: Am 05.03.2004 wurde mit der Sportunion Beachvolleyballclub Göllersdorf ein Pachtvertrag auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit 01.05.2004, abgeschlossen. Der Pachtzins wurde für das Jahr 2014 bereits einbezahlt. Über Antrag des Vorsitzenden und des Gemeindevorstandes beschließt der Gemeinderat einstimmig, ab 01.05.2014 einen neuerlichen Pachtvertrag auf die Dauer von 10 Jahren abzuschließen. Der Pachtzins ab dem Jahr 2015 beträgt 13,00 und wird weiterhin Wertsicherung vereinbart. 11.) Bestellung Ortsvorsteher KG. Wischathal: Aufgrund des Rücktrittes des Ortsvorstehers der KG. Wischathal, Herrn Peter Grüneis, ist es notwendig, für diese Katastralgemeinde einen neuen Ortsvorsteher zu bestellen. Über Antrag des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes wird Herr Markus Brandl ab 01.03.2014 einstimmig zum Ortsvorsteher der KG. Wischathal bestellt. 12.) KG. Eitzersthal Bereinigung zum Öffentlichen Gut: Aufgrund der Vermessungsurkunde GZ. 20981 der Arge Vermessung DI Trappl und DI Wailzer erfolgt eine Grundbereinigung zwischen den Ehegatten Johann und Herta Kahl und Herrn Andreas Wasner unter Beitritt der Marktgemeinde Göllersdorf. F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 5 von 7

Herr Andreas Wasner übergibt an die Marktgemeinde Göllersdorf, Öffentliches Gut, kostenlos und unverbindlich das Trennstück 2 der KG. Eitzersthal im Ausmaß von 54 m². Die Marktgemeinde Göllersdorf beteiligt sich für den Erhalt des Trennstückes 2 an den Kosten des Teilungsplanes und an der Vertragserrichtung. Die Ehegatten Johann und Herta Kahl treten an die Marktgemeinde Göllersdorf, Öffentliches Gut, kostenlos die Trennstücke 3 und 4 der KG. Eitzersthal im Ausmaß von insgesamt 17 m² ab. Diese Kosten für Teilung und Vertragserrichtung werden von den Ehegatten Kahl übernommen. die vorliegende Vermessungsurkunde einstimmig. 13.) Information Windkraft: Mitte des Jahres 2013 wurde vom Land NÖ ein Widmungsstop für Windkraftanlagen in Niederösterreich verordnet. Dabei wurde angekündigt, dass an einer Gesamtlösung für die Widmung von Windkraftanlagen im Land Niederösterreich gearbeitet wird und dass dieses Raumordnungskonzept innerhalb eines Jahres vorliegen wird. Nunmehr liegt ein Entwurf für ein Raumordnungsprogramm vor, das seitens der NÖ. Landesregierung durch Verordnung für ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Nutzung der Windkraft in Niederösterreich beschlossen werden soll. Ziel dieses Raumordnungsprogrammes ist die Regelung der Anzahl der Windkraftanlagen in Niederösterreich zur Erreichung der Ziele des NÖ. Energiefahrplanes. In diesem Raumordnungsprogramm sind für die Marktgemeinde Göllersdorf keine Zonen für die Widmungsart Grünland-Windkraftanlage dargestellt. 14.) Grundkauf KG: Untergrub: Aufgrund der seinerzeit bestehenden gemeinsamen Wasserversorgungsanlage Ober-, Untergrub und Ringendorf ist die Marktgemeinde Großmugl zu 1/3 Miteigentümer an der Parzelle Nr. 313/2 der KG. Untergrub, auf welcher der Brunnen, der mittlerweile alleinig zur Befüllung des Löschteiches von Untergrub dient, situiert ist. Es erfolgten Gespräche zwischen Bürgermeister Reinwein und Bürgermeister Lehner über einen Ankauf des Anteiles der Marktgemeinde Großmugl. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Großmugl hat nunmehr in seiner Sitzung am 10.02.2014 beschlossen, den Miteigentumsanteil der Marktgemeinde Göllersdorf zum Pauschalpreis von 2.700,00 zum Kauf anzubieten. Dieser Preis beinhaltet sowohl den Grundpreis als auch das bestehende Wasserrecht. Sämtliche Kosten für die grundbücherliche Durchführung sind von der Käuferin zu tragen. Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig den Ankauf zum angebotenen Pauschalpreis und in weiterer Folge die Übernahme der ausgewiesenen Flächen ins Öffentliche Gut der Marktgemeinde Göllersdorf. F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 6 von 7

Die Bedeckung ist beim Haushaltskonto 1/840-0010 nicht gegeben und muss im Zuge der Erstellung eines Nachtragsvoranschlages geschaffen werden. 15.) Genehmigung Kaufvertrag: In der Gemeinderatssitzung am 03.12.2013 wurde der Abverkauf der gemeindeeigenen Bauparzelle Nr. 1812/25 der KG. Göllersdorf im Ausmaß von 698 m² zum m²-preis von 65,41 beschlossen. Nunmehr liegt der diesbezügliche Kaufvertrag zur Genehmigung vor. Der Kaufpreis in der Höhe von 45.656,18 wurde bereits einbezahlt. Über Antrag des Vorsitzenden genehmigt und unterfertigt der Gemeinderat den vorliegenden Kaufvertrag einstimmig. 16.) Ehrung: Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, Herrn Amtsleiter Leopold Maurer aus Anlass des 50. Geburtstages eine Ehrung in Form eines Gourmetgutscheines für zwei Personen zuteil werden zu lassen. Der Bürgermeister überreicht Herrn Maurer den Gourmetgutschein, bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit und wünscht ihm alles Gute sowie Gesundheit für die Zukunft. Die Fraktionsführer schließen sich den Glückwünschen an und überreichen ebenfalls ein Präsent. F:\wu\woeann\Gemeinderat_2014\Niederschriften\Niederschrift_GR_Sitzung_19_02_2014.docx Seite 7 von 7